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Tätigkeitsbericht 2017 Landwirtschaftskammer Oberösterreich

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Tätigkeitsbericht 2017

Landwirtschaftskammer Oberösterreich

www.ooe.lko.at

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Inhalt

Vorwort ... 3

Agrarpolitik: Bauernjahr 2017 ... 4

Vollversammlungen – Das Bauernparlament 2017 ... 10

Interessenvertretung ... 11

Ausgleichszahlungen und Förderungen 2017 ... 15

Qualitätsmanagement in der Beratung ... 16

Betriebs- und Unternehmensberatung, Arbeitskreise ... 17

Bauberatung ...19

Ernährung und Direktvermarktung ... 20

Urlaub am Bauernhof ... 22

Biologischer Landbau ... 23

Landjugend und Bäuerinnen ... 24

Rechts- und Sozialberatung ... 25

Rinderhaltung ... 28

Fütterungsberatung ... 28

Milchleistungsprüfung ...31

Schweinehaltung ... 32

Schaf-/Ziegenhaltung ... 33

Geflügelwirtschaft ... 34

Pferdezucht und Pferdewirtschaft ... 35

Teichwirtschaft ... 35

Wildhaltung... 35

Pflanzenproduktion ... 36

Forst und Bioenergie ... 42

LFI – Ländliches Fortbildungsinstitut ... 50

Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ... 53

Öffentlichkeitsarbeit ... 54

Aus dem Land – Initiativen und Projekte ... 57

Leistungsbilanz zur Kammerarbeit ... 60

Kundenservice, Personal, Finanzen ... 61

Oranisation und IT ... 62

Aufbau und Organisation – Bundes- | Landes- | Bezirks- und Gemeindeebene ... 63

Mitglieder der Vollversammlung ... 64

LK-Bezirksbauernkammern | Beratungsstellen für Tierproduktion... 65

Impressum ...66

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Vorwort

Kammer weiter unverzichtbar

Mag. Friedrich Pernkopf Kammerdirektor ÖR Ing. Franz Reisecker Präsident

Mit dem Tätigkeitsbericht 2017 der Landwirt- schaftskammer Oberösterreich halten sie die jährliche Leistungsdokumentation unserer Or- ganisation in den Händen. Angesichts der im Rahmen der vergangenen Nationalratswahl und auch danach anhaltenden Diskussionen über das Kammerwesen in Österreich kommt diesem Leistungsnachweis eine große Bedeutung zu.

Während parteiübergreifend und auch in der Be- völkerung kein Zweifel daran herrscht, dass die Sozialpartnerschaft großen Anteil an der positi- ven Entwicklung Österreichs seit dem zweiten Weltkrieg hatte, so ist diese Organisationsform mit verpflichtender Mitgliedschaft in den letzten Jahren verstärkt in die Kritik geraten. In Zeiten der Individualisierung und der wachsenden Un- terschiede auch innerhalb des landwirtschaftli- chen Sektors muss die Landwirtschaftskammer ihren Wert für alle Landwirte jeden Tag aufs Neue unter Beweis stellen.

Effiziente Leistungserbringung durch Selbst- verwaltung

Die aktuell von den Kammern geforderten Eva- luierungen und Effizienzsteigerungen sind in der LK Oberösterreich schon länger Programm. Mit der gerade laufenden Strukturreform wird ein weiterer Schritt in Richtung noch effizienterer Leistungserbringung gemacht. Trotz der laufend zurückgehenden Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hält die LK Oberösterreich ihr brei- tes und hochqualitatives Dienstleistungsangebot weiter aufrecht. Dass die Leistungen der Kammer bestmöglich auf die Bedürfnisse ihrer Mitglieder abgestimmt werden, dafür sorgen die Funktionä- rinnen und Funktionäre im Rahmen der Selbstver- waltung. So steht die LK ihren Mitgliedern nicht nur mit Bildungs- und Beratungsangeboten sowie in der Interessenvertretung zur Seite, sondern übernimmt mit der INVEKOS-Abwicklung und in anderen Bereichen auch Verwaltungsaufgaben.

Interessenvertretung für alle Bäuerinnen und Bauern

Durch die gesetzliche Mitgliedschaft und die de- mokratischen Abstimmungsprozesse innerhalb der Kammer ist gesichert, dass die Anliegen al- ler Betriebe bestmöglich vertreten werden. Die wachsende Individualisierung hat längst auch im Agrarsektor Fuß gefasst und jeder Betrieb ist für sich gefordert, die jeweils beste Betriebsform zu

finden und umzusetzen. Gerade diese wachsen- den Unterschiede zwischen den einzelnen Betrie- ben machen die Meinungsbildung und Abstim- mung innerhalb der Kammer höchst notwendig und wertvoll. So ist ein einheitliches Auftreten des Berufsstandes nach außen erst möglich.

Eigene Leistungen bewusst kommunizieren Die anhaltenden Diskussionen um den Wert des Kammerwesens bieten auch Chancen. So machte die Debatte klar, wie sehr die Österrei- cherinnen und Österreicher ihre jeweiligen Ver- tretungen auch schätzen. Der Druck von außen macht es auch notwendig, die eigenen Leistun- gen bewusst zu kommunizieren und die eigenen Stärken herauszustellen und auszubauen. Umso mehr freut es uns, mit dem Tätigkeitsbericht ei- nen umfassenden Überblick über die vielfältige Arbeit der Landwirtschaftskammer präsentieren zu können.

Herzlicher Dank

Der Erfolg der Kammerarbeit beruht auf der kon- struktiven Zusammenarbeit zwischen Funktio- nären, Mitarbeitern und verbundenen Organisa- tionen. Ihnen allen sei herzlich gedankt für den tagtäglichen Einsatz für die oberösterreichische Landwirtschaft.

Unser ganz besonderer Dank gilt unseren öffent- lichen Geldgebern, dem Land Oberösterreich und dem Ministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus. Deren Unterstützung macht die pro- fessionellen Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Bildung, Interessenvertretung und Ausgleichszahlungen erst möglich.

Im Besonderen gilt unser Dank aber allen Kam- mermitgliedern, den Bäuerinnen und Bauern, die tagtäglich großartige Leistungen erbringen und besonders unseren überwiegend ehrenamtlich tä- tigen Kammerfunktionärinnen und -funktionären, die das Kammerwesen erst ermöglichen.

Landwirtschaftskammer Oberösterreich

Mag. Friedrich Pernkopf ÖR Ing. Franz Reisecker

Kammerdirektor Präsident

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Agrarpolitik

Das Bauernjahr 2017 –

zwischen Herausforderungen und Lichtblicken

Das Jahr 2017 sparte wieder einmal nicht mit Her- ausforderungen für die heimische Landwirtschaft.

Erneute Frostschäden, fehlender Niederschlag im Frühsommer und die Borkenkäfer-Kalamitäten während des Sommers werden noch lange in Er- innerung bleiben. Auf der Habenseite steht eine solide Marktentwicklung bei den Ferkel- und Schweineproduzenten und auch ein akzeptables Milchpreis-Niveau aufgrund hoher Butterpreise.

Nach fünf aufeinanderfolgenden Jahren mit sin- kenden landwirtschaftlichen Einkommen konnte der Grüne Bericht 2017 endlich wieder eine klei- ne Zunahme bei den bäuerlichen Einkommen aus- weisen. Sowohl innerösterreichisch als auch auf der europäischen Ebene wurden 2017 viele Vor- haben in der Agrarpolitik auf den Weg gebracht und strittige Themen hitzig diskutiert

Land- und Forstwirtschaftliche Produktion und Marktgeschehen

Klimatische Extrema erschweren Bewirtschaftung

Veränderungen in den klimatischen Bedingungen sind mittlerweile auch in Oberösterreich unüber- sehbar. Zum zweiten Mal in Folge sorgte ein sehr früher Frühlingsbeginn mit dem wärmsten März seit Beginn der Aufzeichnungen und die darauf- folgende Kältephase im April für Frostschäden im Obstbau. Durch die massiven Anstrengungen der betroffenen Landwirte – beispielweise wurden

ganze Marillen-Anlagen mit Frostkerzen erwärmt – und mit der notwendigen Portion Glück konnten die Schäden im Vergleich zu 2016 aber auf einem viel geringeren Ausmaß gehalten werden.

Härter getroffen wurde die heimische Landwirt- schaft durch die anhaltende Trockenheit im Mai und Juni, wodurch für viele Grünlandbetriebe ein Schnitt ausfiel und Ackerkulturen auf leichteren und sandigen Böden schwer geschädigt wurden.

Versicherungsmöglichkeiten gegen klimatische Extremereignisse wie Dürren nehmen angesichts der Verwundbarkeit der Landwirtschaft an Be- deutung zu. Entsprechende Angebote werden finanziell aus dem Landesbudget unterstützt und konsequent ausgebaut beziehungsweise verbes- sert. Angesichts der Kontroversen rund um Dürre- schäden im Grünland wird mit mehr Messstellen und einer genaueren Zurechnung der einzelnen Flächen ab 2018 eine noch größere Zielgenauig- keit bei den Entschädigungen erreicht. Auch das beste Versicherungssystem kann aber nicht für alle möglichen Fälle vorsorgen und einzelne Här- tefälle, in denen trotz Schäden keine Entschädi- gung ausgelöst wird, sind nicht zu verhindern.

Trotz der schwierigen klimatischen Bedingungen in großen Teilen Österreichs konnte der oberös- terreichische Pflanzenbau zufriedenstellend bi- lanzieren. Ab Mitte des Sommers einsetzende Niederschläge sorgten für mengenmäßig durch- schnittliche und qualitativ hochwertige Ernten im Getreidebau.

Sommer 2017 durch Borkenkäfer-Kalami- täten geprägt.

