Die Information:
Bericht und Meinung Kassenarzt-Informationen
desempfehlung für 1981 gebilde- ten Kommission einiges beitragen kann. Zunächst werden sich aller- dings die Aktivitäten der Kommis- sion darauf konzentrieren müs- sen, angesichts der gesamtwirt- schaftlichen Konstellation bei der
Frühjahrssitzung der Konzertier- ten Aktion im Gesundheitswesen
.am 23. März bereits erste positive Ergebnisse aufzuweisen. In einem Schreiben an den Ersten Vorsit- zenden der Kassenärztlichen Bun- desvereinigung hat der Bundesmi- nister für Arbeit und Sozialord- nung am 28. Januar dieses Jahres erneut gefordert, bei den Lei- stungsausgaben die gesamtwirt- schaftlichen Rahmendaten stärker zu beachten. Wie eng der Minister den Rahmen sieht, hat er klar zu erkennen gegeben: „Im Jahre 1981 steht bei der Aufrechterhal- tung des Ziels der Beitragsstabili- tät ein Finanzierungsspielraum für Ausgabenzuwächse von rund 4 v.
H. zur Verfügung. Ausgabenstei- gerungen in den einzelnen Lei- stungsbereichen sind nur insoweit beitragsneutral, als sie sich je Mit- glied im Rahmen dieses Orientie- rungswertes halten."
Vergegenwärtigt man sich vor die- sem Hintergrund, daß bereits Mitte des Jahres die Honorarverträge mit den RVO- und den Ersatzkas- sen auslaufen, so ist festzustellen:
Eine Verbesserung der Honorarsi- tuation allein mit dem Hinweis auf die heute schon alle Prognosen übertreffende und weiter steigen- de Teuerungsrate erreichen zu wollen erscheint als hoffnungslo- ses Unterfangen, wenn es nicht gelingt, das im Dezember 1980 ge- steckte Vertragsziel zu verwirkli- chen, nämlich die Krankenkassen in Leistungsbereichen wie Arz- neimittelverordnungen, Kranken- hauseinweisungen oder in der physikalischen Therapie spürbar zu entlasten. Gelinge dies nicht, so warnte ein KV-Vorsitzender auf der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereini- gung am 13. Dezember 1980 in Köln, so könne 1981 „für die deut- schen Kassenärzte zu einem Schicksalsjahr werden". DÄ
NACHRICHTEN
Dritter Datenschutzbericht:
Einige Beanstandungen
Im Gegensatz zu den beiden vor- aufgegangenen Tätigkeitsberich- ten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz hat Bericht- erstatter Prof. Dr. jur. Hans-Peter Bull, Bonn/Bremen, relativ wenige gravierende Verstöße gegen zwin- gende Vorschriften des Daten- schutzes im Bereich der Sozialver- waltung (insbesondere nach dem Bundesdatenschutzgesetz) fest- gestellt. Soweit die Krankenversi- cherung berührt wird, spielen die Ersatzkassen dabei eine besonde- re Rolle:
Gerügt wurde, daß die Adresse ei- ner Versicherten von einer Ersatz- kasse an ein Unternehmen der pri- vaten Krankenversicherung wei- tergegeben worden sei, nachdem die Versicherte einen Auslands- krankenschein beantragt hatte.
Die Betroffene beschwerte sich darüber, daß ihr das betreffende PKV-Unternehmen unaufgefordert Werbeunterlagen übersandt habe.
Die Ersatzkasse räumte ein, daß dies geschehen sein könne, und zwar im Zusammenhang mit dem Hinweis auf die „ungedeckten Ri- siken ihrer Mitglieder bei einem Auslandsaufenthalt"; die Über- mittlung der Anschrift sei jedoch ein eindeutiges Fehlverhalten des Kassen-Mitarbeiters gewesen.
Drei Ersatzkassen wurden vom Bundesbeauftragten unangemel- det besucht, um den Stand des Datenschutzes zu kontrollieren.
Bei zwei Ersatzkassen sei kein in- terner Datenschutzbeauftragter bestellt gewesen. Beide Kassen würden dieses unverzüglich nach- holen. In einer Krankenkasse wur- de ein „Fachausschuß Daten- schutz" vorgefunden, der sich aus Abteilungsleitern und Vertretern der Geschäfts- und Abrechnungs- stellen zusammensetzte. In dieser Krankenkasse sollen künftig Fach- ausschuß und neuer Datenschutz- beauftragter zusammenarbeiten — in den Augen von Professor Bull eine „interessante Konstruktion".
Bei einer weiteren Ersatzkasse ist inzwischen festgestellt worden, daß die frühere Praxis, Anschriften von Auszubildenden zu Werbe- zwecken zu erheben, eingestellt worden sei.
Unerfreulich nannte Prof. Bull das Verhalten des Bundesministe- riums für Jugend, Familie und Ge- sundheit. Es habe bayerische Ortskrankenkassen aufgefordert, Forschungsprojekte über Auswir- kungen des Mutterschaftsurlaubs mit der Bereitstellung von Adres- sen von Müttern zu unterstützen.
Dies sei ein Verstoß gegen das So- zialgesetzbuch. Den Vorwurf hat
inzwischen das betroffene Mini- sterium mit dem Hinweis zurück- gewiesen, daß nach § 7 Absatz 1 Nr. 1 des Sozialgesetzbuches (Ver- waltungsverfahren) personenbe- zogene Daten zulässigerweise of- fenbart werden können, soweit sie für die wissenschaftliche For- schung im Sozialleistungsbereich erforderlich seien und schutzwür- dige Belange der Betroffenen nicht beeinträchtigt würden. Da- gegen sei eine Offenbarung nicht zulässig, soweit es zumutbar sei, die Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Das Bundesgesund- heitsministerium hat die laufende Untersuchung in Bayern (das Deutsche Jugendinstitut ist damit betraut) solange gestoppt, bis si- chergestellt ist, daß die noch feh- lenden Adressen nur mit Zustim- mung der Betroffenen weitergege- ben werden. Während Bull ein von der Arbeitsgemeinschaft für Ge- meinschaftsaufgaben der Kran- kenversicherung in Essen seit mehr als zwei Jahren mit öffentli- chen Förderungsmitteln betriebe- nes Projekt über „Datenerfassung, Verarbeitung, Dokumentation und Informationsverbund in den so- zialärztlichen Dienst mit Hilfe der Elektronischen Datenverarbei- tung" noch sehr kritisch beurteilte (vgl. DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 8/1979, Seite 469 ff.; Heft 9/
1979, Seite 543 ff.; Heft 25/1979, Seite 1712 ff.), heißt es jetzt, daß der Datenschutzbeauftragte sei- nen ursprünglichen Eindruck revi- dieren müsse. HC
380 Heft 9 vom 26. Februar 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT