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Archiv "Röntgenverordnung in Kraft" (28.07.1988)

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Academic year: 2022

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Arbeitsmarkt für Ärzte:

Dauer der Arbeitslosigkeit

1 800—

Anzahl co

1 200—

600—

unter 1 Quelle: ZAV

1-3 3-6 6-12 12 -24 24 und>.

von... bis unter ... Monate Die Untersuchungen der Zentralstelle für Arbeitsvermittlung (ZAV), Frankfurt, zeigen, daß die Dauer der Arbeitslosigkeit für zwei Drittel der stellungsuchenden Ärzte weniger als ein halbes Jahr beträgt. Der Durchschnittswert aller Akademiker ist damit noch nicht erreicht; jedoch ist angesichts einer Zunahme der Zahl der arbeitslosen Ärzte um fast 40 Prozent für die Zukunft eine län- gere Zeit der Arbeitsplatzsuche vorprogrammiert. Jahr für Jahr kommen rund 11 000 neuapprobierte Ärzte hinzu

DEUTSCHES

ÄRZTEBLATT

NACHRICHTEN

Aus Bund und Ländern

Zelltherapie:

Widerruf der Zulassung

BERLIN. Am 30. Juni 1988 hat das Bundesgesund- heitsamt (BGA) den Wider- ruf der Zulassung zellthera- peutischer Fertigarzneimittel angeordnet. Bereits vor ei- nem Jahr hatte das BGA für sämtliche zelltherapeutische Fertigarzneimittel (rund 230) das Ruhen der Zulassung an- geordnet. Nach Angaben des BGA steht den ,schwerwie- genden Risiken 'der Arznei- mittel keine belegte thera peutische Wirksamkeit in den beanspruchten Anwendungs- gebieten" gegenüber. Zuvor hatte das BGA vier pharma- zeutische Unternehmen auf- gefordert, sämtliche Er- kenntnisse zur Nutzen-Risi- ko-Abschätzung der betroffe- nen Arzneimittel vorzulegen.

BGA: „Soweit überhaupt Unterlagen vorgelegt wur- den, ließ sich darauf keine andere Beurteilung grün- den."

Bei den vom BGA ge- nannten „gravierenden Risi- ken", die nach Anwendung

von zelltherapeutischen Arz- neimitteln bekanntgeworden sind, handelt es sich insbe- sondere um Reaktionen des menschlichen Immunsystems auf die Injektion von Fremd- eiweiß. Dabei können vor al- lem allergische Reaktionen aller Arten und Schweregra- de bis hin zur Todesfolge auf- treten, so das BGA.

Im Bescheid des Gesund- heitsamtes wird darauf hinge- wiesen, daß der Widerruf der Zulassung die Durchführung von klinischen Prüfungen nicht grundsätzlich ausschlie- ße und die Zulässigkeit der klinischen Prüfung nach den in den §§ 40 ff. des Arznei- mittelgesetzes (AMG) ge- nannten Voraussetzungen zu beurteilen sei.

Lediglich für das Arznei- mittel „Resistozell"® hat das BGA keinen Widerruf der Zulassung angeordnet, son- dern statt dessen die Anwen- dungsgebiete auf „Zusatz- therapie zur Krebsbehand- lung" eingeschränkt und das Ruhen der Zulassung verlän- gert. Diese Entscheidung ist erneut mit einem Vertriebs- stopp verbunden, so daß auch dieses Arzneimittel nicht in den Verkehr ge- bracht werden darf. bga/EB

Drogenberater fordern ein Zeugnis- verweigerungsrecht

HAMM/FREIBURG.

Die Deutsche Hauptstelle ge- gen die Suchtgefahren und der Zentralvorstand des Deutschen Caritasverbandes haben übereinstimmend an die politischen Parteien und den Gesetzgeber appelliert, für Sozialarbeiter, Sozialpäd- agogen und Psychologen, die in anerkannten Drogen- und Suchtberatungsstellen tätig sind, ein gesetzlich veranker- tes Zeugnisverweigerungs- recht einzuführen. Zu diesem Zweck sollte der § 53 der Strafprozeßordnung geändert werden. Die Verbände wei- sen darauf hin, daß in dem schwierigen Feld der Sucht- und Drogenberatung ein rückhaltloses Vertrauensver- hältnis zum Berater unerläß- lich ist.

