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Bericht zur Wirkungs orientierung 2018

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Academic year: 2022

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2019

Bericht zur

Wirkungs orientierung 2018

gemäß § 68 Abs. 5 BHG 2013 iVm

§ 7 Abs. 5 Wirkungscontrollingverordnung Bundeskanzleramt

UG 10, UG 25, UG 32

(2)

Verlags- und Herstellungsort: Wien, Oktober 2019

Redaktion und Gesamtumsetzung: Mag. (FH) Stefan Lindeis, Abteilung III/C/10 Grafiken: Lekton Grafik & Web development

Fotonachweis: BKA/Regina Aigner (Cover, Seiten: 43, 63, 81, 91, 107, 121, 127, 145, 163, 183, 195, 217, 237, 259, 267, 279, 299, 307, 315, 345, 355, 381, 425, 435, 445, 461, 475, 497, 515, 523) Georg Wilke (Seite 3), BKA/Andy Wenzel (Seite 335, 407, 481)

Gestaltung: BKA Design & Grafik

Druck: Print Alliance HAV Produktions GmbH

Alle Rechte vorbehalten: Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung der Medieninhaberin unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z. B. Internet oder CD-Rom.

Diese Publikation steht unter www.oeffentlicherdienst.gv.at/publikationen zum Download zur Verfügung.

Rückmeldungen:

Ihre Überlegungen zu vorliegender Publikation übermitteln Sie bitte an: iii10@bmoeds.gv.at.

Bestellung von Druckexemplaren per E-Mail an iii10@bmoeds.gv.at.

(3)

7,90 13,60 19,30

32,8

50,2 67,6

25.2.2 Wiedereinstiegsrate [%]

29,0

30,5

32,0

25.2.3 Kinderbetreuungsquoten für unter 3-jährige Kinder [%]

60,4

61,2

62,0

25.2.4 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen [%]

44,0 45,5 47,0

25.2.5 Anteil der 3-6-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen [%]

19,02

67,1

29,0 60,6

44,3

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Väterbeteiligung am Kinderbetreuungsgeldbezug (alle Varianten) [%]

Väterbeteiligung bei abgeschlossenen Fällen – im Durchschnitt (über alle 5 Varianten bis 2018)

2 Wiedereinstiegsrate [%]

Erwerbsquote von 15- bis 64-jährigen Frauen mit Kindern unter 15 Jahren 3 Kinderbetreuungsquoten für unter 3-jährige Kinder [%]

Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen im Vergleich zur gleichaltrigen Wohnbevölkerung

4 Anteil der unter 3-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen (VIF=Vereinbarkeitsindikator Familie & Beruf) [%]

Anteil der unter 3-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen (VIF-konforme Einrichtungen)

5 Anteil der 3-6-jährigen Kinder in VIF-konformen Einrichtungen (VIF=Vereinbarkeitsindikator Familie & Beruf) [%]

Anteil der 3-6-jährigen Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen, die mehr als 45 Stunden pro Woche und mindestens 47 Wochen pro Jahr geöffnet sind

Weitere Referenzwerte (Anzahlen bzw.

Anteile) um die unterschiedliche Skalierung der Achsen darzustellen

Zielzustand 2018

Istzustand 2018 Zielerreichungsgrad des gesamten

Wirkungsziels, dargestellt durch die Farbe der Verbindungslinie

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

Titel der Wirkungskennzahl mit Beschreibung der Berechnungsmethode

Kennzeichnung als Gleichstellungsziel

(4)

1.488.000

1.512.000

1.511.800

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Armutsgefährdete, Erwerbslose, materiell besonders benachteiligte Menschen

„Deprivierte“ [Anzahl]

Anzahl Armutsgefährdete, Erwerbslose und materiell besonders benachteiligte Menschen ("Deprivierte"), EU-2020-Zielgruppe

(aufgrund von zusätzlichen Erkenntnissen, die das Ressort / oberste Organ in seine Beurteilung einfließen lässt).

Zielerreichungsgrad der Kennzahl, dargestellt durch die Farbe des Punktes

(5)

UG 10

Bundeskanzleramt

(6)

Leitbild der Untergliederung

Als Bindeglied zwischen den Gebietskörperschaften, dem Parlament und den Bundesver- waltungsstellen schafft das Bundeskanzleramt den Rahmen für eine aktive Regierungs- politik. Aufgrund seiner Koordinationsfunktion leistet es einen wichtigen Beitrag zu frauen- und gleichstellungspolitischen Strategien, um die Chancengleichheit für Frauen und Männer in allen Gesellschaftsbereichen voranzutreiben, zur Gewährleistung der Netz- und Informationssystem-Sicherheit (NIS) in Österreich sowie zur Gestaltung der europäischen Zukunft. Das Bundeskanzleramt agiert als Informationsdrehscheibe sowohl für die BürgerInnen und Unternehmen als auch für die öffentliche Verwaltung Öster- reichs auf Basis der ständigen Weiterentwicklung von (digitalen) Verwaltungsservices des eigenen Wirkungsbereichs.

Weiterführende Hinweise

Bundesfinanzgesetz 2018

https://service.bmf.gv.at/BUDGET/Budgets/2018_2019/bfg2018/

Bundesfinanzgesetz_2018.pdf

Strategiebericht 2018–2021/2019–2022

https://www.bmf.gv.at/budget/das-budget/Strategiebericht_2018-2021_2019-2022.

pdf?6djb6f

Narrative Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung gesamt

Sowohl die Kennzahlenergebnisse auf Ebene der Wirkungsziele als auch die Ergeb- nisse der Globalbudgetmaßnahmen sprechen für eine positive Gesamtbeurteilung der Wirkungsziele der Untergliederung 10. Die inhaltliche Ausrichtung der Wirkungsziele deckt viele politisch-strategische Schwerpunktsetzungen ab, die im Jahr 2018 für das Bundeskanzleramt aufgrund des aktuellen Regierungsprogramms bzw. des Strategie- berichts zum Bundesfinanzrahmengesetz 2018–2021 relevant waren. Weiterführende Informationen können den Gesamtbeurteilungen der jeweiligen Wirkungsziele ent- nommen werden.

