• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "11. Interdisziplinäre Sommer-Seminarwoche für Medizin in Davos 26. Juli bis 1. August 1997" (16.05.1997)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "11. Interdisziplinäre Sommer-Seminarwoche für Medizin in Davos 26. Juli bis 1. August 1997" (16.05.1997)"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

A-1372

B E K A N N T G A B E N D E R H E R A U S G E B E R

(68) Deutsches Ärzteblatt 94, Heft 20, 16. Mai 1997

K A S S E N Ä R Z T L I C H E B U N D E S V E R E I N I G U N G B U N D E S Ä R Z T E K A M M E R

Mitteilungen

Klarstellung: Impfungen durch Frauenärzte

In Anbetracht unzutreffender Auslegungen von Verlautbarungen der Kas- senärztlichen Bundesvereinigung in der Diskussion über Impfungen durch Ärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe halten die Kassenärztliche Bundesvereini- gung und die Bundesärztekammer eine Richtigstellung für erforderlich.

Der Berufsverband der Frauenärzte, medizinische Fachgesellschaften sowie ein Impfstoffhersteller plädieren seit dem letzten Jahr dafür, Frauenärzte in Impfmaßnahmen mit einzubeziehen.

Auf der Grundlage der Ausführungen der Bundesärztekammer zum ärztli- chen Berufsrecht hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung mitgeteilt, daß das propagierte Programm zur Durchführung von Impfungen durch Frauenärzte auf Bedenken stößt, weil dies die Abgrenzung der Gebiete nach der (Muster-)Wei- terbildungsordnung überschreitet.

Nach Überprüfung, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung und der (Muster-)Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung Impfungen regelmäßig durchführen kann, ohne den Grundsatz der Gebietsbe- schränkung zu verletzen, kam die Bundesärztekammer zu folgendem Ergebnis:

Gemäß der Definition der (Muster-)Weiterbildungsordnung in der Fassung des 95. Deutschen Ärztetages 1992 muß sich der Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung auf die dort ange- führten Leistungen seines Gebietes beschränken. Es bestehen somit berufsrecht- liche Bedenken, daß Gynäkologen Impfungen in dem Umfang durchführen, wie es in verschiedenen Veröffentlichungen und Broschüren propagiert wird.

Die weitergehenden Erläuterungen unter Inhalt und Ziel der Weiterbildung in der Frauenheilkunde sowie in den Richtlinien über den Inhalt der Weiterbil- dung enthalten an keiner Stelle Impfen als Weiterbildungsgegenstand, so daß dieses für das Gebiet Frauenheilkunde und Geburtshilfe gebietsfremd ist.

Impfungen sind dem Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe im Rahmen der Definition des Gebiets und der Weiterbildungsinhalte, die unter Inhalt und Ziel der Weiterbildung aufgeführt sind, insofern zugänglich, als hierfür der Zu- sammenhang mit der Gebietsdefinition und den Weiterbildungsinhalten gegeben ist. Dies betrifft derzeit lediglich die Röteln-Impfung.

Die anderen gewünschten Impfungen haben keinen kausalen Bezug zum in der (Muster-)Weiterbildungsordnung beschriebenen Gebiet der Frauenheilkun- de und Geburtshilfe, sondern stellen allgemeine Schutzimpfungen vor Erkran- kungen dar, die anderen Gebieten der Weiterbildungsordnung zuzuordnen sind wie der Allgemeinmedizin, der Inneren Medizin und der Kinderheilkunde. Es ist darüber hinaus auch kein Hindernis bekannt, daß Impfungen durch diese Arzt- gruppen für den angesprochenen Personenkreis nicht in ausreichendem Umfang erbracht werden könnten.

In erster Linie aber stehen der allgemeinen Befugnis zur Durchführung von Schutzimpfungen berufsrechtliche Hindernisse entgegen. So unterstützenswert die Verbesserung der Durchimpfung der Bevölkerung auch ist, kann dies kein Anlaß sein, den berufsrechtlichen Grundsatz der Gebietszugehörigkeit ärztlicher Leistungen zu verlassen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat keine Möglichkeit, berufsrechtliche Regelungen zu treffen und kann von diesen Regelungen auch nicht abweichen. N

Die Deutsche Akademie für Medizi- nische Fortbildung und Umweltmedizin veranstaltet in Zusammenarbeit mit der

Bundesärztekammer und der Öster- reichischen Ärztekammer den VII. Fort- bildungskongreß in Meran.

