A 2238 Deutsches Ärzteblatt
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Jg. 107|
Heft 45|
12. November 2010B R I E F E
Die Redaktion veröffentlicht keine ihr anonym zugehenden Zuschriften, auch keine Briefe mit fingierten Adressen. Alle Leserbriefe werden vielmehr mit vollem Namen und Ortsangabe gebracht. Nur in besonderen Fällen können Briefe ohne Namens- nennung publiziert werden – aber nur dann, wenn der Redaktion bekannt ist, wer
geschrieben hat. DÄ
ANONYM
UMFR A GE
30 Prozent aller Ärz- te befürworten die Regelung eines ärztlich begleiteten Suizids (DÄ 28–29/
2010: „Einstellung der Ärzte zur Suizid- beihilfe: Ausbau der Palliativmedizin ge- fordert“ von Alfred Simon und „Inter- view mit Prof. Hoppe: ,Keine Suizidbei- hilfe‘“ von Gisela Klinkhammer).
Machtlos
. . . Während der Tätigkeit in meiner allgemeinmedizinischen Praxis hatte ich viel Kontakt mit Schwer- kranken, alten lebensmüden Patien- ten und Sterbenden in häuslicher Umgebung und in Pflegeheimen.
Es gibt Situationen, in denen wir Ärzte dem Sterbenden die Qualen nicht nehmen können, zum Beispiel bei Luftnot bis hin zum Ersticken
bei inoperablem Herzklappenfehler oder beim Lungenkarzinom. Gegen manche Qualen lässt sich Palliativ- medizin nicht anwenden. Mitanse- hen müssen, wie Schwerkranke mit unendlicher Schwäche und Kraftlo- sigkeit langsam dahinsiechen, ist grausam. Natürlich gibt es auch ein erträgliches Sterben . . .
Aber das große Elend, das ich wäh- rend meiner Berufstätigkeit, oft machtlos, ansehen musste, lastet heute noch auf meiner Seele . . . Manchmal denke ich mit Grauen
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3 t R ä S 2 d beihilfe: Ausbau der
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Zu DÄ 37/2010:
„Einmal Dubai und zurück“ von Börse- bius
Vor Dubai gewarnt
In dem Artikel konnte der Eindruck entstehen, dass sich der Middle East Best Select Fonds erst anderen Ländern in der Golfregion zuge- wandt hat, nachdem das Fondsma- nagement erkannt hat, dass Dubai für andere Fondsanbieter nicht funktionierte.
Tatsächlich hat der Middle East Best Select Fonds bereits in seinem Verkaufsprospekt Investitionen in Dubai ausdrücklich ausgeschlossen.
Zudem hatte der Anlagen-Manager des Fonds schon seit 2005 öffent- lich vor Investitionen in Dubai ge- warnt und schon zu diesem Zeit- punkt die anderen Länder der GCC- Staaten fokussiert.
Beim angesprochenen Photovol- taik-Projekt in Oman handelt es sich um eine Investitionsmöglich-
keit in der Vorprüfung. Bis zum jet- zigen Zeitpunkt sind weder die fi- nalen Konditionen bekannt, noch hat der Middle East Best Select Fonds hier investiert.
Außerdem handelt es sich beim Middle East Best Select Fonds um einen Opportunity-Fonds, der län- der- und sektorenübergreifend di- versifiziert in den Golf-Kooperati- onsländern investiert.
Durch die besonderen Marktzugän- ge, über die der Middle East Best Select Fonds durch sein privilegier- tes Beziehungsnetzwerk zu den Kö- nigshäusern in der Golfregion ver- fügt, können durchaus hohe Rendi- ten bei reduzierten Risiken erzielt werden.
Im Verkaufsprospekt des Middle East Best Select Fonds wird eine Zielrendite von 14 Prozent (IRR) p. a. und eine Vorzugsausschüttung von zwölf Prozent (IRR) p. a. pro - gnostiziert. Das bedeutet, erst wenn der Anleger sein investiertes Kapi- tal inklusive einer Rendite von zwölf Prozent (IRR) p. a. erhalten hat, erfolgt eine erfolgsabhängige Vergütung des Fondsmanagements.
Heinz-G. Wülfrath, Geschäftsführer best select Vertriebsgesellschaft mbH, 83043 Bad Aibling
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daran, was kommen könnte
.und
wünsche mir, dass eine Kommissi- on Sterbenden beiseitestehen könnte und ihnen die Möglichkeit geben könnte, selbstbestimmt aus dem Leben zu scheiden.
Das Haupthindernis scheint zu sein, dass kein Arzt, ich selbst auch nicht, bereit wäre, ein erlösendes Medikament zu verabreichen, so- fern der Patient es nicht selbst neh- men kann. Wir Ärzte würden uns in diesem Moment wie ein Henker fühlen.
Weiterhin zuzuschauen, wie sich Menschen quälen, ist aber un- menschlich und brutal . . .
