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Tätigkeitsbericht 2018 Landwirtschaftskammer Oberösterreich

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Tätigkeitsbericht 2018

Landwirtschaftskammer Oberösterreich

www.ooe.lko.at

LK OÖ LK OÖ

LK OÖ LK OÖ

Budimir Jevtic/stock.adobe.com

maeder/pexels.com

(2)

Vorwort ... 3

Agrarpolitik: Bauernjahr 2018 ... 4

Vollversammlungen – Das Bauernparlament 2018 ... 14

Interessenvertretung ... 15

Ausgleichszahlungen und Förderungen 2018 ... 20

Bildung und Beratung: Beratungsförderung 2017–2021 ... 22

Betriebsberatung, LK Unternehmerservice ... 23

Arbeitskreise, Bauberatung ...24

Ernährung und Direktvermarktung ... 26

Urlaub am Bauernhof ... 27

Biologischer Landbau, Landjugend ... 28

Bäuerinnen ... 29

Rechtsberatung ... 30

Rinderhaltung, Fütterungsberatung ... 34

Mahl- und Mischgenossenschaften in Oberösterreich ... 37

Milchleistungsprüfung ...37

Schlachtkörperklassifizierung ...37

Schweinehaltung ... 38

Schaf-/Ziegenhaltung ... 39

Geflügelwirtschaft ... 40

Pferdezucht und Pferdewirtschaft ... 41

Teichwirtschaft ... 41

Landwirtschaftliche Wildhaltung ... 41

Pflanzenproduktion ... 42

Forst und Bioenergie ... 48

LFI – Ländliches Fortbildungsinstitut ... 56

LFA – Lehrlings- und Fachausbildungsstelle ... 59

Öffentlichkeitsarbeit ... 60

Aus dem Land – Initiativen und Projekte ... 63

Leistungsbilanz zur Kammerarbeit ... 66

Kundenservice, Personal ... 68

Finanzen, Oranisation und IT ... 69

Aufbau und Organisation – Bundes- | Landes- | Bezirks- und Gemeindeebene ... 70

Mitglieder der Vollversammlung ... 71

LK-Bezirksbauernkammern | Beratungsstellen für Tierproduktion... 72

Impressum ...74 Inhaltsverzeichnis

(3)

Vorwort

Bauernschaft massiv gefordert

Mag. Friedrich Pernkopf Kammerdirektor ÖR Ing. Franz Reisecker Präsident

Das zurückliegende Dürrejahr 2018 hat die OÖ Land- und Forstwirtschaft massiv gefordert. Ne- ben der gewährten Entschädigung für die von der Dürre hauptbetroffenen Betriebe geht es nun vor allem darum, entsprechende Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen zum Klimawandel um- zusetzen. Auf massives Drängen der Landwirt- schaftskammer konnte im abgelaufenen Jahr die Attraktivität von agrarischen Risikoversiche- rungen durch eine Reduktion der Versicherungs- steuer und eine Erhöhung des öffentlichen Zu- schusses wesentlich verbessert werden. Zudem wurde die Dürreindex-Versicherung auf weitere Kulturen ausgeweitet und auch Tierausfallsver- sicherungen in die öffentliche Bezuschussung einbezogen. Es liegt nun in der Verantwortung der bäuerlichen Betriebsführer, diese wesentlich verbesserten Angebote auch zu nutzen und so aktiv eine betriebliche Risikovorsorge zu betrei- ben. Darüber hinaus müssen aber auch in der Pflanzenproduktion entsprechende Anpassungs- maßnahmen zur besseren Bewältigung der sich ändernden Klimabedingungen gesetzt werden.

Stabile EU-Agrarfinanzierung

Im vergangenen Jahr wurde eine breite Diskussion über die budgetäre Ausgestaltung der künftigen Agrarpolitik gestartet. Die politischen Verantwor- tungsträger auf EU-, Bundes- und Landesebene sind gefordert, klare Entscheidungen zur Siche- rung der agrarischen Budgetmittel zu treffen. Ge- rade die im EU-Vergleich kleinbäuerliche Struktur und der hohe Anteil benachteiligter Gebiete in Ös- terreich erfordern zwingend eine zumindest stabile Finanzierung für Direkt- und Ausgleichszahlungen.

GAP-Reform bedarf deutlicher Korrekturen Die von der EU vorgelegten Vorschläge für eine neuerliche Agrarreform bedürfen in zentralen Be- reichen noch deutlicher Korrekturen und Anpas- sungen. Dies betrifft insbesondere neue kosten- treibende Auflagen im Rahmen der sogenannten Konditionalität, die das bisherige Greening erset- zen sollen. Zudem kann mit den derzeit vorlie- genden Vorschlägen das von der EU postulierte Ziel einer verstärkten Unterstützung klein- und mittelbäuerlicher Betriebe noch nicht wirklich er- reicht werden.

Steuerreform muss Entlastung bringen Im Zuge der geplanten Steuerreform werden auch Entlastungen bei den Sozialversicherungsbeiträ- gen für Bezieher niedriger Einkommen diskutiert.

Die Bauernvertretung fordert analog auch eine

nachhaltige Entlastung bei den SVB-Beiträgen, damit auch die Bauern von der geplanten Reform profitieren können. Gerade viele kleinere land- wirtschaftliche Betriebe können den SVB-Beitrag nicht mehr aus den in der Land- und Forstwirt- schaft erzielten Einkünften abdecken, sodass hier vermehrt Betriebsaufgaben drohen.

LK-Strukturreform hat sich bewährt

Die in den letzten beiden Jahren großteils schon umgesetzte LK-Strukturreform stößt bei den Bäu- erinnen und Bauern erfreulicherweise auf eine überwiegend positive Resonanz. Die teilweise er- folgte personelle Neuorganisation und die damit einhergehende verstärkte Spezialisierung in der Beratung ermöglichen eine weitere wesentliche Effizienzsteigerung sowie eine noch konsequente- re Qualitätsorientierung im Leistungsangebot. Wir bedanken uns bei den Bäuerinnen und Bauern, bei den Verantwortlichen Funktionärinnen und Funk- tionären sowie bei den Mitarbeiterinnen und Mitar- beitern für die überwiegend sehr hohe Akzeptanz und Unterstützung der gesetzten unverzichtbaren Reformschritte. Die Landwirtschaftskammer ar- beitet an weiteren Effizienzsteigerungen sowie einer verstärkten Zusammenarbeit zwischen den Landwirtschaftskammern, um den bäuerlichen Betriebsführern weiterhin ein Leistungsangebot auf hohem Niveau bieten zu können.

Herzlichen Dank

Unsere besondere Anerkennung gilt den Bäuerin- nen und Bauern sowie den Grundbesitzern für die im Jahr 2018 teils unter sehr schwierigen Bedin- gungen geleistete Arbeit. Ein wesentlicher Erfolgs- faktor der Arbeit in der Landwirtschaftskammer ist das intensive Zusammenwirken der gewählten Funktionärinnen und Funktionäre in der Selbstver- waltung sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbei- ter. Ein ganz besonderer Dank gilt unseren öffent- lichen Geldgebern, insbesondere dem Agrarresort des Landes OÖ sowie dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus und der EU. Mit diesen Beiträgen konnte den Kammermitgliedern auch im abgelaufenen Jahr wieder ein umfassen- des Leistungsangebot bereitgestellt werden.

Mag. Friedrich Pernkopf ÖR Ing. Franz Reisecker

Kammerdirektor Präsident

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Agrarpolitik

Bauernjahr 2018: Dürre hat Land- und Forstwirtschaft massiv gefordert

Das Jahr 2018 war insbesondere in OÖ erneut von Klimaextremen geprägt. Die bereits ab dem Frühjahr aufgetretenen massiven Niederschlags- defizite und überdurchschnittlichen Temperatu- ren haben vor allem im Grünland und Futterbau zu massiven Ertragseinbrüchen geführt. Im Bundes- ländervergleich war Oberösterreich heuer dabei klar das hauptbetroffene Bundesland. Die Haupt- kulturen im Ackerbau – insbesondere Mais und Wintergetreide – sind mit diesen Wetterextremen aber besser zurechtgekommen, als ursprünglich befürchtet. Trotzdem zeigt das Berichtsjahr klar auf, dass die dringend notwendige Klimawande- lanpassungs-Strategie die bäuerlichen Betriebe in den nächsten Jahren massiv fordern wird.

Grünland und Wälder litten unter Dürre Die Getreideernte im Sommer startete 2018 so früh wie nie zuvor. Angesichts der massiven Niederschlagsdefizite konnten im Ackerbau aber durchaus respektable Erträge erzielt werden.

Zudem haben sich bei Getreide die Märkte und

Preise etwas stabilisiert. Massive Ertragsdefizite waren aufgrund der fehlenden Niederschläge ab April am Grünland und im Feldfutterbau zu ver- zeichnen, sodass hier viele Betriebe auf Ersatz- futtermittelzukäufe angewiesen waren. Beson- ders dramatisch war aufgrund der ausgeprägten Dürre der Borkenkäferbefall in den heimischen Wäldern. Der Markt für Nadelsägerundholz war das gesamte Jahr massiv überlastet und die Preise enorm unter Druck. Zudem hatten die be- troffenen Waldbesitzer mit zum Teil erheblichen Abfuhrverzögerungen und Engpässen bei den Frachtkapazitäten zu kämpfen.

Differenzierte Marktentwicklung in Tierproduktion

Der EU-Schweinemarkt, der mit einem Eigenver- sorgungsgrad von etwa 115 Prozent strukturell auf Drittlandexporte angewiesen ist, war 2018 von einer deutlich rückläufigen Entwicklung ge- prägt. Hauptursache für das EU-weite Produkti- onsplus von etwa zwei Prozent war die steigende Dürre verursachte im

Grünland und Futter- bau massive Ertrags- einbrüche.

