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Tätigkeitsbericht 2018

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Tätigkeitsbericht 2018

der Bundesärztekammer

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Bundes ärzte kammer Deutscher Ärztetag

Tätigkeitsbericht 2018

der Bundes ärzte kammer

von Vorstand und Geschäftsführung dem

122. Deutschen Ärztetag 2019 in Münster vorgelegt

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Die in diesem Werk verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

Die bis 2006 im Tätigkeitsbericht der Bundes ärzte kammer veröffentlichten Satzungen und Statu- ten wurden mit Beginn der Wahlperiode 2007/2011 als Broschüre publiziert. Die jeweils aktuellen Fassungen stehen im Internet unter www.baek.de zur Verfügung.

Die Onlineversion des Tätigkeitsberichts mit weiteren Berichtsthemen, Dokumentationen und Internetverweisen kann abgerufen werden unter: www.baek.de/TB18/online

Impressum

Copyright © Bundes ärzte kammer 2019 Herausgeber:

Bundes ärzte kammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern), Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin

Redaktion:

Stabsbereich Politik und Kommunikation, Bundes ärzte kammer Titelfoto:

© Imagebroker - picture alliance (links oben), © Jürgen Gebhardt (Mitte oben), © vchalup - stock.adobe.com (rechts oben),

© Jürgen Gebhardt (links unten), © alvarez - iStockphoto (rechts unten) Satz:

Deutscher Ärzteverlag GmbH, Dieselstraße 2, 50859 Köln Druck und Bindung:

Warlich-Druck, 53340 Meckenheim

Alle Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Mikrokopie und zur Einspeicherung in elektronische Datenbanken sowie zur Übersetzung in Fremdsprachen, für alle veröffentlichten Beiträge vorbehalten. Nachdruck und Aufnahme in elektronische Datenbanken, auch auszugs weise, nur mit Genehmigung der Bundes ärzte kammer.

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Tätigkeitsbericht 2018

Inhaltsverzeichnis

Vorwort ...6

Überblick

Die BÄK im gesundheits- und sozialpolitischen Diskurs – Politik im Beschleunigungsgang ...8

Berichte

Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung – Ziel erreicht ...18

(Muster-)Berufsordnung – Ärztetag macht Weg frei für ausschließliche Fernbehandlung ...20

Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Arbeiten weit fortgeschritten ...21

Herr der Daten? – Wie Digitalisierung die Rolle der Patienten verändert ...22

Stand der medizinischen Wissenschaft – Aktuelle Positionierungen der Bundesärztekammer ....23

Prävention – Allgemeine Impfungen durch Betriebsärzte und Ärzte im ÖGD ...24

Konferenz der Fachberufe – Seit 30 Jahren im Dienste enger interdisziplinärer Kooperation ...25

Datenschutz und Schweigepflicht in der Arztpraxis – BÄK überarbeitet Hinweise und Empfehlungen ...26

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht im ärztlichen Alltag – BÄK und ZEKO bringen Ärzte auf den aktuellen Stand ...27

Strahlenschutz – Auch nichtionisierende Strahlung kann Patientensicherheit gefährden ...28

Wissenschaftlicher Beirat Psychotherapie – Wissenschaftliche Bewertung setzt Standards für die Psychotherapie ...29

Methodenarbeit für die Qualitätssicherung – Beteiligung der BÄK an Konzepten des IQTIG ...30

Europäische Nutzenbewertung – Verfahren an Patienten ausrichten – nicht an Industrieinteressen ...31

Deutsch-israelische Konsultationen – Vorstände der Ärzteverbände treffen sich zum zweiten Mal ...32

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Mit neuer Führung ins Europawahljahr – CPME wählt Montgomery zum neuen Präsidenten ...33 Menschenrechte – Allen Menschen Zugang zur Regelversorgung ermöglichen ...34 EU-Verordnung über klinische Prüfungen – BÄK setzt Standards für eine Harmonisierung bei klinischen Prüfungen ...35 Transplantationsmedizin I – Positive Bilanz der zweiten Prüfperiode ...36 Transplantationsmedizin II – Ständige Kommission Organtransplantation ...37 Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft – Für eine rationale und sichere

Arzneimitteltherapie ...38 Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin – Kompetenzzentrum für Qualität

und Wissenstransfer ...39

Versorgungsziele

Schwerpunktthemen des 121. Deutschen Ärztetags – Wichtige Themen zur richtigen Zeit ...40

Arztzahlentwicklung

Ärztestatistik 2018 – Montgomery: Es ist höchste Zeit, den Ärztemangel ernsthaft

zu bekämpfen ...42

Organisation der Bundes ärzte kammer

Organisation der Bundes ärzte kammer – Organigramm ...44 Organisation der Bundes ärzte kammer – Deutscher Ärztetag ...46 Kontakte – Adressen der Landesärztekammern ...47

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als Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) im vergangenen Jahr auf dem Deut- schen Ärztetag in Erfurt seine Antrittsrede hielt, hatte das Gesetz, das uns in den darauf fol- genden Monaten intensiv beschäftigen sollte, noch keinen Namen. Aber die Grundzüge des späteren Terminservice- und Versorgungsge- setzes (TSVG) waren bekannt und lösten in der Ärzteschaft schon damals keinen Beifall aus.

Das änderte sich auch nicht, als Spahn das TSVG genau ein Jahr nach seiner Ernennung zum Minister, am 14. März 2019, durch den Deutschen Bundestag brachte.

Es geht uns Ärzten auch und gerade um die grundsätzliche Frage, wie das Gesundheits- system in unserem Land organisiert sein soll.

Wir wollen keinen staatlichen Dirigismus, der die bewährten Strukturen der Selbstverwaltung auszuhebeln droht. Zwei Beispiele: Staatliche Vorgaben zur Praxisführung wie „Mindest- sprechstundenzeiten“ helfen niemandem, sie halten aber junge Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung ab. Damit werden die selbstge- setzten Ziele der Koalition, vermeintliche Ver-

sorgungsdefizite zu beseitigen, in ihr Gegenteil verkehrt. Und auch die neuen Mehrheitsantei- le des Staates in der Gesellschaft zum Aufbau der Telematik schaden mehr, als dass sie nüt- zen. Damit werden diejenigen an den Rand ge- drängt, die tagtäglich mit den digitalen Anwen- dungen arbeiten.

Ursprünglich sollte mit dem TSVG auch eine Änderung der Regelungen für die Methoden- bewertung neuer Leistungen der Krankenkas- sen umgesetzt werden. Diese wird wohl nun in einem anderen gesetzlichen Kontext kommen.

Konkret soll das Bundesgesundheitsministe- rium ermächtigt werden, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungskata- log der Gesetzlichen Krankenversicherung auf- zunehmen – und das sogar, wenn der Gemein- same Bundesausschuss sich vorher gegen die Aufnahme ausgesprochen haben sollte. Offen- bar soll hier im Bedarfsfall politisches Kalkül Vorrang vor wissenschaftlicher Evidenz bekom- men. Das würde die Grundfesten unseres Ge- sundheitssystems erschüttern und die Kompe- tenzen der Selbstverwaltung weiter aushöhlen.

Dagegen müssen und werden wir uns wehren.

Weitere Gesetzesinitiativen, die im vergange- nen Jahr in den Bundestag eingebracht wur- den, werden uns auch in diesem Jahr begleiten.

Dazu zählt zum Beispiel die Ausbildungsreform für die Psychologischen Psychotherapeuten, die wir in der jetzigen Form ablehnen und auf die an anderer Stelle dieses Tätigkeitberichts einge- gangen wird.

Bei aller Kritik darf aber nicht vergessen werden:

Einige Vorhaben der Großen Koalition aus dem letzten Jahr waren richtig und wichtig. Neben dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz zählt si- cherlich der Kompromiss zum Paragrafen 219a zu den Erfolgen von Schwarz-Rot. Die Politik schafft damit die dringend notwendige Rechts- sicherheit bei der Information zum Schwanger- schaftsabbruch. Das hilft Frauen in Notlagen

Vorwort

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

© Helliwood media & education

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ebenso wie den behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Selbstverständlich steht die Bundes- ärztekammer zu ihrer Verantwortung, die im Gesetz verankerte Liste mit Ärzten, Kranken- häusern und Einrichtungen bereitzustellen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.

Ein weiterer Schritt nach vorn war im vergan- genen Jahr das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. Der erhebliche Aufwand der Entnahmekrankenhäuser wird nun endlich finanziell kompensiert. Eine bundeseinheitliche Freistellungsregelung sorgt in Zukunft dafür, dass sich Transplantationsbeauftragte voll auf ihre Aufgaben konzentrieren können. Klug war es auch, die Frage der Widerspruchslösung aus dem Gesetz auszuklammern. Denn hier geht es um ein hochsensibles Thema, das ethische, reli- giöse und verfassungsrechtliche Fragen berührt.

Diese vom letztjährigen Deutschen Ärztetag mit seinem klaren Votum für eine Widerspruchslö- sung initiierte Debatte muss in der ganzen ge- sellschaftlichen Breite geführt werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

für mich endet mit dem diesjährigen 122. Deut- schen Ärztetag in Münster meine Zeit als Präsi- dent der Bundes ärzte kammer. Diejenigen unter Ihnen, die sich in Ärztekammern, Verbänden oder anderen Organisationen des Gesundheits- wesens politisch engagieren, wissen, wie viel Freude und Erfüllung die Berufspolitik bereiten kann. Sagen Sie es Ihren Kolleginnen und Kol- legen, denn eine starke ärztliche Selbstverwal- tung braucht Ärztinnen und Ärzte, die sich mit Herzblut in die politische Arbeit einbringen. Ich persönlich blicke mit Dankbarkeit auf die ver- gangenen Jahrzehnte zurück. Ich blicke aber auch mit Freude auf die vor mir liegenden Auf- gaben.

