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Die Schädlichkeit des Tabakrauchens und gesetzliche Maßnahmen der EU zur Verringerung des Tabakkonsums

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Academic year: 2022

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Die Schädlichkeit des Tabakrauchens und gesetzliche Maßnahmen der EU zur

Verringerung des Tabakkonsums

Abschlußarbeit

Postgradualstudium Toxikologie der Universität Leipzig

Dr. Sabine Hiller Leipzig, 08.05.05

(2)

Inhaltsverzeichnis

Seite

1. Einleitung 1

2. Tabak – Herkunft und die Geschichte seiner Ausbreitung 2

2.1. Die Tabakpflanze 2

2.2. Die Geschichte der Verwendung des Tabaks und seiner Ausbreitung 3 3. Die Wirkung von Zigaretten und deren Auswirkung auf den

Organismus des Menschen

5

3.1. Inhaltsstoffe von Zigaretten 5

3.1.1. Nikotin 6

3.1.2. Zusatzstoffe, die den Effekt von Nikotin erhöhen 8

3.1.2.1. Ammoniak 8

3.1.2.2. Acetaldehyd 8

3.1.2.3. Levulinsäure 9

3.1.2.4. Glycyrrhizin und Theobromin 9

3.2. Schadstoffe im Zigarettenrauch 9

3.2.1. Haupt- und Nebenstromrauch 9

3.2.2. Klassifikation der Schadstoffe 12

3.3. Durch Rauchen bedingte Folgeerkrankungen 13 3.3.1. Verursachung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und durch

Durchblutungsstörungen bedingte Erkrankungen

13

3.3.2. Atemwegserkrankungen 14

3.3.3. Krebserkrankungen 14

4. Strategien der EU und ihrer Mitgliedsstaaten um den Tabakkonsum zu reduzieren

16 4.1. Rauchverbot an öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz 17 4.2. Vereinheitlichung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf von

Tabakerzeugnissen

18

4.2.1. „Light“ Zigaretten 21

4.3. Zigarettenwerbung 22

4.4. Einfluß des Zigarettenpreises auf den Tabakkonsum 24

4.5. Tabakprävention bei Jugendlichen 26

5. Zusammenfassung 29

6. Literaturverzeichnis 31

(3)

1. Einleitung

Rauchen ist ein gewohntes Erscheinungsbild des Alltags. Auch wenn in den letzten Jahren die Einstellung zum Rauchen im allgemeinen kritischer geworden ist, wird es nach wie vor als durchaus normales, gesellschaftlich akzeptiertes Verhalten angesehen.

Gegenwärtig sind etwa ein Drittel der europäischen Bevölkerung Raucher. Großbritannien, Frankreich, Dänemark, Griechenland und die Niederlanden liegen mit über 40% an der Spitze, Portugal mit 29,3% an letzter Stelle. Deutschland befindet sich mit 37%

Raucheranteil im Mittelfeld. (Abbildung 1).

Abbildung 1: Raucheranteil der Bevölkerung der Länder in der Europäischen Gemeinschaft (2002) [1]

Die durch Rauchen bedingten Folgeerkrankungen (vgl. Abschnitt 3.3) verursachen den Tod von etwa 500000 Menschen in der Europäischen Gemeinschaft in jedem Jahr. [2] In Deutschland werden 11,8 % der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung aufgewendet um die Folgen des Rauchens zu behandeln. [3] Diese Arbeit soll einerseits beleuchten, wodurch im einzelnen diese Krankheiten verursacht werden und zum anderen gesetzliche Maßnamen der EU vorstellen, die zum Ziel haben, den Tabakkonsum

(4)

einzudämmen. Da Tabak am meisten in Form von Zigaretten konsumiert wird, steht die Zigarette auch in den folgenden Betrachtungen im Vordergrund.

2. Tabak- Herkunft und die Geschichte seiner Ausbreitung

2.1. Die Tabakpflanze

Die Tabakpflanze gehört, wie die Tollkirsche, die Kartoffel oder die Tomate, zur Familie der Nachtschattengewächse. Ihr Wurzelstock besteht aus einer kräftigen spindelförmigen Hauptwurzel und zahlreichen weit verzweigten aber nicht weit ausladenden Nebenwurzeln.

Der Stengel wächst bei den Rauchtabakarten senkrecht, wird in der Regel bis zu 2 m hoch und verzweigt sich erst im oberen Teil durch die sogenannte „Geize“ an den oberen Blattansätzen. Die Blätter stehen am Stengel und an den Ästen in schraubenförmiger Anordnung. Sie sind länglich, beiderseits verschmälert, lang zugespitzt, bis zu 60 cm lang und bis zu 15 cm breit, dünn und drüsig behaart (Abbildung 2). [4]

Abbildung 2: Die Tabakpflanze

Kennzeichnend für alle Tabakarten ist das in den Wurzeln produzierte Nikotin sowie der verhältnismäßig hohe Gehalt der Asche an Kalium und Kalzium. Das läßt daraus schließen, daß diese beiden Nährstoffe in ausreichender Menge und in ausgewogenem Verhältnis im Boden vorhanden sein müssen. Die Tabakpflanze gedeiht auf humus- haltigem Boden, der genügend Sand und Lehm enthält, um ausreichend Wasser zu speichern. Als Rauchtabake sind nur die Pflanzen Nicotania tabacum und Nicotania rustica von Bedeutung. Die gelb blühende Nicotania rustica wird vor allem im Orient als Wasserpfeifentabak und in Rußland als Machorka verwendet. Als Zigarren-, Zigaretten- und Pfeifentabak hat sich die hellrosa bis rot blühende Nicotania tabacum durchgesetzt.

(5)

Der Tabakanbau ist heute über nahezu alle Kontinente der Erde verbreitet. Die wichtigsten Anbaugebiete sind in Tabelle 1 zusammengefaßt.

Tabelle 1: Die wichtigsten Tabakanbaugebiete der Erde [5]

Kontinent Anbauländer und -gebiete

Europa Zypern, Griechenland, Türkei, Frankreich,

Spanien

Asien China, Java, Indonesien

Afrika Zimbabwe, Malawi, Uganda, Tansania

Nordamerika USA (in den Staaten Tennessee, Virginia,

North- und South Carolina, Kentucky), Kanada (Lake Ontario)

Mittel- und Südamerika Brasilien, Mexico, Argentinien, Guatemala

2.2. Die Geschichte der Verwendung des Tabaks und seiner Ausbreitung in Europa

Die ursprüngliche Heimat der Tabakpflanze ist der amerikanische Doppelkontinent. Den eingeborenen Völkern Amerikas war Tabak schon von Alters her bekannt. Man glaubt, daß sie schon 6000 Jahre v. u. Z. Tabak anbauten. Je nach Region und Zeit variierten die Konsumformen. So wurden z. B. Tabakblätter gekaut, ähnlich wie Cocablätter. Die Urform der Zigarre bestand aus zusammengerollten kleineren Tabakblättern, die mit einem größeren Tabak- oder Maisblatt umwickelt waren, während die Urform der Zigarette aus Schilfröhrchen gefertigt war, in die zerkleinerter Tabak gestopft wurde. Pfeifen gab es in verschiedenen Formen; am bekanntesten ist die legendäre Friedenspfeife. Bei einzelnen südamerikanischen Stämmen war zudem Tabakschnupfen üblich. Der Tabakkonsum diente nicht selten magischem oder zeremoniellem Gebrauch, u.a. bei Regen- oder Kriegszauber und bei Friedensschlußzeremonien. Schamanen benötigten für ihre Zeremonien ebenfalls häufig Tabakrauch. Tabak wurde darüber hinaus auch als Arzneimittel eingesetzt. Die Apachen verwendeten feuchte Tabakblätter gegen Bienenstiche, die Extrakte unfermen- tierter, gekauter Blätter zum Schutz gegen Moskitos und weichgekaute Blätter gegen Zahnschmerzen. [6] In Guyana und Brasilien wurden Tabakabkochungen äußerlich gegen Hautparasiten von Hunden und Menschen innerlich bei Wurmbefall und bei Störungen des Gallenflusses verwendet. Im Feuer angewärmte Tabakblätter wurden als Umschläge gegen

(6)

Kopfschmerzen angelegt. Neben diesen Gebräuchen war er auch eine alltägliche Genußdroge. [7]

"Eigentlich benutzen wir den Tabak, um mit dem Großen Geist in Verbindung zu treten.

Wir fühlen, daß durch den Rauch, der zum Himmel steigt, die Botschaften zum Großen Geist getragen werden, der im Himmel ist und zu dem ich spreche." (Toni Little Cloud) [8]

Mit der Entdeckung Amerikas durch Kolumbus, 1492, kamen Tabakanbau und -konsum nach Europa und Afrika und von dort in den Nahen und Fernen Osten und nach Australien.

Den Europäern erschien das Rauchen zunächst sehr fremdartig. Sie berichteten davon, daß die Eingeborenen angezündete Blätter in den Mund steckten und "den Rauch tranken".

