- Einleitung - Global - EG-bezogen - National
- Wasserschaästofforschung - Der Fischtest
- Der Zebrabärbling als Testobjekt - Der Embryo-Larval-Test
- Testobjekte verschiedener trophischer Ebenen - Schlußfolgerungen
- Literatur Einleitung - Global
Seit sich die Menschheit der globalen Probleme bewußt ist, d.h. seit ca. zwei Jahrzehnten; konnten bisher kaum Erfolge bei der Bewältigung dieser Probleme erzielt werden. "Die ungelösten Probleme globalen Charakters türmen sich weiter auf. Der Prozeß ihrer Erforschung bleibt zurück. Am meisten zurück bleibt die Lösung dieser Probleme." (SAGLADIN und FROLOW 1982) Eine zentrale Rolle spielt dabei auch die zunehmende Tiefe des Eingriffs in die Natur auf der Grundlage der Produktivkraftentwicklung und des wissenschaftlich-technischen Fortschritts. Der Eingriff des Menschen in die natürlichen Kreislaufprozesse bei Rohstoff- und Energiegewinnung, landwirtschaftlicher Produktion und vielen anderen Bereichen der Naturnutzung hat historisch ständig an Tiefe gewonnen und erreicht heute eine neue Dimension. Auch hier treten Widersprüche und Konflikte auf, die nicht notwendigerweise existenzbedrohende Formen annehmen müssen. Sie müssen im Interesse des Überlebens der Menschheit in historisch relativ kurzer Frist gelöst werden.
So wie die globalen Probleme selbst komplexen Charakter tragen, ist auch das neue Denken, das sie widerspiegelt, in sich differenziert. Eine relativ eigenständige Komponente des neuen Denkens ist das gedankliche Erfassen der zunehmenden Ganzheitlichkeit der Welt (globales Denken). Trotz ihrer immanenten Antagonismen prägt sich der ganzheitliche Charakter der Welt weiter aus. Gorbatschow sprach auf dem XXVII. Parteitag der KPdSU von einer "in wechselseitigen Abhängigkeiten zusammengehörigen, in vielem ganzheitlichen Welt."
Nationale Sicherheit wird zu einer Fiktion, wenn sie nicht eingeordnet ist in ein System der internationalen Sicherheit. Nationale Maßnahmen zum Umweltschutz entfalten angesichts des großen Gewichts grenzüberschreitender Umweltverschmutzungen ihren Sinn und ihre Wirkung erst in vollem Maße im Rahmen international abgestimmter Programme.
Schlußfolgerungen
Im IfW wurde- zur Ableitung von Höchstzulässigen Konzentrationen (HZK) für Vorfluter-Biocoenosen der Beschaffenheitsklasse 2 die mittlere letale Konzentration (LC50) einer mäßig empfindlichen Fischart bzw. die Vermehrungshemmung (IC50) einer planktischen Grönalge, und zwar jeweils der niedrigere Wert, zugrunde gelegt.
Dieser Wert wird, in Abhängigkeit von der Aquatoxizität, der biochemischen Abbaubarkeit, Kumulierung, Mutagenitat, Embryotoxizität bei Wasserorganismen, mit Faktoren von 0,1, 0,02 oder 0,01 multipliziert und als höchstzulässig empfohlen (s.
Tab., Wasserschadstoff-Katalog 1. Ausgabe, 2. Ausgabe in Vorbereitung).
Ableitung von Sicherheitsfaktoren zur Berechnung Höchstzulässiger Konzentrationen Aquatoxizität Biochemischer
Abbau
Kumulierung Mutagenität Empryotoxizität
Faktor
A, B C D, E
A B, C D, E
- + +
0,1 0,02 0,1
ökologisch relevante "no observed effect levels" oder Grenzwerte können mit der Kurz-Zeit-Test-Methode nicht erhalten werden. Das. in der Praxis in Ermangelung besserer experimenteller Werte oft angewandte Verfahren der Berechnung einer
"Sicherheitskonzentration" mittels einer Formel oder Multiplikation mit Faktoren (0,1 bis 0,01) ist aus ökologischer Sicht nicht zu empfehlen. Das dargestellte Vorgehen findet sich auch in der aktuellen Literatur prinzipiell geduldet wieder (z.B. IRMER et al.1986), muß jedoch zwingend durch wirkungsbezogene Tests ergänzt werden. Die Palette der Prüfmethoden ist mit Tests auf zellularer Ebene, Tests unter gewässernahen Bedingungen und Freilanduntersuchungen zu erweitern.
Resultierend aus einer Stoffprüfung sind die Beurteilung einer potentiellen Gefahr und das Abschätzen eines Risikos in Bezug auf den Schutz der Umwelt in jedem Fall Kriterien mit negativer Wertigkeit. Daher wird im Rahmen der Stoffbewertung der Begriff Umweltgefährlichkeit verwendet.
Die Verfahren zur Bewertung der Umweltgefährlichkeit von relevanten Stoffen und Erzeugnissen sind durch rechtliche Vorgaben festgeschrieben (z.B.
Chemikaliengesetz, EPA-Guidelines u.a.) bzw. orientieren sich an Empfehlungen (diverse Kategorisierungsschema). Aus wissenschaftlicher Sicht sind für die Wahl der Vorgehensweise dabei eine individuelle Bearbeitung des jeweiligen Schadstoffes, und eine grundsätzliche Beachtung der spezifischen Fragestellung vordergründig.
Erst unter objektkonkreten Bedingungen ist dann der Entscheidungsträger gefordert, die ökologischen und ökonomischen Folgen eines Stoffeinsatzes abzuwägen und einen umweltverträglichen Umgang zu sichern.