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Agrarpolitik

Schnittschutzhose bei 30 Grad – Borkenkäfer macht Waldarbeit im Sommer notwendig Das in den letzten Jahren kumulierte Nieder- schlagsdefizit und der heiße Sommer 2017 setzten die heimischen Wälder unter enormen Druck. Im ganzen Land wurden daher die Seil- winden und Rückewagen aus der Sommerruhe geholt und die Fichtenbestände von mit dem Borkenkäfer befallenen Stämmen befreit. Die wärmeren klimatischen Bedingungen ermög- lichen den Forstschädlingen, sich dreimal im Jahr fortzupflanzen und auch gesunde Fichten anzugreifen, die dann schnellstmöglich aus dem Bestand zu entfernen sind. Die Borkenkäferka- lamitäten sorgten daher im Sommer 2017 für ei- nen saisonuntypisch hohen Anfall an Rundholz für die heimische Sägeindustrie. Dank der guten Koordination durch die Waldverbände und der Kooperation mit der heimischen Sägeindustrie konnten die anfallenden Holzmengen ohne grö- bere Komplikationen aus den Wäldern abtrans- portiert und in den heimischen Sägewerken untergebracht werden. Für die Waldbesitzer erhöhte sich damit der Anteil des geschädig- ten Holzes an der gesamten Einschlagsmenge mit entsprechenden Preisabschlägen. Die aktive Bewirtschaftung des Waldes und die konse- quente Holzernte trotz Kalamitäten wird daher immer wichtiger, um ein entsprechendes Ein- kommen aus dem Wald zu erwirtschaften.

Stabile Marktentwicklung bei Ferkel und Schweinen

2017 erweist sich rückblickend als zufrieden- stellendes Jahr für die Ferkelproduzenten.

Während des gesamten Jahres lag das Ange- bot unter dem Niveau der Vorjahre und ermög- lichte damit eine stabile Absatzsituation. Eine von April bis in den Sommer hineinreichende, 21 Wochen andauernde Phase weitgehend un- veränderter Notierungspreise auf dem Niveau von 2,75 Euro bis 2,90 Euro war die Folge.

Auch der Schweinepreis konnte bis in den Som- mer hinein auf ein Niveau von 1,67 Euro zule- gen.

Nach den letzten Jahren mit geringen Erlösen auf dem Schweinemarkt konnte 2017 wieder kostendeckend gearbeitet werden. Derartige positive Jahre sind dringend notwendig, um die Investitionsbereitschaft der Betriebe zu erhöhen und damit die Selbstversorgung mit heimischen Schweinefleisch langfristig zu sichern. Gerade der Schweinefleischmarkt zeigt exemplarisch die große Bedeutung der internationalen Märkte für die heimischen Produzenten auf. Konnten im ers- ten Halbjahr 2017 noch neue Rekordexporte in die asiatischen Märkte verzeichnet werden, sank der Importbedarf Chinas in Verlauf des zweiten Halbjahres. Prompt geriet auch der Preis in Ös- terreich unter Druck.

Gutes Preisniveau sorgt für Kostendeckung in der Schweinebranche.

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Agrarpolitik

Hohe Butterpreise stützen Milchpreis

Auch die Milchpreise entwickelten sich 2017 wieder hin zu einem annehmbaren Niveau. Vor allem die vermehrte Nachfrage nach Milchfett sorgte für einen positiven Markttrend. Mögli- cherweise sorgte die intensive Aufklärung über die ökologischen und gesundheitlichen Nachteile des Palmöls wieder für einen vermehrten Ein- satz von Butterfett und damit für eine Erhöhung der Nachfrage. Gleichzeitig verharrte der Preis für die Magermilchkomponente weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau und der hohe In- terventionsbestand konnte nicht signifikant ab- gebaut werden.

Da die Molkereien im Verlauf des Jahres 2017 bereits wieder ansteigende Milchmengen zu verarbeiten hatten, gerieten die Milchpreise zum Jahresende wieder mehr unter Druck und erste Molkereien starteten mit Programmen zur Mengenstabilisierung.

Nationale Politik und Landespolitik

Neues Tierschutzgesetz schafft Basis für moderne Nutztierhaltung

Mit dem Tierschutzpaket konnte 2017 eine Neu- regelung dieses sensiblen Bereiches erreicht werden, der den Ansprüchen einer modernen Nutztierhaltung und einer immer anspruchs- voller werdenden Gesellschaft entspricht. Das überarbeitete Tierschutzgesetz und die Tier- haltungsverordnung betreffen Eingriffe wie die Enthornung von Rindern und die Kastration von Ferkeln, regeln aber auch die Anbindehaltung neu. Damit festigt Österreich seine Vorreiter- rolle in Fragen des Tierwohles, gleichzeitig sind die höheren Anforderungen für die heimischen, professionell arbeitenden Betriebe handhabbar.

Durch das Projekt PRO-SAU wurde auch eine Weiterentwicklung der aktuell verwendeten Ferkelschutzkörbe und Sauenbuchten in der Ferkelproduktion erreicht und damit in Zukunft die hohen Anforderungen der ersten Tierhal- tungsverordnung erfüllt.

Agrarzahlungen des Landes bleiben trotz Einsparungen im Budget gleich

Die aktuelle Hochkonjunkturphase wird von der OÖ. Landesregierung für eine Budgetkonso- lidierung und damit das erste Nulldefizit seit 2010 genutzt. Dazu müssen alle Aufgabenbe- reiche ihren Beitrag leisten – für das Agrarbud- get bedeutet das Einsparungen im Ausmaß von 3,7 Millionen Euro. Diese werden unter anderem durch eine Kürzung des Personalkostenersatzes für die Landwirtschaftskammer im Ausmaß von 500.000 Euro, eine Senkung der Förderung ag-

rarischer Verbände und geringere Ausgaben für den Agrarinvestitionskredit und den ländlichen Wegebau realisiert.

Trotz der Einsparungen im Agrarbudget wird auch 2018 bewusst in agrarische Zukunftsthemen investiert und die direkt auf die Betriebe gelan- genden Zahlungen aus dem Landesbudget wer- den nicht geringer ausfallen. Das Agrarbudget des Landes OÖ bietet damit auch 2018 eine solide finanzielle Grundlage zur Unterstützung der bäuerlichen Betriebe.

Gewerbeordnungsnovelle bringt Erleichterungen für Pferde-Einsteller

Nach jahrelangen Diskussionen konnte mit der Ende Juni vom Nationalrat beschlossenen No- velle der Gewerbeordnung auch ein Kompro- miss für die Einstellpferdehaltung erzielt wer- den. Das Einstellen von bis zu 25 Pferden bei maximal zwei Pferden pro Hektar gilt damit als Urproduktion.

Ab 1. Mai 2018 müssen landwirtschaftliche Be- triebe, die innerhalb dieser Grenzen fremde Pfer- de einstellen, keinen Nachweis der Unterordnung mehr erbringen. Die Basis dafür ist, dass die be- nötigte Fläche auf regionaler Ebene (Radius von zehn Kilometern um den Einstellbetrieb) zur Ver- fügung gestellt werden kann. Auch Betriebe, die selbst keine eigenen Pferde haben, sondern sich auf das Einstellen von fremden Pferden speziali- siert haben, gelten unter den genannten Bedin- gungen als Landwirtschaft.

Die Landwirtschaftskammer sieht die 25 Ein- stellpferde je Betrieb als einen ersten Zwischen- schritt und setzt sich weiterhin für eine Anhe- bung der Obergrenze in den nächsten Jahren ein.

Maximal 25 Einstell- pferde fallen weiter- hin unter die Urpro- duktion.

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Agrarpolitik

Auftreten von Fipronil in Eiern zeigt Bedeutung der Herkunftskennzeichnung auf Der im Sommer bekannt gewordene Skandal um Eier, die mit dem verbotenen Insektizid Fipronil belastet waren, macht einmal mehr die Bedeu- tung lückenloser Herkunftskennzeichnung of- fensichtlich.

Die in Österreich aufgetauchten Fälle von Ei- ern mit Fipronil-Belastung bezogen sich aus- schließlich auf Importware. Umfangreiche Un- tersuchungen bestätigen, dass die in Österreich produzierten Eier und Eiprodukte davon nicht betroffen sind.

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich fordert daher weiter eine einfache und klare sowie verpflichtende Herkunftskennzeichnung der Hauptrohstoffe bei verarbeiteten Lebens- mitteln aus Milch, Fleisch oder Eiern. Genauso sollte die Herkunft der wertbestimmenden Roh- stoffe für Speisen in der Gastronomie sowie in Großküchen deklariert werden. Nur mit derarti- gen Angaben können die Konsumentinnen und Konsumenten eine informierte Kaufentschei- dung treffen. Damit kann bei verarbeiteten Le- bensmitteln wieder die Qualität gegenüber dem Preis in den Vordergrund gerückt und ein Bei- trag zu mehr Lebensmittelsicherheit geleistet werden.

„Kleine“ Ökostromgesetz-Novelle bringt Sicherheit

Nach jahrelangen Verhandlungen und einem mo- natelangen Tauziehen konnte Ende Juni in letz- ter Minute mit einem zwischen den Regierungs- parteien und den „Grünen“ ausverhandelten Abänderungsantrag im Nationalrat einstimmig eine kleine Ökostromgesetz-Novelle beschlos- sen werden. Die Landwirtschaftskammer hat vehement auf die Wichtigkeit von Ökostrom in Österreich hingewiesen, weil dadurch dezent- rale Anlagen Strom aus erneuerbaren Quellen liefern. Egal ob Wasser, Biomasse, Biogas, Wind oder Photovoltaik, dieser Strom ersetzt den Import von umweltschädlichem Kohle- oder Atomstrom.