Agieren statt reagieren und die politische Dis- kussion mit konstruktiven Vorschlägen voran-

bringen – so hat es die Bundes ärzte kammer in der Vergangenheit immer gehalten und sie wird es auch weiterhin tun. Der vorliegende Tätig- keitsbericht gibt anhand ausgewählter Arbeits- schwerpunkte einen Überblick zu den vielfälti- gen Aktivitäten der BÄK im vergangenen Jahr und nimmt dabei immer wieder Bezug zu den Entwicklungen des laufenden Jahres. Die einzel- nen Berichte sind mit zahlreichen Verlinkungen auf weiterführende Informationen im Internet versehen. Zudem steht Ihnen eine noch aus- führlichere Onlineversion (*) des Tätigkeitsbe- richts auf der Internetseite der Bundes ärzte- kammer zur Verfügung.

In diesem Sinne die besten Wünsche und einen herzlichen Gruß

Ihr Ihr

Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundes ärzte kammer

und des Deutschen Ärztetages 

(*): Die Onlineversion des Tätigkeitsberichts kann unter www.baek.de/TB18/online abgerufen werden.

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Nach der Bundestagswahl ist vor den Koali- tionsverhandlungen – sollte man meinen. Ganz so glatt lief es mit der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl im Jahr 2017 bekannterma- ßen nicht. Lange war die Zusammensetzung der neuen Bundesregierung unklar. Solche Umbruchzeiten sind auch für die politische In- teressenvertretung herausfordernd. Denn sie muss sich auf neues Personal und auf die ge- gebenenfalls geänderte politische Marschrich- tung einstellen. Vor allem aber muss sie früh- zeitig Handlungsfelder benennen, die von der neuen Regierung prioritär bearbeitet werden sollten. Trotz der schwierigen Regierungsbil- dung gelang es der Bundes ärzte kammer (BÄK)

zu Jahresbeginn 2018, wichtige Themen auf die politische Agenda der künftigen Koalitionäre zu setzen und die Grundlagen für eine vertrauens- volle Zusammenarbeit zu schaffen.

Dies war auch deshalb wichtig, weil die Ge- sundheitspolitik nach den gescheiterten Jamai- ka-Sondierungen von Union, Bündnis90/Die Grünen und FDP zu einem zentralen Thema der Verhandlungen zwischen CDU/CSU und SPD avancierte. Die Sozialdemokraten waren mit ih- rer Forderung nach einem Komplettumbau des Krankenversicherungssystems zu einer Bürger- versicherung in den Bundestagswahlkampf ge- zogen. Das war mit der Union nicht zu machen.

Die BÄK im gesundheits- und sozialpolitischen Diskurs

Politik im Beschleunigungsgang

© Westend61 - picture alliance

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Aber bis kurz vor Abschluss der Verhandlungen war es alles andere als klar, ob nicht zumindest die von der Ärzteschaft ebenfalls abgelehnte Konvergenz der Gebührenordnung für Ärzte und des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs Eingang in den Koalitionsvertrag finden würde.

Ökonomen und Juristen geben Ärzten Rückendeckung

Dass es dazu nicht kam, dürfte auch den war- nenden Stimmen aus der Ärzteschaft geschul- det sein. Mit Blick auf die Bürgerversicherung sagte Bundes ärzte kammer-Präsident Prof. Dr.

Frank Ulrich Montgomery in einem Interview mit der Rheinischen Post (06.01.2018): „Al- les, was unser Gesundheitssystem qualitativ auszeichnet, läuft Gefahr zu verschwinden.“

Das Nebeneinander von Gesetzlicher und Privater Krankenversicherung habe sich be- währt, ergänzte er im ZDF-Morgenmagazin (31.01.2018). Der BÄK-Präsident wies darauf hin, dass die privaten Krankenversicherer In- novationstreiber seien. Sie bezahlten Leistun- gen früher und setzten die gesetzlichen Kas- sen damit unter Druck.

Ebenfalls im Januar hatten Bundes ärzte kammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem gemeinsamen Schreiben mit den zahnärztlichen Spitzenverbänden an die Partei- und Fraktionsführung von CDU und CSU vor einer Einheitsgebührenordnung gewarnt. Gro- ße Aufmerksamkeit wurde außerdem einer von der Bundes ärzte kammer und dem Verband der Privaten Krankenversicherung initiierten wis- senschaftlichen Expertise von Ökonomen und Juristen zuteil, die sich mit den Folgen einer Einheitsgebührenordnung beschäftigte (1). In dem Papier kamen die Autoren zu dem Ergeb- nis, dass sich eine einheitliche Gebührenord- nung an den Mengen- und Preisregulierungen des Systems der Gesetzlichen Krankenversiche- rung orientieren würde. Dies entzöge der me- dizinischen Infrastruktur nicht nur erhebliche finanzielle Mittel, sondern bedeute auch einen ordnungspolitisch wie rechtlich fragwürdigen Systembruch. In der Folge würde sich schnell ein neuer Zusatzversicherungsmarkt etablieren, der all diejenigen Leistungs- und Preisdifferen- zierungen einführt, die durch die einheitliche Gebührenordnung gerade vermieden werden sollten.

Rückendeckung bekam die Bundes ärzte- kammer für ihre klare Haltung gegen die Bür- gerversicherung und die Einheitsgebührenord- nung auch von einem Großteil der Medien. So warnte die Frankfurter Allgemeine Zeitung vor

„ideologischen Experimenten“, die das Gesund- heitssystem „auf Jahre hin“ lähmen könnten (28.12. 2017). Die Frankfurter Allgemeine Sonn- tagszeitung enttarnte in einem Artikel gängige Mythen über angeblich privilegierte Privatversi- cherte (14.01.2018). Die Finanzierung sei „nicht das größte Problem“ des Gesundheitssystems, merkte die Welt am Sonntag an (14.01.2018).

Es gebe „gravierendere Mängel“, etwa die un- zureichende Vorsorge oder Lücken im Wissen um gesundheitsförderndes Verhalten. „Die falsche Medizin“ titelte die Wirtschaftswoche (12.01.2018). Der radikale Umbau könne „öko- nomische Kollateralschäden“ hervorrufen. Der Kölner Stadt-Anzeiger sieht die Bürgerversiche- rung als einen „Weg in die staatliche Bevormun- dung“ (08.12.2017). Die einheitliche Versiche- rung sei zwar populär, aber verfassungswidrig.

„Vorsicht Falle“, warnte die Süddeutsche Zei- tung (05.12.2017). Und das Nachrichtenmaga- zin Der Spiegel stellt nüchtern fest: „Es braucht den Wettbewerb zwischen den Systemen, zwi- schen Kasse und privat“ (05.01.2018).

Bundesgesundheitsminister Spahn erhöht die „Drehzahl“

Trotz Doppelbelastung aufgrund seiner Bewer- bung um den CDU-Parteivorsitz hat der am 14. März 2018 zum neuen Bundesgesundheits- minister ernannte Jens Spahn (CDU) die Dreh- zahl bei der „Produktion“ von Gesetzentwürfen erhöht. „Wir haben viel vor“, sagte er in seiner ersten Regierungserklärung im Deutschen Bun- destag. Was folgte, war Politik im Beschleuni- gungsgang. Neben der Vorlage des Terminser- vice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) zählten zu den Vorhaben des ersten Halbjahrs das Ver- sichertenentlastungsgesetz und das Pflegeper- sonal-Stärkungsgesetz. Letzteres beinhaltete die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus der bisherigen Krankenhausfinanzierungssystematik und kann als ein echter Paradigmenwechsel bei der Klinikfinanzierung bezeichnet werden.

Vor der Verbändeanhörung zu dem Entwurf des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes am 11.

Juli 2019 betonte die BÄK, dass sich nun die

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Chance böte, den Fokus von einem rein preis- getriebenen Wettbewerb im Gesundheitswesen hin zu einer deutlich stärker versorgungsorien- tierten Ausgestaltung zu verschieben (2). Dies werde allerdings nur gelingen, wenn mit dem geplanten Schritt alle in den Kliniken tätigen Gesundheitsberufe erfasst werden, also auch die Ärztinnen und Ärzte. Im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (20.08.2018) bezeichnete Montgomery auch die mit dem Gesetz geplan- te vollständige Refinanzierung von Tarifsteige- rungen für das Pflegepersonal als richtig. Er betonte, dass auch hier Sofortmaßnahmen für alle Beschäftigten in der unmittelbaren Patien- tenversorgung notwendig seien, um den Perso- nalmangel in den Kliniken zu beheben.

Psychologische Psychotherapeuten:

Ausbildungsreform abgelehnt

Weniger im Fokus der breiten Öffentlichkeit standen die bereits von der Vorgängerregierung begonnenen Arbeiten an der Reform der Ausbil- dung von Psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychothera- peuten. Um es vorwegzunehmen: Aus Sicht der Bundes ärzte kammer war die Reform von An- fang an falsch angelegt. Zwar erkennt die BÄK an, dass die derzeitige Ausbildungsregelung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten überarbei- tet werden muss. Sie warnte aber in ihren Stel- lungnahmen zu dem Arbeitsentwurf (3) und zu dem Referentenentwurf (4) davor, dass eine sol- che Reform nicht zu getrennten Versorgungsbe- reichen führen dürfe.

Unter anderem monierte die BÄK, dass die vor- gesehene Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“

für Absolventen des Direktstudiengangs ohne weitere Zusätze zu einer Täuschung der Patien- tinnen und Patienten führt. Es würden nicht defi- nierte Therapieformen zu einem Beruf erhoben, und das in Verkennung der Tatsache, dass auch und gerade Ärztinnen und Ärzte mit Facharztsta- tus nach sechsjähriger Ausbildung und mindes- tens fünfjähriger Weiterbildung als hochqualifi- zierte Psychotherapeuten tätig sind. Inakzeptabel für die Ärzteschaft, aber auch für viele Psycholo- gische Psychotherapeuten waren zudem die ge- planten Modellstudiengänge zur Verschreibung von Psychopharmaka durch Nichtärzte. Ohne die grundlegenden Kenntnisse in Pharmakolo-

gie und Stoffwechselvorgängen, wie sie nur im Medizinstudium vermittelt werden, sollten hoch- potente Psychopharmaka angewendet werden.

