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Preiskalkulation von Leasingverträgen von Prof. Dr. Hans E. Büschgen

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Preiskalkulation von Leasingverträgen von Prof. Dr. Hans E. Büschgen

1 Einleitung... 12

2 Die kostenorientierte Preisbestimmung als Kalkulationszinssatz... 12

3 Konstitutive Spezifika einer leasingtypischen Kalkulation... 13

4 Die Kalkulation leasingtypischer Kostenbestandteile im einzelnen...14

4.1 Investitionskosten... 14

4.2 Finanzierungskosten... 16

4.3 Risikokosten... 18

4.4 Gewinnmargen... 20

4.5 Betriebskosten... 21

5 Abschließende Betrachtung...23

Literaturverzeichnis... 24

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1 Einleitung

Mit Blick auf die hohe Marktbedeutung des Leasing in Europa sowie das insbesondere in jüngerer Zeit zu konstatierende signifikante Wachstum des Anteils von Leasing- geschäften an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen mittel- und osteuropäischer Staaten ist die bislang untergeordnete Behandlung betriebswirtschaftlicher Frage- stellungen allgemein sowie einer Preiskalkulation von Leasinggesellschaften im besonderen überraschend. Erscheint doch die Preiskalkulation zum Zweck der Bestimmung von Selbstkosten, Preisuntergrenzen und letztlich den Angebotspreisen als grundlegender Entscheidungstatbestand jeglichen marktorientierten unternehmerischen Handelns. Gegenstand der folgenden Darstellung ist es demnach — die allgemeinen Grundlagen betrieblicher Kalkulation weitgehend voraussetzend — , Besonderheiten und Problembereiche der Kalkulation von Leasingverträgen aufzuzeigen und zu diskutieren;

hierbei erfolgt in Anbetracht des sehr umfangreichen Themenbereichs eine vornehmliche Erörterung der Kalkulation von Mobilienleasing-Verträgen.

2 Die kostenorientierte Preisbestimmung als Kalkulationsansatz

Da die Modelle der klassischen Preistheorie wenig hilfreich zur konkreten Lösung preis- politischer Probleme sind — eine realitätsgetreue leasingtypische Preisabsatzfunktion ist empirisch schwerlich zu ermitteln — , wird im folgenden das Prinzip der kostenorien- tierten Preisbestimmung fokussiert, dessen Ziel die Ermittlung eines Preises für jede zu vermarktende Leistung auf Basis der durch sie verursachten Kosten ist; fehlen darf jedoch auch hier die Berücksichtigung der jeweiligen bilateralen Verhandlungs- und Marktsituation nicht. Dieses Prinzip für die Leasingbranche konkretisierend sind dem- entsprechend Leasingverträge grundsätzlich so zu kalkulieren, daß sämtliche der Leasinggesellschaft im Rahmen einer Leasingtransaktion entstehenden Kosten zuzüglich einer Gewinnmarge durch die planmäßigen als auch außerplanmäßigen Zahlungen des Leasingnehmers oder eines Dritten an die Leasinggesellschaft zurückfließen. In praxi erfolgt diese Rückzahlung vornehmlich in Form der vom Leasingnehmer periodisch zu entrichtenden Leasingraten, deren Zusammensetzung und Gestaltung im folgenden eingehend betrachtet wird. Neben den Leasingraten können zudem weitere Zahlungen des Leasingnehmers an die Leasinggesellschaft vertraglich vereinbart werden; exempla- risch seien hier Mietsonderzahlungen, Mietnebenkosten, Zahlungen bei Vertragsende, Kautionszahlungen usw. angeführt, auf deren explizite Berücksichtigung jedoch —

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gerechtfertigt durch ihren grundsätzlich relativ geringen Anteil an den Gesamterlösen — im folgenden verzichtet wird.

Die konkrete Bestimmung der bei den Leasinggesellschaften anfallenden Kosten je Leasingtransaktion basiert bei diesem Prinzip vornehmlich auf der Ermittlung der totalen oder variablen Stückkosten zuzüglich eines entsprechenden Gewinnzuschlages; der Preisuntergrenze kommt im Rahmen der Ermittlung adäquater Angebotspreise eine zentrale Bedeutung zu: Da in marktwirtschaftlichen Systemen Unternehmen auf Dauer nur bei vollkostendeckenden Preisen eine Existenzberechtigung zukommt, sind als lang- fristige Preisuntergrenze die totalen Stückkosten — d.h. sämtliche im folgenden erläu- terten, der jeweiligen Leasingtransaktion anteilig zuzuordnenden Kostenbestandteile ausgenommen des Gewinnzuschlags — als niedrigster Schwellenwert bei der Bestim- mung der Angebotspreise anzusetzen, was jedoch keinesfalls das Ziel der Durchsetzung einer angemessenen Gewinnmarge auf dem Markt negiert.

