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Archiv "Euro-Messe für Mittelständler und Kleinunternehmer" (21.09.2001)

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ur noch vier Monate tren- nen Deutschland und elf weitere Länder der Eu- ropäischen Union von der Einführung der gemeinsamen Währung. Doch nicht allen scheint die Dringlichkeit der Umstellungsvorbereitungen bekannt. Insbesondere kleine und mittelständische Unter- nehmen in Deutschland sind – verschiedene Umfragen bele- gen dies – immer noch unzu- reichend oder gar nicht auf den Euro vorbereitet. Was be- deutet die Einführung des Eu- ro für den Praxisalltag der Ärz- te? Wann muss und was kann frühzeitig in der Arztpraxis umgestellt und vorbereitet werden? Wie wirkt sich der Euro auf die Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ) oder auf den Punktwert aus? De- tailfragen, die in den breit an- gelegten Veröffentlichungen nur selten zu Wort kommen.

In der jetzigen Vorberei- tungsphase rücken insbeson- dere die „Schnittstellen“ des neuen Bargeldes in den Blickpunkt. Nach der Euro- Einführung wird sich an die- sen Schnittstellen entschei- den, ob eine Arztpraxis „eu- ro-fit“ ist und ob ein rei- bungsloser Geschäftsalltag si- chergestellt werden kann.

Dazu gilt es unter anderen Fragen zu klären wie:

❃ Was geschieht mit beste- henden oder neu abzuschlie- ßenden Verträgen, sowohl im Personalbereich als auch bei Lieferanten?

❃ Wie muss die EDV um- gestellt werden?

❃ Was ändert sich bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)?

Verträge bleiben gültig Pacta sunt servanda – Die- ser alte, aus dem Römischen Recht übernommene Rechts- grundsatz hat auch bei der Eu- ro-Bargeldeinführung im Jahr 2002 Bestand und legt den Fortbestand eines Vertrages ohne geänderte Bedingungen fest. In der Verordnung des Rates über „bestimmte Vor- schriften zur Einführung des Euro“ vom 19. Juni 1997 ist die Kontinuität von Verträgen

und anderen Rechtsverhält- nissen genau festgelegt. So be- wirkt die Einführung des Euro weder eine Veränderung von Bestimmungen in Rechtsin- strumenten, noch entbindet sie die Vertragspartner ihrer rechtlichen Verpflichtungen.

Zwar ist es möglich, dass es in Einzelfällen zu Vertragsaufhe- bungen beziehungsweise -an- passungen kommt, dies jedoch immer nur im gegenseitigen Einverständnis der Vertrags- partner und vor allem vor dem Hintergrund, dass die Ein- führung des Euro keine recht-

liche Grundlage für eine sol- che Aufhebung oder Anpas- sung bietet.

Diese festgeschriebenen Regelungen zum Vertrags- recht gelten selbstverständlich auch für den Personalbereich und die geschlossenen Arbeits- verträge. Auch hier darf kei-

ner der Vertragspartner die Einführung des Euro einsei- tig zum Anlass nehmen, die Vertragsgrundlage infrage zu stellen, zu kündigen oder zu ändern. Für die in den Arbeitsverträgen vereinbar- ten Bezüge, Löhne und Gehäl- ter gilt, dass die bis dato auf DM lautenden Entgelte spä- testens mit dem 1. Januar 2002 zum Umrechnungskurs von 1,95583 umgerechnet und vergütet werden. Als Berech- nungsgrundlage dienen die in den Verträgen festgeschriebe- nen DM-Beträge, es sei denn,

es kommt zum Jahreswech- sel zu einer Gehaltserhöhung.

Diese wird dann mit dem neu- en Euro-Betrag gestaltet.

Mit den Gehaltszahlungen eng verknüpft ist die Frage, ab wann die Entgeltmeldungen für die Sozialversicherungsträ- ger in Euro auszustellen sind.