Gisela Rojek, 03044 Cottbus
Sicherungen einbauen
Die Diskussion leistet zunächst ei- nen nicht zu unterschätzenden Bei- trag zur Enttabuisierung des The- mas „Sterben“ überhaupt. Ob es künftig ausreichend sein kann, eine ärztliche „Suizidbeihilfe“ (der Be- griff suggeriert bereits eine straf- rechtliche Einordnung beziehungs- weise Verwerflichkeit) unter Hin- weis auf den Berufsethos abzuleh- nen, ist fraglich. Der Berufsstand der Ärzte muss sich den Anforde- rungen einer gewandelten Gesell- schaft stellen, die zweifellos in ih- ren Erscheinungsformen und Wer- ten nicht nur positive Aspekte of- fenbart. Bundesärztekammerpräsi- dent Prof. Hoppe benennt zu Recht die Glorifizierung von Macht und Materialismus. Hieraus scheint zur- zeit das Hauptargument der Gegner des ärztlich begleiteten Suizids ab- geleitet zu werden: Die Sorge, dass der Selbsttötungswunsch mit Rück- sicht auf die eigene Familie oder die Gesellschaft geäußert wird.
Dieses Bedenken ist unbedingt ernst zu nehmen. Man wird aber
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Briefe, die die Redaktion per E-Mail erreichen, werden aufmerksam gelesen.
Sie können jedoch nur veröffentlicht werden, wenn sie ausdrücklich als „Le- serbrief“ bezeichnet sind. Voraussetzung ist ferner die vollständige Anschrift des Verfassers (nicht nur die E-Mail-Adresse). Die Redaktion behält sich oh- ne weitere Mitteilung vor, E-Mail-Nachrichten, die als Leserbrief erscheinen
sollen, zu kürzen. DÄ
darüber nachdenken dürfen und müssen, ob nicht der Einbau von
„Sicherungen“ möglich ist, um die- ses Risiko weitgehend auszuschlie- ßen, z. B. notarielle und psychothe- rapeutische Vorgespräche mit ent- sprechender Dokumentation der Glaubwürdigkeit des Patienten- wunsches . . .
Dipl.-Psych. Jutta Witthinrich, Dr. phil. des. Kai Witthinrich, 31848 Bad Münder
Depression wird leicht übersehen
Die Aussagen von Prof. Hoppe un- terstütze ich ausdrücklich. Nach den neuen Umfrageergebnissen bei Ärzten befürwortet nur ein Drittel der Ärzte eine Regelung zur Lega- lisierung des ärztlich unterstützten Suizids. Eine erweiterte Palliativ- medizin und mehr über die Aufga- ben des Arztes rund um den Sterbe- prozess in Aus-, Weiter und Fort- bildung wird meines Erachtens zu Recht angemahnt.
Als Psychiaterin möchte ich er- gänzen, dass depressive Störun- gen bei körperlich Schwerkranken . . . das Erscheinungsbild und die Todeswünsche bei körperlich Schwerkranken oft wesentlich mitbestimmen. Als Konsiliarärz- tin ist mir bei primär körperlich kranken Patienten mit Suizidwün- schen deutlich geworden, wie leicht die depressive Verstim- mung übersehen wird. Der Todes- wunsch und die Suizidalität ver- blassen mit dem Abklingen der Depression. Diese Patienten wa- ren besonnen und ihr Suizid- wunsch einfühlbar. Erst im Ge- spräch wurden die zusätzlichen kränkenden Belastungen, Enttäu- schungen und Vereinsamungen
deutlich, die zur Suizidalität we- sentlich beigetragen hatten. In dieser Situation kann der Arzt aber evidenzbasiert Hoffnung vermitteln und manchmal eine Einweisung in die Psychiatrie vermeiden.
Bei der Gestaltung des Curricu- lums zum Umgang mit Sterben- den, ihren Suizidwünschen und der Palliativmedizin sollten daher Er- kennen und Behandeln depressiver Störungen – nicht nur medikamen- tös – miteinbezogen werden.
Dr. med. Maria Rave-Schwank, 76131 Karlsruhe
IQWIG
IQWiG-Chef Jürgen Windeler zu seinem Selbstverständnis und zu den Schwer- punkten seiner künftigen Arbeit (DÄ 38/2010: „Interview mit Prof. Dr. med. Jürgen Windeler: ,Mit Ideologien habe ich nichts am Hut‘“
von Thomas Gerst und Heike Korzilius).
Viel Erfolg!
Die Lektüre des Interviews mit Prof. Windeler und seine klaren Antworten machen mich optimis- tisch bezüglich der weiteren Arbeit und Effizienz des IQWiG. Die Aus- weitung der evidenzbasierten Durchleuchtung auf Hilfs-/Heilmit- tel und Operationsverfahren ist überfällig. Die Relativierung von Begriffen wie Therapiefreiheit und Rationierung zeigen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und einen sicher notwendigen Kampf- geist. Ich wünsche ihm und seinem Team viel Erfolg.
Dr. med. Rudolf Mengersen, 37671 Höxter
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I W S u p k 3 mit Prof Dr med Jü
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