Für Nachfolgetarifverträge der bestehen- den effizienten Biogasanlagen werden 11,7 Millionen Euro pro Jahr für ein Zeitfenster von fünf Jahren (bis zum 31.12.2021) bereitge- stellt, damit kann etwa 70 Prozent des aktuellen Anlagenbestandes weiter betrieben werden.

Für den Warteschlangenabbau bei Windkraftan- lagen wird ein zusätzliches Unterstützungsvolu- men von 30 Millionen Euro für 2017 und von 15 Millionen Euro für 2018 zur Verfügung gestellt.

Für Photovoltaikanlagen und die dazugehörigen Stromspeicher werden Verbesserungen bei den Investitionszuschüssen ermöglicht.

Diskussion über gesetzliche Kammermitgliedschaft

Bereits im Zuge des Wahlkampfes zur National- ratswahl am 15. Oktober 2017 kristallisierte sich die gesetzliche Kammermitgliedschaft als eines der bestimmenden Themen heraus.

Während in der medialen Berichterstattung vor allem die größeren, bundesweit eingerich- teten Organisationen Wirtschaftskammer und Arbeiterkammer im Fokus standen, würden Änderungen auch Auswirkungen auf die Land- wirtschaftskammern haben. Da für die Land- wirtschaftskammer der Wert der gesetzlichen Mitgliedschaft außer Frage steht, wurden ent- sprechende Presseaktivitäten unternommen, um auf den Wert einer einheitlichen Interes- senvertretung aller Bäuerinnen und Bauern aufmerksam zu machen. Die gesetzliche Mit- gliedschaft ist die Grundvoraussetzung für das Weiterbestehen der Kammern. Sie ist erforder- lich für den Interessenausgleich innerhalb der Bauernschaft, die politische Vertretung der ge- samten Branche und eine solidarische Finanzie- rung der Kammerleistungen.

Das Regierungsprogramm sieht vor, dass die Kammern Maßnahmen für eine effizientere Aufgabenerfüllung erarbeiten. Ziel ist der er- höhte Nutzen bei gleichzeitiger finanzieller Ent- lastung der Mitglieder. Bei nicht ausreichenden Programmen behält sich die Bundesregierung vor, selbst gesetzliche Maßnahmen vorzuneh- men. Mit der bereits in Umsetzung befindlichen Strukturreform und der immer effizienteren Er- bringung des breiten Service-Angebotes hat die LK Oberösterreich bereits zielführende Schritte in diese Richtung gesetzt.

Kammerreform mitten in der Umsetzung Die Landwirtschaftskammer OÖ befindet sich mitten in der Umsetzung der Neugestaltung der Dienststellenstruktur. So wurden 2017 be- reits die Dienststellen Schärding und Ried am Standort Ried und die Dienststellen Gmunden und Vöcklabruck am Standort Vöcklabruck zu- sammengeführt. Des weiteren wurden mit den Dienststellen Grieskirchen, Eferding und Wels drei Dienststellen am neu renovierten Standort in Wels vereint. Weitere Zusammenführungen werden 2018 folgen, sodass die Neustrukturie- rung plangemäß im Jahr 2019 abgeschlossen sein wird. Die Zahl der Dienststellen im Bereich der Bezirksbauernkammern wird somit von 15 auf 8 reduziert. Da die Zahl der Dienstposten (in Vollzeitäquivalenten) seit dem Jahr 1990 von 452 auf nunmehr 264 gefallen ist, machte die Aufrechterhaltung des breiten und großteils kostenfreien Serviceangebotes der Kammer eine Neuorganisation notwendig.

Die Landwirtschafts- kammern haben Maß- nahmen für eine effi- zientere Aufgabener- füllung zu erarbeiten.

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Agrarpolitik

Charta für partnerschaftliche Interessenvertretung

Die Arbeitsgemeinschaft der österreichischen Bäuerinnen hat eine Charta für partnerschaft- liche Interessenvertretung in der Land- und Forstwirtschaft ausgearbeitet. Beim Bundes- bäuerinnentag im April 2017 wurde diese im Sinne einer Selbstverpflichtung von allen Prä- sidenten der Landwirtschaftskammern und den Vorsitzenden der Bäuerinnenausschüsse unter- schrieben. Die Charta bildet eine freiwillige Ver- pflichtung und richtet sich an alle agrarischen Organisationen. Die Basis ist das gemeinsame Bewusstsein, dass Frauen und Männer unter- schiedliche, aber gleichermaßen wertvolle Per- spektiven einbringen und dass Regelungen auf Frauen und Männer verschiedene Auswirkun- gen haben können. Auf den bäuerlichen Betrie- ben arbeiten Bäuerinnen und Bauern intensiv zusammen, durch die Charta soll sich diese ausgeglichene Arbeitsteilung auch in bäuerli- chen Organisationen durchsetzen. Im Laufe des Jahres 2017 wurde bereits ein breiter Bewusst- seinsbildungsprozess auf allen Ebenen (Orts-, Bezirks-, Landes- und Bundesebene) angesto- ßen und erste konkrete Maßnahmen ergriffen.

Europäische und weltweite Agrarpolitik

Diskussion über die Gemeinsame Agrarpolitik nach 2020

Die von Anfang Februar bis Anfang Mai 2017 durchgeführte EU-Konsultation zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verzeichne- te insgesamt rund 323.000 Beiträge. Von den etwa 58.000 persönlichen Antworten stamm- ten rund 21.000 von Bäuerinnen und Bauern.

Personen aus dem bäuerlichen Umfeld sehen

„Faire Standards zum Leben für Bäuerinnen und Bauern“ als wichtigstes Ziel. Nichtbäuerliche Personen nennen den „Druck auf Umwelt und natürliche Ressourcen“ als größte Herausforde- rung. Während Bäuerinnen und Bauern sich von der GAP vor allem die Unterstützung von Inves- titionen, Wachstum und Beschäftigung sowie eine Stärkung des Binnenmarktes wünschen, fokussieren nichtbäuerliche Personen als Ziel der GAP vor allem auf Maßnahmen gegen den Klimawandel und die Forcierung erneuerbarer Energien. Einig zeigten sich die Befragten darin, dass die GAP einen Nutzen für die Gesellschaft bringt, weiterhin beibehalten und vereinfacht werden soll. Die Ende November 2017 erfolg- te offizielle Mitteilung der EU-Kommission zur Zukunft der GAP verheißt mehr Freiraum für die Mitgliedsstaaten bei der Ausgestaltung der konkreten Maßnahmen, mehr Anstrengungen bei umweltbezogenen Themen wie dem Klima- schutz und eine stärkere betriebsgrößenbezo- gene Degression der öffentlichen Zahlungen samt möglicher Deckelung pro Betrieb. Viele Detailfragen und die praktischen Auswirkungen auf die bäuerlichen Betriebe sind aber noch offen.

Angesichts des Verlustes des Nettozahlers Eng- land steht für das erste Halbjahr 2018 die künftige budgetäre Grundlage für die gemeinsame EU-Ag- rarpolitik im Mittelpunkt der Verhandlungen. Erst nach der im Mai 2018 erwarteten Präsentation des Vorschlags zum künftigen mehrjährigen EU- Finanzrahmen werden dann konkrete Legislativ- vorschläge (Rechtstexte) zur GAP-Reform folgen.

Freihandelsabkommen und weltweiter Agrarhandel im Fokus

Angesichts der aktuell in Verhandlung oder Ra- tifizierung befindlichen Freihandelsabkommen (CETA mit Kanada, JEFTA mit Japan, Abkom- men mit dem Staatenbund MERCOSUR) wurde der weltweite Agrarhandel oft zum Thema in agrarpolitischen Diskussionen. Während offene Märkte von höchster Bedeutung für den Agrar- exporteur Europa sind, müssen qualitative Un- terschiede in der Produktion und damit auch im Endprodukt entsprechend in den Abkommen beachtet werden. Der nahezu fertig verhandelte Freihandelsvertrag mit dem hoch entwickelten Japan ist daher anders zu bewerten als weitere zollfreie Importe aus den Mercosur-Staaten (Ar- gentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay). In Bra- silien oder Argentinien sind landwirtschaftliche Praktiken weit unter den in der EU erlaubten Standards erlaubt. Da die EU starke Export- Interessen im industriellen Bereich hat, fordern die Südamerikanischen Ländern im Gegenzug Zu- geständnisse im Agrarbereich. Diese werden von der Landwirtschaftskammer strikt abgelehnt.

Öffentliche Befragung zeigt hohe Unterstüt- zung für die Gemein- same Agrarpolitik der EU.

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Agrarpolitik

Glyphosat – Wiederzulassung für fünf Jahre Die EU-Länder haben Ende November die Ver- längerung der Zulassung des Herbizid-Wirkstof- fes Glyphosat für weitere fünf Jahre genehmigt.

18 Mitgliedsstaaten haben für den Vorschlag der EU-Kommission zur Verlängerung um fünf Jahre gestimmt. Österreich hat aufgrund der entsprechenden Weisung aus dem parlamen- tarischen Unterausschuss gegen die Zulassung gestimmt. Möglich wurde der Beschluss zuletzt deshalb, weil Deutschland, das sich zuvor der Stimme enthalten hatte, schließlich doch für eine fünfjährige Verlängerung eintrat.

Die Landwirtschaftskammer begrüßt, dass in dem seit 2013 laufenden Verfahren für die Wiederzulassung von Glyphosat nun doch eine Entscheidung auf Basis von wissenschaftli- chen Fakten und Ergebnissen zustande kam.

