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Mängelbehebung nach periodischer Kontrolle Stand 1. Mai 2020

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Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV)

Fact-Sheet (32) aktualisiert

Mängelbehebung nach periodischer Kontrolle

Stand 1. Mai 2020

Frage:

Im Rahmen einer periodischen Kontrolle stellt das unabhängige Kontrollorgan mehrere Mängel fest.

Der Eigentümer der elektrischen Installation beauftragt einen Elektro-Installateur mit der Mängelbehe- bung. Muss der Elektro-Installateur nach Beseitigung der Mängel einen Sicherheitsnachweis ausstel- len?

Antwort:

Nein; für Mängelbehebungen im Zuge von periodischen Kontrollen ist kein Sicherheitsnachweis, je- doch ein Mess-/Prüfprotokoll erforderlich. Es genügt, wenn der Elektro-Installateur dem unabhängigen Kontrollorgan nach der Mängelbehebung auf dem Prüfbericht mit Datum und Unterschrift bestätigt:

«Mängel behoben» (eine bloss telefonische Erledigungsmeldung des Elektro-Installateurs genügt nicht) und das Mess-/Prüfprotokoll beilegt, sofern dieses separat ausgefertigt ist. Anschliessend liegt es im Ermessen des unabhängigen Kontrollorgans, ob es der Erledigungsmeldung des Elektro- Installateurs vertrauen will und gestützt darauf den Sicherheitsnachweis ausstellt, oder ob es den si- cherheitsnachweis von einer Nachkontrolle abhängig macht. Massgebend sind die konkreten Um- stände des Einzelfalls. Generell kann gesagt werden, dass eine Nachkontrolle in der Regel bei eher umfangreichen und/oder bei gefährlichen Mängeln angezeigt ist, bei untergeordneten Mängel dage- gen grundsätzlich darauf verzichtet werden kann.

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