Für die BÄK ein weiterer Beleg dafür, dass dieses Gesetz mehr schadet als nützt.

Immerhin: In dem im Februar 2019 vom Bun- deskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wa- ren die umstrittenen Modellstudiengänge nicht mehr zu finden. Auch soll nach jetzigem Stand die Regelung zur Notwendigkeit einer somati- schen Abklärung durch Ärztinnen und Ärzte bei- behalten werden. Das ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Kritik der Ärzteschaft, dass dem Gesetzesvorhaben die falsche Annahme zu- grunde liegt, Psychotherapie könnte isoliert und anders als heute ohne ein wissenschaftlich fun- diertes Grundstudium mit darauf aufbauender psychotherapeutischer Weiterbildung als reine Behandlungstechnik erlernt und ausgeübt wer- den. „Das mutet an wie die Rückkehr zur Qua- lifizierung von (direkt ausgebildeten) Bader-Chi- rurgen oder Dentisten in der mittelalterlichen Ständegesellschaft“, brachte es BÄK-Präsident Montgomery in einem Gastbeitrag im Deut- schen Ärzteblatt auf den Punkt (22.02.2019).

Mindestsprechstundenzeiten sind

„Shownummer“

Nicht weniger kontrovers gestalteten sich die Beratungen zu dem TSVG, das in seinen Grund- zügen bereits im Koalitionsvertrag skizziert wur- de. Schon damals fiel ins Auge, dass die darin angekündigten Regulierungen, insbesondere bei der Terminvergabe und bei den Sprechstunden- zeiten von Arztpraxen, im scharfen Kontrast zu dem ebenfalls im Koalitionsvertrag enthaltenen Bekenntnis zu Freiberuflichkeit und Selbstver- waltung stehen. So warnte Montgomery bereits am 3. März 2018, also noch bevor der Koalitions- vertrag unterzeichnet und der neue Bundesge- sundheitsminister vereidigt wurde, mit Blick auf die geplanten Mindestsprechstundenzeiten vor

„populistischen Forderungen“. Im Interview mit der Märkischen Allgemeinen stellte er klar: „Nie- dergelassene Ärzte arbeiten heute im Schnitt mehr als 50 Stunden in der Woche. Für 10 bis 20 Prozent ihrer Leistungen erhalten sie auf- grund der Budgetierung kein Honorar.“

In einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt (15.08.2018) zu dem mittlerweile vorgelegten

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Referentenentwurf für das TSVG forderte Mont- gomery die Koalition auf, sich gegen die Lobby der Krankenkassen durchzusetzen. Wie berech- tigt diese Forderung war, zeigte die Reaktion des GKV-Spitzenverbandes auf den Entwurf. Der Kas- senverband hatte erklärt, dass er „mehr Geld in Form von Zuschlägen oder dergleichen“ ablehnt.

Als Affront fasste es die Ärzteschaft auf, dass die Politik suggerierte, vermeintliche Versor- gungsengpässe rührten von unzureichenden Sprechstundenzeiten her. Im Deutschlandfunk (27.07.2018) bezeichnete Montgomery die ge- planten Mindestsprechstundenzeiten als eine

„Shownummer“. Seiner Ansicht nach zielte diese Maßnahme „mehr auf Applaus ab als auf die Lösung eines Problems“. Im Handelsblatt (13.12.2018) betonte er: „Ärztinnen und Ärzte arbeiten schon jetzt am Limit und oftmals auch darüber hinaus.“ Notwendig seien mehr Medi- zinstudienplätze und attraktive Arbeitsbedin- gungen. Dafür allerdings fänden sich im TSVG keine Lösungen.

Dass es mit dem Bekenntnis der Koalition zur Selbstverwaltung nicht immer weit her ist, zeigen auch die vielen mit den Änderungsan- trägen zum TSVG eingebrachten Neuregelun-

gen. Dazu zählt die De-facto-Entmachtung der Selbstverwaltung in der gematik durch die vom BMG geplante Übernahme von 51 Prozent der Gesellschaftsanteile der Organisation (5). Dazu muss aber auch der zunächst mit dem TSVG unternommene Versuch gerechnet werden, die Kompetenzen des Bundesgesundheitsmi- nisteriums bei der Methodenbewertung neuer Leistungen der Gesetzlichen Krankenversiche- rung auszubauen. Das Vorhaben soll nun leicht abgewandelt als fachfremde Ergänzung Einzug in das Implantate-Registererrichtungsgesetz finden und wird sowohl von der Ärzteschaft als auch von den Kostenträgern scharf kritisiert (6).

Ärztetag im Fokus von Politik und Medien

Wenn der Deutsche Ärztetag zusammentritt, dann ist das jedes Mal auch ein Medienereig- nis. Doch manche Ärztetage schlagen beson- ders hohe Wellen – der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt zählte mit Sicherheit dazu. Das zeigte sich an dem großen Andrang der Journalisten.

Knapp 140 Medienleute hatten sich akkreditiert.

Darunter waren die Reporter überregionaler Printmedien wie der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, der Süddeutschen Zeitung oder des

© Jürgen Gebhardt

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Nachrichtenmagazins Der Spiegel ebenso wie die von Nachrichtenagenturen und zahlreichen regionalen Tageszeitungen. Allein auf der Eröff- nungsveranstaltung waren acht Kamerateams vor Ort, darunter von ARD, ZDF, RTL, N24 und n-tv. Der Nachrichtensender Phoenix übertrug die gesamte Eröffnung live.

Alle wichtigen Entscheidungen des Ärztetags wurden in Pressemitteilungen aufbereitet (7).

Ergänzt wurden diese im YouTube-Kanal der Bundes ärzte kammer mit Video-Zusammenfas- sungen von Vorträgen und Pressekonferenzen sowie vertiefenden Interviews (8). Im Internet konnten Twitter-Nutzer den Ärztetag über den Account der BÄK nahezu in Echtzeit verfolgen (9). Insgesamt 121 Twitter-Nachrichten sorgten für mehr als 35.000 Impressionen täglich. Der Top-Tweet zum Beschluss zur Fernbehandlung erreichte allein fast 14.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Ein Grund für das besonders große Medien- interesse war auch der erste Auftritt des neu- en Gesundheitsministers Jens Spahn (CDU) vor der Ärzteschaft. Ein weiteres Top-Thema war die Entscheidung über die Freigabe der ausschließlichen Fernbehandlung (siehe Be- richt S. 20). Das Ergebnis war allerdings nicht die Revolution in der Arztpraxis, die mancher Reporter witterte. Vielmehr haben die Ärzte-

tags-Abgeordneten den Weg für eine Öffnung ihres Berufsrechts geebnet und damit für die Behandlung und Beratung auch ohne vorheri- gen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt.

Bei der Eröffnung des Ärztetags sagte Spahn in seinem Grußwort, er sei nach seinem Aus- flug ins Bundesfinanzministerium „froh, wie- der hier zu sein“. Spahn lobte das Engagement der Ärztinnen und Ärzte in „einem der besten Gesundheitssysteme der Welt“ und versprach eine „gute und konstruktive Zusammenarbeit“.

Als er dann aber das Vorhaben bekräftigte, die Mindestsprechstundenzeiten von Kassenärzten von 20 auf 25 Stunden pro Woche zu erhöhen, war der Unmut der Zuhörer unüberhörbar. Es gehe ihm um die Entlastung derjenigen Ärzte, die viel arbeiten, beteuerte der Minister. Über- zeugen konnte er damit nicht.

Das wurde auch in den Medien so registriert.

Das Handelsblatt sprach von einer „Feuertau- fe“ und einer „schwierigen Premiere“. Der Ge- sundheitsminister habe seine Rede „für eine Positionsbestimmung“ genutzt und „um wech- selseitige Unterstützung“ geworben, fasste die Frankfurter Allgemeine Zeitung zusammen.

Von „Spahns Sprechstunde“ berichtete die Ber- liner Zeitung. Und die Neue Württembergische Zeitung titelte: „Spahn wirbt um die Zustim- mung der Mediziner“.

Doch trotz aller Anlaufschwierigkeiten: Ableh- nend stand und steht die Ärzteschaft dem neu- en Minister nicht gegenüber. Montgomery be- tonte in seiner Eröffnungsrede die Bereitschaft zur konstruktiven Zusammenarbeit. Gemein- sam mit der Politik müsse der Fachkräfteman- gel im Gesundheitswesen bekämpft werden. Er bekräftigte die Forderung nach mehr Medizin- studienplätzen. Mehr Ärzte aus dem Ausland nach Deutschland zu holen sei keine Lösung.

Das schädige die Gesundheitssysteme der Her- kunftsländer. Der BÄK-Präsident appellierte zu- dem an den Gesundheitsminister, in Fragen der Selbstverwaltung nicht auf die ärztliche Exper- tise zu verzichten. Zuvor hatte die Präsidentin der gastgebenden thüringischen Landesärzte- kammer, Dr. Ellen Lundershausen, die Ärzte aufgefordert, Missständen und Fehlentwicklun- gen entgegenzutreten, sei es der Drang nach Überregulierung des ärztlichen Berufs oder der Druck durch die Gesundheitswirtschaft.

