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Leasing und Europäische Währungsunion von Prof. Dr. Hans E. Büschgen

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Leasing und Europäische Währungsunion von Prof. Dr. Hans E. Büschgen

Läßt man die Entwicklung des europäischen Leasingmarktes seit Einführung der Nieder- lassungs- und Dienstleistungsfreiheit im Rahmen der Umsetzung des gemeinsamen Euro- päischen Binnenmarktes Revue passieren, so sind entscheidende Änderungen in diesem Markt nicht zu konstatieren. Mit Blick auf die hohe Marktbedeutung des Leasing in Europa wie auch auf die bereits weit fortgeschrittene Globalisierung und Internationali- sierung im Wirtschaftsleben mag dies zunächst überraschen, sollte man doch erwarten können, daß die erhebliche Zunahme des internationalen Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs gravierende Auswirkungen auf die Leasingbranche mit sich bringt. Doch ist für diese Tatsache ein Erklärungsansatz in den (national beeinflußten) Spezifika des Leasing zu finden, die seitens der rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweilig zugrundeliegenden nationalen Marktes mitgeprägt werden. Ohne hier konkrete einzel- staatliche Regelungen anführen zu wollen, ist zu konstatieren, daß insbesondere die im jeweiligen Mitgliedstaat existenten zivil- und handelsrechtlichen Rahmenbedingungen wie auch die steuer- und insolvenzrechtlichen Gegebenheiten nationalstaatliche Barrieren aufbauen. Die Kreierung eines gemeinsamen europäischen Leasingmarktes bedürfte demnach weitgehender regulativer Änderungen, deren Realisierung sich aufgrund der unterschiedlichen Auffassungen der jeweiligen Mitgliedsländer jedoch schwierig gestaltet dürfte.

Als zwischenstaatliche Barrieren sind insbesondere die — trotz Transformation der Vierten und Siebten EG-Richtlinie auch heute noch existenten — national divergierenden Rechnungslegungsvorschriften einschließlich der hiermit korrespondierenden steuerlichen Vorschriften im europäischen Leasingbereich anzuführen. Sie sind zu kategorisieren zum einen in eine kontinentaleuropäisch sowie zum anderen in eine angelsächsisch geprägte Auffassung der Rechnungslegung; ihre Unterschiede spiegeln sich im Finanzierungsleasing vorwiegend in der Frage der Aktivierung des Leasingobjektes wider.

Auch sind eventuelle faktische nationale Differenzen zu berücksichtigen, die insbe- sondere auf der Kooperation mit inländischen Unternehmen und Behörden bezüglich der

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Erhaltung von Informationen über potentielle Leasingnehmer basieren sowie auf spezi- fischem nationalen know-how, auf das die Leasinggesellschaften nicht automatisch mit dem Abbau der Grenzen Zugriff nehmen können.

Zudem erschweren aufsichtsrechtliche Regelungen die Realisierung eines gemeinsamen europäischen Leasingmarktes. So verschafft die Zweite Bankrechtskoordi- nierungsrichtlinie lediglich denjenigen Leasinggesellschaften einen vereinfachten Markt- zutritt im Rahmen der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit (genehmigungsfreie Niederlassungseinrichtung und Vertrieb von Leasingleistungen über die innergemein- schaftlichen Grenzen hinweg unter alleiniger Aufsicht des Herkunftslandes), die — neben weiteren Voraussetzungen — Tochtergesellschaften von Banken darstellen, wobei letz- tere mindestens 90% der Stimmrechte halten müssen. Leasinggesellschaften, die diese und weitere Anforderungen nicht erfüllen, bleibt der vereinfachte Marktzutritt verwehrt.

Sie müssen auch weiterhin nationale leasingrechtliche Regelungen der Gastgeberländer beachten.

Basierend auf diesen Ausführungen kann somit die These vertreten werden, daß eine umfassende Umsetzung des Europäischen Binnenmarktes im Bereich des Leasing bislang nicht erfolgen konnte und somit auch entscheidende Änderungen auf den einzelnen nationalen Leasingmärkten bisher nicht zu konstatieren sind. Jedoch kann bezüglich letzterer erwartet werden, daß diese bei Einführung der mit der Europäischen Wirtschaftsunion einhergehenden Europäischen Währungsunion auftreten können. Im folgenden wird deshalb anhand ausgewählter Themenbereiche diskutiert, welche Auswir- kungen die Umsetzung der Europäischen Währungsunion und die hiermit einhergehende Einführung einer gemeinsamen Euro-Währung auf das Leasinggeschäft in Europa und insbesondere auf den bislang vorwiegend von nationalem Wettbewerb geprägten deut- schen Leasingmarkt haben können.

Angemerkt sei hier, daß die Europäische Währungsunion zwar im gesamtökonomischen Rahmen einer gemeinsamen europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu betrachten ist. Doch kann eine Ergänzung und Absicherung des Binnenmarktes — für den Leasingbereich rekurrierend auf obigen Ausführungen wohl besser definiert als Umsetzung des Binnenmarktes — mittels der Einführung einer gemeinsamen Währungs- union jedoch schon hier verneint werden. Denn die Umsetzung eines gemeinsamen Leasingmarktes ist neben einem einheitlichen Währungssystem von weiteren Kriterien in Form einheitlicher — oder zumindest kompatibler — Steuer- wie auch Rechtssysteme abhängig. Da mit Einführung der Europäischen Währungsunion lediglich ersteres Krite- rium erfüllt wird, kann die Umsetzung eines gemeinsamen europäischen Leasingmarktes

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hierdurch zwar unterstützt, nicht aber vollendet werden; hierzu bedarf es einer Harmonisierung der bestehenden national differierenden Steuer- und Rechtssysteme.