Fotos: LK OÖ

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Agrarpolitik

Erzeugung in Spanien, Dänemark, Holland und Polen. Zudem verhinderte die weitere Ausbrei- tung der Afrikanischen Schweinepest in Osteu- ropa positive Markt- und Preisimpulse. Dadurch wurde mit einem durchschnittlichen Basispreis von 2,14 Euro je Kilogramm auch das Preisziel für Ferkel deutlich verfehlt. Der Schlachtrinder- markt zeigte sich in der ersten Jahreshälfte weit- gehend stabil, ist aber ab dem Sommer mit dürre- bedingten Notverkäufen bei Kühen etwas unter Druck geraten, sodass die Auszahlungspreise gegen Jahresende unter dem Vorjahresniveau lagen. Der massive Verfall der türkischen Lira um zeitweise bis zu 50 Prozent hat auch den Zuchtrindermarkt einbrechen lassen.

Attraktivere Agrarversicherungen

Die Österreichische Hagelversicherung bietet für die wichtigsten Kulturen Elementar-Risikoversi- cherungen bei Hagel, Frost, Dürre, Stürmen und extremen Niederschlagsereignissen an. Zusätz- lich wird seit den letzten Jahren eine Dürreindex- versicherung für Grünland, Mais, Winterweizen und Zuckerrübe angeboten, die ab 2019 auch auf Soja und Winterroggen ausgeweitet wurde.

Die Elementar-Risikoversicherungen wurden bisher von Bund und Land mit 50 Prozent aus öffentlichen Mitteln bezuschusst. Daher sind in den angeführten Bereichen keine Entschädi- gungen aus dem Katastrophenfonds mehr mög- lich. Mit dem Jahressteuergesetz 2018 wurde im vergangenen Jahr die für Hagelversicherun- gen bestehende Begünstigung bei der Versiche- rungssteuer auf alle Agrarversicherungen aus- geweitet. Ab 2019 unterliegenden diese dem günstigeren Besteuerungssatz von 0,02 Prozent der Versicherungssumme, anstatt der allgemei- nen Versicherungssteuer in Höhe von 11 Prozent des Versicherungsentgeltes.

Im Rahmen der Dürrehilfe wurden 2018 die dau- erhafte Erhöhung der öffentlichen Bezuschussung der Agrarversicherungsprämien von 50 auf 55 Prozent (Gesamtzuschussbedarf von derzeit 63 auf 75 Millionen Euro) und die Neueinführung ei- ner öffentlichen Bezuschussung für Tierausfalls- versicherungen (Zuschussbedarf von 5,5 bis 11 Millionen Euro) noch im November vom Parlament beschlossen. Mit der Tierausfallsversicherung kön- nen wesentliche Tierseuchenrisiken wie zB die Af- rikanische Schweinepest, Brucellose bei Rindern sowie Salmonellen und Schwarzkopfkrankheit bei Geflügel abgedeckt werden. Damit wurde das Gesamtpaket der bestehenden Elementar-Risiko- versicherungen für die landwirtschaftlichen Be- triebe nochmals wesentlich attraktiver gestaltet.

In Oberösterreich profitierten 2018 92 Prozent der Dürreversicherten von der Auszahlung einer Versicherungsleistung. In mehreren EU-Ländern

wird das System der österreichischen Agrarver- sicherungen als Vorbild betrachtet.

Dürrehilfe für hauptbetroffene Betriebe Aufgrund des enormen Ausmaßes und der Dramatik der Dürresituation hat die Landwirt- schaftskammer OÖ im Sommer des Berichts- jahres aufgrund des geringen Durchversiche- rungsgrades mit Nachdruck öffentliche Hilfen für die hauptbetroffenen Grünlandbetriebe ein- gefordert. Letztendlich wurden von Bund und Ländern insgesamt 20 Millionen Euro für Direkt- hilfen und 1 Million Euro für Zinsenzuschüsse zur Verfügung gestellt.

Vorgabe des Bundes für die Finanzierung der Direktbeihilfen waren die Umsetzung eines bundesweit einheitlichen Modells sowie eine möglichst einfache Abwicklung auf Basis ob- jektiver Wetterdaten (jedenfalls ohne Scha- densschätzungen vor Ort). Für die Umsetzung der Direkthilfen standen letztendlich nur die Niederschlags- und Wetterdaten der Zent- ralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) ergänzt um Niederschlagsdaten von Messstationen des Landes OÖ zur Verfügung.

Auf dieser Basis wurden dann die Daten für die Katastralgemeinde-Einstufung im Rahmen der Dürreindexversicherung der Hagelversicherung herangezogen und auf Drängen aus OÖ „Ab- rundungen“ in Bereichen mit sehr niedrigen durchschnittlichen Niederschlagswerten vorge- nommen. Das ZAMG-Modell wies aber in der Detailabgrenzung gewisse Schwächen auf, da die im Berichtsjahr fast nur kleinräumigen und punktuellen Niederschlagsereignisse teilweise nur unzureichend abgebildet wurden. Letztend- lich musste zur Kenntnis genommen werden, dass für die Abwicklung – trotz aller Detailpro- bleme – keine besseren Wetterdaten zur Verfü- gung standen.

Nach intensiven innerbäuerlichen Diskussionen stelle das Land OÖ zusätzlich 1,9 Millionen Euro zur Verfügung um in Problembereichen eine weitere „Abrundung“ der Gebietskulisse zu er- möglichen. Damit konnten 92 Katastralgemein- den bzw. ca. 1.400 Betriebe zusätzlich für die Dürrehilfe berücksichtigt werden.

Insgesamt haben im November oberösterreich- weit ca. 10.000 Betriebe einen Direkt- oder Zinsenzuschuss im Rahmen der Dürrehilfe be- antragt. Die Auszahlung der Dürrehilfe erfolgte Ende Jänner 2019 durch die Agrarmarkt Aus- tria. Insgesamt konnte der Großteil der von der Dürre hauptbetroffenen Grünlandbetriebe entsprechend profitieren, auch wenn nicht alle Problembereiche adäquat berücksichtigt wer- den konnten.

ZAMG-Modell wies in Detailabgrenzung Schwächen auf.

Elementar-Risikover- sicherungen ab 2019 wesentlich attraktiver.

Landwirtschaftskam- mer OÖ setzte Dürre- hilfe durch.

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Agrarpolitik

Kürzungen im EU-Agrarbudget werden abgelehnt

Anfang Mai 2018 wurde von der EU-Kommis- sion ein erster Vorschlag für den EU-Haushalt der Jahre 2021 bis 2027 präsentiert. Dieser sieht insbesondere in der Agrar- und Kohäs- ionspolitik spürbare Kürzungen vor. Von der EU-Kommission wurde eine leichte Steigerung der Mitgliedsbeiträge auf 1,114 Prozent der Brut- to-Wertschöpfung vorgeschlagen, womit sich die Kommission bereits wesentlich an die Position mehrerer Nettozahlerstaaten angenähert hat, die höhere Beiträge ablehnen. Die von der EU-Kom- mission eingeforderten leicht höheren Beiträge der Mitgliedsstaaten reichen für eine stabile Agrarfinanzierung aber nicht aus. Der EU-Haus- haltsvorschlag bedarf daher aus Sicht der Bau- ernvertretung noch dringender Korrekturen. Die Gemeinsame Agrarpolitik ist als einziges Politik- feld in fast vollständiger EU-Verantwortung und erfordert daher berechtigterweise einen subs- tanziellen Anteil des EU-Budgets.

Vorgeschlagene EU-Mittelkürzungen von über 15 Prozent im Bereich der zweiten Säule der GAP würden vor allem das Programm Ländliche Ent- wicklung als Herzstück der österreichischen Ag- rarpolitik massiv treffen. Einerseits werden der Umwelt- und Klimaschutz sowie die Aufrechter- haltung der Bewirtschaftung in benachteiligten Gebieten von der EU-Kommission als besondere Priorität genannt, andererseits greifen die vor- geschlagenen Kürzungen insbesondere in das bisher erfolgreich umgesetzte österreichische Agrar-Umweltprogramm und die Bergbauernför- derung ein.

Die Landwirtschaftskammer fordert daher mit Nachdruck eine zumindest stabile Agrarfinan- zierung und eine uneingeschränkte Fortsetzung der bewährten Programme in der Ländlichen Entwicklung. Dazu muss die österreichische Bundesregierung ihren Widerstand gegen höhe- re EU-Beiträge in den weiteren Finanzverhand- lungen aufgeben. Die österreichische Ratsprä- sidentschaft hat im zweiten Halbjahr 2018 die Verhandlungen für den neuen Mehrjährigen Fi- nanzrahmen zügig vorangetrieben. Insbesondere aus dem EU-Parlament gab es erhebliche Kritik bezüglich der vorgeschlagenen EU-Mittelkürzun- gen. Ein Verhandlungsabschluss zum Mehrjäh- rigen Finanzrahmen war aber zum Jahresende noch nicht in Sicht.

GAP-Reform bedarf noch grundsätzlicher Korrekturen

Die Rechtstexte für die künftige Gemeinsame Ag- rarpolitik 2021 bis 2027 wurden von der EU-Kom- mission am 1. Juni 2018 offiziell präsentiert.

Während zentrale Bestandteile wie die Zwei-Säu- len-Architektur bestehen bleiben sollen, wird das bisherige Greening in der ersten Säule nicht mehr weitergeführt. Die wichtigste inhaltliche Ände- rung betrifft die sog. „Nationalen Strategiepläne“

sowie neue Grundanforderungen im Rahmen der sogenannten „Konditionalität“. Maßnahmen zur Erreichung der umfassend vorgeschlagenen Ziele der GAP sollen national im Rahmen eines Strate- gieplanes für beide Säulen erarbeitet werden. Die neuen EU-Vorgaben beinhalten aber weiterhin nur sehr eingeschränkte inhaltliche Spielräume für die Mitgliedsstaaten.

Neue GAP sieht „nati- onale Strategiepläne“

vor.

L a n d w i r t s c h a f t s - kammer fordert sta- bile EU-Agrarfinan- zierung.