Die Verwendung von Glyphosat ist in Öster- reich streng geregelt und wird vor allem für die Saatbeetvorbereitung bei der pfluglosen Bewirtschaftung benötigt und eingesetzt. Der Einsatz zur Ernteerleichterung (Sikkation) ist in Österreich seit 31. Juli 2013 verboten. Im Falle einer ÖPUL-Teilnahme darf auch kein Ein- satz zur Bekämpfung von Zwiewuchs und Un- kräutern vor der Ernte erfolgen. Damit ist in Österreich sichergestellt, dass Glyphosat nicht in die Lebens- und Futtermittelkette gelangt.

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich bekennt sich zu den strengen Auflagen bei der Anwendung von Glyphosat und lehnt ein von einzelnen politischen Parteien gefordertes ge- nerelles Anwendungsverbot mit Nachdruck als wettbewerbsverzerrend ab.

Auswirkungen des Brexits auf den europäischen Agrarsektor

Für weitere Unsicherheiten auf den Agrarmärk- ten sorgen die andauernden Verhandlungen zum Austritt Großbritanniens aus der EU. Erst Anfang Dezember 2017 konnten konkrete Eini- gungen für den ersten Verhandlungsabschnitt erzielt werden. So soll es zwischen dem EU-Mit- glied Irland und dem britischen Nordirland keine

„harte Grenze“ mit strengen Pass- und Zollkon- trollen geben. Zudem sollen EU-Bürger in Groß- britannien auch nach dem Brexit so wie bisher weiterarbeiten, wohnen und studieren dürfen.

Bezüglich der Finanzforderungen der EU an Großbritannien hat es zumindest eine Einigung auf die Art der Berechnung gegeben. Diese Eini- gungen ermöglichten den Start der zweiten Ver- handlungsphase über einen Freihandelsvertrag zwischen Großbritannien und der EU.

Für die EU-Landwirtschaft sind die künftigen Handelsbeziehungen zu Großbritannien von ganz entscheidender Bedeutung, da dieses Land zu den wichtigsten Exportmärkten der EU-Agrar- und Lebensmittelwirtschaft gehört.

Die EU-Agrar- und Lebensmittelwirtschaft hat im Jahr 2016 Produkte im Wert von 36,4 Milli- arden Euro nach Großbritannien exportiert, die entsprechenden Importe lagen hingegen bei 15 Milliarden Euro. Der Nettoexportüberschuss in Richtung Vereinigtes Königreich lag damit bei 21,4 Milliarden Euro. Der Wegfall dieses wich- tigen Exportmarktes stellt neben dem Wegfall der Nettozahlungen Großbritanniens und der drohenden Neuaufteilung der Zollkontingente die größte Herausforderung für die Agrarpolitik aus dem Brexit dar.

Nationales Glyphosat- verbot wird von der LK abgelehnt.

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Vollversammlungen

Das Bauernparlament 2017

Bei der ersten Vollversammlung 2017 am 15. März wurden aktuelle agrarpolitische Themen wie die Änderungen im Tierhaltungsrecht, die Ökostrom- gesetznovelle und der Ausbau der Ernte-Risiko- versicherung diskutiert. Präsident ÖR Ing. Reise- cker informierte über den Diskussionsstand zur Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2020.

Des Weiteren wurde der Landwirtschaftskam- mer-Rechnungsabschluss diskutiert und mehr- heitlich angenommen.

Folgende Resolutionen wurden beschlossen:

Zukünftige GAP erfordert Stärkung bäuer- licher Familienbetriebe

Förderung Breitbandausbau

Ausnahmen für Anbindehaltung von Rin- dern beibehalten

Am 22. Juni 2017 diskutierte die Vollversamm- lung im Besonderen die langjährige Entwicklung der Agrarmarktpreise. Weitere Themen der Dis- kussion waren laufende und geplante Leitungs- projekte in Oberösterreich und die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht für heimische Lebens- mittel.

Folgende Resolutionen wurden beschlossen:

Landwirtschaft braucht stabile Budgets

Natura 2000-Maßnahmen dürfen Landwirt- schaft nicht verunmöglichen

Pauschale Besteuerung von Leitungs-Ent- schädigungen

Regulierung des Wolfbestandes durch Än- derung der FFH-Richtlinie ermöglichen

Herkunftsbezeichnung österreichischer Le- bensmittel nach französischem Vorbild

Verpflichtende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel in der Gastronomie

Bei der Vollversammlung am 28. September 2017 informierte Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker unter anderem über die Ergebnisse der öffent- lichen Konsultation zur Zukunft der Gemeinsa- men Agrarpolitik nach 2020. Die Ergebnisse des

grünen Berichts 2017 und Erwartungen als auch Forderungen an die zukünftige Bundesregierung waren weitere Hauptthemen der Debatte in der Vollversammlung.

Unter anderem wurden folgende Resolutionen beschlossen:

Reform des Ökostromgesetzes mit Nachfolge- tarifregelung für Strom aus fester Biomasse umsetzen

Lebensmittelkennzeichnung auf Hauptroh- stoffe in verarbeiteten Lebensmittel ausweiten

Keine Panikmache bei Butter

Bauern brauchen Entlastung statt Belastung

Verhandlungen zur Sicherstellung der Steu- erfreiheit des Hausbrandes aufnehmen

Durch Borkenkäfer-Kalamitäten betroffene Waldbesitzer auch bei zukünftigen Kalami- täten aus dem Katastrophenfonds des Lan- des OÖ unterstützen

Am 13. Dezember 2017 wurde in der Vollver- sammlung das Budget für 2018 diskutiert und mehrheitlich angenommen. Debattiert wur- de auch über die Bedeutung der gesetzlichen Mitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer und den weiteren Umgang mit dem Pflanzen- schutz-Wirkstoff Glyphosat in Österreich.

Die Mitglieder der Vollversammlung haben unter anderem folgende Resolutionen beschlossen:

MERCOSUR-Freihandelsabkommen gefähr- det heimische Landwirtschaft

Zukünftige GAP erfordert stabile Finanzierung

Kammer-Pflichtmitgliedschaft für wirksame Interessenvertretung unverzichtbar

Prämie für raufutterverzehrende Nutztiere in benachteiligten Gebieten einführen

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Interessenvertretung

Gemäß den Zielbestimmungen des OÖ. LK-Geset- zes ist die „Wahrnehmung, Vertretung und Förde- rung der Interessen der Land- und Forstwirtschaft sowie der wirtschaftlichen, beruflichen, sozialen und kulturellen Interessen der Land- und Forst- wirte unter besonderer Bedachtnahme auf die bäuerlichen Familienbetriebe in Oberösterreich“

die erste und vornehmste Aufgabe der Landwirt- schaftskammer für Obersterreich.

Gerade für eine zahlenmäßig kleiner werdende Berufsgruppe, die sich mit ganz unterschiedli- chen Erwartungen und Forderungen der Gesell- schaft konfrontiert sieht und die zur Erfüllung ihrer gesellschaftlichen Aufgaben auch auf ei- nen entsprechenden finanziellen Ausgleich an- gewiesen ist, spielen Interessenvertretung und Lobbying eine ganz entscheidende Rolle. Inte- ressenvertretung fordert die Funktionäre und Mitarbeiter in gleicher Weise, wenn auch auf un- terschiedlichen Ebenen.

Rechtspolitik

Stellungnahmen zu jeweils aktuellen Gesetzes- und Verordnungsentwürfen führen zwar kaum dazu, dass große politische Entscheidungen um- gestoßen werden, es gelingt dabei aber immer wieder, in Detailfragen Änderungen und Verbes- serungen durchzusetzen oder auf vorher nicht bedachte negative Auswirkungen von geplanten Gesetzesänderungen hinzuweisen. Insgesamt waren auf Bundesebene 172 Gesetzes- und Ver- ordnungsentwürfe zu begutachten, auf Landes- ebene 64.

Begutachtungsverfahren bei Bundesgesetzen Einen besonderen Einsatz im Jahr 2017 erfor- derten die Vorbereitungen zur Gewerberechts- novelle 2017. Hier wurden in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Österreich ver- schiedene Positionen und Textvorschläge erar- beitet, die eine Ausweitung der gewerberecht- lichen Befugnisse bäuerlicher Betriebe bringen sollten. Ebenso gab es Versuche, gemeinsam mit dem Bundesverband Urlaub am Bauernhof in einigen Gesprächsrunden mit der Hotellerie An- passungen bei den Befugnissen der Privatzim- mervermieter zu erreichen. Letztlich konnte auf politischer Ebene dabei nur eine rechtliche Ver- besserung für die Pensionspferdehalter erreicht werden: Nunmehr gilt das Einstellen von höchs- tens 25 Einstellpferden als landwirtschaftliche Urproduktion, sofern höchstens zwei Einstell- pferde pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche gehalten werden und diese Flächen sich in der Region befinden.

Kollektivvertrag für Erntehelfer und Saisonarbeiter

Im Juni 2017 wurde ein Sozialpartnerabkommen abgeschlossen, wonach der monatliche Min- destlohn von 1.500 Euro bis 2020 umzusetzen ist. Eine besondere Herausforderung ist dies für die Betriebe mit Saisonarbeitskräften im Obst- und Gemüsebau. Bei den Lohnverhandlungen zum Kollektivvertrag für Landarbeiter in bäu- erlichen Betrieben einigten sich die Kollektiv- vertragspartner auf die Einrichtung eines neu- en Kollektivvertrages für Saisonarbeitskräfte ab 1. Jänner 2018. Mit diesem Kollektivvertrag können die Arbeitsbedingungen beim Ernteeinsatz besser berücksichtigt werden und bei den Mindest- löhnen kann der schwierigen Marktsituation im Obst- und Gemüsebau Rechnung getragen werden.

