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Wer ist innerhalb des Amtes für Kultur verantwortlich für die Leseförderung? 4

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I 163/2004 ERZ 8. Dezember 2004 48C

Interpellation

3752 Hänsenberger-Zweifel, Burgdorf (SP)

Weitere Unterschriften: 0 Eingereicht am: 21.06.2004

Leseförderung im Kanton Bern: wer? wofür? wie viel?

Im Kanton Bern wird in verschiedenen Vereinen und Organisationen, sowie von Schulen, Bibliotheken und einzelnen Personen mit grossem Engagement viel ehrenamtliche Arbeit für die Leseförderung sowohl bei Kindern und Jugendlichen, wie auch bei Erwachsenen geleistet.

Gemäss meinen Informationen erhalten zumindest einige dieser Leseförderer gewisse finanzielle Unterstützungen vom Amt für Kultur.

Unklar ist aber für die Betroffenen in diesem Zusammenhang, nach welchen Kriterien an welche Organisationen und Institutionen finanzielle Mittel zum Zweck der Leseförderung fliessen.

Ich bitte deshalb den Regierungsrat um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie beurteilt der Regierungsrat die Bedeutung und Notwendigkeit der Leseförderung in der heutigen Zeit in Bezug auf die verschiedenen Zielgruppen?

2. Welche rechtlichen und formellen Grundlagen liegen der Leseförderung im Kanton zugrunde?

3. Wer ist innerhalb des Amtes für Kultur verantwortlich für die Leseförderung?

4. Sind noch andere kantonale Stellen in die Bestrebungen zur Leseförderung involviert?

Wenn ja, welche und wie werden die Aktivitäten koordiniert?

5. Wird die Leseförderung auch als Aufgabe der Volksschule anerkannt? Wenn ja, welche spezifischen Aufgaben übernimmt das Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung in diesem Umfeld?

6. Welche Mittel fliessen in welche Institutionen und Organisationen und welche Leistungen resultieren daraus?

7. Wie funktioniert die diesbezügliche Steuerung? Werden die Leistungen evaluiert?

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Antwort des Regierungsrates Zu Frage 1

Vor der Beantwortung der Fragen der Interpellantin ist es wichtig zu definieren, worum es bei der Leseförderung genau geht. Unter Leseförderung versteht man ganz allgemein jede Aktion, die nicht nur darauf abzielt, zum Lesen anzuregen, sondern auch die technischen Lesekompetenzen zu entwickeln. Es handelt sich somit um einen relativ breiten Begriff, der sowohl die Volksschule, die Berufsbildung, die Fort- und Weiterbildung als auch die Kultur betrifft. Vor kurzem haben die Ergebnisse der PISA-Studie die Aufmerksamkeit besonders auf die kognitiven Lesekompetenzen gezogen. Dabei kamen grosse Lücken und Mängel im schweizerischen Bildungssystem zu Tage. Der Regierungsrat ist sich der wesentlichen Rolle bewusst, welche die Leseförderung mit ihren unterschiedlichsten Veranstaltungen bei der Art und Weise spielt, wie sich ein Mensch entwickelt und in der Gesellschaft positioniert.

Der Regierungsrat wacht daher via Erziehungsdirektion darüber, dass in diesem Bereich eine kohärente Politik verfolgt wird, die allen Alterskategorien und allen Bevölkerungsgruppen des Kantons zugute kommt. Im Folgenden handelt es sich um eine heute aktuelle Uebersicht zu Massnahmen im Bereich Leseförderung. Anpassungen sind aufgrund bildungspolitischer Ergebnisse ( PISA – Vergleiche ) oder auch aus finanzpolitischen Ueberlegungen möglich.

Zu Frage 2

Die Leseförderung sowie die Förderung der Entwicklung der Lesekompetenzen sind in den folgenden Gesetzen, Dekreten und Verordnungen geregelt. Sie decken die ganze Palette der Leistungen ab, die von den einzelnen Ämtern der Erziehungsdirektion erbracht werden, und sorgen dafür, dass die gesamte Kantonsbevölkerung ebenfalls von diesem Angebot profitieren kann.

Die Aspekte der Volksschule sind im Volksschulgesetz vom 19. März 1992 (VSG) (BSG 432.210) geregelt.

