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Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung geändert

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amtliches | BLÄK

Bayerisches Ärzteblatt 3/2019

95

1. In Abschnitt B (Gebiete, Facharzt- und Schwer- punktbezeichnungen) wird in Nr. 33 (Gebiet Urologie) unter der Überschrift „Untersu- chungs- und Behandlungsverfahren“ in der Zeile 11 exrakorporale Stoßwellenbehand- lung in der Spalte „Richtzahl“ die Zahl „100“

durch die Zahl „30“ ersetzt.

2. In Abschnitt C (Zusatz-Weiterbildungen) wird in Nr. 25 (Notfallmedizin) unter der Über- schrift „Untersuchungs- und Behandlungs- verfahren“ der Text wie folgt neu gefasst:

„50 Einsätze unter Anleitung eines ver- antwortlichen Notarztes im Notarztwagen bzw. Rettungshubschrauber. 25 dieser Ein- sätze können durch Notfallversorgungen, bei denen unter notfall- bzw. intensiv- medizinischem Handeln Maßnahmen des geforderten Weiterbildungsinhalts zur Anwendung kommen ersetzt werden, auf die bis zu 25 standardisierte und von der Kammer anerkannte simulationsbasierte Trainingsprogramme angerechnet werden können.“

3. In Abschnitt C (Zusatz-Weiterbildungen) wer- den in Nummer 32 (Psychoanalyse) unter der Überschrift „Untersuchungs- und Behand- lungsverfahren“ in der 3. Zeile nach den Wor- ten „600 dokumentierte psychoanalytische Behandlungsstunden, darunter 2 Behandlun- gen von mindestens 250 Stunden supervidiert nach jeder vierten Sitzung“ ein Absatz und folgender Text angefügt:

„Für Fachärzte für Kinder- und Jugend- medizin und Fachärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie gilt abweichend folgende Regelung: 600 dokumentierte psychoanalytische Behand-

Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung geändert

lungsstunden darunter 2 Behandlungen von mindestens 180 Stunden supervidiert nach jeder 4. Sitzung.“

Die am 24. November 2018 beschlossenen Än- derungen der Richtlinie sind mit der Beschluss- fassung in Kraft getreten.

München, den 24. November 2018 Dr. med. Gerald Quitterer, Präsident

Der Vorstand der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) hat in seiner Sitzung am 24. November 2018 gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz der Weiterbildungsord- nung für die Ärzte Bayerns vom 24. April 2004 – in der Fassung der Beschlüsse vom 21. Oktober 2017 – folgende Änderung der Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung vom 9. Juli 2004 („Bayerisches Ärzteblatt“, SPEZIAL 2/2004), zuletzt geändert am 19. November 2016 („Bayerisches Ärzteblatt“, Heft 1-2/2017, Seite 33), beschlossen:

Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer 2017

Berichtigung der Veröffentlichung des Ergebnisses über die Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer in Ausgabe 12/2017 und Spezial 2

Folgende Änderung der Veröffentlichung des Ergebnisses über die Wahl der Delegierten zur Bayerischen Landesärztekammer ist aufgrund des Ablebens eines Delegierten bekannt zu machen:

Fakultät für Medizin der Technischen Universität München:

Universitätsprofessor Dr. Henning Bier (†) Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,

Klinik und Poliklinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Ismaninger Str. 22, 81675 München

Als Nachfolgerin wurde entsendet:

Universitätsprofessorin Dr. Marion Kiechle Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Direktorin der Klinik für Frauenheilkunde, Klinikum rechts der Isar,

Ismaninger Str. 22, 81675 München

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