Trotzdem übernahmen die Spanier die Gewohnheit nach relativ kurzer Zeit. Im 16.Jahrhundert fand die Tabakpflanze Eingang in Europa. Der französische Gesandte Jean Nicot brachte 1561 die Tabakpflanze von Lissabon nach Paris und überzeugte dort den französischen Hof von ihrer wunderbaren Heilkraft. Nach ihm wurde der 1828 von Posselt und Reimann entdeckte wichtigste Wirkstoff des Tabaks, das Nikotin, benannt. Tabak wurde einerseits als Zierpflanze kultiviert, andererseits wurde die Heilwirkung des Tabaks gerühmt. Die Tabakpflanze wurde aufgrund der in ihr vermuteten Heilkraft gegen fast jegliche Art von Krankheit eingesetzt. Als tatsächlich wirksam erwies sie sich jedoch nur in wenigen Anwendungsbereichen wie z.B. der Behandlung parasitärer Hauterkrankungen.

Daneben wurde die schmerzstillende und leicht euphorisierende Wirkung des Tabaks medizinisch genutzt.

Die Art und Weise, Tabak zu konsumieren, änderte sich im Laufe der Jahrhunderte.

Während zuerst der Tabak noch in der Pfeife geraucht wurde, erlangte das Schnupfen im 18. Jh. große Beliebtheit. Das formvollendet zelebrierte Ritual des Tabakschnupfens zeichnete den Edelmann des Rokoko aus. Seine Tabatiere, das Schnupftabakdöschen, war ein Statussymbol. Das Symbol der herrschenden bürgerlichen Klasse des 19. Jahrhunderts war die Zigarre, die immer auch mit Männlichkeit assoziiert war. Mitte des 19. Jh.

etablierte sich in Walworth England die Produktion von Zigaretten und schon Anfang des 20. Jh. wurde der größte Anteil von Tabak in Form von Zigaretten verkauft. Die Zigarette hatte noch Anfang des 20. Jahrhunderts das exotische Flair des Orients. Man verband damit Weltgewandtheit und elegante Lebenskunst, zusammen mit einem Hauch Verruchtheit. Zudem symbolisierte sie Tempo und Schnellebigkeit des modernen Lebens.

"Eine Zigarettenlänge", wie die neue informelle Zeiteinheit hieß, unterschied sich von einer Zigarrenlänge wie die Geschwindigkeit des Automobils von der der Postkutsche. Die Zigarette verkörperte einen anderen Zeitbegriff als die Zigarre.

(7)

Im ersten und zweiten Weltkrieg diente die Zigarette den Soldaten als Psychopharmakon:

Rauchen entspannte, unterdrückte Müdigkeit und Hungergefühle und stellte Kontakte her.

Fast alle Soldaten rauchten. Man schätzt, daß etwa 20% bis 30% der Raucher eine Tabakabhängigkeit entwickelten. Obwohl Unterernährung in den Kriegsgefangenenlagern herrschte, tauschten die süchtigen Raucher einen Teil ihrer Lebensmittel gegen Zigaretten ein. Weltweit vervierfachte sich der Zigarettenkonsum während des 2. Weltkriegs.

In den frühen fünfziger Jahren wurden die ersten großen Studien veröffentlicht, die deutlich machten, daß Rauchen zu Lungenkrebs führen kann. Die Tabakbranche reagierte auf die zunehmende Verbreitung des Wissens über negative gesundheitliche Auswirkungen des Rauchens mit wohldurchdachten Werbestrategien. So diente die Einführung von Filterzigaretten und Leichtzigaretten dazu, dem Konsumenten zu suggerieren, er könne weiter mit Genuß rauchen, ohne seine Gesundheit zu gefährden. Im Moment werden in der Welt über 90% des Tabaks in Form von Zigaretten geraucht und es gibt über 1000 Millionen Raucher weltweit.

3. Die Wirkung von Zigaretten und deren Auswirkung auf den Organismus des Menschen

3.1. Inhaltsstoffe von Zigaretten

„Die Zigarette ist nicht als Produkt sondern als Verpackung gedacht. Das Produkt ist Nikotin. Betrachten Sie die Zigarette als Verpackung, als Speichervorrichtung für den Tagesbedarf an Nikotin... Betrachten Sie die Zigarette als Ausgabevorrichtung für die Dosierung von Nikotin... Das Rauchen ist ohne Frage die am besten optimierte Aufnahmemöglichkeit des Nikotins und die Zigarette am besten optimiert zur Praktizierung des Rauchens.“ (Phillip Morris 1972) [9]

Eine Zigarette besteht nicht nur aus Tabakblättern. Es sind auch andere Inhaltsstoffe enthalten, die dazu dienen den Geschmack des Nikotins zu modifizieren. Die ameri- kanische Lebensmittel- und Tabakfirma RJ Reynolds Nabisco Holding Inc. (Tabakmarken wie Camel, Winston und Salem) gibt die wichtigsten Inhaltsstoffe der Zigarette wie folgt an:

- 87,5 % Tabak als natürlicher Bestandteil

- 4,9 % Wasser macht die Zigarette weniger spröde und verhindert leichtes Zerfallen

- 3,0 % Zucker als Ersatz für die natürlichen Zucker, die während der Behandlung des Tabaks verloren gingen, zum Erhalt der Feuchtigkeit und zur Abrundung des Geschmacks

(8)

- 1,7 % Glycerin zum Erhalt der Feuchtigkeit

- 1,5 % Propylenglycol als Träger der Aromen

- 0,7 % Kakao als Aromastoff

- andere Aromastoffe

In der EU werden über 600 Zusatzstoffe für die Produktion von Tabakprodukten verwendet. Diese werden im allgemeinen auf ihre direkte Toxizität überprüft. Es ist auch nicht das Nikotin für die schädigende Wirkung von Tabakerzeugnissen verantwortlich.

Viele der zellgiftigen und krebserregenden Stoffe entstehen auch erst während des Verbrennungsvorganges. Aus diesem Grund sollte auch Aufmerksamkeit auf die, neben Tabak, den Zigaretten zugesetzten Inhaltsstoffen gelegt und deren Auswirkungen auf die Gesundheit im unverbrannten und verbrannten Zustand untersucht werden. [24] Auf die Wirkung von verschiedenen Zigaretteninhaltsstoffen wird im folgenden noch speziell eingegangen.

3.1.1. Nikotin

Das Alkaloid Nikotin ist eines der stärksten Pflanzengifte. Die tödliche Dosis für den Menschen liegt bei etwa 50 mg. Nikotin wirkt jedoch bei Rauchern selten toxisch, sieht man von ersten Rauchversuchen ab. Eine Vergiftungsgefahr mit Nikotin besteht aber bei Kleinkindern falls diese herumliegende Zigaretten verzehren.

Mit dem Rauchen einer Zigarette, die etwa 10 mg Nikotin enthält, werden bei Inhalation durchschnittlich 3 mg aufgenommen. Nikotin ist eine psychoaktive und abhängig machende Substanz wie Tierversuche an Ratten gezeigt haben. Es passiert die Blut-Hirn- Schranke und erreicht innerhalb von 7 Sekunden das Gehirn nach Inhalation über die Lungen. Dabei wird die Leber umgangen. Die entsprechenden Rezeptoren in Herz und Gehirn werden bei jedem einzelnen Zug durch hohe Nikotinkonzentrationen wellenförmig erregt.

Die Metabolisierung, die vor allem in der Leber und zum geringen Teil auch in der Lunge stattfindet, ist schnell und ausgiebig. Nikotin wird dabei zu Kotinin und weiteren Produkten abgebaut. Diese Metabolite sind pharmakologisch inaktiv und werden über die Niere ausgeschieden. Die Halbwertszeit von Nikotin im Organismus beträgt ca. 2 Stunden.

Die Blutkonzentrationen sind am Ende des Rauchens einer Zigarette am höchsten.

Durchschnittliche „Nachmittagsspiegel“ liegen etwa zwischen 10 und 50 ng/ml (auch bei Pfeifenrauchern liegen sie in diesem Bereich). Je nachdem wie intensiv geraucht wird, kann Nikotin eine beruhigende oder anregende Wirkung haben. Eine geringe Dosis des Nikotins wirkt anregend. Wird Zigarettenrauch tief inhaliert und so eine höhere

(9)

Nikotindosis aufgenommen, wirkt es beruhigend. Bei der Aufnahme werden subjektive Wirkungen wie:

- Verbesserung von Konzentration, Aufmerksamkeit und Gedächtnisleistung

- leichterer Umgang mit Gefühlen (insbesondere mit negativen Gefühlen)

- Abnahme von Aggressivität und Ängstlichkeit

- vermeintlich bessere Streßbewältigung

- bessere Schmerztoleranz

- hungerstillende Wirkung

empfunden. Im Gegensatz zu anderen Drogen bewirkt es Wohlbefinden und keine Euphorie. Während des Inhalierens des Tabakrauches wird das Nikotin durch die Lunge ins Blut aufgenommen und gelangt mit diesem ins Gehirn. Dort werden die zentralnervösen Wirkungen des Zigarettenrauchens ausgelöst.

