• Keine Ergebnisse gefunden

Landwirtschaftskammer Oberösterreich

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Landwirtschaftskammer Oberösterreich"

Copied!
76
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Tätigkeitsbericht 2019

Landwirtschaftskammer Oberösterreich

www.ooe.lko.at

LK OÖ LK OÖ LK OÖ LK OÖ

(2)

Vorwort ... 3

Agrarpolitik: Bauernjahr 2019 ... 4

Vollversammlungen – Das Bauernparlament 2019 ... 15

Interessenvertretung ... 16

Ausgleichszahlungen und Förderungen 2019 ... 20

Bildung und Beratung: Beratungsförderung 2017–2021 ... 22

LFI – Ländliches Fortbildungsinstitut ... 54

LFA – Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ... 57

Betriebsberatung, LK Unternehmerservice ... 23, 24 Arbeitskreise, Bauberatung ... 25

Rechtsberatung ... 31

Lebensmittel und Erwerbskombination ... 25

Urlaub am Bauernhof ... 28

Biologischer Landbau, Landjugend ... 30

Bäuerinnen... 30

Übersicht über die Produktionsbereiche: Rinderhaltung, Fütterungsberatung ... 34

Mahl- und Mischgenossenschaften in Oberösterreich ... 36

Milchleistungsprüfung ...36

Schlachtkörperklassifizierung ...37

Schweinehaltung ... 37

Schaf-/Ziegenhaltung ... 38

Geflügelwirtschaft ... 39

Pferdezucht und Pferdewirtschaft ... 40

Teichwirtschaft ... 40

Landwirtschaftliche Wildhaltung ... 40

Pflanzenbau ... 41

Biologischer Lanbau ... 28

Forst und Bioenergie ... 47

Öffentlichkeitsarbeit ... 58

Aus dem Land – Initiativen und Projekte ... 61

Leistungsbilanz zur Kammerarbeit ... 66

Service und Organisation ... 68

Aufbau und Organisation – Bundes- | Landes- | Bezirks- und Gemeindeebene ... 70

Mitglieder der Vollversammlung ... 71

LK-Bezirksbauernkammern | Beratungsstellen für Tierproduktion... 72

Impressum ...74 Inhaltsverzeichnis

(3)

Vorwort

Herausforderungen gemeinsam meistern

Mag. Karl Dietachmair Kammerdirektor LAbg. Michaela Langer- Weninger, Präsidentin Die Aussage, das Jahr 2019 sei herausfordernd

gewesen, wird manchen noch als eine Untertrei- bung vorkommen. Auf Schneedruckschäden im Forst folgten vielerorts Hitzetage und Borken- käferkalamitäten. In manchen Regionen sorgte die explosionsartige Ausbreitung des Mai- und Junikäfers für Ausfälle im Grünland. Laufend ringen wir als Bauernvertretung um praktikable gesetzliche Auflagen und die notwendige Wert- schätzung und Anerkennung der Gesellschaft für die vielfältigen Leistungen der Landwirt- schaft – sei es das Produzieren hochwertiger Le- bensmittel oder die Pflege der Kulturlandschaft und der gelebte Klimaschutz.

Ernteerträge großteils zufriedenstellend Trotz schwieriger Bedingungen konnten 2019 gute Ernteergebnisse eingefahren werden: Die Ernteerträge beim Mais, der flächenmäßig wich- tigsten Ackerkultur, waren in Oberösterreich durchaus zufriedenstellend. Die guten Humusge- halte der Böden konnten ungünstige Witterungs- bedingungen abfedern. Auch bei der Zucker- rübe und Soja war ein gutes Ertragsniveau zu verzeichnen. Das Ernteergebnis und die Sorten- entwicklung bei Soja als wichtigem Eiweißliefe- rant stimmen für die Zukunft optimistisch. Der heiße und teilweise trockene Sommer erforderte erhöhten Bewässerungsbedarf bei Gemüse. Die Erträge waren aber insgesamt zufriedenstellend.

Neue Regierung, neue EU-Vertreter und wichtige Weichenstellungen

Für einige Unsicherheit sorgte der innerösterrei- chische Regierungswechsel und auf EU-Ebene ließen die Neuwahl des Europäischen Parla- ments, die Neubestellung der Europäischen Kommission und die Turbulenzen rund um den Brexit die Verhandlungen für eine neue mehrjäh- rige Finanzperiode und die Gemeinsame Agrar- politik auf der Stelle treten. Im letzten Quartal des Jahres warfen die durch das EU-Bio-Audit notwendigen Anpassungen für viehhaltende Betriebe existenzielle Fragen auf: Sind die erfor-

derlichen Anpassungsmaßnahmen zu schaffen?

Wie werden die neuen Vorgaben ab 2021 ausse- hen und wie gestaltet sich die Übergangszeit?

All diese Fragen bedürfen weiterhin intensiver Verhandlungen und werden von der Landwirt- schaftskammer konsequent begleitet, um best- möglich informieren und beraten zu können.

Die großen Herausforderungen und Fragen be- dürfen weiterer Verhandlungen und werden erst im Jahr 2020 geklärt werden können. So wird es für die Gemeinsame Agrarpolitik ein Übergangs- jahr, womöglich auch zwei geben müssen. An der Gestaltung des Nationalen GAP-Strategieplans und den entsprechenden Programmen wird be- reits intensivst gearbeitet, um wichtige Förder- maßnahmen oder das Agrarumweltprogramm optimal zu konzipieren und nationale Spielräu- me in der Agrarpolitik bestmöglich zu nutzen.

Auf nationaler Ebene setzt sich die LK Oberös- terreich weiterhin dafür ein, Entlastungen für die Bauernschaft sowohl im Bereich Steuern, Sozi- alversicherung oder der Betriebsentwicklung konsequent voranzutreiben und umzusetzen.

Herzlichen Dank

Unsere besondere Anerkennung gilt den Bäu- erinnen und Bauern sowie den Grundbesitzern für die im Jahr 2019 teils unter sehr schwierigen Bedingungen geleistete Arbeit. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor der Arbeit in der Landwirtschafts- kammer ist das intensive Zusammenwirken der gewählten Funktionärinnen und Funktionäre in der Selbstverwaltung sowie aller Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter. Ein ganz besonderer Dank gilt unseren öffentlichen Geldgebern, insbe- sondere dem Agrarresort des Landes OÖ sowie dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Re- gionen und Tourismus und der EU. Mit diesen Beiträgen konnte den Kammermitgliedern auch im abgelaufenen Jahr wieder ein umfassendes Leistungsangebot bereitgestellt werden und blei- ben wir auch weiterhin Ihr starker Partner in der Interessensvertretung, Bildung und Beratung!

Mag. Karl Dietachmair LAbg. Michaela Langer-Weninger

Kammerdirektor Präsidentin

(4)

Agrarpolitik

Bauernjahr 2019: Licht und Schatten sowie viele Baustellen zum Jahresende

Das Jahr 2019 war in der OÖ Land- und Forstwirt- schaft erneut von Witterungsextremen geprägt.

Die heimische Landwirtschaft ist damit als ers- ter hauptbetroffener Sektor mit dem nachhal- tigen Klimawandel negativ konfrontiert. Hohe Niederschlagsdefizite und extreme Hitze führten insbesondere in der Forstwirtschaft zu einem neuerlichen intensiven Auftreten des Borkenkä- fers sowie auf dem Grünland regional zu einem Massenauftreten des Engerlings von Mai- und Junikäfer. Die wichtigsten Kulturen im Acker- bau sind trotz der Juni-Dürre mit den Wetterex- tremen wesentlich besser zurechtgekommen, sodass Getreide, Mais und Soja überwiegend zufriedenstellende Ertragsergebnisse brachten.

Gleichzeitig haben die politischen Turbulenzen des vergangenen Jahres sowohl auf europäi- scher als auch auf nationaler Ebene erneut die hohe Politikabhängigkeit der Landwirtschaft vor Augen geführt. Das Jahr 2019 hinterlässt daher eine Reihe offener agrarpolitischer Baustellen wie kaum in einem anderen Jahr zuvor.

Getreideernte weitgehend stabil

Bei der vergangenen Getreideernte konnten trotz der Wetterextreme in Oberösterreich durchaus stabile und zufriedenstellende Erträge erzielt wer- den. Auch bei klimatisch schwierigen Bedingun- gen ist die OÖ Landwirtschaft in der Lage, stabile Ernten einzubringen. Bei der Sojaernte konnte ös- terreichweit mit einer Gesamtmenge von 215.000 Tonnen erstmals die magische Grenze von 200.000 Tonnen überschritten werden. Österreich ist damit bei der Forcierung der Eiweißstrategie zur Produktion heimischer Eiweißfuttermittel auf einem sehr guten Weg. 50.000 Tonnen Sojaboh- nen wurden alleine in Oberösterreich geerntet.

Weniger zufriedenstellend war jedoch im Jahr 2019 die Marktentwicklung. Die Preise für die wichtigsten Getreidearten standen anhaltend un- ter Druck. Massive Ertragsverluste verzeichnete im vergangenen Jahr die Ernte auf dem Grünland, sodass insbesondere viehhaltende Betriebe er- neut mit einer massiv angespannten Grundfutter- versorgung (Silagen und Heu) konfrontiert waren.

Ernte trotz schwieriger Bedingungen zufrieden- stellend.

LK OÖ

(5)

Agrarpolitik

Unterschiedliche Marktentwicklung in der Tierproduktion

Auch die Rindfleischpreise standen im vergan- genen Jahr anhaltend unter Druck. Eine wesent- liche Ursache dafür ist der anstehende Brexit.

Insbesondere Irland hat 2019 mit seinen hohen Rindfleischexporten alternative Absatzmög- lichkeiten zu Großbritannien auf dem EU-Bin- nenmarkt gesucht. Auch der Zuchtrindermarkt war aufgrund weiter fehlender Absatzmöglich- keiten in die Türkei stark rückläufig, sodass die Erlöse im Drittlandexport mit ca. 1.500 Euro pro Stück deutlich unter den Vorjahresniveaus zu liegen kamen. Gänzlich anders verlief die Entwicklung am Schweinemarkt. Die „Schock- wellen“, die die Afrikanische Schweinepest am Fleischmarkt in China ausgelöst hat, haben nun auch die EU erreicht, wenngleich hier in einem durchaus positiven Sinn für die Schweinehalter.

