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Academic year: 2022

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AUS DEM STADTRAT

• Weitere Planungen für die Erschließung des Schrotfeldes

• Radverkehrskonzept

• Breitbandanschluss der Schulen in Herrieden

• Bau weiterer PV-Anlagen auf städtischen Dächern

• Neues digitales Serviceangebot für die Vermarktung von Baugrund- stücken

• „Fairpachten“ als Grundlage für die zukünftige Verpachtung städti- scher Flächen

• Stadtratsklausur zum Nägelein-Areal

• Lasershow statt Feuerwerk

• Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement

• Teilnahmebedingungen für Stadtratssitzungen und Ausschusssitzun- gen

• Nächste Sitzungstermine

AUS DEM GEMEINDELEBEN

• Erster Online-Austausch der Jugendbeauftragten mit Herrieder Ju- gend führt zu kreativen Projektideen

STADTMARKETING

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

• Haushaltssatzung der Stadt Herrieden für das Haushaltsjahr 2021

• Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähn- lichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2021

• Fragen zu Verkehrsvorschriften

• Frei laufende Hunde und Hobbysportler gefährden Bodenbrüter

• Weiher in Rauenzell neu zu verpachten

UNTERNEHMERINFOS

• Außengastronomie im Sommer 2021

• Virtueller Marktplatz Herrieden

STADT- UND PFARRBÜCHEREI MUSIKSCHULE HERRIEDEN VOLKSHOCHSCHULE

... und viele weitere Informationen aus unserer Stadt und unseren Dörfern

AUS DEM INHALT

... und so wie es aktuell aussieht, heißt es am 21. Mai 2021: Los! Der Startschuss für die Herrieder Freibadsaison scheint in greifbare Nähe zu rücken. Vorbehaltlich des weiter rückläufi gen Infektionsgesche- hens öffnet unser schönes Parkbad am 21. Mai 2021 seine Tore. Unser engagiertes Parkbad-Team hat in den letzten Wochen alle Vorbereitungen getroffen, sodass von dieser Seite einem Saisonstart nichts im Wege steht. Vielen Dank! Auch heuer müs- sen Schwimmbadbesucher zwar entspre- chend dem geltenden Hygienekonzept mit gewissen Einschränkungen rechnen. Aber die sehr guten Erfahrungen aus dem letz- ten Jahr haben gezeigt, dass durch umsich- tiges und rücksichtsvolles Verhalten auch in Pandemiezeiten Schwimmsport und Badevergnügen möglich sind. Auf der Homepage der Stadt Herrieden veröffent- lichen wir tagesaktuell die geltende Rege- lung. Bitte informieren Sie sich vorsorg- lich vor Ihrem Besuch über die Nutzungs- bedingungen und geltenden Öffnungs- zeiten.

Viel Vergnügen wünscht Ihre Dorina Jechnerer Erste Bürgermeisterin

Auf die Plätze, fertig, ...

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AUS DEM STADTRAT

Weitere Planungen für die Erschließung des Schrotfeldes

In der Stadtratssitzung vom 14. April 2021 hat der Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung den Beschluss gefasst, einen Ge- schäftsbesorgungsvertrag mit der Firma Bayerngrund für das Baugebiet Schrotfeld abzuschließen. Das hat zur Folge, dass die Kosten für den Grunderwerb den Handlungsspielraum des kom- munalen Haushaltes nicht einschränken. Gleichzeitig entstehen zukünftigen Bauwerbern dadurch nicht zwangsläufi g höhere Grunderwerbskosten. Die Grundstückspreise setzen sich im Wesentlichen zusammen aus den Kosten für den Grunderwerb und den Erschließungskosten. Zum aktuellen Zeitpunkt kann noch keine Aussage über Grundstückspreise getroffen werden, vor allem weil sich die Kostenentwicklung für die Tiefbaumaß- nahmen im Rahmen der Erschließung derzeit nicht verlässlich abschätzen lässt.

In einer der nächsten Sitzungen wird der Stadtrat über eine Er- schließungsträgerschaft beraten. Parallel dazu gehen die Bera- tungen zum Bebauungsplan weiter. In der Juni-Sitzung des Stadtrates ist vorgesehen, dass über den Entwurf des Bebau- ungsplans beraten wird. Wird der Entwurf verabschiedet, wird er anschließend mit der Begründung sowie den nach Einschät- zung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden um- weltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt. Mindestens eine Woche vor der Auslegung wird im Amtsblatt darüber informiert werden. Die Informatio- nen werden auch im Internet veröffentlicht. In dieser Zeit kön- nen sich alle Bürgerinnen und Bürger detailliert informieren und ggf. Einwände zu den Planungen erheben. Diese Einwände müssen schriftlich eingereicht werden, bedürfen aber keiner besonderen Form. Neben der öffentlichen Auslegung holt die Gemeinde die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und seiner Be- gründung ein.

Nach der öffentlichen Auslegung und der Behördenbeteiligung prüft die Gemeinde die Anregungen der Bürger und Träger öf- fentlicher Belange. In diesem Verfahrensschritt wägt der Stadt- rat die betroffenen Belange untereinander und gegeneinander ab und entscheidet, ob er an der beabsichtigten Bauleitplanung festhält oder diese gegebenenfalls aufgrund von Anregungen und Bedenken ändert oder aufgibt. Auch die Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen. Erst wenn der Stadtrat einen Satzungsbeschluss gefasst hat, kann in die konkrete Um- setzungsplanung gegangen werden.

Erst nach Vorliegen des Zeitplanes für die Erschließungsmaß- nahmen kann eine verlässliche Auskunft über einen Zeitpunkt zum Grundstücksverkauf getroffen werden. Auch über das Ver-

gabeverfahren kann erst informiert werden, wenn das Gremium hierfür einen Beschluss dazu gefasst hat. Der Bau- und Verkehrs- ausschuss wird sich mit dieser Frage in einer der nächsten Sit- zungen beschäftigen.

Radverkehrskonzept

Um eine Grundlage für die Bewerbung um das Bundesförderprogramm zur Stärkung des Rad- verkehrs zu erhalten, ist der Stadtrat in seiner nicht öffentlichen Sitzung am 5. Mai 2021 dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt und hat aus dem Auftrag zum Verkehrskonzept den Bereich des Radver- kehrs ausgelagert. Stattdessen wurde dem Verkehrsplanungs- büro „stadtlandverkehr“ der Auftrag erteilt, ein separates Rad- verkehrskonzept zu erarbeiten. Die bisherigen Vorarbeiten aus der Steuerungsgruppe und aus den einzelnen Fraktionen wer- den dabei berücksichtigt. Aufgrund der coronabedingt noch ausstehenden Verkehrserhebungen wird sich die Erarbeitung des gesamten Verkehrskonzeptes weiter verschieben. Der Teil- aspekt zum Radverkehr kann jedoch zum jetzigen Zeitpunkt erarbeitet werden.

Die Steuerungsgruppe Verkehr hat in den vergangenen Mona- ten schon eine Vielzahl an Ideen zur Verbesserung der Situation für Radfahrer und Fußgänger zusammengetragen. Eine Zusam- menstellung fi nden Sie auf der Homepage der Stadt Herrieden unter https://www.herrieden.de/page/de/rathaus/themen/

verkehrskonzept.php. Damit bei der Erarbeitung des Ver- kehrskonzepts auch alle Brennpunkte berücksichtigt werden können, bitten wir nun alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe.

Herausgeber:

Krieger-Verlag GmbH, Postfach 1103, 74568 Blaufelden Verantwortlich für den Inhalt sind Hartmut und Stefan Krieger.

Redaktion: Stadt Herrieden, Herrnhof 10, 91567 Herrieden, Telefon 0 98 25/8 08-41, Telefax 0 98 25/9 23 66-11

E-Mail: amtsblatt@herrieden.de, Internet: www.herrieden.de Erscheint normalerweise 14-täglich donnerstags.

Redaktionsschluss ist am Freitag vorher, 8.00 Uhr.

Das Mitteilungsblatt ist gedruckt auf Recyclingpapier.

Layout, Druck und Anzeigenverwaltung:

Krieger-Verlag GmbH, Postfach 11 03, 74568 Blaufelden Telefon 0 79 53/98 01-0, Telefax 0 79 53/98 01-90 Internet: www.krieger-verlag.de

E-Mail-Adresse für gewerbliche Anzeigen: anzeigen@krieger-verlag.de

Achtung! Achtung!