3 Konstitutive Spezifika einer leasingtypischen Kalkulation

Wenngleich die Kostenrechnung als Ansatzpunkt jeglicher Kostenbestimmung allgemeinen Grundsätzen folgt, sind der Leasingbranche dennoch die folgenden konstitutiven Spezifika immanent. Leasinggesellschaften als Finanzdienstleistungs- unternehmen — Leasinggesellschaften transformieren mittels Realinvestitionen Geld- mittelkredite in Sachmittelkredite — weisen die diesen Unternehmen grundsätzlich inhärente besondere Relevanz der Gemeinkosten einschließlich der hiermit einher- gehenden Zurechnungsprobleme auf. Da die Abwicklung der — in der Regel vornehmlich mittel- bis langfristigen Charakter aufweisenden — Leasingverträge zudem weitgehend in der Zukunft erfolgt, sind geeignete Prognosen bezüglich der Höhe dieser in Zukunft anfallenden Kosten und Erlöse vorzunehmen, die jedoch ein hohes Unsicherheitspotential aufweisen.

Berücksichtigt werden muß auch der aperiodische Charakter von Leasinggeschäften, aufgrund dessen die Leasinggesellschaft im Zeitpunkt t=0 Vorleistungen mittels einer Investition für den Leasingnehmer aufbringt, die letzterer in Form der Leasingraten periodisch während der Grundmietzeit zurückzahlt. Da Kosten und Erlöse somit in unterschiedlichen Perioden anfallen, bedarf es zur Herstellung ihrer Vergleichbarkeit und Additionsfähigkeit einer Abzinsung auf den Investitionszeitpunkt.

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4 Die Kalkulation leasingtypischer Kostenbestandteile im einzelnen

Im Hinblick auf eine Konkretisierung der kostenorientierten Preisfestsetzung für die Leasingbranche ist im folgenden zu ermitteln, welche Inputfaktoren in welchem Umfang in die Erstellung eines Leasingvertrages eingehen. Zur Systematisierung der Vielzahl der im Rahmen von Leasingtransaktionen benötigten Inputfaktoren unter besonderer Be- rücksichtigung der von ihnen verursachten Kosten ist eine Differenzierung in durch Teil- leistungen des externen finanziell-liquiditätsmäßigen Bereichs bewirkte Wertkosten einerseits sowie durch technisch-organisatorische Teilleistungen verursachte Betriebs- kosten andererseits vorzunehmen. Die Kategorie der Wertkosten umfaßt die durch den Einsatz des monetären Produktionsfaktors wie auch seiner Transformation in Leasing- vermögen entstehenden Kosten. Die Kategorie der Betriebskosten beinhaltet dagegen die durch sachliches und räumliches Zusammenwirken der elementaren Produktionsfaktoren wie auch des dispositiven Faktors bewirkten Kosten. Im einzelnen sind letzterem Bereich die Personal- und Sachkosten zuzurechnen, während erstere Kategorie die auch für Banken bekannten typischen Wertkosten in Form der Finanzierungskosten, der Risiko- kosten sowie der Gewinnmarge und zudem die Investitionskosten des Leasingobjekts umfaßt, letztere aufgrund der spezifischen seitens der Leasinggesellschaft zu erbringenden Wertleistung in Form der Nutzungsüberlassung der Leasingobjekte — quasi als Transformation des Geldkredites via Realinvestition in einen Sachkredit.

4.1 Investitionskosten

Beginnend mit den Gesamtkosten einer Investition, die der Leasinggesellschaft bei An- schaffung des einzelnen Leasingobjektes entstehen, ist zu konstatieren, daß dieser Kostenbestandteil die zentrale Ausgangsgröße für die Ermittlung der Leasingraten darstellt. Hierbei nehmen den — mit Abstand — größten Teil der Investitionskosten bei mobilen — wie auch bei immobilen — Leasingobjekten die ursprünglichen Anschaf- fungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich deren Nebenkosten ein; exemplarisch für letztere Kategorie seien Transport- oder Montagekosten sowie Kosten der Überführung und Zulassung von Kraftfahrzeugen angeführt. Wird diese Summe um eventuell gewährte Rabatte und Skonti des Herstellers bzw. Händlers — in praxi werden diese in der Regel an den Leasingnehmer weitergeleitet — verringert, so errechnen sich daraus die Gesamtinvestitionskosten. Unter weiterer Berücksichtigung eventueller Mietson- derzahlungen, einer von der Leasinggesellschaft ggf. gewährten Bonusverrechnung, Zinsen für die Anzahlungen und Zwischenfinanzierungen sowie ggf. gewährter und von

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der Leasinggesellschaft direkt vereinnahmter Investitionszulagen des Staates gelangt man zu der Einzelkostencharakter aufweisenden Mietbemessungsgrundlage, die bei Teilamortisationsverträgen unter Berücksichtigung eines entsprechend kalkulierten Rest- wertes als Ausgangspunkt zur Berechnung der Leasingraten auf die Perioden der Grundmietzeit zu verteilen ist.

