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Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in der Refinanzierung und der Risikopolitik von Leasinggesellschaften — Ergebnisse einer Umfrage — von Prof. Dr. Hans E. Büschgen

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Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten in der Refinanzierung und der Risikopolitik von Leasinggesellschaften

— Ergebnisse einer Umfrage — von Prof. Dr. Hans E. Büschgen

1 Zielsetzung und Adressaten der Umfrage ...28

2 Struktur der antwortenden Leasinggesellschaften...29

3 Refinanzierungspolitik und Risikoübernahme ...30

3.1 Entstehung und Übernahme finanzwirtschaftlicher Preisrisiken ...30

3.2 Refinanzierungsstruktur...33

4 Einsatz derivativer Finanzinstrumente in der Risikopolitik...35

4.1 Begriff und Systematisierung der Derivate ...35

4.2 Einsatz von Zins-Instrumenten ...37

4.3 Einsatz von Wechselkurs-Instrumenten...41

4.4 Einsatz von Finanz-swaps...42

4.5 Bewertung des derzeitigen und Einschätzung des künftigen Einsatzes von Derivaten...46

Anhang ...48

Literaturverzeichnis ...52

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1 Zielsetzung und Adressaten der Umfrage

Derivative Finanzinstrumente — kurz: Derivate — haben in den letzten Jahren bei Ban- ken unter Ertrags- und Risikoabsicherungsaspekten erheblich an Bedeutung gewonnen.

Das Nominalvolumen solcher Instrumente — das sind vor allem Termingeschäfte, futures, Optionen und swaps1 — übertrifft mittlerweile in vielen Fällen die Bilanzsumme der Banken um ein Vielfaches.2 Vor diesem Hintergrund scheint es interessant, danach zu fragen, welche Rolle diese mehr oder minder „innovativen“ Finanzinstrumente derzeit bei Leasinggesellschaften spielen. Zwar ist davon auszugehen, daß sich Leasinggesell- schaften gegenüber der Übernahme von finanzwirtschaftlichen Risiken, etwa Zinsände- rungsrisiken oder Wechselkursrisiken, avers verhalten, Derivate können aber gerade auch zur Absicherung gegen Preisänderungsrisiken verwendet werden und insofern zur Risi- kophilosophie von Leasinggesellschaften kompatibel erscheinen.3

Um dieser Fragestellung nachzugehen, wurde am Forschungsinstitut für Leasing ein Fra- gebogen entworfen und Ende 1995 an die Mitglieder der Bundesverbandes Deutscher Leasinggesellschaften e.V. (BDL) versandt.4 Von den 113 angeschriebenen Gesell- schaften kamen insgesamt — zum Teil erst im Zuge einer Nachfassaktion — rund 50 Antworten zurück. Hierbei erklärten einige Gesellschaften, daß sie aufgrund ihrer insti- tutionellen oder geschäftlichen Struktur nicht in der Lage seien, den Fragebogen in einer sinnvollen Weise auszufüllen, so daß insgesamt nur 45 Antworten ausgewertet werden konnten. Im Vergleich zu üblichen Umfragen ist die resultierende Quote verwertbarer Antworten von 39,8 Prozent bemerkenswert hoch.

Die Umfrage zum Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten knüpft an eine Umfrage des Forschungsinstituts von 1988 an, bei der umfassend nach der Refinanzierung des Mobilien-Leasinggeschäfts gefragt wurde, die dabei aber auch risikopolitische Aspekte einschloß.5 Angeregt wurde die neuerliche Umfrage auch dadurch, daß 1995 im Umfeld des Forschungsinstituts für Leasing eine Fragebogenaktion unter deutschen, schweizeri- schen und österreichischen Banken durchgeführt wurde, die sich auf das derivative

1 Zu diesen Instrumenten vgl. Abschnitt 4.1 sowie z.B. Büschgen, Finanzmanagement, S. 94ff., S. 238ff. und 266ff., sowie die in Kürze erscheinende Neuauflage dieses Bandes.

2 Vgl. Büschgen, Risikomanagement, S. 19.

3 Vgl. Börner, Einsatz, S. 121.

4 Der Fragebogen wird im Anschluß an diese Ausführungen wiedergegeben.

5 Vgl. Büschgen, Refinanzierung, S. 5ff. 1988 wurde eine Rücklaufquote von über 64 Prozent er- zielt, allerdings wurden die Fragebögen über den Bundesverband Deutscher Leasinggesellschaften versandt.

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Geschäft dieser Institute und deren Risikomanagement bezog und die zu durchaus bemerkenswerten Ergebnissen führte.6

2 Struktur der antwortenden Leasinggesellschaften

Vergleicht man das addierte Neuvertragsvolumen der antwortenden Leasinggesellschaf- ten — im Mobilien- und im Immobilien-Leasing — mit dem gesamten Neuvertragsvolu- men der Leasingwirtschaft in Deutschland, zeigt sich, daß die verwertbaren Antworten cum grano salis mehr als die Hälfte des deutschen Leasingmarktes repräsentieren.7

Kann man aus dieser Tatsache eine hohe Repräsentativität der Umfrage-Ergebnisse fol- gern, so sind doch mögliche Verzerrungen zu konzedieren: So kann nicht ausgeschlossen

6 Vgl. Büschgen, Risikomanagement, S. 18ff.

7 Das addierte Neuvertragsvolumen der antwortenden Gesellschaften beträgt 33,1 Mrd. DM. Die In- vestitionen aller Leasinggesellschaften betrugen 1995 nach der Schätzung des ifo Instituts — ex- akte Zahlen liegen noch nicht vor — rund 58 Mrd. DM; vgl. Städtler, Leasing, S. 13.

Abb. 1: Institutionelle Struktur der antwortenden Leasinggesellschaften

Merkmal Anteil bei den auswertbaren Antworten

Rechtsform

GmbH 69,4

GmbH & Co KG 10,2

AG 6,1

andere/keine Angabe 14,3

Geschäftsbereich

ausschließlich Mobilien-Leasing 86,3 ausschließlich Immobilien-Leasing 2,3 Mobilien- und Immobilien-Leasing 11,4 Herstellerbezug

herstellerunabhängig 73,2

herstellerabhängig 26,8

Bankenbezug

keine Bankentochter 33,3

Bankentochter 66,7

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werden, daß durch den Tatbestand einer BDL-Mitgliedschaft eine unter Gesichtspunkten der Branchenrepräsentation unzweckmäßige Vorauswahl erfolgte. Dieser Aspekt er- scheint aber wegen der großen Zahl und der heterogenen Struktur der Mitglieder des BDL8 vernachlässigbar. Zu bedenken ist aber ferner, daß das Antwortverhalten mögli- cherweise durch die Sophistizierung der Refinanzierungs- und Risikopolitik beeinflußt wurde: So ist denkbar, daß im Falle einer Nicht-Nutzung von Derivaten die Antwort als entbehrlich betrachtet wurde und die Antworten von daher eine Positivauswahl beinhal- ten. Da aber auch zahlreiche Antworten von Gesellschaften eingingen, die Derivate nicht nutzen, darf dieser — kaum quantifizierbare — Effekt nicht überschätzt werden.

