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Archiv "Krankenhäuser: Weichenstellung" (08.01.2001)

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ür Krankenhäuser und Klinikärzte kann das Jahr 2001 zum entschei- denden vor Einführung des durch- gängigen, leistungsorientierten und pau- schalierenden Vergütungssystems (dia- gnosebezogene Fallpauschalen) wer- den, das für alle Krankenhäuser und Abteilungen (mit Ausnahme der Psych- iatrie) frühestens ab 1. Januar 2003 obligatorisch werden soll. Terminge- recht zum 27. Juni 2000 vereinbarten die Selbstverwaltungspartner, das pau- schalierende Vergütungssystem auf der Grundlage der Australian Refined Diagnosis Related Groups (DRGs) ein- zuführen. Dieses soll allerdings so diffe- renziert werden, dass es die deutschen Strukturen und Leistungsvorausset- zung kostengerecht abbildet.

So zügig die Detailarbeiten für die Umsetzungsphase vorangetrieben wur- den, so sind doch einige im Gesetz fest- gelegte Termine für die einzelnen Etappen bereits überschritten worden.

Die Krankenhausträger, die Bundes- ärztekammer und der Marburger Bund drängen deshalb darauf, die „Konver- genzphase“ im Zusammenhang mit der Einführung des DRG-Entgeltsystems um mindestens drei Jahre zu verlän- gern, die sektoralen Klinikbudgets wür- den vorerst fortbestehen. Allerdings er-

fordert eine solche Fristverlängerung – sie wurde bereits von Bundesgesund- heitsministerin Andrea Fischer in Aus- sicht gestellt – eine Gesetzesänderung.

Ohnedies ist es erforderlich, sowohl das Krankenhausfinanzierungsgesetz als auch die neue Bundesentgeltverord- nung (anstelle der bisher geltenden Bundespflegesatzverordnung) schon im Jahr 2001 zu novellieren. Die ord- nungspolitischen/finanziellen Rahmen- bedingungen für die Systemumstellung und die Konvergenzphase müssen ge- schaffen werden. Entsprechende Vor- bereitungen im Bundesgesundheitsmi- nisterium (BMG) haben bereits begon- nen.

Das Jahr der Dokumentation

Das Jahr 2001 dürfte das „Jahr der Do- kumentation“ werden. Denn als Kalku- lationsbasis dienen ausschließlich die im Jahr 2001 dokumentierten Ist-Ko- sten. So müssen die rund 50 Millionen unentgeltlich geleisteten Überstunden der Krankenhausmitarbeiter (Kosten:

rund zwei Milliarden DM jährlich) be- zahlt und aufgeschrieben werden. Sonst wird diese geldwerte Dauersubvention der Klinikbudgets zum Dauergeschenk

der Mitarbeiter zugunsten der Kran- kenkassen und des Staates. Unter den Interessenten ist noch umstritten, ob die Tatbestände der Zu- und Abschläge breit oder rigide und eng gefasst wer- den sollen. Für eine Begrenzung der Tatbestände plädieren zum Beispiel die Privatkliniken und die Fischer-Ad- ministration. Die Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Zentralversorgung beanspruchen kostengerechte Zuschlä- ge, damit sie ihrer Sonderversorgungs- rolle gerecht werden können und nicht wegrationalisiert werden.

Vordringliche Aufgabe ist also die Vereinbarung von Grundstrukturen über das Vergütungssystem und des Verfahrens zur Ermittlung der Bewer- tungsrelationen. Bis zum 31. Dezember 2001 sind die Bewertungsrelationen vertraglich festzulegen. Bisher noch umstritten ist, ob Fest-, Höchst-, Richt- oder gar individuelle Preise zum Zuge kommen sollen. In jedem Fall muss aus- reichend differenziert und auf die unterschiedlichen Versorgungsaufträge der Krankenhäuser Rücksicht genom- men werden. Es dürfe jedoch kein Ent- geltsystem geben, das mit einer landes- weiten Budgetierung und floatenden Punktwerten einhergeht, sagte Ministe- rin Andrea Fischer vor dem 23. Deut- schen Krankenhaustag. Das BMG und die Krankenkassen pochen auf eine budgetneutrale Umstellung zumindest im Startjahr sowie auf eine Kontrolle und Begrenzung der Leistungsmengen.

Von den Kassen-Spitzenverbänden und der Deutschen Krankenhausge- sellschaft ist eine Formel in den Ver- tragsentwurf aufgenommen worden, der darauf hinausläuft, das im Gesetz vorgesehene DRG-System zunächst umzusetzen. Soweit Korrekturbedarf besteht, soll dieser spätestens zum 30. Juni 2001 vertraglich berücksichtigt werden. Dr. rer. pol. Harald Clade P O L I T I K

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 98½½½½Heft 1–2½½½½8. Januar 2001 AA15

´ Tabelle CC´

Auswirkungen der DRG-Einführung zur Abrechnung von Krankenhausleistungen in europäischen Ländern

Land Umfang Zeitraum Ø Verweil-

Fallzahl Kosten Kosten

dauer je Fall je Tag

Schweden Bezirk Stockholm 1990–1993 –23% +5% – –

Norwegen Norwegen 1994–1998 –5,2% +9,8% – –

Italien 1 Krankenhaus, 1994–1998 –57,9% – –31,5% +62,1%

hpts. Dermatologie 1997–1998 – – +5% –

Österreich Burgenland 1996–1997 –2,8% +1,1% +3,9% +8,2%

Italien 1 Krankenhaus 1997–1998 –26% +1,8% – –

Quelle: Arnold, Litsch, Schellschmidt (Hrsg.): Krankenhausreport 2000, Schattauer-Verlag, Stuttgart, New York

Krankenhäuser

Weichenstellung

Die Ist-Kosten des Jahres 2001 dienen als Kalkulationsbasis

für die diagnosebezogenen Fallpauschalen.

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