LK OÖ

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Agrarpolitik

Die Rechtstexte sehen auch eine Degression der Zahlungen ab 60.000 Euro und ein Capping der Ausgleichs-Zahlungen bei 100.000 Euro pro Be- trieb unter dem vorherigen Abzug von Kosten für Beschäftigte und familieneigene Arbeitskräf- te vor. Die frei werdenden Finanzmittel werden im Zuge einer nationalen Umverteilung kleineren Betrieben zugutekommen. Bezogen auf die ös- terreichische Agrarstruktur würden sich dadurch aber praktisch keine finanziellen Umverteilungen ergeben. Die Landwirtschaftskammer OÖ lehn- te daher diesen Vorschlag ab und forderte eine EU-weite Mittelumverteilung.

Drohende neue Bürokratielasten sind die Haupt- sorge in der inhaltlichen Diskussion zur neuen GAP. Die im Rahmen der sog. Konditionalität festgelegten Grundanforderungen gehen weit über gesetzliche Standards und die bisher gel- tenden Grundanforderungen hinaus. Insbeson- dere das vorgeschlagene Indikatorensystem zur Erreichung der GAP-Ziele wäre in der praktischen Umsetzung bürokratisch äußerst aufwändig. Kri- tisiert werden insbesondere das neue Betriebs- nachhaltigkeitsinstrument für Nährstoffe, eine in- haltlich neue Fruchtfolgeauflage sowie ein neues Verbot für vegetationslose Böden. Das Manage- ment einer Vielfalt unterschiedlicher Indikatoren ist für klein- und mittelbäuerliche Betriebe kaum machbar und droht diese aus der Produktion zu drängen. Mit den vorgeschlagenen Verpflich- tungen wird vor allem der Spielraum für freiwil- lige Maßnahmen in Umweltprogrammen massiv eingeschränkt. Der bisherige österreichische Erfolgsweg einer flächendeckenden Ökologisie- rung mittels freiwilliger Maßnahmen in Umwelt- programmen wird damit nachhaltig in Frage ge- stellt. Auch aus den Mitgliedsstaaten wurden die überbordenden bürokratischen Lasten der vorge- schlagenen neuen GAP massiv beanstandet. Die Landwirtschaftskammer wird sich hier weiterhin mit allem Nachdruck in den politischen Verhand- lungsprozess einbringen.

Umfassende Verhandlungen über Brexit Der bevorstehende Austritt des Vereinigten Kö- nigreiches aus der EU führte im Berichtsjahr zu intensiven Verhandlungen über eine Austrittsver- einbarung. Großbritannien weist bei Agrarpro- dukten und Lebensmitteln mit einer Selbstver- sorgungsrate von 60 Prozent einen erheblichen Importbedarf auf, sodass die künftigen Handels- beziehungen auch für den Agrar- und Lebensmit- telsektor von zentraler Bedeutung sind. Ein un- geordneter Austritt hätte daher massive negative Konsequenzen auf die Agrarmärkte und die Land- wirtschaft. Aufgrund der innenpolitischen Situa- tion in Großbritannien konnte die ausverhandelte

Austrittsvereinbarung auf Seiten Großbritanniens im Berichtsjahr nicht mehr ratifiziert werden. Die Landwirtschaftskammer forderte wiederholt und mit Nachdruck die Umsetzung einer geregelten Austrittsvereinbarung, um drohende Turbulenzen für die Agrarmärkte wirksam zu verhindern.

EU-Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken

In Österreich haben drei große Handelsketten mehr als 85 Prozent des Lebensmitteleinzelhan- dels in der Hand, die vier größten Unternehmen kommen sogar auf 95 Prozent Marktanteil. Auf Drängen des Europäischen Parlamentes und der Bauernvertretung hat die EU-Kommission im April einen Richtlinienvorschlag gegen unfaire Handels- praktiken präsentiert. Gegen Jahresende wurde auf EU-Ebene eine politische Einigung für eine entsprechende EU-Richtlinie erzielt. Diese sieht ein Verbot folgende Praktiken vor:

„ Keine rückwirkenden Vertragsänderungen

„ Keine Zahlungen ohne Gegenleistung

„ Festlegung einer 60-Tage-Zahlungsfrist für verarbeitete Lebensmittel

„ Mindestfrist von 30 Tagen für Stornierung verderblicher Erzeugnisse

„ Keine Beteiligung von Lieferanten bei Werbe- ausgaben

Durch unfaire Handelspraktiken werden die Ge- winnmargen der Produzenten zum Teil erheblich beschnitten. Die Landwirtschaftskammer fordert daher schon lange gesetzliche Maßnahmen ge- gen die unfaire Behandlung von agrarischen Er- zeugern und Lebensmittelproduzenten.

Österreichische Prä- sidentschaft erzielte Einigung zu unfairen Handelspraktiken.

Bürokratielasten als wesentliche Sorge bei neuer GAP.

LK OÖ

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Agrarpolitik

Entgegen der von einem Spitzenvertreter einer Handelskette aufgestellten Behauptung können auch mit der vorgesehenen EU-Richtlinie über die gesetzlichen Erfordernisse hinausgehende Produktionsvorschriften und Qualitätsstandards vereinbart werden. Die bäuerlichen Produzenten müssen die Sicherheit haben, dass ihnen höhere Standards auch vertraglich zugesichert finanziell dauerhaft abgegolten werden. Die Österreichi- sche Bundeswettbewerbsbehörde hat bereits vor längerer Zeit für die Meldung unfairer Han- delspraktiken ein Whistleblowing-System einge- richtet. Zudem hat Bundesministerin Köstinger gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde noch im Oktober einen Fairnesskatalog für Un- ternehmen veröffentlicht, der insbesondere auf den Lebensmitteleinzelhandel eingeht. Damit soll eine weitere Sensibilisierung bezüglich unfairer Handelspraktiken erfolgen und insbesondere die Position bäuerlicher Produzenten gestärkt werden.

Die Landwirtschaftskammer drängt auf die rasche nationale Umsetzung der neuen EU-Richtlinie.

Strukturreform der österreichischen Sozialversicherung

Das österreichische Parlament hat zum Jahres- ende 2018 eine umfassende Strukturreform der Sozialversicherung beschlossen. Damit werden die bisher 21 Sozialversicherungsträger auf künf- tig fünf Sozialversicherungsträger (Österreichi- sche Gesundheitskasse, Pensionsversicherungs- anstalt, Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen, Versicherungsanstalt des öffentlichen Dienstes und der Schienenverkehrsunternehmen) zusam- mengeführt. Mit der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) wird künftig ein gemein-

samer Träger für alle Selbständigen in allen drei Sparten (Krankenversicherung, Unfallversiche- rung und Pensionsversicherung) mit neun Lan- desstellen zur Verfügung stehen. Insgesamt ist die Beibehaltung der Selbstverwaltung mit einer wesentlich reduzierten Zahl an Funktionären vor- gesehen (Reduktion der Zahl der Funktionäre von aktuell ca. 2.000 auf ca. 400 und Zahl der Verwal- tungsgremien von 90 auf 30). In den Selbstverwal- tungsgremien der SVS ist ein Verhältnis der Versi- chertenvertreter von Gewerbe zu Bauern von etwa 70 : 30 vorgesehen. Für den Abschluss von Verträ- gen mit Vertragspartnern und Budgetbeschlüsse ist vorerst eine 75-Prozent-Mehrheit vorgesehen, sodass in diesen zentralen Fragen keine Beschlüs- se gegen die bäuerlichen Vertreter gefasst werden können. Der Hauptverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger wird künftig durch den Dachverband der Österreichischen Sozialversi- cherungsträger ersetzt. Die Strukturreformgeset- ze sind mit 1. Jänner 2019 in Kraft getreten. Ab 1. April 2019 werden neue Übergangsgremien für die neuen Sozialversicherungsträger besetzt und die neue Struktur ab 1.1.2020 dann tatsäch- lich wirksam. Im Rahmen der SVS sind vorerst weiterhin getrennte Rechnungskreise für das Ge- werbe und die Bauern vorgesehen. Mittelfristi- ges Ziel ist jedoch ein einheitliches Beitrags- und Leistungsrecht für alle Versicherten. Dabei steht die bäuerliche Berufsvertretung noch vor einer er- heblichen Herausforderung, da in diesem Rahmen auch steuerliche Aspekte (Pauschalierung) eine wesentliche Rolle spielen werden. Mit der SV-Re- form erfolgt für die bäuerliche Versichertengrup- pe gleichzeitig eine Rückholung der GSBG-Mittel (ca. 15 Millionen Euro aus der Tabaksteuer) und damit ein wesentlicher Beitrag zur mittelfristigen SVS sichert Einfluss

der bäuerlichen Be- rufsgruppe.

Höhere Standards müssen über Preise abgegolten werden.

LK OÖ

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Agrarpolitik

Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel und Gemeinschaftsküchen

Auf intensives Drängen der Bauernvertretung wurde im Programm der Bundesregierung verein- bart, dass in Österreich eine verpflichtende Her- kunftskennzeichnung von Lebensmitteln (Fleisch- produkte, Milch- und Milchprodukte, Eiprodukte sowie verarbeitete Produkte) nach dem Vorbild Frankreichs zunächst auf nationaler Ebene und später auf EU-Ebene eingeführt werden soll. Die Landwirtschaftskammer fordert vom zuständi- gen Gesundheitsministerium den zügigen Erlass einer Verordnung auf Basis des Lebensmittelsi- cherheits- und Verbraucherschutzgesetzes zur Einführung einer verpflichtenden Herkunftskenn- zeichnung bei Milchprodukten sowie bei Verar- beitungsprodukten aus Fleisch, Milch und Eiern.