© Lopata axentis.de

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Gedenken an Opfer des NS-Regimes

In der Gesundheitspolitik geht es oft hektisch, mitunter auch laut zu. Am 8. November 2018 hielten Politik und Selbstverwaltung jedoch inne, um auf Einladung der Bundes ärzte- kammer und der Kassenärztlichen Bundesver- einigung des Entzugs der Approbation jüdi- scher Ärzte im Jahr 1938 zu gedenken (10). Aus diesem Anlass errichteten die Organisationen eine Gedenktafel auf dem Herbert-Lewin-Platz in Berlin-Charlottenburg, dem Sitz von BÄK und KBV. Die Gedenktafel wurde unter anderem im Beisein des stellvertretenden Parlamentspräsi- denten Israels, des Vize-Speakers der Knesset, Yehiel Bar, sowie des Präsidenten des Weltärzte- bundes, Prof. Dr. Leonid Eidelman, der Vizeprä- sidentin des Deutschen Bundestags, Petra Pau, und des Bundesgesundeitsministers Spahn feierlich eingeweiht. Auf der Veranstaltung be- leuchteten die Redner die aktive Beteiligung von Ärzten an der systematischen Ermordung von Kranken und sogenannten gesellschaftlichen Randgruppen in der Nazi-Zeit. Sie wiesen au- ßerdem darauf hin, dass führende Vertreter der Ärzteschaft für die Vertreibung ihrer jüdischen Kolleginnen und Kollegen mitverantwortlich waren. „Der Gedanke an diese dunkelste Zeit der deutschen Ärzteschaft schmerzt. Aber Ge- danken und Gedenken halten die Erinnerung an das Geschehene wach. Sie halten uns wachsam, Unrecht und Unmenschlichkeit nicht einmal im Ansatz zuzulassen“, sagte Montgomery. Er hob in seiner Ansprache die Bemühungen der Ärz- teschaft zur wissenschaftlichen Aufarbeitung des auch von Ärzten begangenen Unrechts in der NS-Zeit hervor. Einen Tag darauf, am 9.

November 2018, eröffnete in den Räumen der Bundes ärzte kammer die Wanderausstellung

„Erfasst, verfolgt, vernichtet. Kranke und behin- derte Menschen im Nationalsozialismus“ (11).

Die Ausstellung der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde dokumentiert die Beteili- gung von Ärzten an der systematischen Ermor- dung von Kranken.

Europa immer im Blick

Vielfältig waren auch die gesundheitspoliti- schen Aktivitäten der Ärzteschaft auf europä- ischer Ebene. Unter anderem befasste sich die BÄK im vergangenen Jahr mit der EU-Ver-

hältnismäßigkeitsrichtlinie. Grob zusammen- gefasst sieht diese vor, neue oder geänderte Berufsregelungen vor ihrem Inkrafttreten detail- liert auf ihre Verhältnismäßigkeit zu prüfen. Die Richtlinie wurde im Juli 2018 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und muss bis Juli 2020 von den EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Von diesem Zeitpunkt an müssen Bund, Länder und Ärztekammern verschärfte Begründungsanfor- derungen für berufsrechtliche Änderungen be- achten.

Die Bundes ärzte kammer hatte sich nach- drücklich dagegen gewehrt, dass Vorschriften über den Zugang zum Arztberuf und dessen Ausübung einem einseitig ökonomischen Rechtfertigungsmaßstab unterworfen werden.

Nachdem die Ärzteschaft im Europäischen Parlament nicht die nötige Unterstützung für eine Ausnahme der Heilberufe von der Richt- linie gefunden hatte, versuchte die Bundes ärzte- kammer in weiteren Treffen mit EU-Abgeordne- ten im Zuge der Kompromissfindung zwischen Parlament und Rat bereits erreichte Verbesse- rungen des Vorschlags zu verteidigen. Im letzt- lich angenommenen Kompromiss konnten sich einige praktische Erleichterungen des Prüfver- fahrens durchsetzen. Ein Erfolg aus Sicht der Ärzteschaft ist, dass das Parlament den Patien- tenschutz als möglichen Rechtfertigungsgrund hervorhebt, indem es festschrieb, dass Mit- gliedstaaten für ein hohes Schutzniveau sor-

© ElenVD - iStockphoto

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gen müssen. Außerdem wurde vorangestellt, dass rein fachlich-technische Änderungen von Aus-, Fort- und Weiterbildungsanforderungen keine Verhältnismäßigkeitsprüfung auslösen müssen. Nach der Umsetzung der Richtlinie in Deutschland gilt es nunmehr darauf zu achten, notwendige Änderungen der Berufsregeln gut zu begründen und sich den rechtlichen und po- litischen Gestaltungsspielraum durch die neu- en Verfahrensregeln nicht nehmen zu lassen.

Weiterbohren – bis zum Durchbruch

Dieses Beispiel zeigt, dass gute Argumente in der Politik, sei es auf europäischer oder auf nationaler Ebene, nicht immer vollumfänglich verfangen. Mitunter dauert es Wochen, Monate und sogar Jahre, bis man mit seinen Positionen durchdringt. Folglich kommt politische Interes- senvertretung häufig dem Bohren dicker Bretter gleich. Abschrecken lassen darf man sich da- durch nicht. Weiterbohren lautet die Devise – bis zum Durchbruch.

Auf diese Weise gelang es der Bundes ärzte- kammer bei vielen Gesetzes- und Verord- nungsvorhaben, wichtige Detailänderungen beziehungsweise Kurskorrekturen durchzuset- zen. Ein Beispiel ist der Mitte 2018 vom Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und

nukleare Sicherheit vorgelegte „Verordnungs- entwurf zur weiteren Modernisierung des Strah- lenschutzrechts“, bei dem die Bundes ärzte- kammer wichtige Änderungen zum Schutz der Patientinnen und Patienten durchsetzen konnte (siehe Bericht S. 28). Dass sich Beharrlichkeit lohnen kann, zeichnet sich auch bei der Debat- te über ein Verbot der Tabakaußenwerbung ab.

Die Bundes ärzte kammer setzte sich in zahl- reichen Stellungnahmen, aber auch in persön- lichen Gesprächen auf politischer Ebene und auf Arbeitsebene dafür ein, dass Deutschland als letztes Land in der EU endlich die Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte verbietet.

Unter anderem bekräftigte sie ihre Haltung in einem Schreiben an den Vorsitzenden der Unions-Bundestagsfraktion, Ralph Brinkhaus.

Dem Vernehmen nach kommt allmählich Bewe- gung in die festgefahrene Parlamentsinitiative.

Zumindest führen derzeit Fachpolitiker der Uni- on Gespräche, um einen Kompromiss für ein Werbeverbot zu finden. Auch Bundesgesund- heitsminister Spahn unterstützt ein solches Verbot.

Die Liste mit Gesetzesinitiativen, bei denen die Bundes ärzte kammer deutliche Akzente setzen konnte, ließe sich fortsetzen. Wichtige Änderungen setzte die BÄK beispielsweise in dem Entwurf des „Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäfts-

© Rudolf Henke MdB

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geheimnissen“ (12) durch oder auch im Zuge der Beratungen über eine Neuregelung des Zu- gangs zur psychotherapeutischen Versorgung.

Breite Palette medizinisch- ethischer Themen

Dass die Bundes ärzte kammer dabei mitunter unbequeme Positionen vertritt, versteht sich von selbst. Dies gilt auch und gerade dann, wenn es um Themen geht, die von grundsätz- licher medizinisch-ethischer Bedeutung sind.

Die Palette ist breit. Die Altersfeststellungen bei Geflüchteten, Pränatests auf das Down-Syn- drom bei Ungeborenen, der Umgang mit der Genschere CRISPR/Cas, Regelungen zur Ster- behilfe, Reformen bei der Organspende sowie die politische Kontroverse über den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch (Verbot von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche) sind nur einige Beispiele für medizinisch-ethische Debatten, in die sich die BÄK eingebracht hat.

Die Diskussion über den Paragrafen 219a nahm ihren Anfang, nachdem das Gießener Amtsgericht am 24. November 2017 eine Ärz- tin wegen Verstoßes gegen das Gesetz zu einer Geldstrafe verurteilt hatte. Die im Jahresverlauf zunehmend heftiger geführte Diskussion hat- te sich bald in diversen (Gesetzes-)Anträgen manifestiert, die mehrheitlich die Abschaffung des Paragrafen 219a vorsahen. Nachdem sich der 121. Deutsche Ärztetag in die Debatte ein- geschaltet und sich zum einen für eine Beibe- haltung des Werbeverbots sowie zum anderen für eine Stärkung des Beratungs- und Hilfsan- gebots ausgesprochen hatte (13), verkündeten die Koalitionsspitzen Mitte Dezember 2018 einen Kompromiss. Das Gesetz wurde mittler- weile verabschiedet. Danach sollen Ärzte und Krankenhäuser darüber informieren dürfen, dass sie Abtreibungen vornehmen. Zudem soll die Bundes ärzte kammer eine Liste der Ärztin- nen und Ärzte sowie der Krankenhäuser und Einrichtungen führen, die ihr mitgeteilt haben, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durch- führen. Die Liste wird auch Angaben über die jeweils angewendeten Methoden zur Durch- führung eines Schwangerschaftsabbruchs enthalten, soweit diese mitgeteilt werden. Die Bundes ärzte kammer soll die Liste monatlich aktualisieren, sie im Internet veröffentlichen

und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben und den Län- dern zur Verfügung stellen. Damit wird Rechts- sicherheit für die Ärztinnen und Ärzte erreicht.

In einem Interview mit der Passauer Neuen Presse (13.12.2018) bekräftigte Montgomery nach Verkündung des Kompromisses: „Neu- trale Stellen sollten darüber informieren, wo Schwangerschaftsabbrüche möglich sind – bei Ärzten, Tageskliniken und Krankenhäusern.“

Angesprochen auf die neuen Aufgaben der Bundes ärzte kammer, betonte Montgomery im Deutschlandfunk (13.12.2018): „Wir stehen zu unserer gesellschaftlichen Verantwortung.“ Es sei gut, dass die Parteien den hohen Wert der Selbstverwaltung anerkennen.