Die enorme Nachfrage aus China hat den Fer- kel- und Mastschweinepreis gegen Jahresende nachhaltig nach oben gezogen. Am Milchmarkt lagen die EU-weiten Anlieferungen im vergan- genen Jahr erneut über dem Vorjahresniveau, sodass hier die Preise ebenfalls anhaltend unter Druck standen.

Schwierige Situation in der Forstwirtschaft Die Schneebruchschäden in den ersten Mona- ten des vergangenen Jahres sowie das massive Borkenkäferauftreten im Frühjahr und Sommer haben am Holzmarkt zu einer dramatisch ange- spannten Situation geführt. Alleine in Oberöster- reich sind so 2019 ca. 950.000 Festmeter Schnee- bruch-Schadholz und ca. 1 bis 1,2 Millionen Festmeter Borkenkäfer-Schadholz angefallen.

Erst gegen Jahresende haben sich hier die Preise auf einem extrem niedrigen Niveau stabilisiert.

Erster Teil der Steuerreform umgesetzt Das ursprünglich in den ersten Monaten des vergangenen Jahres vereinbarte Steuerreform- paket sah für die Land- und Forstwirtschaft eine gesamte Entlastung von 120 Millionen Euro vor.

Diese konnte nach dem Scheitern der alten Bundesregierung nicht mehr im Parlament be- schlossen werden. Für die Landwirtschaft war es erfreulich, dass zumindest die erste Etappe der vorgesehenen Steuerentlastungsmaßnah- men auf den Weg gebracht werden konnte. Mit einem am 19. September 2019 im Parlament be- schlossenen Initiativantrag wurde eine Senkung des Beitragssatzes in der bäuerlichen Kranken- versicherung um 0,85 Prozentpunkte (7,65 auf 6,8 Prozent der Beitragsgrundlage) mit einem Entlastungsvolumen von bundesweit 24,3 Millio- nen Euro beschlossen. Zudem sind Anträge zur Umsatzsteueroption bäuerlicher Betriebe künftig

bis zum 31. Dezember des Folgejahres möglich.

Bisher konnte die Option zur Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer nur bis zum Ende des je- weiligen Kalenderjahres ausgeübt werden. Für die betroffenen Betriebe steht damit eine länge- re Frist und damit bessere Entscheidungsgrund- lage für die Umsatzsteueroption zur Verfügung.

Auch das seit einem VwGH-Urteil offene Prob- lem der Umsatzbesteuerung bei der Übergabe pauschalierter Betriebe wurde mit dem Steu- erreformbeschluss gelöst und brachte damit rechtliche Sicherheit: So wie früher gilt die Über- tragung umsatzsteuerpauschalierter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe künftig wieder als nicht steuerbarer Vorgang. Die Landwirtschafts- kammer drängt weiterhin darauf, dass die im neuen Regierungsprogramm vorgesehenen Ent- lastungen für die Landwirtschaft rasch umgesetzt werden.

Entlastungsmaßnah- men werden umgesetzt.

LK OÖ

(6)

Agrarpolitik

Weitere Entlastungen für Kleinbetriebe dringend erforderlich

Viele kleine bäuerliche Betriebe, insbesondere Nebenerwerbsbetriebe, können ihre Sozialversi- cherungsbeiträge oft nicht mehr aus den Einkünf- ten der Land- und Forstwirtschaft erwirtschaften.

Aufgrund einer hohen Mindestbeitragsgrundla- ge bei der pauschalen Beitragsberechnung und einer noch höheren Mindestbeitragsgrundlage sowie einem dreiprozentigen Aufschlag bei der SV-Beitragsgrundlagenoption sind bisher Klein- betriebe mit einer untragbaren Kostenbelastung konfrontiert. Die Landwirtschaftskammer for- derte daher schon länger eine Angleichung der Mindestbeitragsgrundlagen in der Krankenversi- cherung mit den Regelungen der gewerblichen Sozialversicherung. Auch im Hinblick auf die erfolgte Fusion der bäuerlichen Sozialversiche- rung mit der gewerblichen Sozialversicherung zur SVS soll die Mindestbeitragsgrundlage auf das Niveau der ASVG-Mindestbeitragsgrundla- ge von aktuell 460,66 Euro abgesenkt werden.

Im pauschalen System würde das eine Absen- kung der bisherigen Mindestbeitragsgrundlage von 4.100 Euro auf künftig 2.200 Euro Einheits- wert bedeuten. Von dieser Entlastung würden in Oberösterreich ca. 5.000 Klein- und Kleinst- betriebe mit bis zu 347 Euro jährlich profitieren.

Gleichzeitig soll die KV-Mindestbeitragsgrund- lage in der Sozialversicherungsoption ebenfalls auf dieses Niveau abgesenkt werden. In der Bei- tragsgrundlagenoption könnten in Oberöster- reich aktuell ca. 1.400 Betriebe mit einer jährli- chen Ersparnis von bis zu 1.055 Euro profitieren.

Damit könnte die SV-Beitragsgrundlagenoption in Zukunft auch für klein- und kleinstbäuerliche Betriebe zu einer wirklichen Alternative für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge auf Basis einer realistischen Einkommensgrund- lage werden. Die nachhaltig vorgetragenen For- derungen der bäuerlichen Berufsvertretung aus diesem Bereich haben Eingang in das neue Re- gierungsprogramm gefunden.

Steuerliche Lockerungen für

Betriebsentwicklungsschritte unverzichtbar Im Jahr 2014 wurde die Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht von land- und forstwirt- schaftlichen Betrieben von 400.000 Euro auf 550.000 Euro angehoben. Die land- und forst- wirtschaftliche Einheitswertgrenze für die Buch- führungspflicht blieb damals mit 150.000 Euro unverändert. Im Zuge notwendiger Betriebsent- wicklungsschritte zur Sicherung eines entspre- chenden Familieneinkommens stoßen zuneh- mend mehr bäuerliche Betriebe an diese Grenzen zur Buchführungspflicht. Insbesondere die bis- herige Einheitswertgrenze ist in vielen Bereichen nicht mehr sachgerecht. Auch in keinem anderen Zweig der Wirtschaft gibt es eine derartige Be- grenzung. Die Landwirtschaftskammer fordert daher eine gänzliche Streichung der bisherigen Einheitswertgrenze. Zudem soll die umsatzab- hängige Buchführungsgrenze auch für land- und forstwirtschaftliche Betriebe auf 700.000 Euro an- gehoben werden. Damit könnte ein wesentlicher Schritt zur Stärkung der klein- und mittelbäuer- lich strukturierten heimischen Landwirtschaft im EU-weiten Wettbewerb gesetzt werden. Auch diese Forderungen wurden vollinhaltlich ins neue Regierungsprogramm übernommen.

GAP: Agrarbudget als Hauptknackpunkt Während im Zuge der österreichischen Präsi- dentschaft im zweiten Halbjahr 2018 wesent- liche Verhandlungsfortschritte zur Gemein- samen Agrarpolitik erzielt werden konnten, trat man im vergangenen Jahr – wohl auch aufgrund der umfassenden Brexit-Probleme, der erfolgten Neuwahl des Europäischen Par- lamentes und der anstehenden Neubestellung der EU-Kommission im Herbst – weitgehend auf der Stelle. Es zeichnete sich daher ab, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik mit ein- bis zweijähriger Verspätung in Kraft tre- ten wird und die Landwirtschaft neuerlich mit ein bis zwei Übergangsjahren bei den Direkt- und Ausgleichszahlungen sowie einer damit verbundenen Rechtsunsicherheit konfrontiert sein wird. Während dieser Übergangszeit sol- len bisherige Programme mit der Finanzierung aus dem neuen mehrjährigen EU-Finanzrah- men fortgesetzt werden. Seitens der EU-Kom- mission wurden Ende Oktober entsprechende Verordnungsvorschläge für ein Übergangsjahr vorgelegt. Im Mittelpunkt der Diskussionen auf EU-Ebene stand weiterhin vor allem das Thema der künftigen Agrarfinanzierung. Der EU-Kom- missionsvorschlag sieht ein Budget in der Höhe von 1,11 Prozent der EU-Wirtschaftsleistung (Bruttonationaleinkommen) vor, die Positionen der Mitgliedsländer im Rat lagen in einer Band- Zähes Ringen um

Agrarbudget auf EU- Ebene.

stock.adobe.com/pe3check

(7)

Agrarpolitik

breite von 1 bis 1,3 Prozent der Wirtschaftsleis- tung. Das Lager der Nettozahlerländer (insbe- sondere Dänemark, Schweden, Niederlande, aber auch Deutschland und Österreich) fordert ein Prozent der Wirtschaftsleistung, das Lager der Nettoempfänger (insbesondere Portugal, Griechenland und osteuropäische Länder) for- dert 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung. Auch das Europäische Parlament will eine Budgeter- höhung auf 1,3 Prozent der Wirtschaftsleistung und generell keine Kürzungen im Agrarbudget.

Auf Basis des EU-Kommissionsvorschlages würden sich für die österreichische Landwirt- schaft bei den Direktzahlungen der ersten Säule eine Kürzung um etwa vier Prozent (von 692,3 auf 664,8 Millionen Euro) und bei den Zahlungen für die Ländliche Entwicklung (Agrarumwelt- programm, Bergbauernförderung, Investitions- förderung, Existenzgründungsbeihilfen usw.) sogar eine Kürzung um 15 Prozent (auf 480,5 Millionen Euro an EU-Mitteln) ergeben. Insbe- sondere in der zweiten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik würden die Kürzungen einen dra- matischen Einschnitt in bisher erfolgreich um- gesetzte Programme bedeuten. Der Beschluss über den anstehenden neuen EU-Finanzrahmen 2021 bis 2027 erfordert letztendlich eine Ein- stimmigkeit im Rat (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs) sowie eine mehrheitliche Zu- stimmung im EU-Parlament.