Dementsprechend kann auch nach Einführung der Europäischen Währungsunion im Leasingbereich nicht von einem einheitlichen europäischen Markt, sondern weiterhin nur von nationalen Märkten oder allenfalls von geographischen Teilmärkten des europäischen Leasingmarktes gesprochen werden.

Betrachtet man kurz zum besseren Verständnis der folgenden Ausführungen die einzelnen Schritte der Währungsunion, so ist zu beginnen mit deren ersten Phase, deren voraussichtlicher Beginn der 1.1.1998 ist. Als Hauptbestandteile dieser Phase sind die Entscheidung über die an der Währungsunion teilnehmenden Länder sowie die Errich- tung der Europäischen Zentralnotenbank anzuführen. Abhängig von ersterer Entschei- dung ist als Szenario der Umsetzung die "Große Währungsunion" anzuführen, derzu- folge die Währungsunion fristgerecht unter Aufweichung der zum Vertrag von Maastricht formulierten "Konvergenzkriterien" mit fast allen Ländern der Europäischen Union beginnt. Zudem ist eine "Kleine Währungsunion" denkbar, die fristgerecht unter Einhaltung der Kriterien mit sechs bis acht Ländern startet. Aber auch eine Verschiebung der Währungsunion oder sogar der gänzliche Verzicht auf eine Währungsunion können hier der Vollständigkeit halber als Szenarien nicht ganz ausgeschlossen werden. Für die folgenden Ausführungen hinsichtlich der Auswirkungen einer Europäischen Währungs- union auf den Leasingmarkt wird letzteres Szenario jedoch verworfen; die im folgenden allgemein gehaltenen Ausführungen sind auf die verbleibenden Szenarien anwendbar.

Die zweite Phase der Europäischen Währungsunion wird sich der Planung zufolge am 1.1.1999 anschließen. Als elementare Entscheidungen in dieser Phase sind die endgültige Fixierung der Wechselkurse sowie die Einführung der Eurowährung zunächst als Buch- geld anzuführen. Der "Euro" wird ab diesem Zeitpunkt zu einer eigenständigen Währung und die nationalen Währungen zu vollkommenen Substituten, d.h., sie verkörpern lediglich verschiedene Bezeichnungen einer einheitlichen Währung. Zudem wird in dieser Phase die geldpolitische Verantwortung von den jeweiligen nationalen Zentralbanken auf die Europäische Zentralbank transferiert.

Zum 1.1.2002 wird sodann voraussichtlich die dritte Phase der Währungsunion beginnen, die insbesondere die Ausgabe von Euro-Noten und Euro-Münzen zum Gegenstand hat.

Die nationalen Noten und Münzen werden ab dem Zeitpunkt der Einführung weitere sechs Monate ihre Gültigkeit behalten und diese erst zum 1.7.2002 verlieren. Während dieser Übergangsphase kommt es somit zu einer Doppelwährung in den jeweiligen Mitgliedstaaten.

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Wendet man sich nunmehr den konkreten Auswirkungen zu, die die Umsetzung dieser einzelnen Phasen der Währungsunion für die Leasingbranche mit sich bringt, so sei zunächst angemerkt, daß die diesbezüglichen Ausführungen vornehmlich auf die bundes- deutschen Leasinggesellschaften fokussieren, zudem aber — wenn dies der Kontext erfordert — Aspekte von Leasinggesellschaften anderer Länder wie auch Aspekte hinsichtlich der Leasingnehmer einbeziehen werden; oftmals handelt es sich bei letzteren um eine Umkehr der die Leasinggesellschaften betreffenden Argumente.

Bereits zum Zeitpunkt der Entscheidung über die an der Währungsunion teilnehmenden Länder in der ersten Phase müssen die Leasinggesellschaften identifizieren, inwieweit sie von der Währungsumstellung betroffen sind und bei welchen ihrer Finanztransaktionen der Euro unverzüglich einzusetzen ist. Dies ist abhängig von der Einbindung jeder einzelnen Leasinggesellschaft in den internationalen Wettbewerb. Doch ist auch für die bislang weniger international ausgerichteten Leasinggesellschaften schon aufgrund des Einflusses der Konkurrenz wie auch der Geschäftspartner eine zeitige Umstellung zu prognostizieren. Diese Umstellung birgt für die einzelne Leasinggesellschaft zwangs- läufig ein hohes Kostenpotential, eines der in der europäischen Diskussion vornehmlich erörterten Argumente; denn selbst wenn die Umstellungskosten im Bereich anderer Finanzdienstleister — zu denken ist hier insbesondere an den Bankensektor — weitaus größere Dimensionen erreichen, so sind die Umstellungskosten, die im Zuge der Europäischen Währungsunion von den einzelnen Leasinggesellschaften zu tragen sind, nicht zu unterschätzen.

Die Leasinggesellschaften müssen die Auswirkungen einer einheitlichen Währung auf ihre strategische Geschäftspolitik eruieren und die notwendigen technisch- organisatorischen Anpassungen durchführen, um ihren Kunden die Abwicklung der Leasinggeschäfte auch in Euro-Währung offerieren zu können. Für die einzelne Leasing- gesellschaft wird demnach die Anpassung des Zahlungsverkehrs wie auch des Cash- management-Bereichs an die neue Euro-Währung unumgänglich sein, wobei die Umstel- lungskosten ersteren Bereichs insbesondere von der erfolgreichen Anpassung der Banken abhängen werden. Doch sei schon hier angemerkt, daß die Anpassung des Zahlungs- verkehrs bei den Leasinggesellschaften nicht nur Kosten verursachen, sondern auch Effizienzgewinne beinhalten kann — unter der Voraussetzung einer problemlosen Anpassung — , da mit Einführung der einheitlichen Währung ein Teil der seitens inner- gemeinschaftlich tätiger Leasinggesellschaften unterhaltenen regionalen Bankkonten nicht mehr benötigt und somit aufgelöst werden kann.