Nikotin ist der körpereigenen Überträgersubstanz Acetylcholin sehr ähnlich. Für den Neurotransmitter Acetylcholin existieren zwei Arten von Rezeptoren, die Muscarin- und die Nikotinrezeptoren. Nikotin aktiviert die Nikotinrezeptoren und kann somit Acetylcholin teilweise ersetzen. Diese Rezeptoren können an Synapsen sowohl auf prä- als auch postsynaptischen Zellen lokalisiert sein.

Bei der Bindung von Nikotin an diese Rezeptoren können Interaktionen mit weiteren Neuronen ausgelöst und unterschiedliche Neurotransmitter wie Dopamin, Serotonin, Noradrenalin und Endorphinen ausgeschüttet werden, die wiederum verschiedene funktionale Strukturen des Gehirns beeinflussen.

Die nikotinergen Rezeptoren haben einen sehr engen Bezug zum präfrontalen Cortex.

Dadurch wird verständlich, daß Hirnfunktionen wie Aufmerksamkeit, Gedächtnis und Lernen durch Nikotin verbessert werden.

Außerdem besteht eine enge räumliche Beziehung zum dopaminergen Belohnungssystem, einer evolutionär entscheidenden Struktur, die den Menschen für Handlungen wie Essen, Trinken und Sexualität belohnt, die notwendig zur Erhaltung seiner Art sind. Beim Rauchen belohnt sich der Mensch also ebenso wie bei der Ausführung existentieller Handlungen.

Die besondere Wirkung des Nikotins auf das Gehirn besteht in einer Catecholaminfreisetzung in den sogenannten Belohnungsarealen der Großhirnrinde. Dies bewirkt in Verbindung mit dem sensiblen oralen Reiz des Rauchens die "positiven"

Gefühle beim Rauchens.

Durch Rauchen werden zusätzlich Nikotinrezeptoren im peripheren und im zentralen Nervensystem exprimiert, an die sich Nikotin bindet. Je nach Dosis kommt es zur Aktivierung bzw. zur Entspannung des Organismus. Als wissenschaftlich faßbares Zeichen

(10)

der Abhängigkeit lassen sich bei Rauchern solche Nikotinrezeptoren im Gehirn in vermehrter Anzahl nachweisen. [10]

Entscheidend für das oben beschriebene als angenehm empfundene Gefühl beim Rauchen ist der Anteil an bioverfügbarem Nikotin, d.h. es muß in Form der freien Nikotinbase vorliegen. Das kann durch Zusatzstoffe, wie z.B. Ammoniak erreicht werden. Weitere Stoffe, die den Nikotineffekt erhöhen, sind Acetaldehyd, Levulinsäure, Theobromin und Glycyrrhizin. Sie werden von der Industrie als Geschmacksverfeiner oder Geschmacksverstärker beschrieben, dienen aber eher zur Regelung der Nikotinabsorption bzw. –freisetzung.

3.1.2. Zusatzstoffe, die den Effekt von Nikotin erhöhen

„Das technologische Hauptanliegen war, den Gehalt an Teer in Zigaretten zu verringern, jedoch einen akzeptablen Nikotingehalt für den Raucher zu erhalten.“ (W.A. Farone, früherer Phillip Morris Mitarbeiter) [11]

3.1.2.1. Ammoniak

Nikotin ist im Tabakrauch in zwei Formen existent, als Salz und als freie Base. Ohne alkalisch machende Stoffe liegt der pH-Wert beim Rauchen bei 6,0 oder darunter. Also liegt das Nikotin in Salzform vor, ist nicht flüchtig und wird nur relativ langsam vom Raucher aufgenommen. Der Zusatz von Ammoniak erhöht den pH-Wert und damit den Anteil an freier Nikotinbase. Diese ist flüchtig und wird schneller vom Blutstrom absorbiert und kann seine zentralnervöse Wirkung schneller entfalten. [12]

3.1.2.2. Acetaldehyd

Acetaldehyd entsteht bei der Verbrennung der natürlichen Zucker aus der Tabakpflanze oder der zugesetzten Zucker, die zu 3% Bestandteil der Zigaretten sind. Acetaldehyd kann mit den durch Nikotineinwirkung freigesetzten Catecholaminen Tetrahydroisochinolin- Alkaloide bilden. Derartige Alkaloide interferieren mit dem Stoffwechsel der Neurotransmitter. Die den Neurotransmittern strukturell ähnlichen Tetrahydroisocholin- Alkaloide konkurrieren um die Rezeptoren auf der postsynaptischen Membran. Dabei können sie die Wirkung der Catecholamine hemmen oder verstärken. [13] Der synergistische Effekt von Nikotin und Acetaldehyd wird bewußt ausgenutzt, um die abhängig machende Wirkung von Zigaretten zu verstärken. [14]

(11)

3.1.2.3. Levulinsäure

Levulinsäure ist ein Spaltprodukt von Stärke, Rohrzucker und anderen cellulosehaltigen Materialien. Sie wird Zigaretten zugesetzt, um den herben Geschmack des Nikotins zu maskieren. Nicotinlevulinat und Levulinsäure zeigten einen signifikanten Anstieg der Menge an Nikotin, die an Nikotinrezeptoren im Rattenhirn binden. Levulinsäure erhöht auch die Affinität einiger Rezeptoren für Nikotin durch Änderung der chemischen Prozesse im Gehirn.

3.1.2.4. Glycyrrhizin und Theobromin

Einige Zusatzstoffe werden genutzt, um den bitteren Geschmack des Tabaks zu maskieren.

Glycyrrhizin aus Süßholz oder Lakritz und Kakao sind typische Zusatzstoffe dieser Art, die als Aroma für Zigaretten verwendet werden. Diese Substanzen haben jedoch nicht nur die Funktion des Aromas. Sowohl Glycyrrhizin, als auch Theobromin, welches zu 1%

Bestandteil des Kakaos ist, sind Bronchodilatoren. Diese bewirken eine Erweiterung der Bronchien und eine bessere Passage der Lungenmembran der beim Rauchen inhalierten Stoffe. Dadurch wird die Aufnahme des Nikotins durch die Lunge in den Körper gefördert.

3.2. Schadstoffe im Zigarettenrauch

3.2.1. Haupt- und Nebenstromrauch

Tabakrauch ist eine der wichtigsten Quellen für die Schadstoffbelastung von Innenräumen.

Er setzt sich zusammen aus Hauptstromrauch und Nebenstromrauch (vgl. Abbildung 3).

Abbildung 3: Entstehung von Haupt- und Nebenstromrauch beim Abbrand einer Zigarette

(12)

Der Hauptstromrauch wird vom Raucher direkt beim Ziehen an der Zigarette eingeatmet.

Beim Abbrennen des Tabaks in der Zigarette beim Rauchen entstehen in der Glutzone durch den am Mundstück hervorgerufenen Sog Temperaturen um 900 °C. Dabei wird unter reduktiven Bedingungen (Sauerstoffmangel) organisches und anorganisches Material zersetzt und gerät gasförmig in die dahinter liegende Destillationszone. Dort vermischt es sich mit den aus dem frei werdenden Wasserdampf abdestillierten Stoffen. Hinter diesem Bereich bildet sich durch Abkühlung das Aerosol, in dem auch der Hauptwirkstoff Nikotin, enthalten ist. Ein Teil des Aerosols schlägt sich mit abnehmender Temperatur im Restteil der Zigarette nieder (Kondensationszone). Mit fortschreitendem Abbrand wird das Destillat zum Teil verbrannt, überwiegend jedoch erneut freigesetzt und mit dem Hauptstromrauch eingeatmet, der sich teilweise als Teer in den Atemwegen niederschlägt.

Zum Mundstück hin vollzieht sich eine zunehmende Destillatanreicherung (im letzten Drittel sammeln sich etwa 80 % der Gesamtnikotinmenge), die toxikologisch von Bedeutung ist. Tabelle 2 gibt eine Übersicht, über wichtige Substanzen, die im Hauptstromrauch enthalten sind In den Zugpausen geht von der glimmenden Zigarettenspitze Rauch in die Umgebung ab (Nebenstromrauch); bei den wesentlich geringeren Temperaturen wird hierbei weniger Material verbrannt und mehr abdestilliert.