Um die Struktur der antwortenden Leasinggesellschaften in diesem Zusammenhang transparent zu machen, enthalten die Abbildungen 1 und 2 Übersichten über die institu- tionellen und geschäftspolitischen Merkmale, wie sie sich in der Stichprobe ergeben ha- ben.

3 Refinanzierungspolitik und Risikoübernahme

3.1 Entstehung und Übernahme finanzwirtschaftlicher Preisrisiken

Risiken ergeben sich beim Leasing in verschiedener Hinsicht. Klassische Risiken sind hierbei das Bonitätsrisiko und das Wiederverwertungsrisiko. Für die Entstehung und Übernahme finanzwirtschaftlicher Preisrisiken, also Zinsänderungs- und Wechselkursrisi- ken, bei Leasinggesellschaften ist die Kongruenz von Leasingvertragskonditionen und

8 Vgl. Spittler, Leasing, S. 163f.

Abb. 2: Geschäftspolitische Struktur der antwortenden Leasinggesellschaften

Merkmal Durchschnittswert bei den auswertba-

ren Antworten

Eigenkapital 20,9 Mio. DM

Neuvertragsvolumen p.a. (Mobilien) 720,6 Mio. DM Neuvertragsvolumen p.a. (Immobilien) 711,7 Mio. DM

aktivierte Leasinggegenstände 1.911,5 Mio. DM

Mitarbeiter insgesamt 122,2 Personen

davon mit Refinanzierung befaßt 3,5 Personen

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Konditionen bei der Refinanzierung entscheidend. Insofern geht die Refinanzierungspoli- tik bei Leasinggesellschaften mit risikopolitischen Grundsatzentscheiden einher.9 In die- sem Zusammenhang stellt sich als Problemfeld, daß in einigen Fällen die Refinanzierung des Leasinggeschäfts nicht autonom von der Leasinggesellschaft entschieden, sondern von einem Mehrheitsgesellschafter, etwa einer Bank, vorgegeben wird — zumeist da- durch, daß konditionenkongruente Mittel bereitgestellt werden. Inwieweit dann bei der Muttergesellschaft finanzwirtschaftliche Risiken übernommen werden, kann durch eine Umfrage bei Leasinggesellschaften kaum eruiert werden. Knapp 82 Prozent der antwor- tenden Leasinggesellschaften geben aber an, Refinanzierungsentscheidungen im Einzelfall selbständig zu treffen. Gleichzeitig bejahen jedoch 32,5 Prozent der Gesellschaften die Aussage, daß die Gesellschafter diese Entscheidung treffen. Wenngleich dieses inkonsistente Antwortverhalten darauf hindeutet, daß hier in der Praxis eine eindeutige Zuordnung nicht möglich ist — z.T. werden hier Entscheidungen auch in

„Personalunion“ zwischen Leasinggesellschaft und refinanzierender Mutterbank getroffen

— , so scheint doch bei vielen Leasinggesellschaften refinanzierungs- und damit risi- kopolitischer Spielraum zu bestehen. Bestätigt wird diese Aussage für den Bereich von Zinsänderungsrisiken dadurch, daß nur knapp 18 Prozent der Leasinggesellschaften an- geben, die Übernahme von Zinsänderungsrisiken werde ihnen grundsätzlich durch die Gesellschafter verwehrt.

Zinsänderungsrisiken können bei Leasinggesellschaften vor allem dadurch entstehen, daß einer Leasingrate, die auf Grundlage einer Festzinssatzes kalkuliert wird, eine variabel verzinsliche Refinanzierung gegenübersteht. Steigt in diesem Fall der Marktzinssatz über einen erwarteten Zinssatz an, resultiert für die Leasinggesellschaft ein nicht kalkulierter Zinsmehraufwand. Eine Möglichkeit, dieses Risiko zu vermeiden, gleichzeitig aber die Potentiale einer Refinanzierungskostensenkung durch eine variabel verzinsliche Refi- nanzierung zu nutzen, besteht darin, im Leasingvertrag eine Zinsanpassungsklausel zu vereinbaren, durch die das Zinsänderungsrisiko auf den Leasingnehmer — evtl. mit des- sen Beteiligung an Zinssenkungen — überwälzt wird. 37,5 Prozent der Leasinggesell- schaften geben an, diese Möglichkeit im Einzelfall zu nutzen, aber nur 17,4 Prozent ver- einbaren solche Zinsanpassungsklauseln immer dann, wenn eine variabel verzinsliche Re- finanzierung vorgenommen wird.

48,9 Prozent der Leasinggesellschaften gehen Zinsänderungsrisiken ein. Diese Zahl ist insofern interessant, als bei der Umfrage von 1988 nur 26,5 Prozent der antwortenden Leasinggesellschaften die Übernahme von Zinsänderungsrisiken bejahten. Wenngleich

9 Vgl. Tacke, Leasing, S. 95f.

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damals 17,6 Prozent der diesbezüglichen Antworten nicht eindeutig ausgewertet werden konnten, scheint der Schluß statthaft, daß Leasinggesellschaften zunehmend Zinsände- rungsrisiken eingehen.10 Zwei Drittel der Leasinggesellschaften verfügen dabei über eine explizite Kontrolle des Zinsänderungsrisikos. Der ganz überwiegende Teil der Leas- inggesellschaften, die keine oder nur in sehr beschränktem Maße Zinsänderungsrisiken eingehen, folgt bei dieser Entscheidung internen risikopolitischen Überlegungen, wäh- rend einige der Zinsänderungsrisiken vermeidenden Leasinggesellschaften diesbezüglich einer externen Vorgabe der Gesellschafter folgen, wobei in einigen Fällen auch interne Überlegungen und externe Vorgaben zusammenfallen.11

Ein Anschlußfinanzierungsrisiko ergibt sich für eine Leasinggesellschaft dann, wenn die Freisetzung investierter Mittel durch die Leasingraten nicht vollständig innerhalb der Laufzeit der Refinanzierung erfolgt — vereinfacht: wenn der Leasingvertrag eine längere Laufzeit aufweist als die Refinanzierung, also eine laufzeitinkongruente Refinanzierung erfolgt. Das Anschlußfinanzierungsrisiko ist in erster Linie ein Liquiditätsrisiko, weil es u.U. nicht möglich ist, aufgenommene Mittel bei Fälligkeit zu substituieren oder zu prolongieren,12 es beinhaltet aber auch insofern eine Dimension des Zinsänderungsrisikos als die Konditionen für notwendige Anschlußfinanzierung nicht feststehen, die Zinsbindungsfrist der Refinanzierung also kürzer ist als die Zinsbindungsfrist im Leasingvertrag.13 Ein Drittel der antwortenden Leasinggesellschaften gibt an, daß sich durch die Refinanzierungsstruktur Risiken der Anschlußrefinanzierung ergeben. 1988 betrug dieser Anteil 26,4 Prozent; ob der Unterschied zwischen beiden Werten aber auf eine signifikant veränderte Risikopolitik in diesem Bereich hindeutet, vermag hier nicht abschließend beurteilt zu werden, erscheint aber zweifelhaft. 70 Prozent der Leasingge- sellschaften verfügen den Antworten nach über intern vorgegebene Normen und Kontrol- len zur Überwachung der Vermeidung bzw. Übernahme von Anschlußfinanzierungs- risiken.

