Vorlage 059/2017
Ältestenrat 24.04.2017 nicht öffentlich Kenntnisnahme
Ausschuss für Technik und Umwelt 03.05.2017 öffentlich Beratung
Gemeinderat 17.05.2017 öffentlich Beschluss
Thema
Entwicklungsbereich "Nellingen-West":
- Festlegung der Gebietsabgrenzung - Festlegung der Nutzungsart
- Prüfauftrag zur Neuordnung des Erschließungssystems
- Auftrag zur Vorbereitung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs
Beschlussantrag
1. Dem Vorschlag der Verwaltung zur Abgrenzung des Entwicklungsbereichs, entsprechend der Darstellung im beigefügten Lageplan vom 10.04.2017, wird zugestimmt.
2. Es wird beschlossen, dass der gesamte Entwicklungsbereich – entgegen der teilweise abweichenden Darstellung im geltenden Flächennutzungsplan für Ostfildern – als Wohnbaufläche entwickelt wird.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Machbarkeit einer eventuellen Neuordnung des heute bestehenden Erschließungssystems am Westrand des Stadtteils Nellingen, insbesondere die optionale Verlegung der Kreuzbrunnenstraße, in Varianten zu prüfen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt einen städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Entwicklung des Areals vorzubereiten.
Bolay gez. Bader gez. Jansen
Oberbürgermeister Bürgermeisterin FB 3 Baurecht und Planung
Fachbereich 3
Geschäftszeichen: FB 3 Ja/ra 05.04.2017
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Erläuterungen
Diese Vorlage nimmt Bezug auf die Vorlage 40/2017 sowie auf die in den Sitzungen des ATU am 22.03.2017 und des Gemeinderats am 05.04.2017 geführte Diskussion.
Der Vorschlag der Verwaltung zur Gebietsabgrenzung (Ziff. 1 des Beschlussantrags) berücksichtigt den Stand der Diskussion. Die Ausdehnung in westlicher Richtung orientiert sich im südlichen Teil des Entwick- lungsgebiets an der im Flächennutzungsplan Ostfildern 2020 (FNP 2020) dargestellten Flächengröße.
Im Gegensatz zur Darstellung im FNP 2020 sind jedoch die Randbereiche präziser gefasst:
Nach Osten und Süden sind bisher angeschnittene Grundstücke in den Entwicklungsbereich einbezogen, während die westliche Gebietsgrenze einen in einer Grünfläche gelegenen 3,50 m breiten Randweg als Geh- und Radweg (vergleichbar mit dem Westrandweg im Stadtteil Scharnhauser Park) mit einbezieht, der in Notfällen dazu genutzt werden kann, temporär die Erschließungsfunktion aufrecht zu erhalten.
Zwischen der nach Süden verlaufenden Haupterschließung und dem Randweg wird von einer auch für Ge- schosswohnungsbauten geeigneten Baugrundstückstiefe von 22,50 m ausgegangen.
Der nördliche Teil des vorgeschlagenen Entwicklungsbereichs erstreckt sich bis zur Stadtbahntrasse und bezieht die verbleibende dreieckige Fläche zwischen Kreuzbrunnenstraße und Stadtbahn nicht zuletzt vor dem Hintergrund mit ein, dass untersucht werden soll, ob das Erschließungssystem in diesem Bereich durch eine eventuelle Verlegung der Kreuzbrunnenstraße neu geordnet werden kann (Ziff. 3 des Beschlussan- trags). Dieser Bereich ist für verdichteten Wohnungsbau besonders geeignet.
Die Zielsetzung der Umwandlung gemischter Baufläche in der Darstellung des FNP 2020 in Wohnbaufläche (Ziff. 2 des Beschlussantrags) wurde im Rahmen des Sachvortrags der Verwaltung in der Sitzung des Ge- meinderats am 03.05.2017 begründet und ausführlich diskutiert. Der Beschlussantrag vollzieht somit in diesem Punkt die Diskussion nach.
Der Prüfauftrag (Ziff. 3 des Beschlussantrags) ergibt sich aus städtebaulichen Erwägungen. Die Umsetzung steht jedoch unter dem Vorbehalt der technischen und rechtlichen Machbarkeit.
Auch die Sichtweise der Verwaltung, dass zur Lösung der komplexen Planungsanforderungen an den Ent- wicklungsbereich die Durchführung eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs als geeignetes Planungs- instrument erscheint, wurde in der o.g. Sitzung des Gemeinderats bereits erläutert.
In Ziff. 4 des Beschlussantrags wird somit darum gebeten, der Verwaltung den Auftrag zur Vorbereitung eines Wettbewerbsverfahrens zu erteilen.
Anlagen:
1. Lageplan des Entwicklungsbereichs mit Überlagerung von FNP-Darstellung und Randbedingungen vom 10.04.2017, A3, o. M.
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Finanzielle Auswirkungen