Die Konzentration von Krebs erregenden Substanzen ist im Nebenstromrauch bis zu 130- fach höher als im Hauptstromrauch, auch der Nikotingehalt ist größer. Das Verhältnis an Nikotin von Nebenstromrauch zu Hauptstromrauch beträgt etwa 3:1. Der Anteil von Kohlenmonoxid im Nebenstromrauch wird mit 2,5-4,7 mal höher, der Anteil von Benzol mit 10 mal höher und der von Benzo[a]pyren mit bis zu 3,5 mal höher angegeben. [15] Ein Teil der im Hauptstromrauch enthaltenen Stoffe wird wieder ausgeatmet. Zusammen mit dem Nebenstromrauch erheben sich erhebliche Belastungen, für andere Personen, die sich in der Umgebung eines Rauchers aufhalten. Die Schädlichkeit des unfreiwilligen Passivrauchens wird zunehmend erkannt. [16]

(13)

Tabelle 2: Chemische Zusammensetzung des Hauptstromrauches von Zigaretten [17]

Zusammensetzung Gehalt (%)

Stickstoff 62 Sauerstoff 13 Edelgase 0,9 Wasser 1,3 Kohlendioxid 12,5 Kohlenmonoxid 4

Wasserstoff, Methan 0,4

Ammoniak, Stickoxide, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff Spuren

Gasphase (Gehalt: 95,5 %)

Flüchtige organische Substanzen:

Kohlenwasserstoffe (Methan, Ethan, Ethylen, Acetylen, Benzol, Toluol) Aldehyde und Ketone (Formaldehyd, Acetaldehyd, Acrolein, Aceton) Alkohole (Methanol, Ethanol)

Ester (Alkylformiate, Alkylacetate) Amine (Methyl-, Ethyl- und Dimethylamin

Ameisensäure, Phenole

1,4

Wasser 0,8 Alkaloide (Nikotin, Nornikotin, Anabasin...) 0,4

Andere organische Substanzen:

Säuren (Essigsäure, Ameisensäure, Anabasin...) Alkohole (Ethanol, Glycerin, Glycol)

Aldehyde und Ketone (Propionaldehyd, Acrolein, Methylethylketon) Kohlenwasserstoffe (Alkane, Alkene, Chrysen, Benzo[a]pyren ...) Phenole (Phenol, Kresol, Dimethylphenol...)

Sterole (Stigmastol, Silosterol, Solanessol) Ester (Ethylacetat, Ethylvalerianat...) Amine (Piperidin, Pyridin, Pyrrolidin...)

Nitrosamine

3,4

Partikelphase (Gehalt: 4,5 %)

Anorganische Substanzen (z.B. Nitrate, Kalium, Blei, Cadmium, Polonium...)

Spuren

(14)

3.2.2. Klassifikation der Schadstoffe

Als gesundheitsschädigende Inhaltsstoffe der Zigaretten sind am besten Nikotin, Kohlenmonoxids und Teer (Teer ist lt. RL 2001/37/EG das nikotinfreie trockene Rauchkondensat) bekannt. Jedoch konnten im Zigarettenrauch über 5000 verschiedene chemische Verbindungen und Stoffe nachgewiesen werden. Durch Pyrolyse werden in der Glutzone neue chemische Verbindungen erzeugt. Über 50 erwiesenermaßen Krebs erregende oder als giftig eingestufte Stoffe befinden sich unter den Substanzen, aus denen der Rauch zusammengesetzt ist. Einen Überblick über eine Auswahl dieser Substanzen gibt Tabelle 3.

Außer diesen Substanzen enthält Zigarettenrauch auch noch solche als reizend eingestufte Stoffe wie Ammoniak und Stickoxide. Als reizend eingestuft sind ebenfalls Acrolein und Formaldehyd (vgl. auch Tabelle 3).

Tabelle 3: Auswahl der als kanzerogen bzw. giftig eingestuften Stoffe im Zigarettenrauch [18]

Kanzerogen

(erwiesen krebserzeugende Stoffe)

Kanzerogen-verdächtig (Stoffe mit begründetem Verdacht)

Giftige Stoffe

Benzo[a]pyren Acrolein Acetonitril

Chrysen Formaldehyd Pyridin

Dioxine Anilin Nikotin

N-Nitrosamine N-Nitrosonornikotin Kohlenmonoxid

Phenol N-Nitrosopyrrolidin Blausäure

Kresol N-Dimethylamin Toluol

Benzol N-Dimethylnitrosamin Styrol

Vinylchlorid Cadmiumverbindungen Ethylbenzol

Hydrazin Blei m,p-Xylol

Benzo[a]anthracen o-Xylol

Teer Naphthalin Arsenvervindungen

Nickelkomplexe

Zinkoxid Polonium -210

(15)

3.3. Durch Rauchen bedingte Folgeerkrankungen

Die beim Rauchen von Tabak entstehenden Schadstoffe sind für einen Großteil der Herzinfarkte, Gefäßkrankheiten und für etwa 30% aller Krebserkrankungen in den westlichen Industrieländern verantwortlich.

Beispiele für Folgeerkrankungen des Rauchens sind:

- Herz - Kreislauf und Gefäßerkrankungen

- Atemwegsschädigungen

- Krebserkrankungen

auf deren Verursachung im Folgenden näher eingegangen werden soll.

3.3.1. Verursachung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und durch Durchblutungs- störungen bedingte Erkrankungen

Als Verursacher für durch Rauchen bedingte Herz-Kreislauf-Erkrankungen ist Nikotin in Zusammenspiel mit Kohlenmonoxid zu nennen. Nikotin hat initial eine gefäßverengende Wirkung. Diese wird über eine Erregung sympathischer Ganglien sowie teilweise auch über eine Vapopressinausschüttung der Hypophyse ausgelöst. Das führt zu einer Steigerung der Herzfrequenz und zu einer Blutdruckerhöhung. Daraus resultiert eine unwirtschaftliche Mehrarbeit des Herzens mit erhöhtem Sauerstoffbedarf. Der Transport der Atemgase im Blut wird jedoch durch das beim Rauchen eingeatmete Kohlenmonoxid behindert. Kohlenmonoxid hat eine deutlich höhere Affinität als Sauerstoff an den Blutfarbstoff Hämoglobin. Bei starken Rauchern kann also bis zu 18% des Hämoglobins durch CO blockiert werden. Dadurch kommt es zu einer erhöhten Einschwemmung von roten Blutzellen in die Blutbahn. Diese bedingen eine „Blutverdickung“. Nikotin wiederum erhöht über die Ausschüttung von Adrenalin aus den Nebennieren den Gehalt an freien Fettsäuren und Adrenalin im Blut. Diese beiden Mechanismen in Verbindung mit einer gesteigerten Thrombozytenaggregation bedingen eine stark erhöhtes Risiko zur Ausbildung einer Arteriosklerose vor allem in Form von Koronararteriosklerose (Herzinfarkt) und von Gefäßverengungen oder -verschlüssen der unteren Gliedmaßen („Raucherbein“), die im Endstadium zum Gewebetod führt und dann die Amputation der betroffenen Gliedmaßen erfordert. Das Schlaganfallrisiko, ein Schlaganfall wird durch Verschluß von Blutgefäßen im Gehirn und eine dadurch verursachte Unterversorgung von

(16)

Gehirnarealen mit Blut hervorgerufen, ist gleichermaßen erhöht. Außerdem kann Kohlenmonoxid eine Schädigung des Endothels hervorrufen. Dadurch ist das Eindringen von Feststoffen in die Blutgefäßwand erleichtert. Das führt zu einer schnelleren Alterung der Blutgefäße. Die durch Rauchen bedingte akute Blutgefäßverengung der Niere hat negativen Einfluß auf die Filtrations- und Entgiftungsleistung dieses Organs. Ebenfalls auf Durchblutungsstörungen sind durch Rauchen bedingte Potenzstörungen zurückzuführen.

3.3.2. Atemwegsschädigungen

Beim Rauchen von 10 Zigaretten pro Tag gelangen in 10 Jahren etwa 500 g Teerstoffe in die Lunge. Dieser reduziert die Aktivität der Flimmerhärchen, die für den Abtransport von inhalierten Schadstoffen und Krankheitserregern sorgen. Der Selbstreinigungs- mechanismus der unteren Atemwege ist somit gestört. Das zieht vermehrtes Husten und Räuspern sowie akute und chronische Infektionen der Bronchien nach sich. Durch ständige Überdehnung der Lungenbläschen in Verbindung mit einer Zerstörung der elastischen Elemente der Lunge infolge der Aktivierung körpereigener Enzyme und gegengerichteter Schutzsysteme kann sich ein Lungenemphysem mit Einschränkungen des Atemgasaustauschs, reduzierter Atemleistung (Kurzatmigkeit bei Belastung) und Rückwirkungen auf Herz und Kreislauf (Rechtsherzinsuffizienz) entwickeln.

3.3.3. Krebserkrankungen

Tabakinhaltsstoffe fördern die Entwicklung von Tumoren des Bronchialsystems, der Nieren, der Harnblase und des Genitalsystems. [19] Der Zusammenhang zwischen Lungen-, Kehlkopf- und Mundhöhlenkrebs und Tabakkonsum ist gesichert. Als Folge immer wiederkehrender Schleimhautreizung durch inhalierte, als krebserregend bekannte Substanzen kommt es zu dauerhaften Schleimhautveränderungen aus denen dann Plattenepithelkarzinome entstehen können. Stoffe wie Benzol, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Nitrosamine oder radioaktive Stoffe wie Polonium-210 sind einige solcher als krebserregend bekannter Substanzen.