Wechselkursrisiken ergeben sich für Leasinggesellschaften nur dann, wenn Leasingraten und Refinanzierung in einer unterschiedlichen Währung denominiert sind, also

10 Vgl. Büschgen, Refinanzierung, S. 44.

11 Die Antworten bei einer diesbezüglichen Frage erscheinen z.T. inkonsistent. Deshalb seien sie hier nicht als Prozentzahlen, sondern nur von der Tendenz her wiedergegeben.

12 Vgl. Pähler, Risikopolitik, S. 83.

13 Über die Gesamtlaufzeit des zu refinanzierenden Leasingvertrages entspricht eine laufzeiten- inkongruente Refinanzierung mithin einer variabel verzinslichen Refinanzierung. Das Anschlußfinanzierungsrisiko kann dann auf ein Zinsänderungsrisiko reduziert werden, wenn eine für die in Frage stehenden Volumina uneingeschränkte Verschuldungsfähigkeit der Leasing- gesellschaft angenommen werden kann.

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typischerweise im internationalen Leasing14 sowie bei einer Fremdwährungs- refinanzierung inländischen Leasinggeschäfts. 35,6 Prozent der antwortenden Leasing- gesellschaften betreiben in internationalem Rahmen Leasing. Davon geben 35,3 Prozent an, daß sie Geschäfte so strukturieren, daß die Leasingrate in Auslandswährung gezahlt wird, während die Refinanzierung in Inlandswährung (DMark) erfolgt; 55,6 Prozent der Gesellschaften refinanzieren in Auslandswährung denominiertes Leasinggeschäft währungskongruent in Auslandswährung, so daß ein Wechselkursrisiko nicht entsteht.

Weil nicht alle international tätigen Leasinggesellschaften diese Detailierungsfragen beantwortet haben, verbleibt eine Dunkelziffer von knapp 10 Prozent. 15,6 Prozent der Leasinggesellschaften refinanzieren DMark-Leasingverträge in Fremdwährung. Nur eine Leasinggesellschaft — entsprechend 2,2 Prozent — gibt an, daß beim Verzicht auf internationales Leasing die Vermeidung von Wechselkursrisiken eine dominierende Rolle spielt. Es scheinen markt- oder kapazitätspolitische Aspekte bei dieser Entscheidung weitaus höheres Gewicht zu haben.

3.2 Refinanzierungsstruktur

Betrachtet man nun die Refinanzierung der antwortenden Leasinggesellschaften etwas detaillierter (Abb. 3), zeigt sich, daß die Instrumente der Forfaitierung und der kredit- mäßigen Refinanzierung vom Großteil der Gesellschaften genutzt wird. Keiner der

14 Vgl. Büschgen, Grundzüge, S. 26ff.

15 Genannt wurden commercial paper, Gesellschafterdarlehen, Genußrechte und nachrangige Ver- bindlichkeiten.

Abb. 3: Refinanzierung der antwortenden Leasinggesellschaften

Das Refinanzierungsinstrument wird genutzt durch X Prozent der ant- wortenden Leasinggesellschaften

Forfaitierung 86,7 %

Kredite 80,0 %

Anleihen 0,0 %

Schuldscheindarlehen 0,0 %

andere Instrumente15 20,0 %

Immobilien-Leasingfonds 11,1 %

Mobilien-Leasingfonds 17,8 %

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antwortenden Leasinggeber refinanziert sich hingegen durch Festzinsanleihen oder Schuldscheindarlehen. Wenn Leasingforderungen forfaitiert werden, werden diese bei Laufzeitbeginn regreßlos an einen Forfaiteur — etwa eine Bank — verkauft.16 Mögliche Zinsänderungs-, Wechselkurs- und Anschlußfinanzierungsrisiken gehen — ebenso wie Bonitätsrisiken — mit der Forfaitierung auf den Forfaiteur über, so daß sich die Forfaitierung für die Leasinggesellschaft als risikovermeidende Maßnahme interpretieren läßt.17

Bei der Refinanzierung durch Kredite können sich demgegenüber die genannten Risiken ergeben. Insofern erschien es interessant, die Struktur der typischerweise von Leasinggesellschaften in der Umfrage aufgenommenen Kredite etwas pointierter zu beleuchten (Abb. 4). Es zeigt sich, daß die Leasinggesellschaften keineswegs nur laufzeitkongruente Festzinskredite nutzen, sondern nennenswerte Anteile der antwortenden Gesellschaften nehmen auch Kredite auf, deren Laufzeit nicht mit der Grundmietzeit des refinanzierten Leasinggeschäfts übereinstimmt und/oder die variabel verzinst sind.18 Wenngleich bei dem letztgenannten Aspekt die Möglichkeit von Zinsgleitklauseln im Leasingvertrag zu bedenken ist, deuten diese Umfrageergebnisse doch darauf hin, daß Leasinggesellschaften bei der kreditmäßigen Refinanzierung in durchaus nennenswertem Maße Zinsänderungs- und Anschlußfinanzierungsrisiken eingehen.

16 Vgl. Tacke, Leasing, S. 97ff.

17 Zu möglichen Zinsänderungsrisiken im unmittelbaren Vorfeld der Forfaitierung vgl. Pähler, Risikopolitik, S. 84.

18 Dies dürften überwiegend Gesellschaften aus dem Bereich des Mobilien-Leasing sein, Vgl. Feinen, Leasinggeschäft, S. 99.