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(7)

Wirkungsziel Nr. 1

Das Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber. Angestrebte Wirkung:

motiviertes, engagiertes und entsprechend der Aufgabenanforderungen qualifiziertes Personal in einem effizienten Organisationsrahmen – mit optimierten Geschäftsprozessen und Ressourceneinsatz – sicherstellen. Die Chancengleichheit für Frauen und Männer sowie die Förderung der Diversität von den Bediensteten sind feste Bestandteile der Organisationskultur des Bundeskanzleramts

Umfeld des Wirkungsziels

Infolge des verhältnismäßig hohen Altersdurchschnitts beim Personal des Bundeskanzler- amts und der restriktiven Personal- und Budgetpolitik des Bundes ist es nach wie vor geboten, den Organisationsrahmen im Bundeskanzleramt effizient zu gestalten und im Wettbewerb um die besten MitarbeiterInnen am Arbeitsmarkt attraktiv zu bleiben. Die akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision zum Prüfschwerpunkt Organisations- und Prozessmanagement sollen bewirken, dass die Effizienz der inneren Organisation des Bundeskanzleramts stetig optimiert werden kann. Infolge der intensiven Vorbe- reitungs- und Durchführungsarbeiten zum österreichischen EU-Ratsvorsitz in nahezu allen Organisationsbereichen des Bundeskanzleramts traten im Jahr 2018 Personalent- wicklungsmaßnahmen etwas ins Hintertreffen. Jedoch wird diesen im Jahr 2019 mit neu gestalteten Instrumenten (z. B. MitarbeiterInnengespräch NEU) wieder die notwendige Priorität gegeben. Der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017–2022 nach Verein- barkeit von Familie und Beruf Rechnung tragend führte das Bundeskanzleramt 2018 zahlreiche Maßnahmen zugunsten seiner MitarbeiterInnen durch: erleichterter Zugang zu Telearbeitsplätzen, neues Arbeitszeitschema mit kürzerer Blockzeit, Vorbereitungs- arbeiten zum Grundzertifikat Audit „berufundfamilie“.

wirkungsmonitoring.

gv.at/2018-BKA-UG- 10-W0001.html

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(8)

Ergebnis der Evaluierung

Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2018-BKA-UG10-W1

80 85 90

10.1.1 Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision zu Optimierungen im Organisations- u. Prozessmanagement [%]

0,70 0,90

1,10

10.1.2 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts (gesamt) [Tage]

0,70 0,90

1,10

10.1.3 Ausbildungstage pro Mitarbeiterin der Zentral- stelle des Bundeskanzleramts (weiblich) [Tage]

0,70 0,90 1,10 10.1.4 Ausbildungstage pro Mitarbeiter der

Zentralstelle des Bundeskanzleramts (männlich) [Tage]

4,00

8,00

12,00

10.1.5 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minder- jährigen Kindern (gesamt) [%]

8,00

12,00

16,00

10.1.6 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern (weiblich) [%]

2,00

4,00

6,00

10.1.7 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern (männlich) [%]

36,0

43,0

50,0

10.1.8 Frauenquote bei den Be- diensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungs- rechtlichen Einstufungen (A1/7-9) [%]

40,0 30,0 50,0

10.1.9 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6) [%]

40,0 50,0 60,0

10.1.10 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8) [%]

60,0 65,0 70,0

10.1.11 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungs-

rechtlichen Einstufungen (A3/5-8) [%] 90

0,71 0,73 0,69

11,62 14,19

7,53 53,1 39,1

58,3 74,4

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision im Rahmen des risikoorientierten

Jahresrevisionsplans, welche auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- bzw.

Prozessmanagement abzielen [%]

Prozentanteil der von den geprüften Organisationseinheiten vollinhaltlich akzeptierten Empfehlungen betreffend Organisations- bzw. Prozessmanagement

2 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts (gesamt) [Tage]

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro MitarbeiterIn des Bundeskanzleramts pro Jahr 3 Ausbildungstage pro Mitarbeiterin der Zentralstelle des Bundeskanzleramts (weiblich) [Tage]

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro Mitarbeiterin des Bundeskanzleramts pro Jahr 4 Ausbildungstage pro Mitarbeiter der Zentralstelle des Bundeskanzleramts (männlich) [Tage]

Durchschnittliche Anzahl an Ausbildungstagen pro Mitarbeiter des Bundeskanzleramts pro Jahr 5 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern (gesamt) [%]

Prozentanteil der Bediensteten der Zentralstelle mit minderj. Kindern auf

Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der der Bediensteten mit minderjähr. K.

6 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern (weiblich) [%]

Prozentanteil der Bediensteten der Zentralstelle mit minderj. Kindern auf

Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der der Bediensteten mit minderjähr. K.

7 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzleramts mit minderjährigen Kindern (männlich) [%]

Prozentanteil der Bediensteten der Zentralstelle mit minderj. Kindern auf

Telearbeitsplätzen bezogen auf die Gesamtzahl der der Bediensteten mit minderjähr. K.

8 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

9 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

10 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

11 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8) [%]

Prozentueller Frauenanteil bei Bediensteten des Ressorts Bundeskanzleramt in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen

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Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

10.1.1 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 90 90

IST n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 90

10.1.2 ZIEL n. v. n. v. 1,17 1,17 1,10 1,10 1,10

IST 1,15 1,15 1,01 1,12 1,10 0,71

10.1.3 ZIEL n. v. n. v. n. v. 1,17 1,10 1,10 1,10

IST n. v. 1,23 1,08 1,29 1,10 0,73

10.1.4 ZIEL n. v. n. v. n. v. 1,17 1,10 1,10 1,10

IST n. v. 1,05 0,90 0,81 1,00 0,69

10.1.5 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 12,00 12,00

IST n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 11,62

10.1.6 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 16,00 16,00

IST n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 14,19

10.1.7 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 6,00 6,00

IST n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 7,53

10.1.8 ZIEL n. v. 32,0 38,5 38,5 39,0 50,0 50,0

IST 47,1 35,0 35,0 35,2 39,3 39,1

10.1.9 ZIEL n. v. n. v. 49,0 49,0 50,0 50,0 50,0

IST 51,8 50,8 50,8 58,3 56,9 53,1

10.1.10 ZIEL n. v. n. v. 57,0 57,0 57,0 60,0 60,0

IST 58,3 62,5 63,8 78,7 77,2 58,3

10.1.11 ZIEL n. v. n. v. 70,5 70,5 70,0 70,0 70,0

IST 71,1 68,3 71,7 67,9 70,2 74,4

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.1.1 Akzeptanz der Empfehlungen der Internen Revision im Rahmen des risikoorientierten Jahresrevisionsplans, welche auf Optimierungsmöglich- keiten im Organisations- bzw. Prozessmanagement abzielen [%]

Auch im Jahr 2018 wurde der Schwerpunkt im Jahresrevisionsplan der Internen Revision auf Optimierungsmöglichkeiten im Organisations- und Prozessmanagement gelegt. Die Qualität der zu diesem Schwerpunkt an die geprüften Organisationseinheiten ergangenen Empfehlungen ist gegeben, denn 90 % der auf diesen Prüfschwerpunkt abstellenden Empfehlungen wurden akzeptiert. Somit liegt eine entscheidende Ausgangsbedingung für mehr Effizienz im Organisationsrahmen vor.

