Das Achte Euro-Einführungs- Gesetz ist in der Tat sehr um- fangreich. Dies erklärt auch, dass mitten in der Währungs- umstellung, von der auch die Gebühren der Rettungsassi- stenten, MTAs, Masseure und Physiotherapeuten, Logopä- den, Krankenpfleger, Heil- praktiker und Hebammen betroffen sind, zunächst die nämlichen Belange der Ärzte nicht entsprechend beachtet wurden. Den Fußpflegern sei es gedankt – im Zuge der Ver- abschiedung des Podologen- Gesetzes ist die gesetzliche Ebnung der Euro-Umstellung der Amtlichen Gebührenord- nung für Ärzte (GOÄ) doch noch vor dem 1. Januar 2002 gelungen.
Ungeachtet der rechtli- chen Hürden, die 2001 vom Bundesgesundheitsministeri- um zu bewältigen waren, lief die Euro-Umstellung bei den privatärztlichen Verrechnungs- stellen und bei der priva- ten Krankenversicherung, bei der Bundesärztekammer und in den Arztpraxen auf Hoch- touren, mit dem Ergebnis, dass kurzfristig GOÄ-Bro- schüren und Abrechnungs- programme mit unterschied- lichen Euro-Endpreisen für gleiche Leistungen herausge- geben wurden. Auch wenn die beklagten Preisdifferen- zen gering sind (hinter dem Komma), irritiert dies Ärzte und Patienten gleicherma- ßen.
Ursache der Preisdifferen- zen ist die wohlwollende Ab- sicht des Gesetzgebers, sich selbst und dem Steuerzahler die Umrechnung jeder ein- zelnen der rund 3 000 Ge- bührenpositionen zu erspa- ren. Die DM-Beträge der Einfachsätze gelten ab dem 1. Januar 2002 automatisch als cent-genau umgestellt.
Die Mühe der Umrechnung eines bestimmten DM-Be- trages in Euro muss man al- lerdings selbst auf sich neh- men.
Um nun größere Abwei- chungen bei der Rundung der Euro-Beträge zu vermeiden, wurde der zugrunde zu le- gende neue Cent-Punktwert auf fünf Stellen hinter dem Komma gesetzlich festgelegt:
5,82873 Cent. Wer Punktwert mal Punktzahl mal Steige- rungsfaktor rechnet und erst dann rundet, wird dennoch unter Umständen einen ande- ren Betrag erhalten als derje- nige, der den bereits auf- oder abgerundeten Einfachsatz mit dem Steigerungsfaktor mul- tipliziert und den daraus resultierenden Betrag dann nochmals runden muss. Auch spielt es eine Rolle, ob man bei der Rundung bloß auf die dritte Stelle hinter dem Kom- ma schaut, oder sich vom En- de des Dezimalstellenkonvo- luts bis zur zweiten Stelle hin- ter dem Komma vorarbeitet.
Die Bundesärztekammer hatte – neben der Empfeh- lung, nur einmal zu run- den – Letzteres empfohlen.
Die Beachtung nationaler Rundungskonventionen, die ein höheres Maß an Genauig- keit ermöglichen, wird von der Euro-Verordnung nicht berührt und schien gerade im Bereich der Kleinstbeträge, zu denen neben dem Steuer- anteil pro Zigarette auch der Punktwert ärztlicher Leistun- gen zählt, geboten.
Einmal runden oder zwei- mal runden – während im Be- reich der Tabaksteuer selbst kleine Abweichungen bei ei- ner Million Zigaretten zu Bu- che schlagen, sind die Run- dungsungenauigkeiten in der GOÄ geringfügig und wer- den sich im Durchschnitt ausgleichen. Die Bundesärz- tekammer hat an die private Krankenversicherung appel- liert, im Gleichklang mit dem Gesetzgeber die Abwei- chungen im Cent-Bereich bis zu einer einvernehmlichen Angleichung der Euro-Ge- bühren zu tolerieren.
Dr. med. Regina Klakow-Frank
Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 3½½½½18. Januar 2002 AA227
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