Redaktionsschluss

Für die Ausgabe des Mitteilungsblattes in der KW 22 (31.5. bis 5.6.2021) wird der Redaktionsschluss auf

Donnerstag, 27. Mai 2021, 8.00 Uhr

vorverlegt.

Krieger-Verlag, Blaufelden

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BÜRGERBETEILIGUNG ERWÜNSCHT!

Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail an verkehrskonzept@her- rieden.de mit dem Betreff „Radverkehr“ und/oder „Fußgänger- sicherheit“ und sagen Sie uns, wo Ihrer Meinung nach konkreter Nachbesserungsbedarf für Radfahrer und Fußgänger besteht.

Idealerweise schicken Sie auch gleich ein Foto mit, das den Mangel oder Nachbesserungsbedarf dokumentiert!

Breitbandanschluss der Schulen in Herrieden

Ursprünglich war geplant, für die Schulen in Herrieden (also auch für diejenigen, für die der Landkreis Sachaufwandsträger ist) im Rahmen einer Kombination zweier Förderverfahren (Bund + Land) höhere Bandbreiten zu ermöglichen. Ziel war es, diese Anbindung im Betreibermodell der „Herrieder Breitband BgA“ zu realisieren. Die im Herbst durchgeführte Tiefbauaus- schreibung musste aber aus Gründen der Unwirtschaftlichkeit (ein Anbieter, unwirtschaftliche Preise im Vergleich zu Kosten- schätzung) aufgehoben werden. Die Arbeitsgruppe „Breitband“

befasste sich daraufhin in zwei Sitzungen, letztmalig am 15.04.2021, mit der vorliegenden Problematik. Zur Entscheidung standen eine nochmalige Ausschreibung im Rahmen des Be- treibermodells oder ein Wechsel des Förderverfahrens (Förder- verfahren entsprechend der bayerischen „Richtlinie zur Förde- rung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schu- len, Plankrankenhäuser und Rathäuser“). Aus Sicht des Bau- amtes kann bei einer erneuten Ausschreibung aktuell weder sicher damit gerechnet werden, dass eine größere Anzahl von Angeboten eingeht, noch dass günstigere Ausschreibungser- gebnisse erzielt werden können. Außerdem läuft das Bayeri- sche Förderprogramm am 31.12.2021 aus. Gleichzeitig kann man davon ausgehen, dass unter den genannten Umständen der An- schluss der Schulen ans Breitband auf dem Weg über die Baye- rische Förderung zügiger umgesetzt werden kann. Der Stadtrat folgte daher der Empfehlung der Arbeitsgruppe „Breitband“

und stimmte dem Wechsel des Förderverfahrens entsprechend der bayerischen „Richtlinie zur Förderung von Glasfaseran- schlüssen und WLAN für öffentliche Schulen, Plankrankenhäu- ser und Rathäuser“ zu.

Bau weiterer PV-Anlagen auf städtischen Dächern

Die Erweiterung der PV-Anlage auf dem Dach der Zentralkläranlage in Herrieden wurde be- auftragt. Außerdem hat die Mittelschulver- bandsversammlung in ihrer Sitzung vom 11. Mai 2021 den Bau einer weiteren PV-Anlage auf dem neuen Schwimmhallendach beschlossen.

„Fairpachten“ als Grundlage für die zukünftige Verpachtung städtischer Flächen

In seiner vergangenen Sitzung hat sich der Umwelt-, Energie- und Landwirtschaftsausschuss mit einem neuen Konzept für die Verpachtung städtischer Flächen beschäftigt. Dabei orientierte man sich am Projekt „fairpachten“ (www.fairpachten.org) der NABU-Stiftung Nationales Naturerbe, das vom Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit im Rahmen des Bundes- programmes Biologische Vielfalt gefördert wird. Ziel dieser In- itiative ist es, die Artenvielfalt auf städtischen Flächen im Ein- vernehmen mit den Pächtern zu fördern. In der Stadtratssitzung vom 25. November 2020 hat der Stadtrat einen Klimaschutz- fahrplan verabschiedet. Der Klimaschutzfahrplan verfolgt unter anderem folgende Ziele: Förderung und Schutz der Biodiversi- tät unter Beteiligung der Bevölkerung, Unternehmen, Landwirt- schaft sowie weiterer Akteure. Eine Verpachtung städtischer Grün- und Ackerflächen nach den Prinzipien von „fairpachten“

wird diesen beiden Zielen gerecht. Einerseits wird ein Beitrag zur Förderung und zum Schutz der Biodiversität geleistet. An- dererseits geschieht dies im Schulterschluss mit der Landwirt- schaft. Der Ausschuss hat sich dafür ausgesprochen, dass künf- tig die Pachtpreise für städtische Grün- und Ackerflächen um 15 % reduziert werden sollen. Im Gegenzug verpflichten sich die Pächter je nach Maschinenausstattung, Betriebszweig, usw.

eine artenschutzrelevante Maßnahme aus einem Maßnahmen- katalog umzusetzen. Dieser Maßnahmenkatalog soll gemein- sam mit den Pächtern im Rahmen von Pächterversammlungen erarbeitet werden. Für die Erarbeitung des Maßnahmenkata- logs soll neben dem Projektbeauftragten von „fairpachten“, Herrn Goedecke, auch Kontakt mit dem Projektleiter des Natur- schutzprojektes „Lebensraum Altmühltal“ (www.lebens- raum-altmuehltal.de), Herrn Herold, aufgenommen werden.

Neues digitales Serviceangebot für die Vermarktung von Baugrundstücken

Der Stadtrat hat in seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 5. Mai 2021 beschlossen, ein neues digitales Serviceangebot für die Vermarktung von Baugrundstücken einzurichten. Mit der On- line-Plattform „Baupilot“ wird eine transparente und rechtssi- chere Abwicklung der Vergabe bzw. Zuteilung von Bauplätzen der kommenden Baugebiete der Stadt Herrieden sichergestellt.

Außerdem werden dadurch die Kommunikation (Schnelligkeit, Kontrolle des E-Mail-Versandes) mit den Bürgerinnen und Bür- gern und der Service (alle Dokumente auf einer Plattform, auch für Planer, Architekten und Bauunternehmen) weiter verbes- sert. Auch gewerbliche Flächen, Immobilien, Baulücken und Leerstände können zukünftig über das digitale Serviceangebot verwaltet und vermarktet werden.

Stadtratsklausur zum Nägelein-Areal

Erste Bürgermeisterin Jechnerer lädt den Stadtrat am 14. Juni 2021 um 17.30 Uhr zu einer Klausur zum Thema „Reaktivierung des Nägelein-Areals“ ein.

Lasershow statt Feuerwerk

In seiner nicht öffentlichen Sitzung vom 14. April 2021 ist der Stadtrat der Empfehlung des Aus- schusses für Kultur, Sport und Soziales gefolgt und hat beschlossen, dass bei der diesjährigen Kirchweih eine Lasershow anstelle eines Feuer- werks stattfinden soll.

Klimaschutzkonzept

und Klimaschutzmanagement

Der Finanz- und Personalausschuss hat dem Stadtrat empfoh- len, zunächst die Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes zu beauftragen, da ohne diese Fortschreibung keine Förderung für die Stelle eines Klimaschutzmanagers beantragt werden kann.

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Der Stadtrat hat zwischenzeitlich den Auftrag zur Fortschrei- bung des Klimaschutzkonzeptes an das Arch.-Büro ING+ARCH Partnerschaft mbB erteilt. Die Stelle des Klimaschutzmanagers wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut ausgeschrieben.

Teilnahmebedingungen für Stadtratssitzungen und Ausschusssitzungen

Aufgrund der aktuell erschienenen Mitteilung des Innenminis- teriums gilt ab sofort als Zugangsvoraussetzung für die Teil- nahme an den Sitzungen des Herrieder Stadtrates und seiner Ausschüsse die Vorlage eines negativen Corona-Testes.

Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen,

• die einen Nachweis eines aktuellen negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen können (vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR- Test oder vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC- Antigentest).