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10.1.2 Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzleramts (gesamt) [Tage]

Ein Erklärungsansatz zum nicht erreichten Zielerreichungsgrad ergibt sich aus dem öster- reichischen EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr 2018. Um Kapazitätsengpässen infolge der Vorbereitung und Umsetzung des EU-Ratsvorsitzes entgegenzuwirken, bestand unter den Bediensteten eine geringere Nachfrage, an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen.

10.1.3 Ausbildungstage pro Mitarbeiterin der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts (weiblich) [Tage]

Erläuterung, siehe Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzler- amts (gesamt).

10.1.4 Ausbildungstage pro Mitarbeiter der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts (männlich) [Tage]

Erläuterung, siehe Ausbildungstage pro MitarbeiterIn der Zentralstelle Bundeskanzler- amts (gesamt).

10.1.5 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts mit minderjährigen Kindern (gesamt) [%]

Während die Zielwerte betreffend Telearbeitsquote bei weiblichen Bediensteten mit minderjährigen Kindern überwiegend erreicht wurden, wurden sie bei männlichen Bediensteten mit minderjährigen übertroffen. Insofern wurde der Zielwert gesamt überwiegend erreicht. Obgleich die Kennzahlenentwicklung positiv ist, zeigt sich, dass allgemein weibliche Bedienstete mehr Zeit für die Erziehungsarbeit ihrer Kinder als männliche Bedienstete aufbringen können. Das Bundeskanzleramt strebt mittelfristig Maßnahmen für männliche Bedienstete mit minderjährigen Kindern an, um die Vereinbar- keit von Familie und Beruf für Bedienstete beiderlei Geschlechts im gleichen Umfang zu ermöglichen. Es ist angedacht, derartige Maßnahmen im Rahmen der aktuell laufenden Grundzertifizierung Audit „berufundfamilie“ (siehe Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01) zu erarbeiten.

10.1.6 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts mit minderjährigen Kindern (weiblich) [%]

Erläuterung, siehe Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundes- kanzleramts mit minderjährigen Kindern (gesamt).

10.1.7 Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundeskanzler- amts mit minderjährigen Kindern (männlich) [%]

Erläuterung, siehe Telearbeitsquote bei Bediensteten der Zentralstelle des Bundes- kanzleramts mit minderjährigen Kindern (gesamt).

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10.1.8 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9) [%]

Die Zielzustände 2018 betreffend Frauenanteile konnten – mit Ausnahme der besoldungs- rechtlichen Einstufungen A1/7-9 und A2/5-8 – übertroffen werden. Per 01.05.2019 er- reichte das BKA in der Einstufung A1/7-9 mit 42,31 % annähernd dem Zielzustand 50 %!

Die im Vergleich zu anderen Ressorts sehr hohen Frauenanteile des Bundeskanzleramts in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen sind insbesondere darauf zurück- zuführen, dass sowohl in der Personalaufnahme als auch in der Personalentwicklung auf die Chancengleichheit weiblicher und männlicher Bedienstete geachtet wird. Außerdem schafft das Bundeskanzleramt aufgrund der im März 2019 angelaufenen Grundzerti- fizierung Audit „berufundfamilie“ und der flankierenden Personalmaßnahmen ideale Rahmenbedingungen, damit Familie und Karriere insbesondere für weibliche Bediensteten vereinbar sind. Entsprechend der Geschlechtergleichstellung hätte das Bundeskanzleramt bei hinkünftigen Stellenausschreibungen – mit Ausnahme solcher in den Besoldungs- gruppen A1/7-9 und A2/5-8 – bei gleicher Qualifikation männliche Bewerber bevorzugt aufzunehmen. Im Zuge der Evaluierung 2017 wurden die Istwerte der Kennzahlen be- treffend Frauenanteile in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen als Durch- schnittswerte über das Jahr 2017 angegeben. Da diese Berechnungsmethode infolge der BMG-Novelle 2017, die mit 8. Jänner 2018 in Kraft trat, verzerrte Ergebnisse nach sich gezogen hätte, führte das Bundeskanzleramt im Rahmen der Evaluierung 2018 die Istwerte per Stichtag 31. Dezember 2018 und nicht die Durchschnittswerte 2018 an.

10.1.9 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/4-6) [%]

Erläuterung, siehe Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9).

10.1.10 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A2/5-8) [%]

Erläuterung, siehe Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9).

10.1.11 Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A3/5-8) [%]

Erläuterung, siehe Frauenquote bei den Bediensteten des Bundeskanzleramts in den jeweils höchsten besoldungsrechtlichen Einstufungen (A1/7-9).

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Was den mit dem Wirkungsziel angestrebten effizienten Organisationsrahmen anbelangt, so erbrachten die zu 90 % von den Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts akzeptierten Empfehlungen der Internen Revision betreffend das Organisations- und Prozessmanagement die Voraussetzung für hinkünftige Effizienzverbesserungen und

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Synergieeffekte. Bedingt durch die Vorbereitungs- und Durchführungsarbeiten zum österreichischen EU-Ratsvorsitz verzeichneten nahezu alle Organisationseinheiten des Bundeskanzleramts einen außerordentlich hohen Arbeitsanfall und personelle Engpässe.

Daher konnten im Jahr 2018 die angestrebten Ausbildungstage pro MitarbeiterIn nicht erreicht werden und die Arbeiten für die Grundzertifizierung zum Audit „berufundfamilie“

(Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01) zwar begonnen, aber noch nicht abgeschlossen werden. Das Bundeskanzleramt achtet bei der Besetzung seiner Arbeitsplätze in den höchsten besoldungsrechtlichen Einstufung besonders auf die Chancengleichheit weib- licher und männlicher Bediensteten. Im Vergleich zu anderen Bundesressorts erreichte und erreicht daher das Bundeskanzleramt extrem hohe Frauenanteile in diesen Einstufungen.

Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal überplanmäßig erreicht, einmal zur Gänze erreicht, dreimal überwiegend erreicht und viermal nicht erreicht) und der Erfolg der Maßnahme 1 des Globalbudgets 10.01 (teilweise erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „überwiegend erreicht“.