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Die Anpassung des Cash-Management-Bereichs kann insbesondere in der Doppel- währungsphase für Leasinggesellschaften hohe Aufwendungen bedingen, da während dieser Zeit voraussichtlich zum einen Konten in den entsprechenden nationalen Währungen wie auch in der Euro-Währung und zudem zwei separate Geldkreisläufe zu unterhalten sind. Zwar sind die Leasinggesellschaften mit Einführung des Euro-Buch- geldes zu Beginn der zweiten Phase nicht verpflichtet, ihre Geschäfte umgehend in Euro zu tätigen, doch wird es ihnen aufgrund ihrer grundsätzlich kundenorientierten Ausrichtung ihrer Geschäftspolitik wahrscheinlich in der Praxis nicht möglich sein, ihre finanziellen Transaktionen entweder ausschließlich in nationaler Währung oder aus- schließlich in Euro-Währung durchzuführen.

Erhebliche Kosten sind zudem hinsichtlich der Umstellung der EDV-Systeme der einzelnen Leasinggesellschaften zu prognostizieren: Von Programmen der Kunden- beratung bis hin zu Verwaltungsprogrammen des Rechnungswesens ist sämtliche im Leasingbereich angewendete Software umzustellen. Insbesondere der Übergang des Rechnungswesens impliziert hier schon aufgrund der Komplexität sowie der durch gesetzliche Regelungen vorgeschriebenen besonders zu beachtenden Sorgfaltspflicht dieses Bereiches einen beträchtlichen Aufwand an zeitlichen und personellen Ressourcen.

So ist bei der Neugestaltung des Rechnungs- wie auch des Berichtswesens eine angemessene Kontinuität wohl unabdingbar; denn trotz entsprechender Änderungen muß die Umstellung Prüfern wie auch anderen außenstehenden Betrachtern einen Vergleich der Bilanzen und Berichte der Leasinggesellschaften vor und nach der zweiten Stufe der Währungsunion ermöglichen. Auch sei hier auf Rundungsdifferenzen bei Durchführung der Konvertierungsvorgänge hingewiesen, die im Rechnungs- und Berichtswesen auf- treten können und denen inhaltlich und im Interesse eines formalen Bilanzausgleichs Rechnung zu tragen ist.

Andererseits ist im Kontext der durch Einführung einer gemeinsamen Währung veränderten Kostensituation einzelner Wirtschaftssubjekte zudem eine potentielle Senkung der entstehenden Transaktionskosten, die mikroökonomische Effizienzgewinne der Leasingbeteiligten mit sich bringen kann, anzuführen. Rekurrierend auf die mit Ein- führung einer gemeinsamen europäischen Währung einhergehende Abschaffung der Wechselkurse sowie den hieraus resultierenden Wegfall des Wechselkursrisikos bei intereuropäischen Transaktionen wird im innergemeinschaftlichen Leasingverkehr das Risikomanagement für Wechselkursrisiken entfallen. Dies birgt ein Kosteneinsparungs- potential für die Leasinggesellschaften sowohl hinsichtlich der Quantifizierung von Wechselkursrisiken wie auch insbesondere bezüglich der konkreten Absicherung der Transaktionen mittels Kurssicherungsgeschäften. Im einzelnen entfallen für die Leasing-

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gesellschaften Wechselkursrisiken einschließlich der hiermit verbundenen Absicherungs- kosten im Bereich des Kaufs von Leasingobjekten seitens der Leasinggesellschaft im Ausland — Fakturierung in Fremdwährung unterstellt — , bei bisheriger Fakturierung der Leasingraten in Fremdwährung wie auch bei seitens der im Ausland getätigten Direkt- investitionen von Leasinggesellschaften.

Doch ist zu konstatieren, daß das Ausmaß der Einsparungen von Transaktionskosten aufgrund des Wegfalls dieser Risikomanagementmaßnahmen in den einzelnen euro- päischen Ländern differieren wird. Für die bundesdeutsche Leasingbranche ist der hieraus entstehende Vorteil als relativ gering einzuschätzen, da bislang intraeuropäische Leasing- transaktionen überwiegend entweder in D-Mark fakturiert werden und damit den Kurssicherungskosten deutscher Leasinggesellschaften eine geringere Rolle als denen ihrer europäischen Geschäftspartner zukommt oder aber große Cross-border-Leasing- geschäfte weitgehend in Dollar fakturiert werden und somit generell von der Einführung einer einheitlichen europäischen Währung unberührt bleiben.

Weitere Transaktionskosteneinsparungen sind mit Einführung der Euro-Währung im Bereich der von Leasinggesellschaften zu Finanzierungszwecken unterhaltenen Bank- verbindungen denkbar. Für international tätige Leasinggesellschaften, die Tochterunter- nehmen im europäischen Ausland betreiben und zu deren nationaler Finanzierung sie entsprechende Bankverbindungen im Ausland mit dem Ziel einer Ausschaltung des Wechselkursrisikos unterhalten, sind mit der Einführung der einheitlichen Währung und dem damit einhergehenden Wegfall des Wechselkursrisikos diese Bankverbindungen teilweise entbehrlich. Kommt es demzufolge zu einer Auflösung dieser Bank- verbindungen, können sich aufgrund der so zu erzielenden Effizienzgewinne die bei international tätigen Leasinggesellschaften anfallenden Transaktionskosten reduzieren.