Zusätzlich fordert die Landwirtschaftskammer eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung der wertbestimmenden Zutaten aus Fleisch, Milch und Eiern in der öffentlichen und privaten Ge- meinschaftsverpflegung. Gerade hier kommen aufgrund des Preisargumentes zu einem hohen Anteil auch Lebensmittel ausländischer Herkunft zum Einsatz. In Österreich werden täglich bereits 2,2 bis 2,5 Millionen Portionen Essen in Einrich- tungen der Gemeinschaftsverpflegung zuberei- tet. Die Landwirtschaftskammer fordert im Sinne der Festlegungen des Regierungsprogrammes eine rasche Ausweitung der Herkunftskennzeich- nung auf Verarbeitungsprodukte und Speisen in der Gemeinschaftsverpflegung.

finanziellen Absicherung der bäuerlichen Kran- kenversicherung.

Von der bäuerlichen Berufsvertretung wurden bereits vor dem Regierungsauftrag erste Schritte für eine Zusammenführung zu einem Selbständi- gen-Sozialversicherungsträger gesetzt, da nur auf diesem Weg ein entsprechender Einfluss der bäu- erlichen Berufsgruppe auf Sozialversicherungsan- gelegenheiten sichergestellt werden kann.

Verschiebung der Wirksamkeit neuer Einheitswerte

Nach der ursprünglichen Rechtslage sollten die neuen land- und forstwirtschaftlichen Einheits- werte bereits mit 1. Jänner 2017 in der bäuerli- chen Sozialversicherung wirksam werden. Bei der Bearbeitung und Versendung der Einheitswertbe- scheide durch die Finanzverwaltung haben sich aber massive Verzögerungen ergeben, die eine Ungleichbehandlung der Betriebe zur Folge ge- habt hätte. Die Landwirtschaftskammer OÖ hat sich daher vehement für eine Verschiebung der Wirksamwerdung der neuen Einheitswerte in der SVB eingesetzt. Auf Initiativantrag der Re- gierungsparteien wurde daher im Parlament im Februar 2018 eine entsprechende Novellierung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes be- schlossen. Damit wurde festgelegt, dass die neu- en land- und forstwirtschaftlichen Einheitswerte erst ab 1. April 2018 für die bäuerliche Sozialver- sicherung wirksam wurden. Damit konnten auf- wändige Nachverrechnungen und Rückzahlungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe weit- gehend verhindert werden.

Abfederung von Einheitswerterhöhungen Mit der BSVG-Novelle wurde auch die Auszahlung einer teilweisen Rückerstattung der höheren So- zialversicherungsbeiträge für Betriebe mit einer deutlichen Einheitswertsteigerung festgelegt. Be- trägt die Erhöhung des Einheitswertes mehr als 10 Prozent im Vergleich zum Monat März 2018, so haben die Betriebsführerin oder der Betriebsfüh- rer Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung von Beiträgen. Dieser Anspruch besteht nur ein- mal pro Betrieb und ist daran gebunden, dass die Sozialversicherung der Bauern dafür gewidmete Bundesmittel auch wirklich zur Verfügung gestellt bekommt. Von der Rückerstattung ausgeschlos- sen sind Betriebe mit einem Einheitswert unter 4.400 Euro und über 60.000 Euro. Auch bei einer Reduzierung der Beitragsgrundlage aufgrund des Vorliegens einer Pflichtversicherung nach einem anderen Bundesgesetz und für Betriebe in der Beitragsgrundlagenoption ist eine Rückerstattung ausgeschlossen. Die erstmalige Rückerstattung der Beiträge erfolgte durch eine Gutschrift bei der Beitragsvorschreibung im Jänner 2019.

LK fordert rasche Umsetzung einer Her- kunftskennzeichnung.

SVB-Beitragsrücker- stattung bei größeren Einheitswerterhöhun- gen.

AMA-Marketing

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Agrarpolitik

Fairer und offener Welthandel unverzichtbar Die aggressive Handelspolitik der USA wurde 2018 immer mehr zur Belastung für den welt- weiten Handel. Vor allem der immer weitere eskalierende Handelsstreit zwischen China und den USA hatte negative Rückwirkungen auf die Weltwirtschaft. Aufgrund der seit vielen Jahren fehlenden Verhandlungsfortschritte im Rahmen der WTO rückten daher bilaterale Handelsab- kommen in den letzten Jahren immer mehr in den Mittelpunkt der politischen Diskussion. Ein offener und fairer Welthandel ist auch für die Agrar- und Lebensmittelwirtschaft unverzicht- bar, einseitige Handelsvereinbarungen zu Lasten der Landwirtschaft müssen aber weiterhin vehe- ment abgelehnt werden.

Insbesondere die Handelsgespräche der EU mit den südamerikanischen Mercosur-Ländern traten auch 2018 auf der Stelle. Die EU-Bau- ernvertretung trat mit Nachdruck gegen eine weitere Erhöhung der Einfuhrquoten für Rind- fleisch, Geflügelfleisch, Zucker und Ethanol aus den Ländern Brasilien, Argentinien, Paraguay und Uruguay ein. Zudem gingen die südame- rikanischen Handelspartner nur unzureichend auf EU-Forderungen für eine Marktöffnung bei Milch- und Molkereiprodukten sowie den Schutz

geographischer Herkunftsbezeichnungen ein.

Die Landwirtschaftskammer setzt sich weiter- hin mit Nachdruck gegen eine einseitige Öff- nung der europäischen Märkte für Agrarpro- dukte aus den Mercosur-Staaten ein. Ein 2018 unterzeichnetes EU-Freihandelsabkommen mit Japan sieht hingegen wesentliche Zollerleich- terungen bei wichtigen Agrarprodukten vor. Für jährlich 50.000 Tonnen Rindfleisch aus der EU werden die Einfuhrzölle innerhalb von 15 Jah- ren von 38,5 Prozent auf 9 Prozent reduziert.

Für Käse wird ein zollfreies Einfuhrkontingent von 31.000 Tonnen eingerichtet. Damit werden wesentliche neue Exportchancen auf dem ja- panischen Markt eröffnet. Von der Bauernver- tretung äußerst kritisch betrachtet werden neu gestartete EU-Freihandelsgespräche mit den Agrarexportländern Australien und Neuseeland.

Gentechnikeinstufung neuer Züchtungsmethoden

Der Europäische Gerichtshof hat die neuen und intensiv diskutierten Züchtungsmethoden wie die Genschere Crispr im Sommer 2018 als Gen- technik eingestuft. Diese Entscheidung bringt insbesondere die im internationalen Vergleich kleinen heimischen Saatzuchtunternehmen un- EU-Bauernvertretung

gegen Mercosur-Han- delsabkommen.

LK OÖ

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Agrarpolitik

ter Druck und erhöht die Abhängigkeit der bäu- erlichen Landwirtschaft von den großen interna- tionalen Saatgutmultis. Gerade der Klimawandel stellt massive Anforderungen an die Pflanzen- züchtung. Mit den neuen, einfach anzuwenden- den Züchtungstechnologien hätten auch mittlere und kleine Züchtungsunternehmen selbständige und standortangepasste Züchtung betreiben können. In Amerika ist bereits ein Anwachsen der Start-up-Szene im Bereich der Pflanzenzüch- tung zu bemerken. Die großen Saatgutkonzerne sind damit einer zunehmenden Konkurrenz aus- gesetzt.

Mit der vom Europäischen Gerichtshof getroffe- nen Entscheidung werden die großen internatio- nalen Unternehmen bevorzugt und der Konzen- trationsprozess in der Pflanzenzüchtung weiter beschleunigt. Die Abhängigkeit bei Saatgut von wenigen globalen Anbietern wird sich damit zwangsläufig verschärfen.

Da die EU-Landwirtschaft aufgrund der getrof- fenen Entscheidung Gefahr läuft, in der Pflan- zenzüchtung deutlich zurückzufallen, forderte die Landwirtschaftskammer eine Überprüfung des bestehenden EU-Gentechnikrechts, aber auch der nationalen Gentechnikgesetzgebung.

Es kann nicht akzeptiert werden, dass die zu- nehmende Technologiefeindlichkeit aus einigen Bereichen der Gesellschaft dringend benötigte wissenschaftliche Fortschritte aus der Anwen- dung drängt.

Hohe Fremdarbeitskräftekosten belasten Obst- und Gemüsebau

In Deutschland wurde 2018 die bestehende 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter mit einer Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht erneut verlängert. Damit wurde die soziale Un- gleichbehandlung der Saisonarbeitskräfte und damit eine massive Wettbewerbsverzerrung zwischen den Erzeugerbetrieben in Deutschland und Österreich weiter festgeschrieben. Deutsche Betriebe sind mit dieser Regelung nicht nur at- traktiver als Arbeitgeber, sondern haben auch einen entscheidenden Kostenvorteil. Gerade bei arbeitsintensiven Kulturen im Gemüsebau wie Einlegegurken, deren Jahresarbeitsbedarf bei etwa 2.500 Stunden pro Hektar liegt, ergibt sich für die österreichischen Produzenten ein Wettbe- werbsnachteil von ca. 7.500 Euro pro Hektar. Un- ter diesen Bedingungen haben heimische Betriebe keine Chance mittel- und längerfristig am Markt zu bestehen.

Die Landwirtschaftskammer forderte daher ve- hement eine Erhöhung des Kontingents für Ar- beitskräfte aus Drittstaaten sowie entsprechen- de Entlastungen bei den Lohnnebenkosten für Saisonniers. Es braucht daher eine Ausnahme bei den Sozialversicherungsbeiträgen analog zur Situation in Deutschland. Nur damit kann Öster- reich als Zielland für Saisonarbeiter weiter attrak- tiv bleiben und die Kostenbelastung der heimi- schen Betriebe wirksam verringert werden.

Soziale Ungleichbe- handlung bei Arbeits- kräften belastet Obst- und Gemüsebau.

