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Endverwendungsnachweis Netzwerkphase

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Academic year: 2022

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AFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 1 von 6

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – Kälte- und Klimatechnik – Frankfurter Straße 29 – 35 65760 Eschborn

Endverwendungsnachweis Netzwerkphase

Förderung kommunaler Energie-/Ressourceneffizienz-Netzwerke

Bitte beachten Sie: Fehlende und/oder unvollständige Unterlagen führen zu Rückfragen und Verzögerungen bei der Entscheidung über Ihren Verwendungsnachweis.

1 Zuwendungsbescheid

Förderkennzeichen Datum Zuwendungsbescheid

2 Angaben zum Antragsteller (Netzwerkmanager)

Anrede Vorname (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin) Nachname (Ansprechpartner/Ansprechpartnerin)

Firmenname

Straße und Hausnummer Postleitzahl Ort

Telefon E-Mail-Adresse

3 Bankverbindung des Antragstellers

Kontoinhaber/Kontoinhaberin Name der Bank

IBAN BIC

(2)

K_VN-NP-V2.0.0220 © BAFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 2 von 6

4 Angaben zum Letztzuwendungsempfänger

Auflistung aller Teilnehmer des Netzwerkes (GbR)

5 Sachbericht

Erläuterung der Aktivitäten zum Aufbau und Betrieb eines kommunalen Energieeffizienznetzwerks, evtl. Erläuterung zu Abweichungen vom Finanzierungsplan (Falls der Platz nicht ausreicht, bitte auf gesondertem Blatt)

6 Zahlenmäßiger Nachweis für das letzte Förderjahr

Anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Bescheid [Euro] Förderanteil laut Bescheid [Euro] Tatsächliche Gesamtausgaben [Euro]

(3)

AFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 3 von 6

6.1 Einnahmen

Art, Eigenanteil, Leistun- gen Dritter

laut Finanzplan davon bisher in Anspruch genommen

Euro von Hundert Euro von Hundert

Eigenmittel Drittmittel Sonstige Mittel

Insgesamt

6.2 Ausgaben

Art, Leistungen Dritter (Angabe der Summe der Kostengruppe)

laut Finanzplan tatsächliche Ausgaben Beleg Nummer

Euro von Hundert Euro von Hundert

1. Personalausgaben Netzwerkmanager Energieberater Moderator Externe Experten

2. Sachausgaben

Im Rahmen der Vorbereitung der Verträge mit den Netzwerkteilnehmern

Abschluss der Verträge mit den Netzwerkteilnehmern Aufbau elektronische Plattform

Auftakt- und Abschlussveranstaltung Weiterbildung, Schulung

Erstellung der Berichte Sonstiges

(4)

K_VN-NP-V2.0.0220 © BAFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 4 von 6

6.3 Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben

Summe der Einnahmen [Euro] Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben [Euro] Ergebnis [Euro]

7 Zahlenmäßiger Nachweis für den gesamten Förderzeitraum

Anerkannte zuwendungsfähige Ausgaben laut Bescheid [Euro] Förderanteil laut Bescheid [Euro] Tatsächliche Gesamtausgaben [Euro]

7.1 Einnahmen

Art, Eigenanteil, Leistun- gen Dritter

laut Finanzplan davon bisher in Anspruch genommen

Euro von Hundert Euro von Hundert

Eigenmittel Drittmittel Sonstige Mittel

Insgesamt

7.2 Ausgaben

Art, Leistungen Dritter (Angabe der Summe der Kostengruppe)

laut Finanzplan tatsächliche Ausgaben Beleg Nummer

Euro von Hundert Euro von Hundert

1. Personalausgaben Netzwerkmanager Energieberater Moderator Externe Experten

2. Sachausgaben

Im Rahmen der Vorbereitung der Verträge mit den Netzwerkteilnehmern

Abschluss der Verträge mit den Netzwerkteilnehmern Aufbau elektronische Plattform

Auftakt- und Abschlussveranstaltung Weiterbildung, Schulung

Erstellung der Berichte Sonstiges

(5)

AFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 5 von 6

Art, Leistungen Dritter (Angabe der Summe der Kostengruppe)

laut Finanzplan tatsächliche Ausgaben Beleg Nummer

Insgesamt

7.3 Mittelabrufe

Mittelabruf Nr. Datum Betrag [Euro]

1.

2.

3.

Insgesamt

7.4 Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben

Summe der Einnahmen [Euro] Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben [Euro] Ergebnis [Euro]

(6)

K_VN-NP-V2.0.0220 © BAFA 2020 | Quelle: http://www.bafa.de | Seite 6 von 6

8 Persönliche Erklärungen und Unterschrift 8.1 Erklärungen des Zuwendungsempfängers

Ich / Wir erkläre(n), dass

■ die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides eingehalten wurden,

■ der Energieberater und der Moderator mir/uns gegenüber seine fachliche Eignung nachgewiesen haben,

■ die Prüfung des Verwendungsnachweises des Endzuwendungsempfängers keine Beanstandung ergab.