Abb. 4: Kredit-Refinanzierung:

Kreditform wird genutzt von X Prozent der Leasinggesellschaften

Relation der Laufzeit zwischen Leasing- vertrag und Kreditlaufzeit

laufzeitkongruent laufzeitinkongruent Zinskonditionen des

Festzinskredit 66,67 % 24,44 %

Kredits Variabel verzins- licher Kredit

13,33 % 22,22 %

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Leasingtransaktionen können auch dadurch finanziert werden, daß ein Leasingfonds aufgelegt wird, an dem sich Investoren — z.B. vermögende Privatanleger — beteiligen.19 Die Leasinggesellschaft übernimmt hierbei die Strukturierung und die Abwicklung der Transaktion, ist in den eigentlichen Finanzierungsvorgang aber nur als Vermittler einge- bunden. 11,1 Prozent der antwortenden Leasinggesellschaften legen solche Fonds im Immobilien-Leasing auf, während 17,8 Prozent der Leasinggeber Mobilien-Leasingfonds nutzen. Bei einer Frage nach den ausschlaggebenden Motiven für die Auflage von Leasingfonds, antworten nahezu alle der Fonds nutzenden Gesellschaften, daß die Er- zielung von Finanzierungskostenvorteilen — die an den Leasingnehmer weitergegeben werden — im Vordergrund steht. Marketing-Überlegungen haben daneben auch noch gewisse Bedeutung, während der Vorteil einer Bilanzentlastung durch Leasingfonds eine untergeordnete Rolle spielt. Derivative Finanzinstrumente werden in die Konzeption solcher Fonds von den Leasinggesellschaften derzeit von keiner Leasinggesellschaft eingebunden, obwohl sie Möglichkeiten eröffnen könnten, die Struktur finanzwirtschaft- licher Risiken für die Investoren zu verändern.

4 Einsatz derivativer Finanzinstrumente in der Risikopolitik

4.1 Begriff und Systematisierung der Derivate

Derivative Finanzinstrumente existieren mittlerweile in einer geradezu unüberschaubaren Fülle von Ausgestaltungsvarianten. Sie können hier nicht in ihren Details dargestellt wer- den, zumal erwartet werden konnte, daß sich ihre Nutzung bei Leasinggesellschaften auf die Grundformen beschränkt. Derivate sind solche Finanzkontrakte, deren Preis maß- geblich durch einen anderen Preis beeinflußt wird; es handelt sich um Finanztermin- geschäfte, bei denen das Verpflichtungsgeschäft und das Erfüllungsgeschäft zeitlich maß- geblich auseinander fallen.20 Zur weitergehenden Systematisierung von Derivaten kann

— neben der Fragestellung, auf welche Marktpreise („Basiswerte“, „underlyings“) sie sich beziehen (Zinssätze, Wechselkurse, Aktienkurse oder Warenpreise) — insbesondere danach differenziert werden, ob das zukunftsgerichtete Vertragselement für beide Kon- traktpartner eine Verpflichtung beinhaltet (unbedingte Kontrakte: forwards und futures) oder für eine Seite als Wahlrecht ausgestaltet ist (bedingte Kontrakte: Optionen). Für

19 Vgl. ausführlicher hierzu z.B. Büschgen, Leasingfonds, S. 32ff.

20 Zum Begriff der Derivate und zu ihren Einsatzmöglichkeiten bei Leasinggesellschaften vgl. für das folgende Börner, Einsatz, S. 114ff.

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beide Instrumentengruppen ist weiter danach zu unterscheiden, ob die Kontrakte an einer (Termin-)Börse gehandelt werden, was insbesondere die Standardisierung ihrer Kondi- tionen erforderlich macht, oder ob sie zwischen den Kontraktpartnern frei und individuell vereinbart werden (Over-the-counter-Kontrakte, OTC-Derivate).21 Finanz-swaps lassen sich zwar auch als unbedingte, nicht börsennotierte Termingeschäfte begreifen, sie sollen hier aber als Instrumentengruppe besonderer Art behandelt werden, weil sie häufig im Vergleich zu den anderen Termingeschäftsarten zusätzliche wirtschaftliche Funktionen haben.

In funktionaler Hinsicht ist es das wesentlichste Merkmal von Derivaten, daß sie ermög- lichen, Marktpreisrisiken isoliert zu bewerten, zu bündeln und — mit einer großen He- belwirkung zwischen Kapitaleinsatz und ökonomischer Wirkung — weiterzugeben. De- rivate können von daher verwendet werden für Spekulation, Arbitragegeschäfte und —

21 Den OTC-Zins-Instrumenten gemeinsam ist, daß sie somit einerseits frei aushandelbar, also

„maßzuschneidern“ sind, daß sie andererseits vergleichsweise hohe Mindestkontraktwerte voraus- setzen und ein Ausfallrisiko — als marktpreisabhängiges (Wieder-) Eindeckungsrisiko — beinhal- ten. Ferner sind sie alle als OTC-Geschäfte nur sehr begrenzt reversibel, weil eine Glattstellung vor Fälligkeit mangels Marktfähigkeit kaum möglich ist.

Abb. 5: Systematik derivativer Finanzinstrumente nach Verpflichtungsgrad und Börsennotierung

Derivative Finanzinstrumente

unbedingte Termingeschäfte (Verpflichtung zur Erfüllung

für beide Seiten)

bedingte Termingeschäfte (Recht zur Erfüllung für eine Seite, dann Verpflichtung für

andere Seite)

„Optionen“

nicht börsennotiert

„klassische Termingeschäfte

(i.e.S.)“

„forwards“

börsennotiert (standardisiert)

„futures“

börsennotiert (standardisiert)

„traded options“

nicht börsennotiert

„OTC-Optionen“

Finanz-swaps

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hier betrachtet — Absicherungszwecke.22 Im Zuge der letztgenannten Zielsetzung wird mittels Derivaten eine Position aufgebaut, die dahingehend zu einer offenen, d.h. risiko- behafteten Position korrespondiert, daß sich der Wert beider Positionen bei einer Markt- preisveränderung in gleicher Höhe, aber in entgegengesetzter Richtung entwickelt. Er- gebnis eines solchen hedging ist, daß die Gewinne aus der derivativen Positionen die Verluste aus der abzusichernden Position — möglichst — genau kompensieren, die Leasinggesellschaft also gegen die Marktpreisveränderung immunisiert wird.

4.2 Einsatz von Zins-Instrumenten

Die Absicherung gegen Zinsänderungs- und die zinsbezogene Komponente von An- schlußfinanzierungsrisiken geschieht durch Zins-Derivate, die von 35,6 Prozent der ant- wortenden Leasinggesellschaften genutzt werden (Abb. 6). Dieser Wert gewinnt an Be- deutung vor dem Hintergrund, daß — wie dargelegt — nur 48,9 Prozent der Leasing- gesellschaften Zinsänderungsrisiken und 33,3 Prozent Anschlußfinanzierungsrisiken ein- gehen. Insofern liegt der Schluß nahe, daß die meisten diese Risiken übernehmenden Leasinggesellschaften bei ihrer diesbezüglichen Risikopolitik Derivate nutzen. Zu kon- zedieren ist allerdings der hohe Nutzungsgrad bei Zins-swaps, die — wie noch zu zeigen sein wird — nicht allein risikopolitische Bedeutung haben. So fällt die Nutzung reiner Absicherungsinstrumente doch bescheiden aus.