LK OÖ

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Agrarpolitik

Neuabgrenzung sonstiger benachteiligter Gebiete

Nach mehreren Verschiebungen ist die Neuab- grenzung der sonstigen benachteiligten Gebie- te nach EU-rechtskonformen Kriterien ab 2019 zwingend notwendig. Fast alle Mitgliedsstaaten hatten bereits zuvor die erforderlichen Neuab- grenzungen durchgeführt, sodass eine weitere Verschiebung für Österreich nicht mehr möglich war. Für die Neuabgrenzung dürfen als kleinste räumliche Einheit nur Katastralgemeinden heran- gezogen werden. Damit ist die durchschnittliche naturräumliche Benachteiligung einer gesamten Katastralgemeinde für alle sich darin befindlichen Betriebe ausschlaggebend. In topographisch sehr variablen Gebieten führt das dazu, dass Betriebe mit augenscheinlichen Erschwernissen in einer Katastralgemeinde nicht in die Gebietskulisse fal- len, während Betriebe mit guten naturräumlichen Voraussetzungen in anderen Katastralgemeinden als benachteiligt eingestuft wurden. Vom zustän- digen Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus wurden in Abstimmung mit den Land- wirtschaftskammern im Berichtsjahr intensive Verhandlungen mit der EU-Kommission geführt.

Die Neuabgrenzung des bisherigen sonstigen be- nachteiligten Gebietes erfolgt in zwei Schritten:

Der erste Schritt ist die Abgrenzung des sonsti- gen benachteiligten Gebietes nach biophysikali- schen Kriterien. In einem zweiten Schritt wurde versucht, das verbleibende bisherige sonstige Gebiet weitestgehend als sog. kleines Gebiet ab- zugrenzen.

Bisher naturräumlich abgegrenzte kleine Gebiete, die nicht als ganze Katastralgemeinde abgegrenzt werden können, konnten in der Gebietskulisse verbleiben. Wenn eine ganze Katastralgemeinde neu abgegrenzt werden kann, wird sie als sons- tiges benachteiligtes Gebiet oder kleines Gebiet aufgenommen. Zum Ende des Berichtsjahres waren die diesbezüglichen Verhandlungen noch nicht vollständig abgeschlossen. Es zeichnete sich aber ab, dass keine vollständige Abgren- zung des bisherigen sonstigen benachteiligten Gebietes möglich ist. Gleichzeitig kommen aber durch die Abgrenzung neuer Katastralgemeinden zusätzliche Betriebe in die Gebietskulisse. Gegen- über dem Verhandlungsstand vor einigen Jahren konnten zuletzt aber doch entscheidende Verbes- serungen in der Gebietsabgrenzung durchgesetzt werden, auch wenn aufgrund der geforderten Kriterien nicht mehr alle bisherigen Betriebe des sonstigen benachteiligten Gebietes berücksich- tigt werden konnten.

Neuabgrenzung des sonstigen benachtei- ligten Gebietes schafft Probleme.

LK OÖ

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Agrarpolitik

OÖ Landesagrarbudget 2019 bietet stabile Grundlage

Der OÖ Landtag hat für 2019 das zweite Mal in Folge einen Landeshaushalt ohne Neuverschul- dung beschlossen. Zudem werden wieder aktiv Schulden zurückbezahlt. Trotz dieser restrikti- ven Vorgaben konnte das Agrarbudget für 2019 um 1,84 Prozent auf 81,5 Millionen Euro erhöht werden. Allein für die Direkthilfe im Rahmen des Dürrepaketes wurden insgesamt ca. 7,5 Milli- onen Euro veranschlagt. Für die ausgeweitete Agrarversicherung ist seitens des Landes OÖ ein Zuschussbetrag von 8 Millionen Euro vorge- sehen. Für die Kofinanzierung des Landes beim Agrar-Umweltprogramm ÖPUL mit einer Auszah- lungssumme von rund 65 Millionen Euro stehen inklusive des OÖ Grünlandprogrammes 17 Milli- onen Euro zur Verfügung. Im Bereich der Berg- bauernförderung-Ausgleichszulage gelangen 34 Millionen Euro zu den Bauern, der Landesanteil beträgt hier 13 Millionen Euro. Für die Investiti- onsförderung sowie die Existenzgründungsbeihil- fe stehen 2019 8,3 Millionen Euro zur Verfügung.

Trotz der restriktiven Vorgaben bei der Budgeter- stellung wurde im Agrarbudget 2019 gezielt in agrarische Zukunftsthemen investiert. Das Agrar- budget des Landes OÖ bietet damit auch 2019 eine solide finanzielle Grundlage zur Unterstüt- zung der bäuerlichen Betriebe.

Neuer Wolfsbestand erfordert Regulierung Die Diskussionen um den wachsenden Wolfs- bestand in Österreich und die damit verbunde-

nen Konflikte mit der Weidetierhaltung haben im Berichtsjahr 2018 massiv zugenommen. Zu- dem waren mehrere Wolfsrisse bei Schafen zu verzeichnen. Die intensiven Bemühungen der Landwirtschaft, die massive Bedrohung der ak- tuellen Landbewirtschaftung und den Schutz der Nutztiere in die Diskussion einzubringen, bewirk- ten eine etwas differenziertere Darstellung der Sachlage in den Medien. Die zentrale Frage im Umgang mit dem Wolf ist die Realisierbarkeit von Herdenschutzmaßnahmen. Erfahrungen aus an- deren Staaten der Alpenregion machen klar, dass ein erfolgreicher Herdenschutz in der österreichi- schen Alm- und Weidewirtschaft praktisch nicht machbar ist. Die Landwirtschaftskammer tritt vehement dagegen auf, dass die Verantwortung für gerissene und umgekommene Nutztiere den Landwirten zugeschoben wird.

Die Landwirtschaftskammer Oberösterreich for- dert daher eine wildökologische Raumplanung über Ländergrenzen hinweg mit Kernzonen, Korri- dorzonen und Freizonen. Es braucht entsprechen- de Möglichkeiten des aktiven Bestandsmanage- ments und eine Herabsetzung des Schutzstatus der Großraubtiere in der EU-FFH-Richtlinie. Zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft braucht es dringend die Einführung großraubtierfreier Zo- nen. Die Weidehaltung als besonders tierwohlge- rechte Form der Tierhaltung muss entsprechend geschützt werden. Die Landwirtschaftskammer fordert weiterhin mit Nachdruck eine Herabset- zung des EU-Schutzstatus für Wölfe sowie die Möglichkeit einer Bestandsregulierung.

Landesagrarbudget trotz Schuldenbrem- se erhöht.

Alm- und Weidewirt- schaft erfordert groß- raubtierfreie Zonen.

Sascha Priesemann/pixelio.de

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Vollversammlungen

Das Bauernparlament 2018

Bei der ersten Vollversammlung am 15. März 2018 diskutierte die Vollversammlung insbesondere die Finanzierung und künftige Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik, erste Umsetzungs- schritte des neuen Regierungsprogrammes, den Verhandlungsstand zu neuen Freihandelsabkom- men sowie die Neuabgrenzung sonstiger benach- teiligter Gebiete. In beschlossenen Resolutionen trat die Vollversammlung gegen Kürzungen beim EU-Budget, für Verwaltungsvereinfachungen bei INVEKOS-Flächen-Toleranzen, für eine Steu- erbefreiung beim Agrardiesel sowie gegen eine Enteignung von Bauern bei 110 kV-Leitungen, die Ermöglichung einer Kälberenthornung durch Tierhalter und mehr heimische Lebensmittel in den Landesküchen ein.

Bei der Vollversammlung am 27. Juni 2018 wur- den die neuen Vorschläge zur GAP, vorgeschla- gene Kürzungen im EU-Agrarbudget, der Zusam- menschluss von Sozialversicherungsträgern, der Arbeitskräftemangel im Obst- und Gemüsebau sowie Maßnahmen gegen unfaire Handelsprakti- ken diskutiert. Dazu wurden folgende Resolutio- nen beschlossen:

„ Wirksame Agrarpolitik erfordert stabile EU-Fi- nanzierung

„ GAP-Reformvorschläge gefährden Existenz klein- und mittelbäuerlicher Betriebe

„ Saisonarbeiterbeschäftigung im Obst- und Ge- müsebau

„ Irreführende Werbebotschaft nicht akzeptabel

„ Einheitliche Mindestbeitragsgrundlage bei ge- meinsamer Sozialversicherung

„ Recycling statt Vermüllung

„ Transparenzdatenbank aufgrund der DSGVO schließen

„ Änderung des Starkstromwegegesetzes im OÖ Landtag beschließen

„ Herkunftskennzeichnung für Honig

Bei der Vollversammlung am 26. September 2018 informierte Präsident ÖR Ing. Franz Reisecker über das Dürrehilfe-Paket für die Land- und Forstwirt- schaft, Fortschritte bei den GAP-Verhandlungen, die Ergebnisse des Grünen Berichtes, die Gen- technikeinstufung neuer Züchtungstechnologien, die erfolgte Klarstellung bei der Besteuerung von Leitungsentschädigungen und eine geforderte Leitlinie für raschere und transparentere Stallbau- verfahren. In von der Vollversammlung beschlos- senen Resolutionen wurde gefordert Chancen neuer Züchtungstechnologien nicht ungenutzt zu lassen, gleiche Wettbewerbsbedingungen für Sai- sonarbeitskräfte zu schaffen und den Treibstoff für den internationalen Flug- und Schiffsverkehr der Mineralölsteuer zu unterziehen. Zudem wurde verlangt ein System für Mehrweggebinde, für die

„weiße Palette“ wie Trinkmilch und Joghurt zu entwickeln und umzusetzen.

In der Vollversammlung am 13. Dezember 2018 wurde das Budget für 2019 diskutiert und mehrheitlich angenommen. Intensive Diskus- sionspunkte waren das Dürrehilfe-Paket, die Ausweitung und Attraktivierung der Agrarversi- cherungen, die umfassende Strukturreform der österreichischen Sozialversicherung, der dro- hende harte Brexit, drohende EU-Budgetkürzun- gen und die GAP-Bürokratie sowie Maßnahmen gegen unfaire Handelspraktiken.