Themen:

Bewährtes und Neues, Qualitätssi- cherung in Diagnostik und Therapie, Wieder-Auffrischung des Wissensstan- des für Praxis und Klinik

Kurse:

Sonographie (Grund-, Aufbaukurs), Doppler-Duplex-Sonographie, EKG- Kurse, 24-h-RR-Messung, Phlebologie, Lungenfunktion, Notfallmanagement in der Praxis, Akupunktur (Grundkurs 1–3), Allergologie, Balint-Gruppe, Au- togenes Training/Hypnose, Psychothera- pie, PC-/EDV

Seminar-Praktika:

Angiologie, Dermatologie, Diabeto- logie, Gastroenterologie, Hepatologie, Harnwegsinfektionen, Kardiologie, Ne- phrologie, Neurologie, Onkologie, Or- thopädie, Pneumologie, Kinderheilkun- de, Frauenheilkunde, Naturgemäße Heilmethoden

Informationen:

Deutsche Akademie für Medizini- sche Fortbildung und Umweltmedizin, Sekretariat (Frau A. Trapp), Tel 0 60 32/

22 14, Fax 22 16, Carl-Oelemann-Weg 7,

61231 Bad Nauheim N

11. Interdisziplinäre Sommer-Seminar- woche für Medizin

in Davos

26. Juli bis 1. August 1997

Veranstalter:

Kur- und Verkehrsverein Davos Leitung:

Prof. Dr. med. Dr. med. h. c. Walter Siegenthaler, Zürich

Themen/Programm:

Molekulare Medizin; Internistisches Seminar; Psychosomatisches Seminar;

Psychiatrisches Seminar; Rheumatolo- gisches Seminar; Otologisches Seminar;

Immunologisches Seminar; Geburts- hilfliches Seminar; Diabetologisches Seminar; Dermatologisches Seminar;

Neurologisches Seminar; Seminar über Reisemedizin und Impfen; Ultraschall- kurs

Offizielle Eröffnung:

Prof. Dr. Dr. h. c. Walter Siegentha- ler, Zürich/Davos (mit Festvortrag N.N.)

Auskunft und Programm:

Kur- und Verkehrsverein Davos, Kongreßabteilung, Helen Frei, Prome- nade 67, CH-7270 Davos. Telefon:

00 41/81/41 52-1 21 oder 41 52-1 63; Fax

41 52-1 01 N

VII. Fortbildungskongreß Meran

6. bis 13. September 1997

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Zahlreiche Beratungen von Aus- schuß und Ständiger Konferenz so- wie über 40 Anhörungen von wissen- schaftlich-medizinischen Fachgesell- schaften und Berufsverbänden waren

zum Leserbrief „Materialistische Menschenbilder in der Medizin und der Bedarf an Philosophie“ in Heft 12/2007 – Seite 746 Antwort von Professor Dr. Pabst, Lengerich

– Durchführung wissenschaftlich anerkann- ter Psychotherapieverfahren und Methoden im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter

• 25 Indikationsstellung, Verordnung, Durch- führung, Überwachung von oralen Ernäh- rungsformen.. • 25 Indikationsstellung, Verordnung, Durchfüh- rung, Überwachung von

Folgende Änderung der Veröffentlichung des Ergebnisses über die Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer ist aufgrund des Ablebens eines Delegierten bekannt zu

Zusammenhang mit herzchirurgischen Eingriffen, zum Beispiel Rekonstruktion peripherer Gefäße nach Einsatz von Kreislaufassistenzsystemen und/oder der extrakorporalen

den allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für die Abschnitte B und C der Gesundheitsberatung, (Früh-)Erkennung, konservativen und ope- rativen Behandlung und Rehabilitation der

6 (Diabetologie) wird zur neuen Nr. 7 und es werden in der Überschrift zu Unterpunkt a) die Worte „für das Gebiet Innere Medizin und Allgemeinmedizin“ durch die Worte. „für