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Studierendenparlaments der Hochschule Geisenheim University am um 19.00 Uhr TOP 1 Eröffnung der Sitzung • Eröffnung der Sitzung durch die Präsidentin des 8

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Academic year: 2022

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Seite 1 von 2 Protokoll der 9. ordentlichen Sitzung des 8. Studierendenparlaments der Hochschule

Geisenheim University am 09.03.2021 um 19.00 Uhr

TOP 1 Eröffnung der Sitzung

• Eröffnung der Sitzung durch die Präsidentin des 8. Studierendenparlaments Alexandra Köhler

TOP 2 Feststellung der Beschlussfähigkeit

• 11 von 15 StuPa-Mitgliedern sind anwesend

Anwesend: Alexandra Köhler (AK), Alice Sayn-Wittgenstein (AW), Annika Stegmüller (AS), Friederike Duhme (FD), Henri Kloppisch (HK), Inka Lüdemann (IL), Johannes Roemer (JR), Pauline Frischen (PF), Sophie Reiher (SR), Wieland Kaldemeyer (WK)

Abwesend: Leon Schäfer (LSch), Luise Seiler (LS), Reno Vosloo (RV), Sebastian Gauner (SG)

Beschlussfähigkeit ist gegeben

Gäste: Anne Baron (AB, AStA), Dennis Zimmerstädt (DZ, AStA), Julia Siller (JS, AStA), Lena Will (LW), Oskar Scheffler (OS, AStA)

TOP 3 Festlegung der Sitzungsleitung und Protokollführung

Sitzungsleitung: AK

Protokollantin: PF

TOP 4 Genehmigung des Protokolls der vorangegangenen Sitzung

Das Protokoll der 8. ordentlichen Sitzung vom 09.02.2021 wird einstimmig genehmigt TOP 5 Beschluss der Tagesordnung

Die ergänzte Tagesordnung wird einstimmig angenommen

TOP 6 Satzungsänderung: Semesterbeitrag bei mehrfacher Immatrikulation

§ 22 Beiträge

Das Studierendenparlament setzt die Höhe der Beiträge für die Studierendenschaft fest. Die Beiträge sind so zu bemessen, dass die sozialen Verhältnisse der Studierenden angemessen berücksichtigt werden und die Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Studierendenschaft unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gewährleistet ist.

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Seite 2 von 2 Die Beiträge sind bei der Immatrikulation und Rückmeldung fällig und werden von der für die Hochschule zuständigen Kasse eingezogen. Gem. § 55 Abs. 1 HHG müssen die Beträge, bei einer für das Studium erforderlichen Einschreibung an mehreren hessischen Hochschulen in einem Semester, nur einmal erhoben werden. Im Falle einer notwendigen Einschreibung an einer hessischen und einer außerhessischen Hochschule kann beantragt werden, die vollständige Erhebung der Beiträge und die Kosten für ein Semesterticket auszusetzen.

Gem. § 76 Abs. 4 S. 5 Hessisches Hochschulgesetz sind die Regelungen des § 76 Abs. 4 S. 1-4 Hessisches Hochschulgesetz abdingbar. Entgegen der Formulierung des § 76 Abs. 4 S. 1-4 Hessisches Hochschulgesetz werden die Beiträge an der Hochschule Geisenheim auch dann in voller Höhe eingezogen, wenn sich bei den vorangegangenen Wahlen zur Studierendenschaft weniger als 25 von Hundert der Wahlberechtigten beteiligt haben.

Die Satzungsänderung wird einstimmig beschlossen TOP 7 AStA-Vorstand Übergabe

• JS wird zum 1. Mai den Vorstand abgeben, aber wird bei der konstituierenden Sitzung noch dabei sein

• AB ist die bevorzugte Kandidatin, um den Vorstand von JS zu übernehmen

TOP 8 Änderung Wahlordnung

• Aufgrund noch offener Fragen werden eventuelle Änderungen erst in der folgenden Sitzung beschlossen

TOP 9 Diskussion Umfrage Prüfungsmethoden

• PF: Vorstellung der wichtigsten Ergebnisse

• Detaillierte Auswertung wird von PF & IL vorgenommen

• In der nächsten Sitzung werden die finalen Ergebnisse vorstellt & das weitere Vorgehen wird besprochen

TOP 10 Endbesprechung 8. StuPa

• Alle Ausschüsse bereiten Übergabedokumente fürs nächste StuPa vor

TOP 11 Anträge

• Keine

TOP 12 Verschiedenes

• DZ trifft sich mit dem Vizepräsident Lehre

Ende der Sitzung Ende der Sitzung um 20.30 Uhr (Sitzungsdauer 1,5h)

Die konstituierende Sitzung des 9. StuPas findet am 13. April 2021 statt.

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