Von der Vollversammlung wurden folgende Re- solutionen beschlossen:

„ Erhöhung des Pflegegeldes in allen 7 Stufen erforderlich

„ Bezeichnung „frisch“ bei ESL-Milch verbieten

„ Entlastung für die bäuerlichen Familienbetriebe Fotos: LK OÖ

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Interessenvertretung

Die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder ist die Kernaufgabe jeder Berufsvertretung. Das System der Kammern mit gesetzlich eingerich- teten beruflichen Interessenvertretungen stellt dabei sicher, dass diese Interessenvertretung auf möglichst breiter Basis erfolgt. Neben der Öffentlichkeitsarbeit sind Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen, die Mit- arbeit bei politischen Entscheidungsprozessen sowie direkte Verhandlungen mit jenen Organi- sationen und Unternehmen, deren Aktivitäten die Interessen der Kammermitglieder als Bewirt- schafter und Grundeigentümer berühren, dabei wesentliche Instrumente. Gerade für eine zah- lenmäßig kleinere Berufsgruppe wie die Land- und Forstwirtschaft ist Interessenvertretung und Lobbying eine immer wichtiger werdende Aufgabe, die Funktionäre und Mitarbeiter in glei- cher Weise fordert.

Rechtspolitik

Durch Begutachtung der Gesetzes- und Verord- nungsentwürfe von Bund und Land kann auf die Auswirkungen der neuen Vorschriften auf die Land- und Forstwirtschaft hingewiesen und in vielen Fällen Änderungen und Verbesserungen in Detailfragen durchgesetzt werden. Insgesamt waren auf Bundesebene 140 Gesetzes- und Ver- ordnungsentwürfe zu begutachten, auf Landes- ebene 30.

OÖ. Grundverkehrsgesetz 1994

Durch die mit Ende Juli 2018 wirksam geworde- ne Novelle des OÖ Grundverkehrsgesetzes 1994 wurden zahlreiche kleinere Anpassungen vor- genommen und Verwaltungsvereinfachungen durch den Wegfall von Genehmigungsverfahren erreicht.

Die Übertragung von land- und forstwirtschaft- lichen Grundstücken mit der Flächenwidmung Grünland unterliegt grundsätzlich der Bewilli- gungspflicht. Auch bei Kleinstflächen mit weni- gen Quadratmetern war bisher eine Bewilligung erforderlich. Die Novelle sieht vor, dass Flächen bis max. 1.000 m2, welche unmittelbar an Flä- chen der Rechtserwerber (Käufer) angrenzen, bewilligungsfrei zugekauft werden können. Dies ist innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren nur einmal möglich und auch ein Eigentümerwechsel ermöglicht hier keine Umgehung.

Neuerungen gibt es auch beim sogenannten

§ 5-Verfahren, das sind jene Verfahren, wo Nicht-Selbstbewirtschafter land- oder forst- wirtschaftliche Flächen über 5.000 m2 erwer- ben wollen. In Zukunft werden derartige Fälle

auch im Internet veröffentlicht (Homepage der Bezirkshauptmannschaft) und die zuständige Bezirksbauernkammer informiert. Beim Erwerb durch nahe Angehörige entfallen die Vorschrif- ten für die Nicht-Selbstbewirtschafter.

OÖ Umwelthaftungsgesetz

Mit einer Novelle zum OÖ Umwelthaftungsge- setz werden aktuelle EuGH-Entscheidungen umgesetzt. Ein zentraler Punkt dabei sind die neuen Rechte, die Nichtregierungsorganisatio- nen (NGOs) eingeräumt werden müssen. Für die Landwirtschaftskammer ist es dabei von zentra- ler Bedeutung, dass diese Rechte nur seriösen und fachkundigen NGOs, die auch mit den loka- len Verhältnissen vertraut sind, eingeräumt wer- den. Neue unkalkulierbare Risiken für die Land- wirte müssen vermieden werden.

Naturschutz – Natura 2000 Nachnominierung Nach aktuellem Stand sollte 2018 das Natura 2000 Nachnominierungsverfahren endlich be- endet werden. Die Landwirtschaftskammer un- terstützte die von neuen Gebieten betroffenen Grundeigentümer auf unterschiedlichste Weise zB durch Einbindung der Betroffenen in Kartie- rungen, Gestaltung von Musterverträgen etc. … Neben Stellungnahmen zu den rund 10 neuen Natur- und Europaschutzgebietsverordnungen wurden die Grundeigentümer in den Fachaus- schüssen unterstützt. Dort wird gemeinsam klargestellt, was alles auch weiterhin in den Eu- ropaschutzgebieten ohne Problem möglich ist.

Die Landwirtschaftskammer hat sich dabei mit ihrer Position durchgesetzt, dass die bisherige Bewirtschaftung grundsätzlich kein Eingriff ist und fortgeführt werden kann.

Das von der Landwirtschaftskammer in OÖ durchgesetzte System der Natura-2000 Umset- zung stößt auch bei der EU-Kommission auf Zu- stimmung. Auch andere Bundesländer wollen es sich zum Vorbild nehmen.

Interessenvertretung

N a t u r a - 2 0 0 0 - U m - setzung in OÖ als Vor- bild.

Vereinfachungen im OÖ Grundverkehr.

LK OÖ

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Besteuerung von Leitungsentschädigungen Nach jahrelangen Bemühungen der Landwirt- schaftskammer wurde im Parlament eine Verein- fachung der Besteuerung von Leitungsrechten beschlossen. Für Zahlungen im Zusammenhang mit Leitungsrechten für Öl, Gas, Strom und Wär- me ist seit 1. Jänner 2019 über die Leitungs- betreiber eine Abzugssteuer von zehn Prozent abzuführen. Die einkommensteuerliche Behand- lung ist damit für den Grundeigentümer erledigt.

Der Steuerpflichtige kann aber, falls es für ihn günstiger ist, die Zahlungen bei der Einkommen- steuer veranlagen.

Die davor erforderliche Zuordnung der einzel- nen Entschädigungspositionen war häufig um- stritten und führte zu Unsicherheit sowie zahl- reichen Verfahren. Der Weg zur Neuregelung war ein langer. Die Landwirtschaftskammer hat die Notwendigkeit einer Regelung mit den Lei- tungsunternehmen erörtert, an internen und ex- ternen Arbeitsgruppen mitgewirkt, Fallbeispiele aufbereitet, Vorschläge erstellt sowie Stellung-

nahmen im Zuge der gesetzlichen Umsetzung eingebracht. Auch eine Regelung für nicht rechtskräftige veranlagte Fälle aus vorangegan- genen Jahren wurde beschlossen.

In Zusammenarbeit zwischen dem Branchenver- band der Elektrizitätsunternehmen, dem Finanz- ministerium und der Landwirtschaftskammer wurde ein Informationsfolder zur Abzugsteuer erstellt. Die inhaltliche Freigabe ist noch aus- ständig.

Vertretung von Grundeigentümerinteressen Immer wieder sehen sich Grundeigentümer da- mit konfrontiert, dass ihre Grundstücke für Infra- strukturprojekte in Anspruch genommen werden.

Der einzelne Betroffene kann dabei seine Inter- essen allein wesentlich schwerer durchsetzen, als wenn diese Interessen gebündelt werden.

Die Landwirtschaftskammer versucht, eine bes- sere Position der jeweiligen Grundeigentümer zu erreichen. Dazu sollen bereits im Vorfeld dieser Projekte Verhandlungen mit den Unternehmen geführt werden. Bei diesen Verhandlungen geht es der Kammer darum, dass die Grundeigentü- mer entsprechend einbezogen, dass keine ein- seitigen und überholten Verträge verwendet und faire Bedingungen und Entschädigungen ange- boten werden. Es werden dazu Musterverträge für Optionen, Dienstbarkeiten, Entschädigungen und Bedingungen etc. ausgearbeitet. Damit soll für die betroffenen Bauern ein Sicherheitsnetz ge- knüpft werden. Es bleibt aber selbstverständlich die individuelle Entscheidung jedes betroffenen Grundeigentümers, sich zum jeweiligen Projekt zu positionieren und die entsprechenden Muster- regelungen zu akzeptieren oder abzulehnen.

Stromleitungsprojekte

Durch die Netzunternehmen und das Land OÖ wurde 2016 ein Stromnetz-Masterplan der künf- tigen Projekte veröffentlicht. Die Umsetzung von Projekten berührt und betrifft Grundeigentümer und fordert die Landwirtschaftskammer in der Interessenvertretung.

„ Generalerneuerung der 220-kV-Leitung Ernsthofen-St.Peter

Für die Bauarbeiten auf der 220-kV-Leitung wur- den mit dem Netzunternehmen ein Erhebungs- blatt und eine Wegvereinbarung abgestimmt.

2018 wurde der Bauabschnitt St. Peter – Haag mit 140 Masten begonnen. Seitens der LK wur- den die Unterlagen an die Grundeigentümer per Email-Info übermittelt und Hinweise zur koordi- nierten Bauabwicklung gegeben. Auf Basis von Vorbringen von Grundeigentümern und eige- ner Baubesichtigungen wurden mit den für die Bauabwicklung zuständigen Mitarbeitern des Netzunternehmens zwei Baufeldbegehungen im Interessenvertretung

Vereinfachte Besteu- erung von Leitungs- entschädigungen.

LK OÖ

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Interessenvertretung

Mai und Oktober durchgeführt. Dabei wurden die wesentlichen Schritte für eine schonende Abwicklung klargestellt und das Augenmerk auf erforderliche Maßnahmen gestärkt, insbeson- dere auf eine ordnungsgemäße Rekultivierung.

Die Erfahrung zeigt, dass Rekultivierungsfehler lange Zeit sichtbar sind und teils massive Aus- wirkungen auf die Bewirtschaftbarkeit und die Ertragsfähigkeit haben.

„ Stromleitungsprojekt Ried-Raab

Das Netzunternehmen hat trotz überwiegender Ablehnung weitere Schritte für die Umsetzung als 110-kV-Freileitung gesetzt. Seitens der Land- wirtschaftskammer wurde eine Besprechung mit dem Netzunternehmen und den Ortsbauernob- männern der berührten Gemeinden organisiert.

Das Unternehmen hat danach den angekündig- ten Stufenplan so umgesetzt, dass jeder Grund- eigentümer im Mai alle drei Vertragsangebote zur Entscheidung vorliegen hatte.