Die Aspekte der Kultur sind im Kulturförderungsgesetz vom 11. Februar 1975 (KFG) (BSG 423.11) sowie in der Verordnung vom 6. Juli 1988 über die Förderung der Schul- und der Gemeindebibliotheken (BSG 421.224) geregelt.

Die Aspekte der Erwachsenenbildung sind im Gesetz vom 10. Juni 1990 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFG) (BSG 434.1), im Dekret vom 27. Juni 1991 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFD) (BSG 434.11), in der Verordnung vom 19. August 1992 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFV) (BSG 434.111) sowie in der Direktionsverordnung vom 18. Oktober 2002 über die Förderung der Erwachsenenbildung (EFDV) (BSG 434.112) geregelt.

Die Aspekte der Lehrerbildung sind im Gesetz vom 9. Mai 1995 über die Lehrerinnen- und Lehrerbildung (LLBG) (BSG 430.210.1) und in der Verordnung vom 15. August 2001 über die deutschsprachige Lehrerinnen- und Lehrerbildung (LLBV) (BSG 430.210.131) geregelt.

Zu Frage 3

Wie bereits in Punkt 1 ausgeführt, befassen sich innerhalb der Erziehungsdirektion mehrere Ämter mit der Leseförderung. Im Amt für Kultur gehört die Leseförderung zur Kulturförderung, die insbesondere Beiträge an die Regionalbibliotheken, an Vereinigungen, die auf dem Gebiet der Leseförderung aktiv sind, sowie an jene, welche Autorenlesungen fördern, ausrichtet.

Zu Frage 4

Neben dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung (AKVB) und dem Amt für Kultur (AK) wird die Leseförderung innerhalb der Erziehungsdirektion auch von folgenden Ämtern unterstützt:

a. Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA):

Im Bereich der Erwachsenenbildung unterstützt der Kanton Kurse zur Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus (Illettrismus). Diese Kurse richten sich im Wesentlichen an Erwachsene über 40 Jahren. Er setzt sich auch in folgenden Bereichen ein:

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− Teilnahme und Mitarbeit im Vorstand des Vereins Lesen und Schreiben, Bern

− Unterstützung bei der Koordination zwischen Lesen und Schreiben, Bern und IFZ Tramelan

− Koordination und Zusammenarbeit auf nationaler Ebene, u.a. mit dem Bundesamt für Kultur, dem Forum Weiterbildung Schweiz und dem Netzwerk Lesen (BAK)

− Mitarbeit beim Illettrismus-Bericht des BAK

− Sensibilisierung

b. Amt für Hochschulen (AH):

Sämtliche deutschsprachigen Institute der Lehrerinnen- und Lehrerbildung (LLB) tragen ihren Teil zur Leseförderung bei. Dabei ergänzen sich die Angebote von Grundausbildung, Fortbildung, Spezialausbildung und des Medienzentrums Schulwarte Bern:

− Stufenausbildung für den Kindergarten und die Primarstufe: Leseförderung ist innerhalb der Fachstudien und Fachdidaktiken beider Stufenausbildungen ein zentrales Thema. Dies betrifft insbesondere das Fach Deutsch, in der Stufenausbildung OP auch den Sprachunterricht Französisch. Auch in den Praktika ist die Leseförderung der Schülerinnen und Schüler ein Teilaspekt; dies gilt auch für den französischsprachigen Kantonsteil.

− Stufenausbildung für die Sekundarstufe 1: Leseförderung ist (spätestens seit PISA) als komplexes Phänomen anerkannt. Alle Fachwissenschaften, die am ILLB S1 vermittelt werden, sind daher in je spezifischer Weise, aber mit Synergieeffekten, darauf eingestellt, Leseförderung zu betreiben. In der Fachdidaktik Deutsch sowie in der Fachdidaktik Französisch an der HEP-BEJUNE gehört die Leseförderung zu den zentralen Themen.

− Institut für Schulische Heilpädagogik (ISHP): Ein bedeutender fachlicher Schwerpunkt der Arbeit des ISHP liegt seit Jahren auf der Prävention von Lese- und Rechtschreibstörungen beim Schriftsprachenerwerb und auf den entsprechenden pädagogisch-therapeutischen Massnahmen bei Störungen.