Naturschutz

Im Jahr 2017 wurden 15 Natur- und Europa- schutzgebietsverordnungen neu erlassen bzw.

abgeändert. Aufgrund ihres breiten Anwendungs- bereichs haben die Verordnung „Richtlinien für die Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen“

und die Änderung der Verordnung „Natur- und Landschaftsschutz im Bereich von Flüssen und Bächen“ dabei die größte Bedeutung. Von Sei- ten der Landwirtschaftskammer wurde zu bei- den Verordnungen eine sehr kritische Stellung- nahme abgegeben. Zentraler Kritikpunkt bei der

„Ausgleichsmaßnahmenverordnung“ ist das in Oberösterreich angewendete Ausgleichsflächen- modell, das die Verwendung hochwertiger land- wirtschaftlicher Nutzflächen als Ausgleichsflä- chen fördert und Doppelausgleiche (Forstrecht und Naturschutzrecht) ermöglicht. Hier wurde gefordert, dass die Modelle anderer Bundesländer verwendet werden sollten, die keinen weiteren Flächenverbrauch erfordern. Im Bereich der Ver- ordnung über den Natur- und Landschaftsschutz forderte die Landwirtschaftskammer Einschrän- kungen der Anzahl jener Bäche, die schützens- wert sind, da es hier zu den meisten Konflikten zwischen Landwirten und Naturschutz kommt.

Bäuerliche Interessenvertretung stark gefordert

Einsatz gegen über- höhte Ausgleichsflä- chenforderungen.

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Interessenvertretung bei Infrastrukturprojekten

Immer wieder sehen sich Grundeigentümer da- mit konfrontiert, dass ihre Grundstücke für Infra- strukturprojekte in Anspruch genommen werden.

Der einzelne Betroffene kann dabei seine Inter- essen allein wesentlich schwerer durchsetzen, als wenn diese Interessen gebündelt werden.

Die Landwirtschaftskammer versucht, eine bes- sere Position der jeweiligen Grundeigentümer zu erreichen. Dazu sollen bereits im Vorfeld dieser Projekte Verhandlungen mit den Unternehmen geführt werden. Bei diesen Verhandlungen geht es der Kammer darum, dass die Grundeigentü- mer entsprechend einbezogen, dass keine ein- seitigen und überholten Verträge verwendet und faire Bedingungen und Entschädigungen ange- boten werden. Es werden dazu Musterverträge für Optionen, Dienstbarkeiten, Entschädigungen und Bedingungen etc. ausgearbeitet. Damit soll für die betroffenen Bauern ein Sicherheitsnetz ge- knüpft werden. Es bleibt aber selbstverständlich die individuelle Entscheidung jedes betroffenen Grundeigentümers, sich zum jeweiligen Projekt zu positionieren und die entsprechenden Muster- regelungen zu akzeptieren oder abzulehnen.

Bahnprojekt Linz – Marchtrenk

Der vorgesehene viergleisige Ausbau der Bahn- strecke betrifft mehrere Gemeinden und mehre Dutzend landwirtschaftlicher Eigentümer. Be- kanntermaßen umstritten ist die geplante Ver- schwenkung der Trasse im Raum Hörsching/

Pasching. In den anderen Abschnitten stehen wiederum Auswirkungen durch geänderte Stra- ßenführungen, Kreuzungsbauwerke, Rückhal- tebecken, Gewässerverlegungen, ökologische Ausgleichsflächen und Flächenverluste im Zent- rum der Diskussion.

Die Landwirtschaftskammer begleitete die von den Grundeigentümern gegründete Flurschutz- gemeinschaft. Das Jahr 2017 stand im Zei- chen des Umweltverträglichkeitsprüfungs- und Grundsatzgenehmigungsverfahrens. Bei einer Versammlung wurden die Mitglieder gemeinsam mit einem Fachanwalt der Gemeinschaft auf die Verhandlungstage im Genehmigungsverfahren vorbereitet. Ein derartiges Großverfahren mit zahlreichen Sachverständigen verlangt Grundei- gentümern viel ab. Eine mehrtägige Erörterung des Vorhabens, ein erst danach veröffentlichtes UVP-Gutachten der von der Behörde bestell- ten Sachverständigen mit über tausend Seiten, knappe Verfahrensfristen und eine wiederum mehrtägige Genehmigungsverhandlung sind für Grundeigentümer kaum mehr bewältigbar. Paral- lel galt es, die in den Medien veröffentlichten Dif- ferenzen in den flächenmäßigen Auswirkungen und Verlusten auf eine sachliche Basis zu stellen.

Grundeinlöse für Bahn-Begleitwege

Zur Sicherstellung der Erreichbarkeit von Grund- stücken im Zuge der Änderung oder Auflassung von Bahnübergängen wurden bei der Donau- Ufer-Bahn Begleitwege und der Ausbau von Wegen projektiert. Ausgehend von Beratungs- anfragen zu Vertragsvorschlag und Entschä- digungsangebot des Unternehmens wurden durch die Landwirtschaftskammer unzureichen- de Punkte aufbereitet. In weiterer Folge konnte eine Einbeziehung aktuellerer Vergleichspreise und Änderungen des Abtretungsvertrages er- reicht werden. Beim Themengebiet Eisenbahn- übergänge wurde in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Österreich versucht, die Regelungen und den Kriterienkatalog des Mi- nisteriums und der Eisenbahnunternehmen einer Anpassung zuzuführen.

Interessenvertretung

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Interessenvertretung

Stromleitungsprojekte

Das seit vielen Jahren an Grundeigentümern umfangreichste und sehr herausfordernde Lei- tungsprojekt ist die Generalerneuerung der 220-kV-Leitung Ernsthofen-St. Peter. Es dreht sich dabei um Abriss und Neubau von über 100 Kilometer Leitung quer durch das Bundesland mit mehr als 400 Masten und über 700 betrof- fenen Eigentümereinheiten. Aufgrund der Situ- ation und Eigentümeranzahl wurde seitens der Landwirtschaftskammer mehrfach aktuell über Verfahrensstand, Einwendungen und mögliche Vorbereitungen informiert. Zu einzelnen Punkten wurden Gespräche geführt. Letztlich war auch die Teilnahme von Grundeigentümern mit anwalt- licher Vertretung und der Landwirtschaftskam- mer an den zweitätigen Genehmigungsverhand- lungen erforderlich, um verbindliche Zusagen hinsichtlich Mastgrößen, bautechnischer Vorga- ben und Wiederherstellung zu erreichen.

In der Folge konnte mit dem Unternehmen ein Erhebungsblatt für die Bauarbeiten abgestimmt werden. Darin werden die bei Bauarbeiten zu be- achtenden Verhältnisse, vorhandene Einbauten und Anlagen und die erforderlichen Maßnahmen gemeinsam mit dem Grundeigentümer festge- halten und so Schäden vermieden. Es wurde ein Muster für die Wegevereinbarung für die ab 2018 geplanten Bauarbeiten geschaffen. Sau- bere Abklärung im Vorhinein reduziert Schäden und Konflikte im Nachhinein.

Beim offenen Projekt der 110-kV-Leitung Ried- Raab wäre der bestehende Mustervertrag mit Jahresende 2017 ausgelaufen. Um angesichts der Ankündigungen des Netzunternehmens und der Verfahrenslage ein gewisses Sicherheitsnetz für die Grundeigentümer aufrechtzuerhalten, wurde dieser nach sorgfältiger Abwägung und Erörterung mit den Vertretern der Ortsbauern- schaften verlängert. Auch wurde das Unterneh- men zu einem klaren Prozedere mit rechtzeitiger Information der Grundeigentümer vor den nächs- ten Schritten verpflichtet.

Mustervertrag Telekommunikationsleitung Infolge der Breitbandinitiativen des Landes OÖ und des Bundes sowie der Nachfrage nach Breit- bandinternet laufen zahlreiche Breitbandprojekte an. Ausgelöst durch Grundeigentümeranfragen hat sich ein Telekommunikationsnetzunterneh- men zur Abklärung offener Fragen und einer ge- eigneten Vorgangsweise an die Landwirtschafts- kammer gewandt. In mehreren Gesprächsrunden wurden die Bedürfnisse der Grundeigentümer, die technischen und rechtlichen Rahmenbedin- gungen und die Zugänge des Unternehmens diskutiert. In weiterer Folge wurde mit dem Un- ternehmen Punkt für Punkt ein Mustervertrag erarbeitet und Entschädigungspositionen und -höhen definiert. Damit steht nun eine taugliche Grundlage für Entscheidungen der Grundeigen- tümer zur Verfügung.

Radweg „Haager Lies“

Die 2009 stillgelegte 22 Kilometer lange Bahn- trasse soll in einen Radweg umgewandelt wer- den. Die an der Bahn liegenden Gemeinden er- warten sich dadurch eine touristische Aufwer- tung der Region. Der künftige Radweg stellt für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung jedoch ein großes Problem dar. Zu den zahlreichen öf- fentlichen Überfahrten kommen noch mehr als 40 rein landwirtschaftliche Querungen hinzu.

Bei einem künftigen Radweg haben Radfah- rer generell Vorrang. Radfahrer könnten durch Traktoren mit Front- und Heckgeräten, landwirt- schaftliche Maschinen und Anhänger, die den Radweg queren, gefährdet werden. Landwirte

Leitungsprojekte for- dern die Betroffenen enorm.

Mustervertrag für Breitbandausbau er- arbeitet.

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Interessenvertretung

wiederum wären einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt.

Die Landwirtschaftskammer OÖ nahm allein in der Gemeinde Weibern 22 Überfahrten auf und schilderte ein mögliches Unfallrisiko. Die Erhe- bung wurde der Landesstraßenverwaltung und von dort an das beauftragte Planungsbüro wei- tergeleitet. Es wurde vereinbart, alle Querun- gen auf mögliche Risiken hin zu untersuchen.