Anstöße zur Meinungsbildung

Häufig geht die Initiative zur öffentlichen Dis- kussion gesundheitspolitischer und medizi- nisch-ethischer Themen von der Politik aus.

Anstöße zur Meinungsbildung geben aber auch die Organisationen des Gesundheits- wesens selbst. Neben Statements und Kom- mentaren in Presse, Rundfunk und Fernsehen brachte die Bundes ärzte kammer in Pressekon- ferenzen und Tagungen eine Vielzahl von The- men gezielt in die Öffentlichkeit und Fachöf- fentlichkeit oder leistete eigene Beiträge zu bereits laufenden Debatten. Beispiele hierfür sind die jährliche Vorstellung der Behand- lungsfehlerstatistik (14), Tagungen zu gesund- heitspolitischen Themen, Kongresse, etwa der der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft zum Thema Arzneimittelthera- piesicherheit (15), aber auch zahlreiche Posi- tionspapiere, Expertisen und Handreichungen zu unterschiedlichen versorgungsrelevanten Fragestellungen.

Gemeinsam mit den Landesärztekammern ge- lang es der Bundes ärzte kammer zudem, den Blick von Politik und Medien darauf zu richten, dass sich Ärztinnen und Ärzte bei ihrer Tätigkeit zunehmender Gewalt ausgesetzt sehen. Trauri- ger Höhepunkt war im August 2018 der Mord an einem Arzt in Offenburg, bei dem auch eine Praxismitarbeiterin verletzt wurde. Die Ärzte- schaft forderte unter anderem in einer Resolu- tion Informationskampagnen und konkrete Ge-

(17)

Ausblick: 122. Deutscher Ärztetag in Münster

Ergänzend zu den gesundheits- und berufspolitischen Themen wird sich der 122. Deutsche Ärztetag, der vom 28. bis 31. Mai 2019 in Münster tagt, in einem Schwerpunkt mit dem Thema „Wenn die Arbeit Ärzte krank macht“ befassen. Hierzu sind als Referen- ten geladen Prof. Dr. med. Monika A. Rieger, Ärztliche Direktorin des Instituts für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungs- forschung des Universitätsklinikums Tübingen, Prof. Dr. med.

Harald Gündel, Ärztlicher Direktor der Klinik für Psychosomati- sche Medizin und Psychotherapie am Universitätsklinikum Ulm, sowie Dr. med. Klaus Beelmann, Geschäftsführender Arzt der Ärztekammer Hamburg.

Auch stehen unter anderem die Dokumentation der Weiterbil- dung im elektronischen Logbuch und die Neuwahl des Präsidi- ums der Bundes ärzte kammer sowie der zwei weiteren Vorstands- mitglieder auf der Agenda des diesjährigen Deutschen Ärztetags.

Weitere Informationen zum 122. Deutschen Ärztetag in Münster können im Internet unter www.bundesaerztekammer.de/

aerztetag/122-deutscher-aerztetag-2019/ abgerufen werden.

setzesänderungen zum Schutz von Ärztinnen und Ärzten (16). Die Bundes ärzte kammer steht dazu im intensiven Austausch mit dem Bundes- gesundheitsministerium.

Patientenversorgung unter Druck

Zudem beschäftigte sich die Bundes ärzte- kammer im Berichtsjahr in verschiedenster Weise mit der fortschreitenden Kommerzia- lisierung des Gesundheitswesens. Zu viel Bürokratie, zu wenig Personal, keine verläss- lichen Arbeitszeiten: Diese drei Kritikpunkte hört man immer wieder, befragt man Ärztin- nen und Ärzte in Klinik und Praxis nach ihren Arbeitsbedingungen. Problematisch wird es vor allem dann, wenn ökonomische Parameter das ärztliche Handeln bestimmen, etwa wenn Entscheidungsspielräume durch vorgegebene ökonomische Rentabilitätskriterien begrenzt werden. Die Bundes ärzte kammer und das Deutsche Ärzteblatt widmeten sich diesen The- men in einem crossmedialen Themenschwer- punkt. Neben zahlreichen Videointerviews mit betroffenen Ärztinnen und Ärzten bereitete das Deutsche Ärzteblatt die Thematik in Experten- beiträgen aus ärztlicher, medizinisch-ethischer und gesundheitsökonomischer Sicht auf (17).

In rund 60 Leserbriefen, die ebenfalls abge- druckt wurden, beteiligten sich Ärztinnen und Ärzte rege an dieser Diskussion.

Um das Thema Wettbewerb und Ökonomisie- rung ging es auch am 10. November 2018 auf der Tagung der Bundes ärzte kammer „BÄK im Dialog“ (18). Einhellige Meinung der anwesen- den Vertreterinnen und Vertreter von Ärzteschaft und Wissenschaft: Ökonomisches Handeln hat im Gesundheitswesen seine Berechtigung. Aber die Ökonomie muss den Zielen der Medizin die- nen – und nicht umgekehrt.

„Für uns klinisch tätige Ärzte ist der öko- nomische Druck durch Benchmarking und Zielvorgaben sowie Arbeitsverdichtung und Personalabbau täglich spürbar“, berichtete BÄK-Vorstandsmitglied Dr. Susanne Johna. Sie forderte einen „Strategiewechsel“ der Politik.

Der Fokus müsse auf eine bedarfsorientierte Versorgung statt auf die Reduktion der Kos- ten gelegt werden. Ihre BÄK-Vorstandskollegin Dr. Heidrun Gitter ging auf sogenannte Ziel- vereinbarungen in Chefarztverträgen ein und berichtete über die Arbeit der eigens hierfür eingerichteten Koordinierungsstelle bei der Bundesärztekammer: „Zielvereinbarungen kön- nen sinnvoll sein, etwa wenn sie die Verbesse- rung der Versorgungsqualität und der Abläufe oder die Nutzung von Beinahe-Fehlermeldesys- temen zum Inhalt haben. Problematisch wird es dann, wenn Zielvereinbarungen dazu füh- ren, dass ärztliche Entscheidungen zulasten des Patienten beeinflusst werden.“ Dr. Ellen Lundershausen richtete den Blick auch auf die eigenen Reihen und appellierte an die Chefärz- te und Weiterbilder, Haltung zu zeigen. „Wenn junge Ärzte einen kritischen Chef haben, wer- den sie selbst einmal kritischer gegenüber der Geschäftsführung auftreten“, sagte sie.

Investoren auf Einkaufstour

Eine Ausprägung der von der Ärzteschaft kriti- sierten Kommerzialisierung des Gesundheits- wesens ist die zunehmende Konzernbildung in der ambulanten Versorgung. Als der Deutsche Ärztetag im Mai vergangenen Jahres forderte, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, war das Thema zumindest für die breite Öffent- lichkeit noch neu. Mittlerweile ist in Politik und Medien zumindest ein Problembewusstsein zu

(18)

erkennen. „Ärztechefs warnen vor Ausverkauf der Praxen“, titelte die Frankfurter Allgemeine Zeitung (23.11.2018), „Investoren auf Einkaufs- tour“, meldete das Deutsche Ärzteblatt und legte anschaulich den wachsenden Einfluss von Private-Equity-Gesellschaften auf die am- bulante Versorgung dar (DÄ Heft 39/2018).

Diese suchen in Zeiten niedriger Zinsen hände- ringend nach neuen Möglichkeiten, ihr Kapital gewinnbringend anzulegen. Beliebte Spekula- tionsobjekte sind neben Pflegeeinrichtungen auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ).

Das verstärkte öffentliche Interesse an dieser Entwicklung rührt auch daher, dass Bundes- ärzte kammer, Ärztekammern sowie die Vertre- tungen weiterer ärztlicher und zahnärztlicher Organisationen das Thema auf Symposien (wie „BÄK im Dialog“), Kammerversamm- lungen, in Presseverlautbarungen und Exper- tengutachten Stück für Stück auf politischen Agenden von Bund und Ländern platzieren.

Auch mit dem TSVG soll gegengesteuert wer- den. Vorgesehen ist, die Gründung von Versor- gungszentren durch Erbringer nichtärztlicher Dialyseleistungen auf fachbezogene MVZ zu beschränken. Aus Sicht der Ärzteschaft kann dies nur ein erster Schritt sein. Die Bundes- ärzte kammer hat in ihren Stellungnahmen zu dem Gesetzesvorhaben weitergehende Maß- nahmen angemahnt. Dass weitere Schritte fol- gen müssen, hat auch der Bundesrat erkannt.

Er fordert Nachschärfungen beim TSVG, um monopolartige Strukturen zu verhindern und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes müssten abgelehnt werden, wenn das MVZ „eine marktbeherrschende Stellung“

erlange. Außerdem solle die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser an einen fachlichen und räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag des MVZ gekoppelt werden. In einem gemein- samen Schreiben an Bundesgesundheitsmi- nister Jens Spahn schlossen sich Bundes ärzte- kammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Bundeszahnärztekammer und Kassenzahn- ärztliche Bundesvereinigung der Stellungnah- me des Bundesrates an.

Die BÄK betonte nach Verabschiedung des TSVG: Es gelte einer schleichenden Übernahme des Gesundheitswesens durch Großinvestoren

Einhalt zu gebieten. Sie appellierte an die Poli- tik, erste Ansätze im TSVG weiter auszubauen.

Ausblick

Man kann die Gesundheitspolitik der Großen Koalition kritisieren, Untätigkeit kann man der Regierung jedoch nicht vorwerfen. Sie hat zahl- reiche im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform- maßnahmen in Angriff genommen und einige davon bereits zum Abschluss bringen können.

Die Bundes ärzte kammer konnte sich mit ihrer Expertise in die Beratungen einbringen und wichtige Korrekturen durchsetzen. So wird sie es auch zukünftig halten. Denn nach wie vor steht das Gesundheitswesen in Deutschland vor enormen Herausforderungen.

