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Archiv "Bedenken gegen „Krankenhaus- Konferenzen" (17.10.1974)

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Jährlicher Geburtenüberschuß

je 1000 Einwohner (geschätzt)

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Geburtenüberschuß in armen Ländern

Der Geburtenüberschuß, also das jährliche Bevölkerungswachstum, ist in den am wenigsten entwickelten Regionen der Erde am größten. In Indien, Afrika und Lateinamerika nimmt die Bevölkerung prozentual dreimal so schnell zu wie in Europa. Dadurch verdoppelt sich dort die Einwohnerzahl schon innerhalb von 25 Jahren, in Europa dagegen erst in über siebzig Jahren. Der Geburtenüberschuß zehrt einen so großen Teil des jährlichen Wirtschaftswachstums auf, daß eine Verbesserung der Lebensverhältnisse kaum oder nur langsam möglich ist. Daraus erwachsen Gefahren für die gesamte Menschheit, nicht zuletzt durch die immer breiter werdende Kluft zwischen den Industrieländern und den Entwicklungsländern

Die Information:

Bericht und Meinung

NACHRICHTEN

Gesetzliche

Krankenversicherung bald an der

100-Milliarden-Grenze?

Die Kosten der gesetzlichen Kran- kenversicherung (GKV) werden von gegenwärtig 43 Milliarden DM jähr- lich in nur fünf Jahren atrf rund 100 Milliarden DM steigen. Diese Vor- ausschätzung geht aus einer Do- kumentation der Planungsgruppe des rheinland-pfälzischen Sozial- ministeriums hervor, die in Bonn als „Krankenversicherungsbudget"

vorgelegt wurde. Aus der mittelfri- stigen Projektion der finanziellen Entwicklung der GKV für die Jahre 1973 bis 1978 lassen sich folgende Einzelaussagen entnehmen:

• Die Ausgaben der GKV stehen 1978 mit geschätzten 93,2 Milliar- den DM dicht vor der 100-Milliar- den-DM-Grenze.

• Zu diesem rapiden Ausgaben- wachstum trägt vor allem die sprunghafte Erhöhung für die Ko- sten für die Krankenhausbehand- lung bei. Irgendeine praktikable Kostenbremse ist im geltenden Bundesrecht nirgendwo verankert.

Im deutlichen Abstand erst kom- men die Aufwendungen für Arz- neien und sonstige Heil- und Hilfs- mittel, dicht gefolgt von den Auf- wendungen für ärztliche und zahn- ärztliche Behandlung.

• Im Jahr 1978 wird der Beitrags- zahler für seinen GKV-Schutz be- reits im Durchschnitt 13,1 Prozent seines Einkommens an Beitrag auf- wenden müssen. Dies entspricht einem Höchstbeitrag (einschließ- lich des 50prozentigen Arbeitgeber- anteils) von 363,50 DM je Monat.

• Die Last der ungedeckten Krankheitskosten der Rentner wird immer drückender. Die vom Bun- desarbeitsministerium geplante Neuregelung der Finanzierung der Rentnerkrankenversicherung wird nicht zu einer finanziellen Entla- stung der GKV führen. Im Gegen- teil: Während die Zahlungen der Rentenversicherung 1968 noch 80 Prozent der Krankheitskosten der

Rentner abdeckten und 1973 immer noch 70 Prozent, werden es nach dieser Neuregelung im Jahre 1978 nur noch 50 Prozent sein. Der An- teil wird weiter sinken. Die von der Rentenversicherung nicht gedeck- ten Krankheitskosten der Rentner werden sich 1978 auf rund 13,3 Mil-

liarden DM belaufen.

Sozialminister Dr. Heinrich Geißler sagte, daß bereits heute die Gren- ze der Belastbarkeit für die Steuer- und Beitragszahler erreicht worden sei. Nach Meinung Geiß- lers werde der Beitragssatz ebenso ein Politikum wie der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversiche- rung. Er dürfte nicht ins politische Dunkel gedrückt und einfach den Selbstverwaltungsorganen der ein- zelnen Kassen aufgebürdet wer- den. Der rheinland-pfälzische So- zialminister wandte sich in diesem Zusammenhang auch gegen die Absicht der Bundesregierung, sich durch die Beseitigung der Bei- tragshöchstgrenze und der Garan-

tieträgerschaft (wie im Referenten- entwurf des Bundesarbeitsministe- riums vorgesehen) aus der Verant- wortung für die Beitragssatzent- wicklung in der gesetzlichen Kran- kenversicherung zu schleichen.

• Eine Novellierung des Kran- kenhausfinanzierungsgesetzes hält Geißler angesichts der Kostenent- wicklung in diesem Bereich für unabwendbar. Zugleich besteht nach seiner Meinung auch Veran- lassung, gewisse Leistungsarten der GKV auf Hohlräume abzuklop-

fen. dfg/DÄ

Bedenken

gegen „Krankenhaus- Konferenzen"

Als mit dem Betriebsverfassungs- gesetz nicht vereinbar bezeichne- te der Arbeitsrechtler Professor Mayer-Maly die in den Kranken- hausgesetzen einiger Bundeslän-

DEUTSCHES ÄRZTE BLATT

Heft 42 vom 17.0ktober 1974

2993

(2)

Die Information:

Bericht und Meinung

der vorgesehenen sogenannten Krankenhaus-Konferenzen. Diesen Gremien sollen auch Vertreter des Krankenhauspersonals angehören, um gewisse Aufgaben der Mitbe- stimmung wahrzunehmen. Solche Rechte stehen nach Ansicht von Professor Mayer-Maly jedoch nur dem Betriebsrat zu. Da aber be- reits dessen Kompetenzen durch den Tendenzparagraphen beschnit- ten seien, könnten diese Ein- schränkungen auch durch andere Gremien nicht wieder aufgehoben werden. Mayer-Maly bezog seine Stellungnahme insbesondere auf die Krankenhausreformgesetze der Länder Rheinland-Pfalz, Berlin, Niedersachsen und Nordrhein-

Westfalen. DÄ

Rentenauskunft ist kein Rentenbescheid

Das Rentenreformgesetz vom 16.