Neben diesen Kosteneinsparungen im Transaktionsbereich ermöglicht der Wegfall der Wechselkurse zwischen den EWU-Währungen zudem eine höhere Kalkulations- sicherheit. Dies weist potentielle Vorteile sowohl für die Leasingnehmer insbesondere aufgrund der Ausschaltung von bislang existenten Wechselkursschwankungen bei den von ihnen zu zahlenden Leasingraten — Voraussetzung ist auch hier die Fakturierung in Fremdwährung — wie auch für die Leasinggesellschaften auf. Für letztere ist diese Sicherheit von besonderer Relevanz hinsichtlich der von ihnen zu tätigenden Direktin- vestitionen. So kann die Einführung der Euro-Währung die Gründung von Leasingtochtergesellschaften im europäischen Ausland erleichtern und somit die Umsetzung der Niederlassungsfreiheit beleben, was zu einer Unterstützung der Idee der Europäischen Wirtschaftsunion führen kann.

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Auch geht mit Einführung der Euro-Währung zu Beginn der zweiten Phase im Leasing- bereich eine bessere Vergleichbarkeit der von europäischen Leasinggesellschaften offerierten Leasingangebote — und hier insbesondere der Konditionen — einher.

Grundsätzlich ist zwar für den Leasingbereich — entgegen anderen Finanzierungs- bereichen, bei denen der Ausweis eines effektiven Zinssatzes erfolgt — selbst in nationalen Währungsräumen mit Blick auf die hier gängige Preisfindung eine Preistrans- parenz, die dem Leasingnehmer das Zustandekommen der Preise für Leasingleistungen einschließlich der Aufschlüsselung in einzelne Preiskomponenten ermöglicht, nicht zu erkennen; die deutschen Leasinggesellschaften halten die Angabe von Effektivzinssätzen im Leasingbereich für wenig sinnvoll. Für die Leasingnehmer wird diese Situation zudem erschwert durch die Vielzahl der in der Praxis existenten Vertragsvarianten, so daß ein Preisvergleich entsprechenden Einblick in den Leasingbereich voraussetzt. Trotz dieses Hintergrundes stellt aber die Einführung der Euro-Währung eine Verbesserung der Vergleichbarkeit hinsichtlich der von verschiedenen europäischen Leasinggesellschaften offerierten Leasingkonditionen dar, da die bislang im intereuropäischen Leasinggeschäft zusätzlich Preisvergleiche erschwerenden nationalen Währungen abgeschafft werden.

Für die Leasinggesellschaften impliziert dies allerdings die Gefahr der Einschränkung ihrer preispolitischen Gestaltungsräume. Konnten europaweit tätige Leasing- gesellschaften bislang ihre Leistungen zu unterschiedlichen Konditionen auf den einzelnen nationalen Märkten anbieten (bspw. im Kfz-Bereich), so wird diese geographische Preisdifferenzierung mit Abschaffung der Wechselkurse zwischen den EWU-Währungen und der hiermit einhergehenden steigenden Preistransparenz offen- kundig. Unterstellt man zudem den Leasingnehmern eine europaweite Mobilität, so könnte es zu mehr oder weniger starken Verschiebungen auf den von der entsprechenden Leasinggesellschaft bedienten nationalen Märkten kommen; eine geographische Preisdifferenzierung wäre somit auf Dauer nicht mehr durchsetzbar. Zudem wird in diesem Zusammenhang für Unternehmen generell auch eine Einschränkung ihrer preispolitischen Gestaltungsspielräume auf den ehemaligen Inlandsmärkten prognostiziert, da durch Verwendung "ungerader" Umrechnungskurse im Zuge einer Konvertierung der nationalen Währungen die Gefahr "umständlicher" Euro-Werte auftritt. Diese können aufgrund entsprechender preispolitischer Elemente die Notwen- digkeit von Rundungen bedingen, was insbesondere bei geringerwertigen Waren zu erheblichen Preisdifferenzen führen kann. Für die Leasingbranche allerdings hat diese Argumentation wie auch das Argument der mit Einführung der Euro-Währung voraus- sichtlich schwindenden bislang "runden" DM-Vertragsbeträge in ungerade Euro-Summen weniger Relevanz, da es sich bei Leasinggütern grundsätzlich nicht um geringwertige Objekte handelt. Zudem hat die leasingspezifische Preispolitik entsprechende Elemente

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einer "augenscheinlichen" Preisfindung bislang nicht beinhaltet, so daß die in Leasing- verträgen fixierte Summe wie auch die einzelnen Leasingraten in der Regel keinen

"runden" Charakter aufweisen; dieser Problembereich ist eher dem Einzelhandel vor- behalten.

Aufgrund der vereinfachten Vergleichbarkeit europäischer Leasingofferten ist zudem eine Zunahme des innereuropäischen Wettbewerbs in der Leasingbranche zu prognostizieren. Mit Abschaffung der Wechselkurse wird nämlich insbesondere kleineren Unternehmen und Privatpersonen der unmittelbare Vergleich europäischer Leasing- konditionen erleichtert und damit die Akzeptanz europäischer Leasingofferten seitens bislang oftmals national orientierter Leasingnachfrager erhöht. Hierdurch kann sich auf der Anbieterseite die Konkurrenz zwischen inländischen und ausländischen europäischen Leasinganbietern verschärfen und somit eine Intensivierung des Wettbewerbs in der Leasingbranche vorhergesagt werden. Konkret kann diese Wettbewerbsverschärfung auf den bislang national dominierten Märkten zum einen hervorgerufen werden durch agile Leasingnehmer, die über geographische Teilmärkte hinweg Leasingofferten europaweit vergleichen, ungeachtet eventueller defensiver Marktbearbeitungsstrategien einzelner Leasinggesellschaften und der hiermit einhergehenden auch künftigen geographischen Begrenzung ihrer aktiven Leasingofferten. Zum anderen ist in diesem Zusammenhang eine tendenzielle Erhöhung der Anzahl ausländischer Konkurrenten auf den bislang nationalen Märkten absehbar, die im Rahmen der Dienstleistungs- und/oder der Niederlassungsfreiheit eine aktive europaweite Marktbearbeitungsstrategie verfolgen.