22 8,9 Prozent der antwortenden Leasinggesellschaften geben an, derivative Finanzinstrumente auch zur Ertragssteigerung einzusetzen. Eine Leasinggesellschaft eröffnet hierfür offene Positionen

Abb. 6: Nutzung von Zins-Derivaten durch die antwortenden Leasinggesell- schaften

Das Instrument wird genutzt durch X Prozent der ant- wortenden Leasinggesellschaften

Zins-Derivate überhaupt 35,6 %

OTC-Zins-Termingeschäfte (FF, FRA) 13,3 %

OTC-Zins-Optionen (caps) 6,7 %

Zins-futures 2,2 %

Börsenoptionen auf Zins-futures 2,2 %

Zins-swaps 31,1 %

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Im Bereich der OTC-Zins-Derivate verdienen — stellt man zunächst swaps zurück — für Leasinggesellschaften vor allem forward forwards, forward rate agreements und caps Aufmerksamkeit. Forward forwards beinhalten typischerweise die vertragliche Vereinba- rung, daß die eine Partei bei der anderen eine Einlage zu einem fest abgesprochenen künftigen Zeitpunkt und mit einem bei Vertragsabschluß bereits festgelegten Zinssatz tä- tigt (forward forward deposit) bzw. einen Kredit aufnimmt (forward forward loan), ohne daß beim Vertragsabschluß bereits Zahlungen stattfinden.23 Forward forwards können bei Leasinggesellschaften verwendet werden, um Risiken der Anschlußrefinanzierung zu vermeiden, weil die Konditionen für die künftig notwendige Refinanzierung durch ein forward forward mit einer Bank als Kontraktpartner — gegen Entgelt — festgeschrieben werden können. Forward rate agreements (FRA) sind dem forward forward deposit ver- wandt, beinhalten jedoch keine Verpflichtung für effektive Kapitalbewegungen, sondern haben lediglich einen Differenzausgleich zum Gegenstand. Bei einem FRA verpflichten sich die Marktparteien, eine fiktive Geldanlagemöglichkeit an einem zukünftigen Termin zu übernehmen (Kauf eines FRA) oder zu liefern (Verkauf eines FRA). Am vereinbarten Stichtag wird dann der im FRA festgelegte Zinssatz mit einem vereinbarten Referenz- zinssatz — z.B. Libor oder Fibor — verglichen. Liegt der Referenzzinssatz über dem vereinbarten Zinssatz, so vergütet der Verkäufer des FRA dem Käufer die Differenz.

Liegt der Referenzzinssatz aber unter dem vereinbarten Zinssatz, so muß der Käufer die Differenz an den Verkäufer entrichten. Aus diesen Zahlungen ergibt sich die kompen- satorische Wirkung von forward rate agreements: So kann z.B. ein Mehraufwand, der aus einer künftigen Anschlußrefinanzierung — die, anders als beim forward forward, bei einem anderen Marktpartner als beim Kontrahenten des FRA erfolgen kann — bei steigenden Marktzinsen resultieren würde, durch den Kauf eines FRA und den dann er- folgenden Ausgleichszahlungen des Verkäufers ausgeglichen werden. Sowohl beim Ein- satz eines forward forward als auch eines FRA als verpflichtende Termingeschäfte besteht nicht mehr die Möglichkeit, von wider Erwarten günstigen Zinskonstellationen zu profitieren, da die kompensatorische Wirkung in jedem, also auch im günstigen Fall ein- tritt. Forward forwards und forward rate agreements ermöglichen eine maßgeschneiderte Absicherung von Zinsänderungsrisiken sowie u.U. die Fixierung von Zinssätzen für künf- tig notwendige Anschlußfinanzierungen. Insofern verwundert es nicht, daß sie die

(Spekulation); zwei Leasinggesellschaften geben an, Arbitragegeschäfte mittels derivativer In- strumente zu betreiben.

23 Frühere Forward-forward-Konstruktionen sahen bei Vertragschluß eine gleichzeitige, aber laufzeit- inkongruente Mittelaufnahme und eine Mittelanlage vor. Der Laufzeitüberhang der einen Trans- aktion stellte dann die abzusichernde Position dar. Hierbei fanden also bei Vertragsabschluß Zah- lungen statt; dadurch führte die Transaktion zu einer Bilanzverlängerung.

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Instrumentengruppe bilden, die relativ von den meisten Leasinggesellschaften (13,3 Prozent) genutzt wird.

Bei (interest rate) caps handelt es sich um zeitraumbezogene Zinsbegrenzungen, die inso- fern dem Bereich der OTC-Zins-Optionen zu subsumieren sind, als bei ihnen eine Zinsdifferenzausgleichszahlung nur bei bestimmten Marktkonstellationen erfolgt und das Gewinn-Verlust-Profil von daher zwischen den beiden Marktparteien asymmetrisch ist, weil eine Seite unbegrenzt von Zinsentwicklungen profitieren kann, während ihr Verlust auf das Entgelt für die Vereinbarung — die Optionsprämie — begrenzt ist; die andere Marktseite kann demgegenüber maximal diese Optionsprämie vereinnahmen, aber theo- retisch unbegrenzte Verluste erleiden. Bei caps vereinbaren zwei Partner — i.d.R. ein Unternehmen und eine Bank — Ausgleichszahlungen zugunsten des Erwerbers des cap für den Fall, daß die Marktzinsen — spezifiziert in einem vereinbarten Referenzzinsatz

— den vereinbarten Zinssatz (strike price) überschreiten. Als Gegenleistung erhält der zur Zahlung verpflichtete Verkäufer der Vereinbarung (Stillhalter) als Optionsprämie ei- ne Provision. Der Erwerb eines cap kann also zur Kompensation steigender Zinsen aus einer variabel verzinslichen Verbindlichkeit genutzt werden, weil bei steigenden Markt- zinsen die Differenzzahlung des Verkäufers zur Kompensation der Zinsmehraufwandes verwendet werden kann. Dabei wird die Möglichkeit offengehalten, von sinkenden Zin- sen zu profitieren; diesem Vorteil steht indes der Nachteil der in jedem Fall zu entrichte- ten Provision entgegen, die den Charakter einer Versicherungsprämie hat.

Nur 6,7 Prozent der antwortenden Leasinggesellschaften setzt caps ein; dies ist die Hälfte des Anteils der unbedingten OTC-Instrumente forward forwards und forward rate agreements. Diese Tatsache deutet darauf hin, daß Leasinggesellschaften bei einer va- riabel verzinslichen Refinanzierung in dem Moment, in dem sich während der Laufzeit der Refinanzierung ihre Zinserwartung ändert — etwa, weil die Zinsen gefallen sind und nun mit steigenden Zinsen zu rechnen ist — , die offene Zinsposition schließen, um sich das vergleichsweise günstige Zinsniveau zu sichern.24

Anders als die OTC-Zins-Instrumente werden Zins-futures und börsengehandelte Zins- Optionen nicht individuell zwischen den Marktparteien vereinbart, sondern es handelt

24 „Floors“ sind entgegengesetzte Zinsuntergrenzen-Vereinbarungen, für deren Verwendung bei Leasinggesellschaften wenig Ansatzpunkte bestehen.