Die Hauptstelle für Sucht- gefahren in Hamm/Westf. er- innert daran, daß bereits vor zwölf Jahren eine solche For- derung erhoben wurde. An- laß für den neuen Appell war ein Vorgang im Rheinland, bei dem im Zusammenhang mit einer Straftat eine Dro- genberaterin zur Aussage ge- zwungen werden sollte, weil die Polizei am Tatort als möglichen Hinweis auf den Täter einen Zettel gefunden hatte, auf dem ein Termin mit einer Drogenberatungs- stelle vermerkt war. EB

Vorwurf wegen NS- Kindereuthanasie:

Keine Beleidigung

BERLIN. In einem Ver- fahren, in dem es um Vor- würfe wegen der Beteiligung eines Arztes an Euthanasie- maßnahmen während des Dritten Reiches ging, ist Dr.

Helmut Becker, Mitglied des Vorstandes der Ärztekam- mer Berlin, vom Vorwurf der Beleidigung rechtskräftig freigesprochen worden. Dr.

Becker, der damals Vizeprä- sident der Ärztekammer Ber-

lin war, hatte 1983 beim Kas- seler Ärztetag Professor Dr.

Gerhard Kloos, Autor eines

„Kompendiums der Psychia- trie und Neurologie", be- schuldigt, an der Kindereu- thanasie während der Nazi- zeit maßgeblichen Anteil ge- habt zu haben. Brieflich hatte Dr. Becker diesen Vorwurf später noch präzisiert. Pro- fessor Kloos stellte Strafan- trag wegen Beleidigung, aber das Amtsgericht Tiergarten sprach Anfang 1985 Dr. Bek- ker frei. Nachdem Professor Kloos die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung zurück- gezogen hat, ist der Frei- spruch nunmehr rechtskräftig geworden. JK

Röntgenverordnung in Kraft

KÖLN. Am 1. Januar 1988 ist auf der Grundlage des Atomgesetzes eine neue Röntgenverordnung (RöV) in Kraft getreten, die die in der EG-Richtlinie 80/836/Eu- ratom festgelegten europä- ischen Strahlenschutzbestim- mungen berücksichtigt. In Anlehnung an die EG-Richt- linie 84/466/Euratom be- stimmt der § 23 Nr. 4 RöV, daß das Hilfspersonal an Röntgeneinrichtungen zur Untersuchung an Menschen

„Kenntnisse im Strahlen- schutz" nachzuweisen hat, die von der nach „Landes- recht zuständigen Stelle" zu bescheinigen sind.

Auf der Basis von Exper- ten-Beratungen beim Institut für Strahlenhygiene des Bun- desgesundheitsamtes in Mün- chen sind Ausführungsbe- stimmungen formuliert wor- den, unter anderem zu § 23 Nr. 4 RöV „Richtlinie Fach- kunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Be- trieb von Röntgeneinrichtun- gen in der Medizin, Zahnme- dizin und Tiermedizin nach der Röntgenverordnung vom 8. Januar 1987".

Nach diesen Bestimmun- gen ist ein obligatorischer Grund- und Aufbaukurs vor- gesehen. In einem Zeitraum A-2128 (20) Dt. Ärztebl. 85, Heft 30, 28. Juli 1988

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von mindestens jeweils 60 Stunden ,,Diagnostik'' bezie- hungsweise jeweils 40 Stun- den "Therapie" mit einer Prüfung am Ende des Auf- baukurses über den Inhalt beider Kurse sollen die "er- forderlichen'' Kenntnisse vermittelt werden.

Die Richtlinie ist durch die Zustimmung der einzel- nen Bundesländer verbind- lich geworden. Ob aber als

"zuständige Stelle" aus- schließlich die Ärztekam- mern benannt werden, ist noch zweifelhaft.