Ich / Wir erkläre(n),

■ die Richtlinie für die Förderung von Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerken für Kommunen und gemeinnützige Organisationen in ihrer zum Zeitpunkt der Antragstellung aktuellen Fassung zur Kenntnis genommen zu haben,

■ alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht zu haben und sie durch geeignete Unterlagen belegen zu können,

■ den beantragten oder bewilligten Zuschuss entsprechend dem Förderziel zu verwenden,

■ dass die Ausgaben notwendig waren, die beantragten Mittel wirtschaftlich und sparsam verwendet werden und dass die Angaben mit den Büchern und Belegen übereinstimmen,

■ dass keine sonstigen Fördermittel für gleichartige Maßnahmen in Anspruch genommen wurden,

■ dass über das Vermögen des antragstellenden Unternehmens kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist bzw. sofern der Antragsteller eine juristische Person ist, von den gesetzlichen Vertretern der juristischen Person, keine Vermögensauskunft gemäß § 802 c Zivilprozessordnung oder § 284 Abgabenordnung abgegeben wurde oder sie nicht zu deren Abgabe verpflichtet sind.

Dem Zuwendungsempfänger ist als Subventionsnehmer im Sinne des Subventionsgesetzes bekannt, dass

■ neben den im Rahmen der Antragstellung mitgeteilten Angaben auch die Angaben im Rahmen des Verwendungsnachweises zu den Punkten 1 bis einschließlich 7 und alle Angaben in den Anlagen, für das Unternehmen subventionserhebliche Tatsachen im Sinne des § 264 Strafgesetzbuch (StGB) darstellen und dass ein Subventionsbetrug strafbar ist. Nach § 3 des Subventionsgesetzes vom 29. Juli 1976 (BGBl. I S. 2034, 2037) trifft den Subventionsnehmer eine sich auf alle subventionserheblichen Tatsachen erstreckende Offenbarungspflicht. Subventionserhebliche Tatsachen sind ferner solche, die durch Scheingeschäfte oder Scheinhandlungen verdeckt werden, sowie Rechtsgeschäfte oder Handlungen unter Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit einem beantragten Zuschuss (§ 4 Subventionsgesetz). Außerdem ist zu beachten, dass der Straftatbestand des Subventionsbetruges (§ 264 StGB) im Rahmen des EG-Finanzschutzgesetzes vom 10.09.1998 erheblich erweitert wurde,

■ zu Unrecht – insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen des Zuwendungsbescheides – erhaltene Bundeszuschüsse nach den für Zuwendungen des Bundes geltenden Bestimmungen zurückzuzahlen sind,

■ ich verpflichtet bin, unverzüglich alle Änderungen der subventionserheblichen Tatsachen mitzuteilen.

8.2 Einverständniserklärung zur Weitergabe von kommunalspezifischen Daten zu statistischen Zwecken

Der Zuwendungsempfänger erklärt, dass

■ ihm bekannt ist, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle nach §§ 44 BHO verpflichtet ist, zuwendungsrelevante Daten für die Zuwendungsdatenbank des Bundes zeitnah zu erfassen, zu pflegen sowie auszuwerten,

■ zum Zwecke einer Evaluation von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) oder dessen Beauftragten Einsicht in alle dafür erforderlichen Bücher und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Förderverfahren genommen werden kann,

■ die zu erbringenden Nachweise im Rahmen einer wissenschaftlichen Evaluation verwendet und ausgewertet werden können,

■ er auf die Rücksendung sämtlicher Unterlagen verzichtet,

■ er bereit ist bei Bedarf zusätzliche Auskünfte zu erteilen und

■ das BMWi dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und danach auf Verlangen auch anderen Ausschüssen des Deutschen Bundestages im Einzelfall Namen des Antragstellers, Höhe und Zweck des Investitionszuschusses in vertraulicher Weise bekannt gibt, sofern der

Haushaltsausschuss dies beantragt.

8.3 Unterschrift des Antragstellers und des Ansprechpartners

Datum Unterschrift (und Stempel)

Beizufügende Anlagen zum Verwendungsnachweis

■ Vordruck Mittelanforderung und die entsprechenden Belege (in Kopie)

■ Tabellarische Belegübersicht

■ Bei Änderungen des Energieberaters oder des Moderators: Einen erneuten Nachweis über das Netzwerkteam

■ Bei Änderungen eines Netzwerkbeauftragten: Formular 8 Liste der Netzwerkbeauftragten in der Netzwerkphase Das Formular 8 können Sie auf unserer Internetseite http://www.bafa.de abrufen.

■ Teilnehmerliste und Tagesordnung der Netzwerktreffen

■ Bei Änderungen der Energieeinsparziele: erneute Dokumentation der Vereinbarung mit jedem Netzwerkteilnehmer über unverbindliche Energieeinsparziele für den Zeitraum der Förderung sowohl für das gesamte Netzwerk, als auch für jeden Teilnehmer

■ Abschlussbericht mit Feedbackaussagen der teilnehmenden Kommunen

Referenzen

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