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sich um standardisierte Finanzkontrakte, weil nur so ein Börsenhandel möglich ist.25 Die wichtigsten DMark-Zins-futures werden an der Deutschen Terminbörse (DTB) in Frank- furt am Main sowie an der London International Financial Futures & Options Exchange (Liffe) notiert. Sie beinhalten die unbedingte Verpflichtung, bei Fälligkeit eine Bundes- anleihe („Bund-futures“ der DTB und der Liffe) oder eine Bundesobligation („Bobl-futu- res“ der DTB) bzw. eine Dreimonats-DMark-Termineinlage („Fibor-futures“ der DTB und „Euromark-futures“ der Liffe) bereitzustellen (Kauf der futures) oder anzunehmen (Verkauf der futures). Futures entsprechen somit in ihrer ökonomischen Funktion den

„klassischen“ forwards, d.h., beim hedging schließen sie Verlust- wie Gewinnmöglich- keiten aus. Der Verkauf von Zins-futures kann Leasinggesellschaften, die Zinsände- rungsrisiken eingehen, gegen steigende Zinsen bei der Refinanzierung absichern. Ihr Ein- satz macht insbesondere dann Sinn, wenn die eindeutige Erwartung steigender Zinssätze formuliert werden kann; wird dagegen zwar mit Veränderungen der Zinssätze gerechnet, ohne daß aber eine Einschätzung über die Richtung der Änderung formuliert werden kann, ist häufig der Einsatz von Zins-Optionen sinnvoller.

Börsennotierte Zins-Optionen beziehen sich in der Regel auf das Recht des Optionskäu- fers, einen Futures-Kontrakt kaufen (Call-Option) oder verkaufen (Put-Option) zu dür- fen, während der Stillhalter bei Ausübung zum Gegengeschäft verpflichtet ist („Optionen auf Bund-futures“ und „Optionen auf Bobl-futures“ der DTB, „Optionen auf Bund-futu- res“ und „Optionen auf Euromark-futures“ der Liffe). Für die Übernahme dieser Ver- pflichtung erhält er die Optionsprämie, die zugleich seinen maximalen Gewinn — und den maximalen Verlust des Options-Käufers — darstellt. Während der Stillhalter — wie der Verkäufer von caps — aus der Optionsposition bei Ausübung unbegrenzte Verluste erleiden kann, kann der Optionskäufer unbegrenzte Gewinne zur Kompensation von Verlusten aus einem abzusichernden Kassageschäft erzielen. Aufgrund der asymmetri- schen Gewinnverteilung bei Optionen und der Verpflichtung zur Zahlung der Options- prämie eignet sich der Kauf von Put-Optionen für Leasinggesellschaften, die von der Richtung her unbestimmte, aber stark ausgeprägte Zinsveränderungen erwarten und sich

25 Der Börsenhandel ermöglicht es, die Instrumente in sehr liquiden Märkten zu handeln, so daß sie vorzeitig durch Gegengeschäfte glattstellbar und ihre Preise sehr transparent sind. Ihre Kontrakt- volumina — mit i.d.R. 250.000 DM — liegen weit unter den Mindestvolumina der OTC-Instru- mente. Da ferner die Börse als Kontrahent eintritt, besteht bei diesen Instrumenten kein Ausfall- risiko; allerdings fordert die Börse von den Käufern und Verkäufern der futures sowie den Still- haltern der Optionen in Abhängigkeit von den Marktzinsbewegungen eine Liquidität bindende Sicherheitsleistung („margin“). Bei den Basisobjekten der Zinsfutures handelt es sich um

„synthetische“ Titel, d.h., ihre Konditionen sind standardisiert. Daher stellt sich bei allen börsen- notierten Zins-Derivaten das Problem, daß das underlying konditionen- und volumenmäßig kaum einmal der offenen Position entsprechen wird. Aus der Divergenz zwischen underlying und abzu- sichernder Position ergibt sich, daß die Absicherung häufig nicht perfekt gelingen wird.

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gegen steigende Zinsen absichern, von fallenden Zinsen hingegen profitieren wollen. Die börsennotierten Zins-Derivate spielen bei den antwortenden Leasinggesellschaften nur eine untergeordnete Rolle, was zum größten Teil durch ihre Standardisierung und be- schränkten Laufzeiten zu erklären sein dürfte: Jeweils eine Leasinggesellschaft — ent- sprechend 2,2 Prozent — gibt an, Zins-futures oder börsennotierte Zins-Optionen für die Absicherung von Zinsänderungsrisiken zu nutzen.

4.3 Einsatz von Wechselkurs-Instrumenten

Die Palette von Absicherungsinstrumenten hinsichtlich des Wechselkursrisikos muß für Leasinggesellschaften im Vergleich zu Zins-Instrumenten als enger angesehen werden, weil Devisen-futures und börsengehandelte Devisen-Optionen nicht in Deutschland no- tiert werden. Von daher verwundert es nicht, daß diese Instrumente durch keine Leasing- gesellschaft in der Stichprobe genutzt werden.

Klassische Devisen-Termingeschäfte und OTC-Devisen-Optionen erlauben eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Absicherung, wobei hier die bei den Zins-In- strumenten vorgestellten Merkmale zu berücksichtigen sind; insbesondere sind die relati- ven großen Kontraktvolumina zu beachten. Ferner ist zu bedenken, daß bei langfristigen Grundmietzeiten die Verfügbarkeit der derivativen Instrumente — ausgenommen swaps

— eingeschränkt ist.26 Bei den Antworten der Leasinggesellschaften zeigt sich wieder- um, daß unbedingte Kontrakte — also klassische Devisentermingeschäfte, die von 6,7 Prozent der Gesellschaften eingesetzt werden27 — den Vorzug gegenüber Optionen er- halten, deren Nutzung überraschenderweise von keiner Leasinggesellschaft bejaht wird.

Dies wird in erster Linie auf eine ausgeprägte Risikoaversion dieser Unternehmen gegen Wechselkursrisiken zurückzuführen sein; darüber hinaus ist denkbar, daß auch in diesem Bereich im Falle veränderter (Wechselkurs-) Erwartungen offene Positionen in beide Richtungen geschlossen werden.

26 Vgl. Büschgen, Grundzüge, S. 32f.

27 Zu beachten ist bei der Würdigung dieses Wertes, daß — wie bereits angedeutet wurde — nur circa 11 Prozent der Leasinggesellschaften Fremdwährungs-Leasingverträge in DMark refinanzieren bzw. knapp 16 Prozent der antwortenden Leasinggeber DMark-Leasingverträge in Fremdwährung refinanzieren, also nur für die — der Höhe nach leider nicht bestimmbare — Vereinigungsmenge diese Instrumente überhaupt relevant sind.