Benzol und PAK werden durch das Enzym Cytochrom P450 epoxidiert und dieser Metabolit bindet sich kovalent an das Guanin des DNA-Stranges. Dadurch wird bewirkt, das dieser DNA-Strang bei der Replikation falsch abgelesen wird. Dies führt zu Mutationen (Abbildung 4a). [20]

(17)

Metabolite von Nitrosaminen können Methylierungen von DNA, RNA und Proteinen verursachen (Abbildung 4b). [20] Tumore in Speiseröhre, Magen, Leber, Niere und Harnblase können dadurch entstehen.

Radioaktive Isotope wie 210Po und 210Pb sind in Tabakblättern stark angereichert. Diese gelangen über die Partikelphase in die Lunge und reichern sich dort an. Die kanzerogene Wirkung des Isotops 210Po beruht auf seiner Fähigkeit α-Strahlen (He-Kerne) in das Gewebe abzustrahlen und dieses dadurch zu verändern.

O

Cytochrom P450 abhängige Enzyme

B O

P

P O

P B O

N N N HN

O

H2N

OH

Addition an die Guaninbase der DNA

Bei der Replikation wird die blockierte Base nicht erkannt => Mutation

Epoxidierung

Abbildung 4a: Mechanismus der Krebsentstehung durch Benzo[a]pyren, einen poly- zyklischen aromatischen Kohlenwasserstoff

(18)

α-Hydroxynitrosamin

Carbeniumintermediat Reaktion mit Proteinen, DNA, RNA

(+CH3)

OH- N2 OH

H3C

N N H2CHO

instabil

1/2O2 Cytochrom P-450

N N H3C O

H2C OH H3C

H3C O N N

Abbildung 4b: Mechanismus der Krebsentstehung durch Nitrosamine

4. Strategien der EU und ihrer Mitgliedsstaaten um den Tabak- konsum zu reduzieren

Aufgrund der Entschließung des Rates zur Reduzierung des Tabakkonsums in der Europäischen Gemeinschaft vom 16. November 1996[2] wurden in den Folgejahren eine Reihe gesetzlicher Maßnahmen erlassen, die zur Reduzierung des Tabakkonsums beitragen sollen. Anlaß zu dieser Entschließung war ein am 7. Juli 1986 verabschiedetes Aktionsprogramm der Europäischen Gemeinschaft gegen Krebs, das sich als Ziel gesetzt hatte durch eine Verringerung der Zahl der Krebserkrankungen einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit und der Lebensqualität der Bürger der Gemeinschaft zu leisten. In diesem Zusammenhang wurde das Rauchen als Risikofaktor bestimmter Krankheiten, wie Herz- und Gefäßkrankheiten sowie Krebserkrankungen hervorgehoben, das den Tod von 500.000 Menschen in der EU jährlich bedingt.

Dabei wurde veranlaßt

- den Nichtraucherschutz zu verbessern,

(19)

- eine bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren des Rauchens zu gewährleisten,

- die Möglichkeiten der Zigarettenwerbung einzuschränken,

- den Schutz der Jugendlichen zu verbessern, daß diese die Gewohnheit des Tabakkonsums gar nicht erst annehmen,

- die Beibehaltung eines hohen Preisniveaus bei Tabakerzeugnissen.

Diese Punkte sollen in den folgenden Kapiteln näher betrachtet werden.

4.1. Rauchverbot an öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz

Am 18. Juli 1989 wurde vom Rat und der im Rat vereinigten Minister für das Gesundheits- wesen der Mitgliedstaaten der EU ein Entschluß (89/C189/01) verabschiedet, der das Rauchen an öffentlichen Plätzen verbietet. Wer als Nichtraucher unfreiwillig dem Rauch von Tabakerzeugnissen ausgesetzt ist, wird nicht nur gegebenenfalls zum Rauchen verleitet und zugleich belästigt und in seinem körperlichen Wohlbefinden beeinträchtigt, er geht auch ein erhöhtes Risiko ein, an Krankheiten der Atemwege zu erkranken. Wie in Abschnitt 3.2.1 gezeigt wurde, ist auch der Nichtraucher durch den Nebenstromrauch der Zigaretten einer erheblichen Schadstoffbelastung ausgesetzt. Daher ist das Recht des Nichtrauchers auf Gesundheit gegenüber dem passiven Rauchen zu schützen. So ist es zur Gewährleistung des Rechts der Nichtraucher auf Gesundheit unerläßlich, das Rauchen in öffentlich zugänglichen Räumen bestimmter Einrichtungen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln zu untersagen.

Als durch die EU-Mitgliedsstaaten beliebig zu erweiternde Liste öffentlich zugänglicher Räume sind im Anhang genannt:

- Einrichtungen, in denen kostenlos oder gegen Bezahlung Dienstleistungen, einschließlich der Veräußerung von Gütern, erbracht werden (Ämter, Geschäfte usw.)

- Einrichtungen der Kranken- und Gesundheitspflege sowie sonstige Einrichtungen der Gesundheitsversorgung.

- Einrichtungen, in denen ältere Menschen aufgenommen werden.

- Schulische und andere Einrichtungen, in denen Kinder oder Jugendliche aufgenommen oder beherbergt werden.

- Hochschulen oder Einrichtungen für die berufliche Bildung.

- Einrichtungen, in denen Vorführungen in geschlossenen Räumen dargeboten werden (Kinos, Theater usw.), sowie öffentlich zugängliche und frequentierte Rundfunk- und Fernsehstudios,

- Einrichtungen, in denen Ausstellungen in geschlossenen Räumen veranstaltet werden.

(20)

- Einrichtungen und geschlossene Örtlichkeiten, in denen Sport betrieben wird.

- Geschlossene Räumlichkeiten in Bahnhöfen der Eisenbahn, U-Bahn und S-Bahn sowie in Häfen und Flughäfen. [21]

Jedoch ist es aufgrund der starken Nikotinabhängigkeit bei einem Teil der Bevölkerung zweckmäßig, in eigenen Einrichtungen bzw. Verkehrsmitteln das Rauchen zu ermöglichen.

So sind in oben genannten Einrichtungen und in öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere im Fernverkehr, nach Möglichkeit genau abgegrenzte Bereiche für Raucher vorzusehen. Es ist allerdings dafür zu sorgen, daß außerhalb der den Rauchern vorbehaltenen Bereiche im Falle eines Konflikts das Recht des Nichtrauchers auf Gesundheit Vorrang hat vor dem Recht des Rauchers, zu rauchen.

Das Rauchverbot wurde durch die Richtlinie 89/654/EWG des Rates vom 30. November 1989 über Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstätten auch auf den Arbeitsplatz ausgeweitet. [22] Sie besagt, daß in geschlossenen Arbeitsräumen unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der körperlichen Beanspruchung der Arbeitnehmer ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft vorhanden sein muß.

Weiterhin sind in den Pausenräumen angemessene Maßnahmen zum Schutz der Nichtraucher vor Belästigung durch Tabakrauch zu treffen .

Diese Maßnahmen sind in den letzten Jahren umgesetzt worden. Auf vielen Bahnhöfen der Bundesrepublik Deutschland wurde ein Rauchverbot eingeführt. In S- bzw. U-Bahnen und Straßenbahnen und Bussen herrscht Rauchverbot. Seit Mitte April 2004 ist in Irland das Rauchverbot in Pubs eingeführt worden und wird, auch nach Aussage eines Rauchers [23], als angenehm empfunden. Seit dem 10.01.2005 ist in Italien ein „Anti-Raucher- Gesetz“ (Bezeichnung nach LVZ) in Kraft getreten. Es gestattet Rauchen nur noch in den eigenen Wohnräumen und im Freien. Dieses Verbot schließt nicht nur die oben genannten Gebäude und Arbeitsplätze ein, sondern auch die 130000 Bars und 70000 Restaurants des Landes, sofern sie nicht über abgesonderte Raucherräume verfügen. [24]

Rauchverbote in geschlossenen öffentlichen Räumen schützen einerseits die Nichtraucher vor dem unfreiwilligen Einatmen von Tabakrauch, vermindern aber auch die Möglich- keiten der Raucher bequem an jedem beliebigen Ort zu rauchen.