Strategiepläne als neues Kernelement der GAP Der EU-Kommissionsvorschlag sieht für die Gemeinsame Agrarpolitik mit den sogenannten nationalen Strategieplänen ein neues Instru- ment der Umsetzung vor. Bisher waren auf na- tionaler Ebene nur die Maßnahmen der zweiten Säule zu programmieren (Programme zur Länd- lichen Entwicklung). Künftig sind in den natio- nalen Strategieplänen sowohl die Maßnahmen der ersten als auch der zweiten Säule der Ge- meinsamen Agrarpolitik in ein gemeinsames Programm zu fassen. Vorerst war noch offen, welche Spielräume hier tatsächlich bestehen, da von der EU einerseits weiterhin Mindest- vorgaben definiert werden und andererseits die nationalen Strategiepläne von der Europä- ischen Kommission zu genehmigen sind. Hier gibt es einen gewissen Spagat, wobei es dar- um geht, einerseits für mehr Flexibilität bei den Mitgliedsstaaten zu sorgen, andererseits aber auch die Gemeinsamkeit der Agrarpolitik nicht in Frage zu stellen. Vom Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus wurden im ver- gangenen Jahr die erforderlichen Strukturen für die Erstellung des nationalen Strategieplanes aufgebaut und für die Programmerarbeitung im Herbst insgesamt 14 Arbeitsgruppen eingerich-

tet. Die Landwirtschaftskammer forderte, dass wesentliche Eckpunkte wie die Sicherstellung der nationalen Kofinanzierung, die Absicherung des Agrarumweltprogrammes ÖPUL sowie der Bergbauern-, Bio-, Investitions- und Jungland- wirteförderung in das neue Regierungspro- gramm aufgenommen werden.

Umsetzung für bäuerliche Betriebe machbar und praxistauglich gestalten

Es geht hier darum, Einstiegsvoraussetzungen und Auflagen für die Gewährung von Direktzah- lungen so zu gestalten, dass diese auch für den typischen klein- und mittelbäuerlichen Betrieb machbar sind. Dies betrifft insbesondere Um- weltauflagen und administrative Anforderungen als Einstiegsvoraussetzungen für die Gewährung von Direkt- und Ausgleichszahlungen im Rahmen der sogenannten „Konditionalität“. Von der Land- wirtschaftskammer kritisiert werden insbesonde- re das vorgeschlagene Betriebsnachhaltigkeitsin- strument für Nährstoffe (Nährstoffbilanzierung), das geplante Verbot vegetationsloser Böden und der geplante Mindestanteil an Landschaftsele- menten. Es ist für die Bauernschaft nicht akzepta- bel, dass einerseits die Auflagen für die Betriebe wesentlich erhöht und andererseits die für die Bauern vorgesehenen Finanzmittel massiv ge- kürzt werden sollen. Die Landwirtschaftskammer drängt vielmehr auf die vollständige Fortsetzung und den weiteren Ausbau von freiwilligen Agrar- umweltmaßnahmen. Diese erfahren sowohl in der Bauernschaft als auch bei Umweltorganisa- tionen und in der Gesellschaft eine hohe Wert- schätzung. Es ist unverständlich, dass gerade hier Einschnitte und Kürzungen vorgenommen werden sollen. Ein weiterhin massiver Kritikpunkt in der Bauernschaft sind die bestehenden Rege- lungen zur Dauergrünlandwerdung. Ackerflä- chen mit zB Wechselwiesen bzw. Feldgras- oder Kleegrasbeständen müssen spätestens nach fünf Jahren umgebrochen werden, damit sie nicht zu Dauergrünland werden. Diese Regelung ist letztendlich auch umweltpolitisch kontrapro- duktiv, da sie dazu führt, dass derartige Flächen praktisch in jedem Fall nach fünf Jahren umge- brochen werden um nicht zu Dauergrünland zu werden. Diese Maßnahme ist mittlerweile auch in der Abwicklung äußerst kompliziert und führt vor allem zu einer zusätzlichen Mineralisierung organischer Substanz mit der entsprechenden CO2-Freisetzung.

Capping und Degression EU-weit umsetzen Die Landwirtschaftskammer bekennt sich zu be- triebsbezogenen Obergrenzen bei den Direkt- zahlungen durch Degression und Capping, for- dert aber eine EU-weit einheitliche Umsetzung

Neue grüne Architek- tur der GAP.

Strategiepläne für ers- te und zweite Säule der GAP.

(8)

Agrarpolitik

dieser Obergrenzen und eine EU-weite Umver- teilung der dadurch einbehaltenen Finanzmittel.

Im Zuge der Diskussionen auf EU-Ebene zeich- nete sich allerdings ab, dass selbst das von der EU vorgeschlagene Modell in größeren EU-Mit- gliedsländern weiterhin auf Ablehnung stößt.

Bei diesen Überlegungen haben vor allem die bäuerlichen Familienbetriebe als tragende Säu- le der EU-Landwirtschaft im Mittelpunkt zu ste- hen. Aufgrund fehlender Entscheidungen auf EU-Ebene wurde bereits im vergangenen Jahr klar, dass die neue Gemeinsame Agrarpolitik nicht mit dem geplanten Beginn des Jahres 2021 in Kraft treten wird. Die EU-Verhandlungen werden daher erst im Laufe des Jahres 2020 in die entscheidende Phase und damit zu einem Abschluss kommen. Erst nach Vorliegen aller EU-Rechtsgrundlagen können die nationalen Strategiepläne fertiggestellt und bei der EU zur Notifizierung eingereicht werden.

Mehrfache Verschiebung des Brexit

Die fortdauernde britische Ablehnung des EU-Austrittsvertrages und der damit drohende harte Brexit stellten im abgelaufenen Jahr für die EU-Agrarmärkte und die EU-Landwirtschaft ein äußerst bedrohliches Krisenszenario dar.

Ohne geordneten EU-Austritt würden sowohl die EU als auch Großbritannien wirtschaftlich massiv auf der Verliererseite stehen. Vorerst drohte das Szenario, dass Großbritannien mit einem ungeregelten EU-Austritt am 29. März

2019 sofort zu einem EU-Drittland wird. Im Han- del wären damit die WTO-Regelungen mit den höchstmöglichen Zollsätzen sowie zwingende Veterinärkontrollen wirksam geworden, wofür auf beiden Seiten die erforderlichen administ- rativen Kapazitäten gefehlt hätten. Am verblei- benden EU-Binnenmarkt für Agrarprodukte und Lebensmittel wäre so kurzfristig ein massiver Mengen- und Preisdruck mit erheblichen Schä- den für die Gesamtwirtschaft entstanden. Auf- grund der fehlenden Ratifizierung des EU-Aus- trittsabkommens gewährte der Europäische Rat am 10. April 2019 dem Vereinigten Königreich nochmals einen Aufschub des EU-Austrittes, um damit einen ungeregelten harten Brexit zu vermeiden. Die Frist wurde bis 31. Oktober 2019 verlängert. Gleichzeitig bereitete die Europäi- sche Kommission die Wirtschaftssektoren in der EU, darunter auch die Landwirtschaft, mit mög- lichen Hilfen und administrativen Vorkehrun- gen auf die Brexit-Folgen vor. Zur Vorbereitung der Exporteure in der EU hat die Kommission in ihrer Marktzugangsdatenbank detaillierte Infor- mationen über die Regeln veröffentlicht, die das Vereinigte Königreich für seine Einfuhren aus der EU im Falle eines harten Brexits anwenden würde. Das Vereinigte Königreich hat in seinem veröffentlichen Plan unter anderem relativ hohe Zölle auf tierische Erzeugnisse wie Rindfleisch, Geflügel, Schweinefleisch und Käse sowie auf Produkte wie Zucker und Reis angekündigt. Da- durch wäre es im Falle eines harten Brexits zu Brexit als „unendli-

che Geschichte“.

stock.adobe.com/Delphimages

(9)

Agrarpolitik

kehrbringens von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat beschlossen. Die Zu- lassung von Pflanzenschutzmitteln fällt in den Zuständigkeitsbereich der EU, weshalb die Ge- setzesänderung im Pflanzenschutzmittelgesetz einer Notifikationspflicht bei der EU-Kommissi- on unterliegt. Nach Ablauf der gesetzlich vorge- schriebenen dreimonatigen Stillhaltefrist über- mittelte die EU-Kommission Ende November die mit großem Interesse erwartete Rückant- wort an Österreich. Es wurde klargestellt, dass technische Änderungen wie das Anwendungs- verbot von Glyphosat nur als Gesetzesentwurf zur Notifizierung eingereicht werden dürfen.

Österreich habe aber ein bereits beschlosse- nes Gesetz, dessen Inkrafttreten vorbehaltlich einer positiven Notifizierung durch die EU-Kom- mission erfolgen würde, übermittelt. Diese Vorgangsweise wurde seitens der EU-Kommis- sion als unrechtmäßig abgelehnt. Die Landwirt- schaftskammer Österreich hat daher in der Folge das Bundeskanzleramt in einem Schreiben mit Nachdruck aufgefordert, für Rechtssicherheit zu sorgen, indem der ursprüngliche Parlamentsbe- schluss nicht kundgemacht und der Gesetzge- bungsprozess dahingehend saniert wird, dass eine EU-rechtskonforme Notifikation des Ge- setzesentwurfes eingeleitet wird. In der Folge hat das Bundeskanzleramt in einem Schreiben an das Präsidium des Nationalrates bekanntge- geben, dass dieses Gesetz nicht kundgemacht werde und somit auch nicht in Kraft treten kön- ne. Damit hat sich gezeigt, dass der Rechtsstaat funktioniert und sich erfreulicherweise das Rechtsverständnis der Landwirtschaftskammer Österreich bestätigt hat. Da das beschlosse- ne Verbot auch inhaltlich EU-Vorgaben wider- spricht geht die Landwirtschaftskammer weiter davon aus, dass eine Notifizierung dieser Geset- zesnovelle von Seiten der EU-Kommission keine Zustimmung erhalten wird. Vom Parlament wur- de in der Folge neuerlich die Umsetzung eines Glyphosat-Anwendungsverbotes beschlossen.

Die Landwirtschaftskammer verwies wiederholt darauf, dass ein Verbot nur dann machbar und ehrlich ist, wenn auch sämtliche nach Österreich importierten Lebensmittel unter Garantie ohne Glyphosat erzeugt worden sind. Alles andere wäre scheinheilig und würde die heimischen Bäuerinnen und Bauern im wirtschaftlichen Wettbewerb einseitig benachteiligen.

EU-Audit bringt Anpassungserfordernisse für Bio-Landwirtschaft

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2017 in Österreich ein Audit durchgeführt, um die Systeme zur Kontrolle und Kennzeichnung in der Bio-Landwirtschaft zu bewerten. Nach meh- massiven Beeinträchtigungen im Agrarhandel

und damit zu erheblich negativen Rückwirkun- gen auf die EU-Agrarmärkte gekommen. Groß- britannien hat zudem angedroht, seinen beste- henden finanziellen Verpflichtungen gegenüber der EU nicht mehr nachzukommen. Das hätte für die kommenden Jahre dramatische Rück- wirkungen für die EU-Finanzierung gehabt.