• die nachweisen können, dass sie 2 x gegen den Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft sind oder

• die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten 12 Mo- nate eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 durch- laufen haben.

Das Team der Stadt-Apotheke wird künftig eine Stunde vor Be- ginn der Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse vor Ort sein, um diese Schnelltests durchzuführen. Die Ergebnisse der Schnelltests müssen abgewartet werden, bevor man Einlass in die Sitzungsräume erhält.

Außerdem ist während der Sitzungen weiterhin eine FFP2-Mas- ke zu tragen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Außerdem bitten wir alle Sitzungsteilnehmer, nach Möglichkeit die Luca-App auf ihren Smartphones zu installieren. Das hilft im Infektionsfall die Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt schnell zu übermit- teln. Die Kontaktverfolgung wird so deutlich abgekürzt und das Gesundheitsamt kann schnell entsprechende Maßnahmen ein- leiten. Außerdem erspart man sich vor jeder Sitzung das Aus- füllen des Teilnahmenachweises. Durch den Einsatz von neuen QR-Code-Scannern wird sich durch den Einsatz der Luca-App keine Zeitverzögerung ergeben.

• Sitzungstermine • Sitzungstermine • Sitzungstermine • Sitzungstermine • Sitzungstermine • Sitzungstermine

• Sitzungstermine • Sitzungstermine • Sitzungstermine •

Nächste Sitzungstermine

Zu folgenden Sitzungen ist die Bevölke- rung eingeladen:

08.06.2021:

14. Sitzung des Bau- und Verkehrsaus- schusses im Stadtschloss,

Beginn: 16.00 Uhr

16.06.2021: 18. Sitzung des Stadtrates, Beginn: 19.00 Uhr, in der Aula der Grund- und Mittelschule. Ab 18.15 Uhr besteht die Möglichkeit für alle Besucher der Sitzung einen Corona- Schnelltest machen zu lassen.

Die Besucherzahl ist aufgrund der Corona-Pandemie be- grenzt. Es sind Plätze ausgewiesen und es gilt während der gesamten Sitzung Maskenpflicht. Die jeweilige Tagesord- nung (siehe QR-Code) kann der Homepage der Stadt Her- rieden entnommen werden.

Ein Mitschnitt der Stadtratssitzung vom 19. Mai 2021 ist im Nachgang zur Sitzung bis einen Tag vor der nächsten Sit- zung auf der Homepage der Stadt Herrieden unter der Ru- brik „Stadtrat-TV“ abrufbar.

AUS DEM GEMEINDELEBEN

Ideensammeln mit Herrieder Jugendlichen

Erster Online-Austausch der Jugend- beauftragten mit Herrieder Jugend führt zu kreativen Projektideen

Am Freitag, 14. Mai trafen sich einige Jugendliche der Altmühl- stadt mit den beiden Jugendbeauftragten Jakob Hörauf und Johanna Serban im Online-Modus.

Als kleines Entgegenkommen für ihr Mittun bestellten die Ju- gendbeauftragten für alle Teilnehmer*innen Pizzen bei einer lokalen Pizzeria und lieferten diese persönlich und coronakon- form zu den Jugendlichen nach Hause. Nachdem alle Mitwir- kenden mit Pizzen und Getränken versorgt waren, begann der angeregte Austausch.

Auf die Eingangsfrage „Was fehlt dir in Herrieden“ sammelten die Jugendlichen viele kreative Projektideen zu möglichen Ver- anstaltungen und machten verschiedene Vorschläge, wie diese eventuell im Sommer aussehen könnten. Die Anwesenden wünschen sich auch mehr Angebote an Freizeitmöglichkeiten.

Begeisterung löste die Idee aus, das im August 2020 durchge- führte Graffitiprojekt zu wiederholen. Hierbei hatte eine Gruppe Jugendlicher in einer mehrtägigen Aktion ein Trafohäuschen im Stadtgebiet bunt bemalt (Die FLZ berichtete darüber.). Es wären in Herrieden einige Stellen bekannt, wo ein derartiges Projekt erneut umgesetzt werden könnte.

Das nächste Treffen findet am 18. Juni 2021 ab 18.00 Uhr statt.

Näherer Informationen dazu werden rechtzeitig folgen.

STADTMARKETING

Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000

Stadtguthaben Herrieden hat bundesweite Wirkung

Die Einführung des Gutscheinsystems wurde zum „Best- Practice“ ausgewählt

Schon seit einigen Jahren war dem Gewerbeverein Herrieden 3000 klar, dass das vorhandene Gutscheinsystem sehr gut von der Bevölkerung angenommen wurde und gutes Kapital in der Stadt gebunden hat. Der Aufwand für Verwaltung und Abrech- nung der Papiergutscheine nahm aber immer größere Ausmaße an und so suchte man nach technischen Lösungen. Im Sommer 2020 wurde dann der Wechsel zum neuen „Stadtguthaben Her- rieden“ vollzogen. Die Umsetzung dieses Systemwechsels wur- de nun von der Firma Stadtguthaben GmbH aus Düsseldorf, dem Systembetreiber, als „Best Practice“-Beispiel hervorgeho- ben.

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Wie gelingt der Wechsel von einem analogen zu einem digital verwalteten Gutscheinsystem? Wie motiviere ich Inhaber*innen von Geschäften und der Gastronomie, Akzeptanzstelle zu wer- den? Was muss man dabei bedenken? Vor dieser Frage stehen viele Betreiber von Stadtgutscheinen, meist Stadtmarketing- organisationen oder Gemeinden. Die Firma Stadtguthaben GmbH mit Sitz in Düsseldorf hat zur Beantwortung dieser und vieler anderer Fragen am Donnerstag (06.05.2021) zu einer On- line-Konferenz geladen. 50 Teilnehmer*innen aus ganz Deutsch- land folgten gespannt den Ausführungen von Patrick Koch, Ge- schäftsführer von Stadtguthaben.

Der Stadtmanager von Herrieden, zugleich Geschäftsführer des Gewerbe- und Stadtmarketingverein Herrieden 3000 e. V., Marc Stümmler, referierte anschließend zur Art und Weise, wie in Herrieden die Umsetzung in kürzester Zeit gelingen konnte.

Neben dem schon vorhandenen Bewusstsein der Mitglieder, dass die Abrechnung der Gutscheine von Hand einen enormen Zeitaufwand angenommen hatte, waren auch der gute Zusam- menhalt und die Motivation der möglichen Akzeptanzstellen eine wichtige Basis zum Gelingen der Umstellung.

Geschäftsführer Marc Stümmler wurde auch nicht müde, mit ganzen Informationspaketen und vielen persönlichen Gesprä- chen die Vorteile des neuen Gutscheinsystems zu kommunizie- ren. Nachdem der Händler den Einlösebetrag mittels App vom QR-Code abgebucht hat, braucht er nichts mehr zu tun. Ab- rechnung und Überweisung des Geldes am nächsten Monats- anfang erfolgen vollautomatisch. Die Verwaltung des gesamten Systems selbst ist in wenigen Minuten nach kurzer Einarbeitung machbar. Mit wenigen Klicks werden Abrechnungen versendet, Mitarbeiterkarten aufgeladen und Lastschrift- und Überwei- sungsdateien für das Online-Banking bereitgestellt.

„Man muss es den Akzeptanzstellen so einfach wie möglich machen“ betont Marc Stümmler. In den Informationspaketen waren mittels Serienbrieffunktion alle notwendigen Daten in die Verträge vorab aufgedruckt, Anleitungen hinterlegt und sogar schon das Plakat für das Schaufenster beigefügt. „Es musste nur noch die Unterschrift getätigt werden und dabei machte ich auch gleich die Fotos für das Online-Portal“, erklärt Stadtmanager Stümmler. Den Online-Shop und das Informati- onsportal www.stadtguthaben-herrieden.de als komplette Ser- viceleistung für die Akzeptanzstellen zu übernehmen war ein weiterer Motivator. Hinzu kommt, dass die Systemgebühren im Vergleich zu anderen Anbietern recht günstig sind, sodass die- se bis auf Weiteres vom Verein getragen werden können. Die Teilnahme ist somit für Mitglieder des Gewerbevereins voll- kommen kostenlos. „Wir haben allein im Dezember 2020 Gut- scheinverkäufe erzielen können, die fast einem gesamten Jah- resumsatz entsprochen haben!“ freut sich der Referent. Und:

Anstelle einer ewig langen Erklärungsmail, die dann womöglich niemand liest, haben die Genießerei Herrieden und der Verein ein kurzes Video gedreht, welches alle Vorteile zusammenfasst.

