Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Energie BFE
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Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV)
Fact-Sheet (35) aktualisiert
Digitalisierte Unterschrift auf dem Sicherheitsnachweis
Stand 1. Mai 2020
Frage:
Ist die digitalisierte Unterschrift auf dem Sicherheitsnachweis zulässig?
Antwort:
Ja, sofern sichergestellt ist, dass nur Personen, die nach NIV berechtigt sind, einen Sicherheitsnach- weis zu unterzeichnen, die digitalisierte Unterschrift anbringen können. Die Verantwortung dafür trägt der Inhaber der Installations- bzw. Kontrollbewilligung.
Ebenfalls zulässig ist die elektronische Übermittlung von Sicherheitsnachweisen an Netzbetreiberin- nen.