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Hinweise zum GDA Leitfaden Ladungssicherung

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Academic year: 2022

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Hinweise zum GDA-Leitfaden „Ladungssicherung“

In der Information „Ladungssicherung – Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung (1)“ wurde das Arbeitsprogramm „Sicher fahren und Transportieren“ der gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) vorgestellt. Mit dem Gesprächsleitfaden „Ladungssicherung“

haben Sie eine Möglichkeit Ihre Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen. Hierbei sollten Sie sich kritisch mit dem Gesprächsleitfaden auseinandersetzen, wie die darin enthaltenen Fragen und Hinweise auf Ihren Betrieb zu treffen oder umzusetzen sind. Machen Sie dies unbedingt in Zusammenarbeit mit Ihrer Sicherheitsfachkraft.

Natürlich stehen Ihnen auch die Aufsichtspersonen der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen zur Verfügung. Sie gehören zu den Akteuren der GDA, die im Rahmen ihrer Beratungs- und Überwachungstätigkeiten die Gesprächsleitfäden in den Betrieben anwenden. In den Beratungsgesprächen vor Ort geben Ihnen die Aufsichtspersonen Informationen und Hilfen an die Hand, wie Sie die Vorgaben aus den Gesprächsleitfäden, abgestimmt auf Ihren Betrieb, erfüllen können.

Informieren Sie sich zusätzlich in unserem Ladungssicherungs-Portal. Hier geben wir die Erfahrungen und Erkenntnisse aus der GDA weiter.

Bei der innerbetrieblichen Anwendung des Gesprächsleitfadens „Ladungssicherung“, fehlt zwangsläufig die Beratung durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Deshalb weisen wir auf die nachfolgenden Punkte noch einmal gesondert hin:

Es ist nicht ausreichend, wenn einzelne Hinweise zu den Fragen des

Gesprächsleitfadens „herausgepickt“ werden, um diese Frage für sich positiv zu beantworten.

Einige Hinweise müssen mit „kommunalem Augenmaß“ und abgestimmt auf die Betriebsgröße und den zu transportierenden Ladungen betrachtet werden. Unsere Mitglieder sind keine gewerblichen Transportunternehmen, sondern müssen für die Durchführung ihrer eigentlichen Tätigkeiten eine Vielzahl von unterschiedlichsten Arbeits- und Betriebsmitteln mit sich führen.

Trotzdem müssen auch diese Ladungen gesichert werden. Zur Sicherung von kleinteiligen Arbeits- und Betriebsmitteln sind u. a. hilfreich und sinnvoll:

o Rohraufnahmen für Stielgeräte,

o feste oder mobile Ladeflächenabtrennungen,

o Bündelung von Arbeitsmitteln in fest verschraubten oder mobilen Transportbehältern,

o Behältnisse und Sicherungssysteme für Kraftstoffbehälter, o Ladungssicherungsnetze und auch

o Abdecknetze, als Unterstützung der eigentlichen Ladungssicherung.

Ein Blick auf Ladeflächen zeigt, dass hier noch größerer Handlungsbedarf besteht. Einfaches Ablegen von Arbeitsmitteln und das Abdecken mit einem Abdecknetz ist keine

Ladungssicherung. Informieren Sie sich bei den Praxisbeispielen im Ladungssicherungs- Portal.

Es muss mindestens eine Person geben, die für die Ladungssicherung über weitergehende Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Ihre Aufgabe ist es als

Ansprechpartner für die innerbetrieblichen Akteure zur Verfügung zu stehen und evtl.

auch die Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung als befähigte

Person/Sachkundige regelmäßig zu prüfen. Das erforderliche Wissen wird z. B. in den Ladungssicherungs-Seminaren der Unfallkasse Nordrhein-Westfalen vermittelt.

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Für bestimmte, immer wieder durchzuführende Transporte sollten

Verladeanweisungen oder Betriebsanweisungen aufgestellt werden. Dies gilt insbesondere für den Transport von Kleinbaggern, Aufsitzmähern, Straßenwalzen, Steinpaketen oder Gasflaschenbatterien.

Häufig ist zu beobachten, dass Fahrzeuge nur über die Mindestausstattung an Zurrpunkten verfügen. Wird dann an der vorderen Bordwand noch eine

Ladeflächenabtrennung vorgenommen oder ein Transportbehälter montiert, sind die vorderen Zurrpunkt nicht mehr zu benutzen. Die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen empfiehlt die üblichen Pritschenfahrzeuge, die in der Regel über mindestens 3 Zurrpunkte auf jeder Ladeflächenseite verfügen müssen, mit 4 – 5 Zurrpunkten auszustatten. Informieren Sie sich über die Ausstattung von Fahrzeugen mit Zurrpunkten in den Praxisbeispielen und den Informationen im Ladungssicherungs- Portal.

Häufig wird beobachtet, dass Anhänger nicht mit Zurrpunkten ausgestattet sind. Hier bleibt dann einfach nur die Feststellung, dass die Anhänger in den meisten Fällen für den Transport von Ladungen nicht geeignet sind. Als verantwortliche Person, müssen Sie dann festlegen, welche Ladungen mit dem Anhänger dann noch transportiert werden können.

Als Hilfsmittel zur Ladungssicherung sollten z. B. Antirutschmatten, Kantengleiter, Zwischenwandverschlüsse, Besen und Sperrmittel genauso selbstverständlich vorhanden sein wie Zurrmittel.

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