Dazu zählen unter anderem der Fachkräfteman- gel bei gleichzeitig wachsendem Versorgungs- bedarf, die Ökonomisierung des Gesundheits- wesens, der Ausbau der sektorenübergreifenden Versorgung wie auch Chancen und Risiken der Digitalisierung für Patienten und Ärzte.

Diese Aufgaben kann die Politik nur gemein- sam mit der ärztlichen Selbstverwaltung be-

wältigen. 

(1) www.baek.de/TB18/memorandum (2) www.baek.de/TB18/ppsg

(3) www.baek.de/TB18/psychthg1 (4) www.baek.de/TB18/psychthg2 (5) www.baek.de/TB18/tsvg1 (6) www.baek.de/TB18/edir (7) www.baek.de/TB18/pm121daet (8) www.baek.de/TB18/youtube (9) www.baek.de/TB18/twitter (10) www.baek.de/TB18/gedenken (11) www.baek.de/TB18/ausstellung (12) www.baek.de/TB18/geschgeh (13) www.baek.de/TB18/pm219a (14) www.baek.de/TB18/pmbehf (15) www.baek.de/TB18/amts (16) www.baek.de/TB18/resolution (17) www.baek.de/TB18/wettbewerb (18) www.baek.de/TB18/dialog

(19)

Mit einem einstimmigen Beschluss des Vor- standes der Bundes ärzte kammer ging im November 2018 ein jahrelanger, enger Ab- stimmungsprozess unter Einbeziehung zahl- reicher ärztlicher Fachgesellschaften und Berufsverbände zur strukturellen und inhalt- lichen Ausgestaltung der ärztlichen Weiterbil- dung zu Ende. Zuvor hatte der 121. Deutsche Ärztetag im Mai 2018 die strukturellen Vorga- ben für die neue (Muster-)Weiterbildungsord- nung (MWBO) einstimmig beschlossen. Damit steht die ärztliche Weiterbildung in Deutsch- land vor einer grundlegenden Neuausrichtung.

Kompetenzbasierung und elektronisches Logbuch

Die vom 115. Deutschen Ärztetag 2012 in Nürn- berg beauftragte Novellierung hatte mehrere

Ziele. So wurden alle Weiterbildungsinhalte in einer zweistufigen Struktur mit den Modi

„Kognitive und Methodenkompetenz“ sowie

„Handlungskompetenz“ kompetenzbasiert abgebildet. Sämtliche Inhalte beider Modi sind Kernbestandteile des jeweiligen Weiter- bildungsgangs. Darüber hinaus soll zukünftig der Weiterbildungsfortschritt vom Weiterzubil- denden kontinuierlich im neuen eLogbuch do- kumentiert und vom Weiterbildungsbefugten bestätigt werden. Der Weiterbildungsstand wird hinsichtlich der Kognitiven und Methodenkom- petenz an den Kategorien „benennen und be- schreiben“ und „systematisch einordnen und erklären“ bemessen. Unter Handlungskompe- tenz erfolgt eine Einteilung in die Kategorien

„durchführen unter Anleitung“ und „selbstver- antwortlich durchführen“. Durch die kontinu- ierliche elektronische Dokumentation ist den Weiterzubildenden und Weiterbildern stets der aktuelle Stand der Weiterbildung bekannt. Die Weiterbildung wird dadurch transparenter und strukturierter. Somit können alle Beteiligten die Weiterbildung enger begleiten und individuell besser ausgestalten.

Neue Bezeichnungen bei Zusatz-Weiterbildungen

Im Rahmen des Novellierungsprozesses wur- den zahlreiche Anträge für neue Weiterbil- dungsbezeichnungen geprüft. Im Abschnitt B (Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen) wur- den keine neuen Bezeichnungen eingeführt.

Neue Bezeichnungen gibt es allerdings im Abschnitt C (Zusatz-Weiterbildungen). So wurden vereinzelt strukturierte curriculare Fortbildungen in die MWBO überführt, wie Ernährungsmedizin und Krankenhaushygie- ne. Auch Innovationen führten zur Aufnahme neuer Bezeichnungen, beispielsweise können Kompetenzen in Hybridverfahren in der Nukle- armedizin und der Radiologie über Zusatz-Wei- terbildungen erworben werden. Aufgenommen

© Africa Studio

Novelle der (Muster-)Weiterbildungsordnung

Ziel erreicht

(20)

wurden auch Qualifikationen, die bereits in ein- zelnen Kammern etabliert sind, unter anderem Klinische Akut- und Notfallmedizin, Sexualme- dizin und Transplantationsmedizin. Andere Be- zeichnungen, unter anderem die Kinder- und Jugendurologie, Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern und die Immuno- logie, spiegeln eine veränderte Versorgungssi- tuation wider.

Flexibilisierung der Weiterbildungszeiten

Ein weiterer Schwerpunkt der Novellierung war eine Flexibilisierung der Weiterbildungszei- ten. Im Sinne der Kompetenzbasierung sollen Weiterbildungsinhalte dort erworben werden können, wo sie angeboten und gelehrt werden.

Daher erübrigt sich die Ausweisung von starren Pflichtzeiten im ambulanten bzw. stationären Sektor. Für ausgewählte Zusatz-Weiterbildun- gen wurde zudem die Möglichkeit geschaffen, diese ohne festgelegte Weiterbildungszeiten und ohne Unterbrechung der Erwerbsbiografie (berufsbegleitend) zu erlangen.

Übergreifende Kompetenzen für alle Facharztweiterbildungen

Die Rolle des Arztes hat sich in den letzten Jah- ren verändert und erweitert, sodass die ärztli- chen Haltungen und Kompetenzen fachgebiets- übergreifend zukünftig ein stärkeres Gewicht während der gesamten Weiterbildungszeit und darüber hinaus erhalten sollen. Die „Allgemei- nen Inhalte der Weiterbildung“ umfassen ent- sprechende übergreifende Kompetenzen für alle Facharzt-Weiterbildungen. In dieser Hin- sicht wurde die MWBO überarbeitet. Großer Wert wurde hierbei auf die kommunikativen Kompetenzen und die unterschiedlichen Arzt- rollen, beispielsweise als Forscher, Kliniker, Leh- rer oder Manager, gelegt.

Nach der Verabschiedung ist vor der Umsetzung

Für die Landesärztekammern steht nun die Um- setzung der MWBO in ihr Landesrecht an. Auf Bundesebene wird mit Hochdruck am elektroni- schen Logbuch gearbeitet, das ein essenzieller Bestandteil der Novellierung ist. Darüber hinaus werden die (Muster-)Kursbücher an die neuen

Anforderungen angepasst und zum Teil neu er- arbeitet. Auch gilt es, den mit der MWBO 2018 eingeführten „Fachlich empfohlenen Weiterbil- dungsplan“, der die Weiterbildungsgänge in- haltlich detaillierter unter Einbezug didaktischer Aspekte beschreiben soll, mit Inhalt zu füllen. Es bleibt also noch viel zu tun, auch wenn im Jahr 2018 ein großes Ziel erreicht werden konnte. Die Weiterbildung bleibt dennoch für alle Beteiligten eine tagtägliche und kontinuierliche Herausfor- derung: für Ärztekammern, Weiterbildungsbe- fugte und Weiterzubildende. 

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Mit überwältigender Mehrheit hat der 121. Deut- sche Ärztetag in Erfurt eine Neufassung des

§ 7 Absatz 4 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) beschlossen und damit den berufs- rechtlichen Weg für die ausschließliche Fern- behandlung von Patientinnen und Patienten geebnet (*).

„Ärztinnen und Ärzte beraten und behandeln Patientinnen und Patienten im persönlichen Kontakt. Sie können dabei Kommunikationsme- dien unterstützend einsetzen. Eine ausschließ- liche Beratung oder Behandlung über Kommu- nikationsmedien ist im Einzelfall erlaubt, wenn dies ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Be-

handlung sowie Dokumentation gewahrt wird und die Patientin oder der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird“, heißt es dort jetzt.

Damit setzt die Ärzteschaft ein deutliches poli- tisches Zeichen und hat einen wichtigen Schritt unternommen, um den Patientinnen und Pa- tienten mit der Fort- und Weiterentwicklung telemedizinischer, digitaler, diagnostischer und anderer vergleichbarer Möglichkeiten eine dem anerkannten Stand medizinischer Erkenntnisse entsprechende Versorgung anbieten zu können.

Mit der Neuregelung in der MBO-Ä wird klar- gestellt, dass digitale Techniken die ärztliche Tätigkeit unterstützen sollen. Sie dürfen aber nicht die notwendige persönliche Zuwendung von Ärztinnen und Ärzten ersetzen. Der persön- liche Arzt-Patienten-Kontakt stellt weiterhin den

„Goldstandard“ ärztlichen Handelns dar.

Der Vorstand der Bundes ärzte kammer hat zu- dem eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit den Ergebnissen des Deutschen Ärztetags befasst. Derzeit erarbeitet die mit Juristen und Medizinern besetzte Arbeitsgruppe Hinweise und Erläuterungen zur neugefassten Vorschrift.

Ein ergänzender FAQ-Katalog für den Internet- auftritt der Bundes ärzte kammer ist ebenfalls in Arbeit.

Es obliegt nun den (Landes-)Ärztekammern, diese Regelung in ihre jeweilige rechtsverbind- liche Berufsordnung zu übernehmen. Der Um- setzungsprozess in den Ländern ist noch nicht abgeschlossen. Bislang haben 13 Kammern eine Regelung zur ausschließlichen Fernbehandlung über Kommunikationsmedien in ihrer Berufs-

ordnung getroffen. 

