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Archiv "Qualitätsberichte: Mehr Orientierungshilfe statt größerer Textmengen" (27.10.2006)

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A2840 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 43⏐⏐27. Oktober 2006

D

ie erstmalige Veröffentlichung der Pflicht-Qualitätsberichte der Krankenhäuser im Jahr 2005 hat zu einer Vielfalt von einzelnen Be- richtsformen und zu einer Vielzahl konkurrierender Krankenhausführer mit zum Teil fragwürdiger Aussage- fähigkeit geführt. Vor diesem Hinter- grund haben sich mehrere Arbeits- gruppen der Weiterentwicklung des Qualitätsberichts angenommen, so unter anderem auch eine Arbeits- gruppe der Bundesärztekammer (BÄK) und – als zuständiger Richt- liniengeber – der Gemeinsame Bun- desausschuss (G-BA). Dieser hat hierzu am 17. Oktober eine neue Ver- einbarung beschlossen. Die Konzep- te der Bundesärztekammer und des G-BA zeigen viele Überschneidun- gen, aber auch unterschiedliche Schwerpunkte: Der Gemeinsame Bundesausschuss setzt auf Verein- heitlichung und Datenvollständig- keit, die Bundesärztekammer auf die Herausarbeitung des krankenhausin-

dividuellen Profils und die Verständ- lichkeit und Vergleichbarkeit dieser Informationen für den Patienten.

Nach dem G-BA-Beschluss muss der Qualitätsbericht 2007 in zwei Formaten abgegeben werden – als Datenbankversion im XML-Format und als PDF-Datei für die Veröffent- lichung im Internet. Die neue Verein- barung sieht eine komplette Neuglie- derung vor. Vorgaben zu einem wich- tigen und mit Spannung erwarteten Bereich, nämlich zur Angabe von Er- gebnissen zu ausgewählten Qualitäts- indikatoren aus dem Verfahren der

„Bundesgeschäftsstelle Qualitätssi- cherung“ (BQS), stehen jedoch noch aus. Ob hierüber verbindlich von je- dem Krankenhaus berichtet werden soll und – wenn ja – auf Basis wel- cher Leistungsbereiche oder Qua- litätsindikatoren, will der Gemeinsa- me Bundesausschuss erst im März 2007 nach Abschluss der diesbezüg- lichen Beratungen in den BQS-Fach- gruppen entscheiden.

Die vom G-BA überarbeitete Ver- einbarung wird voraussichtlich zu einer besseren Vergleichbarkeit der Krankenhäuser auf breiterer Infor- mationsbasis für die Fachöffentlich- keit führen. Insbesondere den Kran- kenkassen dürfte die Vereinheitli- chung des Datensatzformats und der inhaltlichen Darstellung entgegen- kommen. Für Patienten jedoch wer- den insbesondere die Informationen zu Hauptdiagnosen, Prozeduren und Fallzahlen nach wie vor interpreta- tionsbedürftig sein, auch wenn zu den verpflichtend anzugebenden zehn häufigsten ICD- und OPS-Zif- fern zukünftig die „umgangssprach- lichen Bezeichnungen“ genannt werden sollen. Trotz neuer Struktur bleibt das Problem, wie die Fülle an Informationen im Sinne eines all- gemein verständlichen und interes- santen Qualitätsberichts aufbereitet werden kann, bestehen.

Patienten im Vordergrund

In dieser Hinsicht bietet das Positi- onspapier der Bundesärztekammer einen Leitfaden zur Weiterentwick- lung der Qualitätsberichte. Weit vor der Beschlussfassung des G-BA hat sich die BÄK (Ständige Konferenz Qualitätssicherung) mit der Thema- tik eines „guten“ Qualitätsberichtes beschäftigt und als Ergebnis die Ziel- gruppe der Patienten ganz in den Vordergrund gerückt. Eine womög- lich zweite Berichterstellung für weitere Zielgruppen wie einweisen- de Ärzte, Ärzte allgemein, andere Krankenhäuser, Krankenkassen und

QUALITÄTSBERICHTE

Mehr Orientierungshilfe statt größerer Textmengen

Ein Positionspapier der Bundesärztekammer bietet einen Leitfaden zur Weiterentwicklung der Qualitätsberichte. Im Vergleich mit der vom Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen Vereinbarung zeigen sich unterschiedliche Schwerpunkte.

Foto:Peter Wirtz

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A2842 Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 43⏐⏐27. Oktober 2006

P O L I T I K

Organisationen des Gesundheitswe- sens wird aufgrund des Aufwandes nicht empfohlen. Vielmehr bieten die weiterentwickelten Anforderungen an einen auf den Patienten ausgerich- teten Qualitätsbericht auch Nutzen für weitere Interessenten.

Erfreulich ist, dass einige grund- sätzliche Einschätzungen zur Wei- terentwicklung des Qualitätsbe- richts auch vom G-BA geteilt wer- den, so zum Beispiel bei der Emp- fehlung, auf die Angabe der 30 häu- figsten DRGs (bislang Kapitel A- 1.7 B) zu verzichten, und bei der Aufhebung der wenig hilfreichen Trennung in einen Basis- und einen Systemteil. Die Bundesärztekam- mer bevorzugt eine Konzentration auf wenige zentral übergeordnete Krankenhausstrukturdaten und dem- gegenüber eine ausführlichere Dar- stellung besonderer Versorgungs- schwerpunkte des Krankenhauses.