Die Landwirtschaftskammer appellierte an die Verantwortungsträger in der EU wiederholt alles zu unternehmen, um einen geordneten Austritt Großbritanniens aus der EU sicher zu stellen und für die Zeit danach einen entspre- chenden Freihandelsvertrag abzuschließen.

Trotz intensiver Bemühungen konnte das Aus- trittsabkommen auch innerhalb der bis 31. Ok- tober 2019 neu gesetzten Frist nicht ratifiziert werden. Die EU-Staats- und Regierungschefs gewährten daher dem Vereinigten Königreich einen neuerlichen Aufschub für den EU-Austritt bis zum 31. Jänner 2020. Das Vereinigte König- reich hatte die EU um eine dritte Verlängerung gebeten, weil sich das Parlament immer noch nicht auf die Bedingungen verständigen konn- te, unter denen das Land die EU verlassen soll.

Seit Monaten war das Unterhaus in London in dieser Frage gespalten, sodass man sich auf Neuwahlen am 12. Dezember 2019 verständig- te, um die Blockade zu durchbrechen. Mit dem Wahlsieg der konservativen Tories zeichnete sich dann eine Ratifizierung des vorliegenden EU-Austrittsvertrages ab. Auch die britische Agrar- und Lebensmittelbranche litt unter der anhaltenden politischen Unsicherheit. Der bri- tische Verband der Lebensmittelhersteller riet allen britischen Lebensmittelerzeugern, sich zwischenzeitlich auf einen „No Deal Brexit“ vor- zubereiten, Rohstoffe zu bevorraten und neue Bezugsmöglichkeiten zu erschließen. Das alles kostete die Hersteller auch im abgelaufenen Jahr viel Geld. Der Verband befürchtete nach dem Verlassen der EU längerfristig niedrigere Standards für Lebensmittel im Vereinigten Kö- nigreich. Mit einer ähnlicher Situation waren die britischen Landwirte konfrontiert. Sie befürch- teten vor allem Billigimporte aus den USA und anderen Drittländern. Setzen die USA in den Verhandlungen über einen Freihandelsvertrag mit dem Vereinigten Königreich ihre Standards für Agrarerzeugnisse durch, so wird dies auch den Handel zwischen der EU und dem Vereinig- ten Königreich erheblich belasten.

Diskussion über Glyphosatverbot

Nach dem Scheitern der ehemaligen Bundesre- gierung wurde vom Parlament im freien Spiel der Kräfte mehrheitlich eine Novelle des Pflan- zenschutzgesetzes mit einem Verbot des Inver-

Glyphosatverbot tritt nicht in Kraft.

Bio-Landwirtschaft unter Zugzwang.

(10)

Agrarpolitik

reren Gesprächen und schriftlichen Antworten hat die EU-Kommission im September 2019 im Wege des Bundeskanzleramtes ein neuerliches kritisches Schreiben übermittelt und Öster- reich mit Nachdruck zu entsprechenden Anpas- sungen bei den Bio-Regelungen aufgefordert.

Österreich musste daher die erforderlichen Anpassungsmaßnahmen setzen, um ein Anlas- tungsverfahren bzw. Vertragsverletzungsver- fahren (Rückzahlung der von der EU-Kommissi- on zur Verfügung gestellten Finanzmittel 2017, 2018 und 2019) zu verhindern und die Zahlung der ÖPUL-Prämie im Dezember 2019 sicher- zustellen. Kritisiert wurden insbesondere die rückwirkende Anerkennung von Zeiträumen als Teil des Umstellungszeitraumes, die routinemä- ßige Durchführung von Eingriffen bei Nutztie- ren, die generelle Zulässigkeit der Anbindehal- tung in Kleinbetrieben, die Nichtverwendung von Bio-Saatgut, die zahlreichen Ausnahmebe- stimmungen der Weideverpflichtung, die Zuläs- sigkeit vollständig überdachter Auslaufflächen und die von Österreich gewährten Ausnahmen zum Auslauf in der Geflügel-Elterntier-Haltung.

Die von der EU-Kommission im Zuge des Audits geäußerten Kritikpunkte stellten insbesondere Bio-Betriebe im Bereich der Tierhaltung vor massive neue Herausforderungen. Auch wenn noch nicht alle Details zur Umsetzung 2020 und speziell ab 2021 eindeutig geklärt waren, wur- den im November 2019 alle Bio-Betriebe mit der Haltung von Wiederkäuern über die auf- gezeigten Probleme und sich abzeichnenden Änderungen informiert. Insbesondere wurde festgelegt, dass ab 2020 mindestens ein RGVE

je Hektar weidefähiger Fläche bzw. mindestens 50 Prozent des Tierbestandes zu beweiden sind.

Zudem wurden auch 20 Prozent der Ackerflä- che als weidefähige Fläche eingestuft. Weiters wurde festgelegt, dass Eingriffe an Nutztieren ab 2020 nur mehr mittels behördlicher Aus- nahmegenehmigungen durchgeführt werden dürfen. Bezüglich der Auslaufüberdachung für Wiederkäuer konnte bis zum Jahresende mit den Vertretern der EU-Kommission noch keine endgültige Lösung vereinbart werden. Weiters müssen alle EU-Staaten ab 1.1.2021 eine neue EU-Bioverordnung umsetzen. Diese weitet die bisherigen Regelungen mit dem Ziel aus, den Anteil der Bioproduktion weiter zu erhöhen. Für die konkrete Umsetzung sind bis Ende 2020 31 delegierte Rechtsakte und 26 Durchführungs- rechtsakte zu erlassen. Ein großer Block an Rechtsakten betreffend die pflanzlichen und tierischen Produktionsvorschriften wurde aus österreichischer Sicht als sehr problematisch eingestuft. In der Geflügelhaltung bahnten sich insbesondere Änderungen betreffend der Be- satzdichten und der Auslaufverpflichtung für El- tern-Tier-Betriebe an. Im Schweinebereich sind bei Zuchtschweinen und ferkelführenden Sauen größere Mindestauslaufflächen zu erwarten. Au- ßerdem könnten Auslaufflächen bei Schweinen mit mehr als 50 Prozent Spaltenanteil zukünftig nicht mehr erlaubt sein. Mehrere Punkte der neuen EU-Bioverordnung standen zum Jahres- wechsel noch in Verhandlung. Um weitere Un- sicherheiten im Biosektor zu vermeiden drängte die Landwirtschaftskammer auf einen raschen Fortschritt bei der Erstellung der Durchführungs- rechtsakte, wobei natürlich in erster Linie auf die Qualität und Praxistauglichkeit zu achten ist.

EU-Audit Schwanzkupieren

Im April 2019 fand ein Audit der EU-Kommission zur „Bewertung der Maßnahmen des Mitglieds- staates zur Verhütung von Schwanzbeißen und zur Vermeidung des routinemäßigen Schwanz- kupierens bei Schweinen“ statt. Das Audit diente der Bewertung der Eignung und Wirksamkeit der Umsetzung der Anforderungen der sogenann- ten „EU-Schweinehaltungsrichtlinie“. Überprüft wurde vor allem auch die nationale Umsetzung von Maßnahmen zur Vermeidung des routine- mäßigen Schwanzkupierens in Österreich. Der Endbericht des Audits enthielt insgesamt fünf Empfehlungen, an deren Umsetzung in der Folge gearbeitet wurde. Um ein Vertragsverlet- zungsverfahren durch die EU zu verhindern, sind eine entsprechende Anpassung der nationalen Tierhalteverordnung und die Umsetzung eines Selbstevaluierungsprogrammes bei den schwei- nehaltenden Betrieben erforderlich.

Übergang praxistaug- lich gestalten.

BWSB

(11)

Agrarpolitik

NEC-Richtlinie fordert Maßnahme gegen Am- moniak-Emissionen

Die NEC-Richtlinie verpflichtet sämtliche EU-Staaten, zielgerichtete Maßnahmen zur Luftreinhaltung bzw. Schadstoffreduktion vor- zunehmen und laufend zu aktualisieren. Die Landwirtschaft ist ein Hauptverursacher von Ammoniak-Emissionen. Ammoniak ist primär für die Bildung versauernder und eutrophie- render Schadstoffe und für die Bildung von Feinstaub verantwortlich. Durch die Feinstaub- belastung können Schädigungen der Atemwege sowie Herz-Kreislauf-Erkrankungen entstehen und eine Verringerung der Lebenserwartung verursacht werden. Die Ammoniak-Emissionen in der Landwirtschaft stammen überwiegend aus der Tierhaltung, nämlich aus der Abgasung aus Ställen und Düngerlagerstätten bzw. bei der Ausbringung von Wirtschaftsdünger. Ös- terreichweit wird mit jährlichen Emissionen aus der Landwirtschaft von aktuell rund 70.000 Ton- nen gerechnet. Das entspricht einer Menge von etwa 210.000 Tonnen mineralischem N-Dünger mit einem Wert von ca. 45 Millionen Euro. Eine Verminderung von Emissionen kommt also nicht nur der Umwelt zugute, sondern auch der Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft. Mög- liche Maßnahmen zur Senkung der Ammoni- ak-Emissionen werden vor allem in der boden- nahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, in der Abdeckung offener Güllegruben und in der optimierten eiweißreduzierten Fütterung ge- sehen. Die Landwirtschaftskammer OÖ hat im abgelaufenen Berichtsjahr bereits umfangrei- che Informations- und Beratungsaktivitäten zu diesem Thema gesetzt. In einer Stellungnahme zur Umsetzung eines Maßnahmenprogrammes wurde gefordert dem Prinzip der Freiwilligkeit mit begleitender intensiver Beratung und För- derung den Vorrang vor gesetzlichen Zwangs- maßnahmen zu geben. Eine entsprechende Ammoniak-Reduktion in den nächsten Jahren ist dringend erforderlich, um etwaige EU-Straf- zahlungen bei Nichtumsetzung zu vermeiden.

Die Landwirtschaftskammer drängt weiterhin darauf im Rahmen des nächsten Programmes zur Ländlichen Entwicklung sowohl die Investi- tionsförderung als auch das Umweltprogramm ÖPUL auf zielgerichtete Maßnahmen zur Ver- ringerung der Ammoniak-Emissionen auszu- richten und dafür zusätzliche Budgetmittel zur Verfügung zu stellen. Das größte Reduktions- potenzial wird in der bodennahen Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gesehen. Daher muss die Maßnahme bodennahe Wirtschaftsdünger- ausbringung im neuen Programm massiv aus- gebaut und finanziell auch besser dotiert wer- den.

