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Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung geändert

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Academic year: 2022

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BLÄK | informiert

140

Bayerisches Ärzteblatt 4/2021

• psychodynamischer und verhaltensthe- rapeutischer Konzepte zur Ätiologie und Behandlung

Entwicklungspsychologie

• Lernpsychologie

Psychologie der Beziehungen und Systeme

• Persönlichkeitslehre

Neurobiologie

• Grundlagen von Motivation, Emotion, Kognition, Krankheitsverarbeitung, Bewäl- tigungsstrategien und Salutogenese – Wissenschaftlich anerkannte Psychothera-

pieverfahren und Psychotherapiemethoden – Methoden der psychotherapeutischen

Anamneseerhebung in den verschiedenen Verfahren und Altersgruppen

– Methoden der Psychodiagnostik bezogen auf die verschiedenen Altersgruppen Therapie

– Grundlagen der wissenschaftlich anerkann- ten psychotherapeutischen Verfahren unter Berücksichtigung der Altersgruppen und des psychosozialen Kontexts

• psychoedukative, systemische und stö- rungsorientierte Methoden und Entspan- nungsverfahren

tiefenpsychologisch/psychodynamische Verfahren und verhaltenstherapeutische Verfahren in Einzel-, Gruppen- und Kom- binationsbehandlungen

– Grundlagen der Psychopharmakotherapie Erfahrungen und Fertigkeiten:

Übergreifende Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie

– Situationsangepasste Kommunikation; bei Kindern und Jugendlichen auch unter Nut- zung nonverbaler Kommunikationsmittel, z. B. Spiel

– Einbeziehung der relevanten Bezugsperso- nen und des sozialen Umfeldes in dem je- weils gewählten Psychotherapieverfahren einschließlich Akuttherapie, interdisziplinä- re Kooperation

Krankheitslehre und Diagnostik

– 30 psychiatrische, psychosomatische oder kinder- und jugendpsychiatrische Untersu- chungen, davon

• Anamnese einschließlich psychopatholo- gischer Befunderhebung

System einschließlich Genogramm, strukturierte Interviews und Testdiagnostik), davon

– 20 Untersuchungen im psychosomatischen Konsiliar- und Liaisondienst“

Unter der Überschrift „Behandlung“ wird der zweite Inhalt wie folgt neu gefasst:

„Von den 1.500 Behandlungsstunden sind wahl- weise in einer der drei Grundorientierungen ab- zuleisten:“

Nach dem letzten Spiegelstrich wird folgender neuer Inhalt eingefügt:

„oder wahlweise in Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar-, Familientherapie) – 8 Psychotherapien von 30 bis 100 Stunden

pro Behandlungsfall

– 50 Kurzzeittherapien von 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall

– Gruppenpsychotherapien von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patienten“

Unter der Überschrift „Selbsterfahrung“ wird der zweite Spiegelstrich nach dem Wort „Gruppe“

um die Worte „oder wahlweise“ ergänzt. Dar- auffolgend wird ein neuer dritter Spiegelstrich mit dem Wortlaut

„– 150 Stunden Einzel- und Gruppenselbsterfah- rung im Verfahren der systemischen Therapie, da- von 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung“

angefügt.

3. In Abschnitt C Nr. 35 (Psychotherapie) werden im Satz „Die Weiterbildung erfolgt entweder in der Grundorientierung psychodynamisch/tiefen- psychologisch fundierte Psychotherapie oder in Verhaltenstherapie.“ die Wörter „oder in Syste- mische Therapie“ angefügt.

4. In Abschnitt C Nr. 35 (Psychotherapie) wird nach dem Absatz „Grundorientierung Verhaltens- therapie“ folgender Absatz angefügt:

„Grundorientierung Systemische Therapie Kenntnisse:

Krankheitslehre und Diagnostik

– Psychopathologie und allgemeine psychi- atrische und psychosomatische Krank- heitslehre unter Berücksichtigung der Al- tersgruppen, des psychosozialen Kontexts sowie der psychotherapeutischen Aspekte einschließlich

Der Vorstand der Bayerischen Landesärz- tekammer (BLÄK) hat in der Sitzung am 13. Februar 2021 gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz der Weiterbildungsord- nung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 – in der Fassung der Beschlüsse vom 10. Oktober 2020 folgende Änderungen der Richtlinien über den Inhalt der Weiter- bildungsordnung vom 9. Juli 2004 („Baye- risches Ärzteblatt“ SPEZIAL 2/2004), zuletzt geändert am 9. Mai 2020 („Baye- risches Ärzteblatt 7-8/2020“) beschlossen:

1. In Abschnitt B Nr. 27 (Gebiet Psychiatrie und Psychotherapie) wird der 14. Weiterbildungsin- halt unter „Kenntnisse, Erfahrungen und Fertig- keiten in“ um die Worte „oder der systemischen Therapie“ ergänzt.

