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TOP 20 - Aufhebung des Beschlusses über die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am 1. November 2020

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In der Senatssitzung am 27. Oktober 2020 beschlossene Fassung

Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz

26.10.2020

Tischvorlage für die Sitzung des Senats am 27. Oktober 2020 Aufhebung des Beschlusses über die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am 1. November 2020

A. Problem

Am 6. Oktober 2020 hat der Senat die Verordnung über die Öffnung von

Verkaufsstellen am 1. November 2020 sowie die Ausfertigung und deren Verkündung im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen beschlossen.

Die beschlossene Öffnung beruht auf § 10 des Bremischen Ladenschlussgesetzes, wonach der Senat aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung von Verkaufsstellen freigeben kann. Eine entsprechende Öffnung ist daher gebunden an den stattfindenden Anlass.

Aufgrund der hohen Corona-Inzidenz in der Stadtgemeinde Bremen ist der Freipaak zurzeit geschlossen und wird auch am 1. November 2020 geschlossen sein. Das heißt, die Öffnung der Verkaufsstellen kann nicht stattfinden.

Die o. g. Verordnung wurde noch nicht veröffentlicht und ist daher noch nicht in Kraft getreten. Der Beschluss vom 6. Oktober 2020 und somit die Verordnung sollen aufgehoben werden.

B. Lösung

Der Beschluss vom 6. Oktober 2020 wird aufgehoben.

C. Alternativen Entfällt.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen Durch die Erstellung der Vorlage entstehen keine finanziellen oder

personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Im Einzelhandel sind überwiegend Frauen beschäftigt.

E. Beteiligung und Abstimmung

Die Vorlage ist mit der Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa abgestimmt.

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F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheitsgesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen

G. Beschlussvorschlag.

Der Senat beschließt, dass der Beschluss vom 6. Oktober 2020 über die Verordnung über die Öffnung von Verkaufsstellen am 1. November 2020 aufgehoben wird.

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