Neuabgrenzung sonstiger benachteiligter Gebiete

Nach mehrjährigen Verhandlungen wurde die Neuabgrenzung der sonstigen benachteilig- ten Gebiete und die dazu erforderliche LE-Pro- grammänderung in Frühjahr 2019 von der EU-Kommission genehmigt. Für die neuhinzu- kommenden Flächen konnte bereits im MFA 2019 erstmals die Ausgleichszulage (AZ) bean- tragt werden. Für herausfallende Flächen kann im Rahmen des sogenannten „phasing out“ die Ausgleichszulage in reduzierter Form (80 Pro- zent für 2019 und 40 Prozent für 2020) vorerst weiterhin beantragt werden. Das Landes-Top- Up zur AZ kann dabei in voller Höhe gewährt werden. In Oberösterreich konnten damit 2019 insgesamt 828 Betriebe erstmals die AZ bean- tragen. Über die neuen Betriebe hinaus haben ca. 600 Betriebe neue AZ-Flächen dazubekom- men. Etwa 540 Betriebe verloren AZ-Flächen, davon 260 alle AZ-Flächen und rund 280 Be- triebe Teile der AZ-Flächen. In Oberösterreich kamen mit der neuen Abgrenzung rund 14.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche neu ins benachteiligte Gebiet, im Gegenzug sind rund 7.000 Hektar herausgefallen. Österreichweit betrachtet sind einerseits rund 60.000 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche aus dem be- nachteiligten Gebiet herausgefallen und ande- rerseits ca. 34.000 Hektar neu dazugekommen.

Größter Verlierer im Bundesländervergleich ist das Burgenland. Die negativen Auswirkungen der Neuabgrenzung konnten von der Landwirt- schaftskammer in einem mehrjährigen Ver- handlungsprozess wesentlich entschärft, aber nicht völlig beseitigt werden.

Stickstoff-Emissionen müssen wirken.

LK NÖ

(12)

Agrarpolitik

Novelle Natur- und Landschaftsschutzgesetz mit Deregulierung

Einen Kernpunkt der Novelle bildet die Dere- gulierung bei naturschutzrechtlichen Bestim- mungen für Forststraßenprojekte und im Ufer- schutzbereich von Seen, Flüssen und Bächen einerseits und andererseits die Umsetzung der

„Aarhus-Konvention“ im unionsrechtlich gebo- tenen Ausmaß. Um ein Ausufern der Beschwer- demöglichkeiten von NGOs zu unterbinden wurde in der Novelle eine Einschränkung der Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten auf das nach dem EU-Recht erforderliche Ausmaß festgelegt. Neue Doppelgleisigkeiten wurden dadurch vermieden, dass entweder der Umwelt- anwalt oder die NGOs an Naturschutzverfahren zu beteiligen sind. Die Landwirtschaftskammer setzte sich dafür ein, dass es zu Einschränkungen der Bewilligungspflicht bei zahlreichen gelände- verändernden Maßnahmen kommt und die An- tragstellung insbesondere bei kleineren Projek- ten vereinfacht wird. Die meisten Probleme hatte die Land- und Forstwirtschaft vorher damit, dass fast alle Eingriffe in das Landschaftsbild und in den Naturhaushalt im 50 Meter Bereich von Bä- chen von der Behörde geprüft werden mussten.

Diese umfassende Prüfpflicht wurde mit der No- velle auf wenige Bewilligungstatbestände einge- schränkt. Weitere wichtige Punkte für die Land- wirtschaftskammer waren:

„ eine deutliche Verminderung des Flächen- verbrauches durch Einschränkungen beim ökologischen Ausgleich

„ dass die Umwelthaftung für die Land- und Forstwirtschaft nicht verschärft wird und

„ eine praktikable Regelung für den Nachweis, dass eine Anlage, zB eine Drainage oder Überfahrt oder einen Bach vor der Genehmi- gungspflicht errichtet wurde

Erleichterungen wurden auch für die Errichtung bzw. bei den Verbesserungen für Forststraßen vorgesehen. Mit der beschlossenen Naturschutz- gesetznovelle wurden so nachhaltig wirksame Maßnahmen zur Deregulierung im Naturschutz- bereich gesetzt.

Novellierung Anerbengesetz

Das Anerbenrecht soll eine Zerschlagung wirt- schaftlich lebensfähiger landwirtschaftlicher Betriebe verhindern und legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Betrieb als Erbhof gilt. Das vorangegangene Anerbengesetz legte folgende Definition fest: Erbhöfe sind mit einer Hofstelle versehene land- oder forstwirtschaftliche Be- triebe, die einen Durchschnittsertrag aufweisen, welcher zumindest zur angemessenen Erhaltung von zwei erwachsenen Personen ausreicht, je- doch das zwanzigfache dieses Ausmaßes nicht

übersteigt. Das Anerbengesetz hat somit eine zentrale Bedeutung: Es erhält die bäuerliche Liegenschaft im Erbgang als Einheit. Die Be- messung der Zahlungen an die weiteren Erben erfolgt nach dem Wohlbestehenkönnen und damit vorrangig auf Basis von Ertragswerten.

Weiters dienen die Regelungen des Gesetzes als Maßstab bei Übergaben und für darauffolgende Pflichtteilsansprüche. Im vorangegangenen An- erbengesetz waren land- und forstwirtschaftli- che Betriebe, nicht aber die reinen Forstbetriebe (innerhalb weiterer Voraussetzungen) erfasst.

Die Landwirtschaftskammer forderte bereits seit Jahren die Aufnahme reiner Forstbetriebe in den Geltungsbereich des Anerbenrechtes. Mit dem im vergangenen Jahr beschlossenen Zivil- rechtsänderungsgesetz wurden nun auch reine Forstbetriebe in den Geltungsbereich des Aner- benrechtes aufgenommen. Weiters wurde eine Anpassung der Grenze (vorher zwei Personen) ab der eine Liegenschaft als Erbhof gilt, vorge- nommen. Der Wertansatz für die Erbhofgrenze brachte die Land- und Forstwirtschaft in den vo- rangegangenen Jahren zunehmend in Bedräng- nis, da der ermittelte Durchschnittsertrag, auch wenn Betriebsumstellungen und objektive Ver- hältnisse miteinkalkuliert wurden, häufig nicht mehr dafür ausreichte, eine angemessene Erhal- tung von zumindest zwei erwachsenen Personen zu gewährleisten. Mit der Absenkung der Erbhof- grenze auf eine Person wurde einer dringenden Forderung aus der bäuerlichen Praxis entspro- chen. Aufgrund der Weiterentwicklung in der Land- und Forstwirtschaft sind heute auf vielen Betrieben nur mehr 1 bis 1,5 eigene Arbeitskräfte tätig. Es drohte daher die Gefahr, dass viele leis- tungsfähige Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe nicht mehr vom Anwendungsbereich des Aner- benrechtes erfasst gewesen wären.

Massive Engerlingsproblematik in mehreren Landesteilen

In mehreren Regionen des Landes haben sich 2019 vor allem auch aufgrund der wiederholten Dürresituation dramatisch hohe Engerlings- populationen entwickelt. Um über die bereits bestehenden Möglichkeiten der Bekämpfung hinausgehende Maßnahmen zu ermöglichen und um den zum Teil massiven Engerlingbefall einzudämmen bzw. eine weitere Ausbreitung zu verhindern, wurde ein sanktions- und rückzah- lungsfreier Ausstieg aus der ÖPUL-Maßnahme

„Vorbeugender Grundwasserschutz Grünland“

ermöglicht. Aber auch bei Teilnahme an der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz Grünland“ gibt es Möglichkeiten der Engerlings- bekämpfung, die mit den Bestimmungen dieser Maßnahmen vereinbar sind. Die oberösterrei- Naturschutz mit Au-

genmaß.

(13)

Agrarpolitik

chische Grünlandwirtschaft steht angesichts des voranschreitenden Klimawandels und einer auf vielen Standorten gegebenen Nährstoffun- terversorgung vor erheblichen Herausforderun- gen. Von der Landwirtschaftskammer wurde daher mit Unterstützung des Landes OÖ eine breit angelegte Bildungs- und Beratungsiniti- ative für den Bereich Grünland konzipiert und deren Umsetzung zum Ende des Berichtsjahres gestartet. Ziel dieser Initiative ist es, dass von den Teilnehmern einzelbetriebliche Strategien zur Grünlandbewirtschaftung und zur Sicherung von dessen Ertragsfähigkeit erarbeitet werden.

Auf vielen Betrieben sind grundlegende Ände- rungen in den Bewirtschaftungskonzepten er- forderlich, um dauerhaft wieder entsprechende Grünland-Massenerträge als zentrale Grundlage für die Viehhaltung zu erzielen.

Freihandel: Mercosur-Abkommen vorerst abgewehrt

Nach langjährigen Verhandlungen erzielte die EU Ende Juni 2019 eine politische Einigung für ein EU-Mercosur-Freihandelsabkommen. Die- ses würde vor allem zu Lasten der heimischen Rinder-, Geflügel- und Rübenbauern gehen und wurde daher von der Landwirtschaftskammer vehement abgelehnt. Dies betrifft insbesondere die vorgesehenen Importkontingente für Rind- fleisch (99.000 Tonnen, Zollsatz 7,5 Prozent), Ge- flügelfleisch (180.000 Tonnen, Nullzoll), Zucker (180.000 Tonnen, Nullzoll) und Ethanol (650.000 Tonnen, zollbegünstigt). Weitere Zugeständnis- se betreffen Importkontingente für Schweine- fleisch und einzelne Molkereiprodukte. Die EU hat damit insbesondere sehr substantielle Zuge- ständnisse bei Rind- und Geflügelfleisch sowie Zucker und Ethanol gemacht. Im Gegenzug sind die für die EU-Landwirtschaft gewährten Export- chancen äußerst überschaubar. Auf Drängen der Landwirtschaftskammer hat sich der EU-Unter- ausschuss des Nationalrates im September 2019 gegen das Inkrafttreten von Mercosur ausge- sprochen. Das Mercosur-Abkommen wurde in der derzeit vorliegenden Form abgelehnt und ein verbindliches Veto eingelegt. Das Veto gegen Mercosur bindet die Bundesregierung bei ihrer Teilnahme an EU-Ratstagungen. Für das Inkraft- treten wäre sowohl Einstimmigkeit im Rat als auch die Zustimmung des Europäischen Parla- mentes erforderlich. Vorerst zeichnete sich aber auch auf Ebene des Europäischen Parlamentes keine Zustimmung für das Mercosur-Abkommen ab. Die Landwirtschaftskammer erinnerte daran, dass es in den letzten Jahren insbesondere bei Fleischimporten aus Brasilien immer wieder zu Beanstandungen gekommen ist, weil durch die EU vereinbarte Mindeststandards nicht einge-

halten wurden. Dabei geht es insbesondere auch um die Rückverfolgbarkeit der Produk- te im Fleischsektor. Ein weiterer wesentlicher Punkt sind die Klimaauswirkungen dieses Ab- kommens. Einerseits gehen zusätzliche Flei- schexporte aus Südamerika oft zu Lasten des Regenwaldes, andererseits erfolgt die Endmast von Fleischrindern in Südamerika im Rahmen sogenannter „Feedlots“ vorwiegend mit Kraft- futter. Damit weist die Rindfleischproduktion in Südamerika auch ohne Berücksichtigung des Transports eine wesentlich schlechtere Klima- bilanz als die heimische Fleischproduktion auf.