Wirkungsziel Nr. 2

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für Bürger- Innen, Verwaltung, Politik und Unternehmen. Angestrebte Wirkung: hoher Nutzen der (elektronischen) Informations- und Serviceleistungen des Ressorts

Umfeld des Wirkungsziels

Im Jahr 2018 war insbesondere aufgrund des österreichischen EU-Ratsvorsitzes eine sehr hohe Nachfrage der BürgerInnen nach umfassender Information über EU-Themen und Regierungsarbeit zu verzeichnen. Es bleibt daher prioritäres Ziel des Bundeskanzler- amts, diese Informationen schnell, aktuell und präzise bereitzustellen. Angesichts immer knapper werdender Budgetmittel und Personalressourcen bleibt in der Verwaltung der Trend zu Shared Services bestehen. Die Servicefunktionen des Bundespressediensts im Bereich Foto- und Videoservice und Grafik wurden 2018 aufgrund des österreichischen EU-Ratsvorsitzes in höherem Maße als in den Vorjahren genutzt: siehe Maßnahme 2 des Globalbudgets 10.01. Mit der im Regierungsprogramm 2017–2022 enthaltenen Ziel- setzung nach einheitlicher Corporate Identity der Bundesregierung wurde dieser Trend sogar verstärkt. Ausgehend von der Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017–2022 nach einem würdigen, inhaltlich breit aufgestellten Gedenken an den 100. Jahrestag der Republiksgründung konzipierte und implementierte das Österreichische Staatsarchiv neben einer Buchpublikation auch eine Online-Ausstellung. Dem Trend Rechnung tragend, dass BürgerInnen Informationen zunehmend elektronisch beziehen, steht die Ausstellung seit Herbst 2018 via Internet zur Verfügung. Weiterhin besteht der Trend, wonach Bürger- Innen Rechtsinformationen elektronisch einholen. Dies wird durch die stetig zunehmenden Zugriffszahlen im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) untermauert. Ausgehend von der Zielsetzung „Angleichung und Harmonisierung der IT-Services auf Bundesebene“

wirkungsmonitoring.

gv.at/2018-BKA-UG- 10-W0002.html

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im Regierungsprogramm wurde die bundesweite Nutzung des Employee-Self-Services (ESS) und des elektronischen Dokumentations- und Prozessmanagements des Bundes (eDok/Pro) dank der bedarfsorientierten Produktmerkmale gesteigert. Im Bereich der Statistik Austria untermauerten steigende NutzerInnenzahlen der Datenbank STATCube die hohe Nachfrage der BürgerInnen nach elektronischen Informationsservices. Hervor- zuheben sind auch die Anstrengungen zur Entlastung der RespondentInnen. In diesem Sinne werden die Arbeiten zur Nutzung der durch die Digitalisierung neu entstandenen alternativen Datenquellen und der Ausbau bereits bestehender administrativer Daten- quellen weiter forciert werden.

Ergebnis der Evaluierung

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen

Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2018-BKA-UG10-W2

89 92 95

10.2.1 Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice [%]

800 1.100 1.400

10.2.2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria [Anzahl]

120.000

230.000

340.000

10.2.3 Zugriffszahlen Online Ausstellung anl. Gedenkjahr 2018 [Anzahl]

47.000

49.000

51.000

10.2.4 Mittels elektronischem Dokumentations- und Prozess management des Bundes verwaltete Personen (eDok/Pro) [Anzahl]

1.160.000.000 1.440.000.000 1.720.000.000

10.2.5 Zugriffszahlen auf Dokumente im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Anzahl]

95

1.107

291.934

51.996 2.117.770.000

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice [%]

Beantwortungszeit von BürgerInnenanfragen ; prozentueller Anteil der innerhalb von fünf Werktagen beantworteten Fragen

2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria [Anzahl]

Kumulierte Anzahl der registrierten UserInnen in der webbasierten Datenbank StatCube 3 Zugriffszahlen auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs anlässlich des Gedenkjahrs 2018 "Was Österreich bedeutet. 99 Dokumente, Urkunden, Briefe" [Anzahl]

Zählung der Zugriffe auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs auf www.oesta.gv.at

4 Anzahl der mittels elektronischem Dokumentations- und Prozessmanagement des Bundes verwalteten Personen (eDok/Pro) [Anzahl]

Zählung des Personals, welches im Rahmen des elektronischem Dokumentations- und Prozessmanagement des Bundes (eDok/Pro) verwaltet wird

5 Zugriffszahlen auf Dokumente im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Anzahl]

Zählung der Zugriffe auf Dokumente aus der Anwendung RIS (Bundesrecht konsolidierte Fassung)

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Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

10.2.1 ZIEL 80 96 96 95 95 95 95

IST 95 96 96 95 95 95

10.2.2 ZIEL n. v. n. v. 370 400 480 800 900

IST 175 311 429 658 992 1.107

10.2.3 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 340.000 150.000

IST n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 291.934

10.2.4 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 47.000 51.000 53.000

IST n. v. n. v. n. v. n. v. 47.000 51.996

10.2.5 ZIEL n. v. n. v. 1.800.000.000 1.900.000.000 1.950.000.000 1.720.000.000 1.720.000.000 IST 1.175.042.653 1.602.289.100 1.739.992.027 1.838.140.373 2.080.910.000 2.117.770.000

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.2.1 Rasche Beantwortung von BürgerInnenanfragen aller Art durch das BürgerInnenservice [%]

Dank der effizient gestalteten Leistungsprozesse des BürgerInnenservices gelang es, das im Jahr des österreichischen EU-Ratsvorsitzes besonders hohe Volumen an Anfragen in der angestrebten Zeit zu beantworten.

10.2.2 Nutzung der elektronischen Informationsservices der Statistik Austria [Anzahl]

Durch intensive Promotion der Datenbank, Erweiterungen des Datenangebots und Verbesserungen der Usability konnte der angestrebte Zielzustand deutlich übertroffen werden.

10.2.3 Zugriffszahlen auf die Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs anlässlich des Gedenkjahrs 2018 „Was Österreich bedeutet.

99 Dokumente, Urkunden, Briefe“ [Anzahl]

Der Zielerreichungsgrad „überwiegend erreicht“ ist auf Zeitverzögerungen im Aus- stellungsprojekt zurückzuführen. Die der Online-Ausstellung zugrunde liegende Buch- publikation – deren Titel nunmehr „Österreich. 99 Dokumente, Briefe, Urkunden“ lautet – konnte infolge länger dauernder Abstimmarbeiten mit dem Verlag erst im September 2018 veröffentlicht werden. Daher ging die Ausstellung erst im November 2018 online.

10.2.4 Anzahl der mittels elektronischem Dokumentations- und Prozess- management des Bundes verwalteten Personen (eDok/Pro) [Anzahl]

Der Ausbau der Nutzung des elektronischen Dokumentations- und Prozessmanagements des Bundes (eDok/Pro) durch die Dienststellen des Bundes ist planmäßig erfolgt.