Schlecht einsehbare Stellen sollen entschärft werden, indem das Gelände verändert oder der Bewuchs entfernt wird. An manchen Stellen wird ein Spiegel helfen, Radfahrer rechtzeitig zu erkennen. Es muss das oberste Ziel sein, Unfälle zu vermeiden.

Mountainbikevertrag

Anlässlich der Erstellung der Broschüre „Moun- tainbiken und Radfahren im Wald“ wurde mit der Oberösterreich Tourismus GmbH als Dachorganisation oberösterreichischer Tou- rismusverbände ein neuer Gestattungsvertrag für Mountainbikestrecken ausverhandelt, der an die Stelle des bisherigen Vertrags tritt. Der neue Vertrag präzisiert die Rechtsposition von Grundeigentümern (zum Beispiel hinsichtlich betriebsnotwendiger Sperren) und verbessert sie in einzelnen Punkten (zum Beispiel hinsicht- lich der Vertragslaufzeit oder bezüglich Maß- nahmen zur Flurreinigung).

Der Mustervertrag existiert in zwei Varianten, die sich vor allem in der Frage der Entgeltlich- keit und in der Übernahme der Wegehalter- haftung gem. § 1319a ABGB unterscheiden.

Neu formulierte Verhaltensregeln („Fair-play- Regeln“), die Radfahrern an zentralen Punkten entlang von freigegebenen Wegstrecken zur Kenntnis zu bringen sind, ergänzen den neuen Vertrag.

Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds OÖ Im Jahr 2017 hat der Landwirtschaftliche Sied- lungsfonds für OÖ eine Gesamtfläche von 101,88 Hektar um einen Kaufpreis von 5.898.674 Euro erworben. Der Ankauf erfolgte von 30 Grund- besitzern, die Flächen wurden vorwiegend Zug um Zug an Bauern zur Aufstockung und Arron- dierung weitergegeben. Das Ausmaß der erwor- benen Äcker und Wiesen beträgt 91,12 Hektar und jene der Waldflächen 10,76 Hektar. Fünf Lie- genschaften wurden mit der gesamten Hofstelle erworben. Der Landwirtschaftliche Siedlungs- fonds für OÖ erwirbt auch Grundstücke als Ersatzflächen für öffentliche Maßnahmen. Für geplante Wasserrückhaltemaßnahmen wurde im Raum Peuerbach eine Fläche von 6,73 Hektar und im Bezirk Vöcklabruck eine Fläche von 0,68 Hektar angekauft. Die öffentlichen Maßnahmen für Wasserbau oder Straßenbau sind wesentlich leichter zu bewerkstelligen, wenn entsprechende Ersatzgrundstücke angeboten werden können.

29 bäuerliche Kaufwerber konnten im Jahr 2017 die Abwicklung dieser Grundkäufe über den Landwirtschaftlichen Siedlungsfonds in An- spruch nehmen. Dadurch wird die Vorbereitung für die Vertragserrichtung, die Unterstützung bei der Lastenfreistellung und letztendlich die endgültige Durchführung der Rechtsgeschäfte durch den Siedlungsfonds vorgenommen.

Die Bodenmobilität in Oberösterreich ist nach wie vor ungebrochen hoch. Im Zentralraum haben die Grundpreise für gute Ackerflächen bereits ein Niveau erreicht, das fernab jeglicher wirtschaftli- chen Grundsätze liegt. Die Chance für den Ankauf von angrenzenden Flächen oder Grundstücken in unmittelbarer Nähe wird aber trotzdem von leis- tungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben ge- nützt, da das Angebot von Grund und Boden in manchen Gegenden sehr gering ist.

Neue Verträge regeln Freigabe von Moun- tainbikestrecken.

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Ausgleichszahlungen | Förderungen

Im Jahr 2017 wurden im Bereich der Förderungs- und Ausgleichszahlungen folgende Antragsakti- onen umgesetzt und abgewickelt:

Mehrfachantrag Flächen (MFA) 2017

Herbstantrag (HA) 2017 mit der Bekanntga- be der Begrünungsflächen für Teilnehmer an der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau bzw. Umstieg in eine höherwertige Maßnahme des ÖPUL 2015

MFA und HA – Anzahl der Anträge OÖ 2017

Ausgleichszahlungen und Förderungen 2017

MFA 2017

Im Berichtsjahr 2017 wurden 23.810 Mehrfach- anträge gestellt, das ergibt ein Minus im Ver- gleich zum Vorjahr von rund 1,4 Prozent. 2.039 oder rund 8,6 Prozent davon wurden online ge- stellt, der Rest im Wege der Bezirksbauernkam- mer. Die Online-Antragstellung konnte sich da- her im Vergleich zu 2016 mit 7,9 Prozent leicht steigern.

23.711 Antragstellerinnen und Antragsteller haben die Direktzahlungen (DIZA) inkl. gekop- pelter Stützungen beantragt. 19.909 Betriebe nehmen am ÖPUL teil, das ist ein Plus von rund 2,4 Prozent im Vergleich zur ÖPUL-Teilnahme im Jahr 2016. Offensichtlich wurde die letzte Ein- stiegsmöglichkeit in das Umweltprogramm mit dem Herbstantrag 2015 doch noch von einigen Betrieben genutzt.

14.431 Antragstellerinnen und Antragsteller ha- ben die Ausgleichszulage beantragt.

(Quelle: AMA, Stand 31.12.2017).

Herbstantrag 2017 – ÖPUL 2015

Mit dem Herbstantrag 2017 mussten die Be- grünungsflächen für die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau angemeldet werden.

Zusätzlich bestand die Möglichkeit, in eine hö- herwertige Maßnahme des ÖPUL 2015 umzu- steigen. Insgesamt haben 8.480 Betriebe einen Herbstantrag 2017 abgegeben, davon 961 oder 11,3 Prozent online.

(Quelle: AMA, Stand 25.10.2017).

Beratung zu Agrarischen Förderungen mit Schwerpunkt LE Projektförderungen

Die Projektförderungen in der Ländlichen Entwick- lung sind ein zentrales Förderinstrument für un- sere Land- und Forstwirtschaft. Es sollen damit die verschiedensten Ziele erreicht werden, unter anderem die Verbesserung der Wettbewerbsfähig- keit der land- und forstwirtschaftlichen Produktion und die Erschließung von Einkommensmöglichkei- ten neben der klassischen Urproduktion. Beispiel- haft seien die Bildungsförderung, die Investitions-

förderung, die Existenzgründungsbeihilfe oder die Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten angeführt. Nach der 2. Programmän- derung 2017 stehen für die LE Projektförderung in Österreich jährlich rund 400 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die umfassende Information der Bäuerinnen und Bauern mit den verschiedensten zur Verfügung stehenden Metho- den und Medien ist eine zentrale Aufgabe in der Beratung. Der verstärkte Einsatz des Internets in der Beratung und die Nutzung von lk-online durch die Bäuerinnen und Bauern ist ein besonderes Anliegen. In lk-online stehen alle wichtigen Infor- mationen und Formulare zur Beantragung von LE Projektförderungen zur Verfügung.

Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Ländlichen Entwicklung

Im Rahmen der Bildungsförderung in der Ländli- chen Entwicklung wurden im Kalenderjahr 2017 40 Veranstalterförderungsanträge des LFI der Landwirtschaftskammer OÖ ausbezahlt. Der Zuschuss beträgt 1,6 Millionen Euro. Die Bil- dungsförderung kommt indirekt den Bäuerinnen und Bauern zugute, da die in Rechnung gestellten Kursbeiträge um die Förderung reduziert werden.

Zivildienst in der Landwirtschaft

Während des Zivildienst-Turnus vom 1. März bis 30. November 2017 waren 26 Zivildiener auf rund 60 landwirtschaftlichen Betrieben in ganz Oberösterreich tätig. Die Zivildiener leisteten dabei in Summe rund 38.000 Einsatzstunden.

Die Kosten für den Einsatzbetrieb betrugen 2,20 Euro je Arbeitsstunde. Betriebe mit Schicksals- schlägen und arbeitswirtschaftlichen Notsituati- onen können die Möglichkeit des Zivildienerein- satzes nutzen.

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000

MFA DIZA ÖPUL AZ HA

23.810 23.711

19.909

14.431

8.480

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Beratung

Qualitätsmanagement in der Beratung

Mit Beratung zum Erfolg – der Kunde steht im Mittelpunkt

Eine zentrale Aufgabe der Landwirtschaftskam- mer ist die Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern bei der erfolgreichen Führung und Wei- terentwicklung der Betriebe durch ein vielsei- tiges Beratungsangebot. Rund 38 Prozent der gesamten Arbeitsleistung der Landwirtschafts- kammer werden im Bereich Beratung erbracht – das entspricht 132.000 Beratungsstunden mit rund 72.670 Beratungskontakten. Ein Überblick über das umfassende Beratungsangebot sowie weiterführende Fachinformationen und Down- loads in den verschieden Fachbereichen sind in lk-online im Fachbereich Beratung verfügbar.

Durch die Erbringung professioneller Dienstleis- tungen soll ein bestmöglicher Nutzen für die Bäu- erinnen und Bauern erreicht werden. Das rasante Fortschreiten der Technisierung auf den land- wirtschaftlichen Betrieben, neue Forschungser- kenntnisse, sich ändernde Marktanforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen erfordern eine laufende Weiterentwicklung des Beratungs- angebotes.

Auf diese Weise kann eine hohe Kundenzufrie- denheit sichergestellt werden. Die erforderliche Weiterentwicklung und Verbesserung des Bera- tungsangebotes wird durch das 2014 eingeführ- te Qualitätsmanagementsystem unterstützt.

Dabei werden auch in regelmäßigen Abständen Kundenbefragungen durchgeführt.