Für die Leasingnehmer ist in diesem Zusammenhang eine steigende Zahl an verfügbaren Leasingvarianten wie auch ein zumindest tendenzieller Rückgang der Kosten für einzelne Leasingleistungen infolge des steigenden Wettbewerbs unter den Leasinggesellschaften vorauszusagen. So können Leasingnehmer konkret dann von der Einführung der Euro- Währung und der hiermit einhergehenden Wettbewerbsintensivierung profitieren, wenn durch Vertragsabschluß mit ausländischen Leasinggebern ein Preis- oder operationeller Vorteil zu erzielen ist. Für die Leasinggesellschaften dagegen bewirkt die zu prognostizierende Intensivierung des Wettbewerbs eine tendenzielle Senkung ihrer Margen — ein Erfordernis, um mittels für die Leasingnehmer vorteilhaftere Leasing- konditionen auf den bislang nationalen Märkten weiterhin bestehen zu können. Hierbei ist jedoch insbesondere für kleinere Leasinggesellschaften fraglich, inwieweit sie dem so zu erwartenden Wettbewerbsdruck standhalten können.

Andererseits haben Leasinggesellschaften mit Einführung der Euro-Währung, der hieraus resultierenden verbesserten Preistransparenz und der damit einhergehenden steigenden

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Akzeptanz europäischer Leasingofferten seitens des einzelnen Leasingnehmers auch die Möglichkeit, aktiv ihren Marktanteil auf einem gemeinsamen europäischen Leasingmarkt im Rahmen einer expansiven Europastrategie zu erhöhen. Hierbei ist ein Eindringen in bislang vernachlässigte Teilgebiete des europäischen Leasingmarktes zum einen mittels im Rahmen der Dienstleistungs- oder Niederlassungsfreiheit aktiv auf weiteren nationalen Märkten offerierten eigenständigen Leasingangeboten, zum anderen mittels Forcierung grenzenüberschreitender Leasingtransaktionen möglich. Seitens der einzelnen Leasing- gesellschaften erfordert die Europastrategie hohe Effizienz wie auch ideenreiche Innovationen insbesondere hinsichtlich der Vertragsgestaltung; denkbar ist eine Expansion in neue europäische Teilmärkte beispielsweise mittels einer Spezialisierung auf große "cross-border deals", aber auch mittels "intercompany deals" als grenzen- überschreitende Geschäfte innerhalb eines Konzerns.

Angemerkt sei jedoch hier, daß diese Strategie im Rahmen der bislang weiterhin existenten faktischen und rechtlichen nationalstaatlichen Barrieren in der Leasingbranche zu betrachten ist und ihre Umsetzung in der Praxis in hohem Maße davon abhängt, in- wieweit eine entsprechende Harmonisierung der differierenden nationalen Rahmen- bedingungen der Leasingbranche durchgeführt wird. Doch kann für die Zukunft trotzdem ein Wachstum im pan-europäischen Leasingmarkt prognostiziert werden: vor dem Hintergrund, daß Leasinggesellschaften mit Einführung der Euro-Währung und der hiermit einhergehenden Akzeptanz internationaler Leasingofferten bei den Leasing- nehmern nun erleichterte Voraussetzungen hinsichtlich eines Vorgehens in bislang unter- entwickelten Leasingmärkten haben.

Die Auswirkungen dieser expansionsorientierten Europastrategien im Leasingsektor auf den einzelnen, bisher überwiegend national dominierten Markt betrachtend weist die bis- lang existente relative Bedeutung des Leasing in den einzelnen Staaten besondere Rele- vanz auf. So ist für England, Frankreich, Italien und Spanien zu konstatieren, daß diese Länder eine deutlich höhere Leasingquote aufweisen als dies in Deutschland der Fall ist;

zu prognostizieren ist aber auch für den deutschen Leasingmarkt ein ähnlich hohes Leasingpotential. Vor diesem Hintergrund besteht für den deutschen Leasingmarkt und damit für die deutschen Leasinggesellschaften mit der Intensivierung des intereuropäischen Geschäftes die Gefahr, daß eine Vielzahl von Leasinggesellschaften aus Ländern mit hohen Leasingquoten aufgrund des auf ihrem Heimatmarkt bereits weit- gehend befriedigten Leasingpotentials verstärkt in den deutschen Leasingmarkt ein- dringen wird, wodurch auch hieraus der Wettbewerb für die nationalen Leasing- gesellschaften auf dem deutschen Leasingmarkt eine Intensivierung erfahren wird.

Andererseits wird sich ein Einstieg der bundesdeutschen Leasinggesellschaften auf diesen

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Leasingmärkten schon aufgrund der dort vorherrschenden Marktsituation voraussichtlich bedeutend schwieriger gestalten, zudem noch erschwert durch ihre Position als quasi

"Neueinsteiger" auf den entsprechenden Auslandsmärkten.

Resümierend läßt sich demnach konstatieren, daß die europäischen Expansionsstrategien im Zuge der Euro-Einführung insbesondere für Leasinggesellschaften von solchen Leasingmärkten, die eine hohe Leasingquote aufweisen, sehr wohl eine erfolg- versprechende strategische Option darstellen. Den deutschen Leasinggesellschaften indes wird der Markteintritt auf anderen nationalen Märkten wahrscheinlich schwerer fallen, was insbesondere vor dem Hintergrund einer beträchtlichen Intensivierung des Wettbewerbs auf ihrem nationalen Markt und damit der Ausschöpfung — vielleicht sogar Gefährdung — des nationalen Leasingpotentials aufgrund der eindringenden aus- ländischen Leasinggesellschaften zu beurteilen ist. Für die bundesdeutschen Leasing- gesellschaften kann demnach die Gefahr entstehen, daß die für sie negativen Aus- wirkungen einer Intensivierung des Wettbewerbs in der Leasingbranche die positiven Auswirkungen einer Internationalisierung des Wettbewerbs kompensieren; ein gleich- gewichtiges wechselseitiges Eindringen europäischer Leasinggesellschaften in die ent- sprechenden Märkte scheint somit für die Zukunft wohl weniger gegeben.