− Zentralstelle für Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung (ZS LLFB): Die Leseförderung ist eines der Grundthemen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung. Das reguläre Angebot umfasst kürzere und längere Kurse. Seit PISA wurden zusätzliche Angebote geschaffen. Im französischsprachigen Kantonsteil bietet die Weiterbildung für Lehrkräfte (Plattform 3 der HEP-BEJUNE) regelmässig Kurse mit Schwerpunkt Lesen an.

− Medienzentrum Schulwarte Bern (MZSB): Bibliothek und Mediotheken des Medienzentrums befassen sich durch ihre Angebote und Dienstleistungen täglich mit Leseförderung. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Projekte zum Thema.

Jedes Amt führt eine im Rahmen seines Zuständigkeitsbereichs klar definierte Aktion durch.

Das Generalsekretariat koordiniert im Rahmen seiner allgemeinen Politik die Leistungen der einzelnen Ämter.

Zu Frage 5

Lesen gehört zu den Haupttätigkeiten der Schule. Die Förderung der Lesekompetenz ist eine Kernaufgabe und gemäss Lehrplan ein wichtiges Ziel des Deutsch- bzw.

Französischunterrichts sowie der anderen Fächer. Seit den Diskussionen um die PISA- Ergebnisse wurde wieder stärker ins Bewusstsein gerückt, dass Leseförderung eine Aufgabe aller Fächer auf allen Stufen und somit eine gemeinsame Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer ist. Bei der Förderung der Lesefähigkeit spielen die Lehrmittel eine wichtige Rolle. Der Kanton Bern verfügt heute über Lehrmittel, welche bei den Schülerinnen und Schülern eine breite Lesekompetenz im Sinne von PISA aufbauen. Die Kommission für Lehrplan- und Lehrmittelfragen, welche dem Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung unterstellt ist, hat zudem eine Handreichung zur Leseförderung erarbeitet, welche den Lehrerinnen und Lehrern zeigt, wie sie die Lesekompetenz der Kinder und Jugendlichen auf allen Stufen und in allen Fächern der Volksschule umfassend fördern können. Die Handreichung steht ab Herbst 2004 zur Verfügung.

Im französischsprachigen Kantonsteil hat die Kommission für Lehrplan- und Lehrmittelfragen der französischsprachigen Volksschule (COMEO) ihren Französischausschuss beauftragt, didaktische und pragmatische Vorschläge zu unterbreiten, um den Lehrerinnen und Lehrern bei ihrer Aufgabe der Leseförderung zu helfen. Im Übrigen wurde gleichzeitig eine Studie in

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Auftrag gegeben, die abklären soll, ob eine Person als Teilzeitkraft angestellt werden kann.

Diese hätte zur Aufgabe, konkrete Vorschläge zur Leseförderung an den Schulen zu unterbreiten. Im Vordergrund stünden dabei der technische Aspekt (Beherrschen des Lesens und ständige Verbesserung der Lesekompetenzen während der gesamten Schulzeit) sowie der kulturelle und literarische Aspekt. Diese Person wird insbesondere den Auftrag haben, ihre Tätigkeiten mit denjenigen aus den Kantonen Neuenburg und Jura, wo dafür ebenfalls zwei Personen angestellt wurden, zu koordinieren. Es ist weiter darauf hinzuweisen, dass die Mediathek des Interregionalen Fortbildungszentrums (IFZ) über einen Lesedienst für alle Stufen der Volksschule verfügt und zurzeit einen Bestand von 652 Titeln (bei 18 483 Exemplaren) aufweist. Im Anschluss an die PISA-Ergebnisse und die Leseempfehlungen der Schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) hat die EDK-Regionalkonferenz der Westschweiz und des Tessins (CIIP SR+TI) eine Fachgruppe Französisch (Groupe de référence du français, GREF) beauftragt, entsprechende Vorschläge zur Neugestaltung des Französischunterrichts auszuarbeiten. In ihrem Bericht bestätigt die Fachgruppe, dass die ständige Vertiefung der Lesekompetenz mit allen ihren Aspekten während der ganzen Schulzeit zu den Prioritäten zu zählen ist. Die kantonalen Lehrpläne, die sich aus dem Westschweizer Rahmenlehrplan (PECARO) ergeben werden, werden dieses Ziel zu einer der obersten Aufgaben machen.

Zu Frage 6

Die Erziehungsdirektion setzt sich mit verschiedenen Leistungen für die Leseförderung ein.