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(Muster-)Berufsordnung

Ärztetag macht Weg frei für

ausschließliche Fernbehandlung

(*) www.baek.de/TB18/mbo

(22)

Nach einem umfangreichen Abstimmungs- prozess mit den ärztlichen Berufsverbänden, wissenschaftlichen medizinischen Fachge- sellschaften und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) konnte im März 2018 der finalisierte Entwurf des Leis- tungsverzeichnisses der neuen Gebühren- ordnung für Ärzte (GOÄ) an die Beteiligten übermittelt werden. Daran anknüpfend stellte die Bundes ärzte kammer (BÄK) den eingebun- denen Verbänden und Fachgesellschaften am 26. April 2018 die Systematik zur Bewertungs- findung der neuen GOÄ auf der Grundlage der von ihnen eingereichten Kalkulationsangaben zum zeitlichen und personellen Aufwand vor.

Im Mai 2018 erteilte dann der 121. Deutsche Ärztetag der Bundes ärzte kammer den Auftrag, die weit fortgeschrittenen Arbeiten zur Novellie- rung der GOÄ entsprechend der Beschlusslage des 120. Deutschen Ärztetags 2017 fortzufüh- ren und eine möglichst detaillierte Folgenab- schätzung sicherzustellen.

Ob die neue GOÄ nach deren Fertigstellung von der BÄK beim Bundesministerium für Gesund- heit (BMG) eingebracht wird, muss – unter Be- achtung der Beschlusslage des 120. Deutschen Ärztetags 2017 und insbesondere vor dem Hintergrund der Arbeitsergebnisse der Wissen- schaftlichen Kommission für ein modernes Ver- gütungssystem (KOMV) – gesondert bewertet werden.

Im Rahmen der Anhörung vor der KOMV vom 10. September 2018 hat die BÄK im Einklang mit der Beschlusslage des 121. Deutschen Ärztetags 2018 die Auffassung vertreten, dass eine Bürger- versicherung und/oder eine Vereinheitlichung der Vergütungssysteme strikt abzulehnen sind.

Entsprechend dem aktuellen Ärztetags-Votum erfolgten im Jahr 2018 detaillierte Arbeiten zur Schlüssigkeitsprüfung der Bewertungsrückmel- dungen. Das mit der Bewertungsfindung beauf-

tragte Unternehmen Prime Networks wird auf dieser Grundlage die betriebswirtschaftliche Grundkalkulation und eine darauf bezogene Folgenabschätzung finalisieren. Die Abstim- mung der Bewertungsergebnisse soll gemein- sam mit den Verbänden und Fachgesellschaften im Sommer 2019 erfolgen.

Aufgrund der anhaltenden und derzeit in den Medien kontroversen Diskussionen zu einer angemessenen Honorierung der ärztlichen Lei- chenschau hat sich die BÄK gemäß Beschluss des Ärztetags mit einem Vorschlag zur zeitna- hen Novellierung der betreffenden Leistungen in der zurzeit geltenden GOÄ Anfang 2019 an das BMG gewandt. Grundlage des Vorschlags ist ein Auszug aus dem konsentierten Leis- tungsverzeichnis des neuen GOÄ-Entwurfs, in dem eine angemessene Vergütung für die Lei- chenschau hinterlegt ist. Daneben soll auch die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) – unter Hinweis auf die GMK-Beschlusslage von 2011 – um Unterstützung gebeten werden. 

Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Arbeiten weit fortgeschritten

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(23)

(*) www.baek.de/TB18/datenhoheit Spätestens seit der Amtsübernahme von Jens

Spahn (CDU) als Bundesgesundheitsminister hat das Thema „Digitalisierung im Gesund- heitswesen“ neuen Schwung bekommen. In zahlreichen Verlautbarungen betont der Minis- ter die richtungsweisende Bedeutung einer fort- schreitenden Digitalisierung, die damit verbun- denen Chancen und gelegentlich auch die zu beachtenden Risiken. Dabei hebt er besonders hervor, dass die Herrschaft der Patientinnen und Patienten über ihre persönlichen Daten ge- sichert werden müsse. Sie sollen jederzeit die Kontrolle über den Umgang mit ihren perso- nenbezogenen Daten haben, sie sollen Zugriffs- rechte ausgestalten oder selbst aktiv Daten er- heben und bereitstellen können.

Diese Sichtweise auf die Rolle der Patienten in der digitalen Welt spiegelte sich im vergan- genen Jahr in einer Reihe konkreter Geset- zesvorhaben und Gestaltungsaufgaben wi- der, in die sich auch die Bundes ärzte kammer mit ihrer Expertise eingebracht hat (*).

Zugriff auf elektronische Patientenakten

Ein Beispiel ist die geplante elektronische Patientenakte nach § 291a SGB V. In den fachli- chen Konzepten der gematik zur elektronischen Patientenakte finden sich Möglichkeiten zur Zu- griffssteuerung auf alle Daten der Akte. Dies be- trifft sowohl die von Ärztinnen und Ärzten ein- gestellten Daten als auch den Bereich der Akte, in den die Patienten selbst erhobene Daten ein- stellen können. Auch die Krankenkassen sollen Abrechnungsdaten beisteuern. Man verspricht sich hiervon eine bessere Informationsgrundla- ge für die individuelle Versorgung der Patienten sowie einen verbesserten Überblick über das individuelle Behandlungsgeschehen. Eher im Nebensatz und nicht immer konsensual wer- den als Ziele Kostentransparenz, Versorgungs- steuerung und Verbreiterung der Datenbasis für Forschungszwecke genannt.

„Datenspenden“ von Patienten über Smartphone-Apps

Dies alles steht unter der Datenhoheit der Pa- tienten und soll von diesen aktiv gemanagt werden. Nach dem Willen des Gesetzgebers können sich Patienten zukünftig dabei ei- nes Smartphones samt entsprechender Apps bedienen, um zum Beispiel Einsicht in die Patientenakte zu erhalten oder sogenannte

„Datenspenden“, etwa für die Forschung, zu veranlassen. Datenschutzrechtliche Bedenken werden dabei eher hintenangestellt.

Ob Patienten diese neuen Optionen sinnvoll nutzen können, oder ob es ein Randphänomen für technisch Interessierte bleibt, wird die Zu- kunft zeigen. Es ist jedoch klar, dass es einer fundierten Aufklärung aller Beteiligten über Chancen und Risiken bedarf, damit die Patien- ten ihre „Herrschaft“ über ihre Daten auch sinn- voll ausüben können. Für das eigene Rollenver- ständnis von Ärztinnen und Ärzten sowie das Arzt-Patienten-Verhältnis ergeben sich daraus ebenfalls Konsequenzen, wie hinsichtlich erwei- terter Aufklärungs- und Beratungsangebote für Patienten oder der medizinischen Beurteilung und Einordnung der verfügbaren Daten.

Ärztinnen und Ärzte auf neue Herausforderungen vorbereiten

Die Bundes ärzte kammer setzt sich auf verschie- denen Ebenen dafür ein, Ärztinnen und Ärzten auf diesen Wandel vorzubereiten und ihn aktiv zu gestalten, zum Beispiel durch die führende Entwicklung medizinischer Anwendungen der Telematikinfrastruktur, durch Unterstützung bei der Entwicklung von Curricula oder auch bei ethischen und rechtlichen Bewertungen neuer

telematischer Angebote. 

Herr der Daten?

Wie Digitalisierung die Rolle der

Patienten verändert

(24)

Die ärztliche Selbstverwaltung leistet durch die Feststellung des Standes der medizinischen Wissenschaft einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der Ver- sorgungsqualität. Der Vorstand der Bundes- ärzte kammer wird in diesem Themenfeld von Expertinnen und Experten seines Wissen- schaftlichen Beirats (WB) mit ihren fachlichen Netzwerken beraten.

Irreversibler Hirnfunktionsausfall als sicheres Todeszeichen

Die Feststellung und Dokumentation des ir- reversiblen Hirnfunktionsausfalls (IHA) un- terliegen in Deutschland einheitlichen Krite- rien. Dennoch besteht sowohl hinsichtlich seiner diagnostischen Sicherheit als auch seiner Bedeutung anhaltender Aufklärungs- bedarf, da nicht immer zwischen dem ob- jektiven medizinisch-wissenschaftlichen Aspekt der Todesfeststellung und verschie- denen anderen Aspekten des Todes unter- schieden wird. Vor diesem Hintergrund wurde der WB anlässlich der Vierten Fort- schreibung der Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG beauftragt, die medizinisch-natur- wissenschaftliche Bedeutung des IHA als si- cheres Todeszeichen erneut darzulegen.

Um den wissenschaftlichen Fachartikel auch einer internationalen Leserschaft zugänglich zu machen, wurde er deutsch- (1) sowie englisch- sprachig (2) publiziert. Parallel dazu veröffent- lichte die Bundes ärzte kammer eine Erklärung zur Bedeutung des IHA als sicheres Todeszei- chen (3).

Neue Richtlinie zur assistierten Reproduktion

Mit Blick auf die Rechtsanwender hat der Vor- stand der Bundes ärzte kammer im April 2018 die Richtlinie zur Entnahme und Übertragung von menschlichen Keimzellen im Rahmen der

assistierten Reproduktion mit Anpassungen an das am 1. Juli 2018 in Kraft getretene Sa- menspenderregistergesetz beschlossen (4).

Gemäß § 16b TPG konzentriert sich die Richt- linie auf den allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft.

Sie verzichtet bewusst auf eine Interpretation von rechtlich nicht eindeutig geregelten, häu- fig gesellschaftspolitischen Fragen. Diese zu beantworten ist Aufgabe des Gesetzgebers.

Hämotherapie: Aktualisierung von Fortbildungsinhalten

Infolge der Novellierung der Richtlinie Hämo- therapie im Jahr 2017 wurde die fachliche Ak- tualisierung der Fortbildungsinhalte zur Qua- lifikation als Transfusionsverantwortlicher/

Transfusionsbeauftragter sowie der Muster-Ar- beitsanweisung zur Transfusion von Erythro- zytenkonzentraten notwendig. Voraussichtlich im ersten Quartal 2019 werden diese Papiere aktualisiert zur Verfügung stehen.