Die Firma Stadtguthaben GmbH fand das so gut, dass das Video aus Herrieden nun bundesweit als Beispiel dient!

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Haushaltssatzung der Stadt Herrieden für das Haushaltsjahr 2021

hier: Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung gemäß Art. 65 Abs. 3. GO

Die in öffentlicher Sitzung des Stadtrates der Stadt Herrieden am 17.03.2021 beschlossene und durch das Landratsamt Ans- bach als Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 30.03.2021, gemäß Art. 71 Abs. 2 GO, rechtsaufsichtlich geneh- migte Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird nach- folgend gem. Art. 65 Abs. 3 GO bekannt gemacht. Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haus- haltsplan der Stadt Herrieden für das Jahr 2021 eine Woche lang im Rathaus der Stadt Herrieden, 91567 Herrieden – Zimmer 1 – während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Ein- sichtnahme aufliegen.

Haushaltssatzung der Stadt Herrieden

Landkreis Ansbach für das Haushaltsjahr 2021

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Herrieden folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 23.600.860 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 8.101.491 € ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf

2.662.571 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteu- ern werden wie folgt festgesetzt:

1) Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 365 % b) für die Grundstücke (B) 365 %

2) Gewerbesteuer 305 %

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf

3.500.000 € festgesetzt.

§ 6

Der in der Anlage beigefügte Stellenplan und der Finanzplan für die Jahre 2020 - 2024 sind Bestandteil des Haushaltsplanes für das Jahr 2021.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Herrieden, den 17.03.2021 Stadt Herrieden

Dorina Jechnerer Erste Bürgermeisterin

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Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadt- teil Herrieden für den Bereich der Altstadt und der Industriestraße für das Jahr 2021 vom 27.01.2021

Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Laden- schluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Okto- ber 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl.

S. 22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 541), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industriestraße aus Anlass

• des Frühjahrmarktes am 14.03.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

• des Altstadtfestes am 18.07.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

• des Jahrmarktes/Kirchweih am 19.09.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

• des Kathreinmarktes am 21.11.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Of- fenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den weiß um- randeten Bereichen befinden.

§ 2

Geltung anderer Rechtsverordnungen

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Ge- setzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Ge- samtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.

§ 3

Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekannt- machung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.

Herrieden, den 03.02.2021 Dorina Jechnerer

Erste Bürgermeisterin

Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in dem Stadtteil Herrieden für den Bereich Altstadt und der Industrie- straße für das Jahr 2021

1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der vorstehend abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).

2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Ge- setzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Ar- beitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeit-

nehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutz- gesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöff- neten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu be- achten.

3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der vorstehend abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Be- stimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A 6 für das Jahr 2021 vom 27.01.2021

Aufgrund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Laden- schluss vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Gesetz vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1954) und Art. 228 der neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Okto- ber 2006 (BGBl. I S. 2407) in Verbindung mit § 11 der Verordnung über die Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen (Delegationsverordnung – DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S.

22, BayRS 103-2-V), zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. Juli 2019 (GVBl. S. 541), erlässt die Stadt Herrieden folgende Verordnung:

Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage§ 1

Abweichend von der Vorschrift des § 3 Satz 1 Nr. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss dürfen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss in dem Herrieder Gewerbegebiet an der A 6 aus Anlass

• des Jahrmarktes am 14.03.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

• des Jahrmarktes am 18.07.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

• des Jahrmarktes am 19.09.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr

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• des Jahrmarktes am 21.11.2021 von 12.00 Uhr bis 17.00 Uhr für den geschäftlichen Verkehr mit Kunden geöffnet sein.

Der beiliegende Lageplan ist Bestandteil dieser Verordnung. Of- fenhalten dürfen nur Verkaufsstellen, die sich in den weiß um- randeten Bereichen befinden.

Geltung anderer Rechtsverordnungen§ 2

Die durch Rechtsverordnungen nach den §§ 11 und 12 des Ge- setzes über den Ladenschluss freigegebenen Verkaufszeiten (Verkauf in ländlichen Gebieten und Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen) bleiben unberührt. Die jeweilige Ge- samtöffnungszeit nach § 1 dieser Verordnung und nach den Rechtsverordnungen nach §§ 11 und 12 des Gesetzes über den Ladenschluss darf insgesamt fünf Stunden nicht überschreiten.

Inkrafttreten und Geltungsdauer§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekannt- machung in Kraft und gilt bis zum Ablauf des letzten von der Verordnung erfassten Tages.

Herrieden, den 03.02.2021 Dorina Jechnerer

Erste Bürgermeisterin

Hinweise zur Verordnung der Stadt Herrieden über die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen im Herrieder Gewerbegebiet an der A 6 für das Jahr 2021

1. Arbeitnehmer dürfen an den verkaufsoffenen Sonntagen nur während der in § 1 der vorstehend abgedruckten Verordnung festgesetzten Öffnungszeiten und, falls dies zur Erledigung von Vorbereitungs- und Abschlussarbeiten unerlässlich ist, während insgesamt weiterer dreißig Minuten beschäftigt werden (§ 17 Abs. 1 des Gesetzes über den Ladenschluss).

2. Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die weiteren Vorschriften des § 17 des Ge- setzes über den Ladenschluss, die Bestimmungen des Ar- beitszeitgesetzes, des Manteltarifvertrages für die Arbeit- nehmer im Einzelhandel in Bayern, des Jugendarbeitsschutz- gesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind für die an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen für die in den geöff- neten Verkaufsstellen beschäftigten Arbeitnehmer zu be- achten.

3. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in § 1 der vorstehend abgedruckten Verordnung festgelegten Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen können nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro geahndet werden.

4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Bestimmung können nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a i. V. m. Abs. 2 des Gesetzes über den Ladenschluss als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu zweitausendfünfhundert Euro geahndet werden.

Vorsätzliche Verstöße gegen die in Hinweis Nr. 1 genannte Be- stimmung werden, wenn dadurch vorsätzlich oder fahrlässig Arbeitnehmer in ihrer Arbeitskraft oder Gesundheit gefährdet werden, gemäß § 25 des Gesetzes über den Ladenschluss als Straftaten mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen bestraft.

Frei laufende Hunde und Hobby- sportler gefährden Bodenbrüter

Frühling, Sonne, blühende Wiesen. Naturfreunde und Er- holungssuchende zieht es nach draußen und in die Alt- mühlwiesen. Diese Feuchtgebiete nutzen allerdings auch vom Aussterben bedrohte Vogelarten zur Brut.

Wir bitten deshalb alle um Rücksichtnahme: Jeder kann mit umsichtigem Verhalten dazu beitragen, dass unsere ge- fährdeten Feld- und Wiesenvögel ihren Nachwuchs durch- bringen - ohne selbst auf Erholung und Naturerlebnis ver- zichten zu müssen. Denn bereits einige einfache Verhal- tensregeln für Spaziergänger können den Konflikt ent- schärfen. Kritisch ist vor allem die Frühlingszeit bis in den Juli. Gerade jetzt ziehen zahlreiche bodenbrütende Vogel- arten in Wiesen ihre Jungen groß.

• Hunde anleinen,

• auf den ausgewiesenen Wegen bleiben

• und sich ruhig verhalten.

Mit diesen einfachen Regeln kann man den Vögeln eine ungestörte Brut ermöglichen. Denn anderenfalls verlassen brütende Feldvögel wie Rebhuhn, Feldlerche oder Schaf- stelze bei Begegnungen mit Spaziergängern, Fahrradfah- rern oder Hundebesitzern nur allzu leicht fluchtartig ihr Nest. Das von den aufgeschreckten Elternvögeln schutzlos zurückbleibende Gelege kann auskühlen und Fressfeinden wie Rabenkrähe und Fuchs oder auch frei laufenden Hun- den zum Opfer fallen.

Wir können alle durch umsichtiges Verhalten zum Schutz der Wiesenbrüter beitragen!

Fragen zu Verkehrsvorschriften

Welcher Abstand gilt beim Par- ken hinter Kreuzungen?