Ermittlung der Mietbemessungsgrundlage:

Leasingraten als periodisch zu leistender Anteil an der Amortisation des Kapitals, das die Leasinggesellschaft für den Kauf des Leasingobjektes eingesetzt hat; aufgrund der sehr geringen Eigenkapitalquoten bei Leasinggesellschaften handelt es sich hierbei im Grunde um den periodischen Beitrag des Leasingnehmers zur Tilgung des von der Leasing- gesellschaft aufgenommenen Fremdkapitals. Die definitive Bestimmung des Amortisa- tions- bzw. Tilgungsanteils des Leasingnehmers im Rahmen der Kalkulation kann grundsätzlich in linearer, degressiver wie auch progressiver Abschreibungsform Verwendung finden. Jedoch sind in praxi die hierfür relevanten rechtlichen als auch steuerlich anerkannten Regelungen zu berücksichtigen; in Deutschland z.B. erfolgt die

+ Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten brutto + Anschaffungsnebenkosten

- Rabatte / Skonti

= Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten netto (Gesamtinvestitionskosten) - Mietsonderzahlung

- Bonusverrechnung

+ Zinsen f. Anzahlungen u. Zwischenfinanzierungen - eventuell Investitionszulage

= Mietbemessungsgrundlage

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Abschreibung nach den steuerlichen Vorschriften hinsichtlich der Absetzung für Abnut- zung (AfA), den gemäß § 7 EStG steuerlich anerkannten Abschreibungsmethoden.

Angesichts des relativen Anteils dieses Kostenfaktors an den gesamten Leasingraten ist zu konstatieren, daß die Kalkulation von Leasingverträgen somit entscheidend geprägt wird von der Höhe der Investitionskosten und der hiermit eng einhergehenden Bestim- mung der Restwerte wie auch von der Dauer der Grundmietzeit. Zudem ist die seitens des Leasingnehmers gewünschte Form des Leasingratenverlaufs bei der Bestimmung des Investitionskostenanteils pro Leasingrate zu berücksichtigen, die z.B. Unternehmen aus Branchen mit hohen Anlaufverlusten oder saisonal stark schwankenden Ertragsverläufen neben den gängigen Möglichkeiten — wie gleichbleibenden Leasingraten oder linearen Erhöhungen der periodischen Ratenzahlungen — zudem die Berücksichtigung ihrer spezifischen Situation in Gestalt leasingratenfreier Perioden zu Beginn und/oder während der Grundmietzeit offeriert.

4.2 Finanzierungskosten

Neben den periodischen Beiträgen des Leasingnehmers zur Amortisation des eingesetzten Kapitals bedarf es im Rahmen der Kalkulation von Leasingraten zudem der Berücksichtigung der den Wertkosten zu subsumierenden, der Leasinggesellschaft aus dem Einsatz des zur Finanzierung entsprechender Leasingobjekte eingesetzten Kapitals entstehenden Kosten. Diese letztlich vom Leasingnehmer in Form des Verzinsungsanteils zu tragenden Kosten bedürfen aus didaktischen Gründen einer Separierung, gehen jedoch eng mit dem aus der Amortisation der Investitionskosten resultierenden Tilgungsanteil einher. Bei Vollamortisationsverträgen kann die Leasinggesellschaft aufgrund der vollständigen Amortisation der Kosten während der Grundmietzeit den vollen Kapital- dienst, d.h. die gesamte Tilgung und Verzinsung des aufgenommenen Kapitals aus den Leasingraten leisten; der Amortisations- und Tilgungsanteil der Leasingraten entspricht hierbei aufgrund der Übereinstimmung von Finanzierungs- und Grundmietzeitraum einerseits sowie einem Restwert von Null andererseits dem Kapitaldienst der Leasinggesellschaft für die Finanzierung in Form eines Annuitätendarlehens. Bei Teil- amortisationsverträgen dagegen werden die Anschaffungskosten lediglich anteilig — in Höhe des realen Wertverzehrs — während der Grundmietzeit abgedeckt; bedeutsam ist in diesen Fällen der kalkulierte Restwert, der zum Ende der Grundmietzeit als Restschuld besteht. Im Vergleich zu Vollamortisationsverträgen ist bei dieser Vertragsvariante ein leicht erhöhter Finanzierungskostenanteil zu konstatieren, da hier die in den Leasingraten

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enthaltenen anteiligen Amortisationsanteile eine geringere Höhe als die von Vollamortisationsverträgen aufweisen und somit aufgrund des geringeren Tilgungsanteils ein höheres Kapital längerfristig in der Grundmietzeit gebunden ist.