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Maßgeblich dafür waren neben den bedarfsorientierten Produktmerkmalen und den flankierenden Informationsmaßnahmen des Bundeskanzleramts gegenüber den Dienst- stellen auch das konstruktive Arbeitsklima innerhalb der ressortvernetzt agierenden Chief Digital Officer-Task Force.

10.2.5 Zugriffszahlen auf Dokumente im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) [Anzahl]

Die Anzahl der Zugriffe auf die Anwendung RIS betrug im Jahr 2018 genau genommen 2.117.772.323. Infolge einer automatischen Rundung auf 10.000er-Stellen im elektroni- schen Reporting-Tool fällt der oben genannte Istzustand niedriger aus als er tatsächlich ist. Wie bereits im Erläuterungsfeld zur Kennzahl 10.2.5 im Bundesvoranschlag 2018 angeführt, ist nach einer Periode des kontinuierlichen Anstiegs bei den Zugriffszahlen im Jahr 2017 davon ausgegangen worden, dass ein Plafond für die Zugriffszahlen er- reicht worden sei. Dennoch konnte nicht nur – wie in den Erläuterungen zum Bundes- voranschlag 2018 ausgeführt – das hohe Niveau an Zugriffszahlen gehalten werden, sondern darüber hinaus abermals ein leichter Anstieg der Zugriffszahlen erzielt werden.

Ein Erklärungsansatz für die hohen Zugriffszahlen im Jahr 2018 ergibt sich aus dem 2.  Bundesrechtsbereinigungsgesetz. Vor Erlassung dieses Gesetzes wurde von allen Ressorts der komplette Rechtsbestand bis 31.12.1999 überprüft. In den Anwendungs- bereich des Gesetzes fallen insgesamt rund 5.000 Rechtsvorschriften. Von diesen rund 5.000 Rechtsvorschriften wurden rund 2.450 Rechtsvorschriften außer Kraft gesetzt.

Neben der generell stetig ansteigenden Nachfrage nach elektronisch verfügbarer Rechtsinformation hat möglicherweise auch dieses Regelungsvorhaben zu einer höheren Abfragefrequenz im RIS geführt.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

In der Gesamtbetrachtung wurde das Wirkungsziel, ein Kompetenz-, Service- und Informationszentrum für BürgerInnen, Verwaltung und Unternehmen anzubieten, in vollem Umfang erreicht. Die Reichweite der Informationskampagnen des Bundes- kanzleramts sowie die hohe Auslastung des BürgerInnenservices im Jahr 2018 zeigen, dass der Bundespressedienst dem Wirkungsziel nach umfassender Information der österreichischen Bevölkerung gerecht wurde. Eine wertvolle Ergänzung zum be- stehenden Informationsangebot des Bundeskanzleramts ist das hausintern produzierte Livestreaming von Pressekonferenzen des Bundeskanzlers, welches insbesondere von den MedienvertreterInnen gut angenommen wird. Der Statistik Austria ist es durch nach wie vor intensive Promotion der Datenbank STATCube und deren Anreicherung um weitere Sachmaterien gelungen, die Nutzung dieser Publikationsschiene soweit zu steigern, dass der angestrebte Zielzustand übertroffen wurde. Die Ergebnisse aus den Feedbackgesprächen und andere Kontakte mit NutzerInnen zeichnen ein anhaltend positives Bild über die Qualität der Daten von Statistik Austria. Trotz des geänderten Zeitplans der Online-Ausstellung des Österreichischen Staatsarchivs anlässlich des Ge- denkjahrs 2018 konnte eine hohe Anzahl an Zugriffen erzielt werden. Die bundesweite

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Nutzung des Employee-Self-Services (ESS) und des elektronischen Dokumentations- und Prozessmanagements des Bundes (eDok/Pro) in der österreichischen Bundesverwaltung wurde dank der bedarfsorientierten Produktmerkmale wesentlich ausgebaut. Aufgrund der stets aktuellen Dokumentation des Bundesrechts konnte die Attraktivität des Rechtsinformationssystems des Bundes sichergestellt und der Zielzustand der Kennzahl hinsichtlich Abfragen im Rechtsinformationssystem (RIS) abermals übertroffen werden.

Anlässlich des österreichischen EU-Ratsvorsitzes nahmen weit mehr Bundesressorts als erwartet die Foto- und Videoservices des Bundeskanzleramts in Anspruch, woraus auf einen hohen Nutzen dieser Services für die Ressorts geschlossen werden kann. Die einheitliche Gestaltung des Auftritts der Bundesregierung führte bereits zu zahlreichen Synergien. Die Arbeiten am umfassenden Corporate-Design-Manual liefen im Jahr 2018 an und werden im Jahr 2019 zu ihrem Abschluss gelangen. Die Ergebnisse bei den Wirkungszielkennzahlen (dreimal überplanmäßig erreicht, einmal zur Gänze erreicht und einmal überwiegend erreicht) und der Erfolg der Maßnahmen des Globalbudgets 10.01 (Maßnahmen 2 sowie 4 überplanmäßig erreicht und Maßnahme 5 überwiegend erreicht) rechtfertigen eine Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Wirkungsziel Nr. 3

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer. An- gestrebte Wirkung: hoher Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts im Rahmen der Regierungs- und Europapolitik

Umfeld des Wirkungsziels

Die Vorbereitung, Umsetzung und Nachbereitung der dritten EU-Ratspräsidentschaft Österreichs wurde durch die „Task Force EU-Vorsitz“ im Bundeskanzleramt koordiniert und gesteuert. Dies umfasste in der Vorbereitung u. a. die Koordinierung des Trio-Programms mit Estland und Bulgarien, die Erstellung des nationalen Vorsitz-Programms sowie die vorläufigen Tagesordnungen der Ratstagungen. Während des Vorsitzes wurde u. a. die Umsetzung der gesetzten Vorhaben dokumentiert sowie die Termine mit dem Europäi- schen Parlament vorbereitet und betreut. In der Nachbereitung wurden die Ergebnisse der EU-Ratspräsidentschaft zusammengeführt, parlamentarische Anfragen beantwortet sowie der Input der Ressorts zur Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) koordiniert und aufbereitet. Organisatorische und logistische Aspekte der EU-Ratspräsidentschaft, darunter die Verwaltung der permanenten Konferenzfazilität im Austria Center Vienna, wurden vom Exekutivsekretariat im Bundeskanzleramt zentral gesteuert. Das Bundes- kanzleramt nahm somit die zentrale Stellung in der Steuerung und Koordinierung sämt- licher Aspekte der EU-Ratspräsidentschaft ein.