Beim Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündun- gen müssen Sie einen Abstand bis zu je 5 Meter von den Schnittpunkten einhalten. So- weit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Rad- weg baulich angelegt ist, muss der Abstand 8 Meter betragen.

Hierdurch sollen die Sichtbe- ziehungen zwischen Abbiegern und Radfahrern verbessert werden.

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Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich ver- boten, soweit es nicht durch Verkehrszeichen oder durch Park- flächenmarkierungen ausdrücklich erlaubt ist. Dies gilt auch auf sehr breiten Gehwegen. Ebenso ist das Abstellen eines Kraft- fahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, grundsätzlich verboten. Parkt man trotzdem unzulässig auf Geh- und Rad- wegen, werden Bußgelder fällig.

Sprechtage

• Zentrum Bayern Familie und Soziales; Region Mittelfranken im Landkreis Ansbach - Außensprechtage im Landratsamt Ansbach, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach, vorerst abge- sagt.

• Außensprechstunde der Fachstelle für pflegende Angehörige der Stadt und Landkreis Ansbach, Außensprechstunden Se- niorenhof Bechhofen, Gunzenhausener Straße 53, 91572 Bechhofen, vorerst abgesagt.

• Angehörigengesprächskreis der Fachstelle für pflegende An- gehörige der Stadt und Landkreis Ansbach in den Räumen der Roggaschtum, Am Moosgraben 69, 91572 Bechhofen, vor- erst abgesagt.

• Notariat Dr. Christoph Anderle/Dr. Matthias Dietrich, Martin- Luther-Platz 43, Ansbach, Telefon 0981/17031 (vorherige An- meldung)

Dienstag, 01.06.2021 im Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 15, ab 15.00 Uhr.

• Notariat Volker Appel, Bahnhofsplatz 1, Ansbach, Telefon 0981/421110 (vorherige Anmeldung)

Dienstag, 15.06.2021 im Rathaus, 1. Stock, Zimmer Nr. 15, ab 15.00 Uhr.

Straßen und Wege für Müllfahrzeuge frei halten

Sehr geehrte Bürger*innen,

die Leerung der Abfallbehälter in Anwohnerstraßen wird für Müllwagenfahrer immer häufiger zur Herausforderung. Mehr- mals täglich sind sie mit zugestellten Kurven oder Autos, die zu weit auf der Fahrbahn parken, konfrontiert. Laut Straßenver- kehrsordnung dürfen Autos nur so geparkt werden, dass noch drei Meter Fahrbahnbreite frei bleiben. Die 2,55 Meter breiten und gut zehn Meter langen Müllfahrzeuge hätten dann noch auf jeder Seite etwas mehr als 20 Zentimeter Platz. Auch das ist sportlich, für die Fahrer aber täglich geübte Routine. Das Ab- biegen mit einem Müllfahrzeug in eine Straße braucht neben Übung ebenfalls viel freien Raum: Etwa fünf Meter im gesamten Wendebereich sind dafür erforderlich und auch nach der Kurve ist der große Lastwagen erst nach etwa zehn Metern wieder auf gerader Spur.

Doch dieser Spielraum wird immer häufiger zugeparkt. Oft pas- sen die Müllwagen dann auch mit noch so viel Fingerspitzen- gefühl der Fahrer nicht mehr durch und müssen an der Kreu- zung anhalten. Dann laufen die Müllwerker zu den Häusern und ziehen die Behälter bis zum Fahrzeug. Je nachdem, wie häufig das an diesem Tag schon passiert ist, lassen sie die geleerten Tonnen dann aber an der Kreuzung stehen. Nicht, weil sie keine Lust für den Rückweg haben, sondern weil der Zeitplan der Kol- legen aus der Entsorgung zusätzliche Fußwege nicht zulässt.

Wir bitten Sie daher, am Entleerungstag die Straßen und Wege für Müllfahrzeuge frei zu halten.

Weiher in Rauenzell neu zu verpachten

Der Feuerwehrweiher in Rauenzell, Flst. 68, Gemarkung Rauen- zell (Straße „Am Weiher“) kann ab sofort neu verpachtet werden.

Bei Interesse senden Sie bitte eine E-Mail an den Leiter des Ordnungsamtes, matthias.albrecht@herrieden.de oder melden sich telefonisch unter 09825/80812.

Bitte geben Sie neben Ihren Kontaktdaten auch die Höhe des Pachtpreises an, den Sie zu zahlen bereit wären.

Wichtige Telefonnummern NOTRUF-Nummer: 112

Ärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Zahnärztlicher Notdienst:

www.notdienst-zahn.de

Während der Geschäftszeiten der Verwaltung Mo. - Fr. 8.00 - 12.00 Uhr

Mo., Mi. und Do. 13.00 - 16.00 Uhr Di. 13.00 - 18.00 Uhr

Zentrale Tel. 09825/808-0

Ordnungsamt Herr Albrecht

Tel. 09825/808-12, Handy 0152/041374 98 Technisches Bauamt Herr Jechnerer

Tel. 09825/808-31, Handy 0170/7851253 Amtsblatt Frau Pietrzak E-Mail: amtsblatt@herrieden.de Forstamt Herr Erdmann

Tel. 09825/337, Handy 0160/5837620 Dienstag im Nebengebäude (Musikschule), Erdgeschoss von 16.00 - 18.00 Uhr

Wasserversorgung, Rohrbruch, Wasserzähler

Herr Ortenreiter Tel. 09825/7623103

Straßen, öffentliche Gebäude

Bauhofleiter Herr Schneeberger Handy 0151/12138824 Kläranlagen, Abwasserpumpwerke, Kanal Herr Ziegler

Tel. 09825/5510 Straßenlaternen Herr Trammer Tel. 09825/5510 Gärtnereileitung Herr Wellhöfer Handy 0171/7655664 Bei Störungen in der Elektrizitätsversorgung oder bei Strom- ausfall rufen Sie bitte die 24-h-Störungsannahme der Main- Donau-Netzgesellschaft unter der Tel.-Nr. 0800/234-2500 an.

Diese Nummer ist kostenlos erreichbar aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz. Oder informieren Sie sich unter https://www.main-donau-netz.de/ unter der Rubrik „Netzstö- rungen“.

MEDIZINISCHE VERSORGUNG IN HERRIEDEN Allgemeinärzte und Praktische Ärzte

• Dr. Petra Klein Naturheilverfahren, Steinweg 1, Telefon 09825/

• Hausärztlich-internistische Praxis Dr. Maja Windhövel, Dr. 4603 Helga Schweitzer, Dr. Katarzyna Luschnat - Schwerpunkt Dia- betologie, Münchener Str. 36, Telefon 09825/5660, www.

aerzte-herrieden.de

• Dr. Klaus Wittich, Bayernring 63-65, Telefon 09825/5100 Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin

• Dr. Renate Pascher, Münchener Str. 1, Telefon 09825/9282072, www.drpascher.de

Internist, Gastroenterologie, Sportmedizin

• Dr. Ernst Pascher, Münchener Str. 1, Telefon 09825/9282072, www.drpascher.de

Gynäkologie

• Frauenärzte im Seenland, Vogteiplatz 12, Telefon 09825/

926215, www.frauenaerzte-im-seenland.de Psychologie und Psychotherapie

• KJPP-Herrieden, Martina Vogler-Oehler, Fachärztin für Kin- der- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, Vogtei- platz 12, Telefon 09825/927500, www.kjpp-herrieden.de

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Zahnärzte

• Zahnarztpraxis am Vogteiplatz, Dr. Franziska Fichna, Vogtei- platz 12, Telefon 09825/927772, www.zahnarzt-vogteiplatz.de

• Markus Haubner, Marktplatz 13, Telefon 09825/1301, www.

zahnarzt-haubner.de

• Dr. Jessica Meier, Am Martinsberg 30, Telefon 09825/5353, www.zahnarzt-herrieden.de

Tierärzte

• Dr. Eichelberger, Fritz-Baumgärtner-Str. 39, Telefon 09825/

5562, www.dr-eichelberger.de

• Dr. Susanne Gschwender, Mobile Pferdepraxis und Chiropra- xis, Adolph-Kolping-Str. 8, Telefon 0173/9444925, www.pfer- depraxis-chiropraxis.de

Apotheken

• Anthemis-Apotheke, Carole Holzhäuer, Münchener Str. 36, Telefon 09825/923500, www.anthemis-apotheke.de

• Stadt-Apotheke, Peter Schmidl, Vordere Gasse 25, Telefon 09825/306

CORONA-Testzentrum

• Münchener Str. 36, Telefon 09825/923500, www.corona- schnelltest-herrieden.de

UNTERNEHMERINFOS

Außengastronomie im Sommer 2021

Auch heuer wird die Stadt Herrieden über gaststättenrechtliche Anträge für die Vergrößerung der Außenflächen von Gastrono- miebetrieben rasch und antragstellerfreundlich entscheiden.

