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Archiv "Datenschutz: Durchblick statt Einblick" (01.10.2004)

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Stichtag 1. Oktober werden wir eine Kompromisslösung präsentieren“, sagte KBV-Sprecher Stahl. Die Entscheidung, ob eines der Verfahren anschließend für die Versicherten verbindlich vorgeschrie- ben wird, wird vom Ergebnis der Tests abhängig gemacht. Fuchs kritisiert, dass die Beratungen unter einem unverant- wortlichen Zeitdruck stattfänden. Eine seriöse Prüfung der umfangreichen, kurzfristig wieder geänderten Dokumen- te zur Systemarchitektur und der mittel- und langfristigen Konsequenzen für die Ärzteschaft sei unter diesen Bedingun- gen nicht möglich. Vor den abschließen- den Beratungen am 29. September stand die Unterschrift der BÄK unter die Ge- samtvereinbarung deshalb infrage.

Während die Selbstverwaltung noch diskutiert, preschen einige Regionen mit eigenen Modellprojekten bereits vor. So ist in Flensburg das „eRezept“

als Anwendung der Gesundheitskarte Schleswig-Holstein gestartet (www.ge sundheitskarte-sh.de). In Trier startet ab Oktober ebenfalls eine Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte, allerdings nicht das „eRezept“, sondern die „eGesundheitsakte“, die aufgrund der Komplexität nach bisheriger Pla- nung den Schlusspunkt der Entwick- lung der Gesundheitskarte bilden soll.

Angesichts der Größenordnung des Projekts und der Vielfalt der Interessen zeichnet sich ab, dass der 1. Januar 2006 als Termin für die flächendeckende Einführung der Gesundheitskarte nicht zu halten ist. Da nützt auch die Andro- hung der Rechtsverordnung durch das BMGS zur Disziplinierung der Verhand- lungspartner wenig. Weil der Bundesrat dieser Verordnung zustimmen müsste, wären langwierige Beratungen abseh- bar. Hinzu kommt: Ohne die Akzeptanz der Patienten und der Leistungserbrin- ger stehen die Chancen für den Erfolg der Gesundheitskarte schlecht, denn nur wenn diese den (freiwilligen) medizini- schen Teil der Karte nutzen, ergeben sich die Verbesserungen für die Versorgung.

Vor diesem Hintergrund hat auch Ge- sundheitsministerin Ulla Schmidt erst- mals eingeräumt: „Keiner kann verspre- chen, dass 82 Millionen Menschen direkt auf einen Schlag mit der Karte ausgestat- tet sind.“ Man könne aber davon ausge- hen, dass diese sukzessiv im Jahresver- lauf eingeführt werde.Heike E. Krüger-Brand

P O L I T I K

A

A2654 Deutsches ÄrzteblattJg. 101Heft 401. Oktober 2004

V

iele Schwachstellen sind seit lan- gem bekannt: offene Karteikarten und Patientenakten am Emp- fangstresen oder im Behandlungszim- mer, einsehbare PC-Bildschirme, unzu- reichende Diskretionszonen an der Re- zeption, Gespräche über

anwesende Patienten. Da- tenschutzrechtliche Miss- stände dieser Art sind in vielen Praxen die Regel, denn Zweckmäßigkeit rangiert häufig vor Ver- schwiegenheit. Um für das Thema zu sensibilisieren und ein möglichst hohes

Datenschutzniveau in den Praxen von Ärzten, Zahnärzten und Psychothera- peuten zu erreichen, wurde in Nieder- sachsen die Aktion „Datenschutz in der Arztpraxis“ gestartet.

„Oft genug stehen sich beim Daten- schutz die Idealforderungen und die An- forderungen des Praxisalltags diametral gegenüber“, sagte Dr. med. Helmut An- derten,Ärztekammer Niedersachsen,bei der Vorstellung der Aktion. Verschärft werde die Situation noch dadurch, dass die Sozialgesetzgebung und Kooperati- onsformen, wie zum Beispiel Praxisnetze und Medizinische Versorgungszentren, und die Integrierte Versorgung einen schnellen Datenaustausch erfordern, mit dem der Datenschutz nur schwer zu ver- einbaren sei. Man wolle „mit Augenmaß und Umsicht das Mögliche“ erreichen, so Anderten. Vorbild ist dabei Schleswig- Holstein, das Ende 2001 eine ähnliche In- itiative erfolgreich durchgeführt hatte (www.datenschutzzentrum.de/medizin).

In Niedersachsen beteiligen sich neben der Landesärztekammer unter anderem auch die Zahnärzte- und Psychothera- peutenkammer sowie die Kassenärzt- liche Vereinigung Niedersachsen (KVN),

das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit und der Landesbeauftragte für den Da- tenschutz an der Aktion.

Dabei setzt die Initiative auf Auf- klärung und Beratung, denn viele Da- tenschutzmängel lassen sich beheben – sofern sie bewusst sind. Ähnlich wie in Schleswig-Holstein wurde als erster Baustein der Kampagne im Frühjahr 2004 der „Selbst-Check“ an alle Praxen versandt. Er enthält praktische Hinwei- se, wie Empfang, Wartezone und Be- handlungsbereich einer Praxis daten- schutzgerecht gestaltet sein sollten und was beim EDV-Einsatz, bei der Da- tenübermittlung und bei der Praxisver- waltung zu berücksichtigen ist. Auch der Patient müsse Diskretion ler- nen, betonte Burckhard Nedden, der nieder- sächsische Landesbe- auftragte für den Daten- schutz. Er gibt ein Merkblatt für Patienten heraus, um diese in die Aufklärungsaktion mit einzubeziehen. Weitere Maßnahmen betreffen beispielsweise die Ausbildung der Arzt- helferinnen in den Berufsschulen, Workshops für Ärzte und Arzthelferin- nen und ein erweitertes Internet-Ange- bot (www.lfd.niedersachsen.de; www.

datenschutz.de). Darüber hinaus arbei- tet der Landesdatenschutzbeauftragte gemeinsam mit dem niedersächsischen Sozialministerium an einem Entwurf für ein Gesundheitsdatenschutzgesetz.

Mit der Einführung der elektroni- schen Gesundheitskarte und des Heilbe- rufsausweises ab 2006 wird Datenschutz noch wichtiger. „Damit bekommt der technische Datenschutz in der Arztpra- xis eine völlig neue Dimension“, meinte Dr. med. Wolfgang Stehle (KVN). Viele datenschutzrechtlich relevante Prozesse – Beispiel: das Verfahren des elektroni- schen Rezepts – sind noch ungeklärt. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hätten eine Arbeitsgrup- pe eingesetzt, die die Konzeption der Karte begleitet, betonte Nedden. Er for- derte ein „ausreichend dimensioniertes Vorbereitungsfeld“ für die Erprobung und Einführung der Karte, um den Da- tenschutz und die Datensicherheit in der Praxis zu gewährleisten. KBr

Datenschutz

Durchblick statt Einblick

Aktion „Datenschutz in der

Arztpraxis“ in Niedersachsen will

das Bewusstsein schärfen.

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