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Archiv "Von eEurope 2002 zur elektronischen Gesundheitskarte: Chancen für das Gesundheitswesen" (24.05.2002)

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G

esundheit gehört zu den Infra- struktur- und Dienstleistungsbe- reichen, die durch die Entwick- lung und Verbreitung von Informati- ons- und Kommunikationstechnologien beeinflusst und neu strukturiert wer- den, aber auch selbst Impulse für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung zur Informations- und Wissensgesellschaft geben. Kommuni- kations-, Rationalisierungs- und Qua- litätsprobleme werden gelöst. Dadurch ergeben sich Effizienzsteigerungen,Qua- litätsverbesserungen und Kostenein- sparungen. Um sie zu ermöglichen, müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen und wichtige Schlüsselan- wendungen entwickelt werden.

Hierzu gibt es drei wichtige Initiati- ven:

G auf europäischer Ebene das vor zwei Jahren in Feira verabschiedete Ak- tionsprogramm „eEurope 2002 – Eine Informationsgesellschaft für alle“, das in diesen Wochen als Programm

„eEurope 2005“ fortgeschrieben wird und das eine europäische Gesundheits- karte vorsehen wird;

G in Deutschland das Programm der Bundesregierung „Innovation und Ar- beitsplätze in der Informationsgesell- schaft des 21. Jahrhunderts“, zu dem das Bundeskabinett am 6. März 2002 den Fortschrittsbericht „Informationsgesell- schaft Deutschland“ beschlossen hat;

G den Beschluss der Gesundheitsmi- nisterkonferenz vom Juni 2001 mit der Bitte an die Bund-Länder-Arbeitsgrup- pe Telematik, einen umfassenden Tele- matikbericht zu erarbeiten;

G die „Gemeinsame Erklärung“ des Bundesministeriums für Gesundheit

und der Spitzenverbände zum gemein- samen Ausbau der Telematik im deut- schen Gesundheitswesen vom 3. Mai 2002 (abrufbar im Internet unter: www.

aerzteblatt.de, Rubrik DÄ plus).

Möglichkeiten von E-Health

Das diagnostische und therapeutische Spektrum der medizinischen Versor- gung ist immer komplexer geworden.

Präventionsorientierter Beratung schlie- ßen sich Diagnosemethoden und arbeits- teilig organisierte Behandlungsverfah- ren spezialisierter Behandlungsträger an. Das anzuwendende medizinische Wissen verdoppelt sich alle fünf Jahre.

Dies ermöglicht zwar Qualitätssteige- rungen, gleichzeitig entstehen aber Pro- bleme durch Intransparenz und Kom- munikationslücken. Vom vorhandenen Wissen wird nicht in dem Ausmaß Ge- brauch gemacht, das wünschenswert und organisierbar wäre. Der Sachverständi- genrat zur Konzertierten Aktion im Ge- sundheitswesen hat daher in seinem

Gutachten 2001 festgestellt, dass gleich- zeitig eine Unter-, Über- und Fehlversor- gung bei vielen Krankheitsbildern be- steht. Er hält ein Rationalisierungspo- tenzial von 20 Prozent der Aufwendun- gen für möglich, ohne dass damit eine Verschlechterung in der Gesundheits- versorgung verbunden wäre. Dieser Bi- lanz unter Qualitätsmanagementge- sichtspunkten, die auf erhebliche poten- zielle Leistungsverbesserungen und Ko- stenersparnisse verweist, entspricht die Erkenntnis, dass zwischen 20 und 40 Pro- zent der Leistungen im Gesundheitswe- sen Datenerfassungs- und Kommunika- tionsleistungen sind. Werden sie durch den Einsatz von modernen Informati- ons- und Kommunikationstechnologien (IuK-Technologien) verbessert oder auch erst ermöglicht, so lässt ihr Einsatz unter dem Blickwinkel der Informati- onstechnik Einsparungen erwarten.

