Die Information:
Bericht und Meinung Ärztliche Verantwortung
gebunden sein! Die notwendige Ar- beitsteilung, ja hier und da geradezu -zersplitterung, bringt aber die Ge- fahr herauf, daß— um weiter mit H. E.
Bock zu sprechen — „der Arzt sich der Rolle eines Erfüllungsgehilfen fügt und daß er womöglich ohne ei- gene Indikationsstellung Maßnah- men ausführt". Der Arzt darf sich ebensowenig zum Erfüllungsgehil- fen der Maschinen machen lassen.
ECHO
Zu: „Schlichtung in Arzthaft- pflichtfragen" von W. Berner, E.
Trostorf und R. Vogel in Heft 5/
1981, Seite 183 ff.
Schlichtungsstellen haben sich bewährt
„Die in der Bundesrepublik von den Ärztekammern ein- gerichteten Schlichtungs- stellen und Gutachterkom- missionen für Haftpflichtfra- . gen sind — trotz aller noch bestehenden Unzulänglich- keiten — besser als ihr Ruf.
Diese in den einzelnen Bun- desländern in den letzten Jahren gegründeten, recht unterschiedlich organisier- ten Gremien erleichtern, wie die Erfahrungen zeigen, nicht nur die Aufklärung ein- zelner Kunstfehlervorwürfe, sondern auch die Erken- nung besonderer Schwach- stellen in der medizinischen Versorgung. Nachdem be- reits die Gutachterkommis- sion Nordrhein detaillierte Ergebnisse vorgelegt hat, veröffentlichte die jetzt ge- meinsam von den Landes- ärztekammern Niedersach- sen, Schleswig-Holstein,
Berlin, Hamburg und Bre- men gegründete norddeut- sche Schlichtungsstelle im DEUTSCHEN ÄRZTEBLATT den bisher ausführlichsten Erfahrungsbericht ... "
(„Frankfurter Allgemeine Zeitung")
Die größer
werdende Verantwortungslast Die leider heute unendlich viel grö- ßer gewordene Möglichkeit, Fehler zu machen, steigert die Verantwor- tungslast gewaltig. So öffnet sich die Schere immer weiter: Auf der einen Seite die soviel komplizierter und belastender gewordene ärztli- che Wagnisverantwortung; auf der anderen Seite der Patienten-An- spruch auf perfektionistisch-fehler- freies Tun, mit dem Entschädi- gungsanspruch im Hintergrund.
Nicht zuletzt sei auf die zunehmen- den Konfliktmöglichkeiten hinge- wiesen, die z. B. im Rahmen der so- genannten Intensivmedizin aufge- taucht sind und die Entscheidungs- verantwortung herausfordern. Und Inhumanität und Entmündigung drohen überall da, wo durch büro- kratische Gängelung und durch An- onymität Verantwortung und Verant- wortungsbereitschaft verdrängt wer- den. In dieser Gefahr stehen wir mehr denn je.
Heute scheint es oft, als ob wir an einem Scheidewege stünden zwi- schen Verantwortbarem und Nicht- verantwortbarem in der Medizin. Of- fenbar divergieren die Möglichkei- ten, die uns mit der naturwissen- schaftlichen Entwicklung der mo- dernen Medizin gegeben sind, und die Möglichkeit der ethischen Ver- tiefung, der Weiterentwicklung der Verantwortung als Wagnis im vollen Bewußtsein der Probleme. Man muß heute ausdrücklich daran erinnern, daß die „radikale Versachlichung"
(Böckle) — dazu gehört auch die mit dem Beginn der naturwissenschaft- lichen Grundlegung der Medizin ein- setzende theoretische Isolierung der Krankheit vom kranken Menschen — zwar einerseits eine entscheidende Voraussetzung für den segensrei- chen Fortschritt der medizinischen Wissenschaft und der Heilkunde war. Das hat aber andererseits un- ausweichlich einen tiefen Einbruch in den ethischen Bereich mit sich gebracht.
Die Medizin ist zwar schon seit eini- ger Zeit bestrebt, diese notwendig
gewesene Isolierung und Abstrahie- rung wieder zum Ganzheitsver- ständnis zurückzuführen und damit zugleich eine erweiterte Basis für Verantwortung und Verantwor- tungsbereitschaft zu gewinnen. Rei- bungen und Schwierigkeiten erge- ben sich aber sowohl aus der immer noch weitergehenden Expansion der Medizintechnik wie aus dem ge- samtgesellschaftlich veränderten Grundverständnis sittlicher Prinzi- pien. So befinden wir uns gewisser- maßen zwischen zwei Mühlsteinen.
Was wir brauchen, ist die Wiederge- winnung von mehr Verantwortungs- bewußtsein in allen sogenannten Dienstleistungsbereichen, nicht nur isoliert im ärztlichen. Angesichts der heute erheblich gewachsenen An- forderungen an die ärztliche Verant- wortung und vermehrten Möglich- keiten, in dieser Verantwortung zu versagen (während gleichzeitig in anderen Bereichen eher von einer Flucht aus der Verantwortung ge- sprochen werden muß), wird die Be- sinnung auf die Besonderheiten der ärztlichen Verantwortung um so dringlicher und zugleich schwie- riger.
Wenn auch vom Arzt ein sensibili- siertes Bewußtsein von Verantwor- tung erwartet werden muß, so gibt es doch keine spezifische ärztliche Verantwortung, die isoliert wäre von der allgemeinen Einstellung zu und Praktizierung von Verantwortung.
Die heute leider geradezu offizielle Erziehung zur Kritik an anderen oh- ne jede Spur von Selbstkritik ist je- der Art von Verantwortung abträg- lich. Wer höhere Verantwortung vom Arzt fordert, muß auf eine Re- naissance von Verantwortungsbe- wußtsein und Verantwortungsbereit- schaft im gesamten zwischen- menschlichen Bereich bedacht sein.
Der Geist der Zeit umfaßt alle, Ärzte und Nichtärzte.
Anschrift des Verfassers:
Professor Dr. med. Hans Kuhlendahl Moorenstraße 5
4000 Düsseldorf 982 Heft 20 vom 14. Mai 1981 DEUTSCHES ÄRZTEBLATT