2. In Abschnitt B Nr. 28 (Gebiet Psychosomati- sche Medizin und Psychotherapie) wird der dritte Weiterbildungsinhalt unter „Kenntnisse, Erfah- rungen und Fertigkeiten in“ wie folgt neu gefasst:

„der praktischen Anwendung von wissenschaft- lich anerkannten Psychotherapieverfahren und Methoden, insbesondere der kognitiven Verhal- tenstherapie, der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie oder der systemischen Therapie“.

Der 13. Weiterbildungsinhalt wird um die Worte

„sowie in der systemischen Therapie“ ergänzt.

Unter der Überschrift „Theorievermittlung“ wird der achte Spiegelstrich wie folgt neu gefasst:

„den theoretischen Grundlagen der psychoana- lytisch begründeten, verhaltenstherapeutischen und systemischen Psychotherapiemethoden“.

Unter der Überschrift „Diagnostik“ wird der Wei- terbildungsinhalt folgendermaßen neu formuliert:

„100 dokumentierte und supervidierte Un- tersuchungen (psychosomatische Anamnese einschließlich standardisierter Erfassung von Befunden, analytisches Erstinterview, tiefen- psychologisch-biographische Anamnese, Verhal- tensanalyse, systemisches Interview im Ein- und Mehrpersonensetting zur Diagnostik von inter- aktionellen Mustern, Beziehungsdynamiken, Res- sourcen und Lösungskompetenzen im relevanten

Richtlinien über den Inhalt

der Weiterbildung geändert

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informiert | BLÄK

Selbsterfahrung

– Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychothe- rapiestunden geleistet werden

– 150 Stunden im Verfahren der systemi- schen Therapie in Einzel- und Gruppen- selbsterfahrung, davon

70 Stunden Einzelselbsterfahrung

• 40 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung

35 Doppelstunden Balintgruppenarbeit oder interaktionsbezogene Fallarbeit“

5. Diese Änderungen der Richtlinien treten am 13. Februar 2021 in Kraft.

München, den 13. Februar 2021 Dr. med. Gerald Quitterer, Präsident Therapie

– Durchführung wissenschaftlich anerkann- ter Psychotherapieverfahren und Methoden im Verfahren der systemischen Therapie (Einzel-, Paar- oder Familientherapie) unter Berücksichtigung psychoedukativer Ge- sichtspunkte und Psychopharmakotherapie

70 Stunden Theorieseminare

• 6 Einzelpsychotherapien in systemischer Therapie auch Paar- und Familientherapie unter Supervision einschließlich Akutthe- rapie mit insgesamt 240 Stunden – 40 Doppelstunden Gruppenpsychotherapie

unter Supervision im Verfahren der syste- mischen Therapie mit 3 bis 9 Teilnehmern – 16 Doppelstunden Entspannungsverfah-

ren, z. B. Autogenes Training, progressive Muskelentspannung, Achtsamkeitstraining, Hypnose

– 10 Fälle im Umgang mit psychischen Krisen einschließlich Einschätzung von Selbst- und Fremdgefährdung, Suizidalität, akuten Be- lastungsreaktionen, Panikattacken, disso- ziativen und psychotischen Zuständen

• differentialdiagnostische Einschätzung bezüglich krankheitswertiger psychischer bzw. somatischer/hirnorganischer Störung einschließlich Dokumentation

• Indikationsstellung zur Einzelpsychothe- rapie, zur Gruppenpsychotherapie, zu so- zialpsychiatrischen Maßnahmen, zur Psy- chopharmakotherapie, zur somatischen Abklärung, zu stationärer und/oder reha- bilitativer Behandlung

– 30 Doppelstunden psychiatrisch, psycho- somatisch oder kinder- und jugendpsychia- trisch geleitete kasuistisch technische Fall- besprechungen

– Psychotherapeutische Anamnesen im Ver- fahren der systemischen Therapie

• 70 Stunden Theorieseminare zur Krank- heitslehre und Diagnostik

• 20 Untersuchungen unter Supervision; bei Kindern und Jugendlichen einschließlich Ent- wicklungs- und Intelligenzuntersuchungen – Differentielle Indikationsstellung in den

verschiedenen psychotherapeutischen Ver- fahren

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