Als direkte Leistungen gelten die Entwicklung von Lehrmitteln und die Ausrichtung der Gehälter. Sie leistet ausserdem Beiträge an zahlreiche Einrichtungen, die im Bereich der Leseförderung tätig sind. Das Amt für Kultur unterstützt folgende Institutionen1:

− die Regionalbibliotheken des Kantons mit CHF 1 925 276.--

− die Schul-, Gemeinde- und Regionalbibliotheken mit einmaligen Beiträgen von CHF 173 000.-- für die Organisation, das architektonische Konzept, die Einrichtung und den Betrieb der Bibliotheken

− Bibliomedia mit CHF 50 000.--

− den Berner Schriftstellerverein für Lesungen an den Schulen mit CHF 30 000.--

− Bücherbär (Neue Kinder- und Jugendmedien) mit CHF 28 000.--

− das Schweizerische Jugendschriftwerk mit CHF 12 500.--

− die Schweizerische Bibliothek für Blinde und Sehbehinderte mit CHF 4 000.--

− den Schriftstellerverein der Kantone Neuenburg und Jura für Lesungen an den Schulen mit CHF 1 000.--

− Arol (Westschweizer Verband für Kinder- und Jugendliteratur) mit CHF 1 000.--

− 250 Franken gehen schliesslich an den Prix Bibliomedia, mit dem jedes Jahr eine Schriftstellerin oder ein Schriftsteller aus der Westschweiz ausgezeichnet wird

Wie aus den Namen dieser Institutionen zu erkennen ist, kommen sie unterschiedlichsten Tätigkeiten nach, die sich aber im Bereich der Leseförderung ergänzen. Die Unterstützung für Regional- und Fachbibliotheken, die Aktionen zugunsten von Kindern und Jugendlichen sowie die Förderung des Lesens literarischer Werke gehören zu den Stärken der Politik des Amts für Kultur. Dieses unterstützt somit auch Vereine und Verbände, die im Kanton und gesamtschweizerisch tätig sind, um auf kantonaler Ebene zu einer gemeinsamen und auf nationaler Ebene zu einer harmonisierten Politik beizutragen.

Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt unterstützt folgende Aktionen:

− Es trägt 80 Prozent der Gesamtkosten bzw. übernimmt bis höchstens 250 Franken pro durchgeführte Kursstunde und unterstützt Projekte.

− Im deutschsprachigen Kantonsteil: Lesen und Schreiben, Bern (mit Leistungsvereinbarung); 2003 wurden 1084 Kursstunden mit insgesamt CHF 291 000.-- unterstützt.

− Im französischsprachigen Kantonsteil: Weiterbildungsseminare am IFZ in Tramelan; 2003 wurden 146 Kursstunden mit insgesamt CHF 30 000.-- unterstützt.

1 Diese Zahlen stammen aus dem Voranschlag 2004 des Amts für Kultur.

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Hinzu kommt folgende Projektunterstützung:

− Unterstützung eines Projekts zur Entwicklung von Sprachtrainingsprogrammen (30 000 Franken verteilt auf 2003 und 2004); dieses Projekt von nationaler Bedeutung sieht die Entwicklung von ICT-unterstützten Lernumgebungen für Erwachsene mit Lese- und Schreibschwierigkeiten vor (Projektleitung: Prof. Dr. Armin Hollenstein, Universität Bern).

Zu Frage 7

Im Amt für Kultur erhalten die kulturellen Vereine und Einrichtungen nur jährliche Beiträge, wenn sie ihm ihren Jahresbericht und die Rechnung des letzten Jahres zustellen. Dank einer qualitativen und quantitativen Evaluation der Leistungen ist es so möglich, eine abgestimmte und koordinierte Politik der Aktivitäten in diesem Bereich beizubehalten.

Im Bereich der Volksschule haben die Programme HARMOS und PECARO vor allem zum Ziel, Indikatoren auf der Grundlage von Qualitätsstandards zu definieren. Sobald sie zur Verfügung stehen werden, werden diese Indikatoren eine regelmässige Überprüfung der Qualität der erbrachten Leistungen ermöglichen.

Im Mittelschul- und Berufsbildungsamt gibt es Controlling- und Reportingverfahren, und die Finanzbeiträge werden auf Grund der erbrachten Leistungen ausgerichtet.

An den Grossen Rat

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