EU-USA-Rindfleischdeal ändert Gesamtimportquote nicht

Die EU legte vor zehn Jahren eine Quote fest, wodurch ein andauernder Streit über die Einfuhr nicht hormonbehandelten Rindfleisches in die EU beigelegt werden konnte. Bereits Mitte Juni 2019 hatte die EU-Kommission angekündigt, dass ab 2020 Teile des globalen EU-Einfuhrkon- tingentes – das sowohl für die USA als auch Län- der wie Australien, Uruguay und Argentinien gilt – von jährlich 45.000 Tonnen für US-Händler reserviert werde. Nach einer Übergangszeit von sieben Jahren können aus den USA ca. 35.000 Tonnen Rindfleisch zollbegünstigt nach Europa exportiert werden. Diese Quote geht allerdings

Engerlinge plagten Grünlandbetriebe.

Freihandel: Nicht zulasten heimischer Landwirtschaft.

LK OÖ

(14)

Agrarpolitik

Boden ist unser Kapi- tal.

zu Lasten anderer großer Rindfleischexporteu- re wie Argentinien, Uruguay und Australien, da diese ihre Anteile an der globalen EU-Quote reduzieren müssen. Die Gesamtimportquote von 45.000 Tonnen pro Jahr bleibt damit kon- stant. Die USA produzieren zu wesentlich hö- heren Kosten als die anderen Drittstaaten im Rahmen des Abkommens. „Preisaggressive Lieferanten“ aus Südamerika verlieren durch das Abkommen Anteile in Richtung der weniger preisaggressiven US-Lieferanten. Somit ist aus dem Abkommen kein verstärkter Marktdruck für den EU-Rindfleischmarkt zu erwarten. Zu beachten ist aber, dass die Rinderhaltung in der EU und in Österreich nach höchsten Standards und strengen Auflagen erfolgt. Ein Verwässern dieser Standards und Wettbewerbsdruck durch Importe aus Drittländern sind jedenfalls kritisch zu beurteilen und eine transparente Herkunfts- kennzeichnung unerlässlich.

ROG-Novelle: Reduktion Bodenverbrauch unabdingbar

Anlässlich der bevorstehenden Novelle des OÖ.

Raumordnungsgesetzes forderet die Landwirt- schaftskammer OÖ die Erhaltung landwirtschaft- licher Produktionsflächen über das Instrument der Raumordnung ein. Der sorgsame Umgang mit dem Boden ist die wichtigste Voraussetzung, um die Eigenversorgung mit Nahrungs- und Fut- termitteln weiterhin zu sichern. Wichtige Boden- funktionen wie zB die Wasserrückhaltefähigkeit,

die CO2-Speicherung im Humus, die Grundlage für Pflanzenwachstum und in Folge der Artenviel- falt, sind aufrecht zu erhalten. Aus diesem Grund forderte die Landwirtschaftskammer Oberöster- reich die Etablierung von Flächenbilanzen und die Ausweisung sogenannter „landwirtschaftlicher Produktionsflächen“. Zum Schutz von Nutzflä- chen sollen landwirtschaftliche Vorrangflächen ausgewiesen werden, die auch in Flächenwid- mungsplänen zu übernehmen sind. Über das OÖ.

Raumordnungsgesetz wäre dies derzeit schon grundsätzlich möglich. Der übermäßige Boden- verbrauch führt vor allem in Ballungsräumen dazu, dass der Boden der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen wird. Die Ressource Boden kann jedoch nicht vermehrt werden. Zudem steigen die Prei- se fruchtbarer Acker- und Wiesenflächen in guter Lage ständig an. Aufgrund der hohen Preise werden Grund und Boden zunehmend zum Spe- kulations- und Anlageobjekt und dienen dann oft nicht mehr im nötigen Umfang als Grundlage für die landwirtschaftliche Produktion. Im Rahmen der Novellierung des OÖ. Raumordnungsgeset- zes sollte daher dem quantitativen Bodenschutz verstärkte Bedeutung zukommen. Für das Bauen im Grünland fordert die Landwirtschaftskammer die generelle Möglichkeit, bis zu 3 Wohnungen für die Familie neu errichten zu können. Ein Auszugs- haus soll jedenfalls auch möglich sein. Auch Neu- bauten im Grünland für die gewerbliche Be- und Verarbeitung eigener Produkte sollen ermöglicht werden.

LK OÖ

(15)

Vollversammlungen

Neue Präsidentin:

LAbg. Michaela Lan- ger-Weninger.

Das Bauernparlament 2019

Bei der ersten Vollversammlung am 13. März 2019 wurden insbesondere Forderungen zur Steuerre- form, das mögliche Krisenszenario eines harten Brexits, die Vorschläge zur GAP und für den Mehr- jährigen Finanzrahmen, die Neuabgrenzung sons- tiger benachteiligter Gebiete, die Umsetzung der NEC-Richtlinie und das sogenannte „Kuh-Urteil“

diskutiert. In einstimmig beschlossenen Resolu- tionen wurden insbesondere Sicherheit für die Almbauern, Erdkabel anstelle von Freileitungen, eine Verlängerung der Begutachtungsintervalle für Traktoren und selbstfahrende Erntemaschinen und mehr Forschungsinvestitionen für klimaresis- tente Futter- und Forstpflanzen gefordert.

Bei der Vollversammlung am 27. Juni 2019 wurde LAbg. Michaela Langer-Weninger aus In- nerschwand mit großer Stimmenmehrheit zur neuen Präsidentin der Landwirtschaftskammer gewählt. Nach einer umfassenden Erklärung der neugewählten Präsidentin wurde insbeson- dere über die Folgen des Regierungswechsels, die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik, den weiter drohenden harten Brexit, die An- forderungen der neuen EU-Bioverordnung und eine anstehende Novelle des Natur- und Land- schaftsschutzgesetzes diskutiert. Dazu wurden folgende Resolutionen beschlossen:

„Glyphosat Totalverbot im Sinne von EU- Rechtskonformität, Verhältnismäßigkeit und Wettbewerbsfähigkeit überdenken

„Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in der öffentlichen und privaten Gemein- schaftsverpflegung

„Durch Borkenkäfer-Kalamitäten betroffene Waldbesitzer aus dem Katastrophenfonds unterstützen

Bei der Vollversammlung am 3. Oktober 2019 in- formiert die Präsidentin LAbg. Michaela Langer- Weninger über die Forderungen für ein künftiges Regierungsprogramm, die Umsetzung des ers- ten Teiles der Steuerreform, ein beschlossenes Glyphosat-Verbot, eine erzielte Einigung beim Ökostrompaket, die umfassende Engerlingspro-

blematik in OÖ, den Stand der GAP-Diskussion und die vorerst erzielte Abwehr eines EU-Mercosur- Freihandelsabkommens. Von der Vollversamm- lung wurden folgende Resolutionen beschlossen:

„ Forderungskatalog an die neue Bundesregie- rung

„ Sicherstellung einer stabilen Agrarfinanzie- rung

„ Änderung des Abfallwirtschaftsrechtes be- treffend Entfernungspflicht von Abfällen auf Privatgrundstücken

„ Bildungsbonus für nachhaltige Grünland- bewirtschaftung

„ Umbenennung des derzeitigen Bundesmini- steriums für Nachhaltigkeit und Tourismus in Bundesministerium für Land- und Forst- wirtschaft

In der Vollversammlung am 12. Dezember 2019 wurde der Voranschlag für 2020 diskutiert und mehrheitlich beschlossen. Intensive Diskussions- punkte in der Vollversammlung waren die Folgen des EU-Bioaudits, die neuerliche Verschiebung des Brexits, ein EU-Audit zum Schwanzkupieren bei Schweinen, ein nicht wirksam gewordenes Glyphosat-Verbot, der schleppende Fortgang der GAP-Verhandlungen und eine anstehende ROG-Novelle. In beschlossenen Resolutionen wurden unter anderem finanzielle Abfederungen für Bio-Aussteiger im Gefolge des EU-Audits, die Möglichkeit der Bejagung des Schwarzwildes mit Nachtzielhilfen, Maßnahmen gegen Nied- rigpreise in der Landwirtschaft und die Wieder- einführung des Agrardiesels gefordert.

Fotos: LK OÖ

(16)

Interessenvertretung

Die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder ist die Kernaufgabe jeder Berufsvertretung. Das System der Kammern mit gesetzlich eingerich- teten beruflichen Interessenvertretungen stellt dabei sicher, dass die Interessenvertretung auf möglichst breiter Basis erfolgt. Neben der Öffentlichkeitsarbeit sind Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Mit- arbeit bei politischen Entscheidungsprozessen sowie direkte Verhandlungen mit jenen Organi- sationen und Unternehmen, deren Aktivitäten die Interessen der Kammermitglieder als Be- wirtschafter und Grundeigentümer berühren, die wesentlichsten Instrumente. Gerade für eine zahlenmäßig kleiner werdende Berufsgruppe wie die Land- und Forstwirtschaft ist Interessen- vertretung und Lobbying eine immer wichtiger werdende Aufgabe, die Funktionäre und Mitar- beiter in gleicher Weise fordert.

Rechtspolitik und Gesetzesbegutachtung Im Jahr 2019 wurden 161 Bundesgesetze und 42 Landesgesetze begutachtet. Der dafür notwen- dige Zeitaufwand betrug rund 420 Stunden. Die wichtigsten Gesetzesvorhaben waren:

„ Tierhalterhaftung

Aufgrund des Urteiles des Innsbrucker Lan- desgerichtes über die Haftung eines Alm-

bauern wegen der unbeaufsichtigten und nicht eingezäunten Haltung von Mutterkü- hen und des dadurch verursachten tödli- chen Unfalles, wurde eine Anpassung der diesbezüglichen Bestimmung der Tierhal- terhaftung notwendig. Durch die neue Be- stimmung wurde eine Erleichterung für den Weide- und Almbetrieb erreicht.