Diese könnten gegebenenfalls schon bestehende Vernetzungen mit am- bulanten, Reha- oder Pflege-Ein- richtungen umfassen.

Zu Beginn eines jeden Qualitäts- berichts sollte eine Leseanleitung stehen. Diese bietet den Patienten eine Orientierungshilfe, um sich schnell einen Überblick zu verschaf- fen. Die Leseanleitung dient auch der persönlichen Ansprache und sagt etwas über die Kommunikationskul- tur der Einrichtung gegenüber dem Patienten, den Angehörigen und Be- suchern aus. Dabei wird zwischen formalen und inhaltlichen Anforde- rungen unterschieden, die mit Bei-

spielfragen veranschaulicht werden (formal bedeutet: Wie lese ich den Qualitätsbericht? Wo finde ich was?

Welche Orientierungshilfen gibt es?

Inhaltlich bedeutet: Worauf sollte ich bei den einzelnen Inhalten ach- ten? Wer hilft mir weiter?). Aus der Leseanleitung kann in einer weiteren Entwicklungsstufe eine Matrix zur Bewertung eines Qualitätsberichtes entwickelt werden.

Gegen den Wildwuchs der Einzeldarstellungen

Bei den Angaben zur Qualitätssi- cherung sollte zwischen Aktivitä- ten und Ergebnissen unterschieden werden. Bei den Aktivitäten werden die strukturellen Voraussetzungen wie Qualitätsmanagement-Strategie, messbare Qualitätsziele, Aufbau des Qualitätsmanagements und vorhan- dene Qualitätszirkel oder Projekt- gruppen dargestellt. Die konkreten Ergebnisse betreffen Komplikati- onsbesprechungen, Teilnahme an externen Qualitätssicherungsver- fahren, das Beschwerdemanage- ment, Patientenbefragungen sowie Fehlermanagement und Patientensi- cherheit. Diese Empfehlung ist nun- mehr auch in den Ausfüllhinweisen des Gemeinsamen Bundesausschus- ses berücksichtigt worden.

Aus Sicht der Bundesärztekam- mer-Arbeitsgruppe ist bei der Dar- stellung der Qualitätssicherung außerdem die Koppelung der Akti- vitäten an die Ergebnisse unabding- bar, um gut gemeinten „Absichtser- klärungen“ ohne konkrete Daten/

Zahlen vorzubeugen. Damit hat sich die BÄK-Arbeitsgruppe eindeutig für die Veröffentlichung von Ergebnis- sen auf der Basis vorab konsentierter Qualitätsindikatoren ausgesprochen, um den im Veröffentlichungsjahr 2005 aufgetretenen Wildwuchs an Outcome-Darstellungen einzudäm- men. Eine Besonderheit ist, dass sich die von der Arbeitsgruppe der Bundesärztekammer empfohlenen Indikatoren auf alle Fachgebiete be- ziehen und nicht überwiegend chirur- gische Ausnahmegruppen abgebildet werden. Es bleibt abzuwarten, wel- che Indikatoren von den Fachgrup- pen der BQS beziehungsweise vom Gemeinsamen Bundesausschuss im März 2007 nach Abschluss der Be- ratungen über die verpflichtend zu veröffentlichenden Ergebnisqualitä- ten übernommen werden.

Bei den allgemeinen Informatio- nen sollte der Patient auf verschie- dene Möglichkeiten wie die Patien- tenbroschüre, Jahres-/Qualitätsbe- richt, Homepage et cetera hingewie- sen werden. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die Nennung von Ansprechpartnern in der Öffentlich- keitsarbeit, beim Service oder auch der Patientenfürsprecher.

Mit dem von der Bundesärzte- kammer initiierten Konzept eines

„guten“ Qualitätsberichtes für Kran- kenhäuser ist ein wichtiger Schritt hin zum Patienten getan, damit die- ser in seiner Beurteilung der tatsäch- lichen Leistung eines Krankenhau- ses nicht weiter sich selbst überlas- sen bleibt. Adressaten eines solchen Qualitätsberichts sind des Weiteren die Angehörigen, die interessierte Öffentlichkeit, zuweisende Ärzte und Einrichtungen des Gesundheits- wesens. Im Qualitätswettbewerb ist nicht noch mehr Text, sondern mehr Orientierungshilfe gefragt. I

Dr. med. Maria Eberlein-Gonska Dr. med. Erich Fellmann Dr. med. Regina Klakow-Franck Ständige Konferenz Qualitätssicherung/

Bundesärztekammer Qualitätsberichte

sollen den Patienten in verständlicher Darstellung die Be- urteilung der Leis- tung eines Kranken- hausese ermögli- chen.

Foto:Barbara Krobath Das Positionspapier der Arbeitsgruppe

Qualitätsbericht der BÄK einschließlich Anlage mit Indikatoren für die extern vergleichende Qualitätssicherung im Internet: www.aerzteblatt.de/plus4306

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