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4.4 Einsatz von Finanz-swaps

Swap-Transaktionen28 beinhalten den Austausch von Zahlungsströmen. Nach der Art der in die Transaktion einbezogenen Zahlungsströme können Zins-swaps, bei denen Zins- zahlungströme ausgetauscht werden, und Währungs-swaps, bei denen als Ausgangs- transaktion ein Austausch von Fremdwährungsbeträgen zum Kassakurs erfolgt und spä- ter ein Rücktausch zum anfänglichen Kassakurs vollzogen wird, gegeneinander abge- grenzt werden. Reine Zins-swaps erfolgen ohne Austausch der Kapitalbeträge — die getauschten Zinszahlungen sind in der gleichen Währung denominiert — und stellen in der Praxis die bedeutendste Form von swaps dar. Wesensmerkmal von Zins-swaps ist, daß den geswapten Positionen unterschiedliche Zinsberechnungsmodi zugrunde liegen, während dies bei Währungs-swaps nicht der Fall sein muß. Weil aber auch mit Wäh- rungs-swaps der Austausch der Zinszahlungen verbunden ist, spricht man von der Kom- bination eines Währungs- und eines Zins-swap deshalb nur dann explizit, wenn die Zins- berechnungsbasis bzw. die Zinsbindung (variable vs. feste Verzinsung) unterschiedlich ist und die Positionen in verschiedenen Währungen denominiert sind. Von einem reinen Währungs-swap wird dementsprechend dann gesprochen, wenn die Zinsmodalitäten bei- der Beträge gleich sind, also z.B. auf beiden Seiten Festzinsverbindlichkeiten bestehen.

Nach der Art der getauschten Zinszahlungsvereinbarungen lassen sich die Grundmuster von zinsbezogenen swaps systematisieren in fixed-to-floating swaps, bei denen eine fest und eine variabel verzinsliche Forderung getauscht wird, sowie in floating-to-floating

28 Vgl. ausführlicher Büschgen, Finanzmanagement, S. 108ff, S. 235ff, S. 264ff. und S. 318ff., sowie die in Kürze erscheinende Neuauflage dieses Bandes.

Abb. 7: Nutzung von Wechselkurs-Derivaten durch die antwortenden Leasing- gesellschaften

Das Instrument wird genutzt durch X Prozent der ant- wortenden Leasinggesellschaften

Wechselkurs-Derivate überhaupt 11,1 %

(OTC-) Devisentermingeschäfte 6,7 %

OTC-Devisen-Optionen 0,0 %

Devisen-futures 0,0 %

Börsenoptionen auf Devisen 0,0 %

Währungs-swaps 6,7 %

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swaps, bei denen zwei auf unterschiedliche Referenzzinssätze rekurrierende, variabel verzinsliche Positionen geswapt werden. Auf begrifflicher Ebene ist ergänzend anzumer- ken, daß gelegentlich zwischen floating-to-fixed swaps und fixed-to-floating swaps un- terschieden wird. Die Transaktion ist aber in beiden Fällen identisch; die Unterscheidung macht nur dann Sinn, wenn man explizit die Sichtweise eines der beiden Swap-Partner einnimmt, weil für diesen entweder der Übergang von festen auf variable oder von va- riablen auf feste Zinsen erfolgt.

Swap-Transaktionen können verschiedene Funktionen haben:

(1) Swaps können unter Rentabilitätsgesichtspunkten initiiert werden: Währungs- swaps können zur Erzielung von Finanzierungskostenvorteilen genutzt werden, in- dem jeder der Partner Mittel in seiner Heimatwährung aufnimmt und dabei seinen

— im Vergleich zum ausländischen Swap-Partner — besseren Marktzugang aus- nutzt, obwohl er eine andere Währung benötigt. Durch den swap können diese Kostenvorteile ausgetauscht werden. Bei Zins-swaps werden absolute oder kompa- rative Finanzierungskostenvorteile durch Bonitätsunterschiede zwischen den Part- ner erzielt: Bonitätsvorteile werden bei der festen Verzinsung einer langfristigen Verbindlichkeit in einem höheren Maße honoriert als bei einer variabel verzinsli- chen Mittelaufnahme. So nimmt der eine Partner mit höherer Bonität festverzinsli- che Mittel auf, obwohl er variabel verzinsliche Beträge sucht, und der andere, boni- tätsmäßig schlechtere Partner — der jedoch über eine für solche Geschäfte hinrei- chende, d. h. im Vergleich zu den meisten anderen Unternehmen noch hohe, Boni- tät verfügen muß — finanziert sich zu variablen Sätzen. Anschließend werden die Zinszahlungen getauscht; die Kapitalbeträge bleiben beim reinen Zins-swap beim jeweiligen Schuldner der Mittel. Ein Zins-swap ist solange vorteilhaft, wie die Dif- ferenz einer Festzinsfinanzierung beider Partner größer ist als die entsprechende Differenz bei einer variabel verzinslichen Mittelaufnahme. Die Finanzierungs- kostenvorteile von swaps werden zwischen den Partner in den Kontraktspezifika- tionen aufgeteilt.

(2) Swaps können daneben auch unter Risikoaspekten sinnvoll sein: Währungs-swaps können dazu verwendet werden, offene Positionen in bestimmten Währungen und Laufzeiten zu schließen, und damit der Absicherung von Wechselkursrisiken die- nen, weil der Rücktauschkurs fest vereinbart wird — in der Regel entspricht er dem Kassakurs bei Abschluß des swap. Zins-swaps können dazu verwendet wer- den, eine Absicherung gegen aktivische wie passivische Zinsänderungsrisiken aus

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einzelnen Bilanzpositionen (micro hedge) oder im Sinne einer Bilanzstrukturierung (macro hedge) zu betreiben.

31,1 Prozent der antwortenden Leasinggesellschaften geben an, zinsbezogene Swap- Transaktionen zu nutzen; für Währungs-swaps beträgt der entsprechende Anteilswert 6,7 Prozent. Diese Werte — besonders hinsichtlich der Zins-swaps — sind im Vergleich zur Nutzung anderer derivativer Finanzinstrumente durch Leasinggesellschaften hoch. Dies dürfte vor allem darin begründet sein, daß swaps als „mehrwertige“ Instrumente eben nicht nur der Risikopolitik dienen, sondern auch zur Senkung der Finanzierungskosten beitragen können. So zeigt sich bei der Auswertung der Umfrage, daß tatsächlich die Mehrheit der swaps nutzenden Leasinggesellschaften als Motiv die Kombination von Risikoaspekten mit Kostenaspekten nennt (Abb. 8).

Abb. 8: Beim Einsatz von swaps überwiegen bei X Prozent der antwortenden Leasinggesellschaften, die swaps einsetzen, ...

26,7%

20,0%

53,3%

... Risikoaspekte ... Kostenaspekte

... Risiko- und Kostenaspekte

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Abb. 9: Nutzung von Zins-swaps durch die antwortenden Leasinggesellschaften

Ein Austausch der Zinszahlungen, erfolgt so, daß nach dem Tausch ...