Doch ist für die Leasingbranche nicht nur eine Wettbewerbsintensivierung auf der Anbieterseite zu prognostizieren, sondern es kann auch eine entsprechende Belebung der Nachfragerseite auf den nationalen Leasingmärkten vorhergesagt werden. Betrachtet man nämlich die Entwicklung der deutschen Industrie vor dem Hintergrund einer Ein- führung der Euro-Währung, so kann letztere helfen, die grundsätzliche DM-aufwertungs- bedingte Wettbewerbsschwäche der deutschen Industrie zu mildern. Zum einen können mit Einführung der gemeinsamen Währung innerhalb der Währungsunion naturgemäß keine wechselkursbedingten Verzerrungen mehr auftreten, und zum anderen besteht zudem die Möglichkeit, auch außerhalb des Europäischen Währungsraumes die Wettbewerbsschwäche abzumildern, da sich die internationalen Kapitalströme mit Einführung der Euro-Währung innerhalb Europas nicht mehr, wie bislang zu beobachten, auf die D-Mark konzentrieren, sondern auf einen größeren Währungsraum verteilen werden. Abhängig von dem bei Einführung der Währungsunion festgelegten Wechsel- kurs könnte die momentan existente Währungsaufwertungsschwäche der deutschen Industrie dann beseitigt werden. Für deutsche Industrieunternehmen wäre in diesem Fall ein Anstieg ihres Exportvolumes aufgrund der Intensivierung ihres innergemeinschaft- lichen, aber auch ihres außergemeinschaftlichen Handels zu prognostizieren, so daß sie

— vor dem Hintergrund, daß Leasingleistungen als eines der Finanzierungsinstrument des Exportes anzusehen sind — einen — in seinem Ausmaß allerdings kaum genauer

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quantifizierbaren — Aufschwung für die Leasingbranche stützen könnten. So ist insbe- sondere denkbar, daß das Bemühen exportorientierter Hersteller von Investitionsgütern um eine Förderung ihres internationalen Absatz eine zusätzliche Nachfrage nach Leasingleistungen auslöst und zudem die Internationalisierung der Leasingbranche begünstigt.

Als weitere Auswirkungen, die mit der Einführung der Europäischen Währungsunion einhergehen, sind ökonomisch-rechtliche Unsicherheiten, die als potentielle Problem- bereiche mit dem Übergang der nationalen Währungen zum Euro einhergehen, seitens der Leasinggesellschaften zu berücksichtigen. Besonders problematisch, da bislang nicht abschließend gesetzlich geregelt, scheint die vertragliche Gestaltung derjenigen Finanzdienstleistungsverträge allgemein und Leasingverträge im besonderen zu sein, die über den Beginn der zweiten Phase der Währungsunion hinausreichen. Nach § 242 BGB ist nämlich bei tiefgreifenden ökonomischen Veränderungen eine Vertragsauflösung seitens der Vertragsparteien grundsätzlich möglich. Fraglich ist, inwieweit die Umstellung der nationalen Währungen auf den Euro eine ökonomisch oder rechtlich tief- greifende Änderung darstellt; im Maastrichter Vertrag ist dies (wie manches andere) bis- lang nicht abschließend geregelt.

Momentan umstritten ist deshalb, ob für Finanzdienstleistungsverträge mit Festzins- vereinbarungen und damit auch für Leasingverträge eine mittelbare — eine unmittelbare Beeinflussung wäre lediglich bei variablen Zinsvereinbarungen gegeben — wirtschaftliche Beeinflussung des Vertrages anzunehmen ist, wenn der Vertragszins durch das mit Einführung des Euros geänderte Zinsniveau nicht mehr mit dem Marktzins in Beziehung steht, der sich ohne die Einführung der Währungsunion ergeben hätte, und dies als tiefgreifende ökonomische Veränderung eine vorzeitige Auflösung von Leasing- verträgen ermöglicht. In der Praxis wie auch in der Theorie jedoch scheint eine isolierte Betrachtung der durch die Euro-Einführung bedingten Zinsniveauänderung nicht durch- führbar. In ähnliche Richtung gehend wurden von der Europäischen Kommission für Verbraucherkreditverträge Überlegungen dahingehend angestellt, den Verbrauchern zu Beginn der dritten Stufe der Europäischen Währungsunion ein besonderes Kündigungs- recht ihrer Kreditverträge aufgrund einer Zinsniveauänderung zuzugestehen; inwieweit solche Überlegungen gerechtfertigt sind, sei hier dahingestellt.

Zudem scheinen ob der momentan rechtlich unklaren Situation (Neu-)Verhand-lungen bezüglich einzelner Vertragsbestandteile — insbesondere hinsichtlich der hier enthaltenen Zinssatzregelungen — bei über den Zeitpunkt der Euro-Einführung hinausgehenden Finanzdienstleistungsverträgen unumgänglich. Vertragstypen von besonderer Relevanz

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für Leasinggesellschaften sind hier die zwischen ihnen und den Leasingnehmern abgeschlossenen Leasingverträge; potentiell betroffen aber sind auch sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten der Leasinggesellschaften gegenüber Dritten, bspw.

in Form von Krediten, Guthaben oder Anleihen. Nicht zu unterschätzen ist in diesem Zusammenhang auch die physische Umstellung der Verträge, die grundsätzlich — kommt es nicht noch zu einer anderweitigen gesetzlichen Regelung — alle diejenigen Leasingverträge einer Leasinggesellschaft betreffen wird, die über die Phase der Ein- führung einer gemeinsamen Währung hinausgehen; sollte es in der Praxis tatsächlich zur Vereinbarung neuer Zinssätze kommen, ist zudem im Leasing- wie auch Kreditbereich eine Neuberechnung der verbleibenden Raten notwendig.