Im ersten Halbjahr 2017 wurden 621 Bäuerinnen und Bauern zur Zufriedenheit mit den erhaltenen Beratungsleistungen befragt. Die Bäuerinnen und Bauern bewerten die Qualität der erhalte- nen Beratungsleistungen in den verschiedenen Fachbereichen mit durchschnittlich 1,4 nach dem Schulnotensystem durchwegs sehr positiv.

Die Befragung umfasste unter anderem Themen wie die fachliche Kompetenz und Freundlichkeit der Mitarbeiter, den Nutzen der Beratung für den Betrieb sowie die Wartezeit bis zur Beratung. Die Ergebnisse der einzelnen Fragen liegen in einer Bandbreite von 1,2 bis 1,6.

Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer ist dieses Ergebnis die Bestätigung ihres Engagements für die Bäuerin- nen und Bauern und zugleich ein Auftrag, wei- terhin bestmögliche Beratungsleistungen zu er- bringen.

Die Befragung wurde von den Bäuerinnen und Bauern auch genutzt, um zahlreiche Verbesse- rungsvorschläge zum Beratungsangebot der Landwirtschaftskammer einzubringen. Diese Rückmeldungen der Landwirte sind ein wichti- ger Beitrag für die Weiterentwicklung des Bera- tungsangebotes.

Beratung

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Beratung

0 5.000 10.000 15.000 20.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000

1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016

€/Unternehmerhaushalt

Futterbaubetriebe Marktfruchtbetriebe Veredelungsbetriebe Bundesmittel Linear (Bundesmittel)

Steigerung: Ø 900 €/Jahr Verbrauchsentwicklung inkl. Beiträge zur SVB und Einkommensteuer

Beratungen unter- stützen eine erfolgrei- che Unternehmens- führung.

Beratungsförderung 2017-2021

Seit 1. Jänner 2017 erfolgt die Beratungsförde- rung neben den Mitteln vom Agrarressort des Landes OÖ durch eine Kombination von nationa- lem Fördervertrag und Beratungsförderung aus EU-kofinanzierten Mitteln der Ländlichen Ent- wicklung 14-20.

Dazu wurde vom BMNT eine EU-weite Ausschrei- bung von elf Beratungsbereichen durchgeführt.

Der Zuschlag erfolgte an die Förderwerber „ARGE LK-Beratung“ (Kooperation der neun Landwirt- schaftskammern und LK Österreich) für zehn Beratungsbereiche und „ARGE BIO-Beratung“

(Kooperation der neun Landwirtschaftskammern mit den neun BIO AUSTRIA-Verbänden) für den Beratungsbereich Biolandbau. Die Förderung der Beratungsleistung für den Landwirt erfolgt über den Dienstleister („ARGE LK-Beratung“ bzw.

„ARGE BIO-Beratung“). Dadurch entfällt für den Landwirt die einzelbetriebliche Antragsstellung zur Förderung von Beratungsleistungen.

Durch das neue Fördermodell kann das bisherige Fördervolumen aus dem Fördervertrag LK-Bera- tung (2014-2016) in etwa gleicher Höhe abgesi- chert werden.

Professionelle Beratungsleistungen können der- zeit und zukünftig nur durch Fördermittel des Landes, Bundes und der Europäischen Union kos- tenfrei bzw. zu einem geringen Kostenbeitrag an- geboten werden.

Fördervolumen für „ARGE LK-Beratung“

und „ARGE BIO-Beratung“

Fördersumme – Österreich

davon LK OÖ

LE-gefördert: € 5.060.000,- € 1.036.264,- National gefördert: € 3.440.000,- € 674.459,-

Betriebsberatung

Vor dem Hintergrund der dynamischen Ver- brauchsentwicklung, der volatilen Marktpreise, der Auswirkungen des Klimawandels und daraus folgenden Einkommensschwankungen stellt die Unternehmensberatung ein wichtiges Angebot der Landwirtschaftskammer OÖ dar.

Die Landwirtschaftskammer unterstützt die Bäuerinnen und Bauern dabei, die Betriebsent- wicklung im Rahmen ihrer vorhandenen Möglichkeiten realistisch einzuschätzen, In- vestitionsvorhaben gründlich zu planen und zu- sätzliche Wertschöpfung am Betrieb zu erzielen.

Die Erarbeitung betriebsindividueller Kennzah- len und Strategien bilden dabei die Grundlage.

Das Produktmanagement erfolgt in der Zentrale, Hauptansprechpartner für Beratungen im Be- reich Unternehmensführung sind vor allem die Beraterinnen und Berater der Bezirksbauernkam- mern.

Die Bildungs- und Beratungsangebote zur Be- triebsplanung und zur Erstellung von Betriebs- konzepten sind zentrale Angebote für die oö.

Bäuerinnen und Bauern, um vor Entwicklungs- schritten wie zum Beispiel Betriebserweiterun- gen, Betriebsumstellungen oder Hofübernah- men eine solide Entscheidungsgrundlage und mehr Entscheidungssicherheit zu erarbeiten.

Die Beraterinnen und Berater erstellten mit den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern im Jahr 2017 76 Betriebsplanungen (im Vorjahr 77) und 783 Betriebskonzepte (im Vorjahr 811).

Für die Beratungsprodukte Betriebsplanungen und Betriebskonzepte wurden im Auswertungs- zeitraum rund 7850 Stunden aufgewendet. In der Unternehmensführung Grundberatung wur- den rund 7000 Stunden zu den Themen De- ckungsbeiträge und Kalkulationen, ökologische und steuerliche Begrenzungen und allgemeine betriebswirtschaftliche Fragen nachgefragt.

(18)

Beratung

Arbeitskreise

Die in zehn verschiedenen Fachbereichen an- gebotenen Arbeitskreise stellen ein besonders wertvolles, zielgruppenorientiertes Bildungs- und Beratungsangebot dar. 2017 nutzten in Oberösterreich 1700 Bäuerinnen und Bauern dieses Angebot. Somit werden in Oberöster- reich 36 Prozent aller Arbeitskreisbetriebe Ös- terreichs betreut.

1700 Betriebe wer- den in Arbeitskrei- sen betreut.

Innovative Betriebs- konzepte auf www.

meinHof-meinWeg.

at.

LK Unternehmerservice

Das LK Unternehmerservice der Landwirtschafts- kammer OÖ schafft ein offenes Klima für Inno- vationen in der Landwirtschaft und begleitete im vergangenen Jahr innovative Bauern bei rechtli- chen, betriebswirtschaftlichen und marktbezoge- nen Überlegungen. Dazu wurde unterstützend die Broschüre „Neue Wege in der Landwirtschaft“

gestaltet. Kunden sind Betriebsleiter, die Chan- cen zur Erweiterung ihrer Einkommensgrundlage erkennen, das wirtschaftliche Potenzial ihres Be- triebes ausnützen und neue Märkte erschließen wollen. Der landwirtschaftlichen Tätigkeit sind dabei oft Grenzen gesetzt, daher eröffnet eine gewerbliche Ausrichtung eines Betriebszweiges oftmals neue Perspektiven und Chancen und ist auch aus rechtlichen Gründen oftmals notwendig.

Dazu wurde das Beratungsprodukt „Einstieg ins Gewerbe“ entwickelt. Das LK Unternehmerser- vice begleitet bäuerliche Unternehmer bei ihren Überlegungen zur betrieblichen Neuausrichtung, beim Eintritt ins Gewerbe, bei der Konkretisierung und Kalkulation der Vorhaben, der Kundenanaly- se und der Abschätzung des Marktpotenziales.

Innovation und Marketing ermöglichen Wert- schöpfung und sichern den Arbeitsplatz Bauern- hof. Enge Kontakte zu den verschiedenen Fach- bereichen in der Wirtschaftskammer sorgen für einen möglichst reibungslosen Übergang. Viele Betriebsleiter oder Hofübernehmer haben Vor- stellungen, wie sie ihre Zukunft gestalten möch- ten, sind aber unsicher, ob diese realisierbar sind.

Fragen der persönlichen Stärken, des familiären Umfeldes, der Neigungen, der Bildung und der Erwartungen sind ebenso Thema wie Fragen der Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Marke- ting. Im Rahmen der bundesweiten Innovations- offensive wurde die neue Homepage www.mein Hof-meinWeg.at entwickelt. In dieser Datenbank werden seit Mitte Juni laufend Beispiels- und Ex- kursionsbetriebe aus ganz Österreich präsentiert.

Die Landwirtschaftskammern Österreichs wollen damit die Bedeutung von Innovationen in der Land- wirtschaft unterstreichen und Mut zu Neuem ma- chen. Ziel ist die Sicherung von Arbeitsplätzen und die Steigerung der Wertschöpfung auf den Höfen.

Die LK bietet sich dadurch als Drehscheibe für In- novationen im ländlichen Raum an.

Arbeitskreise in Oberösterreich (Stand Jänner 2017)

Arbeitskreis Anzahl

Arbeitskreise Mitglieder

Milchproduktion 22 319

Rindermast 6 99

Mutterkuhhaltung 5 55

Unternehmensführung 9 90

Ackerbau 29 481

Ferkelproduktion 14 364

Schweinemast 10 175

Schaf- und Ziegenmilchproduktion 3 48

Lämmerproduktion 2 26

Biogas 1 43

Summe 101 1700

Arbeitskreis Unternehmensführung

In den Arbeitskreisen Unternehmensführung er- halten die Teilnehmenden Unterstützung beim Führen gesamtbetrieblicher Aufzeichnungen und deren Interpretation bis hin zur Durchführung der Vollkostenauswertung. Die Bearbeitung von Fachthemen zur Betriebsführung mit dem heuri- gen Schwerpunkt Kommunikation und Organisati- on sowie moderierte Betriebsbesuche bei den Mit- gliedern rundeten im Jahr 2017 das Angebot ab.