Diese Transaktionsgestaltung wird genutzt durch X Prozent der ant- wortenden Leasinggesellschaften die Leasinggesellschaft Festzinsverbindlichkeiten

bedient und der Swap-Partner variable Zinszahlungen entrichtet

33,3 %

die Leasinggesellschaft variable Zinszahlungen entrichtet und der Swap-Partner Festzins- verbindlichkeiten bedient

83,3 %

beide Seiten variable Zinszahlungen entrichten, wobei sich die Zinsbemessungsgrundlage unter- scheidet

16,7 %

Eine Frage nach der Art der geschlossenen Swap-Vereinbarungen führt erwartungs- gemäß zu dem Ergebnis, daß Zins-swaps dominieren. 86,7 Prozent der swaps nutzenden Leasinggesellschaften geben an, reine Zins-swaps zu vereinbaren; 26,7 Prozent nennen reine Währungs-swaps und 20 Prozent kombinierte Zins-Währungs-swaps, wobei die Nutzung der einen Swap-Art die Vereinbarungen anderer Transaktionstypen nicht aus- schließt, sondern die parallele Nutzung möglich ist. Dieser Sachverhalt ist auch bei den Antworten auf die Frage zu berücksichtigen, welcher Art die ausgetauschten Zinszahlun- gen sind (Abb. 9). Hierbei zeigt sich, daß die meistgenutzte Zinsaustauschvereinbarung vorsieht, daß die Leasinggesellschaft sich variabel verzinslich verschuldet, obwohl sie Festsatzmittel benötigt, und sie diese Mittel anschließend mit einem Partner so tauscht, daß sie Festsatzmittel erhält. Die risikopolitische Wirkung einer solchen Vereinbarung ist

— den oben angeführten risikopolitischen Überlegungen folgend — evident. Daß nicht unmittelbar eine Festzinsrefinanzierung erfolgt, sondern diese erst durch den swap dar- gestellt wird, kann damit begründet werden, daß sich bei dieser Konstruktion ein Finan- zierungskostenvorteil ergeben kann. In diesem Zusammenhang kann die Tatsache wirk- sam werden, daß eine Leasinggesellschaft am Kapitalmarkt möglicherweise über ein weniger hohes standing — eventuell auch über eine weniger gute Bonität — verfügt als eine Bank, die in erster Linie als Swap-Partner in Frage kommt. So können durch den swap komparative Kostenvorteile für beide Seiten nutzbar gemacht werden. Zum ander- en können auch während der Laufzeit eines Refinanzierungsgeschäfts durch den Einsatz von swaps bei Änderungen der Zins- oder Wechselkurserwartung offene Positionen ge- schlossen werden.

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Abb. 10: Einflußfaktoren für die Derivate-Nutzung bei Leasinggesellschaften der- zeit und künftig

Die geringe Nutzung derzeit erklärt sich durch... Die Nutzung wird zunehmen wegen ...

0 0,5 1 1,5 2 2,5 3

Mittleres Bedeutungsgewicht (0=trifft nicht zu; 4 = trifft voll zu)

Einsatz- möglichkeiten

Einsatz- möglichkeiten Know-howKnow-how bewußteres Risiko- managementRisiko- aversion

4.5 Bewertung des derzeitigen und Einschätzung des künftigen Einsatzes von Derivaten

In Zusammenfassung der bisher dargelegten Umfrageergebnisse ist zu konstatieren, daß derivative Finanzinstrumente derzeit in der Risikopolitik von Leasinggesellschaften kei- neswegs durchgängig intensiv genutzt werden. Es finden sich zwar Leasinggesellschaf- ten, die Derivate nutzen, dies geschieht aber häufig — swaps dominieren — nicht allein unter risikopolitischen Aspekten. Klassische Termingeschäfte, futures und Optionen werden nur von einigen, wenigen Gesellschaften zur Strukturierung von Preisänderungs- risiken eingesetzt. Diese Tatsache spiegelt nun aber keineswegs die Situation wider, daß Leasinggesellschaften risikobehaftete Positionen nicht absichern, sondern die Situation, daß solche Positionen nicht oder nur in sehr begrenztem Maße eingegangen werden. In- sofern findet die Aussage „Die derzeit vergleichsweise geringe Bedeutung der Derivate für Leasinggesellschaften ist begründet durch geringe Zins- und Wechselkursrisiken des typischen Leasinggeschäfts (fehlende Einsatzmöglichkeiten)“ bei einer entsprechend einpolig skalierten Einschätzungsfrage tendenziell Zustimmung (Abb. 10). Interessanter als die absolute Höhe des Zustimmungsgrades ist bei dieser Frage, daß sie hinsichtlich vorherrschender Erwartungen wiederholt wurde: Die Aussage „Die Bedeutung der Deri- vate für Leasinggesellschaften wird zunehmen durch zunehmende Zins-( und Wechsel- kurs-) risiken des typischen Leasinggeschäfts“ fand deutlich geringere Zustimmung.

Hieraus läßt sich ableiten, daß die Leasinggesellschaften für ihre Branche auch weiterhin eine weitergehende Übernahme von Risiken ausschließen.

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Fragt man ergänzend nach der derzeitigen Bedeutung einer anzunehmenden ausgepräg- ten Risikoaversion, erhält man etwa geringere Zustimmung als bei der Frage nach den Einsatzmöglichkeiten. Dies ist insofern erklärbar, als sehr konkret formulierte Fragen zumeist indifferenter als allgemeiner formulierte Fragen beantwortet werden. Verwirrend könnte hingegen auf den ersten Blick erscheinen, daß die Aussage „Die Bedeutung der Derivate für Leasinggesellschaften wird zunehmen durch bewußteres Management fi- nanzwirtschaftlicher Risiken“ hohe Zustimmung findet. Bei näherem Hinsehen ist diese Aussage aber nicht auf eine vermehrte Übernahme solcher Risiken bezogen, sondern — im Gegenteil — so zu verstehen, daß Derivate dazu genutzt werden können, verblei- bende — bisher möglicherweise nicht „gemanagte“ — Risiken zu reduzieren. In diesem Zusammenhang ist die hohe Zustimmung zur der Aussage zu verstehen, daß Derivate zunehmend in Leasinggesellschaften an Bedeutung gewinnen werden, weil das Know- how der Leasinggesellschaften in diesem Bereich — bezogen auf die finanzwirtschaftli- chen Risiken und die derivativen Instrumente — zunehmen werde. Dementsprechend wird die derzeitig wenig intensive Nutzung der Derivate z.T. auch auf fehlendes Know- how zurückgeführt. Von daher ist als ein Ergebnis der Umfrage zu betonen, daß bei Leasinggesellschaften noch ein großer Wissensbedarf hinsichtlich derivativer Instrumente und ihres Einsatzes in der Risikopolitik zu bestehen scheint.

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Literaturverzeichnis

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Referenzen

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