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Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase

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Academic year: 2022

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P-V2.0.0221 © BAFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 1 von 6

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Kälte- und Klimatechnik – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn

Zwischenverwendungsnachweis Netzwerkphase

Förderung kommunaler Energie-/Ressourceneffizienz-Netzwerke

Bitte beachten Sie: Der Zwischennachweis ist innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Förderjahres vorzulegen. Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Entscheidung über Ihren Verwendungsnachweis.

1 Zuwendungsbescheid

Förderkennzeichen Datum Zuwendungsbescheid

2 Angaben zum Antragsteller (Netzwerkmanager)

Anrede Vorname (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin) Nachname (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin)

Firmenname

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail-Adresse

3 Bankverbindung des Antragsteller

Kontoinhaber/Kontoinhaberin Name der Bank

IBAN BIC

(2)

/www.bafa.de | Seite 2 von 6

4 Angaben zum Netzwerkteam 4.1 Moderator

Anrede Vorname Ansprechpartner/Ansprechpartnerin Nachname Ansprechpartner/Ansprechpartnerin

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail-Adresse

4.2 Energieberater

Anrede Vorname Ansprechpartner/Ansprechpartnerin Nachname Ansprechpartner/Ansprechpartnerin

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail-Adresse

5 Angaben zum Letztzuwendungsempfänger

Auflistung aller Teilnehmer des Netzwerkes (GbR)

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P-V2.0.0221 © BAFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 3 von 6

6 Sachbericht gemäß Nr. 6.3 ANBest-P

Kurze Darstellung der Durchführung des Vorhabens, des Durchführungszeitraums, ggfs. aufgetretener Probleme und erreichter Ziele sowie einer kurzen Erklärung zu den entstandenen Aufwendungen; evtl. Erläuterung zu Abweichungen vom Finanzierungsplan. (Falls Platz nicht ausreicht, bitte auf gesondertem Blatt.)

7 Zahlenmäßiger Nachweis

Anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Bescheid [Euro] Förderanteil laut Bescheid [Euro] Tatsächliche Gesamtausgaben [Euro]

7.1 Einnahmen

Art, Eigenanteil, Leistun- gen Dritter

laut Finanzplan davon bisher in Anspruch genommen

Euro von Hundert Euro von Hundert

Eigenmittel Drittmittel Sonstige Mittel

Insgesamt

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/www.bafa.de | Seite 4 von 6

7.2 Ausgaben

Art, Leistungen Dritter (Angabe der Summe der Kostengruppe)

laut Finanzplan tatsächliche Ausgaben Beleg Nummer

Euro von Hundert Euro von Hundert

1. Personalausgaben Netzwerkmanager Energieberater Moderator Externe Experten

2. Sachausgaben

Im Rahmen der Vorbereitung der Verträge mit den Netzwerkteilnehmern

Abschluss der Verträge mit den Netzwerkteilnehmern Aufbau elektronische Plattform

Auftakt- und Abschlussveranstaltung Weiterbildung, Schulung

Erstellung der Berichte Sonstiges

Insgesamt

7.3 Mittelabrufe

Mittelabruf Nr. Datum Betrag [Euro]

1.

2.

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P-V2.0.0221 © BAFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 5 von 6

8 Persönliche Erklärungen und Unterschrift 8.1 Erklärungen des Zuwendungsempfängers

Ich / Wir erkläre(n), dass

■ die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides eingehalten wurden,

■ die Prüfung des Verwendungsnachweises des Endzuwendungsempfängers keine Beanstandung ergab.

Ich / Wir erkläre(n),

■ die Richtlinie für die Förderung von Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerken von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben,

■ alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können,

■ den beantragten oder bewilligten Zuschuss entsprechend dem Förderziel zu verwenden,

■ dass die Ausgaben notwendig waren, die beantragten Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden und dass die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,

■ dass keine sonstigen Fördermittel für gleichartige Maßnahmen in Anspruch genommen wurden

■ dass über das Vermögen des antragstellenden Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, von den gesetzlichen Vertretern der juristischen Person, keine Vermögensauskunft gemäß § 802 c Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung abgegeben wurde oder sie nicht zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Dem Zuwendungsempfänger ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetzes bekannt, dass

■ neben den im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Angaben auch die Angaben im Rahmen des Verwendungsnachweises zu den Punkten 1 bis einschließlich 7 und alle Angaben in den Anlagen, für das Unternehmen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss (§ 4 Subventionsgesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) im Rahmen des EG-Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde,

■ zu Unrecht – insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides – erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind,

■ ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen der subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.

8.2 Einverständniserklärung zur Weitergabe von kommunalspezifischen Daten zu statistischen Zwecken

Der Zuwendungsempfänger erklärt, dass

■ ihm bekannt ist, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach §§ 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten,

■ zum Zwecke einer Evaluation von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder dessen Beauftragten Einsicht in alle dafür erforderlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren genommen werden kann,

■ die zu erbringenden Nachweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation verwendet und ausgewertet werden können,

■ der Antragsteller auf die Rücksendung sämtlicher Unterlagen verzichtet,

■ er bereit ist bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen und

■ das BMWi dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der

Haushaltsausschuss dies beantragt.

8.3 Unterschrift des Antragstellers und des Ansprechpartners

Datum Unterschrift (und Stempel)

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/www.bafa.de | Seite 6 von 6

Beizufügende Anlagen zum Verwendungsnachweis

■ Vordruck Mittelanforderung und die entsprechenden Belege in Kopie (falls Auszahlung gewünscht)

■ Formular 7: Gemeinsame Erklärung von Netzwerkmanager und Netzwerkteilnehmer“ für jeden Teilnehmer nach Anlage III der Richtlinie (nur im ersten Jahr oder bei erstmaliger zwischenzeitiger Anforderung des Zuschusses)

Das Formular 7 können Sie auf unserer Internetseite http://www.bafa.de abrufen.

■ Formular 8: Liste der Netzwerkbeauftragten der Kommunen (nur im ersten Jahr oder bei Änderungen) Das Formular 8 können Sie auf unserer Internetseite http://www.bafa.de abrufen.

■ Formular 9: Nachweis über die energiefachliche Beratung in der Netzwerkphase (nur im ersten Jahr) Das Formular 9 können Sie auf unserer Internetseite http://www.bafa.de abrufen.

■ Teilnehmerliste und Tagesordnung der Netzwerktreffen

■ Dokumentation der Vereinbarung mit jedem Netzwerkteilnehmer über unverbindliche Energieeinsparziele für den Zeitraum der Förderung sowohl für das gesamte Netzwerk, als auch für jeden Teilnehmer (nur im ersten Jahr oder bei Änderungen)

■ Formular 10: Jährlicher Bericht für die Netzwerkphase mit der Darlegung der bisherigen Zielerreichung des Energieeinsparziels mit Feedbackaussagen der teilnehmenden Kommunen

Das Formular 10 können Sie auf unserer Internetseite http://www.bafa.de abrufen.

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