Problembereiche kann die konkrete Bestimmung der Finanzierungskosten, die einer grundlegenden Unterscheidung in Fremdkapitalkosten einerseits sowie in kalkulatorische Eigenkapitalkosten andererseits bedürfen, beinhalten. Wenngleich Leasinggesellschaften zwar nicht aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen zur Eigenkapitalunterlegung ihrer Geschäfte verpflichtet sind, sprechen doch grundsätzlich finanzwirtschaftliche Überlegungen für die Unterhaltung eines als branchentypisch anzusehenden und über die rechtsformspezifischen Vorschriften hinausgehenden Mindesteigenkapitalvolumens.

Diesen Überlegungen zufolge sind alle Leasingtransaktionen mit anteiligen Eigenkapital- kosten zu unterlegen, obschon diese kalkulatorischen Kosten aufgrund der in praxi sehr geringen Eigenkapitalquoten bei Leasinggesellschaften aus Vereinfachungsgründen ohne differenzierte Kalkulation mit dem ermittelten Fremdkapitalkostensatz angesetzt werden können.

Hinsichtlich der konkreten Ermittlung der Fremdfinanzierungskosten ist im Mobilien- leasingbereich eine Finanzierung der einzelnen Transaktionen innerhalb bestimmter Kreditkontingente zu beobachten, die einer eindeutigen Zuordnung der Finanzierungs- bestandteile zu den entsprechenden Leasinggeschäften zuwider läuft — eine Ausnahme bildet die objektbezogene Finanzierung von Großprojekten — ; es besteht die Not- wendigkeit der Ermittlung durchschnittlicher Fremdkapitalkosten. Als herkömmliches Instrument dafür ist in diesem Zusammenhang die aus dem Bankenbereich stammende Pool-Methode anzuführen, welche, die gesamte Passivseite einer Leasinggesellschaft als Pool oder Fonds von Finanzierungsmitteln interpretierend, die hieraus ermittelte durch- schnittliche Verzinsung aller aufgenommenen Mittel zur Bestimmung der Kosten der Fremdkapitalbeschaffung eines einzelnen Leasinggeschäfts heranzieht. Unter Be- rücksichtigung der maßgeblichen Kritik an dieser Methode — die Ermittlung eines laufzeitunabhängigen Zinssatzes und hieraus resultierender beachtlicher Ungenauigkeiten

— teilt die Schichtenbilanz dagegen die Leasinggeschäfte einerseits sowie die aufgenommenen Mittel andererseits entsprechend ihrer verbleibenden Grundmietzeiten bzw. Zinsbindungsfristen auf, wobei für jede Schicht die durchschnittlichen Finanzie- rungskosten ermittelt und der Kalkulation der Leasingraten zugrunde gelegt werden;

gleichwohl erfolgt auch bei dieser Methode die Kalkulation auf der Basis eines durch- schnittlichen — und damit Ungenauigkeiten bergenden — Finanzierungskostensatzes.

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Als besser geeignet zur Kalkulation von Leasingraten erscheint die aus dem Banken- bereich bekannte Marktzinsmethode, die auf der Bestimmung alternativer laufzeitabhängiger Marktzinssätze — quasi Opportunitätszinsen einer möglichen Anlage- oder Refinanzierungsalternative gleicher Laufzeit am Finanzmarkt — basiert, wobei diese, ausgehend von festen Leasingraten als konstantes Merkmal in die Kalkulation eingehen. Konkretisierend sei jedoch angemerkt, daß — den Leasingvertrag als Festzinsposition mit veränderlicher Kapitalbasis definierend — nicht der alternative Marktzins für den Zinsbindungszeitraum, sondern eine aus n — als Anzahl der der Grundmietzeit entsprechenden Monate — Einzelanlageopportunitäten unterschiedlicher Fristigkeit zu ermittelnde Gesamtopportunität Eingang in die Kalkulation findet. Jedoch kann sich deren Ermittlung problematisch gestalten, bspw. wenn sinnvolle, stets mögliche Anlage-Opportunitäten am Geld- und Kapitalmarkt nicht eindeutig bestimmbar sind.

