• Keine Ergebnisse gefunden

5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 13.5/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 13.5/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 13.5/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

Antrag des Synodalen Hotop - Wechsel zu Ökostromanbietern

Die Synode möge beschließen:

Die absehbare Verknappung fossiler Energieressourcen fordert uns als Christen heraus. Sie stellt eine Gefahr für das friedliche Zusammenleben der Menschen dar.

Mittelfristig können auch Umweltzerstörung und Klimawandel zu Flüchtlingsströmen und internationalen Konflikten führen.

Der Hausener Friedenskreis beantragt daher, die Landessynode möge alle Gemeinden und Institutio- nen der EKM auffordern, ihren Strom von einem Anbieter zu beziehen, der keinen Strom aus Atomkraft oder Kohle anbietet (Bewährte Ökostromanbieter sind: www.ews-schoenau.de, www.greenpeace- energy.de, www.naturstrom.de, www.lichtblick.de).

Die Mitarbeiter, Büros und Institutionen der Kirchenleitung mögen dabei vorangehen und den Stroman- bieter bis Mitte des Jahres 2011 wechseln. Zur Beratung für den Stromwechsel wird ein zentraler An- sprechpartner benannt.

Jede kirchliche Institution, die nicht auf Ökostrom umsteigt, wird von der Landessynode gebeten, diese Entscheidung zu begründen.

Anmerkung:

Am 23. und 24. April 2010 trafen sich in Hausen bei Arnstadt Vertreter der Friedensgruppen aus dem Gebiet der EKM. Bei diesem Treffen wurde dieser Antrag vorbereitet und abgestimmt.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Landessynode bittet alle Gemeinden und Institutionen, ihren Strom von einem Anbieter zu beziehen, der keinen Strom aus Atomkraft oder fossilen Energieträgern anbietet. Sie

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Disziplinargesetzes der EKD (Ausführungsgesetz zum Diszipli- nargesetz - AGDG) vom 20. 92) wird wie folgt geändert:. § 4 wird wie

Dazu kann es nötig sein, Pächter für Verluste zu entschädigen, die durch die Anlage von Feldgehölzen oder die Pflege von Ackerrandstreifen oder Splitterflächen entstehen. Auch wenn

Die Landessynode beschließt, im kommenden Jahr 2011 und darüber hinaus die Kollekten so aufzuteilen, dass am Ewigkeitssonntag wieder jeweils für die eigene Gemeinde gesammelt

Die Landessynode beschließt, im kommenden Jahr 2011 und darüber hinaus die Stadtmissionen in den Kollektenplan aufzunehmen.. Die Kollekte sollte Ostersonntag

1. Ab dem Kalenderjahr 2011 beschließt die Landessynode jährlich eine Empfehlung über die Höhe des von den Gemeindegliedern einzufordernden freiwilligen Kirchgeldes. Dieses hat

Um dieses zu vermitteln, müssten sich Eltern und Lehrer vor allem mehr Zeit für Kinder nehmen.. Die EKD fordert Bund und Länder auf, den Streit über staatliche Anteile an

Auf Grund dieses Synodenbeschlusses hat das Lothar-Kreyssig Ökumenezentrum einen Preis ausge- schrieben für alle Gemeinden und gemeindenahen Einrichtungen unserer Landeskirche, die