Nach dem Gesagten scheint bislang eine Vertragskontinuität im Finanzdienstleistungs- bereich lediglich durch individuelle Verhandlungen, nicht aber mittels bislang existenter gesetzlicher Maßnahmen umsetzbar zu sein; jedoch sind diese Verhandlungen zum einen zeitraubend, zum anderen nicht ohne juristisches Risiko. Zur Beseitigung dieser rechtlichen Unsicherheiten muß es demnach erklärtes Ziel der Leasinggesellschaften — wie auch anderer Finanzdienstleister — sein, auf eine eindeutige gesetzliche Regelung dieses Problemkreises hinzuwirken. Allerdings sei schon hier angemerkt, daß diese Rege- lungen lediglich Gültigkeit für Finanzdienstleistungsverträge zwischen den Mitglied- staaten aufweisen werden; in welcher Weise die maßgebliche Rechtsordnung eines Drittlandes bei der Vertragsumstellung verfährt, kann im Rahmen der Europäischen Union nicht geregelt werden.

Einschneidende Auswirkungen sind mit Einführung der Euro-Währung zudem für die Kapitalmärkte vorherzusagen. So entsteht, nachdem der erste Schritt hierzu bereits am 1.7.1990 kraft der vollständigen Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der damaligen Europäischen Gemeinschaft vollzogen wurde, mit Einführung der Euro-Währung und dem damit einhergehenden Wegfall des innergemeinschaftlichen Wechselkursrisikos ein einheitlicher europäischer Kapitalmarkt, der den bislang existenten Kapitalmarkt an Tiefe, Liquidität wie auch Wettbewerbsfähigkeit übertreffen wird. Für die Leasing- gesellschaften eröffnen sich somit hinsichtlich der von ihnen benötigten Finanzierung neue Möglichkeiten und Chancen. Da die grenzenüberschreitenden Kapitalbeschaffungs- maßnahmen — sofern auf einem einheitlichen europäischen Kapitalmarkt überhaupt noch von grenzenüberschreitenden innereuropäischen Transaktionen gesprochen werden kann

— auf einem gemeinsamen europäischen Finanzmarkt erleichtert werden, ist eine zunehmende Internationalisierung der Finanzierung europäischer Leasinggesellschaften zu erwarten. Auch kann der gemeinsame Kapitalmarkt den bislang vornehmlich national im Finanzierungsbereich tätigen Leasinggesellschaften aufgrund der zunehmenden Zahl

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wie auch Internationalität der ihnen nunmehr offerierten Finanzierungsmöglichkeiten eine erhöhte Flexibilität als auch günstigere Finanzierungskonditionen bieten.

Aber nicht nur im Hinblick auf Volumen, Risikoaspekte und Verlängerung der offerierten Laufzeiten kann der große, einheitliche europäische Kapitalmarkt den Leasing- gesellschaften Chancen bieten. Auch bezüglich der Etablierung von bislang in einigen nationalen Bereichen weitgehend vernachlässigten Finanzierungsmöglichkeiten von Leasinggesellschaften — zu denken ist hier bspw. an die am bundesdeutschen Leasing- markt bisher weitgehend ignorierte Finanzierungsmöglichkeit mittels Asset-backed- securities-Transaktionen (ABS-) — wie auch zur Entwicklung neuer Finanzierungs- möglichkeiten wird der einheitliche europäische Kapitalmarkt den Leasinggesellschaften neue Möglichkeiten bieten und insbesondere bei großen, bonitätsmäßig erstklassigen Leasinggesellschaften eine direkte Finanzierung über den Kapitalmarkt fördern.

Andererseits kann die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung auch die Gefahr einer Verdrängung der Leasinggesellschaften in ihrer Funktion als private Investoren vom Kapitalmarkt aufgrund ausufernder Staatsverschuldung ("crowding out") in sich bergen. Wird unterstellt, daß nach endgültiger Errichtung der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion das derzeit als Konvergenzkriterium von den einzelnen Mitgliedstaaten zu erfüllende Charakteristikum einer in bestimmtem Maße begrenzten Staatsverschuldung voraussichtlich an Relevanz verlieren wird, so birgt dies die Gefahr steigender Zinsen an den Kapitalmärkten. Dieses Szenario scheint nicht unrealistisch, da im Rahmen der EWWU zum einen marktmäßige Sanktionsmaßnahmen weniger Aus- wirkungen als auf den bislang nationalen Märkten aufweisen werden, als auch zum anderen der Beschluß eines "übermäßigen" Defizits, welches dementsprechende Sanktionsmaßnahmen der Europäischen Union rechtfertigt, mit Zweidrittelmehrheit von den Mitgliedstaaten beschlossen werden muß. Bei "ausufernder" Staatsverschuldung sind demnach die Zinsen als so hoch zu prognostizieren, daß sie im Endeffekt von als den privaten Investoren zu subsumierenden Leasinggesellschaften bzw. den Leasingnehmern

— denen die Zinskosten im Rahmen der Leasingraten in Rechnung gestellt werden — nicht mehr getragen werden können und es somit zu einer Verdrängung der Leasinggesellschaften vom Kapitalmarkt kommen kann. Inwieweit dieses "Worst-case- Szenario" allerdings Gültigkeit für die Praxis aufweisen wird, muß heute noch dahingestellt bleiben.