Auch ist bei einer Opportunitätszinsbestimmung zu berücksichtigen, daß bei der in der Leasingbranche dominierenden Refinanzierungsform der Forfaitierung von Leasing- forderungen dem im Rahmen des Forfaitierungsgeschäfts in Rechnung gestellten Abzinsungsfaktor nicht ohne weiteres ein entsprechender — üblicherweise risikoloser — Marktzins gegenübergestellt werden kann. Der Forfaitierungsabschlag enthält nämlich neben den Finanzierungskosten zudem Risikokosten für den regreßlosen Ankauf der Forderungen und damit insbesondere für die Übernahme des Leasingnehmer-Bonitäts- risikos seitens der forfaitierenden Bank; hier ist eine Separierung der einzelnen Komponenten des Abschlags sowie eine Berücksichtigung im Rahmen der entsprechenden Kostenkategorien vorzunehmen.

4.3 Risikokosten

Die Kalkulation von Leasingverträgen umfaßt weiter die Berücksichtigung von Kosten zur Absicherung der den Leasingtransaktionen inhärenten Risiken, die neben den Ausfall- risiken in Gestalt der Bonitäts- und Objektrisiken zudem finanzierungsbedingte Risiken sowie Risiken rechtlicher Art umfassen. Im Rahmen des Management dieser Risiken können die Leasinggesellschaften über eine Vielzahl von Ansatzpunkten und Instrumenten zur Absicherung verfügen, deren umfassende Erläuterung jedoch den Rahmen sprengen würde.

Exemplarisch angeführt sei hier die bei der Kalkulation von Leasingraten zu berücksich- tigende Bestimmung von Risikoprämien zur Absicherung der bei Leasingtransaktionen

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besondere Relevanz aufweisenden Objekt- und Bonitätsrisiken; die durch diese Risiken induzierten, lediglich ex post quantifizierbaren Zahlungsausfälle werden somit durch zuvor vereinnahmte Standard-Risikoprämien in die Kalkulation einbezogen. Die Höhe dieser Risikoprämien orientiert sich in praxi an den im Einzelfall von der Leasing- gesellschaft zu tragenden Risiken und basiert insbesondere auf mittels statistisch- technischer Verfahren ermittelten Erfahrungswerten.

So bedarf es zur Konkretisierung dieser Risikokosten in einem ersten Schritt der Bildung von Risikoklassen mit einheitlicher Risikoprämie, wobei eine Klassifizierung der Risiken ausschließlich dann zu befürworten ist, wenn die zu bildenden Risikoklassen eine ange- messene interne Homogenität wie auch eine ausreichende Heterogenität zueinander auf- weisen und zudem unterschiedlich hohe Ausfallraten erwarten lassen. Ansatzpunkte der Klassifizierung können Vertragsarten, Objektarten sowie Bonitäten der Leasingnehmer darstellen. In praxi dominiert die Bildung von Risikoklassen basierend auf der Bonität der Leasingnehmer, wobei neben der ursprünglichen Leasingnehmer-Bonität in diesem Rahmen zudem die Werthaltigkeit des Leasingobjektes sowie eine eventuelle Besicherung zu berücksichtigen sind. Ist dies erfolgt, so bedarf es in einem weiteren Schritt der Bestimmung konkreter Risikoprämien für die entsprechenden Risikoklassen, wobei hier in der Regel eine Ausfallrate aus vergangenheitsbezogenen Daten ermittelt wird, die in Prozent des Anschaffungswertes Eingang in die Kalkulation finden; ent- sprechend weisen Risikoklassen mit „einwandfreien“ Leasingverträgen keine Risiko- prämie, Risikoklassen mit stark ausfallgefährdeten Verträgen jedoch eine hohe Prämie auf.

Ferner ergibt sich eine Beeinflussung der Virulenz wie auch des Ausmaßes dieser Risiken durch die zugrundeliegende Leasing-Vertragsart, so daß auch diese im Rahmen einer adäquaten Bestimmung der Risikoprämien zu berücksichtigen ist. Festzustellen ist z.B.

eine tendenzielle Erhöhung des Leasingnehmerbonitätsrisikos bei Teilamortisations- verträgen im Vergleich zu Vollamortisationsverträgen, da bei ersterer Vertragsart eine spätere Tilgung der der Leasinggesellschaft entstehenden Kosten erfolgt und hierdurch insbesondere die Gefahr besteht, daß der Leasingnehmer am Ende der Grundmietzeit nicht in der Lage ist, die kalkulierten Restkosten zu tragen.