Die EU-Ratspräsidentschaft fand gegen Ende des Legislativzyklus auf EU-Ebene (2014–2019) statt. Ein wesentliches Ziel der Präsidentschaft war daher der Abschluss bzw. die Vorbereitung des Abschlusses möglichst vieler Legislativvorhaben. Durch die

wirkungsmonitoring.

gv.at/2018-BKA-UG- 10-W0003.html

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im Vergleich zum Vorsitz 2006 geänderten institutionellen Rahmenbedingungen sowie die geänderte Rolle der Ratspräsidentschaft, nahmen die Beziehungen zum Europäischen Parlament (EP) eine entscheidende Rolle zum Erreichen des gesetzten Ziels ein. Mit dem EP wurden 161 Triloge zu Legislativvorhaben geführt. Insgesamt wurden von der österreichischen Ratspräsidentschaft 53 politische Einigungen mit dem EP erreicht. 52 weitere Rechtsakte wurden durch den Rat und das EP unterzeichnet. Im Rat wurden 75 Einigungen (u. a. Festlegung von Allgemeinen Ausrichtungen) beschlossen. Darüber hinaus wurden im Rat 56 Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen angenommen und 509 weitere Entscheidungen getroffen. Im Vergleich zu den zwei anderen Präsidentschaften des Trios Estland-Bulgarien-Österreich wurde somit eine deutlich höhere Anzahl an Einigungen und Beschlüssen erreicht.

Die Ausrichtung der EU-Präsidentschaft bedeutet auch immer eine Vielzahl von Tagungen, Konferenzen, Seminaren und sonstigen Veranstaltungen im Vorsitzland. Die EU-Präsidentschaft sollte daher einen positiven Beitrag zur österreichischen Wirtschaft leisten. Laut Berechnungen des IHS betrug der Gesamtbeitrag der EU-Ratspräsident- schaft zum österreichischen Bruttoinlandsprodukt 136,9 Mio. Euro. Damit wurden 2.164 Arbeitsplätze (in Personenjahren) geschaffen oder gesichert. Dies entspricht 1.736 Vollzeitäquivalenten.

Vor dem Hintergrund steigender Cyberangriffe und Gefährdungspotenziale trat bereits im Jahr 2016 die Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (EU-Richtlinie NIS) in Kraft. Insbesondere dient sie zum Schutz für öffentliche sowie private Einrichtungen, die zur Aufrechterhaltung gesellschaftlicher bzw. wirtschaftlicher Tätigkeiten unerlässlich sind. Diese so genannten BetreiberInnen wesentlicher Dienste sind etwa in den Sektoren Wasser, Energie, Bankenwesen, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur etc. tätig. Das Regierungsprogramm 2017–2022 sieht die Einrichtung des Büros für strategische Netz- und Informationssystemsicherheit (= NIS-Behörde) als gemeinsames nationales Cyber-Sicherheitszentrum im Bundeskanzleramt vor. Da das nationale Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie NIS nicht gegen Jahresmitte, sondern per Dezember 2018 in Kraft trat, konnten die für 2018 vorgesehenen Arbeiten der NIS-Behörde im Hinblick auf die Betreiberinnen wesentlicher Dienste erst im Jahr 2019 begonnen werden.

Im Bereich der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine höhere Sensibilisierung der Gesellschaft für das Thema Diskriminierung feststellbar. Verstärkt durch Medien- kampagnen (z. B. #MeToo) ergibt sich ein steigender Bedarf an Beratungs- und Informationsleistungen zu Diskriminierungsthemen.

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Ergebnis der Evaluierung

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2018-BKA-UG10-W3

45 50 55

10.3.1 Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungs- anwaltschaft: Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffenen [%]

67

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW): Prozentanteil der

infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene [%]

Prozentanteil der Diskriminierungsfälle in der GAW-Statistik bei denen vergleichsweise Lösungen angestrebt werden

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

10.3.1 ZIEL n. v. n. v. n. v. n. v. 50 55 57

IST n. v. n. v. n. v. n. v. n. v. 67

Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.3.1 Nutzen der Beratungen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW):

Prozentanteil der infolge von Beratungen vergleichsweise zustande gekommenen Lösungen für Betroffene [%]

Zur Berechnung dieser Prozentzahl wurden die Datensätze aus der GAW-Statistik be- treffend „Beratungsverlauf: Vergleichsgespräche“ und „Beratungsergebnis: Ersatzleistung, Entschuldigung und GlBG konformes Ergebnis“ herangezogen. 67 % der Diskriminierungs- fälle des Jahres 2018 konnten daher – wenn ein Vergleichsgespräch von der betroffenen Person erwünscht worden war – auch mit einem Vergleich abgeschlossen werden. Rund ein Drittel aller Vergleiche betraf Fälle sexueller Belästigung. Die GAW verzeichnete im Jahr 2018 eine verstärkte Nachfrage nach Unternehmensschulungen zu diesem Thema und gab überdies einen Leitfaden für ArbeitgeberInnen zur Abhilfe gegen sexuelle Be- lästigung heraus. Ein Erklärungsansatz für die positive Kennzahlenentwicklung besteht darin, dass vor allem in Unternehmen sowohl das Problembewusstsein als auch die Lösungsbereitschaft im Zusammenhang mit Diskriminierungsfällen zugenommen hat.

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Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Die in der Umfeldbeschreibung des Wirkungsziels erwähnten positiven Leistungsergeb- nisse und Wirkungen des österreichischen EU-Ratsvorsitzes untermauern den hohen Nutzen der Koordinationsleistungen des Bundeskanzleramts. Aufgrund des zeitver- zögerten Inkrafttretens des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes konnten die für 2018 geplanten Arbeiten der NIS-Behörde betreffend Cyber-Sicherheit nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Die Beratungs- und Informationsmaßnahmen der Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) erbrachten im Jahr 2018 insofern für die Bürg- erInnen einen hohen Nutzen, als der Bedarf an ihnen stieg und der angestrebte Anteil vergleichsweiser Lösungen zu Diskriminierungsfällen übertroffen werden konnte. Deshalb trägt die GAW wesentlich zum Nachhaltigkeitsziel der UNO (Sustainable Development Goal - SDG) Nr. 10 bei, welches auf das Eindämmen von gesellschaftlichen Ungleichheiten und der Diskriminierung abstellt.

Die Ergebnisse bei der Wirkungszielkennzahl (überplanmäßig erreicht) und bei der Maßnahme 3 des Globalbudgets 10.01 (teilweise erreicht), aber auch die positiven Wirkungen infolge des österreichischen EU-Ratsvorsitzes rechtfertigen die Gesamt- beurteilung des Wirkungsziels mit „zur Gänze erreicht“.