Die Mitglieder des Aus- schusses und der Ständigen Konferenz , ,Medizinische Assistenzberufe" der Bun- desärztekammer sehen keine Notwendigkeit, eine Veran- staltung auf Grund der unter- schiedlichen organisatori- schen Modelle und der be- reits fortgeschrittenen Pla- nung in den Bundesländern durchzuführen. GNE

Rentenreform:

Gegen

Lastenverschiebung

KÖLN. Entschieden hat sich die Gesellschaft für Ver- sicherungswissenschaft und -gestaltung gegen Pläne aus- gesprochen, die die gesetzli- che Rentenversicherung bei einer geforderten Neuord- nung der Kostenträgerschaft für die Sozialhilfe mit zusätz- lichen Aufgaben und Kosten belasten wollen. Insbesonde- re wendet sich die Gesell- schaft gegen Vorschläge, die darauf hinauslaufen, relativ niedrige Renten durch - vom Bund zu erstattende - Zah- · Iungen der Rentenversiche- rungsträger auf ein am Be- darf orientiertes Mindestsi- cherungsniveau anzuheben.

Die Gesellschaft für Ver- sicherungswissenschaft wen- det sich gegen solche Absich- ten, weil dadurch das die ge- setzliche Rentenversicherung prägende Versicherungs- und Äquivalenzprinzip mit dem Prinzip der Bedürftigkeit ver- mischt würde, nach dem die Sozialhilfeleistungen orien-

Fortbildung und Steuern: Urteil ohne Sachkenntnis!

Ein Urteil des Finanzgerichtes Baden-Würt- temberg vom 24. Februar 1988 (Aktenzeichen:

XIII K 209/87) hat in ärztlichen Tageszeitungen breite Veröffentlichung und mißverständliche Kommentare hervorgerufen. Die Herausgabe der Urteilsbegründung auf Anfrage der Rechts- abteilung der Bundesärztekammer ist vom zu- ständigen Richter bisher nicht erlaubt worden.

Da weiteres Warten wegen des großen Scha- dens für die produktunabhängige ärztliche Fort- bildung unverantwortlich wäre, gibt die Bundes- ärztekammer (BAK) bekannt:

..,.. Das Urteil bezieht sich auf den Fall ei- nes Arztes oder einer Ärztin, geht aber von fal- schen Voraussetzungen aus: Ohne Sachkennt- nis, ohne entsprechende Informationen einzu- holen, werden leichtfertig unrichtige und belei- digende Behauptungen aufgestellt, die un- schwer hätten nachgeprüft werden können. Die Bundesärztekammer macht aus Beitragsmitteln jährlich nicht große Aufwendungen, um nur den äußeren Rahmen zum Schein der beruflichen

V~ranlassung anzubieten. Das Gericht will den BAK-Kongreß in Davos in erster Linie als Mög- lichkeit sehen, am "dort befindlichen Skicirkus"

teilnehmen zu können. Das ist eklatant wahr- heitswidrig und eine Herausford~rung für Tau- sende sich seriös fortbildende Arztinnen und Ärzte, aber auch für die vielen international re- nommierten Referenten, die ohne jedes Honorar seit Jahren bereit sind, ihre Kenntnisse, Erfah- rungen und Forschungsergebnisse yber die Fortbj_ldung so rasch wie möglich den Arztinnen und Arzten zur Verbesserung ihrer Berufsaus- übung und damit zum Wohle der Patienten zu vermitteln.

Das Stuttgarter Gericht will, daß die Bun- desärztekammer bei jedem Teilnehmer - also

auch solchen, die gar keine steuerliche Abzugs- fähigkeit geltend machen wollen- die Anwesen- heit kontrolliert. Auf weitere falsche Vorausset- zungen und besserwisserische Belehrungen, wie ärztliche Fortbildung gestaltet werden sollte, sei nicht eingegangen, doch genügt die Kurzfas- sung "aus den Gründen" in der Veröffentli- chung , , Entscheidungen der Finanzgerichte'' vom Juni 1988.