Auch ist bei der Kalkulation von Risikokosten auf die Überwälzung von Risiken seitens der Leasinggesellschaften auf Dritte als weiteres Instrument des Risikomanagement zu verweisen. Exemplarisch angeführt sei in diesem Zusammenhang die Übertragung von Risiken auf hierfür spezialisierte Versicherungsunternehmen. Die in diesem Zusammen- hang entstehenden Kosten in Form von Versicherungsprämien werden grundsätzlich

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nicht bei der Kalkulation der Leasingraten an sich berücksichtigt, sondern dem Leasing- nehmer seitens der Leasinggesellschaft — sofern diese Verträge überhaupt von der Leasinggesellschaft und nicht vom Leasingnehmer selbst abgeschlossen werden — als explizit ausgewiesene Nebenkosten in Rechnung gestellt. Als weitere Ausprägung der Überwälzung von Risiken auf Dritte sei hier auf die bereits bei der Erläuterung der Finanzierungskosten angeführten Forfaitierung der Leasingraten verwiesen, durch die — neben ihrer ursprünglichen Refinanzierungsfunktion — zudem das Leasingnehmer- bonitätsrisiko von der Leasinggesellschaft auf die forfaitierende Bank transferiert wird;

der neben den Finanzierungskosten im Forfaitierungsabschlag enthaltene Risikokosten- anteil muß dementsprechend im Rahmen der Risikokostenkalkulation Berücksichtigung finden.

4.4 Gewinnmarge

Weiter beinhaltet die marktwirtschaftlich orientierte Preisbestimmung von Leasing- verträgen die Berücksichtigung einer angemessenen Gewinnmarge für die Leasing- gesellschaft. Jedoch wird deren Ermittlung bestimmt durch die geschäftspolitisch subjektiven Entscheidungen der jeweiligen Leasinggesellschaft, die im einzelnen nicht ohne weiteres nachvollziehbar sind. Verwiesen sei insbesondere im Hinblick auf die Durchsetzbarkeit dieses Bestandteils der Leasingraten — bei Ermittlung der langfristigen Preisuntergrenze als niedrigster Schwellenwert zur Bestimmung der Angebotspreise wird die Gewinnmarge mit Null angesetzt — allerdings auf die hier zu berücksichtigenden marktdeterminierten Einflußfaktoren: Inwieweit die von der Leasinggesellschaft fest- gesetzte Marge am Markt Durchsetzung finden kann, ist von der allgemeinen Marktsituation als auch der Verhandlungsmacht des entsprechenden Vertragspartners abhängig; mit Blick auf die hohe und auch weiterhin wohl zunehmende Wett- bewerbsintensität auf den Leasingmärkten sind hier lediglich sehr enge Spielräume für die Leasinggesellschaften zu erwarten.

4.5 Betriebskosten

Neben den bislang behandelten, den Wertkosten zu subsumierenden Kostenelementen beinhalten die Leasingraten zudem eine Marge zur Abdeckung der anfallenden Betriebs- kosten, die in praxi jedoch oftmals nicht exakt ausgewiesen, sondern zusammengefaßt

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mit den Risikokosten sowie der Gewinnmarge in Prozent p.a. — ähnlich wie der Refinanzierungszinsanteil in der Kalkulation von Leasingraten — Berücksichtigung findet. Bestandteile dieser Kostenkategorie sind neben den dominierenden Personal- kosten in Form von Gehältern und Sozialleistungen zudem die sonstigen Gemeinkosten in Form von Raum-, EDV-Kosten u. dgl., durch das Leasingobjekt verursachte Steuer- belastungen sowie ggf. Kosten für Serviceleistungen im Rahmen von Full-Service- Leasing-Verträgen. Erwähnt sei jedoch, daß entsprechend dem institutsspezifischen Aufbau der Kalkulation jedes Leasingunternehmens die hier angeführten Kosten teilweise nicht in die im Rahmen der Leasingratenkalkulation zu berücksichtigende Betriebs- kostenmarge eingehen, sondern diese auch über Mietnebenkosten in die Kalkulation von Leasingverträgen einbezogen werden können.

Hinsichtlich des bei einzelnen Leasingtransaktionen typischen Kostenverlaufs ist eine in der Anfangsphase des Leasingvertrags überdurchschnittlich hohe Betriebskosten- belastung zu konstatieren, während die nachfolgenden Perioden der Grundmietzeit ver- gleichsweise niedrige Kosten aufweisen; erst mit Verwertung des Leasingobjekts oder Abschluß entsprechender Anschlußverträge zum Ende der Grundmietzeit fallen wiederum höhere Betriebskosten an. Unter Berücksichtigung dieser leasingspezifischen Besonderheit sind die Betriebskosten nicht nach herkömmlichen kostenrechnerischen Gliederungskriterien wie bspw. Einzel- und Gemeinkosten, fixe und variable Kosten oder Personal-, Material- und Sachkosten, sondern entsprechend ihres zeitlichen Anfalls zu strukturieren in Anlaufkosten einerseits sowie Zukunftskosten andererseits. Ersterer Kategorie sind sämtliche bis zum Vertragsbeginn entstehenden Kosten zu subsumieren wie z.B. die der Akquisition, Antragsprüfung und -abwicklung; letzere Kategorie umfaßt die allgemeinen, nach Vertragsbeginn anfallenden Betriebskosten wie z.B. die der Bestandsverwaltung und abschließenden Verwertung des Leasingobjekts.

Mit Blick auf die Zukunftskosten sind erhebliche Prognoseprobleme auszumachen, die insbesondere resultieren aus einer hinreichend genauen Abschätzung bezüglich der Entwicklung der Betriebskosten für die Dauer der Grundmietzeit. Die aus der Relation Laufzeitkosten zu Bestandsmenge ermittelten Stückkostensätze sind nicht ohne Berücksichtigung zukünftiger Veränderungen auf die neuen Geschäftsjahre zu übertragen. So können bspw. hohe Inflationsraten zu einem unerwarteten Anstieg der Betriebskosten führen, die jedoch bereits bei Vertragsabschluß vertraglich festgelegt wurden; eine nachträgliche entsprechende Änderung der Leasingraten ist lediglich bei Vereinbarung einer diesbezüglichen Anpassungsklausel möglich.

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Wenngleich die Anlaufkosten als reale Kosten ohne größeren Aufwand von der Kosten- rechnung in die Kalkulation übernommen werden können, so treten bei dieser Kosten- kategorie anders geartete Problembereiche auf. Basierend auf der wertmäßigen Dominanz der Anlaufkosten des Neugeschäfts ist ein zusätzlicher Finanzbedarf der Leasinggesellschaften in Höhe der anfallenden Anlaufkosten zu konstatieren. Lösungs- ansatz des Problems ist die Vereinbarung erhöhter Erstmieten mit den Leasingnehmern;

ist dies seitens der Leasinggesellschaft nicht durchsetzbar, sind entsprechende zusätzliche Zinsaufwendungen bei der Kalkulation der Leasingraten zu berücksichtigen.

Signifikanter Problembereich der dienstleistungsspezifisch relativ hohen Betriebskosten ist zudem die verursachungsgerechte Verteilung der weitgehend Gemeinkostencharakter aufweisenden Betriebskosten, die in praxi oftmals ungeachtet ihrer variablen oder fixen Ausprägung in die Kostenstellenrechnung eingehen. In „klassischer Manier“ werden die Betriebskosten hierbei einzelnen Kostenstellen zugerechnet, in einem weiteren Schritt — der Kostenträgerstückrechnung — werden diese auf die einzelnen Leasingverträge verteilt; doch wird auch in der Leasingbranche neueren Verfahren wie der Standard- einzelkostenrechnung oder Prozeßkostenrechnung Beachtung geschenkt. Um die Betriebskosten der Kostenstellen auf die einzelnen Leasingverträge zu verteilen, sind möglichst verursachungsgerechte Bezugsgrößen zu eruieren. Hierfür existiert die Möglichkeit der Anwendung einer stückabhängigen, die Anzahl der Leasingverträge berücksichtigenden sowie einer wertabhängigen, das Vertragsvolumen betrachtenden Methode. Empfehlenswert ist die Anwendung der stückabhängigen Kostenermittlung für operationale Kostenstellen in den Bereichen Buchhaltung, Zahlungsverkehr, EDV usw.

Die das Vertragsvolumen berücksichtigende Methode dagegen ist für alle Bereiche geeignet, in denen mit steigender Losgröße eine steigende Arbeitsleistung einhergeht.

Besondere Probleme bereitet hier jedoch die Existenz nicht-proportionaler Kosten, die sich manifestiert in der Tatsache, daß Leasingverträge mit kleinen Volumina relativ höhere Betriebskosten verursachen als solche mit großen Volumina; in diesen Fällen bedarf es der Ermittlung von Äquivalenzziffern, die die Relation zwischen Vertragshöhe und Kostenverursachung hinreichend genau darlegen.

5 Abschließende Betrachtung

Wie die Ausführungen gezeigt haben, ist die Preiskalkulation von Leasingverträgen eine vielschichtige, mannigfaltige Problembereiche beinhaltende Thematik, denen hier nur in ausgesuchten Bereichen Rechnung getragen werden konnte.