Die gesetzlichen Vorschriften werden entsprechend wohlwol- lend ausgelegt, so wie es der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, in seinem Schreiben vom 6. Mai 2021 empfiehlt.

Aktuelle Angebote, Informationen und Aktionen

Virtueller Marktplatz Herrieden

www.marktplatz.herrieden.de

• für unsere heimischen Betriebe, Dienstleister, Geschäfte und Unternehmen

• für alle Herrieder, die gerne lokal einkaufen

ABFALLWIRTSCHAFT Entsorgungstermine

• Öffnungszeiten Wertstoffhof Mühlbruck 1 in Herrieden Donnerstag, 15.30 - 17.30 Uhr

Samstag, 9.00 - 12.00 Uhr

Wir möchten die Bürger*innen darauf hinweisen, dass Sie rechtzeitig vor Schließung des Wertstoffhofes vor Ort sind, damit der Entladevorgang noch innerhalb der Öffnungszeiten beendet werden kann.

Die Öffnung des Wertstoffhofes ist an einige Infektions- schutz- und Hygienemaßnahmen sowie neue Regelungen gebunden, die bei der Anlieferung unbedingt und ohne Ein- schränkung beachtet werden müssen.

• Toner-Kartuschen und Druckerpatronen

Am Wertstoffhof werden auch Toner-Kartuschen von Laser- Druckern und Kopiergeräten sowie Tintenpatronen von Tin- tenstrahldruckern angenommen.

• Bauschutt- und Erdaushubdeponie - Öffnungszeiten

AKTIVSTADT AN DER ALTMÜHL

Bauschutt- und Erdaushubdeponie Inertabfalldeponie Deponieklasse 0

Öffnungszeiten: vom 01.04. bis 31.10.: Mittwoch 14.00 – 17. 00 Uhr

Samstag 14.00 – 16.00 Uhr

vom 01.11. bis 31.03.: Samstag 14.00 – 16. 00 Uhr

zulässige Abfälle (AVV-Abfall-Schlüssel-Nr.):

Beton (17 01 01) Fliesen, Keramik (17 01 03) Ziegel (17 01 02) Bodenaushub (17 05 04)

gemischte Bauschuttabfälle (17 01 07)

Den Anweisungen der Deponieaufsicht ist Folge zu leisten!

Betreiber: Stadt Herrieden · Herrnhof 10 · 91567 Herrieden · Tel.: 0 98 25 / 808-0

bis 0,10 m3 2,- ¤ bis 0,25 m3 3,- ¤

bis 0,50 m3 5,- ¤ bis 0,75 m3 8,- ¤ Kleinmengen:

Deponiepreise:

10,- ¤ / m3 (Abrechnung in 0,5 m3 Schritten)

Bitte beachten:

Hr. Schneeberger, Tel. 0151/12138824, ist nur zu den Öff- nungszeiten im Bauhof zu erreichen. Bitte vermeiden Sie An- rufe nach Feierabend und am Wochenende!

Montag - Donnerstag von 8.00 - 16.00 Uhr und Freitag von 8.00 - 12.00 Uhr

• Grüngut und Gartenabfälle – ACHTUNG: Vorausbezahlung!

Kleinmengen können jeweils vom 1. März bis 31. Oktober:

Donnerstag von 15.30 Uhr - 17.30 Uhr Samstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr 1. November bis 28. Februar:

Donnerstag von 14.30 Uhr - 16.30 Uhr Samstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr

am Wertstoffhof Mühlbruck 1 abgegeben werden.

Direkt angeliefert werden kann bei Fa. NATURA GmbH & Co.

KG, Seebronn 10, 91567 Herrieden Öffnungszeiten 1. März - 31. Oktober:

Montag - Freitag 8.00 - 18.00 Uhr Samstag 8.00 - 14.00 Uhr Öffnungszeiten 1. November - 28. Februar:

Montag - Freitag 8.00 - 17.00 Uhr

Firma NATURA GmbH & Co. KG in Seebronn 10, Tel.

0981/977865-00, Fax 0981/977865-10

Die Gebühren für die Anlieferung (auch im Wertstoffhof) sind sofort zu entrichten.

• Annahme von stoffgleichen „Nichtverpackungskunststoffen“

Ab sofort können am Wertstoffhof stoffgleiche Nichtverpa- ckungskunststoffe abgegeben werden.

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• Abgabe von gebrauchten und gut erhaltenen Schuhen und Altkleidern bei der Kolpingsfamilie

Jeden ersten Samstag im Monat

Der nächste Termin: Am Samstag, 05.06.2021 von 9.00 bis 12.00 Uhr an der Sammelstelle am Winner Weg (alter Sport- platz). Dort können gut erhaltene Gebrauchtkleider und Schu- he abgegeben werden.

Bitte beachten: Die Altpapierannahme ist Anfang März 2020 eingestellt worden.

STADT- UND PFARRBÜCHEREI Pfi ngstferienregelung

Die Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden macht von Sa., 22.5. - Mo., 31.5. Ferien.

Wir wünschen allen Leser*innen frohe Pfi ngsttage

Eintritt ohne Termin wieder möglich!

Ab Di., 2.6. ist der Besuch der Stadt- und Pfarrbücherei Herrieden ohne vorherigen Termin möglich.

Für Büchereien gibt es keine Testpfl icht!

Bitte beachten Sie die Regeln, die im Zuge der Infektions- schutzverordnung eingehalten werden müssen:

• Während der gesamten Aufenthaltsdauer ist eine FFP2-Maske zu tragen.

• Bitte halten Sie den Mindestabstand zu anderen Gästen ein.

• Die Anzahl der Besucher ist begrenzt. Bitte benutzen Sie ei- nen Korb.

• Die Aufenthaltsdauer ist auf die Auswahl und Ausleihe von Medien begrenzt.

• Kinder unter 10 Jahren sind nur in Begleitung einer/eines Er- wachsenen zugelassen.

SCHULEN

Musikschule Herrieden:

Freude am gemeinsamen Musizieren...

Gruppen-Unterricht Violine und Violoncello!

Für Schüler und Schülerinnen der 2. bis 4. Klasse im Schuljahr 2021/2022!

Der Kurs beinhaltet das gemeinsame Er- lernen erster Kenntnisse in den Instru- menten Violine und Violoncello in einer kleinen Gruppe (maximal 3 Schüler*in- nen). Mit den ersten Grundkenntnissen wird zusammen im En- semble musiziert (kostenlos).

Unterrichtsort: Musikschule Herrieden Gruppenstärke: max. 3 Kinder

Unterrichtseinheit: 45 Minuten/Woche (In den Ferien kein Un- terricht!)

Preis: monatl. € 31,20 (zzgl. Leihgebühr Instru- ment € 11,-)

(Wohnort in HER)

Tarif B (auswärtige Schüler) auf Anfrage.

Anmeldeformulare fi nden Sie online auf www.

musik-schule.org oder über den nebenstehen- den QR-Code.

Musikschule Dinkelsbühl-Feuchtwangen-Her- rieden-Wassertrüdingen e. V.

Verwaltung: Nördlinger Str. 20, 91550 Dinkelsbühl Tel. 09851/553234, Fax 09851/553235,

E-Mail: info@musik-schule.org

BESONDERE KIRCHLICHE VERANSTALTUNGEN

Pfi ngstgottesdienste

Die evangelische Christuskirchengemeinde lädt ein an Pfi ngst- sonntag, 23. Mai um 10.00 Uhr zum Gottesdienst im Bürgerpark hinter dem Stadtschloss mit Abstand und Maske. Sitzgelegen- heiten sind vorhanden. Bei schlechtem Wetter fi ndet der Got- tesdienst in der Christuskirche statt.