Oktober 1972, mit dem die gesetzli- che Rentenversicherung auch für Freiberufler und Selbständige so- wie Hausfrauen geöffnet wurde, hat zu einer Flut von Auskunftsbegeh- ren seitens der Versicherten ge- führt. Obwohl die Rentenversiche- rungsträger (Bundesanstalt für Angestellte und Landesversiche- rungsanstalten) kaum mehr mithal- ten können, sind sie dennoch be- müht, individuelle Rentenauskünfte zu erteilen. Vor allem Versicherte, die das 62. Lebensjahr vollendet haben, erhalten von Amts wegen Schreiben der Versicherungs- anstalten mit Auskünften über ihre bisher erworbene Rentenanwart- schaft. Die Versicherungsträger klagen: Immer mehr Versicherte halten derartige Auskunftsschrei- ben fälschlicherweise für einen Rentenbescheid und kündigen dar- aufhin ihr Arbeitsverhältnis.

Daß Rentenauskünfte noch kein Rentenanerkenntnis bedeuten, hob unlängst der Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Frankfurt, nachdrücklich in einer Presseerklärung hervor. Der VDR stellte klar: Der Versicherungsträ- ger kann Rentenleistungen erst

dann gewähren, wenn sie vom Rentenberechtigten auf den dafür vorgesehenen Formularen schriftlich beantragt und vom Rentenversi- cherungsträger festgesetzt worden sind.

Die Rentenauskunftsschreiben ha- ben in erster Linie den Zweck, durch den Versicherten prüfen zu lassen, ob bei der Versicherungs- anstalt alle für den Versicherten wichtigen Tatbestände vollständig und richtig gespeichert sind. Damit werden alle gegebenenfalls noch notwendigen Ermittlungen auf ei- nen möglichst frühen Zeitpunkt verlagert und können später bei der Rentenantragstellung nicht mehr zu einer Verlängerung der Bearbeitungsdauer führen.

Jeder Versicherte, der eine Ren- tenauskunft erhält, sollte daher um- gehend mit aller Sorgfalt den dem Auskunftsschreiben beigefügten Versicherungsverlauf im eigenen Interesse prüfen.

HC

DRK schickt

Ärzte nach Zypern

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) setzt seine Hilfsaktionen für die Opfer des Zypern-Konfliktes fort.

Vom Sitz des Internationalen Roten Kreuzes in Genf aus reisten Anfang Oktober zwei Ärzte und zwei Hel- fer des DRK auf die Mittelmeerin- sel, wo sie im Auftrag des Interna- tionalen Komitees vom Roten Kreuz drei Monate lang tätig sein werden. Das Ärzteteam verfügt über Erfahrungen aus Katastro- pheneinsätzen und war bereits in Bangla-Desh tätig.

Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes ist vom Deutschen Roten Kreuz bei seinem Zypern- Einsatz bislang nachhaltig unter- stützt worden. Aus der Bundesre- publik wurden vom Roten Kreuz bereits Medikamente, Verbandstoff, Nahrungsmittel, Feldbetten und Decken sowie Zelte nach Zypern geliefert. WZ

HESSEN

Verstöße gegen Jugendarbeitsschutz in Kleinbetrieben

Bei einer Kontrollaktion, die im Frühjahr von den Gewerbeauf- sichtsämtern durchgeführt wurde, hat sich herausgestellt, daß vor al- lem in Kleinbetrieben mit bis zu 20 Beschäftigten die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzes nicht aus- reichend beachtet werden. Ohne Vorankündigung wurden knapp 3800 Betriebe mit 6600 beschäftig- ten Jugendlichen überprüft. Dabei wurden 2312 Verstöße gegen in- haltliche Bestimmungen des Ju- gendarbeitsschutzgesetzes ermittelt sowie 2490 Verstöße gegen Form- vorschriften.

Am häufigsten waren die Verstöße gegen die Vorschriften über die ärztlichen Untersuchungen der Ju- gendlichen. In 411 Fällen war die ärztliche Erstuntersuchung und in 871 Fällen die ärztliche Nachunter- suchung nicht erfolgt. Nach der Häufigkeit folgten Verstöße auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, bei der Einhaltung der täglichen Arbeitszeit und bei den vorge- schriebenen Ruhepausen.

Im Vergleich mit einer ähnlichen Aktion im Jahre 1972 ergab sich, daß unter anderem in den Arztpra- xen die Bestimmungen über den Jugendarbeitsschutz besser einge- halten werden. Selbst dort steht aber die Unterlassung der ärztli- chen Untersuchungen nach wie vor an der Spitze der Verstöße. gb

BERLIN

Krankenpflegeschulen zu 90 Prozent

ausgelastet

Die Krankenpflegeschulen in West- Berlin registrieren ein steigendes Interesse an der Ausbildung in Krankenpflegeberufen. Besonders

NACHRICHTEN AUS DEN BUNDESLÄNDERN

2994 Heft 42 vom 17. Oktober 1974 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT

Referenzen

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