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Das hängt unter anderem mit der Rolle des Amtes für Kultur zusammen

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Academic year: 2022

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M 085/2002 ERZ 21. August 2002 48C

Motion

3001 Pulver, Bern (GFL)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 27.03.2002

Neuer Elan für das Amt für Kultur

Der Regierungsrat wird beauftragt, im Hinblick auf die Neubesetzung der Leitung des Amtes für Kultur ein neues Pflichtenheft für diese Stelle auszuarbeiten, und dem Grossen Rat zur Kenntnis zu bringen. Dies mit der Absicht, die Kompetenzen des/der Kulturverantwortlichen des Kantons Bern zu stärken und damit der kantonalen Kulturpolitik mehr Gewicht zu verleihen.

Begründung

Kultur ist für die gesellschaftliche Entwicklung als Sinngebung und Orientierungshilfe von überragender Bedeutung – ebenso in Zeiten wirtschaftlicher Krise wie bei guter Konjunktur. Trotz Beteiligung der Wirtschaft an der Kulturfinanzierung wird von der öffentlichen Hand ein starkes Engagement erwartet. Dies ist besonders nötig in einem zweisprachigen Kanton mit vielen weiteren Kulturen aus allen Teilen der Welt, wie es der Kanton Bern ist.

Eine aktive Kulturpolitik erfordert eine aktive Koordination. Ein eigentliches Kulturkonzept fehlt aber im Kanton Bern. Das hängt unter anderem mit der Rolle des Amtes für Kultur zusammen. Dessen Leitung ist eher als Verwaltungsstelle konzipiert denn als aktive KoordinatorIn und auch InitiatorIn.

Der bisherige Chef des kantonalen Amtes für Kultur hat nun seinen Rücktritt angekündigt und wird dieses Jahr in vorzeitige Pension gehen. Die damit notwendige Neubesetzung des verantwortungsvollen Postens birgt die Chance, dem Amt neue Impulse zu geben.

Dies ist umso wichtiger, als im Moment im Kanton Bern kulturell sehr viel im Auf- und Umbruch ist.

Im Hinblick auf die Neubesetzung der Leitung des Amtes für Kultur ist deshalb ein neues Pflichtenheft für diese Stelle auszuarbeiten. Es soll zum Ziel haben, der neuen Amtsinhaberin oder dem neuen Amtsinhaber über die verwaltungstechnischen Notwendigkeiten hinaus die Möglichkeit zu aktiver Förderung des kulturellen Schaffens in allen Sparten zu geben. Für die Erarbeitung des Aufgabenprofils sind sowohl die im kulturellen Bereich arbeitenden Kommissionen wie auch die Kulturbeauftragten der Gemeinden und des Bundes beizuziehen.

Aufgaben des neuen Kulturchefs des Kantons Bern könnten unter anderem sein:

- Entwicklung kulturpolitischer Strategien und Visionen für den Kanton Bern

- Rolle als Kulturbotschafter in der Öffentlichkeit

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- Koordination unterschiedlicher Interessen zwischen Städten und Regionen sowie zwischen deutschsprachigem und französischsprachigem Kantonsteil (ev. auch über Kantonsgrenzen hinaus)

- Führung eines konzeptuellen Dialogs mit den städtischen Zentren

- Funktion eines kompetenten Ansprechpartners zu Fragen der Kultur, insbesondere für Kulturschaffende, Politiker, Interessierte aus allen Sparten

- Link zwischen Kultur und Wirtschaft

Ein attraktives Stellenprofil mit entsprechenden Kompetenzen dürfte interessante Bewerbungen zur Folge haben und schliesslich zu einer attraktiven Kulturpolitik im Kanton Bern führen, welche seiner besonderen Bedeutung an der Grenze zwischen Deutschschweiz und Romandie entspricht und letztlich wirtschaftliche Impulse verheisst.

Antwort des Regierungsrates

Die Grundlage für das kantonale Handeln im Kulturbereich ist die Gesetzgebung über die Kulturförderung und die Kulturerhaltung. Auf dieser Basis ergeben sich die Aufgaben des Amtes für Kultur und in diesem Rahmen erfolgen seine Aktivitäten.

Die Erziehungsdirektion legte in ihrem Leitbild vom April 2001 dar, dass sie die Kultur als sinnstiftenden Wert erachtet, der die Lebensqualität des einzelnen Menschen prägt und das Zusammenleben und den Zusammenhalt in einer multikulturellen Gesellschaft ermöglicht. Die Ansprüche an die kantonale Kulturpolitik haben sich in den vergangenen Jahren enorm verändert. So wird z.B. definiert werden müssen, wie der service public in der Kultur im Rahmen der beschränkten finanziellen Mittel bestmöglich auszugestalten ist und wie das Prinzip der Subsidiarität auch weiterhin sinnvoll umgesetzt werden kann.

Diese Arbeiten werden eine Revision des Kulturförderungsgesetzes aus dem Jahr 1975 bedingen. Der Regierungsrat sieht in dieser Legislaturperiode vor, ein neues Kulturförderungsgesetz zu diskutieren. Im Rechtsetzungsprogramm der Richtlinien des Regierungsrates 2003-2006 wurde diesem Projekt bereits Rechnung getragen.

Der Regierungsrat erachtet es als selbstverständlich, dass die Vakanz in der Leitung des Amtes für Kultur dazu genutzt wird, Pflichtenheft und Anforderungsprofil der künftigen Vorsteherin bzw. des künftigen Vorstehers an die heutigen Bedürfnisse anzupassen. Auch diese Arbeiten sind bereits aufgenommen worden. Die Erstellung eines Pflichtenhefts aber liegt in der Kompetenz des Regierungsrates.

Die neue Leitung des Amtes wird ein Konzept zur Kulturförderung erstellen müssen, das innerhalb der politischen Rahmenbedingungen die Ausrichtung der kantonalen Kulturpolitik definiert. Diese Konzeptarbeiten werden die Basis bilden für eine aktuelle Strategie der Kulturförderung. Wichtige Bereiche werden die Vernetzung und Koordination des Kulturschaffens sein.

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Überlegungen des Motionärs in die richtige Richtung gehen. Der Forderung nach Mitsprache bei der Bestimmung des Pflichtenhefts des Amtsvorstehers kann der Regierungsrat jedoch nicht nachkommen. Diese Aufgabe gehört in die Kompetenz des Regierungsrates.

In diesem Sinne empfiehlt der Regierungsrat, die Motion abzulehnen.

Antrag: Ablehnung

An den Grossen Rat

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