An Pfi ngstmontag, 24. Mai 2021 fi ndet der Gottesdienst mit Pfarrerin Knoch in der Christuskirche um 10.00 Uhr statt.

Senioren-Andacht

Anstatt des geplanten Seniorenausfl uges fi ndet am 27. Mai um 14.30 Uhr eine Andacht statt. Wir laden alle Senioren und Inte- ressierte in die evangelische Christuskirche zu einer kleinen Ab- wechslung unter dem Titel „Ausfl ug in unsere Jugendzeit“ mit Anni Heller und Illa Herold ein. (Bitte bringen Sie eine FFP2- Maske mit, die während der Andacht getragen werden muss.)

KINDERBETREUUNG Die städtische

Kindertagesstätte Neunstetten sagt DANKE!

Auf diesem Wege möchte sich das Kindergartenteam, auch im Namen der Kinder und Eltern, recht herzlich beim Schützenverein Neun-

stetten für die Spende von 250 € bedanken.

Die Kindergartengrup- pe freut sich über eine neue Lego-Ausstat- tung, die Krippengrup- pe über neue Puppen.

„Alles Große in unserer Welt geschieht nur, weil jemand mehr tut, als er muss.“

(Hermann Gmeiner)

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Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herrie- den sucht für ihre 3-gruppige Kinder- tagesstätte „Unterm Regenbogen – Ansbacher Straße 19 in 91567 Herrieden“

zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Erzieher/in als Gruppenleitung

Zu Ihren Aufgaben gehört :

• Schaffen einer liebevollen und wertschätzenden Umge- bung für die Kinder unseres Hauses

• Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder unter Be- rücksichtigung der Konzeption

• Planung, Organisation und Durchführung von pädagogi- schen Angeboten und Projekten

• Beobachtung und Dokumentation

• Zusammenarbeit mit den Eltern

• Teamarbeit

• Administrative Aufgaben Das zeichnet Sie aus:

• Eine abgeschlossene Erzieherausbildung

• Freude an der Arbeit mit Kindern und ihren Bezugsper- sonen

• Motivation

• Kreativität und Empathie

• Kommunikations- und Teamfähigkeit

• Bereitschaft, auf Basis christlicher Grundsätze zu arbeiten

• Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Montes- sori und Kett wären wünschenswert.

Das bieten wir Ihnen:

• eine Vollzeitstelle

• Arbeitsvertrag mit Aussicht auf ein unbefristetes Arbeits- verhältnis

• 30 Tage Urlaub, zusätzliche Freistellung am 24.12. und 31.12.

• Bezahlung nach TVöD

• Entwicklungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten sowie Möglichkeiten zur Fachberatung und Supervision

• Regelmäßige Teamsitzungen und jährliche Teamtage, um gemeinsam die pädagogische Arbeit zu planen und auszurichten

• Angemessene Verfügungszeit

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen können Sie bis zum 29.05.2021 an folgende Adresse schicken:

Ev. Christuskirchengemeinde Herrieden, Pfarrer Höhr, Ansbacher Str. 28, 91567 Herrieden

Gerne auch elektronisch über roland.hoehr@elkb.de.

Für Rückfragen steht Ihnen Pfarrer Herr Höhr unter der Tel.-Nr. 09825/4884 zur Verfügung.

Die Ev.-Luth. Kirchengemeinde Herrie- den sucht für ihre 3-gruppige Kinder- tagesstätte „Unterm Regenbogen – Ansbacher Straße 19 in 91567 Herrieden“

eine/n SPS- oder

SEJ-Praktikanten/Praktikantin

für das Schuljahr 2020/21.

Du bist noch auf der Suche nach einen Praktikumsplatz für das neue Schuljahr? Dann bist du bei uns in Herrieden ge- nau richtig!

Deine Aufgaben:

• Schaffen einer liebevollen und wertschätzenden Um- gebung für die Kinder in unserem Haus

• Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder

• Planung, Organisation und Durchführung von pädagogi- schen Angeboten und Projekten

Das bringst du mit:

• Freude an der Arbeit mit Kindern und ihren Bezugsper- sonen

• Freude an Teamarbeit und aktiver Mitgestaltung des Tages

• Eine große Portion Empathie, Kommunikations- und Teamfähigkeit

• Zuverlässigkeit, Motivation und Engagement

• Interesse an Montessori und Kett Das bieten wir dir:

• 30 Tage Urlaub

• Wöchentliche Besprechung mit deinem Anleiter

• Regelmäßige Teamsitzungen

• Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten

Wir suchen dich und freuen uns auf deine Bewerbung, wel- che du an folgende Adresse schicken kannst:

Ev. Christuskirchengemeinde Herrieden, Pfarrer Höhr, Ans- bacher Str. 28, 91567 Herrieden

Gerne auch elektronisch über roland.hoehr@elkb.de.

FEUERWEHREN

Funkalarmierung der Freiwilligen Feuer- wehren im Landkreis Ansbach

Der nächste Probealarm der Sirenen mit Funksteuerung wird am Samstag, den 19.06.2021, zwischen 11.00 und 12.00 Uhr durchgeführt.

Wir bitten um Kenntnisnahme.

VOLKSHOCHSCHULE

Leitung und Information:

Anke Heuschkel, Tel. 09825/296193 Anmeldungen:

Stadt Herrieden, Herrnhof 10

91567 Herrieden, bei Melanie Albrecht, Tel. 09825/808-19

Die Anmeldung für die Kurse ist online unter www.stadt-her- rieden.de (Veranstaltungen-vhs) oder unter www.vhs-lkr-ans- bach.de möglich.

Finde immer wieder

Zeit für di e Dinge,

die dich daran erinnern,

wie schön das Leben ist.

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ALLGEMEINE INFORMATION ZU DEN TERMINEN:

Wir gehen davon aus, dass die Kurse bei weiterhin positiver Ent- wicklung nach den Pfingstferien beginnen und die hier ange- führten Termine so eingehalten werden können. Die Anmel- dung ist noch möglich!

Berufliche Qualifikation – IT – Organisation/Management F03361F

Zeitmanagement – Seminar (Achtung! Termin geändert!) Julia Kuhn

2 Abende, 09.06.2021, 16.06.2021 Mittwoch, wöchentlich, 19.00 - 21.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Raum A 105 Kursgebühr: 21,30 €

Gesundheit

H15361F Unverträglichkeiten und Allergien Ulli Schabesberger, Gesundheitspraktikerin BfG 1 Abend, 14.06.2021

Montag, 19.00 - 21.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Raum A 105 Teilnehmergebühr: 7,00 €

Anmeldung erforderlich: Tel. 09825/80819

H21361F Ayurveda, die indische ganzheitliche Lehre vom Leben (findet online statt)

Barbara Engerer

5 Nachmittage, Beginn: 18.05.2021 Dienstag, 17.00 - 18.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Raum A 105 Kursgebühr: 23,30 €

H23361F Eine Charlotte für jeden! (Achtung! Termin geändert!) Monika Haspel, Hauswirtschaftsmeisterin

1 Abend, 01.07.2021

Donnerstag, 19.00 - 22.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Küche (nördlich, direkt am Freibadparkplatz)

Kursgebühr: 17,00 € zuzügl. Lebensmittelkosten H23364F Spargelgerichte (Achtung! Termin geändert!) Petra Müller

1 Abend, 17.06.2021 Montag, 18.00 - 22.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Küche (nördlich, direkt am Freibadparkplatz)

Kursgebühr: 22,70 € zuzügl. ca. 12,00 € Lebensmittelkosten H23365F Sommerliches Menü

Petra Müller 1 Abend, 07.06.2021 Montag, 18.00 - 22.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Küche (nördlich, direkt am Freibadparkplatz)

Kursgebühr: 22,70 € zuzügl. ca. 12,00 € Lebensmittelkosten H23366F Kochideen mit Reis

Petra Müller 1 Abend, 16.06.2021

Mittwoch, 18.00 - 22.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Küche (nördlich, direkt am Freibadparkplatz)

Kursgebühr: 22,70 € zuzügl. ca. 12,00 € Lebensmittelkosten C23361F/ C23362F Essbare Wildpflanzen – Geschenke der Natur (Neuer Kurs)

Gabriele Allabar, Kräuterpädagogin 1 Nachmittag, 26.06.2021; 27.06.2021 Samstag oder Sonntag, 13.00 - 17.00 Uhr Kräuterlehrgarten, Elbersroth

Kursgebühr: 12,50 € zuzügl. 5 € Materialkosten

„Unsere Nahrungsmittel sollen unsere Heilmittel sein, und un- sere Heilmittel sollen unsere Nahrung sein.“ Hippokrates, grie- chischer Arzt, ca. 460 v. Chr.

