• Keine Ergebnisse gefunden

5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 13.1/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 13.1/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 13.1/1 der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

Antrag der Kreissynode Halle-Saalkreis – Überarbeitung des Pachtvergabeverfahrens

Die Landessynode möge beschließen:

Das Landeskirchenamt wird gebeten, das aktuelle Verfahren der Pachtvergabe und Grundstücksverwaltung unter Berücksichtigung folgender Gesichtspunkte zu überarbeiten:

1. Verlängerung der Pachtdauer von 6 auf 12 Jahre bei Überprüfung und gegebenfalla Anpassung der Pachtbedingungen nach 6 Jahren.

2. Erhöhung der Transparenz der Vergabe durch Einführung eines Submissionsverfahrens wie bei der Vergabe öffentlicher Aufträge.

3. Förderung der Sicherung der Biodiversität.

4. Bessere Beteiligung der Kirchengemeinden bei der Genehmigung von Windkraft- und Solaranlagen durch umfassende Information zum Gesamtprojekt und Einräumen einer realistischen Möglichkeit der Ablehnung.

Begründung:

Die derzeit übliche Pachtdauer von 6 Jahren führt zum Qualitätsverlust der Böden, weil sich längerfristig wirkende Maßnahmen zur Verbesserung der Bodengüte für den Pächter nicht lohnen. Eine Umstellung auf ökologische Bewirtschaftung ist praktisch nicht möglich.

Höhere Transparenz führt zur> Nachvollziehbarkeit der Vergabe und dient dadurch dem Frieden im Ort.

Gleichzeitig wird die Glaubwürdigkeit der Kirche als Verpächter erhöht.

Biodiversität sollte im Rahmen der Bewahrung der Schöpfung ein Ziel des wirtschaftlichen Handelns der Kirche sein. Dazu kann es nötig sein, Pächter für Verluste zu entschädigen, die durch die Anlage von Feldgehölzen oder die Pflege von Ackerrandstreifen oder Splitterflächen entstehen.

Auch wenn die Nutzung alternativer Energien grundsätzlich positiv zu sehen ist, darf die

Kirchengemeinde nicht als Verursacher einer sinkenden Lebensqualität im Ort erscheinen, und dies zudem noch aus ausschließlich finanziellen Erwägungen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„e) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bei Inkrafttreten dieses Kirchengesetzes das 50. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie unverfallbare Anwartschaften nach § 1

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Disziplinargesetzes der EKD (Ausführungsgesetz zum Diszipli- nargesetz - AGDG) vom 20. 92) wird wie folgt geändert:. § 4 wird wie

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Disziplinargesetzes der EKD (Ausführungsgesetz zum Diszipli- nargesetz - AGDG) vom 20. 92) wird wie folgt geändert:. § 4 wird wie

Die Landessynode beschließt, im kommenden Jahr 2011 und darüber hinaus die Kollekten so aufzuteilen, dass am Ewigkeitssonntag wieder jeweils für die eigene Gemeinde gesammelt

Die Landessynode beschließt, im kommenden Jahr 2011 und darüber hinaus die Stadtmissionen in den Kollektenplan aufzunehmen.. Die Kollekte sollte Ostersonntag

1. Ab dem Kalenderjahr 2011 beschließt die Landessynode jährlich eine Empfehlung über die Höhe des von den Gemeindegliedern einzufordernden freiwilligen Kirchgeldes. Dieses hat

Um dieses zu vermitteln, müssten sich Eltern und Lehrer vor allem mehr Zeit für Kinder nehmen.. Die EKD fordert Bund und Länder auf, den Streit über staatliche Anteile an

Auf Grund dieses Synodenbeschlusses hat das Lothar-Kreyssig Ökumenezentrum einen Preis ausge- schrieben für alle Gemeinden und gemeindenahen Einrichtungen unserer Landeskirche, die