Hierzu ist festzustellen: Über den Einzelfall hinaus hat dieses Urteil keine Wirkung, im Ge- gensatz zu Entscheidungen des Bundesfinanz- hofes, der allgemeine Feststellungen treffen kann und dies auch im August 1977 für die steuerliche Anerkennung der Teilnahme an Kon- gressen durch hohe Anforderungen an Dauer und Exaktheit des Nachweises getan hat. Diesen Anforderungen entspricht die Bundesärztekam- mer durch ihr Testatverfahren seit über zehn Jahren. Andere Urteile haben dies anerkannt.

..,.. Da durch die Verbreitung des Stuttgar- ter Einzelfall-Urteils die Meinungsbildung von Finanzbehörden und einzelnen Finanzgerichten beeinflußt werden könnte, macht die Bundes- ärztekammer alle Ärztinnen und Ärzte auf die Bundesfinanzhofsentscheidung von 1977 auf- merksam. Wer bei korrekter Einhaltung der Te- statbestimmungen dennoch Schwierigkeiten bei Finanzgerichten bekommt, sollte dies sofort der Bundesärztekammer mitteilen und Urteile nicht rechtskräftig werden lassen, da die BÄK gege- benenfalls die weitere rechtliche Vertretung im Rahmen eines Musterprozesses prüfen wird.

Keine Ärztin, kein Arzt sollten sich durch das auch von Juristen als niveaulos bezeichnete Ur- teil abhalten lassen, an erstklassiger, systemati- scher, fachübergreifender und bewährter Fo_rt- bildung weiterhin teilzunehmen. Dr. 0 ./BAK

tiert sind. Die Finanzierungs- probleme der Rentenversi- cherung seien vor allem auf die ungünstige demographi- sche Entwicklung und die Verschiebungen im Alters- aufbau der Bevölkerung, aber auch auf die anhaltend hohe Zahl von Arbeitslosen zurückzuführen, erklärte die Gesellschaft. Im Zuge der ge- planten Strukturreform der Rentenversicherung wäre es deshalb angezeigt, die be- währten Prinzipien der Bei- trags- und Leistungsgestal- tung systemgerecht weiterzu- entwickeln. Die Alterssiche- rungssysteme (einschließlich der Berufsständischen Al- tersversorgungswerke) dürf- ten nicht zum "Lastesel" für zwar ungelöste, aber anderen Sicherungssystemen zuzu- rechnenden Probleme um- funktioniert werden. EB

Zusammenarbeit mit Masseuren und Bademeistem

sen, wurden die Teilnehmer auch nicht durch die Auffor- derung von Dr. R. Sittl (In- stitut für Anästhesiologie, Erlangen) überrascht, in Pro- blemfällen zu einer engeren Zusammenarbeit von Ärz- ten, Masseuren, Bademei- stern und Psychotherapeuten zurückzufinden und auch Akupunkteure daran zu be- teiligen.

REGENSBURG. ,,Der Orthopäde wird kaum zum Joggen raten, während es der Allgemeinarzt als gut für den Kreislauf betrachtet." Mit dieser Bemerkung begründe- te Dr. J. Heck (Hochschulin- stitut für Leibesübungen, Er- langen-Nürnberg) auf einem Kongreß zum Thema "Wir- belsäule" die Notwendigkeit, einseitiges ärztliches Fach- denken auch in diesem Be- handlungsbereich zu über- winden.

Da der Kongreß darauf ausgerichtet war, zum Nut- zen der Patienten, aber auch zur Einsparung von Kosten einspuriges Handeln durch mehr Kooperation abzulö-

Fortbildungsreferent Dr.

M. Köhler (Berchtesgaden) trat Versuchen zur Abwer- tung physikalischer Maßnah- men entgegen: mit ihrer Hilfe könnten teure und manchmal unverträgliche Medikamente eingespart und Arbeitsunfä- higkeitstage reduziert wer- den. Zu den Ergebnissen des Kongresses gehört der Vor- satz, den Erfahrungsaus- tausch zwischen Ärzten und Masseuren auszubauen. KG Dt. Ärztebl. 85, Heft 30, 28. Juli 1988 (21) A-2129

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