• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Arzneimittel-Pflichtlektüre" (23.02.1989)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Arzneimittel-Pflichtlektüre" (23.02.1989)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

DEUTSCHES

ARZTEBLATT

0 R K MMENTAR

Arzneimittel-Pßichtlektüre

schrieben sein. Denn mindestens einmal im Jahr sollte der Arzt seine

"persönliche Positivliste" daraufhin durchsehen, was er nicht mehr braucht und wo er sich etwas Besse- res wünscht.

Der Arzt sollte darüber, was die von ihm verordneten Arzneimittel können oder nicht und wie sie "funk- tionieren", ebensoviel wissen, wie er Entsprechendes im Benutzerhand- buch für sein Auto oder seine Kame- ra findet. Die Krankenhausapothe- ker fordern und erhalten schon seit längerem ausführliche und standar- disierte Informationshefte über alle wichtigen Arzneimittel. Gewiß ge- ben verantwortungsbewußte Herstel- ler ausführliche Produktmonogra- phien über einzelne ihrer Erzeugnis- se heraus. Da sie nicht einheitlich aufgebaut sind, findet der Arzt nur mühsam das Gesuchte. Auf dem 81.

Deutschen Ärztetag in Mannheim 1978 forderte daher Kreienberg*) mit Nachdruck eine Standardinfor- mation für Ärzte über Arzneimittel.

Der Bundesverband der phar- mazeutischen Industrie griff die For- derung mit der "Gebrauchsinforma- tion für Fachkreise" auf freiwilliger Grundlage auf. Allerdings wurde die der Indikation als Begründung vor- angestellte Wirkungsweise in Posi- tion 13 ans Ende verbannt. Auch die Beteiligung der Firmen ließ zu wün- schen übrig; bislang schlossen sich nur gut 20 v. H. der Hersteller an und auch ein Teil dieser nicht für al- le Präparate. Das mag wohl auch den Gesetzgeber veranlaßt haben, die

"Gebrauchsinformation für Fach- kreise" mit der Novellierung des der- zeitigen Arzneimittelgesetzes zur Pflicht zu machen. Die Überprüfung soll dem Bundesgesundheitsamt ob- liegen. Das heißt, daß wir erst nach Abschluß der Nachzulassung (1990?) alle "Gebrauchsinformatio- nen" zur Hand haben werden.

Schon jetzt ist klar, daß der Arzt nicht alle der über zehntausend

"Gebrauchsinformationen" benötigt, noch sie unterbringen kann. Die Stu- die der KV Dortmund zeigte, daß der erfahrene Allgemeinarzt mit we- nigen hundert Arzneimitteln aus- kommt. So finden 600 bis 800 "Ge- brauchsinformationen", die der ein- zelne Arzt für seinen "persönlichen Arzneimittelschatz" allenfalls benö- tigt, bequem in einem Aktenordner

Platz. Viele Kollegen haben sich mit den bisherigen Datenblättern und dem ihnen vom Deutschen Ärzte- Verlag übersandten Ringhefter schon eine "persönliche Positivliste"

zusammengestellt. Leider mußte das Format des Ringhefters aus techni- schen Gründen geändert werden (auf DIN A4).

Der Versand soll in Zukunft über eine automatisierte Zentralstel- le erfolgen, um Einzelanforderungen bei den Herstellern zu vermeiden.

Jeder Arzt soll aber nur die von ihm gewünschten "Gebrauchsinformatio- nen" erhalten. Dazu muß er sich al- lerdings die Mühe machen, auf den der "Roten Liste" '89 beigehefteten Anforderungskarten die Präparate, die er "in der Feder" hat, aufzufüh- ren. Seine "Erstausstattung" ist dann in der Datenbank der Zentralstelle festgehalten. Wenn gewünscht- ver- traulich! Diese "Erstausstattung"

sollte selbstverständlich nicht festge-

Arzneimittelverbrauch Einzeldosen

1)

11die vom Patienten pro Einzelanwendung verbrauchte Menge an Tabletten. Dragees, Kapseln, Zäpfchen, Ampullen, Salben, Cremes oder Tropfen

