ie im Rahmen der Studie auf- grund einer repräsentativen Befragung des Managements und der Betriebsräte ermittelten Zahlen zeigen, daß es in Deutschland zirka 500 000 Arbeitsplätze für mobi- le Telearbeit (Außendienstmitarbei- ter) und zirka 350 000 Arbeitsplät- ze für alternierende Telearbeit, eine Arbeitsform, die zwischen betriebli- chem und häuslichem Arbeitsplatz wechselt, gibt. Dahinter bleiben die Telearbeit, die ausschließlich zu Hau- se erbracht wird, mit zirka 22 000 Arbeitsplätzen und die Telearbeit in Satelliten- und Nachbarschaftsbüros mit zirka 3 500 Arbeitsplätzen deut- lich zurück.
Wenngleich diese Zahlen auf den ersten Blick einen bereits be- achtlichen Arbeitsmarkt für Telear- beit suggerieren, steht die Entwick- lung in Deutschland erst am Anfang.
Etwa 90 Prozent der befragten Un- ternehmen und Behörden bieten heute noch keine Telearbeit an. Die Studie belegt, daß die positiven Aspekte bei der Telearbeit überwie- gen. Genannt werden:
l die bessere Vereinbarkeit von Fa- milie und Beruf,
l flexible Arbeitszeitgestaltung und größere Arbeitszeitsouveränität für die Beschäftigten,
l ungestörteres Arbeiten, l Produktivitätssteigerungen, l größere Kundennähe,
l Kostensenkung zum Beispiel durch Einsparung von Büroflächen.
Aus der Studie geht weiter her- vor, daß sich die Telearbeit von dem Image der reinen Schreibtätigkeit zu
Hause befreit hat. Telearbeit wird mehr und mehr von Sachbearbei- tern und Experten geleistet. Es gibt kaum noch Bereiche, die nicht für Telearbeit geeignet sind. Telearbeit wird überwiegend als sozialversiche- rungspflichtige Voll- oder Teilzeitbe- schäftigung im Normalarbeitsver- hältnis angeboten. Die häufig be- fürchtete Flucht in sozialversiche- rungsfreie Beschäftigung findet der- zeit nicht statt.
Gesundheitsschutz
Allerdings weist das Gutachten auch auf Schwierigkeiten der Telear- beit hin. Neben einigen arbeitsrechtli- chen Problemen, die im wesentlichen durch individual- und kollektivrecht- liche Vereinbarungen zu lösen sind, stellt das Gutachten beispielsweise fest, daß im Bereich von Sicherheits- und Gesundheitsschutz versucht wird, die Verantwortlichkeiten vom Arbeit- geber auf die Telebeschäftigten zu übertragen. Doch die Verantwortlich- keit für die Einhaltung des Gesund- heitsschutzes bleibt bei Telearbeit beim Arbeitgeber. Hier besteht noch weiterer Aufklärungs- und Informati- onsbedarf.
Durch das Gutachten wird auch deutlich, daß über 50 Prozent des Ma- nagements und 62 Prozent der Be- triebsräte sich mehr Basisinformatio- nen zur Telearbeit wünschen. Die Bundesregierung wird deshalb – so das Bonner Presse- und Informations- amt – weitere Anstrengungen unter- nehmen, um die nach wie vor beste- henden Hemmnisse und die Zurück- haltung der Verantwortlichen gegen- über der Telearbeit abzubauen. WZ
A-936 (24) Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 16, 17. April 1998
P O L I T I K AKTUELL