Wirkungsziel Nr. 4

Verbesserung der umfassenden Gleichstellung einschließlich der ökonomischen Gleich- stellung der Frauen, Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Umfeld des Wirkungsziels

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist noch immer nicht erreicht. Geschlechter- stereotype prägen nach wie vor viele Gesellschaftsbereiche. Der Verdienst von Frauen liegt gemäß Eurostat – trotz gradueller Reduktion – um ein Fünftel unter jenem der Männer. Frauen sind in den unteren Einkommensgruppen überrepräsentiert. Fünf von zehn Frauen arbeiten Teilzeit. Jede 5. Frau in Österreich ist laut einer Studie von Gewalt in der Familie betroffen. Die Zahl der Frauen, die Unterstützung in den Gewaltschutz- zentren/Interventionsstellen suchen, war bis 2017 steigend und ging 2018 leicht zurück.

Die Umsetzung der Istanbul-Konvention (Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt) bzw. der im Zuge der ersten Staatenprüfung Österreichs ausgesprochenen Empfehlungen bringen neue Herausforderungen mit sich. Neue Herausforderungen stellen sich auch mit der zu- nehmenden Zahl von Frauen und Mädchen mit Fluchterfahrung.

wirkungsmonitoring.

gv.at/2018-BKA-UG- 10-W0004.html

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Ergebnis der Evaluierung

Forcierung und Koordination umfassender Gleichstellung sowie Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

Untergliederung: Bundeskanzleramt, Wirkungsziel: 2018-BKA-UG10-W4

80 90 100

10.4.1 Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren Österreichs [%]

25 30

35

10.4.2 Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50% und mehr beteiligt ist [%]

40 60 80

10.4.3 Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungs- einrichtung verfügen [%]

100

88 44

überplanmäßig erreicht zur Gänze erreicht überwiegend erreicht teilweise erreicht nicht erreicht Zielzustand 1 Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewaltschutzzentren

Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie) [%]

Prozentanteil der bei den Gewaltschutzzentren betreuten Frauen bezogen auf die Gesamtzahl der bei den Gewaltschutzzentren hilfesuchenden Frauen

2 Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist [%]

Anzahl der Frauen in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist / Gesamtzahl der Aufsichtsratsmitglieder

3 Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]

Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen

Kennzahl 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

10.4.1* ZIEL 100 100 100 100 100 100 100

IST 100 100 100 100 100 100

10.4.2 ZIEL 25 27 29 31 33 35

IST 25 37 38 40 47 44

10.4.3 ZIEL n. v. 75 75 80 80 80 80

IST n. v. 85 85 85 88 88

*Anmerkung:

Die Kennzahl 10.4.1 firmierte seit 2013 unter mehreren Budgetuntergliederungen (10, 30, 24 und seit 2018 wieder 10); die ursprüngliche Bezeichnung „Abweisungsrate“

wurde später in „Betreuungsquote“ umgewandelt. 0 % Abweisungen entsprechen 100 % Betreuungen.

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Erläuterungen zur Kennzahlenentwicklung

10.4.1 Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen in den Gewalt- schutzzentren Österreichs (Interventionsstellen gegen Gewalt in der Familie) [%]

Eine wesentliche Voraussetzung für ein chancengleiches, selbstbestimmtes Leben ist ein Leben frei von Gewalt. Auch in Zukunft soll sichergestellt sein, dass jede gewaltbetroffene Frau, die sich an eine Interventionsstelle/Gewaltschutzzentrum wendet, beraten und betreut und keine abgewiesen wird. Die Gewaltschutzzentren/Interventionsstellen haben den Auftrag, Opfer häuslicher Gewalt beiderlei Geschlechts zu betreuen, der Anteil der weiblichen Opfer beträgt dabei jeweils mehr als 80 %. Die Zahl der Personen, die sich an die Interventionsstellen wenden, ist bis 2017 steigend und ging 2018 leicht zurück:

2013 : 16.258 Klient/inn/en (14.225 Frauen und 2.033 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 87,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 12,5 %.

2014: 16.732 Klient/inn/en (14.375 Frauen und 2.357 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,9 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,1 %.

2015: 17.105 Klient/inn/en (14.654 Frauen und 2.451 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 85,7 %, der Anteil der betroffenen Männer 14,3 %.

2016: 17.681 Klient/inn/en (14.764 Frauen und 2.917 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.

2017: 17.974 Klient/inn/en (15.012 Frauen und 2.962 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 83,5 %, der Anteil der betroffenen Männer 16,5 %.

2018: 17.415 Klient/inn/en (14.660 Frauen und 2.755 Männer). Der Anteil der betroffenen Frauen beträgt 84,1 %, der Anteil der betroffenen Männer 15,9 %.

10.4.2 Frauenanteil in Aufsichtsgremien von Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % und mehr beteiligt ist [%]

Die österreichische Bundesregierung verpflichtete sich per Ministerratsbeschluss vom 15. März 2011, den Frauenanteil in Aufsichtsgremien der Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, bis 31. Dezember 2013 auf 25 % zu erhöhen. Bis 31. Dezember 2018 sollte die Beteiligung der Frauen auf 35 % angehoben werden. Um die Vorbildwirkung des Bundes zu unterstreichen und das Bewusstsein für die Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen zu erhöhen, hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, die Umsetzung dieser Quotenregelung jährlich zu überprüfen und den ge- meinsamen Fortschrittsbericht dem Ministerrat vorzulegen. Die Kennzahl ist ein Durch- schnittswert über alle Bundes-Unternehmen. Da kein Unternehmen aus der Verpflichtung

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zur Frauenquote entlassen ist, nur weil andere Unternehmen diese bereits übererfüllen, wird auch erhoben, wie viele Unternehmen die Quote noch nicht erfüllen.

126 der 289 vom Bund entsandten Aufsichtsratsmitglieder sind Frauen (2017: 135 Frauen). Damit betrug der Bundes-Frauenanteil in den 54 betroffenen Unternehmen im Berichtszeitraum 2018 durchschnittlich 43,6 %. Im Vergleich zum Vorjahr (46,7 %) bedeutet das einen Rückgang um 3,1 Prozentpunkte.

Die überwiegende Zahl, nämlich 34 Unternehmen, erfüllen bereits die bis Ende 2018 umzusetzende Bundes-Frauenquote von 35 % oder liegen sogar darüber (2017: 37 Unternehmen; 2011: 17 Unternehmen). 15 Unternehmen weisen eine Bundes-Frauenquote zwischen 25 % und 35 % auf, von denen wiederum 10 Unternehmen mit 33 % Frauenanteil der 35 %-Quote schon sehr nahe kommen. 5 der insgesamt 54 Unternehmen erfüllen die Ende 2013 zu erreichende Quote von 25 % noch nicht.