4.2. Vereinheitlichung von Herstellung, Aufmachung und Verkauf von Tabakerzeugnissen

Im Jahr 2001 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Gemeinschaft eine Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von

(21)

Tabakerzeugnissen erlassen (2001/37/EG). Diese Richtlinie bezweckt die Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedsstaaten für den Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidhöchstgehalt von Zigaretten, für die gesundheitsrelevanten Warnhinweise und sonstigen Angaben auf den Verpackungen von Tabakerzeugnissen sowie für bestimmte Maßnahmen, die die Inhaltsstoffe und die Bezeichnung von Tabakerzeugnissen betreffen, wobei von einem hohen Gesundheitsschutzniveau ausgegangen wird. [25] Die Höchstgehalte von Teer, Nikotin und Kohlenmonoxid sind für in den Mitgliedsstaaten in den freien Verkehr gebrachte, vermarktete oder hergestellte Zigaretten wie folgt festgelegt:

- Teergehalt: 10 mg/Zigarette

- Nikotingehalt: 1,0 mg/Zigarette

- Kohlenmonoxidgehalt: 10 mg/Zigarette.

Diese Werte sind gültig seit dem 1.1.2004 für alle Zigaretten, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft vermarktet werden. Eine Ausnahme ist Griechenland, für sie gelten diese Regelungen ab dem 1.1.2007. [25]

Die Bestimmung der Nikotin-, Teer-, und Kohlenmonoxidgehalte ist in dieser Richtlinie ebenfalls festgelegt. So werden

- Teer nach ISO-Norm 4387 (Ausgabe von 2000 „Cigarettes – Determination of total and nicotine freedry particulate matter using a routine analytical smoking machine“

- Nikotin nach ISO-Norm 10315 (Ausgabe von 2000 „Cigarettes – Determination of nicotine in smoke condensates – Gas chromatographic method“) und

- Kohlenmonoxid nach ISO-Norm 8454 (Ausgabe von 1995 „Cigarettes – Determination of carbon monoxide in the vapour phase of cigarette smoke – NIDR method“)

gemessen.

Die Genauigkeit der Angaben zum Teer und Nikotingehalt auf den Packungen wird nach ISO-Norm 2843 (Ausgabe von 2003 „Cigarettes – sampling“) überprüft. [25] Weiterhin ist jedes Tabakerzeugnis durch Angabe einer Chargennummer oder entsprechende Hinweise auf der Verpackung so zu kennzeichnen, daß dessen Ursprung rückverfolgbar ist.

Artikel 5 dieser Richtlinie legt die Etikettierung von Tabakerzeugnissen fest. Die nach den eben genannten ISO-Normen gemessenen Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxidgehalte sind auf der Schmalseite der Zigarettenpackung in der bzw. den entsprechenden Amtssprachen des jeweiligen Landes aufzudrucken. Außerdem haben alle Tabakerzeugnisse, außer der zum oralen Gebrauch oder sonstigen nicht zum Rauchen bestimmten Produkte, die folgenden Warnhinweise zu tragen:

Auf der Vorderseite einen allgemeinen Warnhinweis 1. Rauchen ist tödlich/ Rauchen kann tödlich sein. oder

2. Rauchen fügt Ihnen und Ihrer Umgebung erheblichen Schaden zu.

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die abwechselnd zu verwenden sind. Auf der Rückseite sind ergänzend und alternierend diese Warnhinweise aufzudrucken:

1. Raucher sterben früher.

2. Rauchen führt zur Verstopfung der Arterien und verursacht Herzinfarkte und Schlaganfälle.

3. Rauchen verursacht tödlichen Lungenkrebs.

4. Rauchen in der Schwangerschaft schadet Ihrem Kind.

5. Schützen Sie Ihre Kinder.- Lassen Sie sie Ihren Tabakrauch nicht einatmen!

6. Ihr Arzt oder Apotheker kann Ihnen dabei helfen, das Rauchen aufzugeben.

7. Rauchen macht sehr schnell abhängig: Fangen Sie gar nicht erst damit an!

8. Wer das Rauchen aufgibt, verringert das Risiko tödlicher Herz- und Lungenerkrankungen.

9. Rauchen kann zu einem langsamen und schmerzhaften Tod führen.

10. Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie das Rauchen aufgeben möchten: (Telefonnummer/

Postanschrift/Internetadresse/ befragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker).

11. Rauchen kann zu Durchblutungsstörungen führen und verursacht Impotenz.

12. Rauchen läßt Ihre Haut altern.

13. Rauchen kann die Spermatozoen schädigen und schränkt die Fruchtbarkeit ein.

14. Rauch enthält Benzol, Nitrosamine, Formaldehyd und Blausäure.

die ebenfalls in der oder den entsprechenden Amtssprachen des Landes aufzudrucken sind.

Zum oralen Gebrauch verwendete Tabakerzeugnisse tragen folgenden Warnhinweis:

Dieses Tabakerzeugnis kann Ihre Gesundheit schädigen und macht abhängig.

Diese Warnhinweise sind als eine Art Verbraucherinformation zu sehen. Durch die Einführung größerer Warnhinweise werden mehr Raucher dazu veranlaßt, mehr über die Gesundheitseffekte des Rauchens nachzudenken oder dazu motiviert, den Tabakkonsum zu verringern oder zu beenden. [26], [27]

Mit der Entscheidung der Kommission vom 5. September 2003 (2003/647EG) ist es jedem Mitgliedsstaat freigestellt, zu den verbalen Warnhinweisen auch Bilder auf die Verpackungen der Tabakerzeugnisse aufzudrucken, die die Schädlichkeit von Tabak- erzeugnissen noch untermauern. Sie haben 42 Motive zur Verfügung gestellt, die Raucher vom Rauchen abschrecken sollen. 3 Beispiele davon zeigt Abbildung 5.

(23)

Abbildung 5: Motive, die zusätzlich zu den verbalen Warnhinweisen auf Zigaretten- packungen zur Abschreckung verwendet werden können (2003/37/EG)

Die Motive sind in Internet unter http://www.europa.eu.int/comm/mediatheque/photo/

select/tabac_en.htm abzurufen. Die bildlichen Warnhinweise können seit 1.10.2004 verwendet werden.

4.2.1. „Light“ Zigaretten

Ein besonders schwerwiegendes Beispiel für die bewußte Irreführung der Verbraucher durch die Hersteller sind Tabakprodukte mit der Kennzeichnung „light“, „ultralight“,

„mild“, „low tar“, „slim“ usw. In Abbildung 6 sind Gründe aufgezeigt, warum Raucher sogenannte „light“ Zigaretten konsumieren. Ein Großteil aller Raucher hält diese Art Zigaretten für weniger gesundheitsschädlich als Standardzigaretten. Für einige ist es eine Alternative für die Beendigung des Tabakkonsums.

Abbildung 6: Gründe für den Konsum von „light“ Zigaretten (1998) Kozlowsky et al. [28]

(24)

Jedoch ist ein Großteil der Raucher nicht darüber informiert, daß die niedrigeren Meßwerte der „light“ Zigaretten im Vergleich zu Standardzigaretten durch Filterventilation erreicht werden. Durch kleine Löcher in den Zigarettenfiltern wird der Tabakrauch mit Luft versetzt und um bis zu 80 % verdünnt. Diese Filterventilation läßt sich mit den Fingern oder Lippen blockieren, so daß sich die Aufnahme von Nikotin und der im Tabakrauch enthaltenen Schadstoffe erhöht. [29] Raucher passen beim Konsum von „light“ Zigaretten das Zugvolumen, die Zughäufigkeit und die Inhalationstiefe ihrem individuellen Nikotinbedarf so an, daß in jedem Fall die gewünschte Nikotinaufnahme erreicht wird. So nehmen Raucher unwissentlich zum Teil eine 50 % bis 150 % höhere Menge an Nikotin und Teer auf als nach den mit der ISO/FTC Methode ermittelten Werten. [29] Bisher liegt kein überzeugender Nachweis dafür vor, daß „light“ Zigaretten die durch Tabak verursachten Gesundheitsrisiken bedeutsam verringern und somit einen gesundheitlichen Nutzen darstellen. [30], [31], [32] Es existieren sogar vermehrt Hinweise, daß durch verändertes Produktdesign der Zigaretten und somit anderes Rauchverhalten bestimmte Lungentumore, die Adenokarzinome, deutlich zunehmen. [33] So ist der Ausdruck „light“,

„ultralight“ oder jeder andere Name der den Eindruck erweckt, ein Tabakerzeugnis sei weniger schädlich als ein anderes, ist seit dem 30.9.2003 in Europa nicht mehr zulässig.

[25]

4.3. Zigarettenwerbung

Mit der Richtlinie 2003/33/EG zur Angleichung der Rechts und Verwaltungsvorschriften über Werbung und Sponsoring zugunsten von Tabakerzeugnissen soll die Möglichkeit der Tabakindustrie für ihre Produkte zu werben, noch weiter eingeschränkt werden. Schon seit 1989 ist EU-weit jede Art der Fernsehwerbung für Zigaretten und andere Tabakerzeug- nisse verboten. Außerdem dürfen Fernsehsendungen nicht von Unternehmen unterstützt werden, deren Haupttätigkeit die Erstellung oder der Verkauf von Zigaretten und anderen Tabakerzeugnissen ist. Außerdem ist der Verkauf von Tabakerzeugnissen über das Fernsehen (Teleshopping) verboten. [34]

Die neuen Maßnahmen weiten das Werbeverbot auf Presseerzeugnisse und andere gedruckte Veröffentlichungen aus. So ist Tabakwerbung nur auf Veröffentlichungen zu beschränken, die für im Tabakhandel tätige Personen bestimmt ist. [35] Des weiteren ist Rundfunkwerbung für Tabakerzeugnisse verboten. Rundfunkprogramme dürfen finanziell nicht von Unternehmen unterstützt werden, die mit der Herstellung oder dem Verkauf von Tabakerzeugnissen zu tun haben. [35] Ein „Sponsoring“ von Veranstaltungen oder

(25)

Aktivitäten, z.B. Sportveranstaltungen ist verboten, sofern mehrere Mitgliedsstaaten beteiligt sind oder sie in mehreren Mitgliedsstaaten übertragen werden.

