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M 216/2000

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M 216/2000 ERZ 9. Mai 2001 48C

Motion

1549 Bolli Jost, Bern (FDP)

Weitere Unterschriften: 22 Eingereicht am: 20.11.2000

Amt für Bildungsforschung

Der Regierungsrat wird beauftragt, vor der Neubesetzung resp. der Wiederbesetzung von Stellen im Amt für Bildungsforschung (ABF) darzulegen,

• welche jetzige Aufgaben des Amtes gesetzlich vorgeschriebenen und für die Bildungsqualität entscheidend sind,

• welche dieser Aufgaben unverzichtbar sind,

• welche dieser unverzichtbaren Aufgaben an andere Ämter/Stellen des Kantons, der Uni oder Privaten übertragen werden könnten.

Begründung:

Mit der neuen Lehrerbildung werden zahlreiche Aufgaben neu verteilt und strukturiert. So verfügt beispielsweise das Sekretariat der GKL neu über zwei Forschungsstellen, die Lehrerbildungsinstitute haben Forschungsaufträge und die Universität verfügt ebenfalls über Forschungsstellen im Bildungsbereich. Aber auch in zahlreichen anderen Kantonen wird Bildungsforschung gemacht.

Bevor vakante Stellen resp. die im Voranschlag 2001 vorgesehene zusätzliche Stelle besetzt werden erscheint es sinnvoll, die Aufgaben dieses Amtes zu überdenken. Im Sinne einer optimaleren Einsetzung des Bildungsfrankens muss insbesondere überlegt werden, welche Aufgaben keinen direkten Einfluss auf die Bildungsqualität haben und welche Aufgaben von anderen Stellen übernommen werden könnten.

Es wird Dringlichkeit verlangt. Abgelehnt: 23.11.2000

Antwort des Regierungsrates

Die Aufgaben des Amtes für Bildungsforschung (ABF) sind in der Verordnung über die Organisation und die Aufgaben der Erziehungsdirektion vom 18.10.1995 wie folgt umschrieben:

"Das Amt für Bildungsforschung

a) erarbeitet Grundlagen zur Erneuerung der Ziele, Inhalte und Strukturen des Bildungswesens sowie der Unterrichtsmethoden und begleitet deren Umsetzung;

b) informiert die Direktion und die Ämter über die Entwicklungen im Bildungswesen und über die Ergebnisse von Schulversuchen und Untersuchungen;

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c) führt im Auftrag der Direktion und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Ämtern Pro- jekte, Schulversuche und Evaluationen durch." (Art. 11)

Die kompetente Erfüllung dieser Aufgaben ist für die Arbeit der Erziehungsdirektion von grosser Wichtigkeit. Der Kanton Bern verfügt heute über ein qualitativ hochstehendes, differenziertes Bildungsangebot. Diese Qualität zu erhalten und zu verbessern, ist die Hauptaufgabe bernischer Bildungspolitik. Dazu braucht die Erziehungsdirektion - neben anderen Ressourcen - ein Team von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welches die Entwicklungen im Bildungswesen - kantonal, national und international - beobachtet und den Erziehungsdirektor sowie die Ämter der Erziehungsdirektion mit den nötigen Informationen versorgt.

Die laufende Beratung der Direktion in komplexen Tagesgeschäften, die Mitarbeit in Ent- wicklungsprojekten anderer Ämter und die Durchführung von Evaluationen mit einem starken Bezug zu bildungspolitischen Entscheiden müssen auch in Zukunft durch eine erziehungsdirektionsinterne Stabsstelle geleistet werden können. Ein solches Team zeichnet sich u.a. durch eine gute Kenntnis der bildungspolitischen Erfordernisse, der Verwaltungsabläufe und des schulischen Umfeldes aus, es kann zudem flexibel und rasch eingesetzt werden und bringt nicht zuletzt ein hohes Mass an Kontinuität in die Entwicklungs- und Evaluationsvorhaben. Daneben gibt es Beratungs- und Evaluationsaufträge, die an Dritte vergeben werden können. Angesichts des stark zunehmenden Evaluationsbedarfs wird dies in Zukunft vermehrt der Fall sein, da die Kapazität des ABF für die Durchführung von Evaluationen begrenzt ist. Umso wichtiger ist eine gute direktionsinterne Beratung. Die Erfahrungen zeigen nämlich, dass die Resultate nur dann befriedigend ausfallen, wenn die Aufträge gut vorbereitet, kompetent begleitet und anschliessend praktisch umgesetzt werden. Dies setzt in der Regel eigene Evaluationserfahrung und Kenntnisse des Forschungsstandes voraus. Auch wenn einzelne Evaluationsaufträge der Universität oder nicht-universitären Forschungsinstituten übertragen werden, so braucht die Erziehungsdirektion trotzdem entsprechendes Knowhow. Die sich im Aufbau befindlichen Forschungsstellen der Institute der Lehrerinnen- und Lehrerbildung können wohl einen Teil der Fragestellungen bearbeiten, sie können die für die Erziehungsdirektion wichtige interne Funktion des ABF jedoch nicht wahrnehmen.

Die bisherigen Diskussionen haben gezeigt, dass der Name "Amt für Bildungsforschung"

nicht mehr zeitgemäss ist. Er soll durch eine zutreffendere Bezeichnung ersetzt werden, da das ABF nicht Forschung im universitären Sinne betreibt, sondern Entwicklungsprojekte auf der Grundlage bildungswissenschaftlicher Erkenntnisse bearbeitet und direktionsintern koordiniert sowie Evaluationen durchführt, die in unmittelbarem Bezug zu praktischen Problemen und bildungspolitischen Fragestellungen stehen.

Die Erziehungsdirektion hat eine externe Analyse in Auftrag gegeben, mit der u.a. die Zielsetzungen des Amtes für Bildungsforschung und seine organisatorische Stellung in der Erziehungsdirektion überprüft werden sollen. Auf die Ausschreibung vakanter Stellen wird bis zum Vorliegen dieser Expertise verzichtet.

Zusammenfassend ist der Regierungsrat der Meinung,

• dass die Erziehungsdirektion für die Erfüllung ihrer Aufgaben weiterhin eine bildungswissenschaftliche Stabsstelle braucht,

• dass der Name "Amt für Bildungsforschung" geändert werden soll und

• dass die organisatorische Stellung des ABF innerhalb der Erziehungsdirektion nach Vorliegen der Expertise überprüft werden muss.

Mit diesen Darlegungen erachtet der Regierungsrat die Anliegen der Motion Bolli als erfüllt und beantragt dem Grossen Rat, die Motion anzunehmen und als erfüllt abzuschreiben.

An den Grossen Rat

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