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5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 12.9/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

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5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 12.9/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck Die Landessynode hat am 20. November 2010 beschlossen:

Erstes Kirchengesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Disziplinargesetz Vom 20. November 2010

Die Landessynode der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland hat aufgrund von Artikel 55 Absatz 2 Nummer 2, Artikel 80 der Verfassung der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 5. Juli 2008 (Kirchenverfassung EKM – KVerfEKM, ABl. S. 183) das folgende Kirchengesetz beschlossen:

Artikel 1

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Disziplinargesetzes der EKD (Ausführungsgesetz zum Diszipli- nargesetz - AGDG) vom 20. März 2010 (ABl. S. 92) wird wie folgt geändert:

§ 4 wird wie folgt gefasst:

„Ständiges Disziplinargericht des ersten Rechtszuges ist die Disziplinarkammer der Evangelischen Kir- che in Deutschland.“

Artikel 2 Inkrafttreten Dieses Kirchengesetz tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Drübeck, den 20. November 2010 (0194-5.2/4230-01)

Die Landessynode

der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

Stellvertreter der Landesbischöfin Wolf von Marschall

Dr. Hans Mikosch Präses

Regionalbischof

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