Quelle: MPS ---~=.::::..~

Zwar ist in der Bundesrepublik Deutschland der Arzneimittelverbrauch in den letzten J ah- ren leicht gestiegen, doch hält er sich im in- ternationalen Vergleich durchweg niedriger als in vergleichbaren EG-Ländem. Danach verbraucht ein Franzose pro Jahr fast dop- pelt soviel an Arzneimitteln wie der statisti- sche Durchschnittsbürger der Bundesrepu- blik Deutschland

Vom ersten sollte er die "Ge- brauchsinformationen" aus dem Ringhefter herausnehmen und sie gegebenenfalls an die Zentralstelle schicken können, damit die Ände- rung dort vermerkt wird. Für Neues, das er aufzunehmen wünscht, sollte ihm der Ärztebesucher die "Ge- brauchsinformation" aushändigen und den Zugang der Zentralstelle melden. Sie sollte auch einfach mit einer vorgedruckten Postkarte von der Zentralstelle anzufordern sein.

~ Wichtigste Aufgabe der Zen- tralstelle ist die Aktualisierung der

"Gebrauchsinformation". Der Arzt sollte von Änderungen bei Indikatio- nen, Kontraindikationen, Nebenwir- kungen, Wechselwirkungen und Warnhinweisen nicht erst aus Tages- und Fachpresse erfahren. Innerhalb weniger Tage könnte er beim heuti- gen Stand der Technik die auf den letzten Stand gebrachte "Gebrauchs- information" in Händen haben. Mit markierten Änderungen die dann gegen das bisherige Exemplar ausge- tauscht wird.

Das versteht die Ärzteschaft un- ter der vagen Gesetzesbestimmung

"in geeigneter Form zugänglich zu machen". Wenn der Arzt sich die Änderungen aus der Presse aus- schneiden und einkleben soll oder gar das geänderte Stück bei Zentrale oder Hersteller einzeln anfordern muß, kann man weiterhin auf eine auf dem letzten Stand befindliche, umfassende und objektive Informa- tion des Arztes über die von ihm ver- ordneten Arzneimittel vergessen.

Das kann doch wohl kaum im Sinne des Gesetzgebers oder eines verant- wortungsbewußten Arzneimittelher- stellers sein?

Dr. med. Karl Heinz Kimbel Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft Herbert-Lewin-Straße 5 5000 Köln 41

*) Prof. Dr. Walter Kreienberg: Transparenz auf dem Arzneimittelmarkt, Deutsches Arzte- blatt 1978; 75: 1369-75

Dt. Ärztebl. 86, Heft 8, 23. Februar 1989 (33) A-451

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Wenn es nicht gelingt — ganz unabhängig von der Frage, wel- che Präparate auf der Positivliste stehen — , dem Kassenarzt durch die Arzneimittel-Richtlinien und deren

In Berlin hat sich das Institut für Arzneimit- telverordnung in der Gesetz- lichen Krankenversicherung konstituiert, das eine Vor- schlagsliste für eine

Die von BPI und der Barmer Ersatzkasse vorgestellten „Transpa- renzkriterien für pflanzliche, homöo- pathische und anthroposophische Arzneimittel“ bilden die Grundlage für

Daran, daß man mit Hilfe einer Positivliste eine ähnliche Summe einsparen kann, glauben auf- grund der zu erwartenden Substituti- onseffekte allerdings auch die Befür- worter

Wer sich nun trotzdem bei Reisen in benachbarte EU-Länder um die Akzeptanz seines "alten Lappens" sorgt, darf beruhigt sein: Die Rechtslage ist eindeutig: Sofern

Mit diesem Begriff kamen wahrscheinlich zuerst die Autoren des Lesebuchs "Böhmen" von der "edition lichtung" aus Viechtach im Bayerischen Wald.1 Zehn Jahre später

Inzwischen haben AOK und BDA auch einen Bundesrahmenvertrag geschlossen, der eine Verein- barung als Basis für mögliche weitere Verträge auf Landes-

Eine Meinung haben sich beide Lager schon gebildet, ob- wohl noch niemand genau weiß, was denn nun in die Liste aufgenommen wird.. Genau an diesem Punkt setzt die Kritik