Nach Angaben des Ge- samtverbandes der Deut- schen Versicherungswirt- schaft (GDV) verfügen die deutschen Lebensversicherer über stille Reserven von rund 100 Milliarden DM. Andere Schätzungen gehen von 240 Milliarden DM aus. Nach Meinung der Finanzanalysten der Bayerischen Vereinsbank könnten die stillen Reserven bei 140 Milliarden DM liegen.
Dieser Wert scheint am ehe- sten der Realität zu entspre- chen. Für den Chef des Marktführers Allianz, Dr.
Gerhard Rupprecht, sind hin- gegen alle diese Zahlen „ab- surd und gehören ins Reich der Fabel“.
Nach den EG-Rechnungs- legungsvorschriften müssen die Versicherer seit 1997 mit dem Jahresabschluß die Zeitwerte derjenigen Kapi- talanlagen veröffentlichen, die zu Anschaffungskosten
ausgewiesen wurden. Damit soll erreicht werden, daß die Jahresabschlüsse der Versi- cherungsunternehmen inter- national besser vergleichbar werden. Zunächst sollten für den Abschluß des Geschäfts- jahres 1997 nur die Zeitwer- te der festverzinslichen Wert- papiere und der Aktienwerte angegeben werden; nach ei- ner Übergangsfrist von zwei Jahren soll diese Vorschrift auch für Grundstücke gel- ten.
Reserven werden nun ausgewiesen Die Buchwerte der Kapi- talanlagen, die in den Bilan- zen der Assekuranz stehen, unterscheiden sich natürlich häufig von den aktuellen Marktwerten, also von den Zeitwerten. Die Differenz zwischen Buch- und Zeitwert konnte bisher aus den Ge-
schäftsberichten nicht ermit- telt werden, daher die Be- zeichnung „stille“ Reserve.
Diese Reserve ist also der Bewertungsunterschied zwi- schen dem Zeitwert und dem Buchwert, solange der Buch- wert der höhere dieser bei- den Werte ist. Da die Versi- cherungen die stillen Reser- ven nunmehr ausweisen, ist es sachlich richtiger und aus-
sagekräftiger, sie als Bewer- tungsreserven zu bezeich- nen.
Da die Bewertungsreser- ven ihrer Natur nach großen Schwankungen unterliegen, kann die Höhe immer nur ei- ne Momentaufnahme, eine Stichtagsbetrachtung sein.
Ginge es nach dem Willen der SPD, so hätte man das gelten- de Versicherungsvertragsge- setz längst dahingehend geän- dert, daß die stillen Reserven dem Kunden gehören. Dies würde nach einer Muster- rechnung der Versicherer be- deuten, daß jeder Lebensver- sicherungskunde im Durch- schnitt 15 000 DM zusätzlich auf seinem Konto verbuchen könnte.
Beiträge als Umlagen
„Würde dieser Entwurf den Bundestag passieren, gä- be es unsere heutige Versi- cherungswelt nicht mehr“, er- klärte GDV-Pressesprecher Jürgen Merkes, als die SPD noch in der Opposition war.
Beiträge bekämen dann wie- der stärker Umlagecharakter.
Nach Merkes würde es einen massiven Eingriff in die Ver- sicherungsfreiheit bedeuten, wenn man Versicherung nur nach dem Umlageprinzip be-
triebe. rco/Rie
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Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 45, 6. November 1998
V E R S I C H E R U N G E N
Lebensversicherungsunternehmen
Streit um die
stillen Reserven
Stille Reserven:
Pro und Contra
Über die sogenannten stillen Reserven von Versicherungsunternehmen, vor allem von Lebensversicherern, wird seit Jahren diskutiert. Kritiker meinen, daß die stillen Reserven zu (großen) Teilen den Versi- cherten zustehen, weil sie ja durch Ge- schäfte entstanden sind, die man mit ihren Beiträgen gemacht habe.
Die Versicherer selbst stellen heraus, daß diese Form der Reservenbildung helfe, Leistungen zu garantieren. Außerdem spielt in ihre Argumentation hinein, daß Versicherungen ihrem Selbstverständnis nach längst Wirtschaftsunternehmen sind und keine Umlagenkassierer und -verwal- ter mehr.
In Gablers Wirtschaftslexikon heißt es zum Stichwort „stille Rücklagen“: „Buch- mäßige Rücklagen einer Unternehmung, die durch Unterbewertung von Aktiva oder Höherbewertung von Passiva entste- hen und infolgedessen nicht in der Bilanz
als Rücklagen in Erscheinung treten. Drei Möglichkeiten der Bildung: (1) zwangsläu- fige Bildung (zum Beispiel durch Preis- schwankungen), (2) zwangsweise Bildung durch die Beachtung der gesetzlichen Vor- schriften, (3) bewußte Bildung. Die Bil- dung stiller Rücklagen hat zur Folge, daß der Gewinn beziehungsweise das Eigenka- pital geringer erscheinen, als es der Wirk- lichkeit am Bilanzstichtag entspricht, die Bilanz undurchsichtig wird . . .
Beurteilung: Bildung und spätere Auf- lösung der stillen Rücklagen umstritten, da Möglichkeit der Gewinnverschiebung und -beeinflussung und damit Rückwirkung auf Bilanz und Gewinn- und Verlustrech- nung. Der ausgewiesene Gewinn wird pro- blematisch, weil unbekannt, ob Gewinn in dieser Höhe effektiv erzielt wurde oder als manipulierte Restgröße durch Bildung be- ziehungsweise Auflösung stiller Rücklagen erzielt ist.
Vorteile: Ausgleichsmöglichkeiten bei wirtschaftlichen Schwankungen, Aufbrin- gung des Kapitals zwecks Selbstfinanzie-
rung.“ Rie
Am 1. Januar 1999 ist es soweit: Der Euro wird offiziell eingeführt, verbindli- che Wechselkurse von der Mark zur neuen Währung werden festgelegt. Doch neue Geldscheine und -münzen gibt es erst im Jahr 2002. Was in dieser Über- gangszeit und danach mit langfristigen Versicherungsverträgen geschieht, ist dem Schaubild zu entnehmen.