Die Transparenz des Leistungs- geschehens will die KBV über eine zentrale Datenerfassungsstelle her- stellen. Damit verbunden ist eine mo- natliche Berichtspflicht des Lei- stungserbringers – sowohl an den ver- anlassenden Arzt als auch an die Kas- senärztliche Vereinigung.
Besondere Sorgfalt haben der KBV-Vorstand und McKinsey auf die Kalkulation der Kosten verwandt. So wurden sechs repräsentative Labor- gemeinschaften und insgesamt 20 Laborarztpraxen für die Erhebung herangezogen. Die „kostengünstigere Hälfte“ der untersuchten Praxen diente schließlich als Basis für die Kal- kulation der Normherstellungskosten je Parameter. Das heißt: Wirtschaft- lich arbeitende Praxen und Laborge- meinschaften können ihre Leistungen ohne weiteres zu den neuen Ko- stensätzen anbieten, unwirtschaftlich arbeitende Leistungserbringer müs- sen hingegen effizienter werden.
Wie schon beim EBM-Konzept zuvor gab es kontroverse Diskussio- nen – allerdings mit deutlicher Ten- denz zugunsten der Vorstandsvorlage.
Lediglich an der Frage, welche Instru- mente beim Veranlasser von Laborlei- stungen für eine Mengenbegrenzung geeigneter sind, schieden sich die Gei- ster. Angesichts des erheblichen Ver- waltungsaufwandes, der für die Kas- senärztlichen Vereinigungen mit der Überprüfung von Richtgrößen ver- bunden ist, votierte die Mehrheit der Delegierten für ein Budget anstelle der Richtgröße. Der KBV-Vorstand, signalisierte Dr. Winfried Schorre so- gleich, könne damit gut leben.
Das Konzept soll
weiterentwickelt werden
Zu entscheiden hatte die Vertre- terversammlung – neben einer Viel- zahl von Detailanträgen – schließlich zwischen dem vom Vorstand einge- brachten Laborkonzept und dem An- trag des niedersächsischen Delegier- ten Dr. med. Dieter Heidbreder, das Konzept ersatzlos abzulehnen. Ein weiterer Antrag von Dr. med. Wil- helm-Peter Winkler, KV Nordrhein, zielte ebenfalls auf die Ablehnung der Vorstandsvorlage und warb für eine alternative Lösung, die zur „Beseiti-
gung der üblen Machenschaften eini- ger weniger führt, ohne die gesamte Ärzteschaft abzustrafen“.
Heidbreder und Winkler konnten sich nicht gegenüber dem Vorstands- konzept durchsetzen. Die Delegierten
beschlossen mit großer Mehrheit, den KBV-Vorstand mit der Weiterent- wicklung des Konzepts zu beauftra- gen. Dabei sollen die in der Vertreter- versammlung diskutierten Vorschläge berücksichtigt werden. Josef Maus
A-1357
P O L I T I K
KASSENÄRZTLICHE BUNDESVEREINIGUNG
Deutsches Ärzteblatt 95,Heft 22, 29. Mai 1998 (29)
Weitere Beschlüsse der Delegierten
Initiative Allgemeinmedizin, Konsens über
Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung, Wahlen zu Psychotherapie-Ausschüssen
Mit großer Mehrheit stimmten die Delegierten der KBV-Vertreterversamm- lung für das von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) vorge- legte „Initiativprogramm zur Sicherstellung der allgemeinmedizinischen Versor- gung“ (siehe auch Leitsatz 4). In dem auf zwei Jahre begrenzten Programm ha- ben die Krankenkassen die Anschubfinanzierung der Weiterbildungsstellen All- gemeinmedizin zugesichert. Sie wollen im Krankenhaus 4 500 Stellen über zwei Jahre mit je 2 000 DM fördern. In den Praxen niedergelassener Allgemeinärzte sollen 3 000 Stellen dem Zuschuß der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung entsprechend, jedoch mit höchstens 2 000 DM gefördert werden. Das Konzept steht im Zusammenhang mit Beschlußfassungen des Deutschen Ärztetages. Der 99. Deutsche Ärztetag 1996 in Köln hatte einen von der Inneren Medizin ge- trennten Weiterbildungsgang Allgemeinmedizin (Differenzierungsmodell) mit einer Weiterbildungszeit von fünf Jahren beschlossen. Der 100. Deutsche Ärzte- tag 1997 in Eisenach nahm eine entsprechende Novelle der (Muster-)Weiterbil- dungsordnung unter Vorbehalt an. Er forderte Politik und Krankenkassen auf, genügend Weiterbildungsstellen zu schaffen und deren Finanzierung zu sichern.
Das jetzt vorgelegte Initiativprogramm hat ein Arbeitsausschuß der GMK erar- beitet, in dem auch Vertreter von Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztlicher Bundesvereinigung, Deutscher Krankenhausgesellschaft und den Spitzenver- bänden der Krankenkassen gehört wurden. Der Vorstand der BÄK stimmte dem Programm bereits zu, der Marburger Bund hat das Konzept hingegen abgelehnt.
Befürwortet hat die KBV-Vertreterversammlung zudem das „Konsenspa- pier der Ärzteschaft zur Verzahnung von ambulanter und stationärer Versor- gung“ (siehe auch Leitsatz 8). Es wurde von den Vorständen der Bundesärzte- kammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung unter Beteiligung des Marburger Bundes erarbeitet. Ziel war es, eine gemeinsame Position aller Ärz- te gegenüber der Politik zu formulieren. Das Papier sieht eine stärkere Koope- ration zwischen Krankenhausärzten und Kassenärzten in folgenden Bereichen vor: Nutzung von Großgeräten und kostenaufwendigen Spezialeinrichtungen, Definition spezialisierter Leistungen, für die die Infrastruktur eines Kranken- hauses oder ein entsprechender intensivmedizinischer Hintergrund vorgehal- ten werden müssen, qualitätsgesicherte Behandlung chronischer oder anderer schwerwiegender Erkrankungen, Förderung des Belegarztwesens, Koordinati- on des Notfall- und Rettungseinsatzes, Einholung einer Zweitmeinung. Erhöht sich durch eine stärkere Verzahnung der Bedarf an ambulanter Versorgung, müßten Regelleistungsvolumen vereinbart werden, um die finanziellen Voraus- setzungen für die verbesserte Kooperation zu schaffen, heißt es in dem Papier.
Die ärztlichen Vertreter für den Fachausschuß für Psychotherapie und den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen (psychotherapeutische Versor- gung) wurden erstmals gewählt. Die Delegierten stimmten den Vorschlägen des KBV-Vorstands zu:
– Fachausschuß für Psychotherapie: Vertreter: Dres. med. Schmutterer, Barth-Stopik, Clever, Menzel, Bell, Schaff. Stellvertreter: Dres. med. Stoer- mann-Gaede, Klöpper, Tröstl, Mark, Kirchner, Moik.
– Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen: Vertreter: Dres. med.
Kielhorn, Rauchfuss, Schmutterer, Bell, Schaff. 1. Stellvertreter: Dres. med.
Mark, Barth-Stopik, Rüth-Behr, Prof. Janssen, Moik. 2. Stellvertreter: Dres.
med. Menzel, Thies, Sulz, Strege, Kinze. SG