Hier liegt die inhaltliche und strategi- sche Bedeutung von „Gesundheitstele- matik“ als Anwendung moderner IuK- Technologien auf das Gesundheitswesen und von E-Health als Beschreibung für sämtliche Leistungen, Qualitätsverbes- serungen und Rationalisierungseffekte, die durch eine Digitalisierung von Daten- erfassungs- und Kommunikationspro- zessen im Gesundheitswesen erreichbar sind. Diese ermöglichen nicht nur eine bessere, schnellere und sichere Kommu- nikation, sondern durch die Verknüp- fung von Daten auch die Rationalisie- rung und die qualitätsverbessernde Ein- führung neuer Diagnostik-, Therapie- und Nachsorgeverfahren:

G Wissen kann umfassender verfüg- bar gemacht werden (verbesserte, ratio- nellere Aus-, Weiter- und Fortbildung), T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002 AA1417

Von eEurope 2002 zur elektronischen Gesundheitskarte

Chancen für das Gesundheitswesen

Der Einsatz von Gesundheitstelematik und E-Health trägt dazu bei, das Gesund- heitswesen zu modernisieren und zu reformieren. Nur so bleibt das

deutsche Gesundheitswesen auch im internationalen Vergleich wettbewerbsfähig.

Gottfried T. W. Dietzel

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G Wissen kann leichter aktualisiert werden und ist für Ärzte und Patienten online abrufbar (Patienten- und Ge- sundheitsinformationssysteme, evidenz- basierte Entscheidungs-/Unterstützungs- systeme);

G Patientenakten können transpa- rent und kommunizierbar aufgebaut und mit Datenbanken vernetzt werden, um eine integrierte Versorgung zu er- möglichen.

Diesem Potenzial stehen erhebliche Einführungsprobleme gegenüber. Dazu gehören fehlende Standards, die fehlen- de Vernetzung von Arztpraxen und Krankenhäusern, Finanzierungs- und Investitionsprobleme, Haftungs- und Datenschutzfragen sowie Organisati- onsstrukturen, die effiziente Kommuni- kationsprozesse erschweren.

Deshalb müssen die Infrastruktur- bedingungen für den Telematikeinsatz verbessert und wichtige integrative

Schlüsselanwendungen, wie das elek- tronische Rezept und die elektronische Gesundheitskarte, forciert werden. Bis- herige Insellösungen müssen in eine Telematikplattform integriert, auf eine gemeinsame Architektur ausgerichtet und damit in einen interoperablen Kommunikationszusammenhang ge- bracht werden. Der Rechts- und Orga- nisationsrahmen muss systematisiert werden (technische Telematik-Platt- form, Abrechnungsregeln für Teleme- dizin). Die Infrastruktur für eine siche- re Kommunikation, die Datenschutzer- fordernisse berücksichtigt, muss aufge-

baut werden (regionale und sektorale Netze, Sicherheitsarchitektur, Sicher- heitspolitik).

Rolle der elektronischen Gesundheitskarte

Eine besondere Bedeutung bei der Verzahnung getrennt liegender Patien- tendaten kommt dem elektronischen Gesundheitspass (jetzt Gesundheits- karte genannt) zu, der an die Stelle der bisherigen Krankenversichertenkarte treten soll. Er wird eine patienten- bezogene Arzneimitteldokumentation erschließen, den persönlichen Gesund- heitsstatus wiedergeben und durch ei- ne „Pointerfunktion“ zu bereits erfolg- ten Diagnoseergebnissen unnötige Dop- peluntersuchungen vermeiden helfen.

Der Gesundheitspass verbessert in sei- ner Brückenfunktion zum elektroni- schen Rezept und zur elektronischen Patien- tenakte die Notfallver- sorgung, die Arzneimit- tel- und Therapiesicher- heit. Neue Telematikan- wendungen entstehen, wie zum Beispiel auto- matisierte Erinnerungs- verfahren bei Ablauf des Impfschutzes. Der Gesundheitspass stellt eine Kommunikations- schnittstelle zwischen den Trägern des Ge- sundheitswesens dar und gibt darüber hinaus eine Datensammlung in die Verfügbarkeit des Pati- enten, die bei richtiger Nutzung seinen Gesundheitsschutz op- timiert und die Risiken unerwünschter Arzneimittelinteraktionen und Unver- träglichkeiten verringert. Modellversu- che sollen 2002 starten; die flächen- deckende Einführung ist in der näch- sten Legislaturperiode vorgesehen.

