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Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland Jg.13, Heft 04

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A A m m t t s s b b l l a a t t t t

f f ür ü r de d en n L La a n n dk d kr re ei is s Mä M ä rk r ki is sc c h- h -O Od de e r r l l a a n n d d

13. Jahrgang Seelow, den 07. Juli 2006 Nr. 4

Seite

Bekanntmachungen des Landkreises Märkisch-Oderland

Kreisausschuss aktuell vom 14.06.2006 Kreistag aktuell vom 28.06.2006

Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feier- tagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Ordnungsbehördliche Verordnung über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten für Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachung der Sparkasse Märkisch-Oderland Aufgebot Sparkassenbuch

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Bekanntmachungen des Landkreises Märkisch-Oderland

Kreisausschuss aktuell vom 14.06.2006 Kreisausschuss aktuell vom 14.06.2006

Am 14.06.2006 führte der Kreisausschuss seine 18. Sitzung durch.

Der Kreisausschuss bereitete die 21. Sitzung des Kreistages vor.

Kreistag aktuell vom 28.06.2006 Kreistag aktuell vom 28.06.2006

Am 28.06.2006 führte der Kreistag seine 21. Sitzung durch.

Der Kreistag nahm

- einen Informationsbericht zur Entwicklung der Schülerbeförderung im Landkreis Märkisch- Oderland und

- eine „Information zur Arbeit der Wasser- und Bodenverbände sowie zum Stand der Unterhal- tung der wasserwirtschaftlichen Anlagen der Gewässer I. Ordnung und der Sicherung ihrer Fi- nanzierung durch das Land Brandenburg“ entgegen.

Der Kreistag

- berief die Fachbereichsleiterin des Landkreises Märkisch-Oderland, Frau Marlis Werner, zum 30.06.2006

(Vorlage Nr. 2006/KT/341; Beschluss Nr. 2006/KT/307-21)

- den Fachbereichsleiter des Landkreises Märkisch-Oderland, Herrn Christoph Berendt, zum 30.06.2006

(Vorlage Nr. 2006/KT/342; Beschluss Nr. 2006/KT/308-21) ab

- wählte Herrn Lutz Amsel mit Wirkung vom 01.07.2006 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten des Landkreises Märkisch-Oderland

- fasste in Bezug auf die Kürzung der Regionalisierungsmittel folgenden Beschluss:

Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten und die durch den Bund erfolgte Kürzung der Regionalisierungsmittel im Interesse der Sicherung des ÖPNV auszugleichen bzw. negative Auswirkungen auf die Landkreise zu verhindern (Vorlage Nr. 2006/KT/351; Beschluss Nr. 2006/KT/311-21)

- berief Frau Marianne Huhn als Ausländer- und Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Märkisch-Oderland mit Wirkung vom 30.06.06 ab

(Vorlage Nr. 2006/KT/343; Beschluss Nr. 2006/KT/312-21)

- bestellte Frau Birgit Gruber mit Wirkung vom 01.07.06 als Gleichstellungs- und Ausländer- beauftragte

(Vorlage Nr. 2006/KT/344; Beschluss Nr. 2006/KT/313-21)

- beschloss auf der Grundlage des § 26 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz

i. V. m. § 10 Ladenschlussgesetz die Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Märkisch-Oderland

(Vorlage Nr. 2006/KT/338; Beschluss Nr. 2006/KT/314-21);

i. V. m. § 12 Ladenschlussgesetz die Ordnungsbehördliche Verordnung über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Märkisch- Oderland

(Vorlage Nr. 2006/KT/339; Beschluss Nr. 2006/KT/315-21);

i. V. m. § 14 Ladenschlussgesetz die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten für Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Märkisch-Oderland

(3)

(Vorlage Nr. 2006/KT/340; Beschluss Nr. 2006/KT/316-21)

- beschloss die folgende Veränderung in der Besetzung der Ausschüsse des Kreistages:

Ausscheiden der sachkundigen Einwohnerin Frau Karin Hamann aus dem Bildungsaus- schuss und des sachkundigen Einwohners Herr Rüdiger Neuguth aus dem Bauausschuss;

Berufung von Frau Christel Kneppenberg als sachkundige Einwohnerin in den Bildungsaus- schuss und Herrn Tilman Bock als sachkundigen Einwohner in den Bauausschuss

(Vorlage Nr. 2006/KT/335; Beschluss Nr. 2006/KT/317-21)

- fasste zur Thematik „Arbeit der Wasser- und Bodenverbände sowie zum Stand der Unter- haltung der Gewässer I. Ordnung und den wasserwirtschaftlichen Anlagen der Gewässer I.

Ordnung sowie zur Sicherung ihrer Finanzierung durch das Land Brandenburg“ den folgen- den Beschluss:

Der Landrat wird beauftragt, sich mit folgender Forderung an die Landesregierung zu wen- den:

Der Kreistag fordert die Landesregierung auf, wie mehrmals zugesagt, als ersten Schritt unverzüglich die gleiche Höhe von Mitteln für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung wie im Jahr 2005 zur Verfügung zu stellen. Weiterhin bitten wir um dringende Prüfung einer Aufstockung des Betrages um 190.000 € zur Sicherung der pflichtgemäßen Unterhaltung der Gewässer und wasserwirtschaftlichen Anlagen.