Nun wird ein überzeugter Nichtraucher wegen einer Tabakwerbung nicht mit dem Rauchen beginnen und ein Raucher wird nicht mit dem Rauchen aufhören, nur weil Zigaretten nicht mehr beworben werden. Eine Statistik des Statistischen Bundesamtes Wiesbaden aus dem Jahr 1998 belegt, daß Mehrausgaben der Tabakindustrie für Werbung, das Konsumverhalten der Bevölkerung nicht wesentlich beeinflußt (Abbildung 7).

Abbildung 7: Einfluß der Werbeausgaben in den gedruckten Medien auf den Zigarettenabsatz Es wäre wünschenswert, wenn eine Einschränkung der Tabakwerbung Einfluß darauf hätte, daß vor allem Jugendliche weniger rauchen, denn Tabakwerbung ist vor allen Dingen auf junge Leute ausgerichtet.

„Die erste Markenwahl wird während der Jugendjahre getroffen ... Die Rauchgewohn- heiten jugendlicher Raucher sind besonders wichtig für Phillip Morris“ (Phillip Morris 1981)

Also bedient sich die Tabakindustrie bei ihren Werbespots häufig jugendlicher Modelle und Symbole sowie jugendspezifischer Situationen, an denen sich Kinder und Jugendliche orientieren und mit denen sie sich identifizieren können. [36] Als ein Beispiel sei die Malboro-Werbung genannt, die sich als Kulisse den Südwesten der USA ausgewählt hat,

(26)

eine Gegend die mit Indianern, Freiheit und Abenteuer in Verbindung gebracht wird. Bei anderen, z.B. der Cabinet-Werbung, wird ein Zusammengehörigkeitsgefühl vermittelt. Ein anderes Mittel auf Zigarettenmarken aufmerksam zu machen, war in der Vergangenheit das Verteilen von Gratisproben, auch verbunden mit Gewinnspielen in Pubs oder sogenannten „Szenekneipen“, sowie auf Konzerten, in gastronomischen Einrichtungen oder bei Veranstaltungen, die vor allem von jungen Leuten besucht werden. [37] Das Verteilen von Tabakerzeugnissen auf solchen Veranstaltungen mit dem Ziel den Verkauf dieser Erzeugnisse zu fördern, ist ebenfalls verboten. [35]

4.4. Einfluß des Zigarettenpreises auf den Tabakkonsum

Tabaksteuererhöhungen sind ein bewährtes Mittel um die Einzelverkaufspreise von Zigaretten hoch zu halten. In allen Staaten der EU beträgt der Anteil an Steuern über die Hälfte am Einzelverkaufspreis von Zigaretten. Tabelle 4 zeigt eine Übersicht über die Höhe der Zigarettensteuer in den EU Staaten im einzelnen.

Tabelle 4: Anteil an Steuern je Zigarette in den EU-Mitgliedsstaaten (Stand Mai 2004)

EU - Staat Steuer je Zigarette [%] EU – Staat Steuer ja Zigarette [%]

Frankreich 80.4 Slowenien 73.7 Großbritannien 79.0 Niederlande 72.7

Irland 78.4 Griechenland 72.5

Portugal 77.7 Spanien 71.8

Finnland 75.6 Slowakische Republik 71.7

Malta 75.6 Schweden 69.6

Belgien 74.4 Polen 67.9 Dänemark 74.4 Luxemburg 66.8 Italien 74.3 Litauen 66.1 Deutschland 74.2 Tschechische Republik 62.9

Ungarn 74.1 Estland 61.8

Zypern 73.9 Lettland 56,4 Österreich 72.7

Durch Steuererhöhungen entstehen Haushalten, in denen Tabak konsumiert wird, erheb- liche Aufwendungen. Deutsche Privathaushalte geben durchschnittlich 5,5% ihres Einkom- mens für Tabakwaren aus. [38] Nach der letzten Steuererhöhung im Dezember 2004

(27)

beträgt die finanzielle Belastung für einen Raucher, bei einem Zigarettenkonsum von 1 Schachtel Malboro am Tag 1460,00 Euro pro Jahr, eine Summe, die bei ökonomisch schwächeren Haushalten gewichtiger ist als bei ökonomisch stärkeren. Jedoch ist in den Haushalten mit schwächerem Einkommen die Zahl der Raucher höher als in einkommens- starken Haushalten. [39] Eine Statistik belegt, daß vor allem bei Personen mit geringerer Bildung der Raucheranteil stärker ausgeprägt ist (Abbildung 9).

Abbildung 9: Raucheranteile der deutschen Bevölkerung differenziert nach Alter und Schulbildung (1998) [40]

Dabei ist entscheidend, daß für den Zigarettenkonsum aufgewendete Finanzmittel in einkommensschwachen Haushalten entsprechend nicht mehr für andere vitale Dinge des täglichen Bedarfs wie Nahrung, Kleidung und Hygiene zur Verfügung stehen.

Tatsächlich bewirkt eine 10% ige Preiserhöhung für Zigaretten einen Rückgang des Zigarettenkonsums um etwa 4%. [41] Jedoch handelt es sich nicht um einen vollständigen Rückgang des Tabakkonsums, zum Teil verlagert sich das Verbraucherinteresse nur auf günstigere Alternativen. So haben nach der Tabaksteuererhöhung 2004 in Deutschland Raucher seltener zur klassischen Zigarette gegriffen und statt dessen losem Tabak (dazu gehören auch sogenannte Sticks, vorportionierter Tabak, der in Zigarettenhülsen gesteckt wird) und Zigarren den Vorzug gegeben. [42] Um eine Gesamtverringerung des Tabakkonsums zu erreichen, müßten daher die Steuern für alle Tabakprodukte zeitgleich und in vergleichbarer Höhe angehoben werden. [43]

(28)

Tabaksteuererhöhungen führen zu einem Anstieg der Steuereinnahmen, denn die Nachfrage nach Tabakprodukten ist aufgrund des hohen Abhängigkeitspotentials ziemlich unelastisch. Jedoch gerade bei Jugendlichen sinkt der Tabakkonsum nach Preiserhöhung auf bis zu 13%. [44] Wie aus Abbildung 9 ersichtlich ist, ist der Zigarettenmarkt vor allem ein Markt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. So wirkt sich eine Steuererhöhung vor allem als Maßnahme des Kinder und Jugendschutzes gegen die dramatisch ansteigenden Raucherquoten in dieser Altersgruppe aus.

4.5. Tabakprävention bei Jugendlichen

Bild: dpa

„Der Jugendliche von heute ist der potentielle Kunde von morgen, und die überwältigende Mehrheit aller Raucher fängt im Jugendalter an zu rauchen...“

(Phillip Morris 1981)

Kinder und Jugendliche machen ihre ersten Erfahrungen mit Zigaretten schon sehr zeitig.

Jedes 10. Kind hat bereits vor Erreichen des 12. Lebensjahres seine erste Zigarette geraucht. Das Durchschnittsalter der ersten Zigarette liegt zwischen 13 und 14 Jahren. Im Alter von 16 bis 17 Jahren rauchen knapp 44% und knapp ein Viertel davon bezeichnen sich als ständige Raucher. [45]

Warum rauchen Jugendliche? Zigaretten gehören zu unserem Alltag wie Brot, Bier und Kino. Einige Kinder und Jugendliche sehen von Eltern oder Geschwistern, daß diese rauchen. Auch Tabakwerbung hat ihren Anteil daran, wie in Abschnitt 4.3 beschrieben. Ein weiteres Problem ist, das Zigaretten das am leichtesten zu beschaffende Produkt in Deutschland ist (vgl. Abbildung 8). Sie sind leichter zu beschaffen als Grundnahrungs- mittel, da sie auch außerhalb der Ladenöffnungszeiten zugänglich sind. Vor allem Zigarettenautomaten haben als Vertriebsweg eine große Bedeutung und stehen mit 29%

(29)

des Absatzes nach dem Lebensmittelhandel an zweiter Stelle. [46] Deutschland ist mit über 830 000 Zigarettenautomaten, von denen über die Hälfte im Außenbereich angebracht sind, das Land mit der höchsten Automatendichte. Das Abgabeverbot von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche bleibt demnach so lange wirkungslos, wie Zigaretten über Automaten frei verfügbar sind. [47]