Der elektronische Gesundheitspass ist nach dem Willen aller Beteiligten der „Gemeinsamen Erklärung“ in die Entwicklung einer Kommunikations- infrastruktur eingebettet, die gesicher- te und vertrauliche Kommunikati- onsmöglichkeiten schafft (einschließ- lich regionaler Netze). Sie wird auch

von dem europäischen Aktionsplan

„eEurope 2002“ vorgesehen, der die in- formationstechnische Verzahnung von ambulanter und stationärer Versor- gung fordert (Kapitel „Health On- line“). Die Arbeiten an dieser Infra- struktur in Mitverantwortung der Selbstverwaltung des Gesundheitswe- sens laufen unter Beteiligung des ATG (Aktionsforum für Telematik im Ge- sundheitswesen), das die Schlüsselrolle bei der Definition der Kommunikati- onskomponenten übernehmen soll.

Bisher ist ein international anerkann- tes Managementpapier zur Sicherheits- architektur erarbeitet worden. Jetzt müssen Vereinbarungen und Gesetzge- bungsschritte auf Länderseite folgen, um elektronische Heilberufsausweise zu standardisieren und modellhaft – bezogen auf regionale Netze oder sek- torale Anwendungen – zu erproben, bevor sie flächendeckend ausgegeben werden. Die Bundesregierung hat hier- zu mit dem neuen Signaturgesetz und dem 3. Änderungsgesetz zum Verwal- tungsverfahrensgesetz die elektroni- schen Signaturen und ihre Rechtsfol- gen geregelt. Dadurch stehen wichtige Komponenten für eine authentifizier- bare elektronische Kommunikation be- reit. Attributzertifikate tragen dabei den besonderen Bedürfnissen des Ge- sundheitswesens Rechnung. Darüber hinaus soll ein externes Gutachten zu Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer verschlüsselten Kommunikation den derzeitigen Wissensstand und offene Gesetzgebungsnotwendigkeiten herausarbeiten.

Elektronische Patientenakte

Mittelfristig stellt die einrichtungs- übergreifend organisierte elektronische Patientenakte ein wichtiges, patienten- bezogenes Informationsbindeglied zwi- schen den Trägern der Versorgung auf ambulanter, stationärer und rehabilita- tiver Ebene dar. Sie liefert den informa- torischen Unterbau für die integrierte Versorgung und trägt dazu bei, unnöti- ge Doppeluntersuchungen zu vermei- den und das Leistungsgeschehen trans- parent zu machen. Noch sind wichtige Datenschutzaspekte zu lösen und die Zugriffslegitimationen gegenüber ver- T H E M E N D E R Z E I T

A

A1418 Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002

Das Aktionsforum Gesundheitsinformationssystem (AFGIS;

www.afgis.de) arbeitet an einem Qualitätsverbund für Gesund- heitsinformationen.

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teilt – am Ort der Datenerhebung – bleibenden, aber virtuell in die elektro- nische Patientenakte integrierten Pati- entendaten zu definieren. Die Ein- führung der elektronischen Gesund- heitskarte ist hierfür ein pragmatischer Zwischenschritt. Denn es bleibt abzu- warten, wann die Ergebnisse der ATG- Arbeitsgruppe zu den Fragen einer strukturierten elektronischen Patien- tenakte umgesetzt sein werden. Erste Ergebnisse sind noch in diesem Jahr zu erwarten.

Elektronisches Rezept

Das elektronische Rezept verbessert sowohl die Erstellung der ärztlichen Verordnung als auch die Verarbeitung der damit verbundenen Daten. Es ver- knüpft Arzneimittelinformationssyste- me mit patientenbezogenen aktuellen Dokumentationen (Arzneimitteldoku- mentationen, niedergelegt auf elektro- nischer Patientenakte beziehungsweise erschlossen durch die Gesundheitskar- te). Therapien lassen sich leichter ent- wickeln und verfolgen, unerwünschte Wechselwirkungen können kontrolliert und individuelle Unverträglichkeiten berücksichtigt werden. Gleichzeitig er- möglicht es eine effiziente, schnellere Kommunikation zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen und vermeidet Medienbrüche.

Der Apotheker kann die Rezeptda- ten mit Daten von Produktdatenban- ken verknüpfen, um seine Patientenbe- ratung durchzuführen. Die Sozialversi- cherungsträger können mit dem elek- tronischen Rezept das Abrechnungs- verfahren vereinfachen und beschleu- nigen. Ein Monitoring des Verschrei- bungsverhaltens wird auch den Ärzten und ihren Körperschaften möglich, um Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Kostendämpfung zu entwickeln.