(Beschluss Nr. 2006/KT/ 319-21)

Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung

- beschloss der Kreistag über die Zuschlagserteilung für den Auftrag Straßenbau OV Gorgast- Bleyen.

(Vorlage Nr. 2006/KT/348; Beschluss Nr. 2006/KT/318-21)

Ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Fei- ertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Ordnungsbehördliche Verordnung

über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten

im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Auf Grund des § 2 Satz 1 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten (Ladenschluss-Ausnahmeverordnung – LSchlAV) vom 09.05.2005 (GVBl. II S. 238) erlässt der Landrat des Landkreises Märkisch-Oderland als Kreisordnungsbehörde gemäß Beschluss des Kreistages Märkisch-Oderland vom 28.06.2006 (Beschluss-Nr.: 2006/KT/314-21) für das Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland folgende ordnungsbehördliche Verordnung:

§ 1

Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für den Verkauf bestimmter Waren in Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten

Für den Verkauf der in § 1 LSchlAV genannten Waren wird die Öffnung von Verkaufsstellen in den, in der Anlage zu § 1 LSchlAV genannten Kur-, Ausflugs- und Erholungsorten des Landkreises Märkisch-Oderland, an Sonn- und Feiertagen ab dem 1. Sonntag im März bis zum 3. Sonntag im Oktober jeweils in der Zeit von 11.00 bis 19.00 Uhr gestattet.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(4)

(2) Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen und an Sonnabenden in Kur-, Ausflugs-, Erholungs- und Wallfahrtsorten für den Landkreis Märkisch-Oderland vom 29.03.1995 außer Kraft.

Seelow, den 05.07.2006

G. Schmidt Landrat

Ordnungsbehördliche Verordnung über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Wa- ren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Ordnungsbehördliche Verordnung

über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen im Landkreis Märkisch-Oderland

vom 28.06.2006

Auf Grund des § 12 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be- kanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1954), i. V. m. Nummer 8.1.2 der Anlage zu § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeits- verordnung – ASZV) vom 24.06.2005 (GVBl. II S. 382) erlässt der Landrat des Landkreises Mär- kisch-Oderland als Kreisordnungsbehörde gemäß Beschluss des Kreistages Märkisch-Oderland vom 28.06.2006 (Beschluss-Nr.: 2006/KT/315-21) für das Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland folgende ordnungsbehördliche Verordnung:

§ 1

Zugelassene Öffnungszeiten

für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen

Für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen gemäß § 1 der Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 21.12.1957 (BGBl. I S. 1881), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 30.07.1996 (BGBl. I S. 1186), werden folgende Öffnungszeiten zugelassen:

1. Für die Abgabe frischer Milch

Verkaufsstellen 08.00 bis 10.00 Uhr

2. Für die Abgabe von Bäcker- und Konditorwaren Verkaufsstellen, von Betrieben,

die Bäcker- und Konditorwaren herstellen 07.00 bis 10.00 Uhr oder 13.00 bis 16.00 Uhr

3. Für die Abgabe von Blumen

Verkaufsstellen, in denen in erheblichem Umfang

Blumen feilgehalten werden 10.00 bis 12.00 Uhr jedoch

am Volkstrauertag, am Totensonntag und

am 1. Adventsonntag 08.00 bis 11.00 Uhr und

13.00 bis 16.00 Uhr

4. Für die Abgabe von Zeitungen

Verkaufsstellen für Zeitungen 07.00 bis 12.00 Uhr

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

(5)

(2) Gleichzeitig tritt

a) die Verordnung für den Landkreis Märkisch-Oderland über Öffnungszeiten für den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 11.06.1997 und

b) die Änderung der Verordnung für den Landkreis Märkisch-Oderland für den Verkauf be- stimmter Waren an Sonn- und Feiertagen vom 04.03.1998

außer Kraft.

Seelow, den 05.07.2006

G. Schmidt Landrat

Ordnungsbehördliche Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten für Verkaufsstel- len an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstal- tungen im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Ordnungsbehördliche Verordnung

über die Freigabe von Verkaufszeiten für Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

im Landkreis Märkisch-Oderland vom 28.06.2006

Auf Grund des § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss in der Fassung der Be- kanntmachung vom 02.06.2003 (BGBl. I S. 744), geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 07.07.2005 (BGBl. I S. 1954), i. V. m. Nummer 8.1.2 der Anlage zu § 1 der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeits- verordnung – ASZV) vom 24.06.2005 (GVBl. II S. 382) erlässt der Landrat des Landkreises Mär- kisch-Oderland als Kreisordnungsbehörde gemäß Beschluss des Kreistages Märkisch-Oderland vom 28.06.2006 (Beschluss-Nr.: 2006/KT/316-21) für das Gebiet des Landkreises Märkisch-Oderland folgende ordnungsbehördliche Verordnung:

§ 1

Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen anlässlich von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen

Anlässlich der nachfolgenden Märkte, Messen und ähnlichen Veranstaltungen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Märkisch-Oderland wird die Öffnung von Verkaufsstellen für bestimmte kreisangehörigen Ämter, Städte und Gemeinden freigegeben:

1.1 In Fredersdorf-Vogelsdorf aus Anlass

- des Neujahrsempfanges am 08. Januar 2006;

- des 2. Altlandsberger Sattelfest am 23. April 2006;

- des Tages des offenen Denkmals am 10. September 2006;

- der Eröffnung des Fredersdorfer Weihnachtsmarktes am 19. November 2006 an den genannten Sonntagen in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr.