Die Novellierung der Querschnitts-Leitlinien Hämotherapie wurde ebenfalls im Jahr 2018

aufgenommen. 

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Stand der medizinischen Wissenschaft

Aktuelle Positionierungen der Bundes ärzte kammer

(1) www.baek.de/TB18/iha1 (2) www.baek.de/TB18/iha2 (3) www.baek.de/TB18/iha3 (4) www.baek.de/TB18/assrep

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Mit dem Präventionsgesetz, das in wesent- lichen Teilen im Jahr 2015 in Kraft trat, sollen die Prävention und die Gesundheitsförderung verstärkt in Lebens- und Arbeitswelten berück- sichtigt werden. Dafür werden allein die Ge- setzlichen Krankenkassen 500 Millionen Euro aufwenden. Eines der Ziele des Gesetzgebers ist, die Durchimpfungsrate der Bevölkerung deutlich zu erhöhen. Entsprechend sieht das Präventionsgesetz vor, dass auch Betriebsärzte und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) Verträge nach § 132e SGB V zur Durch- führung von allgemeinen Impfungen mit den Gesetzlichen Krankenkassen schließen können.

Auch auf Betreiben der Bundes ärzte kammer konkretisiert sich diese Regelung nun.

Regelungslücken sollen geschlossen werden

Damit die Regelung des Präventionsgesetzes umgesetzt werden kann, müssen gesetzliche Folgeänderungen im SGB V vorgenommen

werden. Diese Regelungslücken werden mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) geschlossen. Die Bundes ärzte kammer, die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) sowie der Bun- desverband der Ärztinnen und Ärzte im Öffent- lichen Gesundheitsdienst (BVÖGD) haben sich im Rahmen ihrer Stellungnahmen zum TSVG dafür ausgesprochen.

Neue Versorgungsstrukturen geschaffen

Die DGAUM hat bereits Selektiverträge mit ein- zelnen Krankenkassen, etwa mit der BARMER und der BAHN-BKK, geschlossen. Für die Ab- rechnung von (betriebs-)ärztlichen Impfleistun- gen und Impfstoffen hat die DGAUM einen Ko- operationsvertrag mit einer Verrechnungsstelle für Ärzte geschlossen. In diesem Rahmen wird den Betriebsärztinnen und Betriebsärzten unter dem Namen „DGAUM-Selekt“ ein Online-Ab- rechnungsportal zur Verfügung gestellt, das die Verwaltung und Abrechnung von Leistungen für die GKV, für Selbstzahler im Kostenerstattungs- verfahren sowie für PKV-Versicherte aus einer Hand ermöglicht.

Derzeit werden in der Bundes ärzte kammer un- ter Moderation des Vorsitzenden der Arbeits- gruppe „Arbeitsmedizin“, Dr. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach, und der Vorsitzen- den der Arbeitsgruppe „Öffentlicher Gesund- heitsdienst“, Dr. Susanne Johna, Gespräche mit Experten der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin und des BVÖGD geführt, inwiefern die von den Arbeits- medizinern und Betriebsärzten geschaffenen Versorgungsstrukturen auch von Ärztinnen und Ärzten im ÖGD im Sinne von Synergieeffekten in Anspruch genommen werden können. Auch wird Gegenstand von Gesprächen sein, wie die- se neuen, aus der Ärzteschaft heraus geschaf- fenen Versorgungswege der Fachöffentlichkeit bekannt gemacht werden können. 

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Prävention

Allgemeine Impfungen durch

Betriebsärzte und Ärzte im ÖGD

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Die 30. Konferenz der Fachberufe im Gesund- heitswesen (FBK) wurde am 27. Februar 2018 feierlich begangen. Die vom Vorstand der Bundes ärzte kammer (BÄK) ins Leben gerufe- ne Konferenz mit 42 Mitgliedsverbänden trat erstmals im April 1989 zusammen. Zielsetzung von Beginn an war die interprofessionelle Zu- sammenarbeit aller Gesundheitsberufe – von den Pflegeberufen über die Ergotherapeuten oder die Orthoptisten bis zu den Physiothera- peuten – zu verbessern. So wurden bereits in der ersten Sitzung „10 Thesen zur Kooperation der Berufe im Gesundheitswesen“ beschlossen.

In den nächsten Jahren folgten Vereinbarungen zwischen BÄK und fünf Verbänden der Pflege- berufe zur „Kooperation zwischen Ärzten und Pflegeberufen“ (1993) sowie zum Thema „Ko- operationsmodelle“ (1994).

Verbesserung von Prozessen, Versorgung und Kommunikation

Seit dem Jahr 2009 wurde die Thematik in den Themenfeldern Prozessverbesserung, Versor- gungsverbesserung und Kommunikations- verbesserung in von der FBK eingerichteten Arbeitsgruppen intensiv bearbeitet. Ergebnis hieraus ist zum einen das Papier „Prozessver- besserung in der Patientenversorgung durch Kooperation und Koordination zwischen den Gesundheitsberufen“ aus dem Jahr 2010, in dem es um die zentrale Frage der Prozesskoor- dinierung geht. Die Inhalte stellen ein wichti- ges Signal der Berufe im Gesundheitswesen an die Fach- und die politische Öffentlichkeit dar, in dem Sinne, dass sie einen eigenen Beitrag zur Weiterentwicklung einer der nach wie vor offenen Fragen im Gesundheitswesen, nämlich der Steuerung und Koordinierung des Versor- gungsprozesses, im Konsens und in Zusam- menarbeit leisten wollen. Ein weiterer Meilen- stein ist die seit dem Jahr 2011 freigeschaltete Datenbank, in der sich über 30 Gesundheits- berufe darstellen. So können beispielsweise Zugangsvoraussetzungen, Tätigkeitsorte und

Ausbildungsinhalte der verschiedenen Beru- fe abgerufen sowie miteinander verglichen werden.

Daneben wurde in der FBK in den letzten Jahr- zehnten eine Vielzahl von fachlichen und be- rufsübergreifenden Fragen in den Konferenzen diskutiert wie:

• Sektoren- und berufsübergreifende Versorgung

• Akademisierung der Gesundheitsfachberufe

• Fachkräftesituation

• Interprofessionelles Lernen

• Digitalisierung im Gesundheitswesen Die FBK war und ist eine geeignete Plattform, um sich über gemeinsame Herausforderungen und Probleme, die alle Gesundheitsberufe glei- chermaßen haben, auszutauschen. Dafür dient die FBK in unvergleichbarer Weise, das ist ihr Allein stellungsmerkmal in Deutschland. Dies gilt es auch in den kommenden Jahren zu be-

wahren. 

Konferenz der Fachberufe

Seit 30 Jahren im Dienste enger interdisziplinärer Kooperation

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(27)

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und in Deutschland ergänzend ein neues Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Zuvor waren die Vorschriften zur ärztlichen Schweigepflicht im Strafgesetzbuch geändert worden, um den rechtssicheren Einsatz ex- terner Dienstleister in Arztpraxen zu vereinfa- chen. Infolge der Neuregelungen wurden die gemeinsamen „Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ von Bundes ärzte kammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung umfassend überarbeitet.

Erläutert wird unter anderem, welche gesetz- lichen Grundlagen eine Verarbeitung von Ge- sundheitsdaten erlauben, welche Informatio- nen Patienten in Sachen Datenverarbeitung erhalten müssen und welche Rechte sie hierbei haben. Überdies wird dargelegt, welche daten- schutzrechtlichen Pflichten für Praxisinhaber bestehen und wann die Pflicht besteht, einen Datenschutzbeauftragten in der Arztpraxis zu benennen. Auch die Technische Anlage zu die- sen Hinweisen und Empfehlungen, die in kom- pakter Form die zu tätigenden Sicherheitsmaß- nahmen abbildet, wurde angepasst.

Für den schnellen Einstieg in das Thema Da- tenschutz in der Arztpraxis wurde zudem eine Checkliste „Datenschutz-Check 2018: Was müs- sen Arztpraxen angesichts der neuen Vorschrif- ten zum Datenschutz tun?“ mit den wichtigsten Aspekten zum neuen Datenschutz erstellt. Alle Dokumente sind im Internet abrufbar (1).

Weitere Gesetzgebung zum Datenschutz

Die Bundes ärzte kammer hat im Rahmen der parlamentarischen Beratungen für die Anpas- sung des besonderen Datenschutzrechts zu- dem zwei Stellungnahmen abgegeben (2, 3) und unter anderem eine Vereinfachung des Ge- sundheitsdatenschutzrechts sowie eine Abstim- mung mit Vorschriften aus dem Patientenrech- tegesetz gefordert. In diesem Zusammenhang wurde der Gesetzgeber angehalten, zum Schutz des Patientengeheimnisses auch Ausnahmere- gelungen für ärztliche Berufsgeheimnisträger in das BKA-Gesetz aufzunehmen.

Neuregelung der ärztlichen Schweigepflicht

Der Einsatz externer IT-Dienstleister zur Un- terstützung von Arztpraxen ist gängige Praxis.

Um die Vorteile der neuen Rechtslage nutzen zu können, müssen Ärztinnen und Ärzte bestimm- te Voraussetzungen beachten. Die überarbeite- ten Hinweise erläutern die neue Rechtslage und geben konkrete Handlungsempfehlungen. Da- neben wurden Hinweise zu den Kinderschutz- gesetzen sowie zum Umgang mit Notstandssi-

tuationen aufgenommen. 

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Datenschutz und Schweigepflicht in der Arztpraxis

BÄK überarbeitet Hinweise und Empfehlungen

(1) www.baek.de/TB18/daten1 (2) www.baek.de/TB18/daten2 (3) www.baek.de/TB18/daten3

Referenzen

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