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Archiv "„Kindersichere„ Arzneimittelpackungen" (30.01.1975)

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Entwöhnungsbehandlung von Fixern

naten eine positive Entwicklung hinsichtlich der Therapiewilligkeit gezeigt, bei den übrigen 9 Pa- tienten ist die Therapiewilligkeit schwankend und noch nicht sicher positiv zu beurteilen.

~ Daraus ergibt sich wenn die Zahl der unter diesen Gesichts- punkten beobachteten Patienten auch klein ist - für die Beurtei- lung der Therapiewilligkeit, daß für die Hälfte der Patienten ein Zeit- raum bis zu sechs Monaten anzu- setzen ist.

Es interessierte des weiteren, ob sich unter Berücksichtigung der Persönlichkeit aus dem Gesamt- verhalten eines Patienten während der stationären Entwöhnungsbe- handlung Aussagen bezüglich der Prognose eines Behandlungserfol- ges ergeben. Zu diesem Zweck ist eine Gruppe von 30 Patienten über 12 Monate beobachtet worden, und innerhalb dieses Zeitraumes sind in Abständen von ca. drei Monaten (also viermal) Bemerkungen über die voraussichtliche Prognose schriftlich fixiert worden. Dabei hat sich folgendes Resultat ergeben:

Von diesen 30 Patienten war die ge- stellte Prognose bei neun Patien- ten (ca. ein Drittel) im positiven wie im negativen Sinne zutreffend;

bei sechs Patienten (ein Fünftel) ist das Ergebnis der stationären Behandlung bei positiv gestellter Prognose negativ gewesen (Rück- fälle nach Entlassung); bei einer Patientin (es dürfte sich hier wohl um eine Ausnahme handeln) ist eine negative Prognose gestellt worden, die Patientin ist bis jetzt (zehn Monate nach der Entlassung) drogenfrei geblieben; bei 14 Pa- tienten ist die prognostische Beur- teilung unsicher geblieben; fünf von ihnen zeigen eine positive Ten- denz in der Entwicklung ihrer The- rapiewilligkeit

Diese Unsicherheit in der progno- stischen Beurteilung des Einzelfal- les während einer stationären Ent- wöhnungsbehandlung ist wohl auf die Psycholabilität der Fixer zu- rückzuführen.

Fassen wir zusammen: Es erlaubt sich, auf Grund zweijähriger Erfah- rung stationärer Entwöhnungsbe- handlung auf der Drogenabteilung des Landeskrankenhauses War- stein folgende Aussagen zu ma- chen:

<D

Es darf al.s erwiesen angesehen

werden, daß eine stationäre Ent- wöhnungsbehandlung von Fixern auf einer Drogenabteilung inner- halb eines psychiatrischen Fach- krankenhauses möglich ist.

@ Das Therapieangebot muß viel- gestaltig sein, um die Motivation der Patienten anzuregen und ihnen Orientierungshilfen zu geben.

@ Die stationäre Entwöhnungsbe- handlung von Fixern erfordert vom Behandlungsteam ein hohes Maß an persönlichem Engagement.

@ Da es sich bei Fixern um abnor- me Persönlichkeiten handelt, die süchtig geworden sind, sollte die verantwortliche Leitung einer Dro- genabteilung zur stationären Ent- wöhnungsbehandlung in der Hand eines im Umgang mit abnormen Persönlichkeiten erfahrenen Psych- iaters liegen.

®

Eine der Fixer-Pathogenese ent- sprechende zielgerichtet durchge- führte stationäre Entwöhnungsbe- handlung hat auf Grund zweijäh- riger Erfahrung zu dem Ergebnis geführt, daß ein Drittel der entlas- senen Patienten drogenfrei geblie- ben ist, davon die Hälfte dieser Pa- tienten bereits über einen Zeitraum von zwölf Monaten.

Literatur

(1) Herrmannsdörfer, H.: Rauschgifte und Rauschersatzmittel aus der Sicht einer Ju- gendstrafanstalt, Mat. Med. Nordmark 24, 1-2 (1972); (2) Drogen-Report für NRW 3/

73; (3) Wolf, N.: Realisierung der Behand- lung junger Drogenabhängiger im psychia- trischen Großkrankenhaus, Nervenarzt 44, 207-209 (1973).

Anschrift des Verfassers:

Dr. med. Nikolaus Wolf

Westfälisches Landeskrankenhaus Fachkrankenhaus für Psychiatrie 4788 Warstein

Spektrum der Woche Aufsätze ·Notizen AUS DEM BUNDESTAG

"Kindersichere"

Arzneimittelpackungen

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelrechts, das zur Zeit in den parlamentarischen Gremien beraten wird, soll darauf hinwirken, daß in Zukunft nur noch "kindersi- chere" Arzneimittelpackungen ver- wendet werden. Nach dem Gesetz- entwurf kann das Bundesgesund- heitsamt im Rahmen des Zulas- sungsverfahrens darauf hinwirken, daß Arzneimittel nur mit einem be- stimmten Verschluß oder sonstigen Sicherheitsvorkehrungen in den Verkehr gebracht werden dürfen, um die Gefahr des Mißbrauchs durch Kinder zu verhüten. Wie der Parlamentarische Staatssekretär des Bundesministeriums für Ju- gend, Familie und Gesundheit, Karl Fred Zander, auf Grund einer An- frage des SPD-Bundestagsabge- ordneten Kurt Wüster mitteilte, hofft man durch diese Regelung das Risiko von Vergiftungsunfällen durch unkontrollierte Einnahme von Arzneimitteln durch Kinder zu

verringern. HC

Rauchen und

Verkehrsgefährdung

Das Bundesverkehrsministerium hat vorgeschlagen, im Unfallfor- schungsprogramm für ~975 die Frage der Verkehrsgefährdung durch Rauchen am Steuer zu un- tersuchen. Diese Auskunft erteilte der Parlamentarische Staatssekre- tär des Ministeriums, Kurt Jung, auf eine Anfrage des CDU-Abge- ordneten Hermann Biechele. Jung machte aber Bedenken gegen ein Verbot geltend. Er wies darauf hin, daß mit der gleichen Begründung dem Kraftfahrer auch eine Anzahl anderer Verhaltensweisen verboten werden wnnten, zum Beispiel die Unterhaltung mit Insassen, das Ab- hören einer spannenden Radiosen- dung. Ein Verbotskatalog wäre letzt- lich doch unvollständig. Das gene- relle Gebot, sich stets so zu verhal- ten, daß andere nicht geschädigt oder gefährdet werden, sollte ei- gentlich ausreichen. F

DEUTSCHES ARZTEBLA'IT Heft 5 vom 30. Januar 1975 281

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