1.2 in Petershagen/Eggersdorf aus Anlass - des Mittelalterfestes am 25. Mai 2006

in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr.

1.3 in Strausberg aus Anlass

- des Frühlingsfestes am 09. April 2006;

- des Stadtfestes am 25. Juni 2006;

- des Straßenfestes am 03. Oktober 2006 in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr.

Das Gebiet, in dem Verkaufsstellen offengehalten werden dürfen, wird durch folgende Straßen begrenzt:

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An der Stadtmauer, Buchhorst, Lindenplatz, Wallstraße, August-Bebel-Straße, Elisabethstraße/Ecke Friedrich-Ebert-Straße, Wriezener Straße

- der Frühlingsparty am 02. April 2006;

- der Sommerparty am 11. Juni 2006;

- der Herbstparty am 01. Oktober 2006

auf dem Gebiet des Handelszentrums Strausberg, Herrenseeallee 15, in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr und

- des Frühlingerwachens am 19. März 2006;

- auf in den Sommer am 18. Juni 2006;

- des Barbecue Sommerfest am 27. August 2006;

- des Herbstfest/Erntedankfestes am 24. September 2006

in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr auf dem Gebiet des OBI Bau - und Heimwerkermark- tes in der Prötzeler Chaussee 14.

1.4 in Buckow aus Anlass

- der traditionellen Rosenfesttage am 18. Juni 2006 in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr.

1.5 in Bad Freienwalde aus Anlass

- des Frühlingsfestes am 19. März 2006;

- des Blütenfest am 23. April 2006

- des 10-jährigen OBI-Marktes am 03. September 2006;

- des Herbstfestes am 05. November 2006;

in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr.

Das Gebiet, in dem Verkaufsstellen offengehalten werden dürfen, wird für den Bereich Eduardshof festgelegt.

1.6 im OT Dahlwitz - Hoppegarten aus Anlass - des Mittelstandsfestes am 22. Januar 2006;

- des Feuerwehrfestes am 30. April 2006;

- des Kürbisfestivals am 01. Oktober 2006;

- des Herbst-Bastel-Fest am 05. November 2006 in der Zeit von 12.00 bis 17.00 Uhr.

1.7 in Müncheberg aus Anlass

- des Sommerfestes am 11. Juni 2006;

- des Kirchbergfestes zum Tag des Denkmals am 10. September 2006 in der Zeit von 10.00 bis 15.00 Uhr.

1.8 in Rüdersdorf aus Anlass

- des Bergfestes am 02. Juli 2006 in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr.

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt am 01. Januar 2006 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn- und Feiertagen aus Anlass von Märkten, Messen und ähnlichen Veranstaltungen im Landkreis Märkisch-Oderland vom 19. Februar 2004 außer Kraft.

Seelow, den 05.07.2006 G. Schmidt

Landrat

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Bekanntmachungen anderer Stellen

Bekanntmachungen der Sparkasse Märkisch-Oderland Aufgebot Sparkassenbuch

Das in Verlust geratene

Sparkassenbuch Nr.: 6001155141

ausgestellt von der Kreissparkasse Märkisch-Oderland, wird hiermit aufgeboten.

Der bzw. die Inhaber der Urkunde werden aufgefordert, innerhalb von drei Monaten (vom Tag der Veröffentlichung an gerechnet) sein(e) bzw. ihr(e) Recht(e) unter Vorlage des Sparkassenbuches anzumelden, andernfalls wird das Sparkassenbuch gemäß

§ 2 Abs. 2. Ziffer 6 der Sparkassenverordnung für kraftlos erklärt.

Strausberg, den 22. Juni 2006

Kreissparkasse Märkisch-Oderland

R. Kampmann U. Schumacher

- Der Vorstand -

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Impressum

Herausgeber: Landkreis Märkisch-Oderland Der Landrat

Redaktion: Büro des Kreistages

Puschkinplatz 12 15306 Seelow 03346 850-255 Redaktionsschluss: 06.07.2006

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf und kann in der Kreisverwal- tung beim Büro des Kreistages, Puschkinplatz 12 in 15306 Seelow bezogen werden.

Bedingungen: Bei Postbezug wird ein Kostenbeitrag in Höhe der Versandkosten in Rechnung gestellt.

Das Amtsblatt für den Landkreis Märkisch-Oderland ist unter der Internetadresse www.maerkisch- oderland.de verfügbar.

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