„ Steuerreformgesetz 2020

Die wichtigsten Auswirkungen der Steuerre- form für Voll- und Nebenerwerbslandwirte

sind:

> die Erhöhung von Steuerabsetzbeträgen

(Verkehrs- und Pensionisten- Absetzbetrag)

> die Absicherung der Steuerfreiheit von

Tausch- bzw. Erwerbsvorgängen im Zu- sammenhang mit Zusammenlegungs- oder

Flurbereinigungsverfahren

> die Übertragung von land- und forstwirt-

schaftlichen Betrieben durch umsatzsteuer- pauschalierte Land- und Forstwirte gilt nun- mehr als nicht steuerbarer Vorgang

> die Beantragung der Regelbesteuerung

auch für das vorangegangene Kalenderjahr durch umsatzsteuerpauschalierte Land- und Forstwirte ab 2020

> diverse Anpassungen des Alkoholsteuer-

gesetzes

Interessenvertretung

stock.adobe.com/goodluz

(17)

Interessenvertretung

„ Abzugssteuer Leitungsentschädigungen Die seit 1. Jänner 2019 gültige Abzugssteu- erregelung für Strom- und Gasleitungs- entschädigungen soll aufgrund der posi- tiven Erfahrungen auf andere Bereiche wie Grundwasser-Schutzgebietszahlungen, Entschädigung für Wasserrückhaltebecken usw. ausgedehnt werden. Die Details dazu werden derzeit in einer Arbeitsgruppe, der auch Referenten der Landwirtschaftskam- mer Oberösterreich angehören, ausgear- beitet. Österreichweites Ziel ist es, die Um- setzung bereits im Regierungsprogramm zu verankern. Dadurch könnte Rechtssicherheit für die Kunden und eine erhebliche Verwal- tungsvereinfachung erreicht werden.

„ Landarbeitsrecht

Bis 2019 gab es zum Landarbeitsrecht ein Grundsatzgesetz des Bundes und neun Ausführungsgesetze der Länder, darunter die OÖ. Landarbeitsordnung. Nunmehr wurde das Landarbeitsrecht in der Gesetz- gebung alleinige Bundesmaterie. Die Lan- desgesetze gelten ab 1.1.2020 als partielles Bundesrecht weiter, bis sie zu einem ein- heitlichen Bundes-Landarbeitsgesetz ver- einheitlicht werden.

„ Saisonarbeiterbeschäftigung

Für die Beschäftigung von Saisonarbei- tern und Erntehelfern aus Drittstaaten ist eine neue Verordnung ergangen mit neuen Kontingenten und der Möglichkeit flexibler Überschreitungen bis zu 20 Prozent. Dazu war eine entsprechende Abstimmung mit dem AMS erforderlich. Ein besonderer Auf- wand sind auch die jährlichen AMS-Job- börsen für Asylanten.

„ Wertminderung-Richtsatzverordnung Die Behörde hat die Entschädigungen für Te- lekomleitungen trotz massiver Kritik durch die Landwirtschaftskammer auf niedrigem Niveau festgelegt.

„ Naturschutzgesetznovelle

Mit der Naturschutzgesetznovelle 2019 wurden zentrale Forderungen der Land- und Forstwirtschaft umgesetzt. So gibt es Erleichterungen beim Forststraßenbau, im See-, Fluss und Gewässeruferschutzbe- reich, wo in Zukunft nicht mehr jeder Eingriff in den Naturhaushalt und das Landschafts- bild grundsätzlich vor der Durchführung der Naturschutzbehörde zur Prüfung vor- zulegen ist. Die europarechtlich erforder- liche Einführung von Mitwirkungsrechten für NGOs (Nichtstaatliche Organisationen) wurde so umgesetzt, dass Verfahren nicht unnötig verzögert und Doppelgleisigkeiten vermieden werden.

„ Natura 2000 – Verordnungen und Fachaus-

schüsse Für mehrere tausend Hektar wurden Eu-

ropaschutzgebietsverordnungen vorbe- reitet. Daher war es wichtig, dass mit der Naturschutzgesetznovelle das OÖ System das Monitoring und die Schaffung von Rechtssicherheit für die Eigentümer in den Natura 2000 Gebieten durch Verordnungen Aarhus-konform umgesetzt wurde. Natur- verträglichkeitsprüfungen sind in OÖ in der Land- und Forstwirtschaft daher nur selten notwendig. Auf Basis diesen Systems (Ein- bindung der Grundeigentümer und Kam- mer über Fachausschüsse) wurden 2019 für 210 Kilometer Bach- und Flussufer in den Bezirken Steyr und Kirchdorf als Natura 2000 Gebiete Verordnungen erarbeitet und weitere vorbereitet.

Vertretung vor dem Sozialgericht

Nach wie vor eine wichtige Serviceleistung der Landwirtschaftskammer ist die Vertretung der Kammermitglieder vor dem Sozialgericht oder vor dem Verwaltungsgericht wegen ablehnen- der Bescheide in Sozialrechtsangelegenheiten, insbesondere zu den Themen Erwerbsunfähig- keitspension, Arbeitsunfall und Pflegegeld. Die Vertretung ist für die Mitglieder kostenlos, unab- hängig vom Ergebnis des Gerichtsverfahrens. Im Jahr 2019 wurden 71 Vertretungen vor dem So-

LK OÖ

(18)

zialgericht übernommen und dabei 10.385 Euro an monatlichen Leistungen und 26.788 Euro an Pflegegeld-, Pensions- und Rentennachzahlun- gen erstritten.

Vertretung von Grundeigentümerinteressen Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Grundeigentümer bei Grundinanspruchnahmen für Infrastrukturprojekte durch Verhandlungen mit den Unternehmen, um faire Bedingungen und Entschädigungen zu erreichen. Zu diesem Zweck werden auch Musterverträge für Optio- nen, Dienstbarkeiten, Entschädigungen und Be- dingungen etc. ausgearbeitet. Es bleibt jedoch die individuelle Entscheidung jedes betroffenen Grundeigentümers, die Musterregelungen zu ak- zeptieren oder abzulehnen. Der dafür benötigte Zeitaufwand betrug im Jahr 2019 rund 2.000 Stunden.

„ Breitbandausbau Infopaket

Die Breitbandinitiative des Bundes und des Landes führte 2019 zu einem massiven An- stieg der Anfragen zum Thema Verlegung von Breitbandleitungen auf landwirtschaft- lichem Grund und Boden. Zur Bewältigung der zahlreichen Anfragen wurde ein Info-

paket für Grundeigentümer zusammenge- stellt, welches den Grundeigentümern von den Bezirksbauernkammern zur Verfügung gestellt werden kann. Individuelle Vertrags- bearbeitungen sind aus Kapazitätsgründen kaum möglich. Von der LK wurde daher an- gestrebt, Mustervereinbarungen mit Unter- nehmen abzuschließen. Die Verhandlungen gestalteten sich zäh.

„ Generalerneuerung der 220-kV-Leitung

Ernsthofen-St.Peter Es wurden Baustandards, die die ordnungs-

gemäße Wiederherstellung von Grund und Boden gewährleisten, nicht eingehalten.

Aufgrund von zahlreichen Nachfragen der Landwirte gab es in der Folge Begehungen und Gespräche mit dem Unternehmen. Da es für dieses Projekt keine Rahmenvereinba- rung mit der Landwirtschaftskammer gibt, musste man sich auf die Ergebnisse des Be- hördenverfahrens stützen. Letztlich konnte die Einhaltung der Standards durch das Un- ternehmen erreicht werden.

„ Stromversorgung Linz – Neuanspeisung Die Verhandlungen mit den Netzunter- nehmen gestalten sich auch aufgrund des Projektumfanges als aufwändig. Es konn- te jedoch eine frühzeitige Einbindung der Grundeigentümer vereinbart werden. Diese wurden in den Fachausschusssitzungen (Ver- treter der Ortsbauernschaften) und Eigentü- merversammlungen umfassend informiert.

„ Stromnetz Masterplan

Die Stromversorger arbeiten Zug um Zug die im Stromnetz-Masterplan genannten Projekte ab. Das größte ist die Stromversor- gung Mühlviertel – eine 110 KV-Leitung von Rohrbach nach Freistadt. Hier sind in nächs- ter Zeit zahlreiche Anfragen zu erwarten.

„ Westbahnausbau Linz – Marchtrenk Mit Unterstützung von Mitgliedern und der bäuerlichen Schutzgemeinschaft ist es gelun- gen, eine bessere Bemessungsbasis für die Einlöse und Entschädigungen zu erreichen.

„ Auflassung Eisenbahnübergänge Zahlreiche Auflassungsprojekte stehen bevor.

In Arbeitsgruppen sollen die Interessen der Land- und Forstwirtschaft gewahrt werden.

„ Weiterbau S10 Rainbach

Das UVP Verfahren wurde von der Behörde noch nicht ausgeschrieben. Von Seiten der ASFINAG gibt es Bereitschaft, Musterverträ- ge für die Grundeigentümer zu verhandeln.

„ Natura 2000 – Vertragsverletzungsverfah- ren eingestellt

Von der OÖ Umweltanwaltschaft und den NGOs wurde 2012 ein Natura 2000 Nach- nominierungsbedarf für OÖ von rund Interessenvertretung

LK OÖ

(19)

Interessenvertretung

Hohe Bodenmobili- tät in OÖ.

200.000 Hektar nach Brüssel gemeldet und von der Kommission daraufhin ein Vertrags- verletzungsverfahren eingeleitet. Die Land- wirtschaftskammer forderte die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, insbesonde- re eine auf wissenschaftlichen Grundlagen ba- sierende Gebietsausweisung. Dadurch konnte erreicht werden, dass nur ein Zehntel der ur- sprünglich geforderten Fläche nachnominiert werden muss. Von Seiten der Kommission wurde das Verfahren offiziell eingestellt.

Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds OÖ

Der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds für OÖ hat im Jahr 2019 land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften mit einem Gesamtausmaß von 110,77 Hektar um einen Kaufpreis von 5.112.146 Euro erworben. Der Ankauf erfolgte von 27 Grundbesitzern, die Flächen wurden vorwie- gend Zug um Zug an Land- und Forstwirte zur Arrondierung und Aufstockung weitergegeben.

