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Archiv "Qualitätsberichte: Ersatzlos abschaffen" (16.06.2006)

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Deutsches Ärzteblatt⏐⏐Jg. 103⏐⏐Heft 24⏐⏐16. Juni 2006 AA1669

B R I E F E

Vorgehen ansteht, ist wichti- ger, welchen Nutzen die Ge- sellschaft dadurch hat. An er- ster Stelle dagegen steht hier wohl (leider) das Kostenargu- ment, was aber eindeutig ent- kräftet werden kann. Zwar ist die Behandlung mit Methadon scheinbar günstiger, hat aber bei vielen Suchterkrankten keinen wirklichen Erfolg, wes- halb weiterhin Heroin konsu- miert wird und so auch die da- mit einhergehende Krimina- lität, wenn auch abgeschwächt, weiter besteht. Der Nutzen der kontrollierten Heroinab- gabe für das „gesunde“ Volk besteht in folgenden Fakten (bitte auch nicht genannte Synergie-Effekte in Betracht ziehen):

>Rückgang der Beschaffungs- kriminalität auf nahezu null, dadurch:

– Sicherheit auf den Straßen, insbesondere in Innenstädten – Geschäfte haben weniger Ausgaben wegen Diebstähle . . . – Die Gerichts- und Strafver- folgungskosten können ge- senkt werden . . .

– Kosten für Gefängnisaufent- halte entfallen

>Auswirkungen auf Stadt/

Kommune:

– praktisch keine offene Dro- genszene, dadurch:

–Verbesserung des Stadtbilds . . . – Sicherheitsgefühl der Bevöl- kerung steigt

– durch Arbeitsfähigkeit der Patienten werden Ausgaben für Sozialleistungen gesenkt

>Auswirkungen auf Kranken- kassen (und damit für die Ver- sicherten):

– Bei Ersatzbehandlungen ge- lingt meist keine Entwöhnung, gibt man die Primär-Substanz Heroin, so entfallen unnütze Kosten für unzählige Therapi- en . . .

– Folgeerkrankungen durch (unhygienischen) Konsum von Straßenheroin werden vermie- den

– Kosten für Koabhängigkei- ten . . . und andere psychische Erkrankungen von Angehöri- gen nehmen ab . . .

Das Kostenargument gegen die Behandlung mit Heroin sollte damit entkräftet sein . . . Stefan Württenberger,Aschenweg 7, 33189 Schlangen

Weiterbildung

Zu dem Beitrag „Allgemeine und In- nere Medizin: Warten auf das letzte Wort“ von Heike Korzilius in Heft 13/2006:

Lösungsvorschlag

Mit der Neuordnung der Ge- biete Allgemeinmedizin und Innere Medizin in der (Mu- ster-)Weiterbildungsordnung hat man beschlossen, einen

„Facharzt für Innere und All- gemeinmedizin“ einzuführen und den „Facharzt für Innere Medizin“ zu streichen. Statt- dessen gibt es nur noch Inter- nisten mit einem Schwerpunkt, also eine Art „Teilgebietsinter- nist“. Die Internisten haben sich natürlich dagegen zur Wehr gesetzt, hatten aber keinen Er- folg. Nicht nur der Berufsver- band der Internisten, sondern auch die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin verlangen aber nachdrücklich, eine Kor- rektur vorzunehmen und den

„Facharzt für Innere Medizin“

wieder einzuführen. Hinter- grund dieses Streits war die Forderung der Allgemeinärz- te, den hausärztlichen Interni- sten zu beseitigen. Das Motiv für diese Forderung wurde in der Karikatur sehr richtig dar- gestellt: Die Allgemeinärzte wollten nicht länger der

„Hausarzt zu Fuß“ sein, ge- genüber dem Internisten als

„Hausarzt zu Pferde“. In der Karikatur ist allerdings der In- ternist zum Fahrer eines Rennwagens geworden . . . In

der Richtlinie der EU über die gegenseitige Anerkennung der Diplome ist für den Hausarzt in der Bundesrepublik die Be- zeichnung „Allgemeinarzt“

enthalten. Die neue Bezeich- nung könnte also bei uns nur eingeführt werden, wenn sie in Brüssel notifiziert ist. Diese Notifizierung könnte aber nur erfolgen, wenn alle Landesärz- tekammern die neue Bezeich- nung beschlossen hätten. An- dererseits haben aber alle an- deren EU-Länder den „Fach- arzt für Innere Medizin“, nur in der Bundesrepublik hat man beschlossen, ihn abzu- schaffen. Damit wurde ein Fachgebiet eliminiert, das von Anfang an in der Weiterbil- dungsordnung enthalten war . . . Der Streit wäre ohne Emotionen so einfach zu lö- sen. Die Tätigkeit als „Haus- arzt“ ist, auch nach der EU- Richtlinie, alleinige Aufgabe der „ Allgemeinärzte“. Die In- ternisten mit und ohne Schwerpunktsbezeichnung gehören zur Gruppe der Fachärzte, sind also keine

„Hausärzte“. Im Rahmen der freien Arztwahl muss aber der Zugang zum Internisten frei bleiben. Es gehört ja zu den besten Traditionen des deut- schen Gesundheitswesens, dass jeder Versicherte im Rah- men der freien Arztwahl jeden Kassenarzt, ob Hausarzt oder Facharzt, in Anspruch nehmen kann. Von der Bezeichnung her bliebe es natürlich dann beim „Allgemeinarzt“ und an- dererseits beim „Internisten“.

Wir wären dann auch wieder in voller Übereinstimmung mit der Richtlinie der Eu- ropäischen Gemeinschaft.

Prof. Dr. med. Dr. h. c. Hans J.

Sewering,Am Oberanger 14, 85221 Dachau

Praxisgebühr

Zu dem Beitrag „Verweigerer wer- den zur Kasse gebeten“ in Heft 17/2006:

Eine echte Sensation

In der Rekordzeit von 30 Mo- naten ist es Gesundheitsmini- sterin Ulla Schmidt und ihren Experten gelungen, den Kar- dinalfehler aus ihrem Gesetz über die Praxisgebühr zu kor- rigieren. Die Mahngebühren zahlt jetzt der Patient, nicht der Arzt. So ist es seit Jahrhun- derten überall üblich, nur un- sere Sonderschullehrerin war da anderer Meinung.

Dr. med. Gerhard Volker Marx, Hochriesstraße 6, 83233 Bernau

Qualitätsberichte

Zu dem Beitrag „Qualitätsberichte im Netz: Unabhängige Bewertung er- forderlich“ von Dr. med. Ulrich Pa- schen in Heft 17/2006:

Ersatzlos abschaffen

Ein Lob für den Mut zur kriti- schen Darstellung der Qua- litätsberichte im Netz. Diese nutzen niemandem und ver- geuden nur die Zeit der Kolle- gen, die sie verfassen müssen, sowie finanzielle Mittel. Logi- sche Schlussfolgerungen: er- satzlos abschaffen, damit ent- bürokratisieren, für die einge- sparten Mittel Personal für die Arbeit am Patienten einstel- len. Und nicht, wie es am Ende des Beitrags wieder anklingt, neue „externe, unabhängige Überprüfungs“-Institute ba- steln. Haben wir doch endlich mal den Mut, Unsinn als sol- chen zu benennen, Fehler zu korrigieren und zum Eigentli- chen zurückzufinden, nämlich Arzt zu sein.

Dr. Thomas Wächtler,

Straße Usti nad Labem 1, 09119 Chemnitz

Zeichnung:Ralf Brunner

Referenzen

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