Insgesamt wurden in der Berichtsperiode 79 Personen in 27 Unternehmen vom Bund entsandt oder neu aufgestellt, wovon 32 Frauen waren (40,5 %).

Zur Fortsetzung der Vorbildwirkung des Bundes und um das Bewusstsein für Vorteile einer stärkeren Einbindung von Frauen weiterhin zu erhöhen, hat sich die Bundesregierung dazu verpflichtet, bis 31. Dezember 2019 weiterhin darauf hinzuwirken, den Frauenanteil in den Aufsichtsgremien jener Unternehmen, an denen der Bund mit 50 % oder mehr beteiligt ist, auf 35 % zu erhöhen.

10.4.3 Anteil der politischen Bezirke, die über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügen [%]

Der Ausbau der Beratungs- und Betreuungsangebote für Frauen ist im für den Berichts- zeitraum geltenden Regierungsprogramm festgelegt. Die flächendeckende Versorgung mit niederschwelligen Frauenberatungseinrichtungen ist ein Indikator dafür, inwieweit der niederschwellige, wohnortnahe Zugang für Frauen und Mädchen österreichweit gewähr- leistet ist. Grundsätzliches Ziel ist es, dass jeder politische Bezirk über zumindest eine geförderte Frauenberatungseinrichtung verfügt. Der Zielwert von 80 % ist ein Mindest- wert, der jedenfalls nicht unterschritten und nach budgetärer Möglichkeit übertroffen werden soll. Der Istwert 2018 konnte auf dem Vorjahresniveau von 88 % gehalten werden.

Frauenberatungseinrichtungen werden von Ländern/Gemeinden kofinanziert. Ein allfälliger Ausfall von Fördermitteln der Länder/Gemeinden kann aus den Fördermitteln für Frauenprojekte nicht kompensiert werden. Aufgrund der regionalen Bedeutung der Frauenberatungseinrichtungen liegt die Entscheidung über den Bedarf und damit über die Weiterführung letztlich bei den regional verantwortlichen Gebietskörperschaften.

Der Frauenministerin kommt die Rolle der Impulsgeberin und des Kofinanciers zu.

Narrative Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels

Bezogen auf den im Jahr 2018 angestrebten Erfolg konnten die positiven Ergebnisse abgesichert bzw. fortgeführt werden. Es wurden alle Wirkungszielkennzahlen zur Gänze erreicht oder teilweise sogar übertroffen und alle Maßnahmen auf Ebene des Global- budgets 10.02 planmäßig umgesetzt.

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Auch 2018 konnten alle rat- und hilfesuchenden Frauen in den Gewaltschutzzentren/

Interventionsstellen betreut werden. Der Versorgungsgrad mit niederschwelligen Frauen- und Mädchenberatungseinrichtungen konnte auf dem historischen Vorjahreshoch ab- gesichert werden. Die Selbstverpflichtung des Bundes zur Erhöhung des Frauenanteils in Aufsichtsgremien von Bundes-Unternehmen bis Ende 2018 auf 35 % wurde übererfüllt.

Die Gleichbehandlungsberichte des Bundes und der Privatwirtschaft wurden im parla- mentarischen Gleichbehandlungsausschuss behandelt. Die Aktualisierung der Daten des Online-Gehaltsrechners wurde beauftragt. Der aktualisierte Online-Gehaltsrechner wurde der Öffentlichkeit fristgerecht im März 2019 zur Verfügung gestellt. Die ressort- übergreifende Zusammenarbeit zur Weiterentwicklung der Gleichstellung von Frauen und Männern wurde fortgesetzt.

Die Wirkungen frauen- und gleichstellungsspezifischer Maßnahmen sind vielfältig und werden oft erst stark zeitverzögert erkennbar. Es wird davon ausgegangen, dass unter den gegebenen Rahmenbedingungen und vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Ressourcen die gewählten Wirkungszielkennzahlen und Maßnahmen auf Ebene des Globalbudgets 10.02 jene sind, die zur Erreichung des Wirkungsziels beitragen.

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Wirkungsziele

Wirkungsziel 1

Bundeskanzleramt als attraktiver und moderner Dienstgeber

Wirkungsziel 2

Das Bundeskanzleramt als Kompetenz-, Service- und Informations- zentrum für BürgerInnen, Verwaltung, Politik und Unternehmen

Wirkungsziel 3

Das Bundeskanzleramt als inhaltlicher Impulsgeber, Koordinator und Brückenbauer

Wirkungsziel 4

Forcierung und Koordination umfassender Gleichstellung sowie Weiterentwicklung der Antidiskriminierung und Eindämmung von Gewalt

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Maßnahmen

Legende

überplanmäßig erreicht teilweise erreicht zur Gänze erreicht nicht erreicht überwiegend erreicht keine Daten verfügbar

Beitrag zu Wirkungsziel/en

Wie werden die Wirkungsziele verfolgt? Maßnahmen:

Kennzahl / Meilenstein

Globalbudget 10.01 Steuerung, Koordination und Services WZ 2 Ausbau und Weiterentwicklung

des ESS-Serviceportals (Emp- loyee-Self-Services) für alle Mitarbei- terInnen des Bundesdiensts

Anzahl der mittels ESS-Serviceportal aufgerufenen Service-Links

Status des ESS-Serviceportals

WZ 3 Einrichtung der Behörde für stra- tegische Netz- und Informations- system-Sicherheit (NIS)

Anzahl der durch die NIS-Behörde er- mittelten BetreiberInnen wesentlicher Dienste

Bundesgesetz zur nationalen Um- setzung der EU-Richtlinie NIS WZ 1 Einsatz von Management-Instrumen-

ten zur Verbesserung der Vereinbar- keit von Familie und Beruf für Bedienstete des Bundes- kanzleramts

Grundzertifikat Audit „berufund- familie“ betreffend das Ressort Bundeskanzleramt

WZ 2 Nutzung des Foto- und Videoservices des Bundespressediensts durch andere Ressorts

Anzahl servicierter Bundesdienststellen

WZ 2; 3 Optimierter Auftritt der Bundes- regierung nach außen

Entwicklung eines umfassenden Corpo- rate Designs für diverse Anwendungen Globalbudget 10.02 Frauenangelegenheiten und Gleichbehandlung

WZ 4 Beauftragung der Aktualisierung der Daten des Online-

Gehaltsrechners

Beauftragung Datenaktualisierung des Online-Gehaltsrechners

WZ 4 Erstellung des Gleichbehandlungs- berichts für die Privatwirtschaft 2016/17 sowie des Gleich- behandlungsberichts des Bundes 2018

Einbringung der Gleichbehandlungs- berichte in den Nationalrat

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UG 25

Familien und Jugend

Referenzen

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