Nicht zuletzt unterstützt das elektroni- sche Rezept den E-Commerce.

Mit zunehmendem Einsatz von IuK- Anwendungen müssen adäquate Rah- menbedingungen für die Einführung weiterer Telematikanwendungen ent- worfen und festgelegt werden. Vor der Wahl konkreter Anwendungen und Sy- steme stellen sich Fragen ihrer Evalua- tion in einem technischen, ökonomi-

schen und medizinischen Kontext (HTA).

Überblicke über praktizierte oder ent- wickelte Verfahren müssen erarbeitet und systematisch bewertet werden (Best-Practice-Ermittlung). Als Basis hierfür wird mit den Ländern und in Abstimmung mit europäischen Akti- vitäten im Rahmen von eEurope 2002 ein Telematik-Atlas für das deutsche Gesundheitswesen erarbeitet (Projekt- datenbank TELA). Er soll bis 2003 zur Verfügung stehen und die Entwicklung von Evaluationsverfahren für Telema- tikanwendungen begleiten, die in die Praxis eingeführt werden sollen.

Mit den Informationsmöglichkeiten über das Internet können Patienten schnell, einfach und kostengünstig auf

medizinisches Wissen zugreifen. Damit verbunden sind aber auch Gefahren netzvermittelter Gesundheitsinforma- tionen, denn deren Qualität und Ver- lässlichkeit entziehen sich weitgehend regulierender Einflussnahme. Verlege- rische Lektoren fehlen häufig. Umso wichtiger sind Qualitätssicherungsver- fahren, die zur Orientierung der Inter- net-Nutzer Gütesiegel entwickeln oder zu Gütegemeinschaften führen. eEurope 2002 hat einen europäischen Rahmen für Aktivitäten der Mitgliedstaaten durch einen Kernsatz gemeinsamer Qualitäts- kriterien geschaffen.

Parallel dazu hat die Bundesregie- rung das Aktionsforum Gesundheitsin- formationssystem (AFGIS) initiiert, dem sich inzwischen mehr als 250 Trä- ger der gesundheitlichen Aufklärung angeschlossen haben und das bis 2003

einen Qualitätsverbund aufbauen will.

Damit steht sowohl Ärzten als auch Pa- tienten ein leichter Zugang zu verlässli- chen Gesundheitsinformationen unter- schiedlicher Art zur Verfügung. Das schließt ein, dass zum Beispiel auch Na- turheilverfahren Gegenstand neuer Verbreitungswege sein können.

Telemedizin-Anwendungen, wie Te- lediagnostik, Teleradiologie, Telekon- sultationen, e-Homecare, tragen dazu bei, dass Patienten nicht unnötig trans- portiert werden müssen und in ihrer häuslichen Umgebung bleiben bezie- hungsweise frühestmöglich nach Hau- se zurückkehren können. Damit sind viele noch zu lösende Fragen verbun- den, beispielsweise hinsichtlich der

persönlichen Begegnung von Ärzten und Patienten, der Haftung im Verhält- nis von telemedizinisch und unmittel- bar behandelnden Ärzten sowie hin- sichtlich der adäquaten Abrechnung.

Diese Fragen müssen in den kommen- den Jahren auf der Basis eines Rechts- gutachtens gemeinsam mit den Selbst- verwaltungskörperschaften gelöst wer- den, um die Effektivitätssteigerungen zu ermöglichen, die mit Telediagnose- und Monitoringverfahren verbunden sind.

Zitierweise dieses Beitrags:

Dtsch Arztebl 2002; 99: A 1417–1419 [Heft 21]

Anschrift des Verfassers:

Dr. rer. publ. Gottfried T. W. Dietzel

Referatsleiter Telematik im Gesundheitswesen, Informa- tionsgesellschaft, Bundesministerium für Gesundheit Am Propsthof 78 a, 53121 Bonn

E-Mail: dietzel@bmg.bund.de T H E M E N D E R Z E I T

Deutsches Ärzteblatt½½½½Jg. 99½½½½Heft 21½½½½24. Mai 2002 AA1419

Beispiel für eine elek- tronische Patienten- akte aus dem Bereich der Augenheilkunde (Projekt „e-EyeCare – Cataract Disease Man- ager“ an der Augen- klinik mit Poliklinik der Universität Erlan- gen-Nürnberg; www.

onjoph.com)

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