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Hinweisen aber ist abschließend nochmals — abstrahierend von Detail-Problemen einzelner Kostenbestandteile — auf die Relevanz einer adäquaten, die aufgezeigten Problembereiche angemessen berücksichtigenden Preiskalkulation, die letztlich als Grundlage jeglichen marktorientierten Handelns dient. Leider ist in der Praxis immer wieder eine Preisfestsetzung derart zu finden, daß Leasinggesellschaften aufgrund

„schwieriger“ Marktsituationen auf eine 100%ige Amortisation ihrer Kosten über die in den Leasingverträgen vereinbarten Zahlungen des Leasingnehmers — die konkrete Berechnung dieser Leasingverträge erfolgt ohne adäquate Berücksichtigung der Betriebs- und Risikokosten sowie der Gewinnmarge — verzichten. Hierbei hegen sie die Hoffnung, das Leasingobjekt nach der Grundmietzeit derart zu veräußern, daß der erzielte Wert dem noch nicht amortisierten Betrag entspricht. Die Offerierung solcher Konditionen basiert zudem auf der Erwartung weiterer Geschäftsabschlüsse, die sich gerade im klein- und mittelständischen Bereich jedoch oftmals als trügerisch erweisen.

Diese Preisfestsetzung ist als unternehmenspolitisch gefährlich einzustufen, da hierbei die langfristige Rentabilität der Leasinggesellschaften nicht gesichert ist; dies ist lediglich im Rahmen einer vertraglich garantierten Vollkostendeckung möglich.

Vor dem Hintergrund, daß spektakuläre Zusammenbrüche in der Leasingwirtschaft nicht ausschließlich aus leichtfertigen Bonitätsprüfungen, sondern oftmals gerade auch aus einer fehlenden oder aber mangelhaften Kalkulation resultieren können, sollte bei jeder Kalkulation beachtet werden, daß jede Leasingtransaktion ihren Preis hat, der kalkulatorisch adäquat zu unterlegen ist.

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Literatur

Balzereit, Reinhard:

Kalkulation von Mobilien-Leasing-Verträgen, Vortrag anläßlich des Kalku- lationsseminars des BDL am 26.11.1986 in Köln.

Bauer, Christoph:

Zur Kalkulation von Leasingraten, in: Der Betrieb Spezial, 1990, Nr. 7, S. 14 - 19.

Blödorn, Niels:

Integriertes Rechnungswesen von Leasinggesellschaften, Frankfurt 1996.

Gabele, Eduard und Kroll, Michael:

Leasingverträge optimal gestalten, Wiesbaden 1995.

Schrader, Eckhard:

Ein betriebswirtschaftliches Modell für das Mobilien-Leasing, in: Hagenmüller, K. u. Eckstein, W. (Hrsg.): Leasing-Handbuch für die betriebliche Praxis, Frankfurt 1992, S. 99 - 127.

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Gemeinkosten, Einzelkosten, konkrete Kostenzurechnung erläutert; nicht auf variable und fixe Kosten eingegangen ⇒ i.O.lt. Dr. Böhner

variable Kosten nicht in Preisuntergrenze einbeziehen (Schierenbeck S. 272); voll- kostenorientierte Preiskalkulation wichtig bei Bestimmung des unteren Schwellenwertes für langfristig erzelbaren DurchschnittsPreis ⇒ i.O.lt. Dr. Böhner

!!!Planungsrechnung; Plankalkulation, da in Lsgraten Annahmen über zukünftige Kosten, die über gesamte LZ des Vertrages entstehen ⇒ Plankalkulation erforderlich, um diese Plankosten in Lsgraten einzubeziehen (Bauer, S. 14)

!!!Nachgeschäft !!!

!!!nur Betriebskosten gehen in Kostellenrechnung ein, da Kostercht nur für eine Palnperiode durchgeführt wird, die Wertkosten aber u.a. von der Laufzeit der Leasing- verträge abhängen⇒ werden in getrennten Rechnungen auf Kostenträger verteilt (Bauer, S. 14); Einzelkosten gehen nicht in Kostenrechnung ein; aber nicht alle Wertkosten sind Einzelkosten, auch hier gibt es Gemeinkosten (bspw. Finanzierungskosten und Risiko- kosten)

(LG keine Fristentransformation ⇒ Leasingvertrag und Refinanzierungsgeschäft zusammen zu kalkulieren; Blödan, S. 409 ff.)

(Da Leasinggesellschaften in praxi lediglich selten in die Übernahme von Zinsänderungs- risiken einwilligen, kommt der Berücksichtigung einer Abgeltung von Risikokosten dieser Art mittels einer spezifischen Risikoprämie in der Leasingbranche lediglich eine sehr geringe Bedeutung zu.)

Referenzen

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