Im Zusammenhang mit den angelaufenen Behör- denverfahren und der Lokalaugenscheine wur- den durch die Landwirtschaftskammer jeweils durch Beratungsanfragen in einem knappen Zeitfenster eine Checkliste für den Lokalaugen- schein sowie eine Anleitung zur Einschränkung der Rechtseinräumung auf das unbedingt erfor- derliche Ausmaß bereitgestellt.

„ Stromversorgung Mühlviertel

Von Rohrbach über Bad Leonfelden bis Rainbach ist eine Stromleitungsverbindung in Planung.

Die Netzunternehmen haben mit den Fachab- teilungen des Landes begonnen, die Planung als 110-kV-Freileitung nach einem neuen Tras- senfindungsleitfaden vorzunehmen und dazu Regionskonferenzen mit Gemeindevertretern einberufen. In Vorbereitung auf diese Regions- konferenzen hat die Landwirtschaftskammer die Ortsbauernobmänner der Gemeinden im Tras- senraum informiert. Dabei wurden die Erfahrun- gen mit Leitungsprojekten, die technischen Aus- führungen, die Grundsätze des Leitfadens und die Teilnahmemöglichkeiten an den Regionskon- ferenzen behandelt. In den Regionskonferenzen ist die Alternative der Verkabelung ein zentrales Thema der Grundeigentümer.

„ Stromversorgung Zentralraum OÖ

Zur Erstinformation der Ortsbauernobmänner be- rührter Gemeinden wurde eine Infoveranstaltung über das beabsichtigte Projekt einer Erneuerung der Anspeisung Linz mit Hochspannungsleitun- gen veranstaltet.

Digitale Datenträger für Grundeigentümer zur AMA-Beantragung beim Freileitungsbau Die Grundinanspruchnahmen durch Leitungs- bauten sind bei der Antragstellung an die Ag- rarmarkt Austria auszuscheiden. Bei größeren

Beanspruchungen ist dies aufgrund der Lage und Unförmigkeit der Teilflächen aufwändig und schwer umzusetzen. Auf den Orthofotos sind die Beanspruchungen zu diesem Zeitpunkt nicht ersichtlich. Die Landwirtschaftskammer konnte mit einem Netzunternehmen in mehre- ren Terminen eine taugliche Lösung erarbeiten.

Demnach werden die Beanspruchungen in der Natur ausgepflockt, der Grundeigentümer erhält einen Datenträger mit einem Plan in PDF-Format sowie in digitaler Form. Der digitale Plan kann als Hilfslinie in das Antragssystem eingespielt werden und danach die digitale Darstellung der Antragsgrenzen erfolgen.

Bahn und Straße

„ Bahnprojekt Linz-Marchtrenk

Beim Bahnprojekt Linz-Marchtrenk laufen die Genehmigungsverfahren. Hauptkritikpunkt ist die Flächeninanspruchnahme durch eine Ver- schwenkung der Trasse zum Flughafen. Das gesamte Projekt berührt Eigentumsinteressen im besonderen Maße. Die Landwirtschaftskam- mer hat die durch die Grundeigentümer gebil- dete Flurschutzgemeinschaft laufend beglei- tet. Zentrale Themen waren der Verlauf des Genehmigungsverfahrens, die Bedeutung der Vertragsgestaltung und die Erkenntnisse aus den Grundeinlöse-Infoveranstaltungen. Mehr- fach wurden Gespräche mit dem Projektwerber zwecks Anpassungen der Verträge und der Ein- lösebedingungen geführt. Weiters wurde bei der Abwicklung zur Immobilienertragssteuer und Wertminderung bei öffentlichem Interesse eine Vereinfachung für die Grundeigentümer umge- setzt.

„ Bahnübergänge

Die Schienenunternehmen und Behörden sind bestrebt, die Bahnübergänge zu reduzieren.

Die Landwirtschaftskammer betont die Bedeu- tung vieler Bahnübergänge für die Erschließung im ländlichen Raum und die Nachteile der Ver- kehrsverlagerung. Dies wurde bei Gesprächster- minen mit Unternehmensvertretern und bei ei- ner Veranstaltung zum Thema Regelungswut bei Eisenbahnkreuzungen durch inhaltliche Beiträge untermauert.

„ Straßenprojekt S 10 Nord Rainbach

Beim letzten Bauabschnitt gab es einen massi- ven Flächenverbrauch durch ökologische Aus- gleichsmaßnahmen. Auch beim Weiterbau, der noch 2018 zur Genehmigung eingereicht werden soll, waren bereits im ersten Genehmigungsver- fahren ehebliche Ausgleichmaßnahmen vorgese- hen und es ist mit weiteren zu rechnen. Auch jetzt drohte wieder die Gefahr, dass mehr Flä- chen für den Ausgleich als für die Straße benö- tigt werden. Mit den Vertretern der ASFINAG

LK setzt sich für Reduktion von Aus- gleichsflächen ein.

Bahnübergänge für Flächenbewirtschaf- tung unverzichtbar.

110-kV-Freileitun- gen treffen Grundei- gentümer.

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Interessenvertretung

wurde vereinbart, dass rechtzeitig vor Verfah- rensbeginn die Gesamtheit aller nach den jewei- ligen Vorschriften notwenigen Ausgleichsmaß- nahmen dargelegt werden. Straßenböschungen sollen als Ausgleichsflächen angerechnet und Rückhaltebecken und dgl. nach Möglichkeit auf Zwickel- und Restflächen konzentriert werden.

Musterverträge, Musterverfahren

„ Wasserschutzgebiete

Laufend werden Wasserschutzgebiete überar- beitet oder neu abgegrenzt. Als Grundlage für vertragliche Regelungen wurde durch die Land- wirtschaftskammer ein Mustervertrag für die Duldung und Entschädigung von Wasserschutz- gebieten konzipiert.

Betreffend jährlich zu leistender Beträge konnte die Landwirtschaftskammer mit der zuständigen Abteilung beim Land OÖ eine Klarstellung zur Wertsicherung und geeigneten Indexbindung der Entschädigung von künftigen Wasserschutzge- bieten entwickeln.

„ Verträge für Telekommunikationsleitungen Der Ausbau der Telekommunikationsleitungen erfordert den Abschluss zahlreicher Verträge auch bei Grundeigentümern. Die 2017 begon- nene Abstimmung eines Mustervertrages mit einem in weiten Teilen Oberösterreichs tätigen Unternehmen konnte 2018 finalisiert werden. Im Herbst konnten mit einem weiteren regionalen Unternehmen, dass bestehende Stromnetze im Ausmaß von 120 Kilometer Länge mit Datenlei- tungen bestückt oder diese hinzulegt, Muster- vereinbarungen erstellt werden. Diese Verein- barungen enthalten wesentliche Vertragspunkte aus Forderungen der Grundeigentümer und der Landwirtschaftskammer.

„ Musterprojekt IG Arteser

Im Bezirk Grieskirchen existieren mehrere hun- dert artesische Brunnen, die einst wasserrecht- lich bewilligt wurden. Unter einem Arteser ver- steht man einen Brunnen, bei dem das Wasser durch eigenen Druck selbständig ausfließt. Das artesische Wasser unterliegt dabei einem hohen öffentlichen Interesse.

Da die bewilligten Brunnenanlagen häufig sehr alt sind, entsprechen die einstigen wasser- rechtlichen Einreichunterlagen nicht mehr dem heutigen Standard. Für jene Brunnen, deren Ge- nehmigung zu verlängern ist, fordert die Was- serrechtsbehörde ein Projekt ein, das modernen Ansprüchen gerecht wird.

Die Landwirtschaftskammer hilft den Betrof- fenen dadurch, dass sie ein wasserrechtliches Musterprojekt erstellt hat. Es besteht aus mehre- ren Arbeitsblättern, welche von den Betroffenen selbst ausgefüllt werden können. Mithilfe der Arbeitsblätter kann die Brunnenanlage standar- disiert beschrieben werden. Ein Brunnenbauun- ternehmen begutachtet danach die Anlage und überprüft die Angaben im selbst hergestellten Musterprojekt.

Für Bäuerinnen und Bauern liegt der Vorteil da- rin, dass kaum Projektantenkosten anfallen. Für die Wasserrechtsbehörde ergibt sich der Vorteil, dass das Musterprojekt zu einer Verwaltungsver- einfachung führt. Die Behörde kann sich anhand des Standards rasch einen Überblick über Inhal- te machen, weil die Arbeitsblätter aller Projekte gleich gestaltet sind.

„ Leitfaden für Stallbauverfahren

Einwendungen von Nachbarn und Bürgerinitia- tiven führten in den vergangenen Jahren dazu, dass Stallbauverfahren oft über Jahre verzögert und teilweise auch nicht mehr umgesetzt wur- den. Die Landwirtschaftskammer erhob daher schon seit längerem die Forderung, Verfahren einfacher und transparenter zu gestalten und gleichzeitig die Rechtssicherheit für die Bauwer- ber zu erhöhen. Auf dieser Forderung aufbauend hat Landesrat Hiegelsberger ein Projekt initiiert, um Stallbauverfahren zu vereinfachen: Es soll ein Leitfaden für Baubehörden und Bauwerber über die Voraussetzung für die Genehmigungsfä- higkeit von Stallbauten erstellt werden. Dadurch soll bereits im Vorfeld von Stallbauplanungen klar werden, ob das Vorhaben genehmigungs- fähig ist, allenfalls unter entsprechenden Bedin- gungen und Auflagen. Auch soll künftig bei der Erstellung von Gutachten das öffentliche Inte- resse an der heimischen Produktion von Nah- rungsmitteln, an der tiergerechten Tierhaltung und an biologischer Tierproduktion stärker als bisher bei der Interessenabwägung gewichtet werden.

Wasserrechtliches Musterprojekt für ar- tesische Brunnen.

Mustervertrag für Ent- schädigung von Was- serschutzgebieten.