Wie im vorhergehenden gezeigt wurde, wird die Einführung einer einheitlichen europäischen Währung "Euro" einschließlich der hiermit einhergehenden Änderungen auf den bislang national dominierten Leasingmärkten wie auch auf den für die Leasing-

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branche indirekt Relevanz aufweisenden Kapital- und Industriegütermärkten trotz der bisher verhaltenen innereuropäischen Entwicklung im Leasingbereich eine Reihe potentieller Vorteile, aber auch Probleme und Risiken mit sich bringen. Erkennen die Leasinggesellschaften ihre Chancen wie auch ihre Probleme frühzeitig, so können sie erstere mittels aktiver Marktbearbeitungsstrategien wie auch diesbezüglicher organisato- rischer Maßnahmen nutzen, letzteren mit entsprechenden Strategien effektiv entge- gentreten und somit die Einführung des Euro und damit die weitere Etablierung des gemeinsames Europäischen Marktes zu ihrem Vorteil nutzen. Mit Blick auf die in der Vergangenheit bewiesene Innovationsfreudigkeit der Leasingbranche wie auch auf ihre Anpassungsfähigkeit an neue marktliche Rahmenbedingungen wird diese Branche, indem sie sich ihr immanente Stärken — bspw. in Form einer schnellen Adaption neuer Technologien — zunutze macht, alles in allem auch in Zukunft die pan-europäische Herausforderung meistern können.

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Die Arbeit der Banken bei der Umstellung auf die Euro-Währung; in: Bank und Markt 1996, Heft 5, S. 23 - 30

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Doch kann auch mit Einführung der Euro-Währung und dem hiermit verbundenen Ziel der Unterstützung und Festigung der Europäischen Währungsunion im Leasingbereich nicht von einem gemeinsamen europäischen Markt gesprochen und somit das innerhalb Europas praktizierte intranationale Leasinggeschäft auch weiterhin als grenzenüberschreitendes Leasing betituliert werden. Denn gängige Definitionen grenzenüberschreitender Geschäfte werden an den Kriterien der differierenden Währungssysteme, der differierenden Steuer- sowie Rechtssysteme ausgemacht. Auch wenn mit Einführung der Euro-Währung nun ersteres Kriterium bei intraeuropäsichen Geschäften wegfällt, so bleiben im Leasingbereich zumindest nach bisherigen Erkenntnissen sowohl die differierenden Steuer- als auch Rechtssysteme bestehen, so daß auch weiterhin von grenzenüberschreitenden Leasinggeschäften gesprochen werden kann.

Schon hier sei angemerkt, daß, wenn auch der Binnenmarkt bislang für die Leasing- Branche wenig Veränderungen gebracht hat, mit Einführung der Europäischen Währungsunion sehr wohl Änderungen für die Leasingbranche zu prognostizieren sind, denn selbst wenn das Verhalten der an den Leasingtransaktionen Beteiligten sich auf abwartende Passivität beschränken sollte, werden gesamtökonomische, der Makroökonomie zu subsumierenden Bewegungen auch vor Leasingunternehmen nicht halt machen.

(Angemerkt sei hier, daß auf weitere Ausführungen hinsichtlich der Zinsentwicklung auf den Kapitalmärkten und der damit einhergehenden Auswirkungen auf die Leasingbranche abgesehen wird, da es sich bezüglich der künftigen Zinsentwicklung um äußerste spekulative Prognosen handelt, und diese Ausführungen zudem keinen leasingspezifischen Charakter aufweisen, sondern für sämtliche zinsabhängigen Finanzierungsformen Gültigkeit aufweisen.)

Unter der Prämisse einer bis dahin nicht vollständig umgesetzten Konvergenz der Zinsen (der Maastrichter Vertrag läßt eine Spanne von 200 Basispunkten zu Beginn der dritten Phase zu) besteht grundsätzlich die Gefahr, daß bei einem Mangel entsprechender gesetzlicher Regelungen Leasingnehmer wie auch andere Schuldner in Hochzinsländern versucht sein werden, ihre bislang bestehenden Verbindlichkeiten umgehend auf Euro lauten zu lassen und den hiermit einhergehenden — als Prämisse für die europäischen Hochzinsländer unterstellten — niedrigeren Euro-Zinssatz zur Vertragsgrundlage zu machen. Wohingegen umgekehrt Leasinggeber und andere Kreditgeber aus Währungs- räumen mit relativ niedrigen Zinsen versucht sein könnten, mit unverzüglicher

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Konvertierung ihrer Verträge die hiermit einhergehenden höheren Euro-Zinsen — als Prämisse seien diese für die Niedrigzinsländer unterstellt — verlangen zu können.

Insbesondere vor dem Hintergrund unterschiedlicher Rechtssysteme im gemeinsamen Währungsraum könnte dies zu kostspieligen Rechtsstreitigkeiten führen.

Doch sei hinsichtlich dieses Szenarios angemerkt, daß sowohl die Prämissen bezüglich der Zinsentwicklung für die nationalen Kapitalmärkte in keiner Weise auf gesicherten Erkenntnissen beruhen (können) — so existieren für den bundesdeutschen Kapitalmarkt als Niedrigzins-Währungsraum neben dem hier zugrunde gelegten steigenden Zinsniveau mit Einführung des Euros zudem konträre Prognosen eines im zeitlichen Verlauf sinkenden Zinsniveaus — und auch die Problematik hinsichtlich der Gestaltung von Leasingverträge für Leasinggesellschaften lediglich dann Relevanz aufweist, wenn sie diese im eigenen Bestand halten und nicht, wie in der Praxis zum Großteil üblich, die Forderungen dieser Verträge forfaitiert haben; in diesem Fall wird die Problematik auf das Forfaitierungsinstitut verlagert.

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