Diese Frage lässt sich einfach beantworten: sobald die inter- ne Buchführung auf Euro um- gestellt worden ist. Seit dem 1. Januar 1999 besteht für Un- ternehmen die Möglichkeit, ihre interne Buchführung auf Euro umzustellen; seit diesem Tag nehmen auch die Kran- kenkassen Beitragsnachweise und Meldungen mit Euro-Be- trägen entgegen. Unabhängig vom Umstellungszeitpunkt der betriebsinternen Buchführung gilt für alle Entgeltmeldungen Folgendes: Für Meldezeiträu- me bis zum Tag der betriebs- internen Währungsumstellung muss das beitragspflichtige Bruttogehalt der Arbeitneh- mer in DM ausgewiesen wer- den. Für Meldezeiträume nach der betriebsinternen Wäh- rungsumstellung – also späte- stens für Zeiträume ab dem 1. Januar 2002 – in Euro. Dies gilt auch für Berichtigungs- meldungen der Jahre 2000 oder 2001, die erst im Jahr 2002 oder später erstellt wer- den. In Einzelfällen empfiehlt es sich, mit den Sozialversiche- rungsträgern Kontakt aufzu- nehmen.

Umstellung der EDV

Einen wichtigen Bereich bei der Euro-Einführung nimmt die EDV-Umstellung in den Arztpraxen ein. Nahezu je- des Unternehmen, unabhängig von seiner Größe und Bran- che, hat ein EDV-gestütztes Buchhaltungs- und Verwal- tungsprogramm, und in nahe- zu allen Bereichen dieser Programme sind Inhalte mit Währungsangaben verbunden.

Dementsprechend ist es wich- tig, die Software der Arztpra- xis frühzeitig „euro-fit“ zu machen – oder „euro-fit“ ma- chen zu lassen. Wichtig: Es muss keine neue EDV ge- kauft werden. Sollte das EDV- System älteren Bautyps sein, könnte die Währungsumstel- lung Anlass sein, dieses Sy- stem durch ein neues zu erset- zen. In der Regel lassen sich die gängigen Anlagen mühe- los anpassen und um die not- wendigen Funktionen erwei- tern. Hier gilt die Faustregel:

Der Arzt sollte frühzeitig mit V A R I A

A

A2450 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 38½½½½21. September 2001

Euro-Umstellung

Rechtzeitig

die Weichen stellen

Die Einführung des Euro-Bargeldes am 1. Januar sollte auch in den Arztpraxen gut vorbereitet sein.

Wirtschaft

Euro-Messe für Mittelständler und Kleinunternehmer

Die Vorbereitungen für die Euro-Umstellung in Unterneh- men gehen in ihre entscheidende Phase. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) gilt es in den verbleibenden Monaten bis zur Einführung des Euro- Bargeldes am 1. Januar 2002, noch vorhandene Lücken zu schließen. Drei Euro-Partner des Partnerschaftsprogramms der Europäischen Zentralbank – das Forum Euro, die IHK Berlin und die BAO BERLIN International GmbH – bieten praktische Hilfestellung für KMU bei der Euro-Umstellung an und veranstalten am 5. und 6. November 2001 in Berlin eine Euro-Fachmesse mit Konferenzprogramm. Neben 30 Ausstellern aus verschiedenen Branchen werden Vertreter von Politik, Verbänden und Wirtschaft Stellung beziehen und Fragen rund um die Euro-Umstellung bei KMU beant- worten. Die Schirmherrschaft dieser Euro-Veranstaltung trägt die Aktionsgemeinschaft Euro (Bundesregierung, Eu- ropäische Kommission, Europäisches Parlament). Weitere Informationen: Peter Siebert, BAO BERLIN International GmbH, Telefon: 0 30/3 15 10-2 43.

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seinem Softwaredienstleister klären, was geändert werden muss. Zu den Minimalanfor- derungen an die Software zählt, dass das installierte Programm zu den vorgegebe- nen Umrechnungsregeln kon- form ist und nur mit dem Kurs 1 Euro = 1,95583 DM umrechnet. Weiter ist wichtig, dass die Nachkommastellen (bis zu sechs) in den Zwi- schensummen mitgeführt wer- den und erst die Endsumme kaufmännisch gerundet wird.