Abbildung 8: Bezugsquelle von Tabakwaren 12 bis 24-jähriger Raucher aus Bayern [48]

Auch die ab 2007 geplante Einführung des Chipkartensystems, auf der das Alter ver- schlüsselt ist, stellt keine wesentliche Barriere für den Kauf von Zigaretten für Kinder dar, da sich diese die Chipkarten von älteren Freunden ausleihen und auf diese Weise unge- hindert Zigaretten kaufen können. Eine wirksame Maßnahme wäre die Abschaffung vor allem der außen angebrachten Zigarettenautomaten. Bundesweit spricht sich jeder Zweite gegen den Verkauf aus dem Automaten aus, in Ostdeutschland sind es sogar 70 %. [49]

Ein weiterer wichtiger Punkt ist schulische Tabakprävention. Grundlegende Bausteine der schulischen Tabakprävention sind die unterrichtsgestützte Tabakprävention einerseits und die Regelung des Tabakkonsums für Schüler und Schulpersonal auf dem Schulgelände anhand schulischer Vorschriften andererseits. Gerade bei der Aufklärung über legale Sucht erzeugende Substanzen sieht die Drogen und Suchtkommission beim Bundesministerium für Gesundheit Nachholbedarf. Das hängt damit zusammen, daß illegale Drogen über Jahrzehnte hinweg im Zentrum des Interesses der Suchtprävention standen. [50] Mit der Tabakprävention in Schulen werden vorrangig zwei Ziele verfolgt:

zum einen die Verzögerung des Einstiegsalters in den Tabakkonsums einerseits zum anderen die Verringerung des Tabakkonsums insgesamt. Ein rauchfreies Schulgelände ist

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ein Schlüsselelement wirksamer schulischer Tabakprävention. Räumliche Beschränkungen des Rauchens wirken sich vor allem auf die Entscheidung Jugendlicher aus, ob sie mit dem Rauchen beginnen. Ein begrenztes Rauchverbot für Schüler über 16 Jahre und Lehrer in ausgewiesenen Bereichen der Schule ist aufgrund der Vorbildfunktion für jüngere Schüler von mangelhafter Wirkung. [51]

In der Bundesrepublik haben zwei schulische Präventionsprogramme die bundesweit größte Verbreitung „Klasse 2000“ [51] sowie „Be smart – don’t start“ [52]. Klasse 2000 ist ein Programm zur Gesundheitsförderung und Suchtvorbeugung an Grundschulen.

Grundgedanke von Klasse 2000 ist es, daß eine reine Informationsvermittlung nicht ausreicht, sondern daß die Förderung von Lebenskompetenzen der zentrale Bestandteil der schulischen Gesundheitsförderung sein sollte. Deshalb unterstützt Klasse 2000 Kinder dabei, ein größtmögliches Potential körperlichen, sozialen und psychischen Wohlbefindens zu entwickeln. Projektziele sind dabei:

- Gesundheitserziehung

- positive Einstellung der Kinder zur eigenen Gesundheit

- Bewußtmachen der Zusammenhänge zwischen Luft, Atmung und Bewegung

- Schädliche Einflüsse auf die Gesundheit (insbesondere auf die Atmung).

Die Kampagne „Be smart, don‘t start“ richtet sich an Schüler der Klassenstufen 6-8. Die Regeln sind dabei so konzipiert, daß Lehrkräfte den Wettbewerb ohne großen Zeitaufwand in den Unterricht integrieren können:

- Die Klasse stimmt ab, ob sie für ein halbes Jahr Nichtraucherklasse sein möchte. Da es sich bei dem Wettbewerb um eine Klassenaktion handelt, müssen sich mindestens 90

% der Klasse für eine Teilname entscheiden.

- Die Schüler unterschreiben einen Klassen- und einen Schülervertrag, in dem sie sich verpflichten, für 6 Monate nicht zu rauchen.

- Die Schüler beobachten ihr Rauchverhalten selbständig und geben regelmäßig an, ob sie geraucht haben oder nicht. Dabei bleibt es den Lehrkräften überlassen, ob diese wöchentliche Raucherstatuserhebung offen im Klassenverband besprochen wird oder ob die Schüler anonym angeben, ob sie geraucht haben oder nicht. Es gibt keine externen Maßnahmen zur Kontrolle der Richtigkeit der Angaben.

- Da es in vielen Klassen bereits Schüler gibt, die schon mit dem Rauchen experimentieren, existiert die sogenannte 10% Toleranzgrenze, das heißt es dürfen in der Klasse wöchentlich bis zu 10% der Schüler geraucht haben. Diese Regel wurde

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eingeführt, um negativem Gruppendruck, der u. U. von den Nichtrauchern auf die Raucher ausgeübt wird, vorzubeugen.

- Für jede Woche, in der die Klasse rauchfrei ist (d.h. in der gar nicht geraucht wurde bzw. nicht mehr als 10% der Schüler geraucht haben), klebt sie einen Aufkleber auf den Klassenvertrag.

- Einmal im Monat gibt die Klasse der Wettbewerbsleitung eine Rückmeldung darüber, ob die noch im Wettbewerb ist oder nicht. Dazu sendet sie eine vorbereitete Postkarte zu den Wettbewerbsleitern.

- Die Klassen, die bis zum Ende des Wettbewerbs nicht rauchen, nehmen an einer internationalen bzw. nationalen Lotterie teil, bei der sie viele Geld- und Sachpreise und als Hauptpreis eine Reise in eines der anderen europäischen Länder gewinnen kann, die ebenfalls an dem Wettbewerb teilnehmen. [52]

Das Programm wurde von etwa 75% der Schüler mit gut und besser bewertet. [52] Im Jahr 2004 nahmen 18 europäische Länder an dem Wettbewerb teil.

Durch das „Be smart – don’t start“ Programm wird gefördert, die Verantwortung der Schüler für sich selbst zu übernehmen, aber auch positiv auf andere einzuwirken. Das Gemeinschaftsgefühl wird bestärkt. Es wird „cool“ nicht zu Rauchen und Schüler, die bereits Erfahrungen mit Zigaretten gemacht haben, bekommen Anerkennung fürs Nichtrauchen. Die 10 % Toleranzgrenze, die in dem Programm eingeräumt wird, soll sich positiv auf die Ehrlichkeit der Schüler auswirken, daß sie nicht verleitet werden, bei der wöchentlichen Bilanz, ob die Schüler rauchfrei geblieben sind, falsche Antworten zu geben. Es hat sich auch bei Schulklassen, die den Wettbewerb nicht erfolgreich beendet haben, gezeigt, daß schon eine beschränkte Teilnahme am Wettbewerb präventiv wirksam ist. [52]

5. Zusammenfassung

Rauchen ist nach wie vor ein gewohntes Erscheinungsbild des Alltags, obwohl die Einstellung dazu in den letzten Jahren kritischer geworden ist. Der Genuß von Tabak hat sich seit der Entdeckung des Kontinents Amerika durch Kolumbus über Europa und Afrika bis in den Nahen und Fernen Osten und Australien verbreitet. Gegenwärtig rauchen etwa ein Drittel der europäischen Bevölkerung.

In den 50er Jahren wurden erste Studien veröffentlicht, daß Rauchen Lungenkrebs verursachen kann. Heute sterben an Folgeerkrankungen des Rauchens etwa 500.000

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Menschen jährlich in der Europäischen Union. Solche Folgeerkrankungen sind neben Krebserkrankungen auch Atemwegsschädigungen, Herz-Kreislauf- und Gefäßerkran- kungen. Für diese Erkrankungen ist nicht nur das in der Tabakpflanze enthaltene Nikotin verantwortlich sondern auch andere kanzerogen und toxisch wirkende Inhaltsstoffe, die während des Verbrennungsvorganges entstehen.

In Folge eines 1986 von der EU verabschiedeten Aktionsprogramms gegen Krebs wurden eine Reihe regulatorischer Maßnahmen zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes, zur besseren Aufklärung der Bevölkerung über die Schädlichkeit von Tabakerzeugnissen, die Einschränkung der Zigarettenwerbung und den Schutz der Jugendlichen erlassen. Diese Maßnahmen schließen Rauchverbot an öffentlichen Plätzen, verbesserte Warnhinweise auf der Verpackung und die Beibehaltung eines hohen Preisniveaus von Tabakerzeugnissen ein.

Um Jugendliche so zu schützen, daß diese die Gewohnheit des Rauchens gar nicht erst annehmen, wurden schulische Präventionsprogramme ins Leben gerufen, die schon von der Grundschule an zur bewußten Gesundheitserziehung beitragen und die Jugendlichen dazu bewegen sollen, eigenverantwortlich aufeinander einzuwirken. Mit diesen Programmen sind schon erste positive Resultate zu verzeichnen.

Fazit:

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6. Literaturverzeichnis

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