A-1381 Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 21, 23. Mai 1997 (9)
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Krankenhauslabor bleibt außen vor
Megalabor statt Kranken- hauslabor, diese Entschei- dung trafen die Mitglieder der ärztlichen Laborgemein- schaft im Raum Lüdenscheid im Juni 1994. Seit März 1979 bestand die Laborgemein- schaft mit dem Zentrallabo- ratorium der Krankenhäuser des Märkischen Kreises GmbH. Jährlich wurden etwa 250 000 Laboranalysen er- bracht. Die Kooperation war medizinisch sinnvoll und effi- zient, da im Zentrallaborato- rium, das 1 300 Krankenhaus- betten mit dem gesamten Spektrum der Laboratori- umsdiagnostik versorgt, alle modernen Analysensysteme und laborärztliche Fachkom- petenz in räumlicher Nähe vorhanden sind. Die Qualität
der Laborbefunde wurde von den einsendenden Ärzten auch nie in Frage gestellt.
Ich finde es bedauerlich, daß ein Krankenhauslabor mit hohem Qualitätsniveau bei der ambulanten laborme- dizinischen Basisversorgung außen vor bleiben muß.
Könnte doch gerade das Krankenhauslabor seine ho- he labormedizinische Versor- gungsqualität allen Patienten der Region zugute kommen lassen.
Dipl.-Biol. Dr. med. Hans Reiner Frangenberg, Schu- bertstraße 22, 58566 Kierspe
Börsebius
Zu dem Börsebius-Beitrag in Heft 14/1997: „Die Gier und das Geld“:
Zu dumm?
Börsebius berichtet über ein aktuelles Urteil des Bun- desgerichtshofes. Danach ist eine Bank, die ihren unerfah- renen Kunden dazu verleitet, in Aktien auf Kredit zu spe- kulieren, zum Ersatz des durch die Spekulation entste-
henden Schadens verpflich- tet. Die geschilderten Um- stände des konkreten Falles legen allerdings nahe, daß sich das Risiko der kreditfi- nanzierten Wertpapierge- schäfte dem Kunden hätte aufdrängen müssen. Am En- de seines Beitrages fragt Bör- sebius daher, wie dumm man als Anleger eigentlich sein dürfe.
Als Rechtsanwalt mit ei- nem Tätigkeitsschwerpunkt auf Rechtsfragen des Kapital-
anlagerechtes möchte ich Börsebius wie folgt antwor- ten:
Der Anleger darf im Prin- zip so dumm sein, wie er will.
Wichtig ist, daß die Bank ei- nen sogenannten anleger- und objektgerechten Rat er- teilt. Anlegergerecht bedeu- tet, daß der Rat der jeweili- gen Aufklärungsbedürftig- keit des Kunden dessen Anla- geziel wie aber auch dessen Vermögenssituation entspre- chen muß. Objektgerecht be- deutet, daß die Beratung hin- sichtlich des in Aussicht ge- nommenen Anlageobjektes richtig, vollständig und ver- ständlich sein muß, und zwar sowohl hinsichtlich allgemei- ner Risiken (etwa: Konjunk- tur- und Marktlage) als auch besonderer Risiken (etwa:
Kurs-, Zins- und Währungsri- siko). Im Falle der Kreditfi-
A-1382 (10) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 21, 23. Mai 1997 nanzierung muß die Bank
normalerweise zwar nicht über Risiken der Kreditver- wendung aufklären. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn wie in dem von Börsebius geschil- derten Fall ein unerfahrener Anleger zur Spekulation auf Kredit verleitet wird.
Dr. jur. Markus Brender, Liebfrauenberg 39, 60313 Frankfurt am Main
Renten
Zu dem Leserbrief „Altersversorgung selbst gestalten“ von Dr. med. Hell- muth Hahn in Heft 13/1997:
Politiker haben gepennt
. . . Herrn Dr. Hahn zur Kenntnisnahme: Wir haben für jede Tätigkeit Beiträge entrichtet, nur nicht so viel, weil wir auch nicht so viel ab- kassieren konnten wie die Ärzte in der Bundesrepublik.
Und wir, in der ehemaligen DDR, die wir unsere Zusatz- rentenbeiträge an die Staatli- che Versicherung der DDR pünktlich jeden Monat abge- führt haben, haben diese
Staatliche Versicherung der DDR auch nicht nach der so- genannten Wende an die Deutsche Versicherungs-AG, eine Tochter der Allianz, für ein Butterbrot und ein Ei in- klusive ihrer sicher vorhande- nen erheblichen Sachwerte verhökert (denn wären diese Sachwerte nicht dagewesen, wäre die Allianz bestimmt nicht so auf die Übernahme erpicht gewesen).
Nicht wir machen uns auf Kosten der Bürger der Alt- bundesländer schöne Ren- tentage, sondern die maßgeb- lichen Politiker, allen voran Herr Dr. Schäuble als
„Hauptgeschäftsführer“ des Einigungsvertrages, haben schlicht und einfach gepennt, wenn sie solche Übernahmen ermöglichten. Die Frage wä- re, inwieweit man – analog zum Arzneimittelbudget –
„materielle Sippenhaftung für die Regierungspolitiker der Wiedervereinigung“ ins Gespräch bringen sollte, dann hätte man zumindest ei- ne Richtung, in die man stän- dig bellen könnte, beißen kann und darf man ja nicht.
Detlev Pohl, Kleinschmie- den 6, 06108 Halle
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Briefe, die die Redaktion per e-mail erreichen, werden aufmerksam gelesen. Sie können indessen nicht veröffent- licht werden, es sei denn, sie würden ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet. Voraussetzung ist ferner die vollstän- dige Anschrift des Verfassers (nicht die bloße e-mail- Adresse). Die Redaktion behält sich ohne weitere Mittei- lung vor, e-mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen sollen, zu kürzen. DÄ
Geistig Behinderte
Zu dem Beitrag „Eingliederung und Pflege nicht auseinanderreißen“ von Josy Wübben in Heft 10/1997:
Skandal
Was in Ihrem Artikel be- handelt wird, nämlich daß die Eingliederungshilfe für gei- stig Behinderte durch die So- zialämter zu Lasten der Pfle- geversicherung eingespart werden soll, ist ein Skandal!
Hatten wir diese Tendenz
nicht schon früher, weiß Gott in dunkleren Kapiteln der deutschen Geschichte? Hier wird zuungunsten der Schwächsten in unserer Ge- sellschaft gespart!
Dazu kommt noch, daß viele der geistig Behinderten in beschützenden Werkstät- ten ihren Lebensunterhalt mühselig verdienen, weiß Gott anders als andere bloße Sozialhilfeempfänger.
Dr. med. Elke Fischer, Erich- Lawatsch-Weg 35, 42327 Wuppertal