LK OÖ

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Interessenvertretung

Generell sollen bestehenden landwirtschaftliche Anlagen besser vor heranrückender Wohnbe- bauung geschützt werden. Die Landwirtschafts- kammer fordert daher, dass bei der Prüfung von Flächenwidmungsplänen im Rahmen der Interes- sensabwägung mehr Augenmerk auf einen aus- reichend großen Abstand zwischen tierhaltenden Betrieben und Wohnbebauung gelegt wird. So- mit könnten viele künftige Probleme vermieden werden.

Landwirtschaftlicher Siedlungsfonds OÖ

Der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds für OÖ hat im Jahr 2018 land- und forstwirtschaftliche Liegenschaften mit einem Gesamtausmaß von 87,99 Hektar um einen Kaufpreis von 4.825.695 Euro erworben. Der Ankauf erfolgte von 24 Grundbesitzern, die Flächen wurden vorwiegend Zug um Zug an Land- und Forstwirte zur Arron- dierung und Aufstockung weitergegeben. Von der angekauften Fläche werden 58,64 Hektar landwirtschaftlich und 29,35 Hektar forstwirt- schaftlich genutzt.

Sechs bäuerliche Betriebe wurden in Ihrer Ge- samtheit angekauft, das Flächenausmaß be- trägt 26,53 Hektar, der Gesamtkaufpreis liegt bei 2.742.125 Euro. Als Käufer sind hier jeweils Nachbarn aufgetreten, die in den meisten Fäl- len auch die Hofstelle miterworben haben. Die kaufgegenständlichen Hofstellen befinden sich unmittelbar neben der Stammliegenschaft der Käufer, sodass hier erhebliche Vorteile in der Agrarstruktur geschaffen werden und die ent- sprechenden Wirtschaftsgebäude zweckmäßig und vorteilhaft genutzt werden können.

Der Ankauf von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken von Verlassenschaften nimmt immer mehr zu. Die Grundstücke aus diesen Liegenschaften sind schon seit längerem ver- pachtet und nachdem erhebliche Rückstände bei den Gebäuden erkennbar sind bzw. die Ma- schinenausstattung unzureichend bzw. veraltet ist, kommt es zu einem Verkauf dieser Liegen- schaften. Außerdem sind fehlende Hofnachfol- ger auch ausschlaggebend für den Verkauf von Flächen.

Eine Fläche von 0,52 Hektar wurde erworben, damit diese als Ersatzgrundstück für die Errich- tung von Hochwasserrückhaltemaßnahmen im Bereich St. Georgen im Attergau zur Verfügung steht. Über den Erwerb weiterer Flächen in die- sem Bereich wird weiterhin intensiv verhandelt.

26 bäuerliche Kaufwerber konnten im Jahr 2018 die Abwicklung dieser Grundkäufe über den Land- wirtschaftlichen Siedlungsfonds für OÖ vorneh- men. Die Einschaltung des Landwirtschaftlichen

Siedlungsfonds für OÖ ist besonders zweckmä- ßig, weil die Vorbereitung für die Vertragsab- wicklung bei der Agrarbehörde Oberösterreich, die Unterstützung bei der Lastenfreistellung und letztendlich die endgültige Durchführung der Rechtsgeschäfte vorgenommen wird.

Der Landwirtschaftliche Siedlungsfonds für OÖ ist die einzige Einrichtung in Oberösterreich, die bäuerliche Betriebe bei der Abwicklung und Durchführung von Grundkaufgeschäften unter- stützt. Neben den tatsächlich abgewickelten Fäl- len ist der Geschäftsstellenleiter des Fonds am Zustandekommen vieler weiterer Grundgeschäfte verantwortlich. Neben einer ausführlichen Bera- tung folgt in manchen Fällen die Abwicklung des Grundgeschäftes direkt zwischen den Vertrags- parteien, da steuerliche Verpflichtungen bzw. an- dere Nebenkosten geringer ausfallen.

Durch die Tätigkeit des Fonds wird ein erhebli- cher Beitrag zur Existenzsicherung bäuerlicher Betriebe im Rahmen der Verbesserung der Agrar- struktur geleistet. Die Grundbevorratung für öf- fentliche Maßnahmen hinsichtlich Straßen- und Wasserbau ist auch eine unverzichtbare Aufgabe des Fonds, da es keine vergleichbaren Einrichtun- gen gibt.

Leitfaden für Stall- bauverfahren in Vor- bereitung.

LK OÖ

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Ausgleichszahlungen | Förderungen

Im Jahr 2018 wurden im Bereich der Förderungs- und Ausgleichszahlungen folgende Antragsakti- onen umgesetzt und abgewickelt:

„ Mehrfachantrag Flächen (MFA) 2018

„ Herbstantrag (HA) 2018 mit der Bekanntga- be der Begrünungsflächen für Teilnehmer an der Maßnahme Begrünung von Ackerflächen Zwischenfruchtanbau bzw. Umstieg in eine höherwertige Maßnahme des ÖPUL 2015

Ausgleichszahlungen und Förderungen 2018

MFA 2018

Von den 23.558 im Jahr 2018 abgegeben Mehr- fachanträgen (das ist ein Minus von rund 1,05 Prozent im Vergleich zum Vorjahr) haben 2.123 (das sind rund 9 Prozent – 2017 waren es 8,6 Prozent) – den Antrag online gestellt, der Rest im Wege der Bezirksbauernkammer.

23.457 Antragsteller haben die Direktzahlun- gen (DIZA) inkl. gekoppelter Stützungen bean- tragt, 19.592 Betriebe nehmen am ÖPUL teil, das ist ein Minus von rund 1,6 Prozent im Ver- gleich zur ÖPUL-Teilnahme im Jahr 2017 und 14.310 Antragsteller haben die Ausgleichszu- lage beantragt.

(Quelle: AMA, Stand 30.11.2018) Herbstantrag 2018 – ÖPUL 2015

Mit dem Herbstantrag 2018 mussten die Be- grünungsflächen für die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau angemeldet werden.

Zusätzlich bestand die Möglichkeit in eine hö- herwertige Maßnahme vom ÖPUL 2015 umzu- steigen. Insgesamt haben 8.415 Betriebe einen Herbstantrag 2018 abgegeben, davon 939 (11,2 Prozent) selber online.

(Quelle: AMA, Stand 28.11.2018) MFA und HA – Anzahl der Anträge OÖ 2018

LK OÖ

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Ausgleichszahlungen | Förderungen

Zivildienst in der Landwirtschaft

Während des Zivildienst-Turnus vom 1. März bis 30. November 2018 waren 28 Zivildiener auf rund 60 landwirtschaftlichen Betrieben in ganz Oberösterreich tätig. Die Zivildiener leisteten dabei in Summe rund 40.000 Arbeitsstunden.

Die Kosten für den Einsatzbetrieb betrugen 2,50 Euro je Arbeitsstunde. Es gibt viele Bewerbun- gen von Zivildienern für den Zivildienst in der Landwirtschaft. Betriebe mit Schicksalsschlä- gen und arbeitswirtschaftlichen Notsituationen können jederzeit bei der Landwirtschaftskam- mer OÖ die Zuteilung eines Zivildieners bean- tragen.

Dürrehilfe 2018

Für die von der Trockenheit 2018 hauptbetrof- fenen landwirtschaftlichen Betriebe konnten im November Direktzuschüsse zur Abfederung der Einkommensverluste und Zinsenzuschüsse direkt im eAMA online beantragt werden. In Oberösterreich haben insgesamt 9.867 Rin- der-, Schaf- und Ziegenhalter einen Direktzu- schuss und 171 Betriebe einen Zinsenzuschuss beantragt. 83 Prozent der Anträge wurden von den Landwirten selber online gestellt. Der Di- rektzuschuss wurde für rund 250.000 RGVE bzw. für rund 152.000 Hektar Grünland- und Ackerfutterfläche auf Basis der Gebietskulisse beantragt. Der maximal mögliche Zuschuss be- trägt für Oberösterreich 12,5 Mio. Euro. Auf die zusätzliche Landeskulisse entfallen davon 1,8 Mio. Euro für 1.476 Betriebe.

(Quelle: AMA, BMNT Dezember 2018)

Beratung zu Agrarische Förderungen mit Schwerpunkt LE Projektförderungen

Die Projektförderungen in der Ländlichen Ent- wicklung sind ein zentrales Förderinstrument für die Land- und Forstwirtschaft. Es sollen damit vor allem eine Verbesserung der Wett- bewerbsfähigkeit der land- und forstwirtschaft- lichen Produktion und die Erschließung von neuen Einkommensmöglichkeiten unterstützt werden. Beispielhaft seien die Investitionsför- derung, die Existenzgründungsbeihilfe oder die Diversifizierung hin zu nicht landwirtschaftli- chen Tätigkeiten angeführt. Eine umfassende Information der Bäuerinnen und Bauern mit den verschiedensten uns zur Verfügung stehenden Methoden und Medien ist eine wichtige Aufga- be. In lk-online stehen alle wichtigen Informa- tionen und Formulare zur Beantragung von LE Projektförderungen zur Verfügung.

Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Ländlichen Entwicklung

Im Rahmen der Bildungsförderung in der Länd- lichen Entwicklung wurden für die laufende Bildungssaison 2018/2019 vom LFI der Land- wirtschaftskammer OÖ 37 Veranstalterförde- rungsanträge, davon acht Arbeitskreisanträge im Förderungsreferat eingereicht. Es wurden 3,4 Mio. Euro Kosten und 2,2 Mio. Euro Zuschüsse beantragt. Mit den geförderten Bildungsmaßnah- men kommen die Bauern und Bäuerinnen indirekt in den Genuss der Bildungsförderung und haben damit den Vorteil von sehr günstigen Kursbei- trägen. In der laufenden Periode stehen für die Maßnahme M1 Bildungsförderung für Oberöster- reich jährlich rund 1,5 Mio. Euro zur Verfügung.

LK OÖ 9.867 Betriebe haben einen Direktzuschuss zur Dürrehilfe bean- tragt.

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