Tipp: Der Arzt sollte sich frühzeitig von einem Soft- waredienstleister beraten las- sen und sich von unterschied- lichen Anbietern Angebote einholen, damit nicht aufwen- diger installiert wird als not- wendig.

Ein für Ärzte bedeutender Aspekt ist auch die Frage, wie

in Zukunft die Punktwerte der GOÄ in Euro ausgedrückt und berechnet werden. Denn ausgehend vom derzeitigen Punktwert von 11,4 Pfennig er- gibt sich bei der Umrechnung in Euro und Cent ein neuer Punktwert von 5,82873 Cent – ein Wert, der nach den festge- legten Rundungsregeln eine nicht unbedeutende Wertver- änderung ergeben würde.

Hierzu wurde im 8. Euro-Ein- führungsgesetz im Frühjahr festgelegt, dass der Punktwert in der GOÄ auf fünf Nach- kommastellen genau in Cent umgerechnet wird. Somit ent- spricht der zukünftige Punkt- wert der GOÄ exakt 5,82873 Cent und muss so ab dem 1. Ja- nuar 2002 auf allen GOÄ- Rechnungen angewendet wer- den. Die Gebühr einer abzu- rechnenden Leistung errech- net sich weiterhin durch die Multiplikation des Punktwer- tes (dann von 5,82873 Cent) mit der ermittelten Punkt- zahl der abzurechnenden Lei- stung. Erst der daraus folgen- de Endbetrag wird entspre- chend der Rundungsregel auf zwei Stellen hinter dem Kom- ma gerundet und ergibt so den zu zahlenden Rechnungs- betrag. Andere in den All- gemeinen Vorschriften der GOÄ auf DM lautende Lei- stungen und Vergütungen, wie zum Beispiel Reiseent- schädigungen, werden „nor- mal“ zum Kurs 1,95583 umge- rechnet und gerundet.

Im Deutschen Ärzte-Ver- lag ist im Juli mit der Ausga- be 2001 der Textausgabe zur GOÄ eine Informationsbro- schüre für die Abrechnung ärztlicher Leistungen auf der Basis der GOÄ erschienen, die die Euro-Umstellung be- rücksichtigt: Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ)/UV- GOÄ, Bearbeitung Renate Hess, 2001, Deutscher Ärzte- Verlag, Köln, 504 Seiten, bro-

schiert, 58 DM. EB

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 38½½½½21. September 2001 AA2451

Informationen:

Aktionsgemeinschaft Euro*:In- formationen für Bürger und Unter- nehmen, Internet: www.aktion- euro.de, Bürgertelefon: 01 80/

3 21 20 02

Bundesministerium für Wirt- schaft und Technologie, Bro- schüren und Newsletter „Unter- nehmen Euro„ unter Internet:

www. bmwi.de

Bundesministerium der Finan- zen,der Fünfte Bericht des Arbeits- stabes Europäische Wirtschafts- und Währungsunion des Bundes- wirtschaftsministeriums der Finan- zen und der Bundesministerien vom 20. Juni 2001, Internet: www.

bundesfinanzministerium.de Europäische Zentralbank, Internet: www.euro.ecb.int Euro-Info-Centres, Informatio- nen für kleine und mittelständi- sche Unternehmen (KMU), Inter- net: www.eic.de

Forum Euro,Initiative verschie- dener großer Unternehmen und Beratungsfirmen, die Beratung für KMU anbieten. Internet: www.

forum-euro.de

Bundesärztekammer, Telefon:

02 21/40 04-0, E-Mail: baek@dgn.

de, Internet: www.baek.de Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Ruhr- straße 2, 10704 Berlin, Telefon:

0 30/86 52-0, Internet: www.bfa- berlin.de

*Die Aktionsgemeinschaft Euro (Bundes- regierung, Europäische Kommission, Eu- ropäisches Parlament) unterstützt im Rahmen ihrer Euro-Kampagne kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umstellung mit Informationen und möchte das Vertrauen in die neue Währung stärken.

V A R I A

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