Entwicklungsbereich
Droste-Hülshoff-Platz
Saalbaugelände heute (ca. 9.000 qm)
Gutachter-Empfehlung zur Zentralisierung der Dienststellen:
• Amt für Wirtschaftsförderung und Standortmanagement (15)
• Straßenverkehrsamt (36)
• Fachbereich Jugend und Schule (51)
• Personalrat, Gleichstellungsstelle, Abteilung Wohnungswesen (61/4)
• Vermessungs- und Katasteramt (62)
• Fachbereich Tiefbau (66)
• Fachbereich Umwelt und Grün (68)
Verlagerung denkbar:
• Gesundheitsamt (53)
Keine Verlagerungsempfehlung:
• Amt für Informationsverarbeitung (12)
• Sozialamt (50) und Jobcenter AfB
• Referat Migration
Ratsbeschlüsse:
• Abgrenzung eines Plangebietes unter Berücksichtigung einer
Wegeverbindung von der HRW zum Rathaus (2016)
• Flächengröße: ca. 8.000 qm
• Zentralisierung von
Verwaltungseinheiten im Rathausumfeld (2018)
entsprechend GPA-Gutachten
• Flächenbedarf: ca. 5.000 qm
Planungsrecht:
• Bebauungsplan ist aufgehoben
• neuer Aufstellungsbeschluss (2014)
• Zielsetzung: Verwaltung, Kultur, Dienstleistungen, Wohnen,
Grünflächen
Nutzungen, die sinnvoll / realistisch sein könnten:
• öffentliche Verwaltungsgebäude mit Sitzungsräumen
• Tiefgarage (ggf. auch unter der Rathausinnenhof)
• innerstädtisches Wohnen
• evtl. untergeordnet Dienstleistungen
• öffentliche Freiflächen und Wegeverbindungen
Nutzungen, die fraglich / unrealistisch sein könnten:
• größere privat genutzte Bürogebäude
• größere Kultureinrichtungen
• private Freizeitnutzungen (z. B. Kino)
• überregionale Bildungseinrichtung / Behörde
Nutzungen, die ausgeschlossen werden sollten:
• großflächiger und zentrenrelevanter Einzelhandel
• Vergnügungsstätten (Spielcasino, Bordell, Wettbüro etc.)
Städtebauliche Rahmenbedingungen:
• Begrünter Fuß- und Radweg als Teil einer Wegeverbindung zwischen HRW und Innenstadt,
• Berücksichtigung der Sichtbeziehungen aus nördlicher und westlicher Richtung zum Rathausturm,
• städtebauliche Aufwertung des Rathausinnenhofs,
• Nutzung der Anbaumöglichkeit am nördlichen Rathausflügel, ggf. bis zur Moltkestraße,
• Einhaltung der traufhöhe des Rathauses als maximale Höhe für Neubebauung,
• Schaffung einer öffentlichen Tiefgarage,
• bauliche Trennung von Verwaltungsbereich und übriger
Nutzung um eine separate Realisierung durch unterschiedliche Bauherren zu ermöglichen,
• Einbeziehung des Verwaltungsgebäudes Moltkestraße als Bestand für ggf. neue Nutzung zu späterem Zeitpunkt.
Denkbare Anordnung von Stellplatzanlagen:
Saalbaugelände:
• heute: 133 Stellplätze
• neue eingeschossige Tiefgarage: ca. 200 bis 250 Plätze Rathausgelände:
• heute 79 Stellplätze
• Ausweitung einer Tiefgarage dorthin denkbar
Vorgaben zum nachhaltigen Bauen:
• energetische Gebäudestandards
• Regenwassernutzung
• Dachbegrünung
• innovative Mobilitätsangebote
Mögliche Verortung der Verwaltungsgebäude:
• Aufteilung der gemäß GPA- Gutachten ermittelten
Flächen-bedarfe
• zwei Teilflächen im Bereich Saalbaugelände und
Rathausgelände
• Baufläche 1: Rathausanbau nach Norden ggf. bis zur
Moltkestraße
• Baufläche 2: Verwaltungsbau südlicher Droste-Hülshoff-Platz
• Baufläche 3: nördlicher Droste- Hülshoff-Platz für weitere
(private) Nutzungen
• Baufläche 4: Moltkestraße für weitere (private) Nutzungen
(1)
(2)
(4) (3)
Städtebaulicher Entwurfsvarianten (Albert Speer und Partner 2014)
Beschlussvorschlag
1. Die Aufgabe des Saalbaus als öffentliche Einrichtung wird
beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abbruch des Saalbaus vorzubereiten und umzusetzen.
2. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 04.07.2018 (basierend auf dem Gutachten der DKC Kommunalberatung im Auftrag der GPA) soll im Entwicklungsgebiet am Droste-Hülshoff-Platz ein Verwaltungsneubau und Stellplätze errichtet werden. Auf der übrigen Fläche sind Gebäude für Dienstleistungs- und
Wohnnutzung, öffentliche Grün- bzw. Freiflächen sowie Wegeverbindungen vorzusehen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen zweiphasigen Wettbewerb nach RPW (Richtlinie für die Durchführung von
Planungswettbewerben) auf Grundlage der in der Vorlage
dargestellten Rahmenbedingungen vorzubereiten und ein Büro mit der Betreuung des Wettbewerbs zu beauftragen.
Zu 1. Aufgabe des Saalbaus:
• Bisher nur Prüfauftrag im Rahmen Stärkungspaktbeschlüsse
• Prüfung im Rahmen des GPA-Gutachten abschließend erfolgt
• Aufgabe der Nutzung und Abbruch des Gebäudes ist daher noch formell zu beschließen
• Durchführungszeitraum noch offen
• Mittel im Haushalt 2019 vorhanden
Zu 2. Beschluss über zukünftige Nutzung:
• Nutzungsziele: Verwaltung, Stellplätze, Wohnen, untergeordnet Dienstleistung, Grünflächen und Wegeverbindungen
• Verwaltung mit Stellplätzen von übriger Nutzung räumlich trennen, um Realisierung durch unterschiedliche Bauherren zu ermöglichen
• Verwaltungsnutzung entsprechend GPA-Gutachten, zu
berücksichtigende Fachdienststellen ggf. noch aktualisieren
• Ausschluss von großflächigem Einzelhandel und Vergnügungsstätten
Zu 3. Wettbewerbsverfahren:
Vorteile
„Architektenwettbewerbe
• fördern die Qualität,
• bedeuten effiziente Planung,
• ermöglichen den Vergleich,
• gewährleisten eine fundierte Beurteilung,
• sorgen für Wirtschaftlichkeit,
• unterstützen die zügige Realisierung,
• vermitteln ein positives Image und
• bringen Entscheidungssicherheit.“
(Aus der Veröffentlichung der AKNW „Auslobung von Wettbewerben“)
Zu 3. Wettbewerbsverfahren:
Verfahren: Zweiphasiger Wettbewerb 1. Phase
• Offen für alle teilnahmeberechtigten Personen
• Städtebauliches Konzept für das Gesamtareal mit Wegeführung, Grün- und Freiflächen, Anordnung von Stellplätzen, Kubatur und erste Gestaltungsvorschläge für die Gebäude
• Teilnehmer für die 2. Phase werden nach Beurteilung der Lösungsansätze durch das Preisgericht ausgewählt
2. Phase
• Zahl der Teilnehmer beschränkt, muss noch festgelegt werden
• Realisierungsvorschlag für den Verwaltungsneubau mit Tiefgarage, öffentliche Freiflächen und Wegeverbindung
Zeitplanung:
• Ratsbeschluss im April 2019
• Erarbeitung einer Leistungsbeschreibung zur Vorbereitung des Vergabeverfahrens „Wettbewerbsbetreuung“, Ausschreibung und Vorauswahl
• Beauftragung des Büros zur Wettbewerbsbetreuung im Herbst 2019
• Bodengutachten / Ämterabstimmung / Erstellung und Beschluss des Auslobungstextes bis Anfang 2020
• Durchführung des zweistufigen Wettbewerbs von Anfang 2020 bis Anfang 2021
• Beschluss / Beauftragung Mitte 2021
• Detailplanung / Baugenehmigung / Vergaben / Bauvorbereitung 2021/2022
• Beginn Neubau voraussichtlich 2022
• Fertigstellung voraussichtlich 2024
Kosten:
• 1,25 Mio. € für Abbruch des Saalbaus im Haushalt 2019
• 300.000 € Planungskosten für Neuplanung im Haushalt 2019
• Geschätzte Kosten für Wettbewerbsbetreuung:
80.000 € – 90.000 €
• Geschätzte Kosten für Bodengutachten: 8.000 € - 10.000 €
• Veranschlagte Mittel reichen für 2019 aus
• Geschätzte Kosten für die Durchführung des Wettbewerbs (Veröffentlichung der Auslobung, Preisgericht, sonstige Nebenkosten) voraussichtlich: ca. 300.000 €
• Mittel müssen ab 2020 entsprechend im Haushalt bereitgestellt werden.
Weitere Schritte:
• Die übrigen Grundstücksteile des Entwicklungsgebietes Droste- Hülshoff-Platz können nach Fertigstellung der Planung für den Verwaltungsneubau vermarktet werden.
• Über das Verfahren hierzu kann zu einem späterem Zeitpunkt entschieden werden (Verkauf oder Erbpacht, Ausschreibung oder Inverstorenauswahlverfahren, …).
• Auch Stadt oder GBB könnten als Bauherren für weitere Nutzungen in Frage kommen.
• Planungen für die durch die Zentralisierung der Verwaltung frei werdenden Grundstücke sind anzustoßen.