Von der angekauften Fläche werden etwa 55,94 Hektar landwirtschaftlich und etwa 54,83 Hektar forstwirtschaftlich genutzt. 27 bäuerliche Kauf- werber konnten im Jahr 2019 die Abwicklung der Grundkäufe über den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds für OÖ in Anspruch nehmen.

Der Siedlungsfonds übernimmt für sie die Vor- bereitung der Kaufabwicklung, die Vertragsge- staltung und die Vorbereitung der Anträge für Behörden. Die Unterstützung bei der Lasten- freistellung beschleunigt die Abwicklung die-

ser Rechtsgeschäfte außerdem. Der Landwirt- schaftliche Siedlungsfonds für OÖ ist die einzige Einrichtung in Oberösterreich, die bäuerliche Betriebe bei der Abwicklung und Durchführung von Grundkaufgeschäften unterstützt. Die Ge- schäftsstelle wird jedoch darüber hinaus auch für viele Beratungen bei Grundabwicklungen und Flurbereinigungsmaßnahmen in Anspruch genommen. Aus steuerlichen Gründen erfolgt die Abwicklung jedoch in vielen Fällen nicht über den Fonds, sondern wird direkt von den Parteien vorgenommen. Die Bodenmobilität in Oberös- terreich ist nach wie vor sehr hoch, wenngleich das Niveau der Grundpreise in sehr schlechten Lagen im Verhältnis zu den Flächen mit guten Bonitäten immer weiter auseinanderklafft. Die Nachfrage nach Grund und Boden besteht je- doch nicht nur aus dem landwirtschaftlichen Be- reich, großes Interesse wird auch von der nicht- landwirtschaftlichen Bevölkerung gezeigt. Diese außergewöhnliche Nachfrage wirkt sich stark preiserhöhend aus, sodass im Zentralraum für Böden mit guter oder sehr guter Bonität bereits bis zu 20 Euro je Quadratmeter bezahlt werden.

Das OÖ. Grundverkehrsgesetz hat zwar einen Lenkungseffekt, aufgrund der außergewöhnli- chen Nachfrage bewegt sich die Preiskurve bei land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken weiterhin konsequent nach oben. Die Möglich- keit zu einer einmaligen Arrondierung oder Ver- besserung der Agrarstruktur und die Nachfrage nach Grund und Boden als Existenzgrundlage veranlasst die interessierten Landwirte aber im- mer auch dazu, entsprechend hohe oder zum Teil überhöhte Grundpreise zu bezahlen.

LK OÖ

(20)

Im Jahr 2019 wurden im Bereich der Förderungs- und Ausgleichszahlungen folgende Antragsakti- onen umgesetzt und abgewickelt:

„ Mehrfachantrag Flächen (MFA) 2019

„ Herbstantrag (HA) 2019 mit der Bekanntga- be der Begrünungsflächen für Teilnehmer an der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau bzw. Einstieg in eine

„jährliche“ Maßnahme des ÖPUL 2015 Ausgleichszahlungen | Förderungen

LK OÖ

Ausgleichszahlungen und Förderungen 2019

MFA 2019

Von den 23.298 im Jahr 2019 abgegeben Mehr- fachanträgen (das ist ein Minus von rund 1,11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) haben 2.111 (das sind rund 9,1 Prozent – 2018 waren es 9 Prozent) den Antrag online gestellt, der Rest im Wege der Bezirksbauernkammer. 23.191 An- tragsteller haben die Direktzahlungen (DIZA) inkl. gekoppelter Stützungen beantragt, das ist ein Minus von rund 1,4 Prozent im Vergleich zum Jahr 2018, 19.381 Betriebe nehmen am ÖPUL teil, das ist ein Minus von rund 1,0 Prozent im Vergleich zur ÖPUL-Teilnahme im Jahr 2018 und 14.934 Antragsteller haben die Ausgleichs- zulage beantragt, das ist ein Plus von 623 Be- trieben oder rund 4,4 Prozent im Vergleich zur AZ-Teilnahme im Jahr 2018. Diese Zunahme begründet sich durch die Neuabgrenzung des

„Sonstigen benachteiligten Gebietes“.

(Quelle: AMA, Stand 31.10.2019).

MFA und HA – Anzahl der Anträge OÖ 2019

Herbstantrag 2019 – ÖPUL 2015

Mit dem Herbstantrag 2019 mussten die Be- grünungsflächen für die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau angemeldet werden.

(21)

Ausgleichszahlungen | Förderungen

Benachteiligtes Ge- biet neu geregelt.

LK OÖ Die Kosten für den Einsatzbetrieb betrugen 2,50

Euro je Arbeitsstunde. Es gibt viele Bewerbun- gen von Zivildienern für den Zivildienst in der Landwirtschaft. Betriebe mit Schicksalsschlägen und arbeitswirtschaftlichen Notsituationen kön- nen sich in den Bezirksbauernkammern über die Möglichkeit des Zivildienereinsatzes informie- ren und werden bei der Antragstellung auf Zu- teilung eines Zivildieners auch gerne unterstützt.

Neuabgrenzung Benachteiligte Gebiete Die von der Europäischen Union verpflichtend vorgeschriebene Neuabgrenzung Benachtei- ligter Gebiete wurde mit 28. Februar 2019 per Durchführungsbeschluss durch die Europäi- sche Kommission genehmigt und gilt bereits für das Jahr 2019. In Oberösterreich fallen rund 7.000 Hektar aus dem Benachteiligten Gebiet heraus und andererseits kommen rund 14.000 Hektar neu ins Benachteiligte Gebiet. Das heißt es gibt unterm Strich um rund 7.000 Hektar mehr Benachteiligtes Gebiet als vorher. Bei rund 540 Betrieben fallen in Oberösterreich bisherige Ausgleichszulage-Flächen teilweise oder zur Gänze aus dem Benachteiligten Ge- biet heraus. Diese Betriebe können jedenfalls bis 2020 die Ausgleichszulage für Benachteilig- te Gebiete (AZ) beantragen, da sie für die aus der Gebietskulisse herausfallenden Flächen die AZ im Rahmen einer „Phasing-out“ Regelung - 2019 80 Prozent der bisherigen AZ und 2020 40 Prozent der bisherigen AZ – bekommen. Auf der anderen Seite bekommen rund 1.440 Be- triebe Flächen im Benachteiligten Gebiet dazu, wobei davon rund 830 Betriebe im Jahr 2019 erstmals die AZ beantragen konnten.

Zusätzlich bestand die Möglichkeit in eine jähr- liche Maßnahme vom ÖPUL 2015 umzusteigen.

Insgesamt haben 8.134 Betriebe einen Herbst- antrag 2019 abgegeben, davon 925 (11,4 Pro- zent) online am eigenen PC.

(Quelle: AMA, Stand 13.11.2019).

Beratung zu agrarischen Förderungen mit Schwerpunkt LE Projektförderungen Die Projektförderungen in der Ländlichen Ent- wicklung sind ein zentrales Förderinstrument für unsere Land- und Forstwirtschaft. Es soll damit vor allem eine Verbesserung der Wett- bewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaft- lichen Produktion und die Erschließung von neuen Einkommensmöglichkeiten unterstützt werden. Beispielhaft seien die Investitionsför- derung, die Existenzgründungsbeihilfe oder die Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftli- chen Tätigkeiten angeführt. Eine umfassende Information der Bauern und Bäuerinnen mit den verschiedensten uns zur Verfügung ste- henden Methoden und Medien ist eine wichtige Aufgabe. Auf lk-online stehen alle relevanten Informationen und Formulare zur Beantragung von LE Projektförderungen zur Verfügung.

Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Ländlichen Entwicklung

Im Rahmen der Bildungsförderung in der Ländlichen Entwicklung wurden für die lau- fende Bildungssaison 2019/2020 vom Land- wirtschaftlichen Fortbildungsinstitut LFI der Landwirtschaftskammer OÖ 36 Veranstalterför- derungsanträge, davon 8 Arbeitskreisanträge im Förderungsreferat eingereicht. Es wurden 3,6 Mio. Euro Kosten und 2,4 Mio. Euro Zuschüsse beantragt. Mit den geförderten Bildungsmaß- nahmen kommen die Bauern und Bäuerinnen in den Genuss von relativ günstigen Kursbeiträ- gen. In der laufenden Periode 2014 – 2020 ste- hen für die Maßnahme M1 Bildungsförderung für Oberösterreich jährlich rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Zivildienst in der Landwirtschaft

Die Landwirtschaftskammer OÖ kann als zu- ständige Zivildiensteinrichtung für die land- wirtschaftliche Betriebshilfe aufgrund eines begründeten Antrages einem landwirtschaftli- chen Betrieb zur Überbrückung einer Notsitu- ation einen Zivildiener zur Aufrechterhaltung der Bewirtschaftung zuweisen. Während des diesjährigen Zivildienst-Turnus vom 1. März bis 30. November 2019 waren 30 Zivildiener auf rund 60 landwirtschaftlichen Betrieben in ganz Oberösterreich tätig. Die Zivildiener leisteten dabei in Summe rund 45.000 Arbeitsstunden.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Der Jänner 2019 war in Oberösterreich im Flächenmittel um +1,2 °C wärmer als im Referenzzeitraum 1961-1990, wobei aber in den höhergelegenen Gebieten oberhalb von etwa 1000 m

415 Farbduplex-Sonographie der Extremitätenarterien, wenn eine bidirektionale Doppler-Sonographie der Extremitätenarterien keine ausreichende Abklärung für die weitere

Da diese mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind, ist es von Interesse, die Relevanz der Ergebnisse dieser Sorten- versuche für LandwirtInnen hinsichtlich der Sortenwahl

Der Klient meldet sich mit dieser Karte kurz vor seiner Pensionierung wieder bei mir.. Er teilt seine Freude und Dankbarkeit über den erfolgreichen Abschluss seiner

Mit dem Ländlichen Fortbildungsinstitut (LFI) steht den Mitgliedern ein modernst eingerichtetes Schulungs- und Bildungszentrum zur Verfügung. Das LFI der

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit sonstigen Vertragsverhältnissen hängt vom konkreten Vertragsinhalt ab. Es werden stets nur jene Daten

gestartet. Durch die Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Niederösterreich sollen im Bereich Social Media Synergien genutzt und fachliche Themen gemeinsam beworben

Gegen- über dem Verhandlungsstand vor einigen Jahren konnten zuletzt aber doch entscheidende Verbes- serungen in der Gebietsabgrenzung durchgesetzt werden, auch wenn aufgrund