Betriebs- und Unternehmens- führung in der Meisterausbildung

Es hat sich im vergangenen Arbeitsjahr 2017 gezeigt, dass durch die Verlängerung der Aus- bildungszeit von zwei auf drei Jahre die Qualität der Meisterausbildung deutlich erhöht werden konnte. Dazu leistete insbesondere auch die Betreuung der Kursteilnehmer hinsichtlich ihrer betriebseigenen Buchhaltung über zwei Jahre hinweg einen wertvollen Beitrag. Zur Intensivie- rung der betriebswirtschaftlichen Inhalte in der Ausbildung trägt die Auswertung der Vollkosten auf Basis der eigenen Buchführung maßgeblich bei. Die mit Bezug auf die Bundesvorgaben für Oberösterreich konkretisierten Inhalte und Kom- petenzen gewährleisten einen einheitlichen Aus- bildungsstandard im ganzen Bundesland, wel- cher durch die Beraterinnen und Berater in den

(19)

Beratung

Bauberatung

Im Berichtsjahr hat die Bauberatung 7.420 Stun- den geleistet, wovon rund 4.525 Stunden auf Beratungen mit Kunden entfielen. Die restlichen Leistungen umfassen die Vortragstätigkeit, die Erstellung von Beratungsunterlagen und Merk- blättern, die Leistungen bei Messen sowie die Mitwirkung in Arbeitsgruppen auf Landes- und Bundesebene und bei Stellungnahmen zu baure- levanten Verordnungen, Richtlinien und Normen.

5.850 Stunden betreffen den Stallbau. Davon entfielen 74 Prozent auf Rinderstallungen, 18 Prozent auf den Bereich Schweine und 8 Prozent auf sonstige Tierkategorien wie Schafe, Ziegen und Pferde.

Bei 439 Bauberatungen erfolgten Hofbesu- che und 130 Fälle mündeten in der konkre- ten Erstellung von CAD-Entwurfsplanungen zu Bauprojekten. 49 Fälle entfielen auf die CAD-Entwurfsplanung-Basis, 81 Fälle auf die CAD-Entwurfsplanung-Gesamt.

Novellierung OÖ Bautechnikverordnung Anfang Juli 2017 wurde die OÖ Bautechnikver- ordnung mit der Zielsetzung für künftige Bauvor- haben eine weitgehende Vereinfachung des Ge- nehmigungsverfahren zu erreichen, novelliert.

Darüber hinaus war die Umsetzung der aktuellen OIB-Richtlinien 2015 (Richtlinien des österrei- chischen Institutes für Bautechnik) wesentlicher Bestandteil der Verordnungsnovelle.

Die Mitarbeit des Baureferats beinhaltete eine bestmögliche Abstimmung und Vereinfachung der bautechnischen Anforderungen für den land- wirtschaftlichen Bereich. Das Baureferat hat im Vorfeld der Novelle mit umfangreichen Vorar- beiten zum Thema Brandschutz ausschlaggeben- de Vereinfachungen erzielt. Die wesentlichen Grundlagen dazu bildeten die überarbeitete OIB Richlinie 2 (2015) sowie das ÖKL Merkblatt „Bauli- cher Brandschutz in der Landwirtschaft (2017)“, in denen die aktuellen und kommenden Stallbaufor- men und Betriebsgrößen eingearbeitet wurden.

Rieder Messe 2017 – Baulehrschau

Mit der Sonderschau „Rund um die Kuh“ wur- den das Thema Kuhkomfort bei der Herbstmesse 2017 in spielerischer Form Jung und Alt näher- gebracht. Die Messebesucher konnten in dieser Sonderschau die richtige Liegeboxeneinstellung ausprobieren, die Luftgeschwindigkeit im Stall überprüfen und die richtigen Tränkestellen im Laufstall suchen. Begleitend zu der Sonderschau wurden aktuelle Beratungsbroschüren und neue Bauberatungsblätter angeboten, die weiterfüh- rende Informationen zu den Stationen boten. Bei den Dauerausstellungen in den Bereichen Rinder- und Schweinhaltung sowie Bauen allgemein wur- den in Zusammenarbeit mit den Herstellern und der Rieder Messe Aktualisierungen vorgenommen.

Diese werden für Schulführungen und in der Meis- terausbildung ganzjährig genutzt.

Ergänzt wurde das Messeangebot mit aktuellen Beratungsinformationen der Landwirtschafts- kammer OÖ, der Sozialversicherungsanstalt der Bauern und der Brandverhütungsstelle OÖ.

Bundesweite Beratungsunterlagen – ÖKL Baumerkblätter

Die ÖKL-Merkblätter bieten zu landwirtschaftli- chen Bauvorhaben rechtlich und technisch abge- sicherte Planungsstandards. Sie sind Grundlage bei der Förderungsabwicklung und gewinnen zunehmend an Bedeutung als objektive Beurtei- lungsgrundlage im Baugenehmigungsverfahren.

Die Mitarbeiter der Bauberatung haben 2017 an der Ausarbeitung folgender Merkblätter mitgewirkt:

Haltung von behornten Rindern

Direktvermarktung und Verarbeitungsräume für Fleisch

Baulicher Brandschutz in der Landwirtschaft

Heutrocknung

Einen besonderen Schwerpunkt bildeten 2017 die Neuauflagen der landtechnischen Broschü- ren für die Bio-Tierhaltung:

Stallbau – Bio-Tierhaltung Rinder

Stallbau für die Bio-Tierhaltung Schweine

Stallbau für die Bio-Tierhaltung Schafe

2017 wurden 130 CAD-Entwurfspla- nungen erstellt.

Stärkung der Unternehmerkompetenzen in der Meisterausbildung:

Kompetenzorientierte Ausbildung

Drei Ausbildungswinter

2 Jahre Buchhaltung

Vollkostenrechnung

Laufende Bearbeitung und Betreuung der Meisterarbeit

Bezirksbauernkammern sichergestellt wird. Die laufende Betreuung unterstützt die Teilnehmer dabei, die erworbenen Kompetenzen auf den ei- genen Betrieb zu transferieren und in der Meis- terarbeit über die gesamte Ausbildungszeit hin- durch schrittweise zu dokumentieren.

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Ernährung und Direktvermarktung

Ernährung und Direktvermarktung

Bewerbung heimischer Lebensmittel

Essen und im Besonderen Lebensmittel sind ein nicht mehr wegzudenkendes Thema in Medien und persönlichen Gesprächen. Zum einen ist das sehr positiv, jedoch sind auch zahlreiche Mythen über Lebensmittel im Umlauf. Daher wurde ein Folder entwickelt, der die Ausstellungstafeln zu Lebens- mittelmythen gut ergänzt. Im Jahr 2017 wurde verstärkt versucht, aus ernährungswissenschaft- licher Sicht fundiertes Lebensmittelwissen zu den Grundnahrungsmitteln direkt zu vermitteln.

Bei 17 Abendveranstaltungen mit über 1300 Teil- nehmerinnen und Teilnehmern konnte die Ernäh- rungswissenschafterin der Landwirtschaftskam- mer OÖ direkt Lebensmittelwissen an die Frau bzw. an den Mann bringen. In Zusammenarbeit mit einem regionalen Fernsehsender wurden 14 Kurzvideos zu Lebensmittelwissen über Gemüse gedreht und ausgestrahlt.

Die Homepage www.regionale-rezepte.at wurde um die Rubrik „Lebensmittelkunde“ erweitert, da- mit kann jederzeit auf fundiertes Wissen zurückge- griffen werden. Des Weiteren gab es Beiträge im ORF OÖ, bei Arcimboldo, in Kochjournalen und in Kundenzeitungen von Lebensmittelhändlern. Für regionale Tages- und Wochenzeitungen wurden Artikel verfasst. Durch regelmäßige Pressearbeit hat sich die Landwirtschaftskammer OÖ zu einem verlässlichen und kompetenten Informations- und

Ideenlieferanten zum Thema Lebensmittelkompe- tenz entwickelt.

Die äußerst gute Nachfrage nach den neuen Semi- narbäuerinnen-Kursthemen, wie „Gemüse fermen- tieren“ und „Festtagsbraten – genießen wie da- mals“, zeigen, dass Selbermachen und traditionelle Küche mit regionalen Lebensmitteln absolut boo- men. Das Interesse an Seminarbäuerinnen-Kur- sen ist ungebrochen. 221 AMA-Einsätze gab es bei Messen und Veranstaltungen (Landesgarten- schau, ORF-Weltmilchtag, ORF-Ernährungstag, regionale Genussfeste usw.) sowie in Supermärk- ten (Kooperation mit Rinder- und Schweinebörse).

Erstmals gelang 2017 eine Kooperation mit der Wirtschaftskammer bei selbstständigen Lebens- mittelhändlern zum Schwerpunktthema Erdäpfel.

Die jährliche Pädagoginnen-Weiterbildung „Eine runde Sache“ mit dem Thema „Milch und Milch- produkte“ erreichte 67 Pädagoginnen aus 49 Schu- len. Insgesamt 2422 Schülerinnen und Schüler in 101 Klassen konnten umfassend informiert wer- den. Darunter sticht der „Tag der Landwirtschaft“

in Linz, Ried und Steyr hervor, an dem 1456 städti- sche Schulkinder der 3. und 4. Klasse Volksschule und der 1. und 2. Klasse der Neuen Mittelschule vor Ort erlebten, wie Lebensmittel hergestellt wer- den und schmecken. 80 Pädagoginnen und Päda- gogen erhielten dabei auch einen guten Einblick, wie sie selbst in ihren Schulen die Angebote rund um Schule und Bauernhof einsetzen können.

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