Essbare Wildpflanzen wachsen im Wald, auf der Streuobstwie- se oder im Naturgarten: auf lebendigen Böden, ohne Gentech- nik, ohne Düngung, ohne Züchtung und ohne Agrarchemie.

Sie sind regional, saisonal, frisch und kostenlos.

Sie enthalten mehr Vitalstoffe als unser Kulturgemüse und alles in bester Bioverfügbarkeit. Sie sind nicht nur Nahrung für den Körper, sondern haben außerdem auch eine Botschaft für un- sere Seele.

Bei einem Spaziergang durch den Kräuterlehrgarten begegnen wir Johanniskraut, Beifuß, Schafgarbe, Spitzwegerich und an- deren Pflanzenverbündeten der Sonnwendzeit. Respektvoll und dankbar verarbeiten und genießen wir anschließend die Pflanzenschätze.

C23363F/C23364F KräuterWeihe (Neuer Kurs) Gabriele Allabar, Kräuterpädagogin

1 Nachmittag, 31.07.2021; 01.08.2021 Samstag oder Sonntag, 13.00 - 17.00 Uhr Kräuterlehrgarten, Elbersroth

Kursgebühr: 12,50 € zuzügl. 5 € Materialkosten

Die Zeit von Mitte August bis Mitte September heißt im Volks- mund auch „Frauendreißiger“. Alle zu dieser Zeit gesammelten Kräuter galten als besonders heilkräftig. Zur Kräuterweihe an Maria Himmelfahrt gehört nach alter Tradition das Binden eines Kräuterbüschels, der rund ums Jahr Mensch, Tier, Haus und Hof vor Krankheit schützt.

In dieser Zeit wurden früher auch Feste der Fülle und des Ern- tens gefeiert, z. B. das Fest des ersten Brotes nach der Ge- treideernte.

Wir binden unsere Kräuterbüschel, erfahren etwas über die Hin- tergründe der alten Bräuche und wie sie uns heute unterstützen können.

H35361F Progressive Muskelentspannung (PME) nach Jacobson Ulli Schabesberger, Entspannungspädagogin, Gesundheits- praktikerin BfG

6 Abende, 09.06.2021 - 14.07.2021 Mittwoch, wöchentlich, 19.00 - 20.00 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Raum A 105 Kursgebühr: 28,00 €

K05361F Orientalischer Tanz für Anfänger*innen mit Vorkennt- nissen und Mittelstufe (Achtung! Termin geändert!)

Andrea Burger, Tanzpädagogin (Orient. Tanz) 5 Abende, 10.06.2021 - 08.07.2021

Donnerstag, 18.30 - 19.30 Uhr Grundschule Elbersroth, Schulstr. 1 Kursgebühr: 30,00 €

K03361F Tribal Style Bellydance (Achtung! Termin geändert!) Anja Schellenberger

8 Abende, Beginn 8.6.2021

Dienstag, wöchentlich, 19.00 - 20.30 Uhr

Grundschule Elbersroth (kann auch draußen stattfinden) Kursgebühr: 56,00 Euro

Junge vhs

M34361F KidsSafe-Kinderschutztraining® für Schüler*innen der 1. bis 6. Klasse

KidsSafe-Kinderschutztraining®

1 Nachmittag, 18.06.2021 Freitag, 15.00 - 17.30 Uhr

Grund- und Mittelschule, Steinweg 8, Große Aula Teilnehmergebühr: 20,00 €

VEREINE UND VERBÄNDE VdK-Ortsverband Herrieden

Ihr VdK-Ortsverband Herrieden informiert und lädt Sie recht herzlich ein:

Wenn Sie noch nicht geimpft sind, aber gerne geimpft werden möchten, melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausarzt!

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Sozialrechtliche Beratung bietet VdK-Kreisverband Ansbach an:

Bitte melden Sie sich telefonisch unter 0981/977864-0.

Es werden hoffentlich Reisen über den VdK-Reisedienst, Feuchtwangen angeboten:

• Busreisen

• Flug - Schiff - Zug

Infos und Unterlagen können angefordert werden:

Telefon 09852/6130-0

Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Gaby Rauch, vdk.herrieden@hrauch.de, Tel. 09825/93042

Eine-Welt-Verein

Laden geöffnet!

In den gesamten Pfingstferien können Sie wie gewohnt

Di., 16.00 - 18.00 Uhr Fr., 14.30 - 18.00 Uhr Sa., 10.00 - 12.00 Uhr faire Produkte einkau- fen.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Beratung für Senioren und Angehörige

Fragestellungen bei gesundheitlichen Beeinträchti- gungen/Pfl egebedürftigkeit:

Wer ist zuständig?

Wer kann mich/uns unterstützen?

Welche Angebote und Leistungen kann ich in An- spruch nehmen?

Wie beantrage ich Leistungen zur Pfl ege?

Wie kann ich/können wir Vorsorge planen und verfügen?

Wie und wo möchte ich/möchten wir in Zukunft leben?

Hilfestellung bei der Impfung gegen Covid-19:

- Hilfe bei der Terminvereinbarung

- Unterstützung beim Ausfüllen der Formulare - Begleitung zum Impftermin

Wer? Sozialraummanagerin Laura Sörgel (zertifi zierte Beraterin für Vorsorge)

Wann? Telefonisch oder nach Terminvereinbarung unter Tel.

0 98 25/9 27 94 13

Wo? Vogteiplatz 7, 91567 Herrieden oder als „Hausbesuch“ bei Ihnen zu Hause

Die Beratung ist kostenfrei, vertraulich und trägerneutral.

Caritas-Seniorenheim St. Marien

Vollstationäre Pfl ege – Tagespfl ege – Kurzzeitpfl ege – Wohnen mit Service, Tel. 0 98 25/9 27 94 0

AUS DEM LANDKREIS ANSBACH

Unser Landratsamt bittet erneut um Unterstützung

Wohnraumbörse auf der Homepage des Landkreises Ansbach

Die Integrationslotsin für Ehrenamtliche in der Asylarbeit, Frau Diana Jones bittet Vermieter und Vermieterinnen freien Wohn- raum für Gefl üchtete und Bedürftige mitzuteilen. Unter www.

landkreis-ansbach.de – Leben im Landkreis – Asyl – Wohnraum- börse sind Informationen und ein Formblatt hinterlegt, mit dem Vermieter und Vermieterinnen Angaben zu Ihrem Wohnobjekt ausfüllen und direkt an die Lotsin zusenden können.

Die Integrationslotsin stellt die anonymisierten Wohnrauman- gebote den Kommunen und den Asylhelferkreisen im Landkreis Ansbach zur Verfügung. Der Fachbereich Integrationslotse im Landratsamt Ansbach verwaltet die personenbezogenen Daten.

Diese können im Einzelfall von den Gemeinden und Helferkrei- sen dort erfragt werden. Die Integrationslotsin des Landkreises Ansbach fungiert dabei als Bindeglied zwischen Kommune und ehrenamtlichen Helferkreisen.

Bei Fragen steht Frau Jones Ihnen gerne als Ansprechpartnerin unter der Nummer 0981/468-5123 oder E-Mail integrationslot- se@landratsamt-ansbach.de oder per Post an Landratsamt Ans- bach, z. H. Integrationslotsin, Crailsheimstraße 1, 91522 Ansbach zur Verfügung.

Foto: C. Herrmanny/ © Kindernothilfe / Name zum Schutz des Kindes geändert.

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Bayu aus Indonesien, 13 Jahre

Ich vermisse die Schule und meine Freunde.

Ich möchte viel lieber lernen und spielen – aber ich muss jeden Tag auf der Kautschuk- Plantage arbeiten, damit wir genug zu essen haben.

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