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Archiv "Kündigungsfrist bei Geldanlage" (15.06.1984)

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WIRTSCHAFT

Dienstreisen: Versicherungsschutz nicht nur für den kürzesten Weg

Bei Geschäftsreisen steht nicht nur die kürzeste und schnellste Verbindung un- ter dem Schutz der gesetz- lichen Unfallversicherung.

Das hat das Bundessozial- gericht (BSG) in Kassel entschieden (Aktenzei- chen: 2 RU 15/83 vom 31.

Januar 1984). Wenn ein Reisender bei einer unter Umständen längeren Fahrt über Bundes- und Land- straßen verunglückt, kann ebenfalls Versicherungs- schutz bestehen.

Mit dieser Entscheidung unterlag ein Unfallversi- cherungsverband auch vor dem BSG. Er hatte in mehrmonatigen Recher- chen feststellen lassen, daß die Fahrt eines Bau- stellenleiters vom Chiem- see nach Karlsruhe über die Autobahn nicht nur schneller, sondern stati- stisch gesehen auch risiko- loser gewesen wäre. Außer- dem, argumentierte der Verband, sei die um fast 20 Prozent längere Strecke

vom Fahrer auch wegen ih- rer landschaftlichen Schön- heit gewählt worden. Der Baustellenleiter, der bei der Fahrt nach Karlsruhe die Bundesstraße vorgezogen hatte, weil er mögliche Staus in der Umgebung von München vermeiden wollte, war in einer Ort- schaft schwer verunglückt und verlangte deshalb Lei- stungen der Versicherung wegen eines Arbeitsunfal- les.

Das BSG hatte an der Streckenwahl des Ge- schäftsreisenden nichts zu beanstanden. Sonst müßte die Entscheidung für eine Strecke stets nur nach dem Unfallrisiko gefaßt werden, meinten die Rich- ter. Auch hätte der Reisen- de nicht soviel Zeit auf- wenden können wie der Verband, um herauszufin- den, welche Verbindung nun die wirklich günstigste gewesen sei. Entschei- dend wäre vielmehr, daß auch auf Bundesstraßen der Ort seines dienstlichen Einsatzes erreicht werden konnte. dpa

Kündigungsfrist bei Geldanlage

Für eine längerfristige Geldanlage sind Sparbrie- fe besser geeignet als Sparverträge mit Kündi- gungsfristen. Bei Sparbrie- fen steht die Laufzeit exakt fest. Sie liegt üblicherwei- se zwischen zwei und sechs Jahren. Spareinla- gen mit einer Kündigungs- frist von zum Beispiel vier Jahren sind dagegen nicht automatisch vier Jahre nach Einzahlung fällig. Die Frist beginnt vielmehr erst am Tag der Kündigung.

Hat sich also der Sparer vier Jahre nach Vertrags- abschluß entschlossen zu kündigen, muß er weitere vier Jahre auf sein Geld warten. Viele Sparer ver- wechseln dabei die Anla- gefrist mit der Kündi- gungsfrist. BN

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Deutsche haben noch relativ

wenige Eigenheime

Jede Änderung der steuer- lichen Vorschriften über Bausparen oder Abschrei- bungen beim privaten Bauen bringt in der Öffent- lichkeit große Aufregung mit sich — man könnte mei- nen, die Bundesdeutschen seien ein Volk von Hausbe- sitzern.

Eine EG-Statistik zeigt:

dieser Eindruck ist falsch.

Mit nur 37,6 Prozent Anteil der Eigenheime am ge- samten Wohnungsbestand liegt die Bundesrepublik Deutschland unter den zehn EG-Ländern ganz hinten. Die Briten und die Dänen sind mit jeweils 55 Prozent weit voraus; es fol- gen Frankreich und Lu- xemburg (je 47) und die Niederlande mit 41 Pro- zent. Eine Spitzengruppe bilden Italien und Belgien mit jeweils 61 Prozent Ei- genheimen. Aber auch sie werden weit übertroffen von Irland; dort sind 71 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes Ei- gentumshäuser oder -woh- nungen. Eine griechische Statistik gibt es nicht. gb

Schreib mal wieder ...

Am Postbriefkasten wird durch Aufschrift freundlichst aufge- fordert, wieder einmal zu schreiben. Nun ist sicher nichts da- gegen einzuwenden, wenn ein Staatsbetrieb wie unsere Bun- despost mit den Methoden des modernen Managements Re- klame macht. Wie schaut es aber mit der Gegenleistung die- ses Dienstleistungsbetriebes aus? Laufzeiten von Briefen bis zu 3 Tagen, etwa zwischen Stuttgart und Frankfurt, sind an der Tagesordnung. Früher soll dies in einem Tag gescehen sein. Läßt man sich als Abonnent eine Zeitung etwa a4 Zü- rich schicken, so muß man 4 Tage darauf warten, bisweilen kommt auch gar keine an. Was liegt dann also näher, als sich bei der Vertriebsabteilung der Zeitung zu beschweren. In ei- nem höflichen Schreiben kommt von dort die Mitteilung, daß man sehr bedaure, keinen Einfluß auf die Postlaufzeiten in Deutschland zu haben. Die Streifbandzeitung mit der Auf- schrift „Eilige Zeitung", die schließlich am Dienstag beim Empfänger ankommt, werde schon am Freitag der Vorwoche mit dem Nachtzug nach Deutschland speditiert. Scharfsinnig.

folgert der arme Empfänger, daß demnach die Ursache der Verzögerung bei der deutschen Bundespost liegen müsse.

Auf einen Anruf bei der zuständigen Dienststelle der Post er- folgt die Auskunft, daß man es leider sehr bedaure, auf die Laufzeiten der Postsendungen keinen Einfluß zu haben. Kann man es dem doppelt bedauerten Postempfänger verdenken, wenn er um Fassung ringend nun erst recht auf Klärung dringt? Aber siehe da, er wird zum drittenmal von der höhe- ren Dienststelle bedauert, weil man nichts tun könne. Es sei denn, die Versandabteilung der Zeitung stelle einen förm- lichen Antrag auf Überprüfung der Postlaufzeiten durch die Deutsche Bundespost. Heiliger Bürokratius! Ob wohl in den Zeiten der Postbeförderung durch Thurn und Taxis ähnliche Zustände geherrscht haben mögen?

Fazit: Heute muß offenbar bei immer mehr Technik, mehr Bü- rokratie, immer höheren Gebühren mit immer schlechterer Dienstleistung der Post gerechnet werden. Also schreib mal wieder! Aber diesmal ins Stammbuch der Bundes-Schnek- ken-Post.

Dr. med. habil. Felix Spengler

1962 (104) Heft 24 vom 15. Juni 1984 81. Jahrgang Ausgabe A

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