• Keine Ergebnisse gefunden

5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 14.2/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 14.2/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck"

Copied!
1
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

5. Tagung der I. Landessynode Drucksachen-Nr. 14.2/1 B der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland

vom 17. bis 20. November 2010 in Kloster Drübeck

Beschluss der Landessynode zum Erwerb des Gästehauses Nikolai

Die Landessynode hat am 19. November 2010 beschlossen:

1. Die Landessynode dankt dem Landeskirchenrat, dem Rechts- und Verfassungsausschuss, dem Ausschuss für Gottesdienst, Gemeinde und Theologie sowie dem Landeskirchenamt für den Bericht zum Erwerb des Gästehauses Nikolai in Erfurt.

2. Die Landessynode stellt fest, dass bei dem Vorgang um den Erwerb des Gästehauses im Landeskirchenamt Verfahrens- und Kommunikationsfehler unterlaufen sind.

3. Die Landessynode gibt dem Kollegium auf, die festgestellten Verfahrensfehler durch nach- trägliche Beschlüsse zum Erwerb und zur Finanzierung zu heilen und damit rechtmäßige Zu- stände herzustellen. Sie bittet das Kollegium, für vergleichbare Vorgänge das rechtlich kor- rekte Verfahren so zu beschreiben, dass sichergestellt wird, dass die zuständigen Gremien entsprechend der gesetzlichen Vorschriften beteiligt werden.

4. Unabhängig von Beteiligungsvorschriften soll das Kollegium in Angelegenheiten, die vo- raussichtlich in der Öffentlichkeit eine besondere Beachtung finden werden, den Landeskir- chenrat zeitnah informieren.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

„e) Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die bei Inkrafttreten dieses Kirchengesetzes das 50. Le- bensjahr noch nicht vollendet haben, sofern sie unverfallbare Anwartschaften nach § 1

Das Kirchengesetz zur Ausführung des Disziplinargesetzes der EKD (Ausführungsgesetz zum Diszipli- nargesetz - AGDG) vom 20. 92) wird wie folgt geändert:. § 4 wird wie

Dies bezieht sich auch auf eine zeitnahe Abstellung von Mängeln, da solche bei Nichtabstellung auch zu größeren Schäden und damit letztlich zur Unbenutzbarkeit oder gar

Durch diese Vorschrift wird die Möglichkeit eröffnet, der Delegiertenversammlung und den Regional- konventen weitere Aufgaben zuzuweisen, zum Beispiel die Wahl von Vertretern für

Diesem Entwurf folgend ist bereits vom Präsidium der Union der Evangelischen Kirchen in der Evange- lischen Kirche in Deutschland (UEK) eine Änderung der geltenden Verordnung über

Juli 2010 vorhandenen Versorgungsempfänger der ehe- maligen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen regeln sich nach dem Kirchengesetz über die Versorgung der

Die Landessynode beschließt, im kommenden Jahr 2011 und darüber hinaus die Kollekten so aufzuteilen, dass am Ewigkeitssonntag wieder jeweils für die eigene Gemeinde gesammelt

Die Landessynode beschließt, im kommenden Jahr 2011 und darüber hinaus die Stadtmissionen in den Kollektenplan aufzunehmen.. Die Kollekte sollte Ostersonntag